Auswandern nach Liechtenstein 2025 – erfolgreiche Einwanderung

1. Januar 2025 von Jan Harmening (ausgewandert seit 2005) aktualisiert


Das Fürstentum Liechtenstein ist ein kleiner Außenseiter bei den Auswanderern. Dieses schöne kleine Land glänzt mit nur 22 % maximaler Einkommensteuer oder Pauschalbesteuerung. Allerdings ist es extrem schwierig, einen Aufenthaltstitel zu erlangen. Auf der Liste der zufriedensten Auswanderer der letzten 10 Jahre hat Liechtenstein den 8. Platz belegt!

Nachfolgend aktuelle Einwanderungsbestimmungen sowie alle wichtigen Infos zur Einreise, Leben und Arbeiten in Liechtenstein.

Liechtenstein und seine Einwanderer

Auswandern nach Liechtenstein - Schloß Vaduz
Auswandern nach Liechtenstein – Schloß Vaduz © Wikimedia / Zohirdriouech

Im Jahr 2023 wanderten offiziell 69 Deutsche nach Liechtenstein aus und 30 kamen wieder in ihre Heimat zurück. Innerhalb der 10 Jahre von 2014 bis 2023 emigrierten offiziell 649 Deutsche nach Liechtenstein und 361 zogen nach Deutschland zurück. Ende 2022 lebten offiziell 1.824 Deutsche in Liechtenstein.

Liechtenstein ist das Land mit dem höchsten Bruttoinlandsprodukt pro Kopf weltweit. Es gibt gute Arbeitsmöglichkeiten für Fachkräfte. Das Fürstentum ist nicht Mitglied der EU. Richtungsweisend war der Beitritt zum Europäischen Wirtschaftsraum. Dadurch wurde Liechtenstein als Finanzplatz attraktiv. Ausländische Banken konnten sich im Fürstentum niederlassen, die Zahl der in Liechtenstein vertretenen Banken vervielfachte sich.

Reisen und Visum

EU-Bürger und Schweizer können mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass in das Fürstentum einreisen. Für einen touristischen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen ist kein Visum erforderlich.  Für Aufenthalte, deren Dauer 90 Tage überschreiten oder mit einer Erwerbstätigkeit einhergehen, ist eine Aufenthaltsbewilligung zu beantragen. Diese wird in der Regel problemlos bei einem Arbeits- oder ausreichend Existensmittelnachweis ausgestellt. Mehr Informationen dazu finden Sie im Folgetext.

Einwandern und Daueraufenthalt, Aufenthaltsgenehmigung

Wenn man vorhat, länger als 3 Monate oder sogar dauerhaft im Land zu bleiben, muss man sich spätestens 8 Tage nach Einreise bei der zuständigen Einwohnerkontrolle anmelden. Bei der Anmeldung ist eine Zusicherung der Aufenthaltsbewilligung (erhältlich beim Ausländer- und Passamt) sowie ein gültiges Reisedokument vorzulegen. Dort erhält man unverzüglich eine Bestätigung über die Anmeldung. Sowohl die Wohnsitznahme als auch die Erwerbstätigkeit darf erst erfolgen, wenn die entsprechende Bewilligung zugesichert worden ist.

Eine Aufenthaltsbewilligung benötigt wer:

  • unabhängig von der Aufenthaltsdauer eine Erwerbstätigkeit ausüben will
  • einen Aufenthalt ohne Erwerbstätigkeit von mehr als drei Monaten innerhalb von sechs Monaten beabsichtigt

Zuständig für konsularische Angelegenheiten (beispielsweise die Beantragung von Liechtensteiner Reisepässen oder Identitätskarten) sind die Schweizer Vertretungen im Ausland. Wenn Sie sich bereits in Liechtenstein befinden, dann wenden Sie sich an das Passamt in Vaduz.

Arten von Bewilligungen

Je nachdem warum und wie lange Sie sich in Liechtenstein aufhalten möchten, unterscheidet man zwischen der Bewilligung in Briefform (BiB), Kurzaufenthaltsbewilligung (L), Aufenthaltsbewilligung (B), Daueraufenthaltsbewilligung (D) und der Niederlassungsbewilligung (C). Ausschlaggebend welche der Bewilligungsarten zutrifft, ist zumeist die Länge des Aufenthalts.

