20. November 2024 von Jan Harmening (ausgewandert seit 2005) aktualisiert
Für deutsche Auswanderer ist die Schweiz aufgrund hoher Lebensqualität und Gehälter, einem guten Steuersystem und anderer Vorteile seit Jahren das beliebteste Land. Es ist wohl auch die Mischung aus Gelassenheit und Dynamik, kultureller Vielfalt und ländlich beruhigender Gewohnheit, gepaart mit eindrucksvoller Landschaft und gut strukturierten Städten, die für viele Expats anziehend sind. Auf der Liste der zufriedensten Auswanderer der letzten 10 Jahre hat die Schweiz den 9. Platz belegt!
Für Bürger der EU ist das Auswandern in die Schweiz recht unkompliziert. Nachfolgend und auf den Folgeseiten aktuelle Bestimmungen für den Aufenthalt sowie alle wichtigen Infos zu Leben und Arbeiten im Land der über 200 (hohen) Berge und 1500 Seen.
Inhaltsverzeichnis
>> Die Schweiz und ihre Einwanderer
>> Einreise und Aufenthalt in der Schweiz
>> Einwanderung und Daueraufenthalt
>> Leben und arbeiten in der Schweiz
>> Soziale Sicherheit
>> Umzug in die Schweiz mit Kindern
>> Als Rentner in die Schweiz auswandern
>> Immobilienerwerb und Wohnungssuche
>> Lebenshaltungskosten Schweiz
>> Fazit: Auswanderung in die Schweiz
>> Wichtige Tipps zur Vermeidung von Komplikationen
>> Schrittfolge Einwanderung in die Schweiz
>> FAQ – Antworten auf häufige Fragen zur Schweiz
Die Schweiz und ihre Einwanderer
Im Jahr 2023 wanderten offiziell 20.973 Deutsche in die Schweiz aus, 8.340 kamen wieder zurück. Innerhalb der 10 Jahre von 2014 bis 2023 emigrierten offiziell 177.114 Deutsche in die Schweiz und 103.726 zogen wieder zurück. Interessant ist aber auch, dass jedes Jahr rund 30.000 Schweizer ins Ausland ziehen, um dort für ein paar Jahre zu leben und zu arbeiten, zu studieren oder aber den Ruhestand zu verbringen. Derzeit leben gut 326.000 Deutsche in der Schweiz.
>> Einwanderer aus anderen Ländern
Der Anteil der Bevölkerung mit Migrationshintergrund ab 15 Jahren beträgt 41 Prozent, wobei 32 % zur ersten und 8 % zur zweiten Generation gehören. Den größten Teil davon bilden Italiener und deutsche Einwanderer, gefolgt von portugiesischen, französischen, serbischen, kosovarischen, spanischen, türkischen, mazedonischen und britischen Staatsbürgern. Überdurchschnittlich hoch ist der Anteil an Ausländern beispielsweise in Leysin, Randogne, Paradiso, Kreuzlingen, Spreitenbach, Pregny-Chambésy, Genf, Täsch und Lausanne.
>> Beliebte Orte und Gebiete Deutscher Auswanderer
Deutsche Auswanderer haben sich in den letzten Jahren meistens in der Deutschschweiz niedergelassen, speziell im Mittelland, der Stadt Zürich, im Großraum und Kanton Zürich. Besonders erwähnenswert sind Basel, Bern und Aargau.
>> Mentalität und Integration von Ausländern
Die Integration von Ausländern in der Schweiz gelingt mehrheitlich gut, wie OECD-Analysen zeigen. Die große Mehrheit der Migrantinnen und Migranten nimmt aktiv am wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Leben teil. Jedoch fühlen sich manche Deutsche manchmal „zweitklassig“. Die typische „Zackzack“-Mentalität sollte man hier schnell vergessen. Man muss es hier viel ruhiger angehen und sollte zum Beispiel nicht nach zehn Minuten nachfragen, ob eine Sache schon erledigt ist. Der Integrationstipp Nummer 1: aktive Mitgliedschaft in Vereinen.
>> Infrastruktur und Lebensniveau
Die Verkehrsinfrastruktur der Schweiz ist im internationalen Vergleich stark ausgebaut. Sie umfasst unter anderem etwa 85.009 km Strassen, 5.317 km Schienenwege sowie 14 Landes- und Regionalflughäfen. Ein Grund für die gute Entwicklung und den Reichtum der Schweiz ist die frühe Internationalisierung der Industrien, der Zugang zu ausländischen Märkten, Gütern und Dienstleistungen. Während andere europäische Nationen in Kriege verstrickt waren, baute das Land seine Volkswirtschaft auf.
Wo sonst kann man aus seinem Büro auf saftige Wiesen und bezaubernde Berglandschaften blicken? Nach der Arbeit auf Almen spazieren gehen, baden, Rad fahren, wandern? Freizeitparks sind in diesen Regionen eher überflüssig. Das Erlebnis pur wartet vor der Haustür!
Ein Beispiel für Sauberkeit: In Genf (etwa 200.000 EW) ist ein Team von 200 Stadtangestellten dafür verantwortlich, die 220 Kilometer Straßen der Stadt sieben Tage die Woche sauber zu halten und Parks aufzuräumen. Öffentliche Plätze werden auch gewaschen, um Schmutz, Staub und Tierkot zu entfernen.
Die Landessprachen sind Deutsch, Französisch, Italienisch und vereinzelt Rätoromanisch (Übersicht Sprachgebiete). Verglichen mit der überwiegend vorherrschenden deutschen Hektik, ist die sprichwörtliche Schweizer Lebensart, die Gemütlichkeit der Menschen, eine willkommene Abwechslung. Natürlich gibt es örtliche Unterschiede in der Mentalität.
>> Internet und Mobilfunk
Die drei großen Telekommunikationsunternehmen der Schweiz sind aktuell Swisscom, Sunrise und Salt. Diese sind sehr gut ausgebaut und bieten in der ganzen Schweiz einen zuverlässigen Empfang. Weitere Anbieter sind Green.ch, M-Budget Mobile, Quickline, UPC, VTX und Wingo.
Mit Prepaid-SIM-Karten hat man unterwegs einen guten Internet-Zugang. Achten Sie auf die Geschwindigkeit des jeweiligen Angebots. Beim Kauf einer Prepaid-SIM-Karte muss man sich ausweisen und registrieren. Dazu braucht man lediglich den Reisepass, die Identitätskarte oder den Personalausweis vorzuzeigen sowie das Registrationsformular auszufüllen.
