Auswandern in die Slowakei 2025: Ratgeber und Anleitung ✓

Die Slowakei 🇸🇰 bietet einige Vorteile für Auswanderer. Geografisch ist insbesondere die Hauptstadt Bratislava attraktiv. Politische, wirtschaftliche und rechtliche Stabilität zusammen mit guten Berufschancen für qualifizierte Arbeitnehmer sind weitere Pluspunkte. In diesem Ratgeber erhältst du Anleitung zu Einwanderung, Leben und Arbeiten in der Slowakei ✔️

Milan Kňažko (slowakischer Schauspieler und Politiker): „Die Slowakei hat einen besonderen Charme. Sie hat viele Geschichten zu erzählen, und wer bereit ist, zuzuhören, wird in der Schönheit dieses Landes immer etwas Neues entdecken.“

Slowakei, Tschirmer See in der Hohen Tatra
Slowakei, Tschirmer See in der Hohen Tatra

Die Slowakei und ihre Einwanderer

Im Jahr 2024 wanderten offiziell 166 Deutsche in die Slowakische Republik aus und 79 kamen wieder in ihre Heimat zurück. Innerhalb der 10 Jahre von 2014 bis 2023 emigrierten offiziell 1.682 Deutsche in die Slowakei und 1.105 zogen nach Deutschland zurück. Derzeit leben knapp 5.000 Deutsche in der Slowakei.

Die Reformen der neunziger Jahre haben die Slowakei deutlich nach vorn gebracht und vor allem auch wegen der niedrigen Steuer von 19 % für Auswanderer attraktiv gemacht. Dennoch leidet das Land noch unter hoher Arbeitslosigkeit. Die Hohe Tatra ist ein sehr empfehlenswertes Urlaubsziel – Natur pur in diesem bezaubernd schönen Gebirge.

Einreise, Aufenthalt, Einwanderung Slowakei

Dank der EU-Freizügigkeitsregelungen sind die Einreise und der Aufenthalt in der Slowakei für EU-Bürger und Schweizer unkompliziert, dennoch gibt es einige formale Voraussetzungen zu beachten. Hier geben wir Informationen unterteilt in Regelungen für EU-Bürger und Schweizer sowie in Regelungen für Nicht-EU-Bürger.

Regelungen für EU-Bürger und Schweizer

  • Du kannst Visumfrei als EU-Bürger oder Schweizer einreisen.
  • Du benötigst ein gültiges Reisedokument (Personalausweis oder Reisepass). Vorläufige Ausweisdokumente werden ebenfalls anerkannt.
  • Das Visum gilt für Aufenthalte bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten.
  • Innerhalb von 10 Tagen nach deiner Einreise besteht eine Meldepflicht bei der Polizeibehörde am Aufenthaltsort. Wenn du in einer Unterkunft wohnst, übernimmt oft der Vermieter oder die Unterkunft die Anmeldung für dich.
Einreise mit Auto
  • Beachte, dass auf slowakischen Autobahnen eine Vignettenpflicht besteht, die du vor der Fahrt erwerben musst.
  • Wenn du länger als 90 Tage bleiben möchtest, zum Beispiel zum Arbeiten oder Studieren, musst du dich innerhalb von 30 Tagen nach Ablauf der 90-Tage-Frist bei der zuständigen Polizeibehörde registrieren. Für die Registrierung brauchst du deinen Ausweis sowie Nachweise, etwa einen Arbeitsvertrag, eine Studienbescheinigung oder einen Bankauszug.
Langfristige Aufenthaltsgenehmigung
  • Wann und wo beantragen::
    • Wenn du dich mindestens fünf Jahre ununterbrochen rechtmäßig in der Slowakei aufgehalten hast.
    • Die Aufenthaltsgenehmigung wird von der slowakischen Polizeiabteilung für Ausländer erteilt.
    • Alternativ gilt dies auch, wenn du als Inhaber einer Blauen Karte EU fünf Jahre in einem EU-Mitgliedstaat gelebt hast, davon mindestens zwei Jahre in der Slowakei.
  • Antragsverfahren:
    • Den Antrag kannst du in der Regel einen Monat vor Ablauf deines bisherigen Aufenthaltsstatus online stellen.
    • Nach Antragstellung bekommst du meist innerhalb von zwei Wochen einen Termin zur persönlichen Vorsprache.
    • Änderungen deiner persönlichen Daten oder deines Aufenthaltsstatus musst du innerhalb von 10 Tagen melden.
    • Benötigte Unterlagen:
      • Gültiger Reisepass oder Personalausweis
      • Zwei Passfotos (3,5 x 3 cm)
      • Nachweis des Wohnorts (Mietvertrag, Eigentumszertifikat oder schriftliche Zustimmung des Eigentümers bei Mitwohnen, beglaubigt)
      • Nachweis des Aufenthaltszwecks
        • Arbeitsvertrag
        • Selbstständigkeitsnachweis
        • Studienbescheinigung
      • Nachweis über finanzielle Mittel
      • Krankenversicherung
      • ggf. Nachweis familiärer Beziehungen zu slowakischen Staatsbürgern oder Bewohnern
  • Abwesenheit: Die Aufenthaltsgenehmigung kann widerrufen werden, wenn du dich länger als sechs Jahre außerhalb der Slowakei aufhältst oder zwölf Monate ununterbrochen außerhalb der EU.
Aufenthaltskarte
  • Nach Erteilung der langfristigen Aufenthaltsgenehmigung erhältst du eine Aufenthaltskarte (Pobytový preukaz občana EÚ), die in der Regel innerhalb von 30 Tagen ausgestellt wird.
  • Ein Express-Service ist gegen Gebühr möglich
Aufenthaltsgründe

