Auswandern nach Guadeloupe 2025: Erfolgs-Guide ✓

Der zu Frankreich (EU) gehörende Karibikstaat Guadeloupe lockt Auswanderer in erster Linie mit seinem tropischen Klima, seinen wunderschönen Stränden und der bezaubernden Tierwelt. Nachfolgend alle wichtigen Infos zur Einreise, Leben und Arbeiten auf Guadeloupe.

Andrea Szanto (Isla Guru Autorin): „Guadeloupe ist … mit französischem Pass, aber im Geiste karibisch – wild und unabhängig, stolz auf seine Wurzeln und voller Geschichten, die viel tiefer gehen als in jedem Reiseführer.“

Guadeloupe, Landschaft am Meer
Guadeloupe, Landschaft am Meer

Die Inseln

Guadeloupe ist eine französische Provinz und gehört zur EU. Auch ist Guadeloupe Teil der kleinen Antillen und besteht aus neun Inseln. Die Hauptinseln sind Basse-Terre und Grande-Terre. Weitere größere Inseln sind La Desirade, Marie-Galante und Les Saintes.

Weiße Sandstrände, tropische Regenwälder, imposante Schluchten, Gebirge, Wasserfälle sowie eine Vielzahl von Tierarten findet man auf den Inseln und doch sind sie recht unterschiedlich.

Auf Basse-Terre zum Beispiel befindet sich ein Vulkankomplex, weshalb diese Insel recht schroff ist. Dort befindet sich auch der 1.467 m hohen Vulkan La Soufrière. Grande-Terre hingegen zeichnet sich eher durch eine hügelige bis flache Landschaft aus. Auch ist diese Insel von Korallenriffen umgeben und bietet gute Möglichkeiten zum Tauchen und Schnorcheln. Das ist auch die Insel die touristisch ausgebaut ist.

Die Inseln bieten seinen Besuchern und Bewohnern viele Möglichkeiten zum Wandern, ausruhen am Strand, für Wassersport und Kreuzfahrten. Interessant sind auch die Zuckerrohrplantagen und Zuckermühlen auf der Insel Marie-Galante. Wer eher die Ruhe und Abgeschiedenheit liebt, sollte die kleinen Inseln Les Saintes und La Désiderade besuchen.

Natürlich gibt es auch diverse Restaurants, Bars und Tanzclubs. Dabei kann man typische Musik und traditionelle Tänze kennen lernen.

Das ganze Jahr über gibt es angenehme Temperaturen die sich zwischen 23 °C im Winter und 32 °C im Sommer belaufen. Auch die Wassertemperatur liegen zwischen 25 °C und 28 °C. Es gibt nur zwei Jahreszeiten. Von Februar bis Juni ist die Trockenzeit und von Juli bis Januar ist die Regenzeit. Vorsicht ist in den Monaten September/Oktober geboten – wegen der erhöhten Hurrikangefahr.

Einreise, Aufenthalt, Einwanderung Guadeloupe

Wenn du als nach Guadeloupe reisen oder sogar dauerhaft dort leben möchtest, gibt es einige wichtige Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen zu beachten. Hier erfährst du alles über Visa, Aufenthaltsgenehmigungen und die Möglichkeiten der Einwanderung, unterteilt in Regelungen für EU-Bürger und Schweizer sowie in Regelungen für Nicht-EU-Bürger.

Regelungen für EU-Bürger und Schweizer

Guadeloupe ist ein französisches Überseedepartement und gehört damit zur Europäischen Union.

Visum
  • Als EU-Bürger benötigst du kein Visum für Guadeloupe.
  • Als Schweizer Staatsbürger benötigst du ebenfalls kein Visum für touristische Aufenthalte bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen.
  • Bei längeren Aufenthalten oder zu anderen Zwecken (z.B. Arbeit, Studium) könnten zusätzliche Genehmigungen erforderlich sein.
Reisedokumente
  • Als EU-Bürger benötigst du einen gültigen Personalausweis oder Reisepass.
  • Als Schweizer Staatsbürger benötigst du einen gültigen Reisepass.
  • Achte darauf, dass deine Dokumente während der gesamten Reise gültig sind.
  • Für Kinder gelten die gleichen Anforderungen – auch sie benötigen einen eigenen Personalausweis oder Reisepass.
Für EU-Bürger

