Indien – ein Land der Kontraste, das mit einer boomenden Wirtschaft, niedrigen Lebenshaltungskosten und einer faszinierenden Kultur lockt. Doch wie sieht es steuerlich aus, wenn du als deutschsprachiger Auswanderer den Subkontinent zu deiner neuen Heimat machen möchtest?

Das indische Steuersystem unterscheidet sich grundlegend von dem, was du aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz kennst. Während die DACH-Länder auf ein relativ einheitliches und durchstrukturiertes System setzen, erwartet dich in Indien ein komplexes Geflecht aus Bundessteuern, Bundesstaatensteuern und lokalen Abgaben. Die gute Nachricht: Die Steuersätze fallen insgesamt moderater aus als in Westeuropa, und es gibt keine Vermögensteuer, keine Erbschaftsteuer und keine Schenkungsteuer.
Für Auswanderer kann Indien steuerlich durchaus attraktiv sein – allerdings weniger wegen besonders niedriger Steuern, sondern vielmehr wegen der geringen Lebenshaltungskosten in Kombination mit einem akzeptablen Steuerniveau. Mit einem Spitzensteuersatz von 30 % (plus Zuschläge) liegst du unter dem deutschen Niveau, aber oberhalb vieler klassischer Steuerparadiese. Besonders interessant: Ausländische Einkünfte werden für Nicht-Residenten gar nicht besteuert.
1. Steuerresidenz und Steuerpflicht
Kriterien für unbeschränkte Steuerpflicht
In Indien entscheidet dein Aufenthaltsstatus darüber, wie umfangreich du besteuert wirst. Das indische Steuerrecht unterscheidet drei Kategorien:
Resident and Ordinarily Resident (ROR): Du giltst als gewöhnlich ansässig, wenn du dich mindestens 182 Tage im Steuerjahr (1. April bis 31. März) in Indien aufhältst. Alternativ reichen auch 60 Tage im laufenden Jahr plus mindestens 365 Tage in den vier vorangegangenen Jahren. Als ROR versteuerst du dein weltweites Einkommen in Indien.
Resident but Not Ordinarily Resident (RNOR): Diese Zwischenkategorie greift, wenn du in mindestens neun der zehn vorangegangenen Jahre kein Resident warst oder dich in den sieben vorangegangenen Jahren insgesamt weniger als 730 Tage in Indien aufgehalten hast. Als RNOR versteuerst du nur indische Einkünfte und ausländische Einkünfte, die aus einem indischen Geschäft oder Beruf stammen.
Non-Resident (NR): Wer die Aufenthaltskriterien nicht erfüllt, gilt als Nicht-Resident und versteuert nur indische Einkünfte.
183-Tage-Regel und andere Faktoren
Die klassische 183-Tage-Regel existiert in Indien in abgewandelter Form: Hier gilt die 182-Tage-Grenze. Wichtig zu wissen: Für indische Staatsbürger oder Personen indischer Abstammung (PIOs), die Indien besuchen, gilt eine verschärfte Regelung mit nur 120 Tagen, wenn das Einkommen aus indischen Quellen 1,5 Millionen INR übersteigt.
Seit 2020 gibt es zudem eine Sonderregel: Indische Staatsbürger, die nirgendwo auf der Welt als steuerlich ansässig gelten, werden automatisch als in Indien ansässig behandelt, sofern ihr indisches Einkommen 1,5 Millionen INR übersteigt.
Doppelbesteuerungsabkommen mit DE/CH/AT
Indien hat mit allen drei DACH-Ländern Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) geschlossen:
Das DBA mit Deutschland stammt aus dem Jahr 1995 und regelt unter anderem die Besteuerung von Renten, Dividenden und Zinsen. Für Renten aus der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung gilt: Sie werden grundsätzlich nur im Ansässigkeitsstaat besteuert – lebst du in Indien, zahlst du also dort Steuern auf deine deutsche Rente.
