Auswandern nach Martinique 2025: Ratgeber und Anleitung ✓

Martinique 🇲🇶, dort wohnen wo andere Urlaub machen. Auswanderer schätzen die zu Frankreich gehörende Insel wegen Sonne, Strand und Meer, dem tropischen Klima und der gemächlichen Lebensart der Insulaner. In diesem Ratgeber erhältst du Anleitung zu Einwanderung, Leben und Arbeiten auf Martinique.

Frantz Fanon (Psychiater und Philosoph aus Martinique): „Die Seele Martiniques ist wie seine Vulkane – ruhig an der Oberfläche, aber mit einem Feuer im Inneren, das nie erlischt.“

Auswandern nach Martinique - Salines Strand
Auswandern nach Martinique – Salines Strand

Die Insel

Martinique ist eine der vielen Inseln in der Karibik und gehört zu den Kleinen Antillen. Sie ist ein Departement von Frankreich und ist somit ein Teil der EU.

Der höchste Punkt der Insel befindet sich in Norden. Es ist der Mont Pelée mit 1.397 Metern. Die Insel zeichnet sich durch mächtige Regenwälder, Flüsse und Wasserfälle, zahlreiche Buchten sowie malerische Küstenlandschaften aus. Einmalig ist die Savane de Pétrification im Süden der Insel.

Einreise, Aufenthalt, Einwanderung Martinique

Als Teil Frankreichs gelten für die Einreise, den Aufenthalt und die Einwanderung nach Martinique die gleichen Regeln wie für Frankreich. In diesem Abschnitt erhältst du Informationen zu Regelungen für EU-Bürger und Schweizer sowie in Regelungen für Nicht-EU-Bürger.

Regelungen für EU-Bürger und Schweizer

Da Martinique zu Frankreich gehört, profitieren Bürger aus EU-Staaten sowie der Schweiz von vereinfachten Einreisebestimmungen.

Visumfreie Einreise

  • EU-Bürger und Schweizer können ohne Visum nach Martinique einreisen.
  • Für kurzfristige Aufenthalte bis zu 90 Tagen gibt es keine besonderen Anforderungen.
  • Du kannst dich als Tourist auf Martinique frei bewegen, Unterkünfte buchen und die Insel erkunden.
  • Eine Arbeitserlaubnis ist für diesen Zeitraum nicht erforderlich.
  • Du benötigst lediglich einen gültigen Personalausweis oder Reisepass.
  • Ein Visum ist erst erforderlich, wenn du einen längeren Aufenthalt oder eine Einwanderung planst.

Wenn du länger als 90 Tage auf Martinique bleiben möchtest, gelten die gleichen Bestimmungen wie für einen Aufenthalt in Frankreich. Als EU-Bürger oder Schweizer kannst du ohne Visum einreisen, musst jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllen, wenn du dich offiziell auf der Insel niederlassen möchtest.

Aufenthaltsgenehmigung

Ein Aufenthalt über 90 Tage erfordert eine offizielle Anmeldung bei der zuständigen Präfektur. In den meisten Fällen ist eine Aufenthaltsgenehmigung nicht erforderlich, aber du musst nachweisen, dass du über ausreichende finanzielle Mittel verfügst und gegebenenfalls eine Krankenversicherung hast.

Mögliche Aufenthaltsgründe:

  • Arbeit: Wenn du auf Martinique arbeiten möchtest, benötigst du als EU-Bürger oder Schweizer keine spezielle Arbeitserlaubnis. Du kannst dich frei auf dem Arbeitsmarkt bewerben und eine Beschäftigung aufnehmen.
  • Selbstständigkeit: Du kannst ein Unternehmen gründen oder als Freiberufler tätig sein. Die Anmeldung erfolgt über die französischen Behörden.
  • Studium: Falls du auf Martinique studieren möchtest, musst du dich an einer Hochschule einschreiben und eventuell finanzielle Nachweise erbringen.
  • Ruhestand: Rentner können sich auf Martinique niederlassen, wenn sie über ausreichende finanzielle Mittel und eine Krankenversicherung verfügen.

