20. November 2024 von Jan Harmening (ausgewandert seit 2005) aktualisiert
Prinzipiell kann man durch Digitalisierung und Homeoffice in jedem Teil der Welt arbeiten. Dort arbeiten, wo andere Urlaub machen ist auch der Traum vieler Auswanderer. Eine neue Möglichkeit Arbeit und Urlaub zu verbinden, ist Workation. Workation ist auch für Auswanderwillige eine gute Option.
Während dieser Verlagerung der Arbeit an einen anderen Ort als den Wohnort, kann man nämlich auch gleich ausprobieren, ob das Auswanderungsland wirklich das richtige ist. Denn Urlaub in einem fremden Land ist eben doch immer etwas ganz anderes, als in diesem Land dann auch zu arbeiten und zu leben.
Was ist Workation?
Workation ist ein zusammengesetzter Begriff aus den Worten „Work“ und „vacation“. Im Gegensatz zu einem Sabbatical, ist Workation keine bezahlte Auszeit von der Arbeit, in der man tun und lassen kann, was man möchte, sondern eben die Kombination von Urlaub und Arbeit. Dieses Modell leben digitale Nomaden und Freelancer schon länger. Jetzt aber zieht es nach und nach auch in die Arbeitswelt von abhängig Beschäftigten ein. Das Fernoffice ist zeitlich begrenzt. In der Regel liegen diese Workation-Möglichkeiten zwischen ein und zwölf Wochen.
Was muss bei Workation beachtet werden?
Im Arbeitsrecht gibt es den Begriff Workation noch nicht. Daher muss man genau darauf achten, welche Bedingungen man mit den Arbeitgebern und Arbeitgeberinnen aushandelt, ehe man es sich im gewählten Urlaubsland mit dem Laptop auf der Terrasse bequem macht.
Voraussetzungen am Urlaubsort
Nicht nur beim Auswandern, auch bei der Workation spielt die Wahl der richtigen Zeitzone eine große Rolle. Beim Auswandern sind Punkte wie das Kontakthalten und Plaudern mit Zurückgebliebenen eine Rolle. Bei Workation ist eher darauf zu achten, dass man auch mit Kollegen und Kolleginnen kommunizieren kann, oder Kunden und Partner zu vertretbaren Uhrzeiten erreichen kann. Ansonsten sind eine stabile und leistungsfähige Internetverbindung ein Muss.
Auch die Beschäftigung damit, ob ein adäquater Arbeitsplatz einrichtbar ist, spielt eine Rolle. Schreibtisch und Arbeitszimmer in der Unterbringung oder Coworking-Spaces im Urlaubsort müssen möglich sein. Darüber hinaus müssen sich Workation-Willige auch darüber Gedanken machen, dass sie die Lebenshaltungskosten für diese Zeit ohne Mühen tragen können.
Arbeitsrechtliche Bedingungen und steuerliche Aspekte
Workation bedeutet nicht, dass man sich einfach ins Homeoffice verabschiedet, und dann seiner Arbeit vom Urlaubsort, also aus dem Fernoffice, nachgeht. Workation muss immer mit dem Arbeitgebenden abgesprochen werden. Diese haben nämlich die Hoheit über den Arbeitsort. Hinzu kommen beim Arbeiten im Ausland auch bei einer begrenzten Dauer, die arbeits- und steuerrechtlichen Dinge, die beachtet werden müssen.
Innerhalb der EU und in der Schweiz gilt das Freizügigkeitsabkommen. Daher muss man hier keine besondere Arbeitserlaubnis oder eine Aufenthaltsgenehmigung einholen. Workation ist nicht definiert, weswegen es sich de facto derzeit um eine Entsendung des Arbeitnehmenden handelt. Mittels der Entsendung ist die Dauer der Beschäftigung im Ausland festgelegt und das deutsche Arbeitsrecht auch in der Workation anwendbar.
Dauert die Arbeit im Urlaubsland nicht länger als ein halbes Jahr sind auch steuerrechtlich keine besonderen Vorkehrungen zu treffen. Wichtig ist, alle Vereinbarungen über Zeit, Ort und Tätigkeiten für die Workation schriftlich in einem Zusatz zum Arbeitsvertrag festzulegen.
Sozialversicherung während der Workation
Auch in sozialversicherungsrechtlicher Sicht handelt es sich bei Workation um eine Entsendung. Mit der A1-Bescheinigung über die vorübergehende Entsendung ist klargestellt, dass die Arbeitnehmenden weiterhin dem deutschen Recht unterliegen. Der Abschluss einer Krankenversicherung oder Rentenversicherung im Urlaubs-Arbeits-Land ist somit nicht notwendig. Sinnvoll jedoch kann der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung sein.
Entscheidet man sich nach der Workation dafür, dauerhaft ins Ausland zu gehen und will von dortaus auch weiter für den bisherigen Arbeitgebenden arbeiten, ist die Entsendung nicht mehr die richtige Wahl. Dann handelt es sich um eine Auswanderung und die Beschäftigung bei der deutschen Firma unterliegt anderen Regelungen.