Bewilligung in Briefform (BiB)

Die BiB wird zur Ausübung einer unselbstständigen Erwerbstätigkeit von höchstens 180 Tagen innerhalb von 12 Monaten erteilt. Die Ausübung der Tätigkeit kann hierbei tage- oder wochenweise erfolgen.

Bearbeitungsdauer des Antrags: 2 Wochen

Kurzaufenthaltsbewilligung (L)

Die Kurzaufenthaltsbewilligung gilt für einen Aufenthalt von bis zu 1 Jahr. Unter Umständen ist sie verlängerbar.

Zur Erwerbstätigkeit

Wird für eine Ausübung einer Erwerbstätigkeit von insgesamt bis zu einem Jahr erteilt. Erteilung nur möglich, wenn:

  • ein Arbeitsvertrag von höchstens einem Jahr und ein angemessener Beschäftigungsgrad nachgewiesen wird; oder
  • man die berufs- und wirtschaftsrechtlichen Voraussetzungen für die beabsichtigte selbständige Tätigkeit erfüllt; und
  • die Grenzgänger Tätigkeit nicht zumutbar ist

Bearbeitungsdauer des Antrags: 2 Wochen

Bei einem Nachweis eines außerordentlichen Bedürfnisses kann diese Bewilligung einmalig um höchstens sechs Monate verlängert werden. Wenn man sie erneut beantragen möchte, kann dies nach einer 6-monatigen Unterbrechung getan werden.

Zur Ausbildung / Studium

Die L-Bewilligung berechtigt zur Wohnsitznahme für die Dauer der Ausbildung oder des Studiums, maximal jedoch für 12 Monate.

Erteilung nur möglich, wenn:

  • Die Erwerbstätigkeit max. 35 % gemessen am Studium oder der Ausbildung beträgt oder
  • Im Falle einer 100 %-igen Erwerbstätigkeit, diese integrierender Bestandteil der Ausbildung ist

Für ein geplantes Praktikum, das Bestandteil einer Ausbildung ist, kann eine Kurzaufenthaltsbewilligung für 2 Jahre erteilt werden. Das Praktikum muss länger als 12 Monate gehen. Für Auszubildende kann eine Aufenthaltsbewilligung für die komplette Ausbildungszeit ausgestellt werden.

Studierende haben die Möglichkeit auf eine Kurzaufenthaltsbewilligung für die Dauer eines Semesters oder eines Studienjahres. Die Bewilligung kann immer wieder neu beantragt werden. Mit Abbruch oder Beendigung des Studiums erlischt die Kurzaufenthaltsbewilligung und es hat die Ausreise zu erfolgen.

Allgemein benötigte Unterlagen:

  • Ausgefülltes Antragsformular (inkl. Passfoto und Unterschrift) – Link
  • Kopie des gültigen Passes oder der gültigen Identitätskarte
  • Kopie des befristeten Arbeitsvertrages

Zusätzlich bei einem Praktikanten:

  • Kopie des Praktikumsvertrages
  • Nachweis, dass das Praktikum Bestandteil der Ausbildung ist
  • Ausbildungsplan

Benötigte Unterlagen bei Studienaufnahme:

  • Ausgefülltes Antragsformular (inkl. Passfoto und Unterschrift) – Link
  • Kopie des gültigen Passes bzw. der gültigen Identitätskarte
  • Immatrikulation bzw. Schulbestätigung
  • Nachweis des Krankenversicherungsschutzes

Nachweis der finanziellen Mittel bei Studierenden:

  • Kopie eines aktuellen Bankkontos mit mindestens CHF 15.000
  • schriftliche Erklärung der Eltern
  • Stipendiums Nachweis
  • Garantie-Erklärung einer Person in Liechtenstein – Link
  • Garantie-Erklärung der Ausbildungsstätte

Als Tourist / Dienstleistungsempfänger

Wenn Sie sich länger als 3 Monate, maximal jedoch 6 Monate, in Liechtenstein aufhalten möchten ohne einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, haben Sie die Möglichkeit eine Kurzaufenthaltsbewilligung zu beantragen.

Erteilung nur möglich, wenn

  • Ausreichend finanzielle Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts vorhanden sind
  • Ein umfassender Krankenversicherungsschutz nachgewiesen werden kann

Aufenthaltsbewilligung (B)

Die Aufenthaltsbewilligung berechtigt zu einem Aufenthalt von mehr als 12 Monaten und ist verlängerbar.  Die B-Bewilligung kann sowohl an Erwerbstätige, als auch an Nicht-Erwerbstätige ausgestellt werden.

