Wer einen Urlaub oder eine Langzeitreise plant, der möchte sich in erster Linie einmal auf das fremde Land und die fremde Kultur freuen – und das möglichst sorgenfrei. Da jedoch sowohl vor dem Reiseantritt als auch auf der Reise keiner vor Krankheit oder einem Unfall gefeit, soll dieser Ratgeber nun aufzeigen, welche Möglichkeiten es gibt, sich auf Reisen abzusichern.
Die Absicherung im Krankheitsfall
Wer sich auf einer Reise verletzt oder einen Unfall hat, der muss sich in erster Linie um eine bestmögliche Versorgung im Ausland kümmern. Idealerweise muss sich der Patient dabei nicht um etwaige Kosten sorgen, die etwa für Krankenhausaufenthalte, ärztliche Untersuchungen, Operationen, Medikamente und Krankentransporte anfallen, sondern lediglich um seine Genesung.
Mit Blick auf diese Statistik zeigt sich, dass die wohl häufigsten Erkrankungen nicht sofort eine Rückreise nötig machen, denn bei starkem Sonnenbrand (36 Prozent), einer Erkältung (35 Prozent) oder einer Magen-Darm-Erkrankung (30 Prozent) reichen häufig ein paar Tage Bettruhe. Wer indes zur Gruppe der folgenden Verletzten gehört, weiß, auf was es bei einer Erkrankung im Ausland ankommt:
- Sechs Prozent der Studienteilnehmer erkrankten an einer Lebensmittelvergiftung.
- Fünf Prozent der Befragten mussten mit Vergiftungserscheinungen oder Allergien – ausgelöst durch einen Insektenbiss – behandelt werden.
- Drei Prozent der hier statistisch Erwähnten verletzten sich bei einem Verkehrsunfall.
- Zehn Prozent der auf Reisen erkrankten mussten mit Knochenbrüchen oder Verstauchungen behandelt werden.
In diesen Fällen kann es hilfreich sein, im Vorfeld eine Reisekrankenversicherung abzuschließen, die die Kosten für die Behandlung übernimmt.
Die Absicherung bei einem Abbruch der Reise
Wer glaubt, dass das Risiko schwindet, wenn der Urlauber erst am Reiseziel angekommen ist, der irrt sich, denn: Es gibt diverse Anlässe, zu denen eine Reise vorzeitig abgebrochen werden muss. Wer sich vor diesem Hintergrund fragt, in welchen Fällen eine Reise abgebrochen werden kann – und ob die Reiseabbruchversicherung für die Kosten aufkommt – der sollte das Vertragswerk genau studieren. Eine ernsthafte Erkrankung, die es verhindert, dass der Urlaub wie anvisiert genossen werden kann, ist ein Grund für die Reiseabbruchversicherung einzuspringen. Je nach Versicherungsanbieter wird auch die Erkrankung eines nahen Angehörigen sowie dessen Unfall oder gar dessen Tod zu einem Grund, die Reiseabbruchversicherung in Anspruch zu nehmen.
Der zweite entscheidende Faktor beim Abschluss einer Reiseabbruchversicherung ist die Antwort auf die Frage, welche Kosten von der Reiseabbruchversicherung übernommen werden. Grundsätzlich fallen die Kosten, die übernommen werden, weitestgehend in die Kategorie „Reisekosten“, denn meist wird ein verfrühter Abflug nötig, der zusätzlich kostet. Möglicherweise muss der Reisende, der den Urlaub abbricht auch mit Stornierungskosten für weitere Unterkünfte rechnen. Neben diesen Abbruch-bedingten Mehrkosten kommt die Versicherung auch für die Kosten auf, die der Resturlaub wert wäre. In der Praxis gibt es häufig Kombi-Angebote, die eine Reiserücktrittversicherung mit einer Reiseabbruchversicherung kombinieren. Empfehlenswert ist diese Form der Versicherung insbesondere für teure Reisen, Viel-Reisende oder Langzeiturlauber, die dann die Option haben einen Jahresvertrag mit dem gewünschten Leistungspaket abzuschließen.
Die Versicherung von Hab und Gut
Je nach Art der Reise ist eine Versicherung für das Gepäck durchaus eine bedenkenswerte Option, denn: Wer im Ausland plötzlich ohne Gepäck dasteht, muss sich erst einmal auf eigene Kosten mit den notwendigen Dingen eindecken. Eine sogenannte Reisegepäckversicherung würde im Schadensfall für die Entschädigung aufkommen, wenn das Gepäckstück verloren ginge oder beschädigt würde. Auch bei Raubdelikten, Feuer etc. kommt die Versicherung für die Entschädigung auf und ersetzt die Kosten für ein Ersatzgepäckstück.
Dass Gepäck nur auf einer Flugreise „aus der Hand“ gegeben wird und entsprechend Gefahr läuft, entwendet zu werden, ist übrigens ein Trugschluss. Nicht umsonst gibt es Ratgeber, wie sich Opfer von Gepäckdiebstahl bei einer Bahnreise oder der Reise mit einem Fernbus verhalten sollen. Heinz Klewe, Geschäftsführer der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e.V., erklärte gegenüber dem MDR, was im Falle eines Diebstahl im Fernbus zu tun ist: „Melden Sie einen Diebstahl umgehend beim Fahrer und auf jeden Fall auch bei der Polizei. Dann machen Sie Ihre Ansprüche beim Busunternehmen geltend. Sollten die nicht reagieren, wenden Sie sich an uns.“
Auch gibt er Reisenden einige Tipps mit, wie etwa das Notieren des Inhalts des Gepäcks (möglichst samt Foto) sowie das Fotografieren des Gepäckstücks im Laderaum – um beweisen zu können, dass es auch eingeladen wurde. Für alle Reisen gilt: Gepäckstücke zu markieren, hilft dabei, Verwechslungen zu vermeiden.
Die seltenen Klauseln und Verträge
Neben den erwähnten „alten Bekannten“ aus dem Reiseversicherungssektor gibt es auch hier exotische oder vielmehr unbekannte Versicherungsoptionen. Ein Verspätungsschutz, eine explizite Reiseunfallversicherung sowie eine Reisehaftpflicht-Versicherung und Soforthilfe-Versicherung sind weitere Optionen, um den Auslandsaufenthalt entsprechend abzusichern.
Was individuell nötig ist und was unnötig ist, kann nur mit Blick auf die gewünschte Reisevariante einerseits und auf bestehende Versicherungen andererseits abgeschätzt werden. All-inclusive-Urlauber, die planen nur am Strand zu liegen, haben ein tendenziell kleineres Risiko, als diejenigen, die einen sportlichen Aktivurlaub mit Klettern und Mountainbiken planen. Auch lohnt sich stets ein Blick ins reguläre Versicherungspaket, sonst werden womöglich Leistungen doppelt versichert ohne Mehrwert.
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