1. Aufenthalt zur Arbeit oder Selbstständigkeit

Falls du in der Slowakei arbeiten möchtest, benötigst du als EU-Bürger oder Schweizer keine Arbeitserlaubnis. Du kannst entweder:

  • Eine Anstellung bei einem slowakischen Unternehmen annehmen
  • Selbstständig tätig sein und ein Gewerbe anmelden

Innerhalb von 30 Tagen nach deiner Arbeitsaufnahme musst du deinen Wohnsitz bei der Fremdenpolizei registrieren.

2. Aufenthalt zur Studienzwecken

Falls du in der Slowakei studieren möchtest, kannst du dich an einer slowakischen Hochschule einschreiben. Du benötigst eine Einschreibebescheinigung sowie einen Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel und eine Krankenversicherung.

3. Aufenthalt für Rentner oder finanziell Unabhängige

Falls du nicht arbeitest, aber länger in der Slowakei bleiben möchtest, musst du nachweisen, dass du über ausreichende finanzielle Mittel verfügst. Außerdem ist eine private oder gesetzliche Krankenversicherung erforderlich.

Meldung bei Wegzug
  • Wenn du die Slowakei dauerhaft verlässt, musst du dies per Post melden und deine Aufenthaltskarte zurückgeben.
Sonstige Hinweise
  • Für hochqualifizierte Arbeitnehmer mit Hochschulabschluss gibt es die Möglichkeit, eine Blaue Karte EU zu beantragen, die auch als Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis dient.
  • Wenn du ein Unternehmen gründen möchtest, sind neben den üblichen Dokumenten auch Nachweise über finanzielle Mittel (ca. 2.600 € auf einem Konto) und Unterkunft erforderlich.
Dauerhafter Aufenthalt:
  • Nach fünf Jahren ununterbrochenem Aufenthalt kannst du einen dauerhaften Aufenthalt beantragen, der dir ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht in der Slowakei gewährt.
  • Voraussetzung ist weiterhin die Einhaltung der Aufenthaltsbedingungen
Steuerliche und soziale Aspekte bei der Einwanderung
  • Falls du in der Slowakei lebst und arbeitest, wirst du steuerpflichtig.
  • Die Einkommenssteuer beträgt in der Regel 19 % oder 25 % (je nach Einkommenshöhe).
  • Falls du selbstständig bist, musst du dich zudem bei der Sozialversicherung und Krankenversicherung anmelden.

Regelungen für Nicht-EU-Bürger

Wenn du als Nicht-EU-Bürger in die Slowakei einreisen und dich dort für einen kurzen Zeitraum aufhalten möchtest (bis zu 90 Tage innerhalb von 180 Tagen), musst du einige wichtige Voraussetzungen erfüllen. 

