Aktualisiert 22. Mai 2024 von Jan Harmening, ausgewandert seit 2005
Bei der Auswanderung oder dem Umzug ins Ausland ist es nicht nur wichtig, sich ordnungsgemäß beim Einwohnermeldeamt abzumelden (sofern gewünscht, man also keinen anderen Wohnsitz in Deutschland mehr hat), sondern auch alle Verträge und Vereinbarungen zu kündigen, die nicht weitergeführt werden sollen. Dabei sind die entsprechenden Kündigungsfristen zu berücksichtigen. Also rechtzeitig mit den Vorbereitungen anfangen (spätestens ein Jahr im Voraus, manchmal auch länger), damit nicht Gelder nutzlos ausgegeben werden.
In diesem Artikel stellen wir eine Checkliste bereit, informieren über Kündigungsfristen, zeigen, wo man Vorlagen für Kündigungsschreiben kostenlos erhalten kann und was man sonst noch so beachten sollte (To-do-Liste). Die Portale Kuendigung.org und Kuendigungsvorlagen.com sind hierbei eine wahre Fundgrube und wirkliche Hilfe.
Checkliste Verträge und Vereinbarungen – Kündigungen oder Ummeldungen (Änderungen)
- Telefon, Internet, Mobilfunk, GEZ
- Versicherungen (Krankenkasse, Haftpflicht, Hausrat, Unfall, Leben, Rente, KFZ)
- Mietverträge sowie Strom, Wasser, Heizung, Gas, etc.
- Abonnements
- Vereine und Mitgliedschaften (z.B. ADAC)
- Online-Shops
- Schule (bei Kindern)
- Arbeitsverträge
- Finanzamt
- Auto, Motorrad, Anhänger
- Haustiere
- Banken, Bausparkasse
- Meldebehörde
Kündigungsfristen
Die Kündigungsfristen reichen von wenigen Tagen bis hin zu einigen Jahren, je nach Vertragsart. Bitte also rechtzeitig das Kleingedruckte lesen, um festzustellen, wann spätestens gekündigt werden sollte. Nachfolgend die Kündigungsfristen bei Verträgen mit der Telekom.
Telekom – Kündigungsfrist
In aller Regel bietet die Telekom Laufzeitverträge, die an 12 oder auch 24 Monate der Nutzung gebunden sind. Das bedeutet, dass Sie Ihren Telekomvertrag erst mit Ablauf dieser Frist kündigen können. Aber auch dann ist die entsprechende Kündigungsfrist einzuhalten. Senden Sie Ihre Kündigung zu spät ab, kann es sein, dass diese nicht mehr akzeptiert wird und sich Ihr Vertrag somit doch noch verlängert.
Mindestvertragslaufzeit: 24 Monate
Kündigungsfrist: 1 Monat
In den meisten Fällen gilt eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten. Sie können den Vertrag mit einer Kündigungsfrist von 1 Monat kündigen. Nach den 24 Monaten verlängert sich Ihr Vertrag automatisch um 12 weitere Monate.
Telekom Call & Surf Comfort – Kündigungsfrist
Bei Call & Surf Comfort sind die Kündigungsfristen gleich wie bei den normalen Telekom-Verträgen.
Mindestvertragslaufzeit: 24 Monate
Kündigungsfrist: 1 Monat
Nach Ablauf der 24-monatigen Kündigungsfrist wird automatisch um 12 Monate verlängert, sollte nicht vorher gekündigt werden. Damit Ihr Vertrag rechtzeitig endet, sollten Sie diesen mit einer Frist von mindestens 1 Monat kündigen. Sie können diesen Vertrag aber auch schon länger im Voraus kündigen und dabei das Datum für die verbleibende Laufzeit angeben.
Telekom Internet – Kündigungsfrist
Für Ihren Internetvertrag der Telekom gilt ebenfalls die Kündigungsfrist, die auch beim Telekom Festnetz gilt. Daher sollte Ihre Kündigung auch in diesem Fall einen Monat vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit bei der Telekom angekommen sein.
Mindestvertragslaufzeit: 24 Monate
Kündigungsfrist: 1 Monat
Telekom Internet, welches Ihnen die Nutzung von Internet sowie von Streaming-Angeboten wie Spotify möglich macht, ist in aller Regel Bestandteil eines Telekom-Festnetzvertrages.
Telekom Mobilfunk – Kündigungsfrist
Auch beim Telekom Mobilfunk Vertrag gilt die Kündigungsfrist, die auch beim Telekom Festnetz gilt. Wenn Sie hingegen einen Prepaid-Vertrag abgeschlossen haben, können Sie diesen jederzeit kündigen.
Mindestvertragslaufzeit: 24 Monate
Kündigungsfrist: 1 Monat