Veränderte Reisebestimmungen während und nach der Corona-Pandemie
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Indiens.
Touristische Einreisen auf dem Luft- und Wasserweg sind zugelassen und Visa aller Kategorien, einschließlich e-Tourist Visa/Tourist Visa, werden wieder erteilt. Auch Visa zu touristischen Zwecken mit fünfjährigen Gültigkeit, die im März 2020 suspendiert wurden, haben ihre Gültigkeit am 15. März 2022 wiedererlangt, siehe Abschnitt Einreise und Zoll – Visum. Es ist zu beachten, dass die Erteilung von e-Visa in vorläufige Reisepässe nicht möglich ist, sondern dass in diesem Fall ein Visum bei der indischen Auslandsvertretung einzuholen ist.
Die Einreise auf dem Landweg ist weiterhin nicht möglich.
Fluglinien, die Indien anfliegen, dürfen deutsche Staatsbürger nur unter Vorlage eines negativen PCR-Tests (max. 72 Stunden alt) oder eines Nachweises einer vollständigen Impfung gegen COVID-19 befördern. Vor Antritt der Reise ist zwingend eine Self-Declaration-Form auszufüllen, bei der von Reisenden aus Deutschland neben dem Reisepass das negative PCR-Testergebnis bzw. das Impfzertifikat als PDF-Datei hochzuladen ist.
Ein Ausdruck der Registrierung, sowie eine Passkopie sollten mitgeführt werden. Die Nutzung der COVID-19-Tracking-App „Aarogya Setu“ ist verpflichtend. Aktuelle Informationen zu herkunftslandspezifischen Einreisemodalitäten, Test- und Quarantäneregelungen finden sich auf der Webseite des Flughafens New Delhi.
Nach dem Zufallsprinzip werden 2% aller ankommenden Flugpassagiere einem kostenpflichtigen COVID-19-Test am Flughafen unterzogen.
Bei positivem Testergebnis oder sonstigen Krankheitssymptomen kann die Aufnahme in eine staatliche Einrichtung und/oder Heimquarantäne verfügt werden. In den staatlichen Quarantäneeinrichtungen müssen sich die Reisenden einer Behandlung einschließlich mehrerer PCR-Tests und weiterer Überwachung unterziehen.
Die Einreise- und Quarantänebestimmungen können in den verschiedenen Staaten für internationale und inländische Flugreisen variieren und sich zudem sehr kurzfristig ändern.
Ausreise und Transit
Durch- und Weiterreisen auf dem Landweg sind aufgrund der Schließung der Grenzen mit den Nachbarländern nicht möglich.
In einigen Staaten können weiterhin Beförderungseinschränkungen bzw. COVID-Testpflichten für Reisende, die sich zuvor – auch im Transit – in Indien aufgehalten haben gelten. Beförderungsrichtlinien sind ständigen kurzfristigen Änderungen unterworfen.
Quelle: Auswärtiges Amt am 20.06.2022
Generelle Bestimmungen für Reisen und Aufenthalt (bis zur Corona-Pandemie)
Visum für Indien
Um in Indien einreisen zu können, benötigen ausländische Touristen einen gültigen Reisepass und ein Visum.
E-Visum (Stand 6/2019)
Touristen und Geschäftsreisende aus Deutschland und Österreich können ein E-Visum beantragen
Dieses eTourist Visum ist für 365 Tage gültig und erlaubt Touristen mehrmaliges Einreisen nach Indien sowie einen ununterbrochenen Aufenthalt in Indien für 90 Tage. Nach 90 Tagen muss man Indien verlassen und erneut einreisen um weitere 90 Tage ununterbrochen in Indien bleiben zu können. Dann muss man erneut ausreisen.
Mit dem eBusiness Visum kann man 180 aufeinanderfolgende Tage in Indien bleiben. Will oder muss man länger in Indien bleiben, muss man sich innerhalb von 14 Tagen nach den 180 Tagen des Aufenthalts bei einem FRRO- /FRO-Büro in Indien melden und sein eBusiness Visum verlängern
Um ein e-Visum zu erwerben, füllt man vorab einen sogenannten ETA-Antrag (Electronic Travel Authorization) aus. Zusätzlich muss man ein aktuelles Portrait-Foto (Format 5 mm × 5 mm) mit weißem Hintergrund sowie die Foto-Seite des Reisepasses hochladen. Der Status der Bearbeitung lässt sich danach online verfolgen (dauert ca. 72 Stunden).
Einreisen kann man damit über folgende 25 Flughäfen: Ahmedabad, Amritsar, Bagdogra, Bengaluru, Calicut, Chennai, Chandigarh, Cochin, Coimbatore, Delhi, Gaya, Goa, Guwahati, Hyderabad, Jaipur, Kolkata, Lucknow, Mangalore, Mumbai, Nagpur, Pune, Tiruchirapalli, Trivandrum, Varanasi und Vishakhapatnam. Hier kommen Sie zum ETA-Antrag.
Kinder benötigen ein eigenes Visum.

