Chile – Immobilien Erwerb und Eigentum

18. Januar 2025 von Jan Harmening (2005 ausgewandert) aktualisiert

Grundeigentumserwerb in Chile

Ausländer können fast ohne Einschränkung Grundeigentum erwerben, egal ob es sich nun um größere Farmen, kleinere Ländereien, Baugrundstücke, Häuser, Apartments oder Geschäftslokale handelt. Voraussetzung ist zunächst, dass man mit Hilfe eines Chilenen oder eines Ausländers mit unbegrenzter chilenischer Aufenthaltserlaubnis eine sogenannte “RUT Inversionista” beantragt. Dabei handelt es sich um eine persönliche Identifikationsnummer, die benötigt wird, damit der Grunderwerb in das Grundbuch eingetragen werden kann. Im Gegensatz zu Passnummern bleibt diese Nummer immer unverändert. Es ist also eine Schutzmaßnahme für den Käufer des Anwesens. 

Für die Auswahl und den Erwerb durch einen notariellen Vertrag und die Eintragung ins Grundbuch bedarf es keiner persönlichen Anwesenheit, soweit man jemanden in Chile eine notariell beglaubigte Vollmacht ausgestellt hat. Die Auswahl der Berater und Anwälte ist – wie in jedem Land – mit Sorgfalt vorzunehmen. Der Transfer der Kaufpreissumme geschieht in der Regel über das Konto des Anwaltes.

Der Wert von Grundeigentum jeglicher Art ist seit einigen Jahren unablässig am Steigen, was sicher auch mit der strategischen Lage zu tun hat. Viele ausländische Investoren sehen im Landerwerb eine sichere, langfristige Anlagestrategie. Andere Interessenten wollen sich zu einem noch erschwinglichen Preis anspruchsvolle Anwesen sichern, deren Erwerb im eigenen Heimatland kaum noch möglich ist – oft nur für Urlaubszwecke. Und eine weitere Gruppe von Interessenten sucht nach ihrem neuen Zuhause, nachdem der Antrag auf Einwanderung genehmigt wurde.

Auf dem Weg zum erfolgreichen Erwerb von Immobilien und Grundeigentum in Chile berät Sie gerne die deutsche Juristin Frau Dr. Monika Broecking. Sie ist seit vielen Jahren Mitglied der angesehenen Anwaltskanzlei Atalah y Binfa Abogados in Pucón, Región de la Araucanía, Chile.

Haben Sie Interesse an einem Immobilienerwerb in Chile? Melden Sie sich gerne direkt bei Frau Dr. Broecking – mbroecking@atalahbinfa.com

Sonstige Infos zum Immobilienkauf

Eine Immobilie kann in Chile nicht bar erworben werden. Es bedarf dafür eines Kontos bei einer Chilenischen Bank (das kann auch das Treuhandkonto des abwickelnden Notars sein). Auch muss der Ursprung des Geldes, welches vom Ausland überwiesen wird, nachgewiesen werden. Wenn man sich die problemlose Rücküberweisung nach einem eventuellen späteren Verkauf sichern möchte, sollte man die Deviseneinfuhr bei der chilenischen Zentralbank deklarieren.

Immo im Süden von Chile
Immobilie im Süden von Chile zum Kauf

Kaufnebenkosten für Immobilienerwerb: Das Notarhonorar wird ausgehandelt und liegt in der Regel unter 1 %. Die Eintragung im Grundbuch ist sehr preiswert. Es gibt keine Grunderwerbsteuer. Die Maklerprovision beträgt 3 %.

Hier eine Immobilie im Süden von Chile, die Sie für diese Zwecke erwerben können: El Papal-de


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Chile – Infos

Fläche: 756.102 km²
Einwohner: 19.947.123 (2024)
Bevölkerungsdichte: 26 E/km²
Staatsform: Republik
Regierungssystem: Präsidentielle Demokratie
Nachbarländer: Argentinien, Peru, Bolivien
Küstenlänge: 6.435 km
Landeshauptstadt: Santiago de Chile; 5,3 Mio. Einwohner
Im Ballungsraum: 7,2 Mio. Einwohner
Landessprache: Spanisch
Religion:
69,96 % römisch-katholisch,
15 % protestantisch,
8,5 % Agnostiker,
2,11 % Mitglieder anderer christlicher Kirchen,
0,92 % Mormonen,
0,4 % Zeugen Jehovas,
0,13 % Juden
Strassen-Netz: 80.651 km (Rechtsverkehr)
Währung: Chilenischer Peso (CLP)
1 CLP = 100 Centavos
Wechselkurse:
1 EUR = 1.031,95 CLP
100 CLP = 0,097 EUR
1 CHF = 1.097,77 CLP
100 CLP = 0,091 CHF
(Kurs vom 01.01.2025)
Telefon Vorwahl: +56
Zeitzonen: UTC-4
Netzspannung: 220 V
Jahreszeiten: sind denen der nördlichen Halbkugel entgegengesetzt

  • Frühling: Sept. bis Nov.
  • Sommer: Dez. bis Feb.
  • Herbst: März bis Mai
  • Winter: Juni bis August
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