Auswandern nach Estland 2025: Erfolgs-Anleitung ✓

Estland ist interessant für einige Auswanderer wegen seiner riesigen intakten Waldflächen, seiner vielen Seen und 1.500 Inseln aber auch wegen der atemberaubenden Architektur. Auf der Liste der zufriedensten Auswanderer der letzten 10 Jahre hat Estland den beachtlichen 12. Platz belegt. Hier alle wichtigen Infos zur Einreise, Leben und Arbeiten in Estland.

Jaan Kross (estnischer Schriftsteller): „Esten sind ruhig und ausdauernd – ein Volk, geformt von Wäldern, Winden und langen Wintern.“

Estland, Tallinn
Estland, Tallinn

Estland und seine Einwanderer

Im Jahr 2024 wanderten offiziell 95 Deutsche nach Estland aus und 74 kamen wieder in ihre Heimat zurück. Innerhalb der 10 Jahre von 2014 bis 2023 emigrierten offiziell 972 Deutsche nach Estland und 594 zogen nach Deutschland zurück.

Estland, ebenso Lettland und Litauen, gehören nicht unbedingt zu den typischen Einwanderungsländern. Trotzdem gibt es in letzter Zeit immer mehr Menschen, die hierher auswandern – vielleicht wegen der Ursprünglichkeit der Landschaft oder wegen der Zuverlässigkeit der Menschen in dieser Region. Die Esten sind recht zurückhaltende Menschen aber mit einer überaus herzlichen Freundlichkeit.

Zu Estland, dem nördlichsten Land im Baltikum gehören etwa 1.500 Inseln in der Ostsee. Das Klima in Estland ist recht kühl. Es gibt bitterkalte Winter und nur mäßig warme Sommer. Fast 50 % von Estland sind mit Bäumen bewachsen. In diesen Wäldern finden Sie Hirsche, Rehe, Füchse, Luchse, Elche, Braunbären, Wölfe und Schneehasen.

Einreise, Aufenthalt, Einwanderung Estland

Besonders als EU-Bürger oder Schweizer hast du einige Vorteile, wenn du nach Estland reisen, dort bleiben oder dauerhaft einwandern möchtest. In diesem Beitrag erfährst du alles über die Einreise, den Aufenthalt und die Möglichkeiten der Einwanderung nach Estland – einschließlich aller relevanten Visa und gesetzlichen Voraussetzungen. Die Informationen sind unterteilt in Regelungen für EU-Bürger und Schweizer sowie in Regelungen für Nicht-EU-Bürger.

Regelungen für EU-Bürger und Schweizer

Als Staatsangehöriger eines EU-Mitgliedstaates genießt du das Recht auf Freizügigkeit innerhalb der EU. Als Schweizer Staatsbürger hast du aufgrund des Abkommens zwischen der Schweiz und der EU ähnliche Rechte wie EU-Bürger.

  • Aufenthaltsdauer: Du darfst dich ohne Registrierung bis zu 3 Monate (90 Tage)innerhalb eines Jahres in Estland aufhalten.
  • Registrierung: Bei einem Aufenthalt von mehr als 3 Monaten musst du deinen Wohnsitz beim estnischen Einwohnermeldeamt (Local Government Authority) registrieren und einen Aufenthaltstitel beantragen.
  • Einreisedokumente: Du benötigst lediglich einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Ein Visum ist nicht erforderlich.
  • Krankenversicherung: Als EU-Bürger solltest du eine Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) mitführen, die dir Zugang zur medizinischen Grundversorgung gewährt. Die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) wird auch für Schweizer anerkannt.
  • Arbeitserlaubnis: Du benötigst keine gesonderte Arbeitserlaubnis und kannst in Estland unter den gleichen Bedingungen wie estnische Staatsbürger arbeiten.
  • Führerschein: Dein nationaler EU-Führerschein sowie Dein schweizerischer Führerschein wird anerkannt.
 Aufenthaltserlaubnis (befristet)
  • Du kannst eine befristete Aufenthaltserlaubnis (Temporary Residence Permit, TRP) beantragen, wenn Du länger als 90 Tage bleiben möchtest.
  • Die Aufenthaltserlaubnis wird in der Regel für bis zu fünf Jahre erteilt.
  • Den Aufenthaltstitel (Right of Residence) musst du beim estnischen Polizei- und Grenzschutzamt beantragen.
  • Voraussetzungen für die befristete Aufenthaltserlaubnis sind:
    • Nachweis eines gültigen Reisedokuments oder Personalausweises.
    • Nachweis eines legitimen Zwecks des Aufenthalts (z. B. Arbeit, Studium, Familienzusammenführung).
    • Nachweis eines ausreichenden Einkommens und Krankenversicherungsschutzes.
    • Nachweis einer Wohnadresse in Estland.
  • Wenn Du als Arbeitnehmer in Estland tätig bist, muss Dein Arbeitgeber in der Regel eine Genehmigung der estnischen Arbeitslosenkasse vorlegen.
  • Du kannst als quotenfreier Arbeitnehmer, der mindestens neun Monate in Estland gearbeitet hat, eine zweijährige Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Aufenthaltszweck und zusätzliche Anforderungen