Das DBA mit Österreich folgt ähnlichen Prinzipien. Die Schweiz hat ebenfalls ein umfassendes Abkommen mit Indien, wobei Schweizer Renten in der Regel nur im Ansässigkeitsstaat besteuert werden.
Wegzugsbesteuerung aus DACH-Ländern
Bevor du nach Indien auswanderst, solltest du die Wegzugsbesteuerung in deinem Herkunftsland beachten:
Deutschland: Bei Anteilen an Kapitalgesellschaften von mindestens 1 % kann die Wegzugsbesteuerung greifen. Da Indien außerhalb der EU und des EWR liegt, gibt es keine Möglichkeit der Stundung. Die fiktiven Veräußerungsgewinne werden sofort fällig.
Österreich: Auch hier existiert eine Wegzugsbesteuerung für Kapitalanteile. Bei Umzug in Drittstaaten wie Indien wird die Steuer sofort fällig.
Schweiz: Die Schweiz kennt keine klassische Wegzugsbesteuerung, allerdings kann die Besteuerung stiller Reserven bei Selbstständigen relevant werden.
2. Einkommensteuer
Allgemeine Struktur
Das indische Einkommensteuersystem bietet dir seit 2020 zwei Optionen: das alte Regime mit zahlreichen Abzugsmöglichkeiten oder das neue, vereinfachte Regime mit niedrigeren Steuersätzen, aber weniger Abzügen.
Neues Steuerregime (Standard seit 2023/24):
| Einkommen (INR) | Steuersatz |
|---|---|
| Bis 300.000 | 0 % |
| 300.001 bis 700.000 | 5 % |
| 700.001 bis 1.000.000 | 10 % |
| 1.000.001 bis 1.200.000 | 15 % |
| 1.200.001 bis 1.500.000 | 20 % |
| Über 1.500.000 | 30 % |
Zusätzlich fallen an:
- Health and Education Cess: 4 % auf die Steuerschuld
- Surcharge: Bei Einkommen über 5 Millionen INR gestaffelt von 10 % bis 37 %
Der maximale effektive Steuersatz kann damit bei sehr hohen Einkommen auf über 42 % steigen.
Altes Steuerregime (optional wählbar):
| Einkommen (INR) | Steuersatz |
|---|---|
| Bis 250.000 | 0 % |
| 250.001 bis 500.000 | 5 % |
| 500.001 bis 1.000.000 | 20 % |
| Über 1.000.000 | 30 % |
Das alte Regime erlaubt zahlreiche Abzüge unter Section 80C (bis zu 150.000 INR für Versicherungen, Altersvorsorge etc.), 80D (Krankenversicherung) und anderen Vorschriften.
Freibeträge und Grundfreibetrag
Im neuen Regime liegt der Grundfreibetrag bei 300.000 INR (etwa 3.300 Euro). Zusätzlich gibt es einen Standard-Abzug für Arbeitnehmer von 75.000 INR (ab 2024/25).
Für Personen über 60 Jahre gelten im alten Regime erhöhte Freibeträge:
- 60 bis 80 Jahre: 300.000 INR
- Über 80 Jahre: 500.000 INR
Steuerjahr und Zahlungsmodalitäten
Das indische Steuerjahr läuft vom 1. April bis zum 31. März des Folgejahres. Das Steuerjahr 2025/26 umfasst also den Zeitraum vom 1. April 2025 bis zum 31. März 2026.
Für Arbeitnehmer wird die Steuer durch den Arbeitgeber im Quellenabzugsverfahren (TDS – Tax Deducted at Source) einbehalten. Selbstständige und Unternehmer müssen Vorauszahlungen in vier Raten leisten:
- 15. Juni: mindestens 15 % der geschätzten Jahressteuer
- September: mindestens 45 %
- Dezember: mindestens 75 %
- März: 100 %
Arbeitnehmer
Lohnsteuer und Abzugsverfahren: Als Arbeitnehmer in Indien wird dein Gehalt im TDS-Verfahren besteuert. Dein Arbeitgeber berechnet die voraussichtliche Jahressteuer und zieht monatlich den entsprechenden Anteil ab. Am Jahresende erhältst du ein Form 16, das alle Abzüge dokumentiert.
