In Deutschland ist die Zulassung eines Fahrzeuges problemlos und rasch mit den notwendigen Unterlagen erledigt. Im europäischen Ausland kann dies jedoch ganz anders aussehen, sodass Fahrzeughalter oft vor vielen Fragen stehen. Einerseits kann dies an der Sprachbarriere liegen und andererseits sind die bürokratischen Verfahren im Ausland oft andere als in Deutschland.
Regelungen und Standards in der EU
Innerhalb der Europäischen Union sind bereits viele einheitliche Regelungen und Standards geschaffen worden. Jedoch gibt es bis heute kein einheitliches Zulassungsrecht. Da es für die Anmeldung von Fahrzeugen keine gemeinsame Regelung gibt, muss die Zulassung im Hoheitsgebiet des jeweiligen Landes erfolgen.
Wunschkennzeichen ins Ausland mitnehmen?
Wunschkennzeichen werden in Deutschland immer beliebter. Diese können direkt bei der Anmeldung des Fahrzeuges bei der jeweiligen Straßenverkehrsbehörde beantragt werden. Online lassen sich noch schneller die gewünschten Kennzeichen reservieren. Fahrzeughalter mit Wunschkennzeichen möchten oft ihr Kennzeichen nicht aufgeben und ins Ausland mitnehmen.
Zulassung ab einem halben Jahr verpflichtend
Dies ist jedoch rechtlich nur dann möglich, wenn der Aufenthalt im Ausland nicht länger als ein halbes Jahr beträgt. Dasselbe gilt, wenn es sich um einen bloßen Urlaub handelt und der gewöhnliche Wohnsitz somit nicht ins Ausland verlegt wird. Eine Ausnahme bilden hier nur Studenten, die an einer Bildungseinrichtung im EU-Ausland eingeschrieben sind.
Entscheidend ist gewöhnlicher Wohnsitz
Wer seinen gewöhnlichen Wohnsitz in ein anderes Land der Europäischen Union verlegt und somit mit dem Auto auswandert, muss sich vor Ort um die Zulassung des Autos kümmern. Der Verstoß gegen diese Regelung ist rechtswidrig. Dies kann im schlimmsten Fall zu einer Anklage wegen Steuerhinterziehung führen. Darüber hinaus sind auch Probleme mit der Versicherung im Falle eines Unfalles nicht auszuschließen.
Abmeldung und Überführung des Fahrzeuges
Wer sein Auto im europäischen Ausland anmeldet, muss diese zuvor natürlich in Deutschland abmelden. Um das Auto nach der Abmeldung ins Ausland bringen zu können, ist innerhalb Europas ein Überführungskennzeichen notwendig. Kurzzeitkennzeichen werden hingegen nicht in jedem europäischen Land anerkannt.
Unterschiedliche Dokumente notwendig
Die Anmeldung selbst kann unter Umständen etwas kompliziert sein. Es ist daher unbedingt notwendig, sich vorab zu informieren, welche Dokumente im jeweiligen Land erforderlich sind. Denn diese können von Land zu Land variieren.
Versicherungsschutz, Fahrzeugschein und technische Überprüfung
In jedem Fall ist der Nachweis des Versicherungsschutzes notwendig. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Versicherung im entsprechenden Land ansässig und zur Leistungserbringung berechtigt ist. Auch die Vorlage eines deutschen Fahrzeugscheines ist notwendig bzw. vereinfacht den Anmeldeprozess. Zusätzlich kann eine technische Überprüfung des Fahrzeuges, wie dies der deutsche TÜV durchführt, verlangt werden.
EU-Konformitätsbescheinigung und Eigentumsnachweis
Wer sein Auto im europäischen Ausland anmelden möchte, benötigt darüber hinaus in der Regel eine sogenannte EU-Konformitätsbescheinigung. Diese entspricht einer Betriebserlaubnis. Darin bestätigt der Hersteller des Fahrzeuges, dass sämtliche Normen eingehalten wurden. Unter Umständen muss auch das rechtmäßige Eigentum am Fahrzeug durch einen Kaufbeleg oder ähnliches nachgewiesen werden.
Achtung bei Neuwägen
Des Weiteren muss damit gerechnet werden, dass überprüft wird, ob die Mehrwertsteuer für das Fahrzeug korrekt bezahlt wurde. Dies gilt im Speziellen bei der Anmeldung von Neuwägen. Ein Fahrzeug gilt als Neuwagen, wenn es weniger als 6.000 km bzw. maximal 6 Monate gefahren wurde.