Je nach dem Grund deines Aufenthalts musst du zusätzliche Nachweise erbringen:

a) Arbeitnehmer:

  • Arbeitsvertrag oder Bestätigung des Arbeitgebers über deine Beschäftigung
  • Die Registrierung als Arbeitnehmer erfolgt automatisch im estnischen Steuerregister
  • Es ist keine separate Arbeitserlaubnis erforderlich

b) Selbstständige Person:

  • Nachweis über deine berufliche Tätigkeit (Gewerbeanmeldung, Firmenregistrierung)
  • Eintragung im estnischen Handelsregister (Äriregister)
  • Steuerregistrierung beim estnischen Steuer- und Zollamt

c) Student:

  • Zulassungsbescheinigung einer anerkannten estnischen Bildungseinrichtung
  • Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel (etwa 280-300 EUR pro Monat oder ca. 3.600 EUR pro Jahr)
  • Krankenversicherungsnachweis für die gesamte Studiendauer

d) Rentner:

  • Nachweis über regelmäßige Rentenzahlungen
  • Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel für den Lebensunterhalt in Estland
  • Umfassender Krankenversicherungsschutz

e) Familienangehöriger eines EU-Bürgers:

  • Nachweis des Verwandtschaftsverhältnisses (Heiratsurkunde, Geburtsurkunde)
  • Nachweis, dass der EU-Bürger, den du begleitest, die Voraussetzungen für einen rechtmäßigen Aufenthalt erfüllt

f) E-Resident oder Digitaler Nomade:

  • Estland bietet ein E-Residency-Programm an, das jedoch nicht automatisch ein Aufenthaltsrecht gewährt
  • Als digitaler Nomade mit Einkommen aus dem Ausland musst du dennoch einen der oben genannten Aufenthaltszwecke nachweisen
Ausstellung des temporären Aufenthaltsrechts

Nach erfolgreicher Registrierung erhältst du:

  • Eine Bescheinigung über dein temporäres Aufenthaltsrecht, gültig für 5 Jahre
  • Eine persönliche Identifikationsnummer (isikukood)
  • Das Recht, einen estnischen Personalausweis (ID-kaart) zu beantragen, der dir als digitale Identität in Estland dient
Steuern und Sozialversicherung
  • Steuerpflicht: Nach 183 Tagen Aufenthalt in Estland innerhalb eines 12-Monats-Zeitraums wirst du in Estland unbeschränkt steuerpflichtig
  • Steuernummer: Mit der Registrierung deines Wohnsitzes erhältst du automatisch eine estnische Steueridentifikationsnummer
  • Sozialversicherung: Als Arbeitnehmer oder Selbstständiger bist du automatisch im estnischen Sozialversicherungssystem versichert
  • Gesundheitsversicherung:
    • Als Arbeitnehmer oder Selbstständiger bist du über den estnischen Krankenversicherungsfonds (Haigekassa) versichert
    • Als Student, Rentner oder nicht erwerbstätige Person benötigst du eine private Krankenversicherung oder die Europäische Krankenversicherungskarte
Daueraufenthalt (nach 5 Jahren)
  • Nach mindestens fünf Jahren rechtmäßigem Aufenthalt mit einer befristeten Aufenthaltserlaubnis kannst Du eine Daueraufenthaltserlaubnis beantragen.
  • Voraussetzungen für die Daueraufenthaltserlaubnis sind:
    • Du musst mindestens fünf Jahre ununterbrochen in Estland gelebt haben.
    • Du musst über eine gültige estnische Krankenversicherung verfügen.
    • Du musst über ein dauerhaftes und legales Einkommen verfügen, das Deine finanzielle Stabilität sichert.
    • Du musst im estnischen Bevölkerungsregister mit Deinem Namen und Deiner Adresse eingetragen sein.
    • Du musst Grundkenntnisse der estnischen Sprache auf dem Niveau B1 nachweisen.
    • Du solltest ein grundlegendes Verständnis der estnischen Kultur haben.
    • Der Antrag muss mindestens zwei Monate vor Ablauf der befristeten Aufenthaltserlaubnis eingereicht werden.
Weg zur Staatsbürgerschaft (optional)
  • Nach mindestens acht Jahren Aufenthalt in Estland (davon fünf Jahre mit unbefristeter Aufenthaltserlaubnis) kannst Du die estnische Staatsbürgerschaft beantragen.
  • Voraussetzungen sind:
    • Nachweis eines regelmäßigen Mindesteinkommens (mindestens 260 Euro monatlich).
    • Bestehen einer estnischen Regierungsprüfung über Verfassung und Staatsbürgerschaftsrecht.
    • Nachweis von Estnischkenntnissen auf B1-Niveau.
    • Aufgabe Deiner bisherigen Staatsbürgerschaft, da Estland keine doppelte Staatsbürgerschaft erlaubt.

