Spanien ist 2016 das beliebteste Reiseland der Deutschen in der Kategorie „Nahstrecke“. Auf der Beliebtheitsskala deutscher Auswanderer liegt Spanien immerhin noch auf Platz 6. Spanien gehört zu den zwölf Mitgliedsländern der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), in die es 90 Prozent aller deutschen Auswanderer zieht. Was Sie vor allem versicherungstechnisch beachten sollten, wenn Sie in Spanien ein neues Leben beginnen möchten, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Spanien – Nur besuchen oder gleich ganz dableiben?
Der Sonnenstaat auf der Iberischen Halbinsel profitiert beim ersten Platz der beliebtesten Reiseländer vor allem von den politischen Unruhen und Terroranschlägen in Tunesien, Ägypten und der Türkei. Im März prognostizierte der Reiseveranstalter TUI ein bevorstehendes Spanien-Jahr. Schon 2015 befanden sich unter den Top Ten Destinationen mit Mallorca, Fuerteventura, Gran Canaria, Teneriffa und Lanzarote fünf spanische Ziele. Die starke Nachfrage erschwert natürlich auch die Schnäppchensuche nach einem preisgünstigen Urlaub in Spanien. Aber wer rechtzeitig bucht, genießt nicht nur den Frühbucher-Rabatt, sondern kann auch Hotel und Zeitraum frei wählen.
Mehr als 6.000 Deutsche hatten sich 2015 dazu entschlossen, nicht nur ihren Urlaub in Spanien zu verbringen, sondern gleich ganz dazubleiben. Der Trend des Auswanderns hat schon für einige erfolgreiche Fernseh-Formate gesorgt. Dabei ist klargeworden, dass eine Auswanderung nach Spanien nicht immer problemlos vonstattengeht. Fehlende Sprachkenntnisse, zu wenig Startkapital und eine fehlende Krankenversicherung waren dabei die Hauptschwierigkeiten, mit denen die Auswanderer zu kämpfen hatten. Die folgende Infografik vergleicht das Für und Wider der Auswanderung mit einer einfachen Urlaubsreise nach Spanien.
Krankenversicherungsschutz ist auch in Spanien das A und O
Wer seinen Wohnsitz in Deutschland komplett auflöst, verliert auch den Schutz der gesetzlichen Krankenkasse. Privatpatienten bleiben bei einem Umzug nach Spanien weiterhin versichert, da sich der neue Wohnsitz in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union (EU) befindet. Nur wer in ein Land außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) zieht, verliert üblicherweise seinen Versicherungsschutz. In Spanien lebende Ausländer müssen nachweisen, dass sie über genügend Geld verfügen, um sich und ihre Familienangehörigen versorgen zu können. Außerdem ist eine Krankenversicherung Pflicht, die alle Kosten deckt. Wie sich Auswanderer am besten in Spanien krankenversichern, hängt in erster Linie von ihrem Status ab:
- Arbeitnehmer: werden automatisch in der gesetzlichen Krankenkasse Spaniens (Seguridad Social) versichert, zusätzliche private Krankenversicherung ist möglich
- Ehepartner: ist beim angestellten Ehepartner mitversichert
- Kinder bis 16 Jahre: sind beim angestellten Elternteil mitversichert
- Selbstständige: Versicherung in der gesetzlichen Krankenkasse Spaniens (Seguridad Social) ist obligatorisch. Zusätzliche private Krankenversicherung ist möglich
- Rentner: in Deutschland gesetzlich Versicherte werden in die gesetzliche Krankenversicherung Spaniens überschrieben. Zusatzversicherungen sind nötig. Privat Versicherte bleiben je nach Vertrag in der deutschen privaten Krankenversicherung.
Gebäude-, Hausrat- und Haftpflichtversicherung in Spanien
Im Fall von Naturkatastrophen, Unfällen oder Bränden kann es leicht passieren, dass alles Hab und Gut verloren geht. Auch Schäden, die man selbst verursacht, können hohe Kosten entstehen lassen. Deshalb ist es empfehlenswert, auch diesen Bereich mit den entsprechenden Versicherungen abzudecken.