>> Natur & Landschaft
Die Schweiz hat eine außergewöhnliche Vielfalt an landschaftlichen Besonderheiten aufzuweisen, weswegen sie auch als Wasserschloss Europas bezeichnet wird. Sie besteht vornehmlich aus drei geologischen Großregionen: den Alpen, dem Jura und dem Mittelland.
Der höchste Berggipfel ist die 4.636 Meter hohe Dufourspitze im Monte-Rosa-Massiv. Im Kanton Graubünden gibt es über 1.200 Zweitausender. 48 Berge sind über 4.000 Meter hoch. Vor allem die Alpen sind für beeindruckende Gletscher und spektakuläre Bergwelten bekannt.
Ein Viertel des Landes besteht aus Gletschern, Bergen und Seen, ein weiteres Viertel ist von Wäldern bedeckt. Zu den schönsten Sehenswürdigkeiten gehören:
- Der Rheinfall bei Schaffhausen
- Das Matterhorn
- Das Jungfraujoch
- Schloss Chillon
- Der Vierwaldstättersee
- Die Berninabahn
>> Landesdaten
Fläche: 41.285 km²
Einwohner: 9.073.438 (2024)
Bevölkerungsdichte: 219 E/km²
Staatsform: föderale Republik (Flagge/Wappen)
Regierungssystem: Direktoralsystem
Nachbarländer: Deutschland, Österreich, Liechtenstein, Italien, Frankreich, (verschiedene Karten)
Landeshauptstadt: Bern; 134.506 Einwohner
Landessprachen: Deutsch, Französisch, Italienisch, Rätoromanisch (Übersicht Sprachgebiete)
Religionen:
41 % römisch-katholisch,
40 % evangelisch-reformiert,
0,22 % Zeugen Jehovas
Währung: Schweizer Franken (CHF)
1 CHF = 100 Rappen
Wechselkurse:
1 EUR = 0,942 CHF
1 CHF = 1,061 EUR
1 CHF = 0,890 GBP
1 CHF = 175,826 JPY
1 CHF = 1,150 USD
(Kurs vom 04.11.2024)
Telefon Vorwahl: +41
Zeitzone: UTC+1 MEZ UTC+2 MESZ (März–Okt.)
Netzspannung: 220 V
Einreise und Aufenthalt in der Schweiz
EU- oder EWR-Bürger reisen mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass ein und dürfen sich 90 Tage visumfrei im Land aufhalten. Übersteigt die Dauer des Aufenthaltes 90 Tage, ist eine Aufenthaltsbewilligung des kantonalen Migrationsamts erforderlich, welches für den jeweiligen Aufenthaltsort zuständig ist (Verwaltungsgliederung). Diese wird in der Regel problemlos bei einem Arbeitsnachweis oder mit ausreichend Existenzmitteln ausgestellt. Jede Arbeitstätigkeit ist jedoch meldepflichtig.
>> Einreise mit Auto oder Wasserfahrzeug
Wer sein Auto oder Wasserfahrzeug in die Schweiz mitnimmt, muss dieses auch beim kantonalen Straßenverkehrsamt oder Schifffahrtsamt zulassen und dieses versichern, wenn er sich in Deutschland abmeldet oder länger als 6 Monate (1 Monat bei Wasserfahrzeug) in der Schweiz wohnt. Eine Haftpflichtversicherung für Motorfahrzeuge ist gesetzlich vorgeschrieben.
Wollen Sie ein Straßenfahrzeug auf eigener Achse überführen, müssen Sie dafür befristete Kontrollschilder benutzen. Erkundigen Sie sich bei der KFZ-Zulassungsstelle oder bei Ihrem Verkäufer über die Möglichkeiten zur Überführung Ihres Fahrzeugs. Für das Benützen der Schweizer Autobahnen und Autostraßen wird eine jährlichen Autobahnvignette in Höhe von 40 Franken erhoben.
Nach der Abmeldung Ihres Wohnsitzes in Deutschland informiert die Zulassungsstelle automatisch das Hauptzollamt und die Versicherung, dass das Fahrzeug nicht mehr in Deutschland zugelassen ist (melden Sie sich trotzdem bei Ihrer Versicherung rechtzeitig ab, damit Sie keine unnötigen Beiträge bezahlen müssen).
Ein importiertes Fahrzeug muss unaufgefordert bei einer für Handelswaren zuständigen Zollstelle in der Schweiz zur Einfuhr angemeldet werden. Bringen Sie sämtliche für die Veranlagung notwendigen Begleitpapiere mit, wie:
- Rechnung und/oder Kaufvertrag
- Fahrzeugausweis/Schiffsausweis und/oder Zulassungsschein (auch falls bereits annulliert)
- Identitätsnachweis (Reisepass, Identitätskarte)
- Einfuhrzollanmeldung (e-dec Anmeldung)
Wenn das KFZ seit mindestens 6 Monaten auf Ihren Namen zugelassen ist und als Umzugsgut deklariert wird, ist dieses von der Einfuhrverzollung befreit.
Bei kürzlich erworbenen KFZ wird eine Mehrwertsteuer von 8.1 % erhoben (Bemessungsgrundlage ist der Kaufpreis oder der jeweilige Marktwert) sowie zusätzlich eine Automobilsteuer in Höhe von 4 %.
>> Führerschein
Lassen Sie Ihren Führerschein spätestens zwölf Monate nach Einreisedatum beim jeweiligen kantonalen Straßenverkehrsamt umschreiben.
>> Einfuhr von Haustieren
Beim Mitbringen von Hunden, Katzen oder anderen Haustieren sie einige Vorgaben erfüllen. Mindestvorgaben sind dabei:
- Ein Chip oder eine Tätowierung zur Identifizierung
- Eine nachweisbare Tollwutimpfung
- Ein EU-Heimtierpass
Die Tiere dürfen nach der Einreise nicht in der Schweiz verkauft werden. Kupierte Tiere und bestimmte Listenhunderassen dürfen in bestimmten Kantonen gar nicht einreisen. Wichtig: Die Listenhunde in der Schweiz sind nicht identisch mit denen in Deutschland. Hunde müssen zudem bei der Einwohnerkontrolle gemeldet werden.
Für Pferde aus Ländern der EU und Norwegen legen Sie mit den Unterlagen zum Umzug zusätzlich folgende Dokumente vor:
- Equiden Pass
- Einfuhrzeugnis
Der Transport muss tiergerecht erfolgen. Die Bestimmungen des Tierschutzgesetzes bzw. der IATA sind unbedingt einzuhalten.