Regelungen für Nicht-EU-Bürger

Für Staatsangehörige visumbefreiter Länder
  • Visumfrei: Bürger aus vielen Ländern wie USA, Kanada, Japan, Australien und anderen können ohne Visum für kurze Aufenthalte nach Estland einreisen.
    • Aufenthaltsdauer: Maximal 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen im gesamten Schengen-Raum.
    • Einreisedokumente: Ein gültiger Reisepass, der mindestens noch 3 Monate über die geplante Ausreise hinaus gültig ist.
    • Registrierung: Bei einem Aufenthalt in einer Privatunterkunft musst du dich innerhalb von 3 Tagen bei der Polizei registrieren lassen (Hotels übernehmen dies in der Regel automatisch).
    • Nachweis der Reisezwecke: Du solltest Belege für deinen Reisezweck, ausreichende finanzielle Mittel für deinen Aufenthalt und eine Rückreiseabsicht vorweisen können.
    • Krankenversicherung: Eine Reisekrankenversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 30.000 Euro ist erforderlich.
    • Keine Arbeitserlaubnis: Die visumfreie Einreise berechtigt nicht zur Arbeitsaufnahme in Estland.
Für Staatsangehörige visumpflichtiger Länder:
  • Wenn du aus einem Land kommst, das nicht von der Visumpflicht befreit ist, benötigst du vor der Einreise ein Schengen-Visum:
    • Visumantrag: Der Antrag muss bei der estnischen Botschaft oder dem Konsulat in deinem Heimatland gestellt werden.
    • Aufenthaltsdauer: Entsprechend der Visumkategorie, maximal 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen im gesamten Schengen-Raum.
    • Bearbeitungszeit: Die Bearbeitung dauert in der Regel 10-15 Kalendertage, kann aber je nach Saison und Herkunftsland variieren.
    • Registrierung: Bei einem Aufenthalt in einer Privatunterkunft musst du dich innerhalb von 3 Tagen bei der Polizei registrieren lassen.

Einreisedokumente:

  • Gültiger Reisepass (mindestens 3 Monate über die geplante Ausreise hinaus gültig, nicht älter als 10 Jahre, mit mindestens zwei leeren Seiten)
  • Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
  • Biometrisches Passfoto
  • Nachweis über die Zahlung der Visumgebühr (in der Regel 80 Euro für Erwachsene)
  • Nachweis einer Reisekrankenversicherung (Mindestdeckungssumme 30.000 Euro)
  • Belege für ausreichende finanzielle Mittel (circa 100 Euro pro Tag)
  • Unterkunftsnachweis für den gesamten Aufenthalt
  • Reiseplan/Reiseroute
  • Nachweis der beruflichen oder bildungsbezogenen Situation
  • Bei geschäftlichen Reisen: Einladungsschreiben eines estnischen Unternehmens
  • Flugtickets oder Buchungsbestätigung (Hin- und Rückreise)
Einreise mit minderjährigen Kindern:
  • Minderjährige benötigen ebenfalls gültige Reisedokumente (Personalausweis oder Reisepass).
  • Wenn ein Kind ohne oder nur mit einem Elternteil reist, wird empfohlen, eine formelle Einverständniserklärung des abwesenden Elternteils/der Eltern mitzuführen (idealerweise mehrsprachig mit englischer oder estnischer Übersetzung und notariell beglaubigt).

Wenn Du als Nicht-EU-Bürger langfristig in Estland leben möchtest, musst Du bestimmte Voraussetzungen erfüllen und verschiedene Schritte durchlaufen. 