Für eine dauerhafte Einwanderung nach Martinique gibt es verschiedene Wege. Da die Insel Teil Frankreichs ist, gelten für EU-Bürger und Schweizer die gleichen Bestimmungen wie für eine Einwanderung nach Frankreich.

Daueraufenthalt und Niederlassung

Nach fünf Jahren rechtmäßigem Aufenthalt kannst du eine Daueraufenthaltsgenehmigung („Carte de séjour de résident longue durée“) beantragen. Voraussetzung ist, dass du in dieser Zeit in Frankreich oder auf Martinique gelebt hast und über ein gesichertes Einkommen verfügst.

Französische Staatsbürgerschaft

Wenn du dich langfristig auf Martinique niederlassen möchtest, kannst du nach fünf Jahren Aufenthalt (oder nach zwei Jahren unter bestimmten Bedingungen, z. B. bei Heirat mit einem Franzosen oder einer Französin) die französische Staatsbürgerschaft beantragen.

Regelungen für Nicht-EU-Bürger

Visumspflicht
  • Für die meisten Nicht-EU-Bürger besteht Visumspflicht für einen Aufenthalt bis zu 90 Tagen.
    • Bist du visapflichtig, musst du vorab ein Kurzzeitvisum für die französischen Überseegebiete (Visum „CTOM“) bei der französischen Botschaft oder dem Konsulat deines Heimatlandes beantragen.
  • Wenn du aus einem Land kommst, das visumfrei nach Martinique einreisen darf, brauchst du kein Visum für touristische oder geschäftliche Aufenthalte bis zu 90 Tagen.
Reisepass
  • Dein gültiger Reisepass muss bei der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.
  • Er sollte innerhalb der letzten zehn Jahre ausgestellt worden sein und über mindestens zwei freie Seiten verfügen.
Rück- oder Weiterreiseticket
  • Du benötigst ein Rückflug- oder Weiterreiseticket, das bestätigt, dass du Martinique innerhalb der erlaubten Aufenthaltsdauer wieder verlässt.
Finanzielle Mittel
  • Es wird ein Nachweis verlangt, dass du über ausreichende finanzielle Mittel für deinen Aufenthalt verfügst. Die genaue Höhe ist nicht festgelegt, sollte aber die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Rückreise abdecken.
Krankenversicherung
  • Es wird dringend empfohlen, eine Auslandskrankenversicherung abzuschließen, die auch für Martinique gültig ist. Bei der Visumbeantragung kann ein Nachweis darüber verlangt werden.
Einreise über Drittstaaten
  • Wenn du über ein Drittland (außerhalb der EU oder der französischen Überseegebiete) nach Martinique einreist oder ausreist, wird zwingend ein Reisepass benötigt, der noch mindestens sechs Monate gültig ist.
Einreise mit Kindern
  • Minderjährige unter 15 Jahren, die nicht in Begleitung der Erziehungsberechtigten reisen, benötigen eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten.
Wichtige Hinweise
  • Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern. Informiere dich vor Reiseantritt bei der französischen Botschaft oder dem Konsulat über den aktuellen Stand.
  • Einige Fluggesellschaften verlangen beim Boarding unabhängig von der Staatsangehörigkeit einen gültigen Reisepass.
Langzeitvisum (Visa de Long Séjour, VLS-TS) beantragen
  • Es ist notwendig vor der Einreise ein nationales Langzeitvisum (VLS-TS) bei der französischen Botschaft oder dem Konsulat in deinem Heimatland zu beantragen.
  • Dieses Visum ist auf den Zweck deines Aufenthalts ausgestellt, zum Beispiel
    • Arbeit
      • „Salarié“ (Angestellter),
      • „Travailleur Temporaire“ (zeitlich befristete Beschäftigung)
      • „Passeport Talent“ (für Hochqualifizierte, Investoren, Forscher, Künstler).
    • Studium
    • Familienzusammenführung
    • andere Gründe
Erforderliche Unterlagen für den Visumantrag
  • Gültiger Reisepass (mindestens 6 Monate über das geplante Aufenthaltsende hinaus gültig)
  • Ausgefülltes und unterschriebenes Visumantragsformular
  • Zwei aktuelle Passfotos
  • Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel (z.B. Kontoauszüge, Arbeitsvertrag)
  • Nachweis über Unterkunft in Martinique (z.B. Mietvertrag, Hotelbuchung, Einladung)
  • Nachweis über den Aufenthaltszweck (z.B. Arbeitsvertrag, Studienbescheinigung, Heiratsurkunde)