Aufenthaltsrecht

  • Als EU-Bürger hast du grundsätzlich das Recht, dich unbegrenzt in Guadeloupe aufzuhalten.
  • Für Aufenthalte über 3 Monate musst du eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:
    • Du übst eine Erwerbstätigkeit aus (angestellt oder selbstständig)
    • Du studierst an einer anerkannten Bildungseinrichtung
    • Du verfügst über ausreichende finanzielle Mittel und eine Krankenversicherung
    • Du bist Familienangehöriger eines EU-Bürgers, der eine der obigen Kriterien erfüllt

Anmeldepflicht

  • Bei einem Aufenthalt über 3 Monate musst du dich bei der zuständigen Präfektur (Préfecture de Guadeloupe) anmelden.
  • Hierfür benötigst du:
    • Gültigen Personalausweis oder Reisepass
    • Nachweis über Wohnraum (Mietvertrag, Kaufvertrag oder Wohnbescheinigung)
    • Je nach Grund deines Aufenthalts: Arbeitsvertrag, Studiennachweise oder Nachweise über ausreichende finanzielle Mittel

Sozialversicherung

  • Du musst dich im französischen Sozialversicherungssystem anmelden.
  • Als Arbeitnehmer erfolgt dies in der Regel durch deinen Arbeitgeber.
  • Als Selbstständiger musst du dich bei der Sécurité Sociale des Indépendants anmelden.
  • Als Nichterwerbstätiger musst du eine private Krankenversicherung oder die staatliche Krankenversicherung (Protection Universelle Maladie – PUMA) abschließen.
Für Schweizer Staatsbürger

Aufenthaltsrecht

  • Als Schweizer benötigst du für einen Aufenthalt über 90 Tage eine Aufenthaltserlaubnis („titre de séjour“).
  • Diese muss vor Ablauf der ersten 90 Tage bei der Präfektur beantragt werden.
  • Aufgrund des Freizügigkeitsabkommens zwischen der Schweiz und der EU genießt du ähnliche Rechte wie EU-Bürger.

Erforderliche Dokumente für die Aufenthaltserlaubnis

  • Gültiger Reisepass
  • Passfotos
  • Nachweis über Wohnraum in Guadeloupe
  • Je nach Aufenthaltszweck:
    • Arbeitsvertrag oder Unternehmensregistrierung für Erwerbstätige
    • Immatrikulationsbescheinigung für Studierende
    • Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel für Nichterwerbstätige
    • Krankenversicherungsnachweis

Aufenthaltskategorien

  • „Carte de séjour – Salarié“ für Arbeitnehmer (gültig für 5 Jahre)
  • „Carte de séjour – Travailleur indépendant“ für Selbstständige (gültig für 5 Jahre)
  • „Carte de séjour – Étudiant“ für Studierende (jährlich zu erneuern)
  • „Carte de séjour – Visiteur“ für Nichterwerbstätige (gültig für 5 Jahre)
Steuerliche Aspekte
  • Nach 183 Tagen Aufenthalt innerhalb eines Kalenderjahres wirst du in Guadeloupe steuerpflichtig.
  • Du musst eine französische Steuererklärung abgeben.
  • Es gelten die französischen Steuergesetze, jedoch gibt es in den französischen Überseedepartements einige Steuererleichterungen.
  • Bei fortbestehenden Einkünften aus deinem Herkunftsland ist das jeweilige Doppelbesteuerungsabkommen zu beachten.
Anerkennung von Berufsqualifikationen
  • Für reglementierte Berufe ist eine Anerkennung deiner Berufsqualifikation erforderlich.
  • Die Anerkennung muss bei der zuständigen französischen Behörde beantragt werden.
  • Für bestimmte Berufe können Zusatzprüfungen oder Anpassungslehrgänge erforderlich sein.
Familienzusammenführung
  • Familienangehörige können unter erleichterten Bedingungen nachziehen.
  • EU-Bürger können Familienangehörige (auch Nicht-EU-Bürger) ohne besondere Voraussetzungen nachholen.
  • Schweizer können Familienangehörige unter ähnlichen Bedingungen wie EU-Bürger nachholen, müssen jedoch für Nicht-EU-Angehörige ein besonderes Verfahren durchlaufen.
Pensionierung in Guadeloupe
  • Als EU-Rentner kannst du dich ohne besondere Auflagen in Guadeloupe niederlassen.
  • Als Schweizer Rentner benötigst du eine „Carte de séjour – Retraité“ und musst ausreichende finanzielle Mittel nachweisen.
  • Rentenansprüche aus EU-Ländern und der Schweiz werden in der Regel problemlos nach Guadeloupe überwiesen.
Daueraufenthaltsrecht
  • Nach 5 Jahren rechtmäßigem und ununterbrochenen Aufenthalt erhältst du automatisch ein Daueraufenthaltsrecht.
  • Du kannst eine permanente Aufenthaltskarte („Carte de séjour permanent – Citoyen UE/EEE/Suisse“) beantragen.
  • Schweizer Staatsbürger müssen vor Ablauf der ersten 90 Tage bei der Präfektur eine Aufenthaltserlaubnis („Titre de séjour“) beantragen. Die Aufenthaltskarte für Schweizer ist in der Regel 5 Jahre gültig.
  • Diese hat eine unbegrenzte Gültigkeit und bestätigt dein dauerhaftes Aufenthaltsrecht.
  • Abwesenheiten von mehr als 2 aufeinanderfolgenden Jahren können zum Verlust des Daueraufenthaltsrechts führen.
Einbürgerung
  • Nach 5 Jahren rechtmäßigem Aufenthalt kannst du die französische Staatsbürgerschaft beantragen.
  • Voraussetzungen sind:
    • Ausreichende Französischkenntnisse (mindestens Niveau B1)
    • Kenntnisse der französischen Geschichte, Kultur und Gesellschaft
    • Integration in die französische Gesellschaft
    • Keine Vorstrafen
    • Ausreichendes Einkommen
  • Das Einbürgerungsverfahren dauert in der Regel 18-24 Monate.