Sozialversicherungsbeiträge: Das Employees‘ Provident Fund (EPF) ist für Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitern verpflichtend:
- Arbeitnehmeranteil: 12 % des Grundgehalts
- Arbeitgeberanteil: 12 % (davon 8,33 % in die Pensionskasse)
Zusätzlich gibt es das Employee State Insurance (ESI) für Geringverdiener:
- Arbeitnehmeranteil: 0,75 %
- Arbeitgeberanteil: 3,25 %
Absetzbare Werbungskosten: Im neuen Regime gibt es einen pauschalen Standard-Abzug von 75.000 INR. Im alten Regime kannst du zusätzlich absetzen:
- Hauszinsen für Mietwohnungen (unter bestimmten Bedingungen)
- Berufskleidung bei bestimmten Berufen
- Reisekosten (Leave Travel Allowance bis zu bestimmten Grenzen)
Pendlerpauschale/Fahrtkosten: Es gibt keine klassische Pendlerpauschale wie in Deutschland. Allerdings können Arbeitgeber steuerfreie Zulagen für Transport gewähren (bis zu 1.600 INR pro Monat im alten Regime).
Digitale Nomaden
Besteuerung ausländischer Einkünfte: Für digitale Nomaden ist Indien auf den ersten Blick interessant: Als Non-Resident oder RNOR werden ausländische Einkünfte nicht besteuert. Arbeitest du also remote für ein ausländisches Unternehmen und bleibst unter 182 Tagen pro Jahr in Indien, fallen keine indischen Steuern auf dieses Einkommen an.
Wirst du jedoch zum Resident and Ordinarily Resident (was bei längerem Aufenthalt unvermeidlich ist), musst du dein weltweites Einkommen in Indien versteuern.
Home-Office-Regelungen: Indien hat keine spezifischen Home-Office-Steuervorteile. Bei der Arbeit von zu Hause aus können Selbstständige anteilige Kosten für Miete, Internet und Strom als Betriebsausgaben geltend machen.
Relevante Visa/Aufenthaltsprogramme: Leider bietet Indien kein spezielles Digital-Nomad-Visum an. Die gängigen Optionen sind:
- Business Visa: Für geschäftliche Aktivitäten, nicht für Anstellung
- Employment Visa: Für Anstellung bei einem indischen Unternehmen
- Journalist Visa: Für Medienschaffende
Remote-Arbeit für ausländische Arbeitgeber bewegt sich rechtlich in einer Grauzone. Offiziell ist die Arbeit mit einem Touristenvisum nicht erlaubt.
Nachweispflichten: Bei Einkünften aus dem Ausland musst du als Steuerresident:
- Alle ausländischen Bankkonten in der Steuererklärung angeben
- Ausländische Vermögenswerte offenlegen
- Foreign Tax Credit Claims mit entsprechenden Nachweisen belegen
Selbstständige und Unternehmer
Besteuerung von Unternehmensgewinnen: Selbstständige werden wie Arbeitnehmer nach den progressiven Einkommensteuersätzen besteuert. Der Gewinn errechnet sich aus Einnahmen minus Betriebsausgaben.
Für kleine Unternehmer gibt es vereinfachte Besteuerungsoptionen:
- Section 44AD: Bei Umsätzen bis 20 Millionen INR (30 Millionen bei überwiegend digitalen Zahlungen) kann ein pauschaler Gewinn von 8 % des Umsatzes (6 % bei digitalen Zahlungen) angesetzt werden.
- Section 44ADA: Für bestimmte Freiberufler (Ärzte, Anwälte, Architekten etc.) mit Umsätzen bis 7,5 Millionen INR gilt ein pauschaler Gewinnansatz von 50 %.