Schengen-Visum
  • Für die Einreise in die Slowakei benötigst du in den meisten Fällen ein Schengen-Visum (Typ C), es sei denn, dein Herkunftsland ist von der Visumspflicht befreit.
  • Das Schengen-Visum berechtigt dich zu einem Aufenthalt von maximal 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen im gesamten Schengen-Raum.
  • Du musst das Visum vor der Einreise bei der slowakischen Botschaft oder dem Konsulat in deinem Heimatland beantragen.
  • Die Bearbeitungszeit für ein Kurzzeitvisum beträgt in der Regel bis zu 15 Kalendertage, kann aber je nach Situation variieren.
Dokumente, Nachweise und Pflichten
  • Du brauchst einen gültigen Reisepass, der mindestens noch drei Monate über das geplante Ausreisedatum hinaus gültig ist.
  • Du musst den Zweck deiner Reise nachweisen, zum Beispiel durch Buchungsbestätigungen für Hotels, Einladungsschreiben, Reisepläne oder andere relevante Unterlagen.
  • Du musst nachweisen, dass du über ausreichende finanzielle Mittel für die Dauer deines Aufenthalts verfügst, um alle Kosten (Unterkunft, Lebenshaltung, Rückreise) selbst tragen zu können.
  • Eine Reisekrankenversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 30.000 Euro ist verpflichtend. Sie muss für den gesamten Schengen-Raum und die gesamte Aufenthaltsdauer gültig sein.
  • Du solltest ein Rückflug- oder Weiterreiseticket vorweisen können, das deine Ausreise aus der Slowakei bzw. dem Schengen-Raum innerhalb der erlaubten 90 Tage belegt.
  • Innerhalb von 10 Tagen nach deiner Einreise musst du dich bei der örtlichen Polizeibehörde anmelden, es sei denn, du wohnst in einem Hotel oder einer offiziellen Unterkunft – dann übernimmt die Unterkunft diese Anmeldung für dich.
  • Die Einreise kann verweigert werden, wenn du als Gefahr für die öffentliche Ordnung, Sicherheit, Gesundheit oder internationale Beziehungen der Slowakei oder eines anderen Schengen-Staates eingestuft wirst.
  • Besondere Hinweise
    • Kinder benötigen ein eigenes Ausweisdokument und ggf. ein eigenes Visum.
    • Bei Überschreitung der erlaubten Aufenthaltsdauer drohen Sanktionen und Einreisesperren für den gesamten Schengen-Raum.

Wenn du als Nicht-EU-Bürger länger als 90 Tage in der Slowakei bleiben möchtest, brauchst du ein nationales Langzeitvisum (Typ D) oder eine entsprechende Aufenthaltsgenehmigung. Dieses Visum ist für spezielle Aufenthaltszwecke vorgesehen, wie Arbeit, Studium, Familienzusammenführung oder Heirat. 

Visumtyp und Aufenthaltszweck
  • Du musst den passenden Visumtyp für deinen Aufenthaltszweck wählen, z. B.:
    • Arbeitsvisum, wenn du in der Slowakei arbeiten willst.
    • Studentenvisum, wenn du an einer slowakischen Hochschule studierst.
    • Visum zur Familienzusammenführung, wenn du zu Familienangehörigen ziehst.
    • Heiratsvisum, wenn du einen slowakischen Staatsbürger heiratest.
    • Visum für Sprachunterricht, wenn du mindestens 25 Stunden pro Woche Sprachunterricht an einer anerkannten Schule belegst.

Antragstellung

  • Vor der Einreise bei der slowakischen Botschaft oder einem Konsulat in deinem Heimatland beantragen.
  • Bearbeitungszeit beträgt in der Regel bis zu 30 Tage, kann aber je nach Einzelfall variieren.
  • Ein Termin zur Antragstellung ist erforderlich und sollte frühzeitig vereinbart werden.