Sprachliche Anforderungen

  • Obwohl für die Aufenthaltserlaubnis keine Sprachkenntnisse nachgewiesen werden müssen, sind Französischkenntnisse im Alltag unerlässlich.
  • Für die Einbürgerung ist ein Sprachniveau von mindestens B1 erforderlich.

Regelungen für Nicht-EU-Bürger

Visum

Visumfreie Staatsangehörige

  • Staatsangehörige bestimmter Länder wie USA, Kanada, Japan, Australien, Neuseeland, Israel, Südkorea, Singapur und einige weitere Länder können für bis zu 90 Tage visumfrei einreisen.
  • Überprüfe den aktuellen Status der Visumpflicht für dein Land auf der offiziellen Website des französischen Außenministeriums oder deiner nächsten französischen Botschaft.

Visumpflichtige Staatsangehörige

  • Als Staatsangehöriger der meisten Nicht-EU-Länder benötigst du ein Schengen-Visum für die Einreise nach Guadeloupe.
  • Du musst das Visum vor deiner Reise bei der zuständigen französischen Botschaft oder dem Konsulat in deinem Heimatland beantragen.

Für das Schengen-Visum benötigte Unterlagen

  • Visumantrag (vollständig ausgefüllt und unterschrieben)
  • Aktuelles biometrisches Passfoto
  • Reisepass (gültig mindestens drei Monate über die geplante Ausreise hinaus
  • Visumgebühr (ca. 80 Euro für Erwachsene, variiert je nach Nationalität und Alter)
  • Nachweis einer gültigen Reisekrankenversicherung mit einer Mindestdeckung von 30.000 Euro
  • Hin- und Rückreisetickets oder Reiseplan
  • Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel für die Dauer des Aufenthalts (ca. 120 Euro pro Tag)
  • Nachweis über Unterkunft (Hotelbuchung, Mietvertrag, Einladungsschreiben)
  • Bescheinigung des Arbeitgebers oder Studienbescheinigung
  • Bei Geschäftsreisen: Einladungsschreiben des Geschäftspartners in Guadeloupe
Reisepass
  • Du benötigst einen gültigen Reisepass.
  • Der Reisepass muss mindestens noch 3 Monate über das geplante Ausreisedatum hinaus gültig sein.
  • Der Reisepass sollte in den letzten 10 Jahren ausgestellt worden sein.
  • Dein Reisepass muss mindestens zwei leere Seiten für Einreisestempel enthalten.
Aufenthaltsdauer
  • Mit einem Schengen-Visum oder als visumbefreiter Besucher darfst du dich maximal 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen in Guadeloupe bzw. im gesamten Schengenraum aufhalten.
  • Die 90 Tage gelten für den gesamten Schengenraum, nicht nur für Guadeloupe oder Frankreich.
  • Der 180-Tage-Zeitraum wird rückwirkend berechnet – es zählen alle Aufenthaltstage innerhalb der letzten 180 Tage.
Verlängerung des Aufenthalts
  • Eine Verlängerung des 90-Tage-Aufenthalts ist grundsätzlich nicht vorgesehen.
  • In Ausnahmefällen (z.B. medizinische Notfälle) kannst du bei der lokalen Präfektur eine temporäre Aufenthaltserlaubnis beantragen.
  • Diese wird nur in begründeten Härtefällen gewährt.
Gesundheitsvorschriften
  • Es gibt keine allgemeinen Pflichtimpfungen für die Einreise nach Guadeloupe.
  • Je nach Herkunftsland kann ein Nachweis über eine Gelbfieberimpfung erforderlich sein, wenn du aus einem Gelbfiebergebiet einreist.
  • Eine umfassende Reisekrankenversicherung mit Auslandsschutz wird dringend empfohlen.
Besondere Hinweise für verschiedene Reisezwecke