>> Professionelle Umzugshilfe
Plant man einen Umzug mit seinen Möbeln, Maschinen und dergleichen, ist die Hilfe eines professionellen Umzugsunternehmens empfehlenswert. Hierfür gibt es mehrere Möglichkeiten. Bewährt hat sich beispielsweise die Alexander Keller AG, wenn man einen kompletten Umzug ins Ausland macht. Bei Bedarf kann man die Möbel bei box4you AG zwischen lagern und die Reinigung von SLAVI Reinigungen und Umzüge GmbH erledigen lassen.
Vergleichen Sie die Kosten und sparen bis zu 40 % bei Ihrem Umzug. Innerhalb von nur 1 Minute können Sie nachfolgend kostenlos die 5 besten Angebote von über 1.000 professionellen internationalen Umzugsunternehmen erhalten. Über 200.000 Auswanderer haben bisher diesen Service erfolgreich genutzt.
>> Zoll und Einfuhrbestimmungen von Umzugsgut
Die Verlegung des Wohnsitzes in die Schweiz ist die wichtigste Bedingung, damit Ihre Hausratsgegenstände sowie Tiere oder Ihr Auto abgabenfrei in die Schweiz eingeführt werden können. Die eingeführten Gegenstände müssen zudem während mindestens 6 Monaten von Ihnen persönlich gebraucht worden sein und sie müssen von Ihnen nach der Einfuhr weiterhin benützt werden. (Alles weitere siehe FAQ Umzugsgut).
Einwanderung und Daueraufenthalt
Wer plant, sich länger als 3 Monate in der Schweiz aufzuhalten oder länger als 3 Monate dort zu arbeiten, benötigt eine Aufenthaltsbewilligung. Der Antrag ist zusammen mit den geforderten Dokumenten beim zuständigen kantonalen Migrationsamt einzureichen. Bei einer Erwerbstätigkeit unter 3 Monaten ist keine Aufenthaltsbewilligung notwendig. Jedoch muss man sich beim Personenmeldeamt oder der Einwohnerkontrolle anmelden (Adressen hier). Als Bürger eines EU-/Efta-Landes beantragt man bei der Anmeldung auch die Aufenthaltsbewilligung.
>> Voraussetzungen für die Einwanderung
Je nach Grund der Auswanderung variieren die benötigten Unterlagen zum Erhalt einer Aufenthaltsbewilligung sowie die Inanspruchnahme der Angebote. Für eine Arbeitsaufnahme werden entsprechende Bewerbungsunterlagen, Zeugnisse und Referenzen benötigt. In manchen Fällen ist es notwendig, ausländische Abschlüsse und Berufserfahrungen von den zuständigen Stellen in der Schweiz anerkennen zu lassen. Dies kann insbesondere für medizinische Berufe, wie Ärztinnen und Ärzte, von Bedeutung sein.
Zumindest Grundkenntnisse in einer der Landessprachen – Deutsch, Französisch, Italienisch oder Rätoromanisch – sollten vorhanden sein. Zusätzlich zu den Landessprachen kann es auf dem Arbeitsmarkt hilfreich sein, Englischkenntnisse zu besitzen. Wer studieren möchte, muss sein Abiturzeugnis mitbringen. Als Rentner muss man seine finanzielle Situation und eine gültige Krankenversicherung nachweisen können. Darüber hinaus werden häufig Urkunden wie die Geburtsurkunde, die Heiratsurkunde oder ein Führerschein benötigt.
>> Arten der Aufenthaltsbewilligungen
- Kurzaufenthaltsbewilligung (Typ L)
- Befristete Aufenthaltsbewilligung (Typ B)
- Dauerhafte Niederlassungserlaubnis (Typ C)
- Grenzgänger Bewilligung (Typ G)
Nach der Einwanderung erhält man als EU/EFTA-Staatsangehöriger in der Regel eine B-Bewilligung. Als Voraussetzung für diese auf fünf Jahre befristete Aufenthaltsbewilligung gilt ein unbefristeter Arbeitsvertrag oder ein mindestens 12 Monate andauernder Vertrag. Zudem muss man je nach Kanton auch ausreichende finanzielle Mittel und eine Krankenversicherung nachweisen.
Hält man sich länger als fünf Jahre in der Schweiz auf, kann man eine C-Bewilligung beantragen, die uneingeschränkt gültig ist. Mehr Informationen dazu, wie die Einwanderung abläuft und welche Hilfe Sie erhalten können, erfahren Sie auf der Seite Einwanderungsbestimmungen.
>> Maßgeschneiderte Lösungen zur Einwanderung
Combinvest ist ein empfehlenswerter, verlässlicher Begleiter für ganzheitliche Versicherungs- und Finanzdienstleistungen, um Ihren Umzug in die Schweiz so einfach und angenehm wie möglich zu gestalten. Den individuellen Anforderungen und Herausforderungen von Zuwanderern werden durch maßgeschneiderte Lösungen Rechnung getragen.
Von der Krankenversicherung über die Altersvorsorge bis hin zu steuerlichen Fragen werden alle wesentlichen Aspekte abgedeckt, die Sie für einen sorgenfreien Start benötigen. Das aus Fachleuten bestehende Team nimmt sich gern Zeit für Sie. Es hilft Ihnen mit Einfühlungsvermögen, informierte Entscheidungen für Ihre finanzielle Zukunft zu treffen, die am besten zu Ihren persönlichen Bedürfnissen passen.
Infos und Kontakt
markus.sinz@combinvest.ch
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Rechtssicher auswandern – Was jeder wissen sollte
Leben und arbeiten in der Schweiz
Der Arbeitsmarkt ist stabil und die Arbeitslosenquote niedrig. Als EU-Bürger braucht man in der Schweiz keine Arbeitsbewilligung. Jedoch ist jede Arbeitstätigkeit meldepflichtig. Mit einer schriftlichen Einstellungserklärung oder einer Arbeitsbescheinigung des Arbeitgebers (z.B. Arbeitsvertrag mit angegebener Dauer der Anstellung und Arbeitspensum) kann jeder Deutsche eine Aufenthaltsbewilligung beantragen.
