Island – Versicherungen

2. Januar 2025 von Ivonne Harmening (ausgewandert seit 2005) aktualisiert

Krankenversicherung für Arbeitnehmer in Island:

Das Sozialversicherungssystem gewährt für alle Einwohner des Landes Pensions-, Berufsunfähigkeits-, Kranken- und Mutterschaftsversicherungen.

Wenn man, aus welchem Grund auch immer, mehr als 3 Monate in Island bleiben möchte, muss man das Formular E 104 von der Krankenkasse mitbringen. Dieses Formular bringt den Nachweis, dass man vor Anreise mindestens 6 Monate in Deutschland versichert war. Nur dann hat man Anspruch auf eine sofortige Versicherung in Island und unterliegt nicht der 6-monatigen Sperrfrist.

Wer in Island Steuern zahlt, also jeder, der ein Arbeitsverhältnis hat, ist Krankenversicherung. Wer allerdings im Heimatland keine Krankenversicherung besaß, muss sich für das erste halbe Jahr in Island selbst versichern.

Weitere Informationen erhält man bei der staatlichen Sozialversicherungsanstalt und der Krankenversicherungsanstalt in Island.

Jeder, der sich mehr als sechs Monaten rechtmäßig in Island aufhält, wird automatisch Mitglied des isländischen Sozialversicherungssystems. Dazu muss man das Anmeldeformular bei der isländischen Krankenversicherung ausfüllen und zusammen mit allen notwendigen Unterlagen an die Krankenversicherung schicken.

Adresse:
Sjúkratryggingar Íslands
(Isländische Krankenversicherung)
Þjónustuver (Kundendienst)
Vínlandsleið 16
113 Reykjavík
Sjá á korti

Skrifstofur (Büros)
Rauðarárstíg 10
105 Reykjavík

Tel.: 515 0000 / Fax 515 0057
Tel,: 515 0100 / Fax 515-0101

Krankenversicherung für Touristen

Mit der EHIC (European Health Insurance Card), der Europäischen Krankenversicherungskarte, können alle gesetzlich krankenversicherte Personen aus Deutschland, europaweit medizinische Leistungen in Anspruch nehmen – auch in Island. Wer in Deutschland gesetzlich versichert ist, ist auch automatisch bei der EHIC versichert. Siehe Rückseite der Versichertenkarte. Dies gilt nicht für Gesundheitsdienstleister aus dem privaten Sektor.

Versicherte haben Anspruch auf staatliche Leistungen, die während eines vorübergehenden Aufenthalts in Island notwendig werden. Dies gilt vor allem bei Unfällen oder bei einer akuten Erkrankung.

Um die Versicherung in Anspruch nehmen zu können, müssen man die EHEC-Versicherungskarte und die persönlichen Ausweispapiere vorlegen. Eine Gebühr für jede Konsultation (etwa 7 Euro) muss jedoch gezahlt werden. Kann man die Dokumente nicht vorlegen, werden die vollen Kosten für die Behandlung berechnet.

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Island – Infos

Fläche: 103.125 km²
Einwohner: 350.826 (2024)
Bevölkerungsdichte: 3,4 E/km²
Staatsform: Parlamentarische Republik
Regierungssystem: Parlamentarische Demokratie
Nachbarländer: (Insel – keine)
Landeshauptstadt: Reykjavík; 139.875 Einwohner
Landessprache: Isländisch
Religionen:
82,09 % evangelisch,
2,39 % Katholiken,
0,61 % Pfingstkirche,
0,34 % Ásatrú Gemeinde,
0,25 % Adventisten,
0,21 % Buddhisten,
0,13 % Bahai,
0,11 % Muslime,
0,1 % Zeugen Jehovas
Währung: Isländische Krone (ISK)
Wechselkurse:
1 EUR = 143,59 ISK
100 ISK = 0,693 EUR
1 CHF = 152,825 ISK
100 ISK = 0,651 CHF
(Kurs vom 02.01.2025)
Telefon Vorwahl: +354
Zeitzone: UTC +0

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