Es gibt ein paar Dinge die jeder Auswanderer wissen sollte, entweder rechtlich oder/und steuerlich. Die Umsetzung von diesem Wissen schützt vor vielen unerwünschten Überraschungen, Problemen sowie einigen finanziellen Schäden.
Steuer-Check: Rechtssicher Auswandern als Privatperson
Wer sich unbedingt mit seinen steuerlichen Risiken befassen sollte
Du solltest dich unbedingt mit deinen steuerlichen Risiken auseinandersetzen, wenn du…
- bereits ausgewandert bist, dich aber noch nicht beim Finanzamt abgemeldet hast (die Abmeldung ist rückwirkend möglich)
- weiterhin deine Wohnung in Deutschland behältst
- bestimmte Verträge, Bankkonten, Versicherungen oder dein Auto in Deutschland behalten möchtest
- einen Ehegatten/Lebenspartner und/oder minderjährige Kinder hast
- nach deinem Wegzug weiterhin viele Besuche in Deutschland planst
- weiterhin Einkünfte und Veräußerungsgewinne aus Immobilien, Aktien, Zinsen, Versicherungen oder Kryptowährungen erzielst
- aus dem Ausland Einkünfte aus Lizenzen erzielst (z.B. für Amazon KDP, Fotos), denn hier fällt oft ein Steuerabzug an
- weiterhin ein Gehalt als Geschäftsführer oder Angestellter oder Einkünfte als Freelancer in Deutschland erzielst
- eine staatliche Rente oder eine Rente von einer Versicherung erhältst (z.B. durch Berufsunfähigkeit)
- in ein Niedrigsteuerland auswanderst
- dein Unternehmen im Ausland keine Substanz hat und du „floating income“ (betriebsstättenlose Einkünfte) erzielst
- dein Einzelunternehmen in Deutschland weiterführen willst (Betriebsstätten-Risiko im Ausland)
- dein Einzelunternehmen aufgeben willst (Wegzugssteuern durch Entstrickung immaterieller Wirtschaftsgüter, wie Kundenstamm, Lieferantenbeziehungen, Marke, Patente, Listing, Nischenseiten, E-Mail-Liste)
- eine wesentliche Beteiligung an einer inländischen oder ausländischen Kapitalgesellschaft hast
- deinen Geschäftsbetrieb in einem Unternehmen im Ausland weiterführen willst (Funktionsverlagerung)
- auch nur kleine Gewinne erzielst, da durch die vorgegebenen Bewertungsverfahren schnell hohe Wegzugssteuern entstehen können
- keinen neuen Wohnsitz begründen willst und damit kein Doppelbesteuerungsabkommen auf dich Anwendung findet (insbesondere problematisch, wenn du Einkünfte als Angestellter beziehen willst)
- wenn du dein Auslandsunternehmen nicht mit Substanz (d.h. ein ordentlich eingerichteter Geschäftsbetrieb) ausstatten willst (insbesondere problematisch, wenn du ein Einzelunternehmen / eine Personengesellschaft gründen willst)
- Beispiel Steuerberechnung: Eine Bewertung nach dem vereinfachten Ertragswertverfahren ergibt bereits bei einem Durchschnittsgewinn von 10.000 € einen Unternehmenswert von 137.500 €; darauf könnte eine Wegzugssteuer von über 60.000 € anfallen; jetzt kannst du das mit deinem Gewinn hochrechnen