15. November 2024 von Ivonne Harmening (ausgewandert seit 2005) aktualisiert
Immigration / Einwanderung
Im April 2021 verkündete der damals amtierende Präsident Sebastian Piñera das neue Einwanderungsgesetz. Es handelte sich hierbei zunächst um ein Rahmengesetz, woraufhin im November 2021 das Gesetz Nr. 21.325 mit detaillierten Normen beschlossen wurde. Eine ergänzende Ausführungsverordnung mit gleichem Datum wurde am 12. Februar 2022 bekanntgegeben. Seit diesem Datum müssen alle Anträge und sonstige Verfahren diesem neuen Gesetz entsprechen.
Eine wesentliche Veränderung in Bezug auf die Anträge im Migrationsverfahren (Gesetz Nr. 21.325) ist die Übertragung der Zuständigkeit des Außenministeriums auf den Nationalen Migrationsdienst, genannt Servicio Nacional de Migraciones. Diese neue Dienststelle soll die Vereinheitlichung der Verfahren im ganzen Land ermöglichen und deren Bearbeitungszeiten verkürzen. Neben der Zentralisierung der Bearbeitung von Anträgen und Verfahren gibt es regionale Stellen, die zur Unterstützung der zentralen Dienststelle dienen. Eine solche Aufgabe wird auch den Konsulaten zuteil.
Der Nationale Migrationsdienst untersteht seinerseits dem Ministerium für Inneres und Öffentliche Sicherheit. Ihm obliegt auch die Verantwortung der Führung des neuen Ausländerregisters, das alle Ausländer des Landes erfasst. Ebenso hat sich die Aufgabenstellung und die Zuordnung in der Hierarchie der Policía de Investigaciones (PDI) verändert.
Ein durch den Nationalen Migrationsdienst ausgestelltes Aufenthaltsvisum, gestempelt oder heruntergeladen ab dem 12. Februar 2022, muss nicht mehr von der PDI registriert werden. Hingegen müssen von den Konsulaten erteilte Aufenthaltsvisa unabhängig von ihrem Ausstellungsdatum und ihrem Stempel registriert werden, da sie dem seit 1975 geltendem Dekret Nr. 1.094 unterliegen und nicht dem geltenden Gesetz Nr. 21.325. Dies zieht auch Änderungen bei der Beantragung des Chilenischen Personalausweises (cedula de identidad) nach sich.
Für Ausländer steht gemäß Artikel 26 des neuen Migrations- und Ausländergesetzes Nr. 21.325 eine der drei folgenden Migrationskategorien zur Verfügung:
- Permiso de Permanencia Transitoria
- Permiso de Residencia Temporal
- Permiso de Residencia Definitiva
Man geht von zwei sehr unterschiedlichen Szenarien aus:
Bei einem Permiso de Permanencia Transitoria handelt es sich um eine vorübergehende Aufenthaltsgenehmigung, welcher der Antragsteller beantragt, mit dem Ziel, sich nicht in Chile als Bewohner niederzulassen. Diese Kategorie kommt also für Personen in Frage, die sich bis zu 90 Tagen im Land aufhalten möchten. Gegen Bezahlung einer Gebühr kann dieser Zeitraum um bis zu weitere 90 Tage verlängert werden. Inhaber einer vorübergehenden Aufenthaltserlaubnis dürfen jedoch keiner entgeltlichen Tätigkeiten nachgehen.
Ausnahmsweise können Personen, die spezifische und sporadische Tätigkeiten ausüben müssen und als unmittelbare Folge dieser Tätigkeiten eine Vergütung oder wirtschaftliche Vorteile in Chile oder im Ausland erhalten, wie z. B. Mitglieder und Mitarbeiter von öffentlichen Veranstaltungen, Sportler, Dozenten, Berater und technische Experten, bei der Dienststelle eine Genehmigung für die Ausübung einer solchen Tätigkeit beantragen.
Ausländer, die als Bewohner eines Grenzgebietes im Sinne von Artikel 54 einreisen, können ebenfalls vom Verbot der Ausübung einer entgeltlichen Tätigkeit befreit werden, wenn dies in dem jeweiligen bilateralen Abkommen vorgesehen ist.
Bei einem Permiso de Residencia Temporal und einem Permiso de Residencia Definitiva handelt es sich hingegen um Personen, die beabsichtigen, ihren Wohnort für einen begrenzten Zeitraum oder letztendlich dauerhaft nach Chile zu verlegen. In beiden Fällen muss zunächst eine befristete Aufenthaltsgenehmigung beantragt werden. Wer dauerhaft in Chile bleiben möchte, muss nach Ablauf der geforderten Anwesenheitspflicht im Land den Antrag auf eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung stellen.
