Reisen nach Island 2025 – Einreisebestimmungen

3. Januar 2025 von Ivonne Harmening (ausgewandert seit 2005) aktualisiert

Allgemeine Bestimmungen zur Einreise

Wie Deutschland, Österreich und die Schweiz, so ist auch Island ein Mitgliedsland des Schengener Abkommen. Deshalb können Reisende aus diesen Ländern ohne separates Visum nach Island reisen, sofern die Reise eine Gesamtdauer von maximal drei Monaten nicht überschreitet.

Flughafen Keflavík
Flughafen Keflavík © Wikimedia / Ypsilon from Finland

Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen für deutsche Staatsbürger

Deutsche Staatsbürger benötigen lediglich einen gültigen Reisepass, Personalausweis oder einen Kinderausweis. Sollten Kinder im Reisepass der Eltern eingetragen sein, können diese auch mit diesem Dokument nach Island einreisen.

Minderjährige Kinder, die ohne ihre Eltern nach Island reisen, jedoch von erwachsenen Begleitpersonen begleitet werden, benötigen eine formlose Einverständniserklärung der Eltern in englischer Sprache sowie Passkopien der Eltern.

Aufenthalt …

… als Tourist

EU-Bürger und Bürger der Schweiz können sich hier bis zu drei Monate ohne behördliche Registrierung als Touristen aufhalten. Möchte man sich länger im Land aufhalten, muss man sich beim zentralen Melderegister (Þjóðskrá) anmelden und eine Personenkennziffer beantragen.

… zwecks Arbeitssuche

Hält man sich zwecks Arbeitssuche in Island auf, darf man bis zu sechs Monate lang bleiben. Man muss sich allerdings unmittelbar nach Einreise beim Arbeitsamt (Vinnumálastofnun) melden und eine Personenkennziffer („Kennitala“) beantragen.

Sobald man dann mit Arbeiten beginnt, benötigt man eine Aufenthaltsgenehmigung. Diese erhält man bei der isländischen Ausländerbehörde.

… zum Studieren

Möchte man studieren, erhält man nähere Informationen zum Aufenthalt bei dem Immatrikulationsbüro der jeweiligen isländischen Universität, bei der isländischen Ausländerbehörde oder beim isländischen Studentenwerk.

Welche Nachweise für die jeweilige Aufenthaltsgenehmigung erforderlich sind, erfahren Sie unter den Einwanderungsbestimmungen oder auf der Homepage der isländischen Ausländerbehörde http://utl.is/index.php/en/.

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Island – Infos

Fläche: 103.125 km²
Einwohner: 350.826 (2024)
Bevölkerungsdichte: 3,4 E/km²
Staatsform: Parlamentarische Republik
Regierungssystem: Parlamentarische Demokratie
Nachbarländer: (Insel – keine)
Landeshauptstadt: Reykjavík; 139.875 Einwohner
Landessprache: Isländisch
Religionen:
82,09 % evangelisch,
2,39 % Katholiken,
0,61 % Pfingstkirche,
0,34 % Ásatrú Gemeinde,
0,25 % Adventisten,
0,21 % Buddhisten,
0,13 % Bahai,
0,11 % Muslime,
0,12 % Zeugen Jehovas
Währung: Isländische Krone (ISK)
Wechselkurse:
1 EUR = 143,514 ISK
100 ISK = 0,694 EUR
1 CHF = 153,12 ISK
100 ISK = 0,65 CHF
(Kurs vom 03.01.2025)
Telefon Vorwahl: +354
Zeitzone: UTC +0

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