  • Krankenversicherung mit Gültigkeit für den gesamten Aufenthalt
  • Medizinisches Attest (je nach Aufenthaltszweck und Herkunftsland)
  • Rückflug- oder Weiterreiseticket (bei bestimmten Visaarten)
Spezielle Anforderungen für Arbeitsaufenthalte
  • Erst nach Erteilung einer Arbeitserlaubnis kannst du das entsprechende Visum beantragen.
    • Dein zukünftiger Arbeitgeber in Martinique muss eine Arbeitserlaubnis (autorisation de travail) für dich beantragen.
  • Hochqualifizierte oder bestimmte Berufsgruppen (z.B. „Passeport Talent“) sind von dieser Prüfung teilweise befreit.
Einreise und Anmeldung in Martinique
  • Nach Erhalt des Visums reist du nach Martinique ein.
  • Innerhalb von zwei Monaten nach Ankunft musst du eine Aufenthaltserlaubnis („Carte de Séjour“) bei der Präfektur in Martinique beantragen.
  • Dafür benötigst du erneut verschiedene Unterlagen: Reisepass, Visum, Nachweis über Unterkunft, Passfotos, ggf. Arbeitsvertrag oder Studienbescheinigung.
Registrierung bei den Behörden
  • Du musst dich beim französischen Sozialversicherungsträger (Caisse Générale de Sécurité Sociale) anmelden, um krankenversichert zu sein.
  • Für steuerliche Zwecke beantragst du eine Steuernummer beim örtlichen Finanzamt.
Bankkonto eröffnen
  • Mit deinem Aufenthaltstitel und Nachweis des Wohnsitzes kannst du ein Bankkonto in Martinique eröffnen.
Verlängerung und Aufenthaltserlaubnis
  • Die erste Aufenthaltserlaubnis ist in der Regel ein Jahr gültig.
  • Du musst rechtzeitig vor Ablauf einen Antrag auf Verlängerung stellen und dafür erneut Nachweise über deinen Aufenthaltszweck und deine Mittel vorlegen.
Weg zum Daueraufenthalt in Martinique
  • Du musst vor der Einreise ein nationales Langzeitvisum (Visa de Long Séjour) bei der französischen Botschaft oder dem Konsulat in deinem Heimatland beantragen. Dieses Visum ist die Grundlage für deinen legalen Aufenthalt und wird je nach Aufenthaltszweck ausgestellt (Arbeit, Studium, Familienzusammenführung, Ruhestand etc.).
  • Nachweis des Aufenthaltszwecks
    • Für die Einwanderung musst du einen klaren Aufenthaltszweck nachweisen,
      • Arbeitsvertrag mit einem Arbeitgeber auf Martinique, der eine Arbeitserlaubnis für dich erhalten hat
      • Einschreibung an einer Hochschule oder Bildungseinrichtung
      • Nachweis über familiäre Bindungen (z.B. Heirat mit einem französischen Staatsbürger)
      • Nachweis ausreichender finanzieller Mittel bei Ruhestand oder Selbstständigkeit
  • Anmeldung und Aufenthaltstitel nach Einreise
    • Innerhalb von zwei Wochen nach der Einreise musst du dich bei der Präfektur in Martinique melden und eine Aufenthaltserlaubnis („Carte de Séjour“) beantragen.
  • Daueraufenthalt und Niederlassung
    • Nach fünf Jahren rechtmäßigem und kontinuierlichem Aufenthalt in Martinique oder Frankreich kannst du eine Daueraufenthaltsgenehmigung („Carte de séjour de résident longue durée“) beantragen.
  • Französische Staatsbürgerschaft
    • Nach fünf Jahren Aufenthalt (oder unter bestimmten Bedingungen bereits nach zwei Jahren, z.B. Heirat mit einem Franzosen) kannst du die französische Staatsbürgerschaft beantragen und somit dauerhaft und uneingeschränkt in Martinique leben.
Voraussetzungen
  • Sprachkenntnisse
    • Ausreichende Französischkenntnisse sind in der Regel erforderlich, um dich erfolgreich zu integrieren und die Arbeitserlaubnis zu erhalten.
  • Krankenversicherung
    • Du musst eine Krankenversicherung nachweisen, die in Martinique gültig ist. Dies ist Voraussetzung für die Visumerteilung und den Aufenthaltstitel.
  • Unterkunft
    • Ein Nachweis über eine feste Unterkunft (Mietvertrag, Eigentum oder Einladung) ist erforderlich.
Selbstständigkeit und Unternehmensgründung
  • Wenn du als Selbstständiger oder Unternehmer einwandern möchtest, benötigst du eine spezielle Aufenthaltserlaubnis für Unternehmer oder Freiberufler.
  • Du musst ein tragfähiges Geschäftskonzept vorlegen, ausreichende finanzielle Mittel nachweisen und dich bei der örtlichen Handelskammer registrieren.