>> Jobs, gefragte Berufe, Chancen und Hilfen
Zu den meist gesuchtesten Berufen gehören Facharbeiter wie Elektriker, Schweißer oder Mechaniker. Aber auch im kaufmännischen Bereich sowie im Gastronomie- und Hotelgewerbe besteht ein hoher Bedarf an Arbeitskräften. In jedem dieser Berufszweige wird hoher Wert auf menschliche Stärken wie Teamfähigkeit, die Bereitschaft zur Konfliktlösung und sehr gute schriftliche und mündliche Kommunikation gelegt.
Sehr gute Chancen bei der Arbeitssuche haben IT-Spezialisten, Finanz- und Gastronomiefachleute. Hier spielen besonders die Nahrungsmittelindustrie, das Versicherungs- und Bankengewerbe und der Tourismussektor eine gewichtige Rolle. Neben dem Dienstleistungssektor werden auch im Maschinenbau sowie in der chemischen Industrie Arbeitskräfte gesucht. Medizinische Stellen werden ebenfalls gerne von ausländischem Fachpersonal besetzt, welches besonders in der medizinischen Betreuung und in der Forschung gefragt ist.
Die Schweizer Agentur Einwandern-Schweiz unterstützen Fachkräfte und Ärzte aus der Europäischen Union beim Auswandern in die Schweiz und begleiten sie bei der Umsetzung dieses Zieles.
>> Bewerbungsunterlagen
Wer sich auf eine Stellenausschreibung in der Schweiz bewirbt, reicht in der Regel ein Anschreiben, einen Lebenslauf und relevante Zeugnisse ein. Im Anschreiben sollte man aufführen, warum man ein bestens geeigneter Bewerber ist. Der Lebenslauf sollte die Berufserfahrung, Soft- und Hard-skills und relevante Qualifikationen enthalten. Zeugnisse oder ein Arbeitszeugnis der letzten Anstellung dienen als Nachweis der Qualifikationen.
Sollten die Bewerbungsunterlagen in einer Fremdsprache gefordert sein, sollte man alle Unterlagen von einem professionellen Übersetzungsbüro in die gewünschte Sprache übersetzen lassen. Offizielle Dokumente wie Zeugnisse sollten auch immer beglaubigt werden.
>> Selbständigkeit, Existenzgründung
Eine Existenzgründung in der Schweiz bietet gerade für Deutsche sehr lukrative Möglichkeiten. Klasse statt Masse heißt das Erfolgsmodell der Eidgenossen. Höchste Qualität, spezialisierte Arbeitsbereiche und gut ausgebildete Fachkräfte – die Ansprüche der Schweizer an ihre Unternehmen sind hoch. Kleine und mittlere Betriebe mit Konzentration auf Marktnischen spielen für den Wirtschafts- und Arbeitsmarkt eine wichtige Rolle. Und gute Handwerker werden immer gesucht.
>> Steuern und Abgaben
Die Schweiz bietet einige Steuervorteile. Die Mehrwertsteuer liegt derzeit bei 8,1 Prozent, der reduzierte Steuersatz bei 2,6 Prozent (für bestimmte Güter des täglichen Bedarfs wie z. B. Lebensmittel, alkoholfreie Getränke, Bücher, Zeitungen, Zeitschriften, Medikamente sowie freiwillig versteuerte Eintritte zu Sport- und Kulturveranstaltungen). Die Gesamtbelastung ist im Kanton Zug am niedrigsten. Der maximale Spitzensteuersatz liegt hier bei 23,1 Prozent (weitere Infos zu Arbeit und Steuern).
Sozialabgaben
Vom Bruttolohn werden obligatorische Sozialabgaben abgezogen für:
- Alters- und Hinterlassenen Versicherung (AHV), Invalidenversicherung (IV) und Erwerbsersatzordnung (EO)
- Arbeitslosenversicherung (ALV)
- Berufsvorsorge (BVG)
>> Krankenversicherung
Wer in der Schweiz wohnt oder arbeitet, ist verpflichtet, spätestens binnen drei Monaten nach der Einreise bei einer Krankenkasse eine Grundversicherung abzuschließen. Nicht der Arbeitgeber, Sie selbst sind dafür zuständig. Der Arbeitgeber übernimmt -anders als in Deutschland- nicht die Hälfte der Kosten für die Krankenversicherung. Der Versicherungsumfang ist weitgehend bei allen Versicherungen gleich. Von dieser Versicherungspflicht u.a. befreit sind Rentner, wenn die Rente ausschließlich aus einem EU/EFTA-Staat bezogen wird oder Erwerbstätige, welche in einem EU/EFTA-Staat arbeiten.
Mit dem Umzug in die Schweiz und einer neuen Arbeit vor Ort ändern sich zwangläufig auch einige Versicherungsverhältnisse. Vor Abschluss einer neuen Krankenversicherung lohnt es sich, die Grund- und Zusatzversicherung zu vergleichen, denn die Leistungen der Grundversicherung sind in der Schweiz begrenzt. Auf Krankenkasse-Online-Vergleich.ch gibt es wertvolle Tipps sowie einen Krankenkassen-Prämien-Rechner, um sowohl Grundtarife als auch Kosten für Zusatzversicherungen im Bereich Komplementär-Medizin, Psychotherapie, Auslandsreisen und Zahnbehandlungen zu vergleichen.
Wer Deutsche Medikamente auch in der Schweiz haben möchte, kann diese ganz einfach online bestellen und bekommt diese dann an seine Adresse geliefert: Online-Apotheke mit Lieferung in die Schweiz
>> Gesundheitssystem
Für alle Einwohner gilt eine obligatorische Versicherungspflicht, wodurch eine gute Grundversorgung garantiert wird. Die Kosten liegen etwas über dem internationalen Vergleich. Ein deutliches Plus sind hohe Qualität, kurze Wartezeiten und eine sehr gute Verfügbarkeit.
>> Zahlungsverkehr
Beim grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr müssen Auswanderer einige wichtige Punkte beachten, denn bei Auslandsüberweisungen in die Schweiz und in die Gegenrichtung mit Währungsumtausch in CHF bzw. EUR können bis zu 90 % an Gebühren eingespart werden. SEPA-Überweisungen in EUR ohne Währungsumtausch sind in der Regel kostenfrei oder die Gebühr ist bereits mit der Kontoführungsgebühr abgegolten. Detaillierte Informationen zum Zahlungsverkehr in die Schweiz erhalten Sie hier.
Soziale Sicherheit
Wer in der Schweiz wohnt und arbeitet, genießt einen umfassenden Versicherungsschutz und soziale Absicherung mit Altersvorsorge, Krankenversicherung sowie Unfall- und Arbeitslosenversicherung.
