Indien 2025 – Einwanderungsbestimmungen

2. Januar 2025 von Ivonne Harmening (ausgewandert seit 2005) aktualisiert

Immigration

Die Hürden für eine Einwanderung sind sehr hoch. Neben dem Touristenvisum und einigen Spezialvisa, etwa für Missionare, gibt es vier verschiedene Kategorien für Konferenzteilnehmer, Studenten, Angestellte und Geschäftsleute. Die letzten drei lassen einen Aufenthalt von bis zu 5 Jahren zu. Hier stellen wir die unterschiedlichen Visa für Indien vor.

Einwanderungsmöglichkeiten

Beschäftigte, in der Regel Entsandte ihrer Unternehmen, brauchen von diesen Bestätigungsbriefe. Wichtig ist ein gültiger Arbeitsvertrag, mit dem man praktisch nie zurückgewiesen wird.

Noch höher liegen die Hürden für den Erhalt des „Indian Citizenship“. Nicht-Inder können sie durch Heirat erwerben, wenn sie seit mehr als sieben Jahren in Indien leben. Ohne Heirat muss der Antragsteller mehr als zwölf Jahre in Indien gelebt haben.

Möchte man als deutscher Staatsbürger, ohne familiäre Bindungen nach Indien, über längere Zeit dort leben, ist die Anstellung bei einem Unternehmen in Indien zwingende Voraussetzung. Mittels des sogenannten „Letter of Appointment“, den einem der zukünftige Arbeitgeber ausstellt, muss man bei seinem zuständigen Konsulat vorstellig werden.

Ebenfalls zwingend erforderlich für den Visum-Antrag sind die amtliche Registrierungsbescheinigung für das indische Unternehmen, der Arbeitsvertrag sowie ein Zeugnis, in dem die eigene akademische Qualifikation enthalten ist. Daneben sollten, zur Antragsprüfung, Unterlagen in Kopie beigefügt werden, die Auskunft über das Unternehmen geben, für das der Reisende tätig sein wird.

Sofern eine schriftliche Einladung einer indischen Firma vorliegt, kann es für eine Antragsbearbeitung hilfreich sein, dem Antrag auf Einreise eine Kopie des entsprechenden Schreibens beizulegen. Die Kosten für diese Businessvisa betragen derzeit ca. 250 Euro.

Plant man vollständig nach Indien auszuwandern und zu diesem Zweck seine deutsche bzw. EU-Staatsbürgerschaft aufzugeben, sollte man sich – neben der reiflichen Überlegung – an sein zuständiges Konsulat wenden, da die Informationen zu diesem Thema – auch von offizieller Seite – sehr unterschiedlich sind.

Auf der einen Seite wird die Möglichkeit der Einbürgerung durch Naturalisation angegeben, für die man entweder innerhalb von 14 Jahren elf Jahre in Indien gelebt haben muss. Eine andere Information besagt, dass man sechs Jahre am Stück in Indien verbracht haben muss.

Eine Auswanderung nach Indien, sei es nur für einen begrenzten Zeitraum oder auch für immer bedarf gründlicher Überlegung und Planung und ist mit vielen bürokratischen Hürden übersät, die hier nicht im Einzelnen dargestellt werden können.


Rechtssicher auswandern – Was jeder wissen sollte


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