Touristenvisum (kurzer Aufenthalt)

  • Gilt für Urlaub, Besuch von Freunden/Familie, kulturelle oder sportliche Veranstaltungen.
  • Maximal 90 Tage Aufenthalt.
  • Du darfst während dieser Zeit nicht arbeiten.

Geschäftsvisum

  • Für Geschäftstreffen, Konferenzen, kurzfristige Fortbildungen.
  • Ebenfalls auf 90 Tage begrenzt.
  • Keine Erwerbstätigkeit erlaubt, nur geschäftliche Besprechungen und ähnliche Aktivitäten.

Transitvisum

  • Falls du nur durch Guadeloupe durchreist, kann ein Transitvisum ausreichend sein.
  • Dies gilt nur für kurze Aufenthalte auf dem Weg zu einem anderen Ziel.
Einreise mit Minderjährigen
  • Minderjährige benötigen ebenfalls einen eigenen Reisepass.
  • Bei Reisen mit nur einem Elternteil oder ohne Eltern wird eine Einverständniserklärung des anderen Elternteils/beider Eltern empfohlen.
  • Diese Erklärung sollte notariell beglaubigt und ggf. übersetzt sein.
Grundlegende Anforderungen
  • Du benötigst für jeden Aufenthalt über 90 Tage eine Langzeit-Aufenthaltserlaubnis („Titre de séjour“).
  • Der Antrag muss vor der Einreise bei der französischen Botschaft oder dem Konsulat in deinem Heimatland gestellt werden.
  • In bestimmten Fällen kannst du den Aufenthaltstitel auch nach der Einreise mit einem Visum vom Typ D beantragen.
  • Du darfst nicht als Sicherheitsrisiko eingestuft sein und keine Vorstrafen haben, die als schwerwiegend angesehen werden.
Verschiedene Arten von Aufenthaltstiteln

Aufenthaltserlaubnis für Studenten (Carte de séjour „étudiant“)

  • Voraussetzungen:
    • Zulassung zu einem anerkannten Studiengang an einer französischen Bildungseinrichtung
    • Nachweis ausreichender finanzieller Mittel (mindestens 615 Euro monatlich)
    • Krankenversicherungsschutz
    • Wohnsitznachweis in Guadeloupe
  • Benötigte Dokumente:
    • Gültiger Reisepass (mindestens 3 Monate länger gültig als der Aufenthaltstitel)
    • Immatrikulationsbescheinigung der Bildungseinrichtung
    • Nachweis über finanzielle Mittel (Kontoauszüge, Stipendienbescheinigung oder Bürgschaft)
    • Krankenversicherungsnachweis
    • Passfotos
    • Geburtsurkunde (übersetzt und beglaubigt)
    • Wohnsitzbescheinigung (Mietvertrag, Untermietbescheinigung oder Wohnheimbescheinigung)
  • Gültigkeit:
    • In der Regel für ein Jahr, verlängerbar für die Dauer des Studiums
    • Das VLS-TS (Visum long séjour valant titre de séjour) ermöglicht einen Aufenthalt von bis zu 12 Monaten ohne zusätzlichen Aufenthaltstitel

Aufenthaltserlaubnis für Arbeitnehmer (Carte de séjour „salarié“)

