Was bei Auswanderung gekündigt und zurückgegeben werden sollte

2. Januar 2025 von Jan Harmening (ausgewandert seit 2005) aktualisiert


Fragebogen
© Raimond Spekking / CC BY-SA 4.0 (via Wikimedia Commons)

Bei der Auswanderung oder dem Umzug ins Ausland ist es nicht nur wichtig, sich ordnungsgemäß beim Einwohnermeldeamt abzumelden (sofern gewünscht, man also keinen anderen Wohnsitz in Deutschland mehr hat), sondern auch alle Verträge und Vereinbarungen zu kündigen, die nicht weitergeführt werden sollen. Dabei sind die entsprechenden Kündigungsfristen zu berücksichtigen. Also rechtzeitig mit den Vorbereitungen anfangen (spätestens ein Jahr im Voraus, manchmal auch länger), damit nicht Gelder nutzlos ausgegeben werden.

In diesem Artikel stellen wir eine Checkliste bereit, informieren über Kündigungsfristen, zeigen, wo man Vorlagen für Kündigungsschreiben kostenlos erhalten kann und was man sonst noch so beachten sollte (To-do-Liste). Die Portale Kuendigung.org und Kuendigungsvorlagen.com sind hierbei eine wahre Fundgrube und wirkliche Hilfe.

Checkliste Verträge und Vereinbarungen – Kündigungen oder Ummeldungen (Änderungen)

  • Telefon, Internet, Mobilfunk, GEZ
  • Versicherungen (Krankenkasse, Haftpflicht, Hausrat, Unfall, Leben, Rente, KFZ)
  • Mietverträge sowie Strom, Wasser, Heizung, Gas, etc.
  • Abonnements
  • Vereine und Mitgliedschaften (z.B. ADAC)
  • Online-Shops
  • Schule (bei Kindern)
  • Arbeitsverträge
  • Finanzamt
  • Auto, Motorrad, Anhänger
  • Haustiere
  • Banken, Bausparkasse
  • Meldebehörde

Kündigungsfristen

Die Kündigungsfristen reichen von wenigen Tagen bis hin zu einigen Jahren, je nach Vertragsart. Bitte also rechtzeitig das Kleingedruckte lesen, um festzustellen, wann spätestens gekündigt werden sollte. Nachfolgend die Kündigungsfristen bei Verträgen mit der Telekom.

Telekom – Kündigungsfrist

In aller Regel bietet die Telekom Laufzeitverträge, die an 12 oder auch 24 Monate der Nutzung gebunden sind. Das bedeutet, dass Sie Ihren Telekomvertrag erst mit Ablauf dieser Frist kündigen können. Aber auch dann ist die entsprechende Kündigungsfrist einzuhalten. Senden Sie Ihre Kündigung zu spät ab, kann es sein, dass diese nicht mehr akzeptiert wird und sich Ihr Vertrag somit doch noch verlängert.

Mindestvertragslaufzeit: 24 Monate
Kündigungsfrist: 1 Monat

In den meisten Fällen gilt eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten. Sie können den Vertrag mit einer Kündigungsfrist von 1 Monat kündigen. Nach den 24 Monaten verlängert sich Ihr Vertrag automatisch um 12 weitere Monate.

Telekom Call & Surf Comfort – Kündigungsfrist

Bei Call & Surf Comfort sind die Kündigungsfristen gleich wie bei den normalen Telekom-Verträgen.

Mindestvertragslaufzeit: 24 Monate
Kündigungsfrist: 1 Monat

Nach Ablauf der 24-monatigen Kündigungsfrist wird automatisch um 12 Monate verlängert, sollte nicht vorher gekündigt werden. Damit Ihr Vertrag rechtzeitig endet, sollten Sie diesen mit einer Frist von mindestens 1 Monat kündigen. Sie können diesen Vertrag aber auch schon länger im Voraus kündigen und dabei das Datum für die verbleibende Laufzeit angeben.

Telekom Internet – Kündigungsfrist

Für Ihren Internetvertrag der Telekom gilt ebenfalls die Kündigungsfrist, die auch beim Telekom Festnetz gilt. Daher sollte Ihre Kündigung auch in diesem Fall einen Monat vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit bei der Telekom angekommen sein.

Mindestvertragslaufzeit: 24 Monate
Kündigungsfrist: 1 Monat

Telekom Internet, welches Ihnen die Nutzung von Internet sowie von Streaming-Angeboten wie Spotify möglich macht, ist in aller Regel Bestandteil eines Telekom-Festnetzvertrages.

Telekom Mobilfunk – Kündigungsfrist

Auch beim Telekom Mobilfunk Vertrag gilt die Kündigungsfrist, die auch beim Telekom Festnetz gilt. Wenn Sie hingegen einen Prepaid-Vertrag abgeschlossen haben, können Sie diesen jederzeit kündigen.