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Wirtschaft und Arbeitsmarkt auf Martinique

Wirtschaftliche Situation

Martinique ist als französisches Überseedepartement stark von Importen und öffentlichen Transferleistungen aus Frankreich abhängig. Die wichtigsten Wirtschaftszweige sind der Tourismus, die Landwirtschaft (besonders Bananen und Zuckerrohr) sowie der Dienstleistungssektor. Die Arbeitslosenquote liegt deutlich höher als im französischen Mutterland.

Arbeitsaufnahme als Ausländer

Als EU-Bürger kannst du ohne zusätzliche Arbeitserlaubnis auf Martinique arbeiten. Nicht-EU-Bürger benötigen:

  • Eine gültige Aufenthaltserlaubnis mit Arbeitserlaubnis
  • Einen bestehenden Arbeitsvertrag mit einem lokalen Arbeitgeber
  • Die Zustimmung der französischen Arbeitsbehörden
  • Nachweis ausreichender Französischkenntnisse

Gefragte Branchen und Berufe

Der Arbeitsmarkt sucht besonders Fachkräfte in:

  • Tourismusbranche (Hotels, Restaurants, Freizeitangebote)
  • Gesundheitswesen
  • Bildungssektor
  • Landwirtschaft und Agrarwirtschaft
  • Digitale Wirtschaft und IT

Selbständigkeit und Firmengründung

Die Gründung eines Unternehmens folgt französischem Recht. Du benötigst:

  • Eine entsprechende Aufenthaltserlaubnis (Carte de séjour entrepreneur/profession libérale)
  • Ein tragfähiges Geschäftskonzept
  • Ausreichende finanzielle Mittel
  • Registrierung bei der örtlichen Handelskammer
  • Einhaltung aller französischen Vorschriften und Steuerpflichten

Löhne und Gehälter

Das Lohnniveau entspricht weitgehend dem französischen Festland:

  • Mindestlohn (SMIC): etwa 1.747 Euro brutto monatlich
  • Durchschnittsgehalt: zwischen 2.200 und 3.500 Euro brutto
  • Führungskräfte: ab 4.000 Euro brutto aufwärts
  • Zusätzliche Vergünstigungen wie 40 % Überseezulage für öffentlich Bedienstete

Die Lebenshaltungskosten auf Martinique sind allerdings höher als in Festland-Frankreich, besonders bei importierten Waren und Lebensmitteln. Dies solltest du bei der Gehaltsplanung berücksichtigen.

Wichtig zu beachten ist auch, dass sehr gute Französischkenntnisse für die meisten Arbeitsstellen unerlässlich sind. Englisch wird hauptsächlich im Tourismus benötigt, ist aber selten ausreichend als alleinige Fremdsprache.