Körperschaftsteuer bei Firmengründung: Gründest du eine Private Limited Company, gelten folgende Steuersätze:
| Unternehmenstyp | Steuersatz |
|---|---|
| Normale inländische Unternehmen | 25 % (bei Umsatz bis 4 Mrd. INR) oder 30 % |
| Neue Produktionsunternehmen (gegründet nach 1.10.2019) | 15 % |
| Unternehmen, die auf alle Steuervorteile verzichten | 22 % |
Zusätzlich fallen Surcharge (7 % bis 12 %) und Cess (4 %) an.
Gewerbesteuer: Eine klassische Gewerbesteuer wie in Deutschland gibt es nicht. Allerdings erheben einige Bundesstaaten eine „Professional Tax“ auf Geschäftstätigkeiten, die meist zwischen 200 und 2.500 INR pro Monat liegt.
Buchführungspflichten: Eine vollständige Buchführung ist verpflichtend, wenn:
- Der Umsatz bei Geschäftstätigkeit 10 Millionen INR übersteigt
- Die Bruttoeinnahmen bei Freiberuflern 5 Millionen INR übersteigen
- Der erklärte Gewinn unter den pauschalen Grenzen liegt
Ein Steueraudit durch einen Chartered Accountant ist ab bestimmten Umsatzschwellen erforderlich.
Absetzbare Betriebsausgaben: Grundsätzlich sind alle betrieblich veranlassten Ausgaben absetzbar, darunter:
- Miete für Geschäftsräume
- Gehälter und Löhne
- Abschreibungen auf Geschäftsausstattung
- Reisekosten
- Marketing und Werbung
- Professionelle Dienstleistungen
Finanziell Unabhängige und Investoren
Kapitalertragssteuer (Zinsen, Dividenden):
Zinsen: Werden als reguläres Einkommen besteuert und unterliegen damit den progressiven Steuersätzen bis zu 30 % plus Zuschläge. Es gibt keine Abgeltungssteuer wie in Deutschland.
Dividenden: Seit 2020 werden Dividenden beim Empfänger als reguläres Einkommen besteuert (vorher galt die Dividend Distribution Tax auf Unternehmensebene). Dividenden über 500.000 INR unterliegen einem TDS von 10 %.
Besteuerung von Kursgewinnen:
Indien unterscheidet zwischen kurzfristigen und langfristigen Kapitalgewinnen:
| Anlageform | Kurzfristig (STCG) | Langfristig (LTCG) | Haltedauer für LTCG |
|---|---|---|---|
| Börsennotierte Aktien | 20 % | 12,5 % (über 125.000 INR) | über 12 Monate |
| Nicht börsennotierte Aktien | Regulärer Satz | 12,5 % | über 24 Monate |
| Immobilien | Regulärer Satz | 12,5 % | über 24 Monate |
| Schuldverschreibungen/Anleihen | Regulärer Satz | 12,5 % | über 12 Monate |
Immobilienertragsteuer: Gewinne aus Immobilienverkäufen werden als Kapitalgewinne besteuert. Bei langfristigen Gewinnen gibt es die Möglichkeit, die Steuer durch Reinvestition in eine neue Immobilie oder in bestimmte Anleihen zu vermeiden oder aufzuschieben.
Freibeträge für Kapitalerträge:
- Langfristige Kapitalgewinne aus börsennotierten Aktien: 125.000 INR pro Jahr steuerfrei (ab 2024/25)
- Zinsen auf Sparkonten: Bis zu 10.000 INR steuerfrei (50.000 INR für Senioren)
Besonderheiten bei ausländischen Depots: Als steuerlich Ansässiger musst du:
- Alle ausländischen Vermögenswerte im Schedule FA der Steuererklärung angeben
- Einkünfte aus ausländischen Depots versteuern
- Ausländische Quellensteuer auf die indische Steuer anrechnen lassen
Rentner
Besteuerung gesetzlicher Renten (DE/CH/AT): Nach den Doppelbesteuerungsabkommen werden gesetzliche Renten aus Deutschland, Österreich und der Schweiz grundsätzlich nur im Ansässigkeitsstaat besteuert. Lebst du in Indien, versteuerst du deine deutsche Rente dort – zu den indischen Sätzen.
