US Attorney at Law und Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht
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Rechtsanwalt Peter Koch, LL.M., MBA, kennt sich als sowohl in Deutschland als auch im US-Bundesstaat New York zugelassener Anwalt bzw. Attorney at Law gleichermaßen im deutschen wie im US-amerikanischen Recht aus. Darüber hinaus hat er als einer der ersten deutschen Anwälte die Berechtigung erlangt den Titel Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht zu führen. Er berät und vertritt seit vielen Jahren deutsche und europäische Unternehmen aber auch Privatmandanten in Fragen des US-Rechts sowie deutsche, aber insbesondere auch amerikanische und andere ausländische Unternehmen in Fragen des deutschen Wirtschaftsrechts.
Einen weiteren Schwerpunkt seiner Tätigkeit bildet die Beratung von Unternehmen aller Größenordnungen in Fragen des deutschen, europäischen und insbesondere auch US-amerikanischen Exportkontrollrechts.