7. Februar 2025 von Jan Harmening (2005 ausgewandert) aktualisiert
Italien bietet ein einmaliges Flair mit einer reichen Kultur und Geschichte, wunderschönen Landschaften und charmanten Städten. Auswanderer schätzen auch das unvergleichliche Essen sowie die temperamentvollen Italiener. Für Bürger der EU und Schweizer ist die Einwanderung recht unkompliziert. Hier findest Du alle wichtigen Infos zur Einreise, Leben und Arbeiten in Italien.

Italien und seine Einwanderer
Im Jahr 2023 wanderten offiziell 3.382 Deutsche nach Italien aus und 1.914 kamen wieder in ihre Heimat zurück. Innerhalb der 10 Jahre von 2014 bis 2023 emigrierten offiziell 25.710 Deutsche nach Italien und 21.480 zogen nach Deutschland zurück. Derzeit leben offiziell etwas mehr als 35.000 Deutsche in Italien. Rund 300.000 weitere Einwohner Italiens (die meisten in Südtirol) sprechen Deutsch, jedoch oft mit einem Dialekt, der für Neue nicht so leicht zu verstehen ist.
Italien gehört nicht zu den klassischen Auswanderungsländern unter den Deutschen. Doch es verschlägt immer wieder einige dorthin, nicht zuletzt wegen den herrlichen Landschaften (wie z.B. Südtirol) und dem besonderen Flair historischer Städte wie Venedig, Florenz und Bologna. Italien steht für warmes Wetter, blaues Meer und kleine Buchten, die teilweise nur mit dem Boot zu erreichen sind. Im Land herrscht ein sehr warmes bis subtropisches Klima. In manchen Regionen (z.B. Bozen, Meran) wird es im Sommer in den Niederungen auch feuchtheiß.
Nennenswerte Gruppen von Immigranten kommen aus Rumänien (1.151.000), Albanien (468.000), Marokko (437.000), China (271.000), Ukraine (231.000), Philippinen (166.000), Indien (150.000), Moldau (142.000), Bangladesch (119.000) und Ägypten (110.000). Neben der staatlichen Amtssprache Italienisch gibt es die regionalen Amtssprachen Deutsch und Ladinisch in Trentino-Südtirol, Französisch im Aosta Tal sowie Slowenisch in Friaul-Julisch Venetien.
Italiens Küste umfasst eine Länge von ca. 7.600 km. Im Süden des Landes befinden sich die großen Mittelmeerinseln Sizilien und Sardinien, mit ihren herrlichen Sandstränden. Insgesamt gehören ca. 450 Inseln zu dem kleinen Staat Italien. Im Norden des Landes steht der Mont Blanc mit einer Höhe von 4.810 Metern. Und auch der Gardasee mit einer Größe von mehr als einem Quadratkilometer Fläche, gehört zur wunderschönen Landschaft, welche Italien zu bieten hat, ebenso wie der berühmte Lago Maggiore.
Auch für Kunst und Kultur steht Italien wie kaum ein anderes Land. Mehr als 50 Gebäude Italiens sind Weltkulturerbe der UNESCO, wie beispielsweise in Rom der Domplatz von Pisa mit seinem schiefen Turm und das Kolosseum. Italien lebt hauptsächlich durch den Tourismus, nicht nur viel besuchte Orte wie Venedig. In diesem Bereich bieten sich auch immer wieder Jobmöglichkeiten. Im Süden ist die Arbeitslosigkeit am höchsten. Weitere Infos zu Reisen, Klima, Sehenswertes, Menschen.
Besonderheiten auf einen Blick
- Viele Sommer- und Winterurlaubsmöglichkeiten
- Kulturelle Vielfalt
- Italienische Küche
- Am Meer meist angenehmes Klima
Einreise, Aufenthalt und Einwanderung nach Italien
Wenn Du planst, nach Italien zu reisen, dort vorübergehend zu leben oder dauerhaft einzuwandern, findest Du hier alle wichtigen Informationen über die Einreisebedingungen, Aufenthaltsregelungen und die möglichen Visa für EU-Bürger und Schweizer.