Die gute Nachricht: Der Grundfreibetrag und die moderaten Eingangssteuersätze führen dazu, dass Renten bis etwa 3.300 Euro jährlich steuerfrei bleiben. Im alten Steuerregime sind es bei Personen über 60 sogar bis zu 3.800 Euro, bei über 80-Jährigen bis zu 6.300 Euro.
Besteuerung privater Renten/Pensionen: Private Rentenversicherungen und Pensionen werden als reguläres Einkommen besteuert. Bei Leibrenten ist nur der Ertragsanteil steuerpflichtig.
Betriebsrenten aus Deutschland werden nach dem DBA in der Regel nur in Indien besteuert.
Doppelbesteuerungsabkommen für Renten: Die DBAs mit allen DACH-Ländern weisen das Besteuerungsrecht für Renten grundsätzlich dem Wohnsitzstaat zu. Ausnahme: Beamtenpensionen werden oft im Quellenstaat (also Deutschland, Österreich oder der Schweiz) besteuert.
Altersfreibeträge: Im alten Steuerregime gelten erhöhte Grundfreibeträge:
- 60 bis 80 Jahre: 300.000 INR (statt 250.000 INR)
- Über 80 Jahre: 500.000 INR
Zusätzlich gibt es unter Section 80TTB einen erhöhten Zins-Freibetrag von 50.000 INR für Senioren.
3. Vermögensteuer
Die Vermögensteuer wurde in Indien im Jahr 2015 abgeschafft. Seitdem gibt es keine jährliche Besteuerung des Vermögens mehr.
An ihre Stelle trat ein Surcharge auf hohe Einkommen, der die Steuerlast für Gutverdiener erhöht. Dieser beträgt:
- 10 % bei Einkommen über 5 Millionen INR
- 15 % bei Einkommen über 10 Millionen INR
- 25 % bei Einkommen über 20 Millionen INR
- 37 % bei Einkommen über 50 Millionen INR (gedeckelt bei 25 % für bestimmte Kapitalgewinne)
4. Kapitalertragssteuer
Steuersätze für verschiedene Anlageformen
Die Kapitalertragsbesteuerung in Indien ist komplex und hängt von der Art der Anlage und der Haltedauer ab:
Börsennotierte Aktien und Aktienfonds:
- Kurzfristig (unter 12 Monate): 20 %
- Langfristig (über 12 Monate): 12,5 % auf Gewinne über 125.000 INR
Nicht börsennotierte Wertpapiere:
- Kurzfristig (unter 24 Monate): Regulärer Steuersatz
- Langfristig (über 24 Monate): 12,5 %
Schuldfonds und Anleihen:
- Werden als reguläres Einkommen besteuert (keine Indexierung mehr)
Immobilien:
- Kurzfristig (unter 24 Monate): Regulärer Steuersatz
- Langfristig (über 24 Monate): 12,5 % (keine Indexierung ab Juli 2024)
Quellensteuer
Die Quellensteuer (TDS) auf Kapitalerträge beträgt:
- Dividenden: 10 % auf Beträge über 500.000 INR
- Zinsen: Meist 10 %, bei fehlendem PAN 20 %
- Immobilienverkäufe: 1 % auf den Kaufpreis (bei Werten über 5 Millionen INR)
Für Non-Residents gelten oft höhere Quellensteuersätze, die durch DBAs reduziert werden können.