  • Voraussetzungen:
    • Arbeitsvertrag mit einem Arbeitgeber in Guadeloupe
    • Arbeitsgenehmigung (vom zukünftigen Arbeitgeber bei der Direction régionale des entreprises, de la concurrence, de la consommation, du travail et de l’emploi – DIRECCTE zu beantragen)
    • Der Arbeitgeber muss nachweisen, dass die Stelle nicht mit einem französischen oder EU-Bürger besetzt werden konnte
    • Angemessene Vergütung (mindestens Mindestlohn – SMIC)
  • Benötigte Dokumente:
    • Gültiger Reisepass
    • Arbeitsvertrag (von der DIRECCTE genehmigt)
    • Arbeitsgenehmigung
    • Nachweis der beruflichen Qualifikation für die angebotene Stelle
    • Wohnsitznachweis
    • Krankenversicherungsnachweis
    • Passfotos
    • Geburtsurkunde (übersetzt und beglaubigt)
  • Gültigkeit:
    • Temporäre Aufenthaltserlaubnis (Carte de séjour temporaire): 1 Jahr, verlängerbar
    • Mehrjährige Aufenthaltserlaubnis (Carte de séjour pluriannuelle): nach einem Jahr rechtmäßigem Aufenthalt für 4 Jahre möglich

Aufenthaltserlaubnis für Selbstständige (Carte de séjour „entrepreneur/profession libérale“)

  • Voraussetzungen:
    • Wirtschaftlich tragfähiges Geschäftsvorhaben oder freiberufliche Tätigkeit
    • Ausreichende finanzielle Mittel (mindestens in Höhe des französischen Mindestlohns – ca. 1.600 Euro monatlich)
    • Nachweis der beruflichen Qualifikation für die geplante Tätigkeit
    • Bei reglementierten Berufen: entsprechende Zulassung/Anerkennung
  • Benötigte Dokumente:
    • Gültiger Reisepass
    • Geschäftsplan mit wirtschaftlicher Tragfähigkeitsprüfung
    • Nachweis über finanzielle Mittel
    • Berufsqualifikationsnachweise
    • Krankenversicherungsnachweis
    • Wohnsitznachweis
    • Passfotos
    • Geburtsurkunde (übersetzt und beglaubigt)
    • Bei Gründung einer Firma: Unternehmensregistrierung (KBIS-Auszug)
  • Gültigkeit:
    • Zunächst 1 Jahr, danach mehrjährige Verlängerung möglich

Aufenthaltserlaubnis für Familienzusammenführung (Carte de séjour „vie privée et familiale“)

  • Voraussetzungen:
    • Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft mit einem französischen Staatsbürger oder einem legal in Frankreich lebenden Ausländer
    • Bei Ehepartnern von Franzosen: keine Scheinehe
    • Bei Familienzusammenführung mit Nicht-Franzosen: Der bereits in Frankreich lebende Partner muss mindestens 18 Monate legal in Frankreich gewohnt haben
    • Ausreichender Wohnraum für die Familie
    • Stabile und ausreichende finanzielle Mittel (mindestens Mindestlohn ohne Sozialleistungen)
    • Integration in die französische Gesellschaft
  • Benötigte Dokumente:
    • Gültiger Reisepass
    • Heiratsurkunde oder Nachweis der Lebenspartnerschaft
    • Bei Kindern: Geburtsurkunden
    • Nachweis über ausreichenden Wohnraum
    • Nachweis über finanzielle Mittel
    • Krankenversicherungsnachweis
    • Passfotos
    • Bei Ehepartnern von Franzosen: Nachweis der französischen Staatsangehörigkeit des Partners
  • Gültigkeit:
    • In der Regel 1 Jahr, verlängerbar

Aufenthaltserlaubnis für Pensionäre/Rentner (Carte de séjour „visiteur“)

  • Voraussetzungen:
    • Nachweis ausreichender finanzieller Mittel ohne Arbeitsabsicht in Frankreich (mindestens in Höhe des französischen Mindestlohns – ca. 1.600 Euro monatlich)
    • Umfassender Krankenversicherungsschutz
    • Keine Erwerbstätigkeit in Frankreich
  • Benötigte Dokumente:
    • Gültiger Reisepass
    • Nachweis regelmäßiger Einkünfte (Rentenbescheide, Kapitalerträge, etc.)
    • Erklärung, keine Erwerbstätigkeit in Frankreich auszuüben
    • Krankenversicherungsnachweis mit vollständiger Abdeckung
    • Wohnsitznachweis (Kaufvertrag, Mietvertrag)
    • Passfotos
    • Geburtsurkunde (übersetzt und beglaubigt)
  • Gültigkeit:
    • 1 Jahr, verlängerbar

Talentpass (Passeport Talent)

Für hochqualifizierte Fachkräfte, Forscher, Künstler, Unternehmer oder Investoren.