1. Einreise nach Italien als EU-Bürger oder Schweizer
Als EU-Bürger oder Schweizer genießt Du das Recht auf Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR). Daher ist die Einreise nach Italien unkompliziert:
- Pass oder Personalausweis: Du kannst mit einem gültigen Reisepass oder Personalausweis nach Italien einreisen. Ein Visum ist nicht erforderlich.
- Dauer des Aufenthalts: Für Aufenthalte bis zu 90 Tagen musst Du Dich nicht registrieren. Du kannst Dich frei im Land bewegen.
Tipp: Achte darauf, dass Dein Ausweisdokument während der gesamten Reisezeit gültig ist.
2. Aufenthalt in Italien für länger als 90 Tage
Wenn Du länger als 90 Tage in Italien bleiben möchtest, musst Du bestimmte Schritte unternehmen:
2.1. Anmeldung beim Einwohnermeldeamt (Residenza)
- Innerhalb von 90 Tagen nach Deiner Ankunft musst Du Dich beim zuständigen Einwohnermeldeamt (Ufficio Anagrafe) Deiner Gemeinde anmelden.
- Benötigte Dokumente:
- Gültiger Reisepass oder Personalausweis
- Nachweis über ausreichend finanzielle Mittel (z. B. Arbeitsvertrag, Kontoauszug)
- Nachweis einer Krankenversicherung (europäische Krankenversicherungskarte oder private Versicherung)
- Mietvertrag oder Eigentumsnachweis
2.2. Steuernummer beantragen (Codice Fiscale)
- Der Codice Fiscale ist notwendig, um Verträge abzuschließen, ein Bankkonto zu eröffnen oder einer Arbeit nachzugehen.
- Du kannst die Steuernummer beim italienischen Finanzamt (Agenzia delle Entrate) beantragen.
2.3. Aufenthaltsrecht als EU-Bürger
- Du hast automatisch ein Aufenthaltsrecht, wenn:
- Du Arbeitnehmer, Selbständiger oder Rentner bist.
- Du Student bist und eine Krankenversicherung sowie ausreichende finanzielle Mittel nachweisen kannst.
- Du nicht berufstätig bist, aber über finanzielle Mittel und eine Krankenversicherung verfügst.
3. Dauerhafte Einwanderung nach Italien
3.1. Aufenthaltskarte für langfristige Aufenthalte
Nach einem Aufenthalt von fünf Jahren in Italien kannst Du eine langfristige Aufenthaltskarte (Carta di Soggiorno UE per soggiornanti di lungo periodo) beantragen. Voraussetzungen:
- Nachweis eines ununterbrochenen Aufenthalts von fünf Jahren
- Stabile finanzielle Verhältnisse
- Krankenversicherung
- Keine schwerwiegenden strafrechtlichen Verurteilungen
3.2. Einreise mit Familie
Als EU-Bürger oder Schweizer kannst Du Familienmitglieder, die keine EU-Bürger sind, nach Italien nachholen. Dafür benötigen sie ein Visum für Familienangehörige. Einmal in Italien, können sie eine Aufenthaltskarte für Familienangehörige beantragen.
4. Visa und Sonderfälle
Für EU-Bürger und Schweizer gibt es in der Regel keine Visapflicht. In speziellen Situationen können jedoch Visa erforderlich sein, beispielsweise:
4.1. Arbeitsvisum
Wenn Du als Nicht-EU-Bürger nach Italien ziehen willst, benötigst Du ein Arbeitsvisum. Für EU-Bürger ist dieses nicht erforderlich. Stattdessen reicht die Registrierung als Arbeitnehmer.