Anrechnung ausländischer Quellensteuer
Indien erlaubt die Anrechnung ausländischer Quellensteuern auf die indische Steuerschuld. Du musst dazu:
- Form 67 vor Abgabe der Steuererklärung einreichen
- Nachweise über gezahlte ausländische Steuern vorlegen
- Die Anrechnung ist auf den niedrigeren Wert aus indischer Steuer und ausländischer Steuer begrenzt
Meldepflichten
Als steuerlich Ansässiger musst du im Schedule FA der Steuererklärung offenlegen:
- Ausländische Bankkonten
- Ausländische Depots und Wertpapiere
- Beteiligungen an ausländischen Unternehmen
- Ausländische Immobilien
- Sonstige ausländische Vermögenswerte
Die Nichtoffenlegung kann zu empfindlichen Strafen führen.
5. Immobiliensteuer
Grundsteuer/jährliche Abgaben
Die jährliche Grundsteuer (Property Tax) wird von den lokalen Kommunalverwaltungen erhoben und variiert stark:
Mumbai: Etwa 0,5 % bis 1 % des Immobilienwerts pro Jahr Delhi: Gestaffelt nach Nutzung und Lage, ca. 0,15 % bis 0,8 % Bangalore: Etwa 0,2 % bis 0,5 %
Zusätzlich können anfallen:
- Wassergebühren
- Abwassergebühren
- Müllgebühren
Grunderwerbsteuer beim Kauf
Beim Immobilienkauf fallen erhebliche Nebenkosten an:
Stamp Duty (Stempelsteuer): Variiert je nach Bundesstaat zwischen 4 % und 8 % des Kaufpreises. Beispiele:
- Maharashtra (Mumbai): 5 % (plus 1 % in Großstädten)
- Delhi: 6 % für Männer, 4 % für Frauen
- Karnataka (Bangalore): 5 %
Registration Fee: Zusätzlich 1 % in den meisten Bundesstaaten.
Gesamtkosten beim Kauf: Rechne mit 6 % bis 10 % des Kaufpreises für Steuern und Gebühren.
Wertzuwachssteuer beim Verkauf
Der Gewinn aus Immobilienverkäufen unterliegt der Kapitalertragsteuer:
- Kurzfristig (unter 24 Monate Besitz): Regulärer Einkommensteuersatz
- Langfristig (über 24 Monate): 12,5 % auf den Gewinn (seit Juli 2024 ohne Indexierung)
Steuerbefreiungen durch Reinvestition:
- Section 54: Reinvestition in eine neue Wohnimmobilie innerhalb von 2 Jahren (Kauf) oder 3 Jahren (Bau)
- Section 54EC: Investition in bestimmte Staatsanleihen innerhalb von 6 Monaten (bis zu 5 Millionen INR)
Vermietungseinkünfte
Mieteinnahmen werden als „Income from House Property“ besteuert:
- Standard-Abzug von 30 % der Nettomieteinnahmen
- Zinsen für Immobilienkredite sind absetzbar
- Die Netto-Mieteinnahmen werden zum regulären Einkommen addiert
Bei mehreren Immobilien: Maximal zwei Immobilien können als selbstgenutzt behandelt werden (ohne fiktive Mieteinnahmen).
Steuervorteile bei Eigennutzung
Bei selbstgenutzten Immobilien:
- Keine fiktive Mieteinnahme (bei maximal zwei Immobilien)
- Zinsen für Immobilienkredite bis zu 200.000 INR pro Jahr absetzbar (im alten Regime)
- Tilgung unter Section 80C absetzbar (bis zu 150.000 INR, im alten Regime)
6. Erbschafts- und Schenkungssteuer
Indien hat weder eine Erbschaftsteuer noch eine Schenkungssteuer im klassischen Sinne – ein erheblicher Vorteil gegenüber den DACH-Ländern!
Die Erbschaftsteuer wurde bereits 1985 abgeschafft. Das bedeutet: Erbst du in Indien Vermögen oder erhältst du es als Schenkung von engen Verwandten, fällt keine spezielle Steuer an.