Eine Jobsuche solltest du idealerweise schon von Deutschland aus starten, zum Beispiel über französische Jobportale oder die Arbeitsagentur Pôle Emploi. Auch Networking und persönliche Kontakte sind auf Martinique sehr wichtig für die erfolgreiche Jobsuche.

Deutschsprachige Jobs für Auswanderer, die auch auf Martinique ausgeübt werden können, gibt es manchmal auf dem Portal Osourced. Besonders Muttersprachler sind sehr gefragt. Die Arbeitgeber kommen vor allem aus Deutschland bzw. DACH.


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Krankenversichert – sicher, preiswert, flexibel

Lokale Krankenversicherung

Martinique gehört als Überseedépartement zu Frankreich, profitiert also von der Sécurité Sociale. Dennoch sind komplexe Eingriffe oft nur auf dem französischen Festland möglich. Die Kosten für notwendige Flugtransfers trägt die Grundversicherung nicht unbedingt.

Internationale Krankenversicherung

Eine internationale Police übernimmt diese Transportkosten und sichert Sie auch bei Reisen in benachbarte Länder ab. Somit bist Du nicht auf das eingeschränkte Angebot der Insel beschränkt. HIER erhältst Du eine kostenlose Beratung und Policen, die die französische Sécurité Sociale ergänzen sowie den Zugang zu optimaler Behandlung weltweit sichern.

Lebenshaltungskosten auf Martinique

Die Lebenshaltungskosten auf Martinique sind generell höher als auf dem französischen Festland, da viele Produkte importiert werden. Lebensmittel sind besonders teuer, vor allem importierte Waren. Regionale Produkte wie Fisch, Obst und Gemüse vom Markt sind günstiger.

Mieten variieren stark je nach Lage – in Fort-de-France oder Tourismusregionen sind sie höher als in ländlichen Gebieten. Ein kleines Apartment in der Stadt kann teuer sein, während Wohnen auf dem Land oft preiswerter ist.

Transportkosten hängen davon ab, ob du ein eigenes Auto hast. Öffentliche Verkehrsmittel sind begrenzt, daher sind viele auf ein Auto angewiesen, was zusätzliche Kosten für Benzin und Versicherung bedeutet.

Freizeitaktivitäten wie Restaurants, Bars oder Wassersport sind ebenfalls eher teuer, besonders in touristischen Gebieten. Dafür sind Strände und Naturerlebnisse kostenlos und wunderschön.

Insgesamt sind die Lebenshaltungskosten auf Martinique hoch, aber mit einem lokalen Lebensstil kannst du Geld sparen. Detaillierte Lebenshaltungskosten Martinique in Euro ✓.

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Fazit: Auswandern und Leben Martinique

Martinique bietet EU-Bürgern und Schweizern eine unkomplizierte Einreise und flexible Aufenthaltsmöglichkeiten. Ob als Tourist, Arbeitnehmer, Selbstständiger oder Ruheständler – die Insel ist eine attraktive Destination für alle, die das Leben in der Karibik genießen möchten. Wenn du dauerhaft auf Martinique leben möchtest, kannst du nach fünf Jahren eine Niederlassungserlaubnis oder sogar die französische Staatsbürgerschaft beantragen.

Empfehlenswerte Sprachkurse Französisch

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Martinique Daten

Fläche: 1.128 km²
Einwohner: 376.868 (2024)
Bevölkerungsdichte: 342 E/km²
Hauptort: Fort-de-France; 74.921 Einwohner
Landessprache: Französisch, Martinique-Kreolisch
Währung: Euro
Telefon Vorwahl: +596
Zeitzone: UTC-4

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Weitere Martinique Informationen


Haftungsausschluss: Die Informationen in diesem auswandern Leitfaden wurden sorgfältig recherchiert, können sich jedoch ändern. Für aktuelle und rechtlich verbindliche Informationen wende dich bitte an die französische Botschaft oder einen spezialisierten Rechtsberater.

Zuletzt aktualisiert: 27. Juni 2025 von Jan Harmening (2005 ausgewandert)

Foto Salines Strand © Wikimedia / Barbacha|Nicolas BOUTHORS