4.2. Studentenvisum
- EU-Bürger benötigen kein Visum, aber eine Immatrikulationsbescheinigung der italienischen Hochschule.
4.3. Rentner und Selbständige
- Als Rentner oder Selbständiger kannst Du Dich in Italien niederlassen, wenn Du finanzielle Selbständigkeit und eine Krankenversicherung nachweisen kannst.
5. Tipps für einen reibungslosen Neustart in Italien
- Sprachkenntnisse: Italienisch zu sprechen, erleichtert die Integration enorm. Es gibt viele Sprachkurse für Auswanderer.
- Netzwerke: Tritt Expats-Gruppen bei, um wertvolle Kontakte und Tipps zu erhalten.
- Kulturelle Anpassung: Informiere Dich über italienische Gepflogenheiten, um Dich schneller einzuleben.
- Rechtliche Beratung: Ziehe einen Anwalt oder Berater hinzu, wenn es um komplexe rechtliche Fragen geht.
Rechtssicher auswandern – Was jeder wissen sollte
Arbeiten in Italien, Stellenangebote
Italiens Wirtschaft
Sie gehört zu den stärksten der Welt. Besonders die Wirtschaftszweige der Textil-, Kraftfahrzeug- und Lebensmittelindustrie sind stark am Wirtschaftswachstum beteiligt. Der Dienstleistungssektor lebt vom Tourismus, welcher besonders im Süden mit dem meisten Touristenaufkommen, besonders gefragt ist. Zu Italiens bekanntesten Erzeugnissen aus der Landwirtschaft zählen Weizenprodukte, erlesene Weine, Käse, Olivenöl und Wolle.
Jobsuche
Es empfiehlt sich bereits vor dem Auswandern nach Italien in aller Ruhe einen Job zu suchen und einen Arbeitsvertrag zu unterzeichnen, da dieser gleich zu Beginn für sämtliche Anschaffungen wie Mietvertrag, Bankkonto, Autoversicherung etc. benötigt wird.
Ein relativ großes Angebot an freien und qualifizierten Jobs findet man speziell im Norden Italiens im Städte-Dreieck Mailand-Turin-Genua, wo auch das Lohnniveau deutlich höher ist als im Süden. In Mailand werden Auswanderer die meisten Job-Angebote finden und auch die höchsten Gehälter erzielen (dort sind aber auch die Lebenskosten am höchsten).
Große internationale Unternehmen in Italien schreiben ihre Job Annoncen gar nicht oder nur auf ihrer eigenen Firmenwebsite aus, so dass hier Bewerbungen aus eigener Initiative gefragt sind. Bestehen Sie als Auswanderer unbedingt auf einen unbefristeten Vertrag, womit Sie nach Ablauf der meist 6-Monatigen Probezeit bereits quasi unkündbar werden (Dank der starken italienischen Gewerkschaften).
Aber man sollte auch wissen, dass Italien sehr formalistisch ist. So gibt es beispielsweise beim Anerkennen von ausländischen Berufstiteln immer wieder Schwierigkeiten. Made in Germany reicht oft nicht aus. Akademiker sollten sich vorher gut beraten lassen. Es passiert immer mal wieder, dass der Berufszugang von italienischen Behörden verweigert wird.
Hier findest Du Deinen Job in Italien
Bewerbe Dich entweder gleich auf bestehende Stellenangebote oder melde Dich erst einmal an und bereite die nächsten Schritte vor. Hier geht’s zur Auswahl.
Der Arbeitsalltag und die Sprache
Ein traditioneller italienischer Arbeitsalltag geht von Montag bis Freitag von 9 Uhr bis 13 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr. Wie in vielen südländischen Ländern, haben die Geschäfte über Mittag geschlossen und die Angestellten dürfen sich an einer langen Mittagspause erfreuen. Dieser Arbeitsalltag ist jedoch nicht mehr überall Gang und Gäbe. Mit zunehmender Modernisierung und Anpassung an die umliegenden Länder und deren Gepflogenheiten, wurde die Arbeitszeit teilweise auf den westeuropäischen 9 Uhr bis 17 Uhr Rhythmus angepasst.