 Visum und Aufenthaltserlaubnis
  • Für die Einreise nach Estland benötigst Du in der Regel ein Visum für den langfristigen Aufenthalt (Kategorie „D“), sofern Du nicht visumfrei einreisen darfst.
  • Nach der Einreise musst Du eine befristete Aufenthaltserlaubnis beantragen, die in der Regel für bis zu fünf Jahre erteilt wird.
  • Die Aufenthaltserlaubnis ist an einen bestimmten Aufenthaltszweck gebunden, z. B. Arbeit, Studium, Familienzusammenführung oder Geschäftstätigkeit.
Voraussetzungen für die befristete Aufenthaltserlaubnis
  • Gültiger Reisepass oder ein anderes gültiges Reisedokument.
  • Nachweis des Aufenthaltszwecks:
    • Arbeitsvertrag oder Nachweis einer selbständigen Tätigkeit.
    • Im Falle eines Studiums eine Zulassung an einer estnischen Bildungseinrichtung.
    • Nachweis der Familienbeziehung bei Familienzusammenführung.
  • Nachweis eines ausreichenden Einkommens, um Deinen Lebensunterhalt in Estland zu sichern.
  • Nachweis eines Krankenversicherungsschutzes, der in Estland gültig ist.
  • Nachweis einer Wohnadresse in Estland.
  • Zahlung der Einwanderungsgebühren. (z. B. Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung kostet ca. 280 Euro für Personen außerhalb der EU).
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis
  • Die befristete Aufenthaltserlaubnis kann verlängert werden, sofern die Voraussetzungen weiterhin erfüllt sind.
  • Die Verlängerungsgebühren liegen ähnlich hoch wie bei der Ersterteilung (z. B. 250 Euro für Beschäftigungserlaubnis).
  • Du musst den Antrag rechtzeitig vor Ablauf der aktuellen Erlaubnis stellen.
Daueraufenthaltserlaubnis (nach 5 Jahren)
  • Nach mindestens fünf Jahren ununterbrochenem und rechtmäßigem Aufenthalt in Estland kannst Du eine Daueraufenthaltserlaubnis beantragen.
  • Voraussetzungen sind:
    • Nachweis eines stabilen und legalen Einkommens.
    • Krankenversicherungsschutz.
    • Wohnsitzregistrierung in Estland.
    • In der Regel wird auch erwartet, dass Du Dich in die estnische Gesellschaft integrierst, was Sprachkenntnisse und kulturelles Verständnis einschließen kann.
  • Die Gebühr für die Daueraufenthaltserlaubnis liegt bei ca. 185 Euro

Rechtssicher auswandern – Was jeder wissen sollte


Arbeit – Stellenangebot

Gute Chancen, einen Job oder vielleicht auch erst einmal eine Praktikumsstelle zu erhalten, haben alle aus den Bereichen Ergotherapie, Mediengestaltung, sowie aus pädagogischen Berufen. Aber auch Handwerker wie Tischler werden gesucht. Denn das Problem in Estland ist, dass viele Esten ins Ausland gehen und deshalb ein Fachkräftemangel herrscht. Man muss jedoch bedenken, dass die Arbeitszeit in Estland erheblich länger ist als in Westeuropa, der Verdienst jedoch geringer.

In Hamburg gibt es einen Verein mit dem Namen „Arbeit und Leben“ (gegründet 1999). Dieser Verein bietet diverse Praktika über 3 Monate in den baltischen Staaten an. Eine gute Gelegenheit das Land kennen zu lernen.

Während eines Praktikums wird ein Wohnplatz in einer WG zur Verfügung gestellt und aus einem Fond der Europäischen Union eine Art Taschengeld gezahlt. Die Erfahrung zeigt, dass sich viele der Praktikanten entschließen, im Land zu bleiben und dass diese auch sehr gerne von den estnischen Arbeitgebern übernommen werden.

Arbeitsmarktbehörde
Luha 16, 10129 Tallinn
Tel.: 00372-625 7700
Fax: 00372-625 7702
tta@tta.ee

Für eine Arbeitsaufnahme in Estland sollte man mindestens Grundkenntnisse in der estnischen Sprache besitzen. Teste hier kostenlos, wie gut Du jetzt schon Estnisch sprechen und verstehen kannst (dauert etwa 3 Minuten).