Aber Achtung – die Geschenksteuer-Regelung:
Geschenke von nicht verwandten Personen werden beim Empfänger als Einkommen besteuert, wenn sie bestimmte Grenzen überschreiten:
- Bargeld über 50.000 INR pro Jahr: Voll steuerpflichtig
- Immobilien unter Marktwert: Differenz zum Marktwert ist steuerpflichtig
- Bewegliche Vermögensgegenstände über 50.000 INR: Voll steuerpflichtig
Ausnahmen (steuerfrei auch über 50.000 INR):
- Geschenke von Verwandten (Ehepartner, Eltern, Geschwister, direkte Nachkommen)
- Geschenke zur Hochzeit
- Erbschaften
- Geschenke im Rahmen eines Testaments
Internationale Aspekte
Für deutsch-indische Erbfälle gilt:
- Deutschland erhebt Erbschaftsteuer, wenn der Erblasser oder der Erbe in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig ist
- Es gibt kein DBA für Erbschaftsteuer zwischen Deutschland und Indien
- Eine Doppelbesteuerung ist theoretisch möglich (Deutschland besteuert, Indien nicht)
Bei der Auswanderung nach Indien entfällt die deutsche Erbschaftsteuerpflicht als Erbe erst nach fünf Jahren (erweiterte beschränkte Steuerpflicht).
7. Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer
Seit 2017 gilt in Indien die Goods and Services Tax (GST), die das vorherige komplexe System aus verschiedenen indirekten Steuern vereinheitlicht hat.
Regelsteuersatz und ermäßigte Sätze
Die GST kennt vier Hauptsteuersätze:
| Satz | Anwendung |
|---|---|
| 0 % | Grundnahrungsmittel (Reis, Weizen, Milch), Gesundheitsdienstleistungen, Bildung |
| 5 % | Lebensmittel, Transport, Treibstoff für Haushalte |
| 12 % | Verarbeitete Lebensmittel, Mobiltelefone, einige Dienstleistungen |
| 18 % | Standard für die meisten Waren und Dienstleistungen |
| 28 % | Luxusgüter, Autos, Klimaanlagen, Tabak, Softdrinks |
Auf bestimmte Luxusgüter und „Sin Goods“ wird zusätzlich ein Compensation Cess erhoben.
Kleinunternehmerregelung
Die Composition Scheme richtet sich an kleine Unternehmer:
Voraussetzungen:
- Umsatz bis 15 Millionen INR (7,5 Millionen bei bestimmten Bundesstaaten)
- Nur lokale Geschäfte (kein Interstate-Handel)
- Keine E-Commerce-Verkäufe
Pauschalsteuersätze:
- Hersteller: 1 % des Umsatzes
- Händler: 1 %
- Restaurants: 5 %
- Dienstleister: 6 %
Die Registrierungsschwelle für normale GST liegt bei einem Jahresumsatz von 2 Millionen INR (1 Million in bestimmten Bundesstaaten).
Umsatzsteuerpflicht für Unternehmer
Als Unternehmer in Indien musst du:
- Dich für GST registrieren, wenn dein Umsatz die Schwellenwerte überschreitet
- Monatliche oder vierteljährliche GST-Erklärungen (GSTR) einreichen
- Die gesammelte GST abführen
- Ordnungsgemäße Rechnungen mit GST ausstellen
Reverse-Charge-Verfahren
Bei bestimmten Dienstleistungen (z.B. von Nicht-Registrierten oder ausländischen Anbietern) gilt das Reverse-Charge-Verfahren: Der Empfänger schuldet die GST. Das betrifft:
- Import von Dienstleistungen
- Bestimmte inländische Dienstleistungen (Transportdienste, Rechtsdienstleistungen etc.)