Für eine Arbeitsaufnahme sollte man mindestens gute Grundkenntnisse in der italienischen Sprache besitzen. Teste hier kostenlos, wie gut Du jetzt schon Italienisch sprechen und verstehen kannst (dauert etwa 3 Minuten).
Einkommenssteuer
Grundsätzlich gilt, dass jeder, der seinen Wohnsitz in Italien hat und dort sein Einkommen erwirbt, auch in Italien steuerpflichtig ist. In einigen Ausnahmefällen gewährt Italien ansässigen Ausländern einen Sonderstatus und besteuert diese wie Nicht-Einwohner. Dabei handelt es sich um das Doppelbesteuerungsabkommen. Ziel dieses Abkommens ist es, Einkünfte nicht doppelt in mehreren Ländern zu besteuern. Nähere Infos, ob das auch auf Sie zutrifft, erhalten Sie vom italienischen Konsulat oder Botschaft.
Sozialversicherungspflicht
Beschäftigte in Italien sind automatisch im italienischen Sozialversicherungssystem versichert und werden vom Arbeitgeber bei der Sozialversicherung angemeldet. Die Beitragssätze variieren je nach Branche in der Sie tätig sind (Handel, Industrie, Landwirtschaft…) und welche Stellung Sie ausüben (Arbeiter, Manager, Büroangestellter…). In der Regel beträgt der Beitragssatz eines Angestellten 10 % vom Bruttoeinkommen. Das entspricht ca. einem Drittel des Gehalts. Die restlichen zwei Drittel werden vom Arbeitgeber übernommen.
Bildung – Italiens Schulsystem
Wenn Sie als EU-Bürger in ein anderes EU-Land umziehen, haben Ihre Kinder dort einen Anspruch auf kostenfreien Einführungsunterricht. Das bedeutet, dass den Kindern ein Sprachkurs in der neuen Landessprache zusteht, um die Integrierung in die neue Schule zu erleichtern.
Nichts desto trotz herrschen oft erhebliche Unterschiede in den Schulsystemen, auch innerhalb von Europa. Daher kann es sein, dass die Schulzeugnisse aus den vergangenen Jahren an der neuen Schule nicht automatisch anerkannt werden und Sie die Anerkennung bei den örtlichen Behörden beantragen müssen. Im Folgenden erfahren Sie mehr darüber, wie das Schulsystem in Italien aufgebaut ist.
Auch wenn die Schulen der einzelnen Regionen viel Freiheit in der Gestaltung des Unterrichts haben, obliegt jedoch dem Staat die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz, was die allgemeinen Bildungsregeln und die Festlegung der wesentlichen Leistungsniveaus anbelangen. Diese Regeln haben die Schulen in den einzelnen Regionen bei der Ausübung ihrer Befugnisse zu beachten.
Organisation der Klassenstufen
Im Alter von 3 bis 6 Jahren können die Kinder den Kindergarten besuchen. Der Kindergartenbesuch ist nicht obligatorisch. Der erste Bildungszyklus umfasst insgesamt 8 Jahre und startet mit der Grundschule (scula primera). Kinder im Alter von 6 bis 11 Jahren besuchen 5 Jahre lang die Grundschule. Danach wechseln sie in die Sekundarstufe 1. Diese dauert 3 Jahre und beendet den ersten Schulzyklus.
Im zweiten Bildungszyklus können die Schüler zwischen dem Besuch eines Gymnasiums (licei), einer Fachoberschule (istituti tecnici) und einer Berufsschule (istituti professionali) wählen. Der Besuch einer dieser Schulen dauert 5 Jahre und die Schüler schließen sie mit dem zentralen Abitur (esame di stato) ab.