Erteilung an Erwerbstätige nur möglich, wenn:

  • ein Arbeitsvertrag von mehr als einem Jahr; oder
  • man die berufs- und wirtschaftsrechtlichen Voraussetzungen für die beabsichtigte selbständige Tätigkeit erfüllt; und
  • die Grenzgänger Tätigkeit nicht zumutbar ist

Allgemein benötigte Unterlagen:

  • Ausgefülltes Antragsformular (inkl. Passfoto und Unterschrift) – Link
  • Kopie des gültigen Passes oder der gültigen Identitätskarte
  • Kopie des Arbeitsvertrages bzw. Entscheid der zuständigen Fachkommission bei selbständigen Einzelunternehmer
  • schriftliche Begründung
  • Nachweis Kostenvorschuss von 80 CHF

Bearbeitungsdauer des Antrags: 4 Wochen

Wenn man keiner Erwerbstätigkeit in Liechtenstein nachgeht, müssen genügend finanzielle Mittel vorgewiesen werden, damit man keine Sozialhilfe in  Anspruch nehmen braucht. Zudem wird ein umfassender Krankenversicherungsschutz erwartet. Der Nachweis genügend finanzieller Mittel kann nach 2 Jahren überprüft werden. Bei einer Erwerbstätigkeit im  Ausland wird ein mehr als einjähriger oder unbefristeter Arbeitsvertrag verlangt.

Benötigte Unterlagen wenn man keiner Erwerbstätigkeit nachgeht:

  • Ausgefülltes Antragsformular (inkl. Passfoto und Unterschrift) – Link
  • schriftliche Begründung
  • Kopie des gültigen Passes oder der gültigen Identitätskarte
  • Nachweis des Krankenversicherungsschutzes
  • Nachweis der finanziellen Mittel
  • Nachweis Kostenvorschuss von 80 CHF

Daueraufenthaltsbewilligung (D) – Nur für EWR-Bürger

Diese kann erteilt werden, wenn man sich 5 Jahre ununterbrochen in Liechtenstein aufgehalten hat. Bearbeitungsdauer des Antrags: 2 Wochen

Das Ausländer- und Passamt kann die tatsächliche Anwesenheit im Inland jederzeit überprüfen. Wenn man den Aufenthaltsausweis verlängern möchte, ist dieser 2 Wochen vor Ablauf der Gültigkeitsdauer (max. 10 Jahre) beim Amt vorzulegen. Vorübergehende Aufenthalte im Ausland sind höchstens für 1 Jahr möglich, ohne die Bewilligung zu verlieren. Die Absolvierung des Militär- oder Ersatzdienstes hat keine Auswirkung auf die Bewilligung. Der Nachweis genügend finanzieller Mittel ist beim Erhalt einer dauerhaften Bewilligung nicht mehr nötig.

Benötigte Unterlagen:

  • Ausgefülltes Antragsformular (inkl. Passfoto und Unterschrift) – Link
  • Original Aufenthaltsausweis B (bei Verlust eine Verlustmeldung der Landespolizei)
  • Kopie des gültigen Passes oder der gültigen Identitätskarte
  • Original Strafregisterauszug vom Landgericht Vaduz (max. einen Monat alt)

Niederlassungsbewilligung (C) – Nur für Bürger aus der Schweiz

Auch die C-Bewilligung wird nach 5-jährigem ununterbrochenem Aufenthalt ausgestellt. Bearbeitungsdauer des Antrags: 4 Wochen

Die Kontrollfrist zur Überprüfung der tatsächlichen Anwesenheit im Inland beträgt fünf Jahre. Der Aufenthaltsausweis (max 10 Jahre gültig) ist 2 Wochen vor Ablauf der Kontrollfrist zur Verlängerung beim  Amt vorzulegen. Vorübergehende Aufenthalte im Ausland sind höchstens für 1 Jahr möglich, ohne die Bewilligung zu verlieren. Die  Absolvierung des Militär- oder Ersatzdienstes hat keine Auswirkung auf die Bewilligung.