Der befristete Aufenthalt wird grundsätzlich Ausländern gewährt, die nachweisen können, dass sie familiäre Bindungen oder Interessen im Land haben, und deren Aufenthalt als für das Land Chile sinnvoll und günstig erachtet wird. Er wird in der Regel für eine Höchstdauer von zwei Jahren ausgestellt, außer für die Unterkategorie der Saisonarbeiter, in deren Fall er bis zu fünf Jahre gültig sein kann.
Der Antrag kann auf verschiedene Gründe gestützt werden. Es gilt herauszufinden, welche der entsprechenden Kategorien am besten zu der persönlichen Situation passt, bevor der Antrag gestellt wird. Zu beachten ist ferner, dass der Antrag auf dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung auf derselben Kategorie beruhen muss, es sein denn, ein Wechsel der Kategorie wird rechtzeitig angezeigt und genehmigt.
Für welche neuen Unterkategorien der Migration können Sie einen Antrag stellen?
Gemäß Artikel 53 und Übergangsartikel 5 des Migrationsgesetzes obliegt es einem Obersten Erlass des Innenministeriums, die Liste der Migrationsunterkategorien und deren Anforderungen festzulegen. Bis zu diesem Erlass gelten die Migrationskategorien, die im Gesetzeserlass Nr. 1.094 festgelegt sind, der die Normen für Ausländer in Chile festlegt.
Um einen Antrag zu stellen, ruft man im Internet die Seite des neuen Migrationsdienstes auf.
Die Webseite enthält derzeit folgende Nachricht:
El portal oficial de trámites digitales del Servicio de Migraciones se encuentra en proceso de cambio producto de la aprobación del Reglamento de la Ley N° 21.325.
Übersetzt auf Deutsch: Das offizielle Portal für digitale Verfahren des Migrationsdienstes erfährt durch die Verabschiedung der Verordnungen des Gesetzes Nr. 21.325 Änderungen.
Die Erfordernisse für Anträge sind noch nicht explizit genannt. Dieser Umstellungsprozess dürfte in Kürze abgeschlossen sein. Fest steht aber, dass seit dem 12. Februar 2022 das neue Gesetz gilt.
Das neue Einwanderungsgesetz ist sehr streng, was die mit dem Antrag hochgeladenen Unterlagen betrifft. Sind sie unzureichend, nicht korrekt, inkohärent oder einfach nicht korrekt übersetzt, legalisiert und/oder apostilliert, hat der Antragsteller nur 5 Arbeitstage Zeit, um neue Dokumente hochzuladen. Diese Frist ist kaum zu schaffen. In diesem Fall wird der Antrag aus dem System gelöscht und das gesamte Antragsverfahren muss neu begonnen werden.
Zu beachten ist auch, dass Personen, die vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes als Touristen ins Land gekommen sind, ihren Einwanderungsstatus nur noch in Ausnahmefällen ändern können. Das neue Gesetz wird sicher noch etliche Fragen aufwerfen, bevor seine Anwendung reibungslos stattfinden wird.
Das Team von ImmigrationChile steht Ihnen gerne als Berater zur Seite und beantwortet erste Fragen kostenfrei per E-Mail oder in einem Video-Meeting: info@immigrationchile.com (Dr. Monika Broecking)
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Frau Dr. Monika Broecking arbeitet als deutsche Rechtsanwältin für die chilenische Kanzlei Atalah und Binfa. Sie ist zuständig für das deutsch- und englischsprachige Klientel. Der Sitz der Kanzlei ist in Pucon, Region IX.
Außer im rechtlichen Bereich kann sie ihre langjährigen Erfahrungen in Deutschland als Bankmanager, im Marketing sowie als selbstständige Unternehmens- und Personalberaterin einbringen. In Neuseeland hat sie mit ihrem Unternehmen ECC European Consulting Company Einwanderern hauptsächlich aus dem europäischen Raum Arbeitsplätze in Neuseeland vermittelt und mit Einwanderungsberatern Hand in Hand gearbeitet. Sie lebt heute in Chile und bringt ihre reichhaltigen beruflichen als auch privaten Erfahrungen als Einwanderer in zwei Länder gewinnbringend für ihre Mandanten in die Beratung ein.
Frau Dr. Broecking berät in den Bereichen Visaanträge aller Art für Chile, permanente Aufenthaltsgenehmigung, Antrag auf Staatangehörigkeit, Kauf von Immobilien, Investitionen, Hilfestellung bei Abschlüssen mit Banken und Versicherungen, sowie in Chile ansässige Deutsche bei rechtlichen Fragen, die Chile und/oder Deutschland betreffen. Für erste Fragen können Sie gerne kostenfrei mit ihr Kontakt aufnehmen: mbroecking@immigrationchile.com
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