Wer auswandert, beschäftigt sich mit vielen verschiedenen Themen. Dazu gehören vielleicht auch die deutsche Steuerpflicht und die Abgabe einer Einkommensteuererklärung.
Das Einkommensteuergesetz unterscheidet hier zwischen der beschränkten und der unbeschränkten Steuerpflicht.
Beschränkt steuerpflichtig ist, wer weder seinen Wohnsitz noch seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat. Als Anhaltspunkt für den gewöhnlichen Aufenthalt gilt, wenn sich eine Person an sechs zusammenhängenden Monaten in Deutschland aufhält. Damit liegt eine unbeschränkte Steuerpflicht dann vor, wenn der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt in Deutschland liegt.
Bei beschränkter Steuerpflicht sind nur Einkünfte nach § 49 EStG steuerpflichtig. Hierzu zählen Einkünfte aus
- Gewerbebetrieb, wenn im Inland eine Betriebsstätte oder ständige Vertretung existiert
- Selbständigkeit, wenn diese im Inland ausgeübt oder verwertet wird
Nichtselbständigkeit, wenn diese im Inland ausgeübt oder verwertet wird - Kapitalvermögen
- Vermietung und Verpachtung
- Sonstigem gem. § 22 EstG (bspw. Einkünfte aus Leistungen, wiederkehrende Bezüge, private Rentenversicherung nur der Ertragsanteil, Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften)
Viele Vorteile, die ein unbeschränkt Steuerpflichtiger hat, werden bei beschränkter Steuerpflicht nicht gewährt. Bspw. Gibt es keinen Grundfreibetrag, d.h. die Versteuerung beginnt bereits bei sehr geringen Erträgen. Weder kann man Ehegattensplitting in Anspruch nehmen noch außergewöhnliche Belastungen geltend machen. Spenden und Mitgliedsbeiträge an politische Parteien sind nicht unbegrenzt absetzbar. Weder werden Freibeträge für Kinder gewährt, noch der Alleinerziehenden Entlastungsbetrag.
Allerdings besteht die Möglichkeit, auf Antrag, wie ein unbeschränkt Steuerpflichtiger behandelt zu werden. Voraussetzung ist, dass 90% der Einkünfte in einem Kalenderjahr der deutschen Einkommensteuer unterliegen oder die nicht der deutschen Einkommensteuer unterliegenden ausländischen Einkünfte den Freibetrag von 9744 Euro nicht überschreiten.
Um zu vermeiden, dass die Einkünfte in zwei verschiedenen Ländern versteuert werden, also eine doppelte Besteuerung erfolgt, greift das Doppelbesteuerungsabkommen. Weitere Infos und Hilfen über die Anwaltskanzlei El Ouali.