Benötigte Unterlagen:

  • Ausgefülltes Antragsformular (inkl. Passfoto und Unterschrift) – Link
  • Original Aufenthaltsausweis B (bei Verlust eine Verlustmeldung der Landespolizei)
  • Kopie des gültigen Passes oder der gültigen Identitätskarte
  • Original Strafregisterauszug vom Landgericht Vaduz (max. einen Monat alt)

Grenzgänger Tätigkeit

Wenn Sie als EWR-Staatsbürger in Liechtenstein arbeiten, jedoch keinen Wohnsitz nehmen, ist die Erwerbstätigkeit meldepflichtig. Dies gilt auch für Selbstständige. Die Meldung hat innerhalb von 10 Tagen nach Aufnahme der Beschäftigung zu erfolgen.

Auslosung

Insgesamt werden jährlich 28 Aufenthaltsbewilligungen für erwerbstätige EWR-Bürger und 8 Aufenthaltsbewilligungen für nicht erwerbstätige EWR-Bürger verlost. Schweizer Staatsangehörige können nicht an der Auslosung teilnehmen. Das durch Auslosung erworbene Recht auf eine Aufenthaltsbewilligung erlischt, wenn es nicht innerhalb von 6 Monaten ab Empfang der Benachrichtigung wahrgenommen wird.

Das Teilnahmeformular für die nächste Auslosung steht auf folgender Seite zur Verfügung: Link

Gebühren laut Liechtensteinischer Verordnung:

  • Zusicherung einer Bewilligung / Verlängerung: 60 CHF
  • Neuerteilung einer Bewilligung in Briefform oder einer Kurzaufenthaltsbewilligung: 80 CHF
  • Neuerteilung einer Aufenthaltsbewilligung durch das Ausländer- und Passamt: 200 CHF
  • Neuerteilung einer Aufenthaltsbewilligung durch die Regierung: 1.000 CHF
  • Niederlassungs- oder Daueraufenthaltsbewilligung: 120 CHF
  • Verlängerung der Kontrollfrist: 80 CHF
  • Ausstellung eines Aufenthaltsausweises: 190 CHF
  • Auslosungsverfahren – Vorauslosung: 100 CHF
  • Auslosungsverfahren – Schlussauslosung: 500 CHF

Alle Dokumente und Nachweise sind beim  Ausländer- und Passamt vorzulegen:

Ausländer- und Passamt
Städtle 38
Postfach 684
9490 Vaduz
Tel.: +423 236 61 41
Fax: +423 236 61 65
info.apa@llv.li

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Rechtssicher auswandern – Was jeder wissen sollte


Arbeit – Stellenangebot

Liechtensteins Einwohner gehören zu den Spitzenverdienern in Europa. Ihre Löhne sind so hoch, dass sie trotz der teuren Lebenshaltungskosten im europäischen Vergleich das meiste Geld zur Verfügung haben.

Die Arbeitslosenquote ist mit 1,4 Prozent (Januar 2024) sehr gering. Grund dafür ist, dass es in Liechtenstein fast genauso viele Arbeitsplätze wie Einwohner gibt. Die Arbeitskräftereserven im Inland sind erschöpft. Fast die Hälfte aller Beschäftigten kommt mittlerweile aus dem benachbarten Ausland (Österreich, Schweiz und Deutschland). Manche von ihnen haben dabei die Liechtensteiner Rente im Visier. Sie gilt als sicher – in einem Land, das seit dem Zweiten Weltkrieg keine Rezession erlebt hat.

Liechtenstein mangelt es vor allem an Fachkräften, besonders handwerkliche und technische Berufe. Viele Stellen gibt es in den Branchen Maschinenbau, Metallverarbeitung und Anlagenbau, außerdem bei Banken, Treuhandunternehmen, Wirtschaftsprüfern und Versicherungen. Oft bleiben Stellen unbesetzt, weil die Diskrepanz zwischen den Anforderungen des Arbeitgebers und der Qualifikation des Arbeitsuchenden zu groß ist. Qualifizierte Bewerber haben daher sehr gute Chancen. Die meisten Arbeitsplätze gibt es in Vaduz, Schaan und Triesen.

Mehr als die Hälfte aller Beschäftigen sind im Finanzdienstleistungssektor tätig. Neben diesem, bietet der Industriesektor die meisten Arbeitsplätze.