Insgesamt dauert die Schulpflicht in Italien 10 Jahre und umfasst die 8 Jahre des ersten Bildungszyklus und 2 Jahre aus dem zweiten Bildungszyklus. Bis zum Alter von 18 Jahren müssen die Jugendlichen eine 3-jährige Berufsqualifikation erreicht haben.
Deutsche Schulen
In den Städten Mailand, Genua und Rom hat Ihr Kind auch die Möglichkeit eine Deutsche Schule zu besuchen. Allerdings ist der Besuch nicht ganz günstig. Als private Schule fallen im Jahr für die Eltern rund 3.500 bis 4.500 Euro Schulgeld an.
Kinder mit Behinderung
Wenn Ihr Kind unter einer Behinderung leidet und während des Unterrichts eine eigene Betreuungsperson braucht, können Sie beim Sozialamt einen Hilfslehrer beantragen. Auch in Italien wird für behinderte Kinder eine Integration in eine normale Schule geboten.
Homeschooling, Hausunterricht, Freilernen
Eine immer beliebtere Alternative zum normalen Schulbesuch ist das Homeschooling (Hausunterricht oder Heimunterricht) oder auch Freilernen (Unschooling). Da Italien keine Schulpflicht in Verbindung mit einem Schulbesuch vorsieht, können Eltern auch die Alternative wählen und Ihr Kind von Zuhause aus unterrichten. Dazu muss das örtliche Schulamt jedes Jahr aufs Neue über dieses Vorhaben informiert werden. Den Schulämtern ist das Recht vorbehalten, Kontrollen durchzuführen um sicher zu gehen, dass die Eltern ihrer Ausbildungspflicht gewissenhaft nachkommen.
Die Eltern müssen dazu erklären, dass sie sowohl über die technischen, als auch über die ökonomischen Möglichkeiten dafür verfügen. Die technischen Möglichkeiten können die Eltern beispielsweise über das Vorliegen ihres eigenen Abiturs nachweisen. Damit können die Kinder bis zum Abschluss der Mittelschule unterrichtet werden.
Die Kinder sind trotzdem an einer Schule registriert und können somit als externer Prüfling an den jährlichen Abschlussprüfungen teilnehmen. Mehr Informationen zum Thema Homeschooling in Italien erhalten Sie auf controscuola.it.
Eine weitere Möglichkeit ist, die Kinder zu Hause durch die Wilhelm von Humboldt Online Privatschule in Deutscher Sprache unterrichten zu lassen. Dadurch können Kinder durch in Deutschland akkreditierte Lehrer nach deutschem Lehrplan unterrichtet und so auf die Mittlere Reife und das Abitur vorbereitet werden – Infos HIER.
Schnell eine neue Sprache sprechen – So geht’s
Ärztliche Versorgung, soziale Absicherung, Krankenversicherung
Italiens Gesundheitssystem
Der Staat Italien stellt allen seinen Bürgern ein von Steuern finanziertes Gesundheitssystem zur Verfügung. Die Organisation und Bereitstellung der Leistungen obliegt dem Nationalem Gesundheitsdienst (SSN, Servizio Sanitario Nazionale). Ziel ist eine einheitliche Grundversorgung der Bürger, welche -im Unterschied zu Deutschland- kostenlos ist. Als EU-Bürger ist die Registrierung beim SNN erforderlich, um einen Anspruch auf diese Leistungen geltend zu machen.
Arztsuche
In Italien gibt es weltweit die meisten Ärzte, gerechnet auf die Einwohnerzahl, welche zum großen Teil auch gut ausgebildet sind. Die Herausforderung besteht eher darin, einen Englisch sprechenden Arzt zu finden. In Touristengegenden und auch in den meisten anderen Städten, gibt es einen medizinischen Dienst für Touristen (guardia medica turistica). Das International Health Center kann Ihnen unterschiedlich sprechende Ärzte für Mailand und Umgebung empfehlen. Aber auch die Gelben Seiten geben unter dem Begriff Medici Generici Auskunft über Allgemeinmediziner und Hausärzte für Sie und Ihre Familie. Die italienische Botschaft und das Konsulat geben auch Auskunft über fremdsprachige Ärzte.