Erforderliche Dokumente

  • Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular für nationale Visa.
  • Gültiger Reisepass, der mindestens 90 Tage über das geplante Ausreisedatum hinaus gültig ist.
  • Aktuelles Passfoto (3 x 3,5 cm).
  • Nachweis des Aufenthaltszwecks, z. B. Arbeitsvertrag, Studienbescheinigung, Heiratsurkunde oder Einladungsschreiben.
  • Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel, um deinen Lebensunterhalt während des Aufenthalts zu sichern.
  • Nachweis einer gültigen Krankenversicherung, die für die gesamte Aufenthaltsdauer in der Slowakei gilt.
  • Nachweis über eine Unterkunft (Mietvertrag, Eigentumsnachweis oder schriftliche Zustimmung des Wohnungsgebers).
  • Strafregisterauszug aus deinem Heimatland und ggf. aus Ländern, in denen du längere Zeit gelebt hast, beglaubigt und aktuell.
  • Verwaltungsgebühr für die Visumsbearbeitung.
Nach der Einreise
  • Du musst dich innerhalb von 30 Tagen nach Einreise bei der zuständigen Fremdenpolizeibehörde anmelden.
  • Dort kannst du auch eine befristete Aufenthaltsgenehmigung beantragen, die für die Dauer deines Aufenthalts gültig ist.
Verlängerung des Aufenthalts
  • Wenn du weiterhin die Voraussetzungen erfüllst, kannst du deinen Aufenthalt vor Ablauf der Erlaubnis verlängern lassen.
  • Für die Verlängerung musst du erneut Nachweise über den Zweck deines Aufenthalts, finanzielle Sicherheit, Krankenversicherung, Unterkunft und einen aktuellen Strafregisterauszug vorlegen.
  • Die Verlängerung wird von der Fremdenpolizei geprüft und genehmigt, wenn alle Bedingungen erfüllt sind.
Weitere Pflichten
  • Du musst während deines Aufenthalts alle gesetzlichen Verpflichtungen einhalten und darfst nicht gegen die Aufenthaltsbedingungen verstoßen.
  • Änderungen deiner persönlichen Daten oder deines Wohnsitzes sind der Fremdenpolizei unverzüglich mitzuteilen.
  • Du bist verpflichtet, eine gültige Krankenversicherung während des gesamten Aufenthalts zu haben.
Daueraufenthalt

Nach fünf Jahren ununterbrochenem rechtmäßigem Aufenthalt kannst du eine Daueraufenthaltserlaubnis beantragen.

Staatsbürgerschaft

Nach mindestens acht Jahren Aufenthalt besteht die Möglichkeit, die slowakische Staatsbürgerschaft zu beantragen, sofern du die sprachlichen und sonstigen Integrationsanforderungen erfüllst.

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Wirtschaft und Jobchancen in der Slowakei

Der wichtigste Wirtschaftszweig der Slowakei ist der Dienstleistungssektor mit über 60 %. Die Arbeitslosenquote ist auf 4,8 % gesunken (April 2025). Jedoch teils unzureichend entwickelte Infrastruktur erschwert die Arbeitssuche. Die Löhne sind deutlich unter westeuropäischem Niveau.

Aufgrund der Wirtschaftskrise halten sich die Unternehmen in der Slowakei derzeit mit Neueinstellungen zurück. Im Moment werden vor allem Fachkräfte aus dem technischen Bereich, aus dem IT-Sektor, dem Vertrieb und im medizinischen Bereich eingestellt.

Wer in der Slowakei arbeiten möchte, braucht eine abgeschlossene berufliche Qualifikation und möglichst Berufserfahrungen. Besonders in Berufen mit kommunikativen Aufgaben sind slowakische Sprachkenntnisse wichtig – etwa im Finanzsektor. Teste hier kostenlos, wie gut Du jetzt schon Slowakisch sprechen und verstehen kannst.

Homeschooling, Hausunterricht, Freilernen

Eine immer beliebtere Alternative zum normalen Schulbesuch ist das Homeschooling (Hausunterricht oder Heimunterricht) oder auch Freilernen (Unschooling). In der Slowakei ist Hausunterricht legal, aber unter restriktiven Bedingungen (nur kranke Kinder oder Kinder im Alter von 6 bis 10 Jahren).

Eine zu prüfende Möglichkeit ist, die Kinder zu Hause durch die Wilhelm von Humboldt Online Privatschule in Deutscher Sprache unterrichten zu lassen. Dadurch können Kinder durch in Deutschland akkreditierte Lehrer nach deutschem Lehrplan unterrichtet und so auf die Mittlere Reife und das Abitur vorbereitet werden – Infos HIER.