Geldanlage und Altersvorsorge

Liechtenstein blickt auf eine lange Tradition der Geldanlage zurück. Während die meisten klassischen Vermögensverwaltungen ausschließlich vermögenden Großkunden zur Verfügung stehen, bietet der digitale Anbieter „Estably“ auch kleineren Anlegern die Möglichkeit, von den Vorteilen von Liechtenstein als Finanzstandort zu profitieren. Dazu gehören unter anderem:

  • Stabile politische- und rechtliche Rahmenbedingungen
  • Triple-A Rating ohne Staatsschulden
  • Hohe Eigenmittelquoten der Banken
  • EWR-Vorteile ohne EU-Mitgliedschaft und ESM-Vertrag
  • Wirtschaftsraum mit der Schweiz

Estably bietet seine ausgezeichneten Investmentstrategien zudem zur privaten Altersvorsorge an, die ab € 50 monatlich gestartet und ebenfalls vollständig digital abgeschlossen werden kann.

Estably LogoKrankenversichert – sicher, preiswert, flexibel

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Lebenshaltungskosten

84 Prozent der Einwohner des Fürstentums Liechtenstein bewerten ihre wirtschaftliche Lage als gut oder sehr gut. Innerhalb Europas gehört Liechtenstein zu den Ländern mit den höchsten Lebenshaltungskosten. Viele Einwohner fahren zum Einkaufen in die benachbarten Länder, vor allem nach Österreich, um Geld zu sparen.

  • Mietpreise in Vaduz sind 3,1 % niedriger als in Berlin
  • Restaurantpreise in Vaduz sind um 98,4 % höher als in Berlin
  • Lebensmittelpreise in Vaduz sind 120,4 % höher als in Berlin

Durchschnittliche Lebenshaltungskosten von Vaduz (von 02/2023 – 01/2024) Quelle: numbeo.com

Restaurant Ø  € Preis
€ Preis von/bis
Essen, Preisw. Restaurant 26,78 24,64 – 53,57
Mittelklasse, 3 Gänge für 2 Personen 128,56 101,78 – 148,99
Einheimisches Bier, 0,5 l 5,89 4,82 – 8,57
Importiertes Bier, 0,33 l 5,89 5,36 – 7,50
Cappuccino 5,46 4,82 – 6,21
Coca / Pepsi (0,33 l) 5,18 4,82 – 5,36
Wasser (0,33 l) 4,11 3,75 – 4,29
Lebensmittel Ø  € Preis € Preis von/bis
Milch (1 L) 2,34 1,50 – 2,85
Weißbrot (500 g) 3,57  2,36 – 4,82
Reis (weiß), (1 kg) 2,68  –
Eier (12) 5,79
 –
Lokale Käse (1 kg) 26,78  –
Hühnerbrustfilet (1 kg) 26,78  –
Rindfleisch (1 kg) 69,64  –
Äpfel (1 kg) 3,31  –
Bananen (1 kg) 2,67  2,13 – 3,21
Orangen (1 kg) 3,21  –
Tomaten (1 kg) 2,68  –
Kartoffeln (1 kg) 2,68  –
Zwiebeln (1 kg) 2,50  2,31 – 2,68
Kopfsalat (1 Kopf) 2,02  1,61 – 2,43
Wasser (1,5 l) 1,12
 0,96 -1,29
Flasche Wein (Mittelklasse) 16,07  16,07 – 37,50
Einheimisches Bier (0,5 l) 1,93  1,54 – 2,54
Importiertes Bier (0,33 l) 1,61  1,52 – 2,54

Durchschnittliche Kosten für Nahverkehr, Nebenkosten, Kleidung, Freizeit von Vaduz (von 02/2023 – 01/2024) Quelle: numbeo.com

Transportmittel Ø  € Preis € Preis von/bis
Einmal Ticket 4,29 2,36 – 4,82
Monatskarte 53,57 53,57 – 53,57
Taxi Grundbetrag 1,62  –
Taxi 1 km 1,07  –
Wohnnebenkosten Ø  € Preis € Preis von/bis
für 85 qm Wohnung (Strom, Wasser, Müll etc.) 166,06  –
Mobile Phone Monthly Plan with Calls and 10GB+ Data 37,50  –
Internet (60 Mbps o. mehr, unbegr. Daten, Kabel/ADSL) 54,28 52,49 – 56,78
Kleidung
Ø  € Preis € Preis von/bis
Jeans (Levis 501 oder ähnlich) 141,95 91,06 – 192,84
Sommerkleid (Zara, H&M,…) 48,21  –
Sportschuhe Nike, Mittelklasse 146,41 85,71 – 214,26
Leder Business Schuhe 212,48 74,99 – 428,53
Freizeit
Ø  € Preis € Preis von/bis
Fitnesscenter, Monat/Erwachsener 59,04 27,14 – 80,35
Tennis, 1 Stunde am Wochenende 26,78  –
eine Kinokarte 21,43 19,28 – 31,14
Bildung
Ø  € Preis € Preis von/bis
Vorschule/Kindergarten, Privat, ganzer Tag, monatl. je Kind 214  –
Internationale Grundschule pro Jahr und Kind 13.113 7.199 bis 21.427