Arztbesuch
Neben den Ärzten des staatlichen Gesundheitsdienstes, können Sie jederzeit auf eigene Kosten einen Privatarzt/Facharzt/Speziallisten zur Behandlung hinzuziehen. Über die Höhe der Gebühren gilt es sich im Vornherein bei dem jeweiligen Arzt zu erkundigen. In der Regel ist es üblich, diese nach dem Besuch in bar sofort zu bezahlen. Wenn Sie über einen Auslandskrankenversicherungsschutz verfügen, liegt es in Ihrer Verantwortung sich über eine eventuelle Kostenerstattung zu kümmern.
Wenn Sie für den Besuch eines Spezialisten Sozialleistungen in Anspruch nehmen möchten, ist es wie in Deutschland notwendig, sich von dem Hausarzt überweisen zu lassen.
Krankenversicherung und Gesundheitskarte
Europäische Gesundheitskarte
Wenn Sie als Tourist in Italien sind und in Ihrem Urlaub einen Arzt aufsuchen müssen, können Sie dafür Ihre Europäische Gesundheitskarte (EHIC European Health Insurance Card) nutzen. Zeigen Sie diese einfach bei der Frage nach Ihrer Gesundheitskarte (tessera sanitaria) vor. Damit sind Leistungen im Falle eines Unfalls oder anderen notwendigen medizinischen Notfällen abgesichert. Ob die Kosten in voller Höhe übernommen werden oder nur in der Höhe, wie dies in Deutschland der Fall gewesen wäre, variiert. Daher ist es sehr empfehlenswert sich vor der Reise über einen zusätzlichen Auslands-KV-Schutz zu informieren und diesen abzuschließen.
Italienische Gesundheitskarte
Wenn Sie Italien zu Ihrer neuen Wahlheimat machen und damit den staatlichen Gesundheitsdienst nutzen möchten, besteht die Möglichkeit sich vor Ort beim Servizio Sanitario Nazionale (staatlicher Gesundheitsdienst) anzumelden. Anhand einer Liste können Sie für sich und jedes Ihrer Familienmitglieder einen Hausarzt mit einem Sozialversicherungsabkommen aussuchen. Von der Gesundheitsbehörde erhalten Sie außerdem eine Registriernummer und eine Gesundheitskarte, welche bei jedem Arztbesuch vorzuzeigen ist.
Registrierung beim Nationalen Gesundheitsdienst
Folgende Unterlagen werden für die Registrierung benötigt:
- gültiges Ausweisdokument
- Meldebescheinigung über den italienischen Wohnort
- Arbeitsvertrag
- Steuernummer
Nachdem alle Unterlagen vorliegen, wird Ihnen Ihre persönliche Gesundheitskarte ausgestellt, die sie ab sofort beim Arztbesuch vorzeigen.
Immobilien – Kauf oder Miete
Ausländer aus der EU können in Italien problemlos Immobilien kaufen oder mieten. Es ist jedoch von Vorteil, eine erfahrene Immobilien-Agentur zu Hilfe zu nehmen. Nachfolgend stellen wir ein empfehlenswertes Unternehmen vor.
Mit Erfahrung seit 2007 garantiert im Immobiliensektor Immobilien Lindstedt Management GmbH & Co.KG seinen Kunden eine professionelle und personalisierte Dienstleistung. Es wird besonders großer Wert auf eine optimale Kundenbetreuung gelegt sowie auf Qualität anstatt von Quantität. Das einmalige innovative Konzept mit „Rundum-Sorglos“ Paket ist sehr beliebt bei den Kunden (in Italien sowie in 20 weiteren Hotspots weltweit).
