18. November 2024 von Ivonne Harmening (ausgewandert seit 2005) aktualisiert
Vorübergehende Einfuhr von Fahrzeugen
Jeder, der in Island für bis zu einem Jahr leben will und sein Auto mitnehmen möchte, kann ein außerhalb von Island registriertes Fahrzeug ohne Zoll- oder Einfuhrabgaben einführen, sofern folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Der Importeur hat oder hatte seinen Wohnsitz im Ausland
- Das Fahrzeug ist nur für den privaten, persönlichen Gebrauch zu benutzen
- Das Fahrzeug wird importiert und muss innerhalb eines Monats nach ihrer Ankunft angemeldet werden – zwecks vorübergehender Einfuhr
- Das Fahrzeug wird wieder exportiert, wenn der Besitzer das Land innerhalb eines Jahres verlässt
Diese Regelung gilt auch für Motorräder, Wohnwagen, Wohnmobile und Anhänger. Der Direktor des Zolls hat das Recht, z.B. einen befristeten Arbeitsvertrag oder einen befristeten Mietvertrag sehen zu wollen, der beweist, dass sie nicht länger als ein Jahr im Land bleiben werden.
Permanente Einfuhr von Fahrzeugen
Beschließen Sie länger als ein Jahr in Island zu bleiben, erfüllt sie nicht mehr die Voraussetzungen für die vorübergehende zollfreie Einfuhr des Fahrzeugs. Dann müssen sie sich beim Direktor des Zolls in ihrem Wohnort melden und ihn davon in Kenntnis setzen. Dann wird die endgültige Zollabfertigung für das Fahrzeug vorgenommen oder das Fahrzeug muss aus dem Land exportiert werden.
Zollfreigabe
Zur Einfuhr des Fahrzeuges muss das Formular „Erklärung zur vorübergehenden zollfreien Einfuhr eines Kraftfahrzeugs / Schiffs“ ausgefüllt werden. Es werden Angaben zum Fahrzeughalter und zum Fahrzeug verlangt. Des Weiteren erklärt man sich damit einverstanden, das Fahrzeug nicht zu verkaufen oder zu verleiht. Bevor eine endgültige Zollabfertigung erteilt wird, benötigt man eine permanente Registriernummer für das Fahrzeug. Diese erhält man bei der isländischen Fahrzeuginspektion GmbH.
Zollfreie Einfuhr
Die zollfreie Einfuhr von Kraftstoff in eingebauten Treibstofftanks ist bis zu einer Maximalmenge von 200 Litern erlaubt. Wenn man für das eingeführte Fahrzeug Ersatzteile benötigt, kann man diese ohne Zölle importieren.
Versicherung
Eine gültige Kfz-Versicherung in Deutschland, Österreich oder der Schweiz gilt auch in Island.
Führerschein
Der deutsche Führerschein gilt auch in Island.
Folgende Seiten über Island könnten Sie auch interessieren
- Einwanderungsbestimmungen
- Kontakte
- Lebenshaltungskosten und Mieten
- Arbeiten
- Lernen und Studieren
- Steuern und Gebühren
- Versicherungen
- Mitnahme von Haustieren
- Einreisebestimmungen
- Startseite Island
Island – Infos
Fläche: 103.125 km²
Einwohner: 350.826 (2024)
Bevölkerungsdichte: 3,4 E/km²
Staatsform: Parlamentarische Republik
Regierungssystem: Parlamentarische Demokratie
Nachbarländer: (Insel – keine)
Landeshauptstadt: Reykjavík; 139.875 Einw.
Landessprache: Isländisch
Religionen:
82,09 % evangelisch,
2,39 % Katholiken,
0,61 % Pfingstkirche,
0,34 % Ásatrúgemeinde,
0,25 % Adventisten,
0,21 % Buddhisten,
0,13 % Bahai,
0,11 % Muslime,
0,12 % Zeugen Jehovas
Währung: Isländische Krone (ISK)
Wechselkurse:
1 EUR = 148,792 ISK
100 ISK = 0,669 EUR
1 CHF = 155,384 ISK
100 ISK = 0,640 CHF
(Kurs vom 25.06.2024)
Telefon Vorwahl: +354
Zeitzone: UTC +0