Touristenvisum
Für einen längeren Aufenthalt in Indien beantragt man ein entsprechendes Visum bei einem staatlich berufenen Dienstleister, das in den Reisepass geklebt wird. Dieses Touristenvisum hat eine Gültigkeit von 365 Tagen und berechtigt einen ununterbrochenen Aufenthalt von 180 Tagen. Will man länger in Indien bleiben und die Gültigkeitsdauer des Visum voll nutzen, muss man für 24 Stunden das Land verlassen und neu einreisen.
Alle Unterlagen können auch mit der Post eingereicht werden. Dabei sollte man den Überweisungsbeleg der Visagebühren sowie einen frankierten Rückumschlag (Einschreiben) mitschicken.
Dienstleister in Deutschland:
Wohnsitz in Thüringen, Brandenburg, Berlin, Sachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen- Anhalt:
International Visa Services Europe GmbH
Kolonnen Str. 29
2. Hinterhof, 1.Etage
10829 Berlin
Web: International Visa Services Europe GmbH
Tel.: +49 30-319977-80
Geöffnet: Montag bis Freitag 8:30 bis 14:30 Uhr
Wohnsitz in Baden-Württemberg oder Bayern:
International Visa Services Europe GmbH
Prinzregentenstraße 120
81677 München-Bogenhausen
Web: International Visa Services Europe GmbH
Tel.: +49 89 28673803
Geöffnet: Montag bis Freitag 8:30 bis 14:30 Uhr
Wohnsitz in Bremen, Hamburg, Niedersachsen oder Schleswig-Holstein:
Indo-German Consultancy Services (IGCS)
Spaldingstraße 188, 20097 Hamburg
Web: Indo-German Consultancy Services (IGCS)
Tel.: +49 40 2880560
Geöffnet: Montag bis Freitag 9 – 13 Uhr und 14 – 16 Uhr
Wohnsitz in Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland, Saarland:
Indo-German Consultancy Services, (IGCS)
Bettinastr. 62, 60325 Frankfurt am Main
Web: Indo-German Consultancy Services, (IGCS)
Tel.: +49 69 74 222 00
Geöffnet: Montag bis Freitag 9 – 13 Uhr und 14 – 16 Uhr
Bei Einreise sollte man ein Weiter-/Rückreiseticket vorlegen können. Das wird normalerweise bereitts beim Check-in nach Indien kontrolliert.
Geschäftsvisum (für Geschäftsreisen nach Indien)
Gültigkeit und Gebühren:
Bei einem Aufenthalt von bis zu 1 Jahr betragen die Kosten für das Visum 114 €. Eine Aufenthaltszeit zwischen 1 und 5 Jahre wird mit einer Gebühr von 238 € verrechnet. Hinzu kommen die Servicekosten und der konsularische Zuschlag. In beiden Fällen besteht die Möglichkeit der mehrfachen Ein- und Ausreise.
Weitere erforderliche Dokumente:
Kopie des Einladungsschreibens des indischen Unternehmens, mit dem der Antragsteller geschäftliche Verbindungen unterhält bzw. aufzunehmen beabsichtigt.
Arbeitsvisum (für eine Beschäftigung und Projekte in Indien)
Gültigkeit und Gebühren:
Ein Aufenthalt bis 6 Monate kostet 114 €, 6 Monate bis 1 Jahr 190 €, und 1 bis 5 Jahre 285 €. In jedem Fall ist eine mehrfache Ein- und Ausreise erlaubt. Bitte beachten Sie, dass eine Verlängerung nur in Indien bei FRRO (Foreigner Regional Registration Office) möglich ist.
Weitere erforderliche Dokumente:
Nachweis der Beschäftigung (Arbeitsvertrag und andere Konditionen) bei Unternehmen in Indien, welches die beabsichtigte Dauer des Beschäftigungsverhältnisses angibt.
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Indien – Reisen
Visum: ja
Impfungen: nein
Flughäfen:
Andhra Pradesh – Hyderabad – Rajiv Gandhi (RGIA),
Neu Delhi – Indira Gandhi (DEL),
Gujarat – Ahmedabad – Sardar Vallabhbhai Patel (AMO),
Karnataka – Bangalor – HAL Bangalore (BLR),
Kerala – Kozhikode – Calicut International Airport (CCJ),
Kerala – Kochi – Cochin (COK),
Kerala – Thiruvananthapuram – Thiruvananthapuram (TRV),
Maharashtra – Mumbai – Chhatrapati Shivaji (BOM),
Maharashtra – Pune – Pune (PNQ),
Punjab – Amritsar – Raja Sansi (ATQ),
West Bengal – Kolkata (Vorort Dum Dum) – Netaji Subhash Chandra Bose (CCU),
Tamil Nadu – Madras – Chennai (MAA)
Andere wichtige Flughäfen:
Goa (GOI),
Lucknow (LKO)
Landessprachen: Hindi, Englisch und 21 regionale Sprachen
Währung: Indische Rupie (INR)
1 Rupie = 100 Paise
Wechselkurse:
1 EUR = 82,169 INR
100 INR = 1,215 EUR
1 CHF = 80,864 INR
100 INR = 1,234 CHF
(Kurs vom 23.06.2022)
Telefon Vorwahl: +91
Zeitzonen: UTC + 5:30
MEZ + 4:30
Netzspannung: 220 V
Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes

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