20. November 2024 von Jan Harmening (ausgewandert seit 2005) aktualisiert
Eine Existenzgründung in der Schweiz bietet gerade für Deutsche sehr lukrative Möglichkeiten. Klasse statt Masse heißt das Erfolgsmodell der Eidgenossen. Höchste Qualität, spezialisierte Arbeitsbereiche und gut ausgebildete Fachkräfte – die Ansprüche der Schweizer an ihre Unternehmen sind hoch. Kleine und mittlere Betriebe mit Konzentration auf Marktnischen spielen für den Wirtschafts- und Arbeitsmarkt eine wichtige Rolle.
Der Kleinstaat im Zentrum Europas ist ein attraktiver Standort. Jeden Tag wagen dort mehr als 50 Personen den Schritt in die Selbständigkeit. Ein Blick ins Handelsregister zeigt, dass jährlich ca. 40.000 neue Firmen eingetragen werden. Dies liegt neben den wenigen Hürden seitens der Bürokratie und einer hohen Rechtssicherheit vor allem auch an geringen Steuersätzen.
Oft reicht schon eine bescheidene Starthilfe: Einen Internetanschluss, eine moderate Investition und ein Dach über dem Kopf. Gerade in der Schweiz gibt es innovative Möglichkeiten für Startup-Firmen: Eine repräsentative Geschäftsadresse in erstklassiger Lager ohne hohe Mietkosten, welche aber dennoch ein professionelles Image vermitteln, ist nur ein Beispiel.
Dass man in der Schweiz Steuern sparen kann, ist vielen bekannt und auch nicht verboten. Nachfolgend sind die fünf wichtigsten Punkte für eine Existenzgründung in der Schweiz aufgeführt:
1. Die geeignete Rechtsform
Die Wahl der geeigneten Rechtsform hängt von verschiedenen Kriterien ab. Wie in Deutschland ist die Haftung von entscheidender Bedeutung. Die Personengesellschaft ist aufgrund des geringen Gründungsaufwands und der überschaubaren finanziellen Anforderungen attraktiv. Der Firmeninhaber haftet jedoch für Verbindlichkeiten mit dem gesamten Geschäfts- und Privatvermögen.
Die in der Schweiz am häufigsten vorkommenden Rechtsformen sind die Aktiengesellschaft (AG) und die GmbH. Beide Unternehmensformen sind aufgrund der begrenzten Haftung für Gründer interessant. Sie bieten den Gesellschaftern eine größere Sicherheit und werden insbesondere für finanziell aufwendige Betriebe mit größerem Risiko verwendet. Die Gründungsbarrieren sind dafür jedoch relativ hoch. So erfordert die GmbH 20’000 CHF Mindestkapital und eine AG 100.000 CHF, wovon mindestens 50.000 CHF liberiert werden müssen.
2. Arbeitsbewilligung
Für Bürger der EU und der europäischen Freihandels-Assoziation (EFTA) gilt das Prinzip der beruflichen und geografischen Mobilität. Bei einigen Unternehmensformen ist es notwendig, dass ein oder mehrere Geschäftsführer im Land wohnhaft sind. Handelt es sich um Ausländer, müssen sie zunächst eine Arbeitsbewilligung erhalten. Das kantonale Amt für Wirtschaft und Arbeit ist für die Überprüfung zuständig und stellt die Arbeitsbewilligung aus. Betreiber von Personengesellschaften müssen nicht in der Schweiz ihren Wohnsitz haben, da dafür – im Gegensatz zur AG und GmbH – kein haftendes Kapitalvermögen erforderlich ist.
3. Gewerbeanmeldung
Die Gewerbeanmeldung in der Schweiz als „Selbständig erwerbende/r“ erfolgt bei der sogenannten Ausgleichskasse. Es ist notwendig folgende Unterlagen vorzulegen: Gründungsdokumente, Businessplan (sofern vorhanden), Geschäftsbücher, Nachweise der Selbständigkeit wie Investitionen, Rechnungen an verschiedene Kunden, Werbung. Die Anmeldung bei der Ausgleichskasse ist kostenlos. Diese Anmeldung bedeutet jedoch, dass man Beiträge an die Sozialversicherungen zahlen muss.
Bei der Anmeldung als Selbständig erwerbender ist zu beachten: In der Schweiz muss man die Tätigkeit erst ausführen, Nachweise dazu sammeln und dann sich bei der Ausgleichskasse anmelden (weitere Infos auf kmu.admin.ch).
4. Versicherung
Die Schweizer Sozialversicherung schreibt eine Kranken-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung, die berufliche Vorsorge, eine Invalidenversicherung, sowie eine Alters- und Hinterlassenenversicherung vor. Die Kosten hierfür betragen im Durchschnitt etwa 350 Franken. Diese Verpflichtung gilt auch für Unternehmer aus dem Ausland.
5. Steuern
Im europäischen Vergleich sind die Steuern für Unternehmen in der Schweiz sehr niedrig. Wo genau in der Schweiz die Firmengründung erfolgt, ist dennoch von großer Bedeutung, denn in den 26 Kantonen gibt es noch etwa 2800 kommunale Steuergesetze. So bewegt sich die gesamte Steuerlast zwischen 15 % und 25 %, kann jedoch durch effektive Optimierungen noch um einige Prozente reduziert werden. Für die Gründung eines eigenen Unternehmens wird in der Regel ein Steuerberater hinzugezogen, was gerade in einem fremden Land natürlich Sinn macht.
Zu berücksichtigen ist, dass die Verdienstmöglichkeiten im Land der Eidgenossen zwar besser sind, aber auch die Lebenshaltungskosten deutlich höher liegen. Nur wer eine Geschäftsidee mit Aussicht auf Erfolg hat, sollte daher als Ausländer eine Selbständigkeit in der Schweiz wagen.
Firma in der Schweiz als Firmenmantel kaufen – Die Vorteile
Schweizer Firmenmäntel (auch Mantelgesellschaften genannt) bieten zahlreiche Vorteile für Unternehmer und Investoren, wenn Sie eine Firma in der Schweiz kaufen möchten. Sie ermöglichen einen sofortigen Geschäftsbeginn und sparen Zeit sowie Kosten, da sie bereits vollständig registriert und einsatzbereit sind. Der Kaufprozess ist einfach und schnell, was besonders für ausländische Investoren vorteilhaft ist.
Unter anderem bietet er eine verbesserte Bonität, da die Mantelgesellschaften in der Regel bereits über einen längeren Zeitraum aktiv waren. Zudem ist die Firma bereits existent, was bedeutet, dass der neue Besitzer nicht offensichtlich ist
Insgesamt bieten Schweizer Firmenmäntel eine effiziente und attraktive Möglichkeit, schnell im Schweizer Markt Fuß zu fassen.
Firmengründung Schweiz
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