Island 2025 – Einwanderungsbestimmungen

2. Januar 2025 von Ivonne Harmening (ausgewandert seit 2005) aktualisiert


Die Einreise nach Island ist recht unkompliziert. Deutsche, Österreicher oder Schweizer benötigen dazu einen gültigen Reisepass oder Personalausweis. Für eine Einreise mit Kindern genügt der Eintrag des Kindes im Reisepass der Eltern oder das Kind verfügt über einen eigenen Kinderausweis- oder Reisepass.

Wer in Island einwandern möchte, braucht eine Aufenthaltsgenehmigung. Diese kann man auch nach der Einreise beantragen. Dazu kontaktiert man die isländische Ausländerbehörde. Außerdem muss man sich bei dem zentralen Melderegister (Þjóðskrá) anmelden und eine Personenkennziffer beantragen.

Die Art der Aufenthaltsgenehmigung ist abhängig vom Zweck des Aufenthaltes. Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick über die Voraussetzungen der meist nachgefragten Aufenthaltsgenehmigungen.

Langzeitaufenthalt

Die Aufenthaltserlaubnis gilt bis zu 6 Monaten und kann einmal innerhalb von 12 Monaten erteilt werden. Als Antragssteller erhält man keine isländische Identifikationsnummer und ist nicht berechtigt, in Island zu arbeiten.

Neben dem Antragsformular sind folgende Dokumente erforderlich:

  • Kopien der Reisedokumente
  • Passfoto
  • Schriftliche Erklärung zum Zweck des Aufenthaltes, wenn vorhanden in Form von Einladungen, Gerichtsdokumenten etc.
  • Nachweis der finanziellen Absicherung für die Dauer des Aufenthaltes
  • Krankenversicherung für die Dauer des Aufenthaltes
  • Rückflugticket oder Nachweis der Zahlungsfähigkeit für die Rückreise

Arbeitsbezogene Aufenthaltserlaubnis

  • Antragssteller ist mindestens 18 Jahre alt
  • Unterschriebener Arbeitsvertrag oder Nachweis über ausreichend finanzielle Mittel während der Arbeitssuche
  • Krankenversicherung für die Dauer des Aufenthaltes
  • In den letzten 5 Jahren keine Auslandsstrafe verbüßt oder wegen einer Straftat verurteilt worden
  • Reisepass

Studenten

Wenn du ein Vollzeitstudium an einer isländischen Universität absolvieren möchtest, ein Doktorand einer ausländischen Universität bist, welche mit einer isländischen zusammenarbeitet, ein Austauschstudent bist oder ein Praktikum im Rahmen deines Studiums absolvierst, dann hast du die Möglichkeit eine Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten.

Dafür notwendig sind folgende Nachweise:

  • Universitätszugehörigkeitsnachweis
  • Ausreichend finanzielle Mittel während des Aufenthaltes
  • Krankenversicherungsschutz
  • Straffreiheit in den letzten 5 Jahren
  • Reisepass

Zusammengefasst lässt sich sagen, dass eine Aufenthaltserlaubnis jeder erhält, der glaubhaft machen kann, seinen Lebensunterhalt in Island durch Arbeit, Ersparnisse oder Rente bestreiten zu können.

Weiterführende Informationen erhalten Sie auf der Homepage der isländischen Ausländerbehörde unter http://utl.is/index.php/en/ (die Infos sind auf Isländisch und Englisch).


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Island – Adressen

Ausländerbehörde
Útlendingastofnun
Skógarhlíð 6
105 Reykjavík
Öffnungszeiten:
Mo – Fr 9.00 bis 15.30 Uhr
Tel.: 510 5400
E-Mail: utl@utl.is
Homepage: www.utl.is

Zentrales Melderegisteramt
Þjóðskrá Íslands
Borgartún 21
105 Reykjavík
Öffnungszeiten:
Mo. – Fr. 8.30 bis 16.00 Uhr
Tel.: 515 5300
Fax: 515 5310
E-Mail: skra@skra.is
Homepage: www.skra.is

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