Umzug in die Schweiz mit Kindern
Familien mit Kindern haben hinsichtlich Lebenshaltungskosten und anderer Aspekte einiges zu beachten, denn u.a. ist die Aufenthaltsgenehmigung für die Schweiz an gewisse Voraussetzungen gebunden. Besonders schulpflichtige Kinder verursachen zusätzliche Kosten, aber tragen für gewöhnlich nichts zum Haushaltseinkommen bei. Außerdem ist der Platzbedarf bei einer Wohnung oder einem Haus erhöht, was zu mehr Mietkosten führt.
>> Monatliche Ausgaben
Laut Berechnungen des Jugendamts Zürich belaufen sich die monatlichen Ausgaben für ein Einzelkind je nach Alter auf 1.300 bis 1.800 CHF. Auf das Jahr gerechnet ergibt sich ein Durchschnittsbetrag von 18.500 CHF. Eine dreiköpfige Familie muss mit monatlichen Kosten von etwa 6.000 Franken rechnen. Bei einer vierköpfige Familie liegen die Lebenshaltungskosten bei etwa 7.000 Franken und mehr. Etwas günstiger wird es, wenn die Kinder keine KiTa-Kosten verursachen.
Es gibt in den meisten Gegenden ein sehr großes Angebot and Vereinen, Clubs, Freizeit und kulturellen Aktivitäten. Manche sind kostenlos, andere sind mit zusätzlichen Ausgaben verbunden.
>> Kindergeld und Zulagen
Folgende Sozialleistungen sind abhängig von verschiedenen Bedingungen und dem aktuellen Wohnort im Land. Deswegen ist es empfehlenswert, sich bei der kantonalen Ausgleichskasse über die verfügbaren Familienzulagen und die entsprechenden Antragsverfahren zu informieren.
Eltern, die in einem der Kantone leben und arbeiten, erhalten als Hauptfamilienzulage Kindergeld für ihre Kinder. Der Mindestbetrag beträgt 200 Franken pro Monat für Kinder unter 16 Jahren und 250 Franken für Jugendliche zwischen 16 und 25 Jahren, die noch in Ausbildung sind. Eine einmalige Pauschale kann je nach Kanton für die Geburt oder Adoption eines Kindes gewährt werden.
In einigen Kantonen erhalten Familien eine zusätzliche Erziehungszulage, um die Kosten der Kinderbetreuung zu decken. Die Höhe wird auf der Grundlage des Einkommens und der Anzahl der Kinder berechnet. Es gibt auch Betreuungsgutscheine für Familien, die ihre Kinder in einer Kindertagesstätte oder bei einer Tagesmutter betreuen lassen.
>> Krankenversicherung
Einberechnen muss man auch, dass es in der Schweiz keine Krankenkasse-Familienversicherung gibt. Jede Person muss unabhängig vom Alter individuell krankenversichert werden. Die Kosten werden nicht vom Arbeitgeber übernommen.
>> Kindergartenpflicht und Bildungspflicht
In der Schweiz gibt es keine Schulpflicht, sondern eine Bildungspflicht, wobei die kantonalen Unterschiede in den Lehrplänen und Schulsystemen groß sind. Vielerorts gibt es Unterstützung für neu ankommende Schüler, darunter auch Sprachförderung für Nicht-Muttersprachler. In einigen Kantonen ist Homeschooling unter strengen Vorschriften erlaubt, während es in anderen Kantonen gänzlich verboten ist.
Es gibt auch eine Kindergartenpflicht. Den Kindergarten muss man allerdings nicht bezahlen. Die zwei Jahre im Kindergarten – meist beginnend mit dem 4. Lebensjahr – zählen bereits zur Primarstufe (Kindergarten und Grundschule). Mit etwa 6 Jahren geht es in die Grundschule, die in der Regel sechs Jahre dauert.
Weiter geht es mit der Sekundarstufe, in verschiedene Niveaus aufgeteilt ist, je nach den Fähigkeiten und Interessen der Schüler. Es gibt die Sekundarschule I, die in der Regel mit einer Berufsausbildung oder dem Besuch einer weiterführenden Schule verbunden ist, und die Sekundarschule II, die Gymnasien und Fachmittelschulen umfasst.
>> Berufsausbildung und Studium
Es gibt eine Vielzahl von Berufsbildungsmöglichkeiten, die eine Kombination aus Arbeitserfahrung und Unterricht bieten. Hochschulbildung wird von Universitäten und Fachhochschulen angeboten.
>> Aufenthaltsgenehmigung für Kinder und Ehepartner
Staatsangehörige der EU-/EFTA-Staaten, die in der Schweiz eine Aufenthaltsgenehmigung erteilt bekommen haben, dürfen ihre Ehepartner (altersunabhängig) sowie ihre Kinder unter 21 Jahren nachziehen. Diese Regelung gilt auch für vorehelich geborene Kinder und Stiefkinder. Wenn der Lebensunterhalt garantiert werden kann, können auch Kinder über 21 Jahren sowie Eltern oder Großeltern nachziehen. Ein Zusammenwohnen ist für den Familiennachzug nicht erforderlich, auch gibt es keine beschränkenden Fristen.
Als Rentner in die Schweiz auswandern
Da die Lebenshaltungskosten in der Schweiz fast 60 Prozent höher als in Deutschland sind, sollten Rente, Einkünfte aus Vermögenswerten oder Rücklagen entsprechend hoch sein. Die Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung ist auch daran geknüpft. Ein Jahreseinkommen von 50.000 CHF gilt als Grundvoraussetzung. Das entspricht umgerechnet einer Rente bzw. anderweitigen liquiden Vermögenswerten von rund 50.700 Euro jährlich.
>> Rente und Pflegepflichtversicherung aus Deutschland
Die Überweisung der Rente aus Deutschland erfolgt weiter auf das Konto, entweder auf das bestehende Konto in Deutschland oder ein neues Konto in der Schweiz.
Auch die Leistungen aus der Pflegepflichtversicherung werden bei bestehendem Anspruch gezahlt. Dies bezieht sich allerdings nur auf Geldleistungen. Bei den Pflege Sachleistungen gelten die Regelungen des neuen Aufenthaltsstaates.
>> Steuerzahlungen als Rentner
Da die Schweiz ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland unterhält, wird ein Rentner mit Wohnsitz in der Schweiz auch dort besteuert. In Deutschland wird jedoch die gesetzliche Rente zu deutschen Steuersätzen versteuert. Aufgrund der derzeit noch geltenden Freibeträge zahlen viele Rentner keine oder nur recht wenig Steuern.