  • Voraussetzungen je nach Kategorie:
    • Hochqualifizierte Arbeitnehmer: Hochschulabschluss + Arbeitsvertrag mit Gehalt von mindestens 1,8x Mindestlohn
    • Forscher: Gastvereinbarung mit Forschungseinrichtung
    • Künstler: Anerkannte künstlerische Tätigkeit
    • Unternehmer: Innovatives Geschäftsprojekt + Mindestinvestition von 30.000 Euro
    • Investoren: Investition von mindestens 300.000 Euro in Frankreich
  • Benötigte Dokumente (je nach Kategorie):
    • Gültiger Reisepass
    • Nachweise der Qualifikation (Diplome, Zeugnisse)
    • Arbeitsvertrag oder Projektbeschreibung
    • Finanzielle Nachweise
    • Krankenversicherungsnachweis
    • Wohnsitznachweis
    • Passfotos
  • Gültigkeit:
    • Bis zu 4 Jahre, verlängerbar
Allgemeiner Ablauf für langfristige Aufenthaltstitel
  1. Vor der Einreise:
    • Beantragung eines Langzeitvisums (Visa de long séjour) bei der französischen Botschaft oder dem Konsulat im Heimatland
    • Einreichung aller erforderlichen Dokumente je nach Aufenthaltszweck
    • Bearbeitungszeit: in der Regel 1-3 Monate
  2. Nach der Einreise:
    • Bei Visum vom Typ VLS-TS (Visum long séjour valant titre de séjour): Validierung des Visums innerhalb von 3 Monaten bei der OFII (Office Français de l’Immigration et de l’Intégration)
    • Bei anderen Langzeitvisa: Beantragung der entsprechenden Aufenthaltserlaubnis bei der Präfektur in Guadeloupe innerhalb von 2 Monaten nach Einreise
  3. Bei der OFII:
    • Medizinische Untersuchung
    • Sprachtest (Französisch)
    • Ggf. Unterzeichnung eines Integrationsvertrags (Contrat d’Intégration Républicaine – CIR)
    • Zahlung der OFII-Steuer (zwischen 200-400 Euro, je nach Visumstyp)
  4. Verlängerung des Aufenthaltstitels:
    • Antrag auf Verlängerung bei der Präfektur 2 Monate vor Ablauf des aktuellen Titels
    • Nachweis, dass die Voraussetzungen weiterhin erfüllt sind
    • Zahlung der Verlängerungsgebühr
Daueraufenthaltserlaubnis (Carte de résident)
  • Voraussetzungen:
    • 5 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt in Frankreich (mit bestimmten Aufenthaltstiteln)
    • Stabile und ausreichende Einkünfte
    • Angemessene Unterkunft
    • Integration in die französische Gesellschaft
    • Französischkenntnisse (mindestens Niveau A2)
  • Benötigte Dokumente:
    • Bisherige Aufenthaltstitel
    • Steuerbescheide der letzten 3 Jahre
    • Wohnsitznachweis
    • Nachweis der Französischkenntnisse
    • Nachweis der Integration (Arbeitsverträge, Teilnahme am gesellschaftlichen Leben, etc.)
  • Gültigkeit:
    • 10 Jahre, verlängerbar
Französische Staatsbürgerschaft
  • Voraussetzungen:
    • In der Regel 5 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt in Frankreich
    • Integration in die französische Gesellschaft
    • Französischkenntnisse (mindestens Niveau B1)
    • Kenntnisse über französische Geschichte, Kultur und Gesellschaft
    • Keine Vorstrafen
    • Stabile finanzielle Situation
  • Benötigte Dokumente:
    • Gültiger Aufenthaltstitel
    • Geburtsurkunde
    • Nachweis des Wohnsitzes in Frankreich
    • Nachweis der Französischkenntnisse
    • Steuerbescheide der letzten 3 Jahre
    • Führungszeugnis
    • Lebenslauf
  • Verfahren:
    • Ein persönliches Gespräch zur Überprüfung der Integration und Sprachkenntnisse ist erforderlich
    • Das Einbürgerungsverfahren dauert in der Regel 18-24 Monate
Wichtige zusätzliche Informationen

Krankenversicherung

  • Für einen langfristigen Aufenthalt ist eine umfassende Krankenversicherung obligatorisch
  • Nach drei Monaten rechtmäßigem Aufenthalt kannst du einen Antrag auf die französische Krankenversicherung (Protection Universelle Maladie – PUMA) stellen
  • Als Arbeitnehmer wirst du automatisch im französischen Sozialversicherungssystem angemeldet

Wohnsitzanmeldung

  • Ein Nachweis über deinen Wohnsitz in Guadeloupe ist für alle Aufenthaltstitel erforderlich
  • Akzeptierte Nachweise: Mietvertrag, Kaufvertrag, aktuelle Strom-/Wasserrechnung oder notarielle Wohnbescheinigung

Sprachliche Anforderungen

  • Für die meisten langfristigen Aufenthaltstitel sind Grundkenntnisse der französischen Sprache erforderlich
  • Für die Carte de résident und die Einbürgerung ist ein höheres Sprachniveau nachzuweisen
  • Sprachzertifikate werden von anerkannten Prüfungszentren ausgestellt (DELF, TCF, etc.)