Durchschnittliche Mietpreise von Vaduz (von 02/2023 – 01/2024) Quelle: numbeo.com

Monatlicher Mietpreis Ø  € Preis € Preis von/bis
Apartment (1 Schlafzimmer) im Stadtzentrum 1.196 964 bis 1.607
Apartment (1 Schlafzimmer) außerhalb des Zentrums 1.071 750 bis 1.393
Apartment (3 Schlafzimmer) im Stadtzentrum 2.107 1.926 bis 2.357
Apartment (3 Schlafzimmer) außerhalb des Zentrums 1.768 1.607 bis 1.928
Kaufpreis von Wohnungen Ø  € Preis € Preis von/bis
Preis pro Quadratmeter für ein Apartment in der City – Kauf 10.020 7.561 bis 11.785
Preis pro Quadratmeter – Wohnung außerhalb des Zentrums – Kauf 4.553 3.000 bis 6.107
Gehälter Ø  € Preis € Preis von/bis
Durchschnittliches Monatliches Gehalt (nach Steuern) 4.983

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Auswandern und Leben Liechtenstein – Fazit

Ein nettes kleines Reiseland sowie sehr gut für Rente und Arbeit, wenn man eine wirklich qualifizierte Arbeitskraft ist. Durch die hohen Gehälter bleibt trotz der hohen Lebenshaltungskosten noch genügend Geld über. Zudem kann man im benachbarten Ausland kostengünstiger einkaufen. Einige Vorteile des Landes: hohe Zufriedenheit der Einwanderer, Atomkraftfrei, Deutsche Sprache.


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Liechtenstein Infos

Fläche: 160,477 km²
Einwohner: 39.186 (2024)
Bevölkerungsdichte: 244,9 E/km²
Regierungsform: Konstitutionelle Erbmonarchie auf demokratisch-parlamentarischer Grundlage (Flagge/Wappen)
Nachbarländer: Schweiz, Österreich
Landeshauptstadt: Vaduz; 5.771 Einwohner
Landessprache: Deutsch
Religionen:
75,7 % römisch-katholisch,
7 % protestantisch,
4,2 % Muslime,
0,13 % Zeugen Jehovas
Währung: Schweizer Franken (CHF)
1 CHF = 100 Rappen
Wechselkurse:
1 EUR = 0,937 CHF
1 CHF = 1,067 EUR
1 CHF = 0,884 GBP
1 CHF = 173,091 JPY
1 CHF = 1,101 USD
(Kurs vom 03.01.2025)
Telefon Vorwahl: +423
Zeitzone: UTC+1 MEZ
UTC+2 MESZ (März bis Okt.)

Reiseführer

Reiseführer Schweiz mit Liechtenstein
Reise Know-How Reiseführer Schweiz mit Liechtenstein: ITB Berlin BookAwards 2022 Taschenbuch – 24. August 2020

Stiftungsrecht

Das liechtensteiner Gesellschaftsrecht erlaubt Stiftungen, die es ermöglichen, ein Vermögen von seinem tatsächlichen Eigentümer zu trennen und somit zu anonymisieren.

Eine liechtensteinische Stiftung kann vom Stifter jederzeit aufgelöst werden. Die Stiftungen dürfen jedoch nicht wirtschaftlich tätig sein. Sie werden in der Regel lediglich mit einer jährlichen Pauschale von 1.000 CHF besteuert.

Weitere Infos im
Liechtensteiner Stiftungsratgeber.

Karten von Liechtenstein

Liechtenstein Karten

Kontakte / Adressen von Behörden – Liechtenstein

Weitere Informationen und Links über Liechtenstein

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