>> Verbleib in deutscher Krankenversicherung
Rentner können – anders als Erwerbstätige – in der deutschen Krankenversicherung versichert bleiben. Vor der Auswanderung muss dafür ein entsprechender Antrag bei der zuständigen Versicherung gestellt werden. Einzige Ausnahme: Rentner, die zusätzlich eine Schweizer Rente beziehen, müssen sich in der Schweiz krankenversichern und fallen aus der deutschen Krankenkasse raus.
Die Leistungen in der Schweiz sind vergleichbar mit denen der Grundversicherung. Der Leistungsanspruch ist niedriger als der in Deutschland. Daher werden in der Schweiz oft Zusatzversicherungen für verschiedene Gesundheitsbereiche abgeschlossen.
>> Beliebte Städte und Kantone für Rentner
Im deutschsprachigen Teil der Schweiz fühlen sich jene am wohlsten, die nicht Französisch oder Italienisch sprechen. Der schweizer Dialekt ist für viele zwar zuweilen sehr gewöhnungsbedürftig. Aber aufgrund der hier geltenden deutschen Amtssprache, kommt man in der Regel überall zurecht.
Zur Deutschschweiz zählen insgesamt 17 der 26 schweizer Kantone. Beliebt sind hier u.a. Basel und Aargau im Westen, Zürich, Thurgau und Schaffhausen im mittleren Bereich sowie Graubünden und St. Gallen im Osten des Landes.
Internationales Flair und nahezu mediterranes Klima bieten Tessin bzw. die italienische Schweiz. Der Luganer See sowie die Hauptstadt des Tessins, Bellinzona sind die Favoriten.
Wer des Französischen mächtig ist, wird Lausanne, Montreux oder Genf mögen.
Immobilienerwerb und Wohnungssuche
Ausländer aus der EU können in der Schweiz problemlos Immobilien kaufen oder mieten. Es hat Vorteile, dafür eine erfahrene Immobilien-Agentur zu Hilfe zu nehmen. Wer nicht kaufen kann oder will, sollte ein paar Dinge über den Wohnungsmarkt und die Mietgestaltung kennen.
>> Wohnungsausstattung und Mietverträge
Es gibt große Preisunterschiede zwischen abgelegenen und städtischen Lagen. Aufgrund der großen Nachfrage sind Wohnungen in von Touristen stark frequentierten Gebieten teurer und schwieriger zu erhalten. Für eine größere Wohnung sind dort 4.000 Franken im Monat keine Seltenheit.
Wohnungsausstattung
Unterkellerung, voll ausgestattete Küchen, Einbauschränke im Flurbereich, Waschmaschine und Wäschetrockner sind zumindest in moderneren Bereichen Grundausstattung. Die Wände sind in der Regel weiss. Man darf diese farbig gestalten. Bei Mietende musst man diese aber wieder weiss streichen.
Mietvertrag
Mietverträge werden in der Regel mit einer Mietlaufzeit von mindestens einem Jahr und einer Kündigungsfrist von drei Monaten abgeschlossen. Im Mietvertrag sollte man darauf achten, dass neben dem aktuellen Mietzins noch andere Punkte vereinbart werden, die die Miete im Laufe der Zeit verändern können: das sind Referenzzinssatz, Landesindex der Konsumentenpreise und Mietzinsvorbehalt.
Mietnebenkosten
Soll der Vermieter künftig Nebenkosten wie Heizung und Warmwasser nach Verbrauch abrechnen, müssen die einzelnen Ausgaben separat angeben sein. Alles, was nicht ausdrücklich im Vertrag aufgeführt ist, ist in der Miete enthalten.
Mietkaution
Die meisten Vermieter verlangen ein Depot. Höchstens drei Monatsmieten sind hier erlaubt. Die Kaution darf der Vermieter nicht mit seinem eigenen Geld mischen. Diese muss separat angelegt werden, normalweise auf einem Sperrkonto bei einer Bank.
Miet-Regeln
Ein Teil des Mietvertrages ist die Hausordnung. Stellen Sie sicher, dass Sie sich grundsätzlich an die Regeln halten können. Manche Regeln sind allerdings nicht so streng wie sie in manchen Verträgen stehen. An folgenden Punkten gehen manche Vermieter zu weit: Untervermietung und Tierhaltung.
>> Professionelle Unterstützung beim Immobilienerwerb
Mit Erfahrung seit 2007 garantiert im Immobiliensektor Immobilien Lindstedt Management GmbH & Co.KG seinen Kunden eine professionelle und personalisierte Dienstleistung. Es wird besonders großer Wert auf eine optimale Kundenbetreuung gelegt sowie auf Qualität anstatt von Quantität. Das einmalige innovative Konzept mit „Rundum-Sorglos“ Paket ist sehr beliebt bei den Kunden (in der Schweiz sowie in 20 weiteren Hotspots weltweit).
Internet: Immobilien-Lindstedt.de
E-Mail: info@immobilien-lindstedt.de
Tel. in Deutschland: 0170 / 388 46 34
Lebenshaltungskosten Schweiz
Obst und Gemüse sind in der Schweiz etwa 65 % teurer als in Deutschland, alkoholische Getränke sind ca. 70 Prozent teurer, tierische Produkte wie Käse, Eier und Fleisch sind sogar in etwa 220 Prozent teurer als in Deutschland. Bei Mieten und anderen Kosten ist der Unterschied ähnlich je nach Lage.
>> Lebenshaltungskosten ausführlich
Fazit: Auswanderung in die Schweiz
Das Auswandern in die Schweiz bietet eine einzigartige Mischung aus schöner Landschaft, hoher Sicherheit und Lebensqualität mit „Schweizer Lebensart“. Vor allem für qualifizierte Arbeitskräfte in den Bereichen mit großer Nachfrage gibt es gute Chancen. Vorteilhaft sind hohe Gehälter und geringere Steuern. Jedoch hat das Land auch die zweithöchsten Lebenshaltungskosten im weltweiten Vergleich.
>> Erfahrung einer erfolgreichen Auswanderung
Wichtige Tipps zur Vermeidung von Komplikationen
>> Wann muss man sich in Deutschland abmelden, wenn man ins Ausland geht?
Die Abmeldung kann gemäß § 17 Abs. 2 Bundesmeldegesetz (BMG) erst eine Woche vor der Ausreise erfolgen: „Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde abzumelden.“
>> Ist eine Online-Abmeldung aus Deutschland möglich?