Mindestvertragslaufzeit: 24 Monate
Kündigungsfrist: 1 Monat

Telekom Telefon – Kündigungsfrist

Mindestvertragslaufzeit: 24 Monate
Kündigungsfrist: 1 Monat

Zum Ende der Vertragslaufzeit gilt beim Telekom Festnetz generell eine Kündigungsfrist von einem Monat. Das bedeutet also, dass Sie Ihren Telekom-Festnetz-Vertrag mindestens einen Monat vor seinem Ende kündigen sollten, damit er sich nicht automatisch verlängert.

Telekom Entertain – Kündigungsfrist

Hier gibt es eine andere Kündigungsfrist als bei den anderen Telekom-Verträgen. Das Fernseh-Angebot des Anbieters kann flexibler gekündigt werden und die Vertragslaufzeit beträgt im Regelfall auch nur zwölf Monate. Möchten Sie Telekom Entertain kündigen, gilt hierfür eine Kündigungsfrist von einem Monat oder vier Wochen.

Mindestvertragslaufzeit: 12 Monate
Kündigungsfrist: 1 Monat

Wie richtig gekündigt wird

Ihren Vertrag bei der Telekom können Sie entsprechend der gültigen Kündigungsfrist einfach beenden. Dazu ist es erforderlich, eine entsprechende Kündigung per Post zu versenden (am sichersten per Einschreiben), die die entsprechenden Daten beinhalten. Neben Ihrer Vertrags- und Kundennummer sollten Sie auch Ihren Namen sowie die aktuelle Adresse in der Kündigung aufführen. Die Kündigung muss am Ende außerdem unterschrieben werden, damit sie auch wirklich gültig ist. Vorlagen für die Kündigung HIER.

To-do-Liste, woran man generell alles denken sollte

Wohnungseinrichtung
© 8linden Frankfurter Küche, Christos Vittoratos
  • Verkaufen Sie alles, was Sie nicht mehr brauchen und packen Sie den Rest ein
  • Verkaufen Sie Ihr Auto – selbst bei einem Schrottauto geht das – oder verpassen ihm ggf. neue AU und TÜV, wenn es auch umziehen soll
  • Kündigen Sie Versicherungen, Mietverträge, etc. Melden Sie sich bei der GEZ ab
  • Melden Sie sich aus dem Sportverein ab oder beantragen eine ruhende Mitgliedschaft
  • Bringen Sie die Zahlungen für Versorgungsunternehmen (Strom, Gas) auf Stand, fordern Sie eine Endabrechnung an
  • Informieren Sie Behörden vom bevorstehenden Umzug und teilen die neue Adresse mit. Fordern Sie Referenzen von Bank(en) und Kreditgebern an
  • Teilen Sie auch allen Freunden und Bekannten (wenn gewünscht) Ihre neue Anschrift und Telefonnummer (sofern bereits vorhanden) mit
  • Stellen Sie einen Nachsendeantrag bei der Post (sofern möglich und gewollt)
  • Informieren Sie den Arbeitgeber. Bevor Sie kündigen: ein Sabbatjahr bietet Sicherheit, wenn Sie doch zurückwollen oder müssen
  • Tragen Sie alle notwendigen Papiere in einer Dokumententasche oder Aktenmappe zusammen
  • Buchen Sie den Mietwagen im Ankunftsort und das Hotel (falls erforderlich)
  • Kündigen Sie Verträge wie Telefon, Internet, Abos im Buchclub usw.
  • Prüfen Sie, ob ihre Kreditkarten auch in ihrer neuen Heimat akzeptiert werden
  • Führen Sie (falls vereinbart) eine Renovierung Ihrer Mieträume durch und organisieren eine Endreinigung
  • Melden Sie die Kinder in ihrer neuen Schule an
  • Sorgen Sie für ausreichend Umzugskartons und besorgen Sie Decken, Müllsäcke, Tragegurte und Abdeckfolie
  • Packen Sie Kartons unterschiedlich und nicht zu schwer: Bücherkartons nie ganz vollpacken (z.B. Bücher unten, leichtere Kleidungsstücke oben). Nummerieren und beschriften Sie die Kisten entsprechend der Räume.
  • Packen Sie das Wichtigste ins Reisegepäck (NICHT in den Container). Es muss bis zur Ankunft der Umzugskartons reichen. Sortieren Sie, was ins Handgepäck kommt.
  • Verbrauchen Sie alle Vorräte und tauen Sie rechtzeitig die Tiefkühltruhe ab
  • Organisieren Sie eine Abschiedsfeier
  • Versenden Sie rechtzeitig die Einladungen. Organisieren Sie den Transport zum Flughafen
  • Beantragen Sie eine Halteverbotszone vor der alten und neuen Wohnung
  • Wenn Sie kleine Kinder haben: Organisieren Sie für den Umzugstag einen Babysitter
  • Fordern Sie die Kaution Ihrer alten Wohnung zurück und überweisen Sie die neue
  • Notieren Sie die Zählerstände für Strom, Gas und Wasser in der alten und in der neuen Wohnung und senden diese im Bedarfsfall an den entsprechenden Vertragspartner
  • Schreiben Sie ein Umzugsprotokoll, um mögliche Transportschäden bei der Spedition zu reklamieren

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