Immobilien-Lindstedt.de
info@immobilien-lindstedt.de
Tel. in Deutschland: 0170 / 388 46 34
Deutschsprachige Anwälte und Notare
Kanzlei GRIGOLLI & PARTNER

Die Kanzlei steht mit ihren Netzwerk und Partnern (u.a. deutschsprachiger Notar, Steuerberater, Architekten etc.) u.a. für folgende Bereiche zur Verfügung:
- Immobilienrecht, Vertragsrecht,
- Arbeitsrecht, Prozessrecht,
- Wirtschaftsrecht, Erbrecht
Korrespondenzsprachen: Deutsch, Italienisch, Englisch, Spanisch und Französisch
Grigolli & Partner
Piazza Eleonora Duse, 2
I-20122 Mailand
Tel + 39 02 76023498
stephan.grigolli@grigollipartner.it
www.grigollipartner.it
Der Gründer der Kanzlei GRIGOLLI & PARTNER Herr Dr. Stephan Grigolli ist zweisprachig aufgewachsen, kennt sowohl die deutsche als auch die italienische Kultur und ist in Deutschland und in Italien als Rechtsanwalt zugelassen und zusätzlich Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht.
Anwaltskanzlei Marasco
Die Anwaltskanzlei Marasco ist dank seinem umfangreichen Netzwerk und der Mitarbeit von Partnern (Steuerberatern, Notaren, Immobilien-Maklern und Ingenieuren) eine der Leader-Anwaltskanzleien in Süditalien und bietet deutschsprachigen Personen eine vollumfängliche Unterstützung bei der Abwicklung von administrativen Belangen sowie bei der Beratung von rechtlichen und außerrechtlichen Fragen. Die Kanzlei steht für folgende Bereiche zur Verfügung:
- Erbrecht, Familienrecht
- Handelsrecht, Immobilienrecht
- Internationales Privatrecht
- Strafrecht, Arbeitsrecht
Rechtsanwalt & Avvocato Dr. Marasco bietet Fachdienste in folgenden Sprachen an: Deutsch, Italienisch und Englisch
STUDIO LEGALE MARASCO
Avv. Giuseppe A. Marasco
Viale G. Grassi, 4C, I-73100 Lecce
Tel.: 0039 0832 359 690
Mob: 0039 333 415 4813
giuseppemarasco79@libero.it
Kanzlei Preussler Gruber Partners
Die italienische Anwaltskanzlei Preussler Gruber Partners unterstützt ausländische Kunden bei der Ansiedlung und beim Erwerb von Immobilien in Italien. Die Kanzlei bietet komplette Unterstützung bei allen rechtlichen Fragen und unterstützt bei Behördengängen, bei der Suche einer Immobilie, der Prüfung aller Urkunden und vertraglichen Abwicklungen. Sie hat ein Netzwerk zu anderen Experten (Steuerberater, Architekten, Notare, Makler, etc.) aufgebaut.
www.pgplaw.it
office@pgplaw.it
Tel. in Italien: +39 0473 490900
Tel. in Deutschland: +49 89 89648618
Tel. in Österreich: +43 512 582266
Studio Legale & Commerciale Internazionale Comandini
Avv. Peter Comandini – Anwalt für folgende Bereiche (auch in Zusammenarbeit mit anderen Anwälten):
- Zivilrecht, Handelsrecht, Transportrecht, Verträge, Verkehrsunfälle
- Immobilienrecht und Baurecht
- Familienrecht und Erbrecht
- Internationales Privat- und Verfahrensrecht
- Anerkennung und Vollstreckung von italienischen und ausländischen Schiedsurteilen
Korrespondenzsprachen: Deutsch, Englisch und Italienisch
Studio Legale & Commerciale Internazionale Comandini
Italien
61121 Pesaro (PU)
C.so XI Settembre, 93
Tel. +39 0721 30039
studio.legale@comandini.com
skype: avv_peter_comandini
Avv. Alexander Gebhard, LawFed BRSA studio legale
Deutsch-Italienischer Rechtsanwalt mit Tätigkeitsschwerpunkt Handels- und Gesellschaftsrecht, Grundstücks- und Immobilienrecht, Erb- und Familienrecht. An allen ital. Land- und Oberlandesgerichten zugelassen. Zugelassen als vereidigter Übersetzer und Dolmetscher für die deutsche Sprache.
