Sie möchten auch im Ausland nicht auf Nahrungsergänzungsmittel verzichten und schwören dabei auf Produkte, mit denen Sie in Deutschland bereits gut Erfahrungen gemacht haben? Dann sollten Sie sich bereits vor dem Flug darüber schlau machen, welche Produkte ein- und ausgeführt werden dürfen, damit es vor Ort keine Probleme mit dem Zoll gibt.
Produkte, welche in Deutschland den rechtlichen Vorgaben genügen, sind im Zielland häufig nicht erlaubt. Der Zoll ist berechtigt, die Einfuhr zu verhindern. Im Gegenzug dürfen in den Ländern Afrikas und Asiens als Nahrungsergänzungsmittel geltende Produkte in Deutschland häufig nicht eingeführt werden. Werden Nahrungsergänzungsmittel eingeführt, ist mit der Entrichtung von Einfuhrumsatzsteuer und Zöllen zu rechnen. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem Warenwert.
Was sind Nahrungsergänzungsmittel?
Als Nahrungsergänzungsmittel gelten Lebensmittel, welche dem Zweck dienen, die eigene Ernährung zu ergänzen. Die Stoffe liegen in konzentrierter Form vor und besitzen eine ernährungsspezifische oder physiologische Wirkung. Dies trifft auf Kapseln, Tabletten, Presslinge oder Nahrungsergänzungsmittel in flüssiger Form zu.
Zu den gängigsten Nahrungsergänzungsmitteln zählen Vitamin D, Vitamin B, Magnesium, Proteinpulver, Hagebuttenpulver, Ingwer, Maca, Kurkuma oder Grünlippmuschelkonzentrat.
Ein Blick auf das Lebensmittelrecht
Der Gesetzgeber gibt einige Regelungen im Zusammenhang mit Lebensmitteln vor. Dabei ist eine der wichtigsten Vorschriften, die Sicherheit der Lebensmittel, welche die Hersteller garantieren müssen. Nahrungsergänzungsmittel bedürfen keiner Zulassung, wie es bei Arzneimitteln üblich ist.
Wer Nahrungsergänzungsmittel auf den Markt bringt, muss dies jedoch anzeigen und das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit davon in Kenntnis setzen. Nahrungsergänzungsmittel unterliegen weiterhin speziellen in der Nahrungsergänzungsmittel-Verordnung festgeschriebenen Regelungen.
Lebensmittel, die für den eigenen Gebrauch bestimmt sind, dürfen generell eingeführt werden. Es gibt jedoch auch nach deutschem Recht Einfuhrbeschränkungen und Einfuhrverbote.
Wildpilze dürfen aufgrund der hohen Strahlenbelastung als Auswirkung der Reaktorkatastrophe von Tschernobyl nur nach eingehender Untersuchung eingeführt werden. Diese Regelung gilt nicht für Heilpilze, welche häufig als Nahrungsergänzungsmittel konsumiert werden. Hier greift die Regelung der Einfuhr von Speisepilzen, welche bis zu einer Menge von zwei Kilogramm erlaubt ist.
Ein- und Ausfuhrbedingungen im Einzelnen
Um auf Nummer sicherzugehen, sollten Sie die Einfuhrbedingungen Ihres Ziellandes kennen. Die Gesetzeslage ist derart komplex und vielschichtig, dass wir hier keine umfassenden Aussagen treffen können, sondern lediglich Beispiele nennen.
Für Grünlippmuschelkonzentrat gelten beispielsweise strenge Regelungen für die Einfuhr innerhalb der EU. Anders sieht es mit weiteren Nahrungsergänzungsmitteln aus. Wer beispielsweise Hagebuttenpulver bei Gelenkschmerzen benötigt, kann dieses Mittel problemlos einführen. Dies gilt auch für Kurkuma, Ingwer und ähnliche Nahrungsergänzungsmittel. Meist werden diese Produkte nicht dem Obst zugerechnet, was die Ein- und Ausfuhr erleichtert. Wenn Sie nach Singapur auswandern möchten, ist für Hanfprodukte, für Nikotinkaugummi oder für Hustensaft für Kinder eine spezielle Antragstellung notwendig. Bei der Einreise nach Australien oder Neuseeland sind mitgeführte Lebensmittel in jedem Fall zu deklarieren. Frisches Obst oder Gemüse einzuführen ist verboten.
Bestimmte Nahrungsergänzungsmittel und Vitamine gelten in Deutschland als Arzneimittel. Damit können scheinbar harmlose Stoffe aus dem Ausland in Deutschland unter das Arzneimittelgesetz fallen. Die Bedingungen im Herstellungsland sind nach deutschem Recht nicht mehr relevant. Für verschiedene Obst- und Gemüsesorten gelten zum Beispiel in den USA Einfuhrbeschränkungen. Dies könnte zum Beispiel Nahrungsergänzungsmittel wie Acai, Maca, Gojibeeren oder Mangopulver betreffen. Die Bedingungen sind jedoch ständigen Änderungen unterworfen. Daher sollten Sie sich vorab auf der Homepage des Animal and Plant Health Inspection Service, kurz APHIS, über die aktuellen Bestimmungen informieren.
Letztlich ist die Ein- und Ausfuhr von Lebensmitteln eine individuelle Angelegenheit und Sie sollten sich vor der geplanten Auswanderung sachkundig machen. Darf das betreffende Nahrungsergänzungsmittel nicht ausgeführt werden, lohnt es, vor Ort nach Alternativen zu suchen. Auch hier kann die Recherche im Netz bereits erste Anhaltspunkte liefern.