Gesundheitssystem und Krankenversicherung

Lokale Krankenversicherung

Als EU-Mitglied bietet Estland seinen fest gemeldeten Einwohnern eine staatliche Krankenversicherung. In Städten wie Tallinn sind die Kliniken gut ausgestattet, doch im ländlichen Raum kann es an Fachärzten mangeln. Für EU-Bürger gilt bei kurzfristigen Aufenthalten die EHIC.

Internationale Krankenversicherung

Wer Estland nur zeitweise besucht oder viel in andere Länder reist, ist mit einer internationalen Police umfassender abgesichert. Sie deckt Privatkliniken und übernimmt zusätzliche Leistungen, die das estnische System nicht einschließt, etwa einen Rücktransport ins Heimatland. HIER erhältst Du kostenlose Beratung, wenn Du Estland als Arbeits- oder Lebensmittelpunkt wählen und die Vorzüge des estnischen Systems um weltweite Leistungen erweitern möchtest.


Schnell eine neue Sprache sprechen – So geht’s


Lebenshaltungskosten in Estland

Wenn du nach Estland auswandern möchtest, musst du mit folgenden monatlichen Lebenshaltungskosten rechnen: Für eine Einzimmerwohnung in Tallinn zahlst du zwischen 400 bis 600 Euro Kaltmiete. Die Nebenkosten betragen je nach Jahreszeit etwa 100 bis 200 Euro.

Lebensmittel sind im Vergleich zu Deutschland etwas günstiger. Du kannst mit etwa 250 bis 300 Euro pro Person für Lebensmittel kalkulieren. In Restaurants zahlst du für ein Hauptgericht zwischen 10 bis 20 Euro.

Der öffentliche Nahverkehr in Tallinn ist für registrierte Einwohner kostenlos. Falls du ein Auto nutzt, liegt der Benzinpreis etwa auf deutschem Niveau. Eine Monatskarte für den Bus zwischen den Städten kostet circa 50 bis 100 Euro.

Für Internet und Mobilfunk fallen monatlich etwa 20 bis 40 Euro an. Die Gesundheitsversorgung ist für arbeitende Menschen über die staatliche Krankenversicherung abgedeckt.

Insgesamt solltest du für ein komfortables Leben als Einzelperson in Tallinn mit mindestens 1.200 bis 1.500 Euro monatlich rechnen. In kleineren Städten wie Tartu oder Pärnu sind die Kosten etwa 20 bis 30 % niedriger. Hier detaillierte Lebenshaltungskosten.

Dein Umzug nach Estland

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Fazit: Auswandern und Leben Estland

Estland bietet dir als EU-Bürger oder Schweizer einen unkomplizierten Weg zur Einwanderung. Mit seiner digitalen Infrastruktur, dem hohen Lebensstandard und den vielfältigen beruflichen Möglichkeiten ist das Land eine attraktive Wahl für Auswanderer, auch für Unternehmensgründer. Man sollte aber unbedingt die Landessprache Estnisch lernen und zwar schon vor der Auswanderung, denn sie ist für die Verständigung zwingend notwendig.

Sprachkurse Estnisch

Unter der Vielzahl von Sprachkursen empfehle ich Multimedia Sprachkurse, weil man mit dieser Methode sehr schnell lernt. Unter nachfolgendem Link erhältst Du einen professionellen Sprachkurs, mit dem Du leicht und schnell Estnisch erlernen kannst:

Estland Landesdaten

Fläche: 45.339 km²
Einwohner: 1.308.930 (2024)
Bevölkerungsdichte: 29 E/km²
Staatsform: Parlamentarische Republik (Flagge/Wappen)
Regierungssystem: Parlamentarische Demokratie
Nachbarländer: Lettland, Russland
Landeshauptstadt: Tallinn (Reval); 437.811 Einwohner
Landessprache: Estnisch
Religionen:
13,6 % evangelisch-lutherisch,
12,8 % orthodox,
0,5 % Baptisten,
0,5 % römisch-katholisch,
0,3 % Zeugen Jehovas
Währung: Euro
Telefon Vorwahl: +372
Zeitzone: UTC +2 (EET)
UTC+3 EEST (März – Okt.)

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Weitere Estland Informationen

Haftungsausschluss: Die Informationen in diesem Artikel wurden sorgfältig recherchiert, können sich jedoch ändern. Für aktuelle und rechtlich verbindliche Informationen wende dich bitte an die diplomatische Vertretung Estlands oder einen spezialisierten Rechtsberater.

Zuletzt aktualisiert: 15. Mai 2025 von Jan Harmening (2005 ausgewandert)