- Gebäudeversicherung: Ist natürlich nur für Hauseigentümer ratsam. Die Seguro del Hogar (Hausversicherung) ist in Spanien üblicherweise eine gebündelte Versicherung, die Gebäude-, Hausrat-, Haftpflicht und Rechtschutzversicherung abdeckt. Mieter können diese Versicherung ebenfalls in Anspruch nehmen, nur ohne Hausversicherung.
- Haftpflichtversicherung: Wie in Deutschland müssen Sonderrisiken extra abgedeckt werden. Dazu zählen insbesondere Tierversicherungen (Hunde- oder Pferdehaftpflicht) und Bootsversicherungen (Motor-, Segelboot).
- Unfallversicherung: Empfiehlt sich als Extraversicherung für Hausfrauen, Zweiradfahrer, Personen mit gefährlichen Berufen, gegebenenfalls zusätzlich eine Verdienstausfallversicherung abschließen.
- Kfz-Haftpflicht: Ist obligatorisch für Kfz-Halter mit spanischem Kennzeichen. Da in Spanien trotzdem viele Verkehrsteilnehmer ohne Kfz-Versicherung unterwegs sind, empfiehlt sich auch der Abschluss eine Verkehrsrechtsschutzversicherung.
Pflegeversicherung in Spanien
Sie existiert in Spanien erst seit 2007. Bis dahin wurden Pflegefälle in Spanien innerhalb der Familie geregelt. Da aber auch hier immer mehr Frauen arbeiten gehen müssen, können viele Familien die Pflege älterer Angehöriger nicht mehr leisten. Daraus resultierend entstanden auch in Spanien private Pflegedienste und Altenheime. Das Netz ist allerdings noch sehr dünn. Obwohl deutsche Rentner, die Pflege-Sachleistungen in Anspruch nehmen können, wenn sie in Deutschland kranken- und pflegeversichert sind, scheitert dies oft an dem Mangel öffentlicher Pflegeangebote. Geldleistungen sind aus der spanischen Pflegeversicherung derzeit nicht zu erwarten, zumal man dann unter Umständen seinen Pflegegeld-Anspruch aus der Heimat verliert.
Die Entwicklung der spanischen Pflegeversicherung stagniert seit 2012 aus mehreren Gründen:
- krisengeschüttelter Staatshaushalt
- finanzielle Kürzungen im Gesundheitssystem
- hohe Bürokratie und Kompetenzproblemen zwischen Zentralstaat und Provinzen
- lange Wartezeiten von mehr als einem Jahr zwischen Antrag und Genehmigung
Zum Thema Anspruch auf Pflegeleistungen aus der deutschen und spanischen Pflegeversicherung hat sich der Spitzenverband der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen in Deutschland (GKV) wie folgt geäußert:
„Sie können bei Wohnort in einem anderen EU-Staat (also z.B. Spanien) nur solche Sachleistungen (aus der spanischen Pflegeversicherung) bei Pflegebedürftigkeit erhalten, die sie nach dem dortigen Recht beanspruchen können.“ Das bedeutet, dass Pflegebedürftige aus dem Ausland dieselben Ansprüche auf Sachleistungen haben wie ein spanischer Bürger.
„Beziehen Sie bereits Sachleistungen bei Pflege im Wohnstaat, werden – wenn Sie einen Antrag auf Pflegegeld bei Ihrer deutschen Krankenkasse stellen und Sie die Vorrausetzungen für das Pflegegeld nach deutschem Recht erfüllen – die im Wohnstaat bezogenen Sachleistungen darauf angerechnet. Ihr deutsches Pflegegeld wird somit um den Wert der im Wohnstaat bezogenen Sachleistungen gekürzt.“
Da eine Kombination von Sachleistungen des Wohnstaates mit Geldleistungen der deutschen Pflegeversicherung nicht möglich ist, empfiehlt es sich also, lieber das Pflegegeld der deutschen Pflegeversicherung zu beantragen und einen privaten Pflegedienst in Anspruch zu nehmen, anstatt die Sachleistungen der spanischen Pflegeversicherung.
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