Sozialversicherungsnummer

  • Mit einem langfristigen Aufenthaltstitel erhältst du eine französische Sozialversicherungsnummer
  • Diese ist notwendig für Arbeit, Gesundheitsversorgung und andere administrative Vorgänge

Steuerpflicht

  • Als langfristiger Aufenthaltsinhaber wirst du in Guadeloupe steuerlich ansässig
  • Du musst jährlich eine französische Steuererklärung abgeben
  • Es gelten die französischen Steuergesetze mit einigen Besonderheiten für die Überseedepartements

Integration

  • Für die meisten langfristigen Aufenthaltstitel ist die Unterzeichnung eines Integrationsvertrages (CIR) erforderlich
  • Dieser verpflichtet dich zur Teilnahme an Integrationsmaßnahmen wie Sprachkursen und Kursen über französische Werte und Institutionen

Familiennachzug

  • Mit den meisten langfristigen Aufenthaltstiteln kannst du einen Antrag auf Familiennachzug stellen
  • Dies gilt in der Regel für Ehepartner und minderjährige Kinder
  • Die Wartezeit beträgt mindestens 18 Monate nach Erhalt deines Aufenthaltstitels

Rechtssicher auswandern – Was jeder wissen sollte


Wirtschaft und zum Arbeitsmarkt auf Guadeloupe

Die Wirtschaft Guadeloupes

Die Wirtschaft Guadeloupes basiert hauptsächlich auf dem Dienstleistungssektor, der Landwirtschaft und dem Tourismus. Als französisches Überseedepartement profitiert die Insel von EU-Fördergeldern und französischen Subventionen. Dennoch liegt die Arbeitslosigkeit bei etwa 21 % und ist damit deutlich höher als im französischen Mutterland.

Arbeitsaufnahme als Ausländer

Als EU-Bürger genießt du auf Guadeloupe die gleichen Rechte wie in Frankreich:

  • Du brauchst keine spezielle Arbeitserlaubnis
  • Ein gültiger Personalausweis oder Reisepass reicht aus
  • Französischkenntnisse sind in der Praxis unerlässlich

Nicht-EU-Bürger benötigen:

  • Eine gültige Aufenthaltserlaubnis (Carte de séjour)
  • Eine Arbeitserlaubnis vom französischen Arbeitsamt
  • Den Nachweis einer Arbeitsstelle oder eines Arbeitsvertrags

Gefragte Branchen und Berufe

Der Arbeitsmarkt sucht besonders Fachkräfte in diesen Bereichen:

  • Tourismus und Hotellerie
  • Gesundheitswesen
  • Landwirtschaft und Lebensmittelverarbeitung
  • Handwerk und Baugewerbe
  • Erneuerbare Energien
  • IT und Digitalisierung

Gehälter und Löhne

Das Lohnniveau orientiert sich am französischen Mindestlohn (SMIC):

  • Mindestlohn: etwa 1.766 Euro brutto pro Monat (Stand 2024)
  • Durchschnittsgehälter je nach Branche:
    • Tourismus: 1.800 bis 2.500 Euro
    • Handwerk: 2.000 bis 3.000 Euro
    • Führungspositionen: 3.500 bis 5.000 Euro
    • Spezialisierte Fachkräfte: 2.500 bis 4.000 Euro

Die Lebenshaltungskosten auf Guadeloupe sind etwa 10 bis 15 % höher als in Frankreich, was bei der Gehaltsplanung berücksichtigt werden sollte.

