19. November 2024 von Ivonne Harmening (ausgewandert seit 2005) aktualisiert
Urlaubs/Touristen-Visum bzw. elektronische Einreiseerlaubnis eTA
Kanada-Besucher mit einer Staatszugehörigkeit von Deutschland, Österreich, Schweiz, Dänemark, Lichtenstein, Luxemburg, Frankreich sowie anderer Länder der EU benötigen zur Einreise, bis zu einem Aufenthalt von 6 Monaten, kein Visum, sondern nur einen gültigen Reisepass (der für die Dauer des Aufenthalts in Kanada gültig ist) sowie eine elektronische Einreiseerlaubnis (eTA, sofern man auf dem Luftweg einreist), die online beantragt wird. Die Beantragung muss vor Antritt der Flugreise erfolgen. Informationen zu eTA, Antragsformulare und FAQ auf der Webseite des Government of Canada.
Im Zuge der elektronischen Beantragung ist eine Gebühr in Höhe von 7,- CAD zu entrichten. Die Einreisegenehmigung wird für fünf Jahre erteilt und ist an das jeweilige Reisedokument des Antragstellers gebunden. Wird innerhalb des Gültigkeitszeitraums ein neuer Reisepass ausgestellt, muss das ETA-Verfahren erneut durchgeführt werden. Reisende, die im Besitz mehrere Reisepässe sind, müssen ggf. für jeden Pass eine gesonderte eTA beantragen (die Erteilung mehrerer eTA ist möglich, auch wenn sich diese zeitlich überschneiden). Hier können Sie auf der offiziellen Seite der kanadischen Regierung Ihre persönliche eTA beantragen.
Deutsche Staatsangehörige, die im Besitz eines gültigen Visums/Aufenthaltstitels für Kanada sind (entry visa, study/work visa, temporary residence permit, permanent residence permit, diplomatic/consular acceptance etc.) benötigen zur Einreise keine eTA. Auch wer auf dem Land- oder Seeweg, also bspw. über die USA einreist, benötigt kein eTA.
Eine Einreise ohne Visum gilt unter folgenden Bedingungen nicht:
- wenn eine Arbeitsaufnahme vorgesehen ist
- wenn der Aufenthalt länger als sechs Monate dauert
- wenn die Einreise zuvor schon einmal verweigert wurde
- wenn ein Visumsantrag schon einmal abgelehnt wurde
In diesen Fällen muss ein dem Zweck entsprechendes Visum beantragt werden.
Wer länger als 6 Monate in Kanada bleiben möchte, benötigt ein Visum bzw. eine Verlängerung. Besucher aus anderen Ländern benötigen ein Temporary Resident Visum. Auf der Website www.cic.gc.ca finden Sie eine vollständige Liste der Länder, für die ein Visum für Kanada erforderlich ist.
Zu beachten ist, dass man zur Einreise noch andere Voraussetzungen erfüllen muss. Diese werden von der Canada Border Services Agency (CBSA) zur Begrüßung auf dem Flughafen in Kanada durch Fragen überprüft. Dazu gehören: was sie in Kanada vorhaben, wie lange sie bleiben werden, wo sie wohnen werden (Hotel oder Freunde, etc.) und vor allem, ob sie dafür über genug Geld verfügen. Ergeben sich bei der Befragung Zweifel, kann sich in Einzelfällen das Verfahren durch weitere Nachforschungen der Einwanderungsbehörde über mehrere Stunden erstrecken. Besonders bei der Vermutung einer Beschäftigung sind die kanadischen Behörden sehr streng.
Außerdem müssen Sie gesund sein. Sollte es einen Grund geben, dass Ihnen die Einreise aus gesundheitlichen Gründen nicht gestatten werden kann, müssen Sie sich eventuell einer medizinischen Untersuchung unterziehen. Am erhaltenen Stempel in Ihren Reisepass erfahren Sie die genaue Zeitspanne Ihres Aufenthaltes in Kanada.
Sollte sich nach Ihrer Einreise der Zweck oder die Dauer Ihres Aufenthalts ändern, so ist in eine Veränderung Ihres Aufenthalts möglich. Der Antrag dazu muss mindestens 30 Tage vor dem planmäßigen Ablauf des Aufenthaltes eingereicht werden.
Für Kinder unter 18 Jahren sollten Sie einen gültigen Reisepass bei sich haben. Wenn ein Kind mit Ihnen reist, von dem Sie nicht ein Elternteil oder Vormund sind oder der andere Elternteil nicht mitreist, benötigen Sie ein Schreiben des (anderen) gesetzlichen Vormundes, das Sie ermächtigt, mit dem Kind einzureisen.
Für Antragsteller mit körperlichen oder geistigen Behinderungen kann die Einreisegenehmigung durch einen Vertreter auf alternativem Wege eingeholt werden. Reisende sollten beachten, dass auch eine erteilte Genehmigung keinen Anspruch auf Einreise nach Kanada begründet. Die endgültige Entscheidung obliegt weiterhin dem zuständigen kanadischen Grenzpersonal.
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Foto Air Canada © Wikimedia / FREI
KanadaInfos
Visum: nein
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Toronto Pearson (YYZ)
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Landessprache: Englisch, Französisch
Währung: Kanadischer Dollar ($), CAD (1 $ = 100 Cent)
Wechselkurse:
1 EUR = 1,466 CAD
1 CAD = 0,682 EUR
1 CHF = 1,531 CAD
1 CAD = 0,653 CHF
(Kurs vom 25.06.2024)
Telefon Vorwahl: +1
Zeitzone: UTC −3,5 bis −8
Strom: 110/120 Volt, 60 Hz