18. Januar 2025 von Jan Harmening (2005 ausgewandert) aktualisiert
Einwanderungsgesetz und Antragsverfahren
Im April 2021 verkündete der damals amtierende Präsident Sebastian Piñera das neue Einwanderungsgesetz. Es handelte sich hierbei zunächst um ein Rahmengesetz, woraufhin im November 2021 das Gesetz Nr. 21.325 mit detaillierten Normen beschlossen wurde. Eine ergänzende Ausführungsverordnung mit gleichem Datum wurde am 12. Februar 2022 bekanntgegeben. Seit diesem Datum müssen alle Anträge und sonstige Verfahren diesem neuen Gesetz entsprechen.
Eine wesentliche Veränderung in Bezug auf die Anträge im Migrationsverfahren (Gesetz Nr. 21.325) ist die Übertragung der Zuständigkeit des Außenministeriums auf den Nationalen Migrationsdienst, genannt Servicio Nacional de Migraciones (SERMIG). Diese neue Dienststelle soll die Vereinheitlichung der Verfahren im ganzen Land ermöglichen und deren Bearbeitungszeiten verkürzen. Neben der Zentralisierung der Bearbeitung von Anträgen und Verfahren gibt es regionale Stellen, die zur Unterstützung der zentralen Dienststelle dienen. Eine solche Aufgabe wird auch den Konsulaten zuteil.
Der Nationale Migrationsdienst untersteht seinerseits dem Ministerium für Inneres und Öffentliche Sicherheit. Ihm obliegt auch die Verantwortung der Führung des neuen Ausländerregisters, das alle Ausländer des Landes erfasst. Ebenso hat sich die Aufgabenstellung und die Zuordnung in der Hierarchie der Policía de Investigaciones (PDI) verändert.
Ein durch den Nationalen Migrationsdienst ausgestelltes Aufenthaltsvisum, gestempelt oder heruntergeladen ab dem 12. Februar 2022, muss nicht mehr von der PDI registriert werden. Hingegen müssen von den Konsulaten erteilte Aufenthaltsvisa unabhängig von ihrem Ausstellungsdatum und ihrem Stempel registriert werden, da sie dem seit 1975 geltenden Dekret Nr. 1.094 unterliegen und nicht dem geltenden Gesetz Nr. 21.325. Dies zieht auch Änderungen bei der Beantragung des Chilenischen Personalausweises (cédula de identidad) nach sich.
Für Ausländer steht gemäß Artikel 26 des neuen Migrations- und Ausländergesetzes Nr. 21.325 eine der drei folgenden Migrationskategorien zur Verfügung:
- Permanencia Transitoria
- Residencia Temporal
- Residencia Definitiva
Man geht von zwei sehr unterschiedlichen Szenarien aus
Bei Permanencia Transitoria handelt es sich um eine vorübergehende Aufenthaltsgenehmigung, welche der Antragsteller beantragt, mit dem Ziel, sich nicht in Chile als Bewohner niederzulassen. Diese Kategorie kommt also für Personen in Frage, die sich bis zu 90 Tagen im Land aufhalten möchten. Gegen Bezahlung einer Gebühr kann dieser Zeitraum um bis zu weitere 90 Tage verlängert werden. Inhaber einer vorübergehenden Aufenthaltserlaubnis dürfen jedoch keinen entgeltlichen Tätigkeiten nachgehen.
Ausnahmsweise können Personen, die spezifische und sporadische Tätigkeiten ausüben müssen und als unmittelbare Folge dieser Tätigkeiten eine Vergütung oder wirtschaftliche Vorteile in Chile oder im Ausland erhalten, wie z. B. Mitglieder und Mitarbeiter von öffentlichen Veranstaltungen, Sportler, Dozenten, Berater und technische Experten, bei der Dienststelle eine Genehmigung für die Ausübung einer solchen Tätigkeit beantragen.
Ausländer, die als Bewohner eines Grenzgebietes im Sinne von Artikel 54 einreisen, können ebenfalls vom Verbot der Ausübung einer entgeltlichen Tätigkeit befreit werden, wenn dies in dem jeweiligen bilateralen Abkommen vorgesehen ist.
Bei Residencia Temporal und Residencia Definitiva handelt es sich hingegen um Anträge von Personen, die beabsichtigen, ihren Wohnort für einen begrenzten Zeitraum oder letztendlich dauerhaft nach Chile zu verlegen. In beiden Fällen muss zunächst eine befristete Aufenthaltsgenehmigung beantragt werden. Wer dauerhaft in Chile bleiben möchte, muss nach Ablauf der geforderten Anwesenheitspflicht im Land den Antrag auf eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung stellen.
Der befristete Aufenthalt wird grundsätzlich Ausländern gewährt, die nachweisen können, dass sie familiäre Bindungen oder Interessen im Land haben, und deren Aufenthalt als für das Land Chile sinnvoll und günstig erachtet wird. Er wird in der Regel für eine Höchstdauer von zwei Jahren ausgestellt, außer für die Unterkategorie der Saisonarbeiter, in deren Fall er bis zu fünf Jahre gültig sein kann.
Der Antrag kann auf verschiedene Gründe gestützt werden. Es gilt abzuschätzen, welche der entsprechenden Kategorien am besten zu der persönlichen Situation passt, bevor der Antrag gestellt wird. Zu beachten ist ferner, dass der später zu stellende Antrag auf dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung auf derselben Kategorie wie bei der Residencia Temporal beruhen muss, es sein denn, ein Wechsel der Kategorie wird rechtzeitig angezeigt und genehmigt.
Das neue Einwanderungsgesetz ist sehr streng, was die mit dem Antrag hochgeladenen Unterlagen betrifft. Sind sie unzureichend, nicht korrekt, nicht schlüssig oder einfach nicht korrekt übersetzt, legalisiert und/oder apostilliert, hat der Antragsteller in der Regel entweder 60 Tage oder in einigen Fällen nur 10 Tage Zeit, um zum Beispiel neue Dokumente hochzuladen. Wenn eingeräumte Fristen ungenutzt verstreichen, wird der Antrag aus dem System gelöscht und das gesamte Antragsverfahren muss neu begonnen werden.
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