Das Unternehmen Deregistration.de ist darauf spezialisiert, den Abmeldeprozess aus Deutschland zu vereinfachen und bietet umfassende Unterstützung, ohne dass ein persönlicher Besuch beim örtlichen Bürgeramt erforderlich ist.
>> Was ist bei der Ausreise mit eigenem PKW zu bedenken?
Bei Ausreise in die Schweiz mit eigenem PKW bedenken Sie bitte, dass nach der Abmeldung Ihres Wohnsitzes in Deutschland die Zulassungsstelle automatisch das Hauptzollamt und die Versicherung informiert, dass das Fahrzeug nicht mehr in Deutschland zugelassen ist. Geben Sie deshalb als Abmeldedatum den Tag an, an dem Sie mit Sicherheit in der Schweiz angekommen sein werden.
>> Vorsicht Steuerfalle bei einem Scheinumzug
Wer steuerlich relevante Einkünfte erzielt, sollte nach dem Umzug in die Schweiz den deutschen Wohnsitz aufgeben. Denn selbst wenn Sie in Deutschland nur eine Zweitwohnung weiter behalten, die Ihnen als ständige Wohnstätte dient, gilt die überdachende Besteuerung des deutschen Finanzamts dauerhaft weiter. Dann würde ein Wohnsitz in der Schweiz keine Steuervorteile bringen. Deswegen muss der Umzug unbedingt ein „echter“ Umzug sein, d.h. Ihr Hauptwohnsitz wird komplett in die Schweiz verlegt, und Sie sind danach ausreichend viele Tage im Jahr in einem der Kantone physisch anwesend.
Bitte beachten Sie, dass Personen, die in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig waren und ins Ausland umgezogen sind, ca. 3 bis 12 Monate nach dem Abmelden des Wohnsitzes in Deutschland regelmäßig einen Fragebogen des Finanzamts zum Wegzug ins Ausland zugeschickt bekommen. Dieser umfasst 16 Fragen, in denen Sie aufgefordert werden, die Umstände Ihres Wegzuges aus Deutschland und den neuen Wohnsitz im Ausland umfangreich nachzuweisen.
Bedenken Sie bitte auch, bei Nichtbegleichung von Steuerschulden droht Passentzug. Der deutsche Staat kann den deutschen Pass auch dann einziehen, wenn bei Ihnen nur Steuerschulden konstruiert werden.
Schrittfolge Einwanderung in die Schweiz
>> Schrittfolge am Beispiel Umzug mit eigenem PKW
- Alle Papiere zusammensuchen – Ausweise, Geburtsurkunden, Heiratsurkunde, Vermögensnachweise
- In der Schweiz Arbeitsvertrag unterschreiben
- In der Schweiz anmelden und Aufenthaltsbewilligung beantragen
- In der Schweiz Wohnung suchen
- Bei KFZ-Zulassungsstelle in Deutschland befristete Kontrollschilder besorgen
- Abmeldung in Deutschland
- Umzug
- Abschluss Krankenversicherung
- Auto in der Schweiz anmelden
- Führerschein in der Schweiz umschreiben
- Schweizer Bankkonto eröffnen
- Mobilfunk- und Internetvertrag abschließen
- Altersvorsorge klären
- Steuern zahlen
FAQ – Antworten auf häufige Fragen zur Schweiz
>> In welchen Städten und Kantonen der Schweiz wird Deutsch gesprochen?
In Zürich und den folgenden Schweizer Kantonen ist Deutsch alleinige Amtssprache: Aargau, Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Glarus, Luzern, Nidwalden, Obwalden, Schaffhausen, Schwyz, Solothurn, St. Gallen, Thurgau, Uri, Zug. Deutsch ist eine der Amtssprachen auch in: Bern, Freiburg, Graubünden, Schwyz und Wallis.
>> Wie viel Prozent der Schweizer sprechen Deutsch?
Schweizerdeutsch wird im Norden, Osten und im Zentrum des Landes gesprochen. 63 Prozent der Bevölkerung sprechen es, womit es die Hauptsprache des Landes ist. Schweizerdeutsch ist für viele Einwanderer sehr gewöhnungsbedürftig. Viele Schweizer sprechen aber auch ein gut verständliches Hochdeutsch.
>> Was sind typische Schweizer Wörter?
- Nüsslisalat (Feldsalat)
- parkieren (parken)
- Schwingbesen (Schneebesen)
- Estrich (Dachboden)
- Abwart (Hausmeister)
- Jupe (Rock)
- Natel (Handy)
- Finken (Hausschuhe)
- Nastuch (Taschentuch)
>> Welche Sprachen spricht man in die Schweiz?
Die Schweiz hat vier Amtssprachen:
- Deutsch
- Französisch
- Italienisch
- Bündnerromanisch
In den nicht deutschsprachigen Kantonen wird man nur mit der jeweiligen Fremdsprache weiter kommen. Doch: Auch in den fremdsprachigen Kantonen lernen die Menschen in der Schule Deutsch.
>> Welche Dokumente benötige ich für die Einwanderung in die Schweiz?
Je nach Grund der Auswanderung variieren die benötigten Unterlagen. Für eine Arbeitsaufnahme werden entsprechende Bewerbungsunterlagen, Zeugnisse und Referenzen benötigt. In manchen Fällen ist es notwendig, ausländische Abschlüsse und Berufserfahrungen von den zuständigen Stellen in der Schweiz anerkennen zu lassen. Wer studieren möchte, muss sein Abiturzeugnis mitbringen. Als Rentner muss man seine finanzielle Situation und eine gültige Krankenversicherung nachweisen können. Darüber hinaus werden häufig Urkunden wie die Geburtsurkunde, die Heiratsurkunde oder ein Führerschein benötigt.
>> Wo und wann muss ich mich nach dem Umzug in der Schweiz anmelden und welche Unterlagen brauche ich dafür?
Melden Sie sich persönlich bei Ihrer Wohngemeinde innerhalb von 14 Tagen an. Zuständig dafür ist das Personenmeldeamt oder die Einwohnerkontrolle. Informieren Sie sich im Internet über Adresse und Öffnungszeiten Ihrer Gemeinde. Wichtig: Vor Ihrem ersten Arbeitstag müssen Sie angemeldet sein.
Für die Anmeldung sind folgende Dokumente mitzubringen:
- Einen gültigen amtlichen Ausweis von jedem einreisenden Familienmitglied.