Herausforderungen für Arbeitssuchende

Beachte diese besonderen Aspekte:

  • Hohe Konkurrenz auf dem lokalen Arbeitsmarkt
  • Notwendigkeit sehr guter Französischkenntnisse
  • Bedeutung persönlicher Netzwerke
  • Anpassung an das karibische Arbeitsumfeld
  • Längere Bearbeitungszeiten bei Behördengängen

Erfolgreiche Jobsuche

Deutschsprachige Jobs für Auswanderer, die auch auf Guadeloupe ausgeübt werden können, gibt es manchmal auf dem Portal Osourced. Besonders Muttersprachler sind sehr gefragt. Die Arbeitgeber kommen vor allem aus Deutschland bzw. DACH.

Selbstständigkeit und Firmengründung

Für eine Unternehmensgründung gelten die französischen Vorschriften:

  • Anmeldung bei der Handelskammer (CCI des Îles de Guadeloupe)
  • Eintragung ins Handelsregister
  • Nachweis ausreichender finanzieller Mittel
  • Erstellung eines Businessplans
  • Beachtung der französischen Steuergesetzgebung

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Gesundheitssystem und Krankenversicherung

Lokale Krankenversicherung

Als französisches Überseedépartement profitiert Guadeloupe grundsätzlich von der Sécurité Sociale. Dennoch können in abgelegenen Gegenden der Inselgruppe Fachärzte oder moderne Geräte fehlen. Schwerwiegende Fälle werden oft in das französische Mutterland verlegt, was nicht automatisch gedeckt ist.

Internationale Krankenversicherung

Eine internationale Police kümmert sich um teure Flugtransfers oder Spezialtherapien außerhalb Guadeloupes. So bist Du nicht allein auf die lokale Struktur angewiesen, die bei komplexen Erkrankungen schnell an ihre Grenzen stößt. HIER kannst Du Dich kostenfrei beraten lassen, um eine Police zu finden, die französische Standards mit internationaler Reichweite kombiniert.

Lebenshaltungskosten in Guadeloupe

Die Lebenshaltungskosten in Guadeloupe sind insgesamt höher als auf dem französischen Festland, besonders bei importierten Waren. Lebensmittel sind teurer, vor allem Milchprodukte und Fleisch, während lokale Produkte wie Fisch, Obst und Gemüse günstiger sein können.

Die Mietpreise variieren je nach Lage – in touristischen Gegenden und größeren Städten wie Pointe-à-Pitre sind sie deutlich höher als in ländlichen Regionen. Nebenkosten wie Strom und Internet sind ebenfalls relativ teuer.

Transportkosten hängen davon ab, ob du ein eigenes Auto hast oder auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen bist. Benzinpreise sind moderat, aber das Bussystem ist nicht besonders zuverlässig.

Freizeitaktivitäten, Restaurants und Ausgehen sind preislich ähnlich wie in Frankreich, wobei lokale Restaurants oft günstiger sind als internationale Ketten. Insgesamt solltest du mit einem höheren Budget als in Frankreich rechnen, vor allem, wenn du europäische Produkte bevorzugst. Hier detaillierte Lebenshaltungskosten ✓.

Dein Umzug nach Guadeloupe

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Fazit: Auswandern und Leben Guadeloupe

Die Einreise und der Aufenthalt in Guadeloupe sind für EU-Bürger und Schweizer unkompliziert. Für einen längeren Aufenthalt ist eine Anmeldung erforderlich, aber dank der EU-Freizügigkeit kannst du ohne große bürokratische Hürden auf der Insel leben und arbeiten. Wenn du planst, dauerhaft nach Guadeloupe auszuwandern, solltest du dich frühzeitig über steuerliche und versicherungsrechtliche Aspekte informieren.

Sprachkurse Französisch

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Guadeloupe Daten

Fläche: 1.633 km²
Einwohner: 409.025 (2024)
Bevölkerungsdichte: 239 E/km²
Landessprache: Französisch, Kreolisch, Englisch
Hauptort:
Basse-Terre; 9.779 Einwohner
Religion: Katholisch
Hindus
Juden
Muslims
Adventisten
Baptisten
Zeugen Jehovas
Währung: Euro
Telefon Vorwahl: +590
Zeitzone: UTC-4

Reiseführer

Guadeloupe Reiseführer 2024
Guadeloupe und seine Inseln – Reiseführer von Iwanowski: Individualreiseführer mit Karten-Download

Weitere Guadeloupe Informationen

Haftungsausschluss: Die Informationen in diesem Artikel wurden sorgfältig recherchiert, können sich jedoch ändern. Für aktuelle und rechtlich verbindliche Informationen wende dich bitte an die französische Botschaft oder einen spezialisierten Rechtsberater.

Zuletzt aktualisiert: 19. Mai 2025 von Jan Harmening (2005 ausgewandert)