Korrespondenzsprachen: Deutsch, Italienisch und Englisch
Avv. Alexander Gebhard
LawFed BRSA|Studio Legale
Via Visconti di Modrone 18, 20122 Milano, Italien
Tel. +39 02 77075504
alexander.gebhard@visconti18.eu
www.gebhards.it
Umzug nach Italien
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Fazit: Auswandern und Leben Italien
Wenn du als EU-Bürger oder Schweizer den Schritt nach Italien wagst, erwartet dich ein Land mit einzigartiger Lebensqualität. Das milde Mittelmeerklima, die weltberühmte Küche und die entspannte „Dolce Vita“-Mentalität machen den Umzug besonders attraktiv. Deine Freizügigkeit als EU-Bürger oder Schweizer vereinfacht dabei die rechtlichen Aspekte der Auswanderung erheblich.
Du profitierst in Italien von niedrigeren Lebenshaltungskosten, besonders außerhalb der Großstädte. Die reichhaltige Kultur, historische Architektur und atemberaubende Landschaften von den Dolomiten bis zur Amalfiküste bieten dir vielfältige Möglichkeiten zur persönlichen Entfaltung.
Allerdings solltest du dich auf einige Herausforderungen einstellen: Die italienische Bürokratie kann zeitaufwendig und kompliziert sein. Ohne gute Italienischkenntnisse wird es schwierig, administrative Angelegenheiten zu regeln. Der Arbeitsmarkt gestaltet sich, besonders im Süden des Landes, oft schwierig, und die Gehälter fallen häufig niedriger aus als in deutschsprachigen Ländern.
Die öffentlichen Dienstleistungen und das Gesundheitssystem können regional stark variieren. Auch das manchmal chaotisch erscheinende Alltagsleben erfordert Geduld und Anpassungsfähigkeit. Die Digitalisierung ist in vielen Bereichen noch nicht so fortgeschritten wie in deutschsprachigen Ländern.
Dein Erfolg als Auswanderer in Italien hängt maßgeblich von deiner Vorbereitung ab. Mit realistischen Erwartungen, ausreichenden Sprachkenntnissen und einer gewissen finanziellen Absicherung kannst du dir in Italien ein erfüllendes neues Leben aufbauen. Die Herzlichkeit der Italiener und ihre Gastfreundschaft werden dir dabei helfen, dich in deiner neuen Heimat wohlzufühlen.
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Sprachkurse Italienisch
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Italien Landesdaten
Fläche: 301.338 km²
Einwohner: 60.695.439 (2024)
Bevölkerungsdichte: 201 E/km²
Staatsform: Parlamentarische Republik (Flagge/Wappen)
Regierungssystem: Parlamentarische Demokratie
Nachbarländer: Frankreich, Schweiz, Österreich, Slowenien
Landeshauptstadt: Rom; 2.749.031 Einwohner
Landessprache: Italienisch
Regionale Amtssprachen: Deutsch, Französisch, Ladinisch, Slowenisch
Religionen:
80,2 % römisch-katholisch,
1,6 % Muslime,
0,4 % Zeugen Jehovas
Währung: Euro
Telefon Vorwahl: +39
Zeitzone: UTC+1 MEZ UTC+2 MESZ (März bis Okt.)
Ratgeber auswandern und Reiseführer



Weitere Italien Informationen und Links
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