- Einen Nachweis über die Grundversicherung bei einer Schweizer Krankenkasse. Wenn Sie noch nicht versichert sind, müssen Sie den Nachweis innerhalb von drei Monaten nachreichen.
- Ein Passfoto von jedem einreisenden Familienmitglied.
- Dokumente über den Familienstand (Familienbuch, Heiratsurkunde etc.).
- Den Arbeitsvertrag oder die Bescheinigung über die Hochschulzulassung bei Studierenden.
- Eine Kopie des aktuellen Schweizer Mietvertrages.
>> Gilt der deutsche Führerschein auch in der Schweiz?
Ja und nein. Mit einer deutschen Fahrerlaubnis darf man in der Schweiz fahren, muss diese aber innerhalb von 12 Monaten auf eine schweizer Fahrerlaubnis umschreiben.
>> Wie bekommt man als Deutscher die Schweizer Staatsbürgerschaft?
Dazu muss man mindestens 10 Jahre in der Schweiz wohnen, davon 3 Jahre während der letzten 5 Jahre vor der Einreichung des Gesuchs. Die Zeit, die jemand im Alter zwischen 8 und 18 Jahren in der Schweiz gelebt hat, zählt doppelt.
>> Ist ein in der Schweiz geborenes Kind automatisch Schweizer Bürger?
Nein. Das Schweizer Bürgerrecht wird nur von den Eltern erworben. Allerdings können Kinder, die ihre frühen Jahre in der Schweiz verbringen, diese Jahre für die Einbürgerung doppelt anrechnen.
>> Gibt es eine Schulpflicht in der Schweiz?
Es gibt hier keine Schulpflicht, sondern eine Bildungspflicht. Ob ein „Homeschooling“ bewilligt wird, hängt vom jeweiligen Kanton ab. Die Auflagen sind recht streng. Der jeweilige kantonale Lehrplan muss in jedem Fall eingehalten werden.
Es gibt auch eine Kindergartenpflicht. Den Kindergarten muss man allerdings nicht bezahlen. Die zwei Jahre im Kindergarten – meist beginnend mit dem 4. Lebensjahr – zählen bereits zur Primarstufe (Kindergarten und Grundschule). Mit etwa 6 Jahren geht es in die Grundschule.
>> Kann ich als Deutscher ein Bankkonto in der Schweiz eröffnen?
Ja, ganz legal, ohne Probleme aber mit vielen Papieren. Mit einem Wohnsitz in der Schweiz ist die Kontoeröffnung recht unkompliziert.
Die Unterlagen zur Eröffnung eines Kontos müssen authentifiziert werden. Dies kann man entweder persönlich in eine Zweigstelle seiner Bank tun oder notariell beglaubigte Kopien der Dokumente vorlegen.
Zu den erforderlichen Dokumenten gehören auf jeden Fall:
- Ein Identitätsnachweis, gültiger Reisepass
- Nachweis des Aufenthaltsstatus – Visum, Aufenthalts- oder Arbeitserlaubnis
- Wohnsitznachweis – aktuelle Nebenkostenabrechnung oder ein offizielles Schreiben
Wenn man noch nicht in der Schweiz wohnhaft ist, wird man oft entweder nach einem Einkommensnachweis gefragt, muss eine Kaution auf sein Konto überweisen oder einen Nachweis seines Arbeitgebers vorlegen, der die Solvenz bestätigt.
>> Wie viel verdient man in der Schweiz?
Derzeit beläuft sich der brutto Medianlohn in der Schweiz auf CHF 6.665. Allerdings ist auch das Leben hier deutlich teurer: Das betrifft Immobilienpreise (Kauf / Miete) ebenso wie Preise im Supermarkt oder in der Freizeit.
>> In welchem Kanton ist die Steuerbelastung am geringsten?
Die Gesamtbelastung ist im Kanton Zug am niedrigsten. Der maximale Spitzensteuersatz liegt hier bei 23,1 Prozent.
>> Wie viel Geld braucht man im Monat zum Leben in der Schweiz?
Die Lebenshaltungskosten für Singles und Ein-Personen-Haushalte in der Schweiz belaufen sich auf durchschnittlich 5.344 CHF pro Monat.
>> Wie viel Geld braucht man, um in die Schweiz auszuwandern?
Wer ohne einen Job in die Schweiz auswandert, z. B. als Rentner oder Privatier, sollte über ausreichend finanzielle Mittel verfügen. 50.000 Schweizer Franken Jahreseinkommen gilt in der Regel als Grundvoraussetzung.
>> Wie viele Urlaubstage oder Wochen gibt es in der Schweiz?
Unabhängig vom Arbeitspensum hat man Anrecht auf mindestens vier Wochen Ferien im Jahr. Bis zum Alter von 20 Jahren hat man mindestens fünf Wochen Ferien. Je nach Arbeitgeber (oder Gesamtarbeitsvertrag) werden möglicherweise auch mehr Ferien gewährt.
>> Maximal wie viele Stunden pro Tag darf gearbeitet werden?
In der Schweiz beträgt die gesetzliche Höchstarbeitszeit pro Tag 14 Stunden. Innerhalb dieser 14 Stunden müssen die gesetzlichen Pausen eingehalten werden. Somit dürfen effektiv maximal 12,5 Stunden gearbeitet werden. Dabei müssen auch die gesetzlichen Ruhezeiten von elf zusammenhängenden Stunden pro Tag berücksichtigt werden.
>> Bekommt man seine Deutsche Rente auch in die Schweiz ausgezahlt?
Ja, die deutsche Rente wird auch in die Schweiz gezahlt. Der vor der Auswanderung erlangte Rentenanspruch bleibt bestehen. Ab dem Zeitpunkt der Auswanderung muss man sich jedoch um eine Altersvorsorge in der Schweiz kümmern.
>> Wie wird die Altersvorsorge in der Schweiz geregelt?
Sobald man in die Schweiz umzieht, ist man verpflichtend in der AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung) als Teil der 1. Säule des Schweizer Vorsorgesystems versichert. Man erhält hier Leistungen im Alter und bei Invalidität. Im Todesfall erhalten Angehörige eine Rente.
Ähnliche Leistungen bietet die 2. Säule, die Pensionskasse. Diese ist für Arbeitnehmende ab einem BVG-Mindestlohn von 21.510 CHF verpflichtend. Selbstständige können sich freiwillig in diese Pensionskasse einkaufen.
Wer mehr Absicherung möchte, nutzt als 3. Säule eine private Form der Altersvorsorge.
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