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Gesundheitssystem und Krankenversicherung

Lokale Krankenversicherung

Als EU-Mitglied hat die Slowakei ein Pflichtversicherungssystem. Wer dort arbeitet oder gemeldet ist, zahlt Beiträge. Trotzdem ist die Qualität außerhalb urbaner Zentren unterschiedlich, und Rücktransporte sind nicht vorgesehen.

Internationale Krankenversicherung

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Lebenshaltungskosten in der Slowakei

Die Lebenshaltungskosten in der Slowakei sind im Vergleich zu Westeuropa niedriger, variieren aber je nach Stadt und Lebensstil. In Bratislava, der Hauptstadt, sind Mieten und Preise für Restaurants höher als in kleineren Städten oder auf dem Land.

Die Miete für eine Einzimmerwohnung in Bratislava liegt bei etwa 500 bis 800 Euro pro Monat, während du in kleineren Städten deutlich günstiger wohnen kannst. Lebensmittel sind erschwinglich, besonders wenn du lokale Produkte kaufst. Ein Restaurantbesuch kostet im Durchschnitt 6 bis 15 Euro.

Öffentliche Verkehrsmittel sind günstig und gut ausgebaut. Für ein Monatsticket zahlst du in Bratislava etwa 30 Euro. Benzin und Auto-Unterhaltungskosten sind moderat, aber höher als der öffentliche Nahverkehr.

Versicherungen, Internet und andere Nebenkosten sind ebenfalls relativ preiswert. Insgesamt kannst du mit einem Budget von etwa 1.000 bis 1.500 Euro pro Monat in Bratislava gut leben, in anderen Städten sogar mit weniger. Detaillierte Lebenshaltungskosten Slowakei.

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Fazit: Auswandern und Leben Slowakei

Die Einreise und der Aufenthalt in der Slowakei sind für EU-Bürger und Schweizer unkompliziert. Falls du länger als 90 Tage bleiben möchtest, solltest du deinen Aufenthalt offiziell registrieren. Die Slowakei bietet attraktive Möglichkeiten für Arbeitnehmer, Selbstständige, Studierende und Rentner. Wer eine dauerhafte Einwanderung plant, kann nach fünf Jahren eine Daueraufenthaltserlaubnis beantragen und später sogar die Staatsbürgerschaft erwerben.

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Slowakei Landesdaten

Fläche: 49.034 km²
Einwohner: 5.475.439 (2024)
Bevölkerungsdichte: 111 E/km²
Staatsform: Parlamentarische Republik (Flagge/Wappen)
Regierungssystem: Parlamentarische Demokratie
Nachbarländer: Tschechien, Polen, Ukraine, Ungarn, Österreich
Landeshauptstadt: Bratislava; 476.922 Einwohner
Landessprache: Slowakisch
Religionen:
68 % römisch-katholisch,
6,9 % evangelische Augsburger Kirche,
4,09 % griechisch-katholische Kirche,
2,04 % evangelisch-reformiert,
0,94 % orthodoxe Kirche,
0,2 % Zeugen Jehovas
Währung: Euro
Telefon Vorwahl: +421
Zeitzone: UTC+1 MEZ
UTC+2 MESZ (März – Okt.)

Ratgeber und Reiseführer

111 Gründe, die Slowakei zu lieben
111 Gründe, die Slowakei zu lieben: Eine Liebeserklärung an das schönste Land der Welt
Slowakei Reiseführer 2023
Slowakei Reiseführer Michael Müller Verlag: Individuell reisen mit vielen praktischen Tipps

Weitere Slowakei Informationen


Haftungsausschluss: Die Informationen in diesem auswandern Leitfaden wurden sorgfältig recherchiert, können sich jedoch ändern. Für aktuelle und rechtlich verbindliche Informationen wende dich bitte an die slowakische Botschaft oder einen spezialisierten Rechtsberater.

Zuletzt aktualisiert: 28. Juni 2025 von Jan Harmening (2005 ausgewandert)

Foto: Tschirmer See in der Hohen Tatra © Wikimedia / Indrik Myneur

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