- Lieferungen von nicht registrierten Personen
8. Weitere relevante Steuern
Luxussteuer
Eine separate Luxussteuer existiert seit Einführung der GST nicht mehr. Luxusgüter unterliegen dem höchsten GST-Satz von 28 % plus eventuellem Compensation Cess. Beispiele:
- Autos: 28 % GST plus 1 % bis 22 % Cess je nach Größe und Motorisierung
- Klimaanlagen: 28 % GST
- Yacht: 28 % GST plus 20 % Cess
Kfz-Steuer
Die Kfz-Steuer (Road Tax) wird beim Kauf eines Fahrzeugs fällig und variiert nach Bundesstaat:
- Delhi: 4 % bis 12,5 % des Kaufpreises
- Maharashtra: 3 % bis 11 %
- Karnataka: 10 % bis 18 %
Zusätzlich fallen an:
- Registrierungsgebühren
- Jährliche Versicherung (Pflicht)
- Maut auf vielen Straßen
Touristensteuer
Eine spezielle Touristensteuer gibt es nicht. Allerdings kann auf Hotelübernachtungen die GST erheblich sein:
- Hotels bis 1.000 INR pro Nacht: 0 %
- Hotels 1.001 bis 7.500 INR: 12 %
- Hotels über 7.500 INR: 18 %
Sondersteuern
Securities Transaction Tax (STT): Auf Wertpapiertransaktionen fällt eine STT an:
- Aktienkauf: 0,1 % (Verkäufer)
- Optionen: 0,05 % bis 0,125 %
- Futures: 0,0125 %
Equalisation Levy: Eine 2 %-ige Steuer auf E-Commerce-Transaktionen von ausländischen Unternehmen ohne indische Präsenz (betrifft primär den B2B-Bereich).
Professional Tax: Bundesstaatliche Steuer auf Einkommen aus Beruf oder Beschäftigung, maximal 2.500 INR pro Jahr.
9. Steueroptimierung für Auswanderer
Legale Gestaltungsmöglichkeiten
Wahl des Steuerregimes: Analysiere sorgfältig, ob das alte oder neue Steuerregime für deine Situation günstiger ist. Das alte Regime lohnt sich oft bei:
- Hohen Immobilienkreditzinsen
- Maximaler Ausschöpfung von Section 80C (150.000 INR)
- Erheblichen Krankenversicherungsbeiträgen
- Spenden an wohltätige Organisationen
RNOR-Status nutzen: In den ersten Jahren nach der Einwanderung kannst du als RNOR ausländische Einkünfte steuerfrei nach Indien transferieren. Plane deine Vermögensumschichtung entsprechend.
Holding-Strukturen: Für Unternehmer kann eine Singapur-Holding interessant sein:
- Singapur hat ein DBA mit Indien
- Niedrigere Quellensteuer auf Dividenden
- Kein Kapitalertragsteuer auf Beteiligungsverkäufe in Singapur
Timing des Umzugs
Steuerjahr beachten: Das indische Steuerjahr beginnt am 1. April. Ein Umzug zu Beginn des indischen Steuerjahres gibt dir maximale Kontrolle über deinen Aufenthaltsstatus im ersten Jahr.
RNOR-Status verlängern: Indem du in den ersten Jahren strategisch unter 182 Tagen in Indien bleibst oder häufig reist, kannst du den günstigen RNOR-Status länger beibehalten.
Günstige Unternehmensformen
Limited Liability Partnership (LLP):
- Keine Mindestkapitalanforderung
- Transparente Besteuerung
- Gewinne werden nicht doppelt besteuert
- Gut für Dienstleistungsunternehmen
One Person Company (OPC):
- Haftungsbeschränkung für Einzelunternehmer
- Vereinfachte Compliance
- Kann später in Private Limited umgewandelt werden
Private Limited Company:
- Günstige Körperschaftsteuersätze (22 % oder 15 % für neue Produktionsunternehmen)
- Zugang zu Investoren und Kapitalmärkten
- Höhere Compliance-Anforderungen
Nutzung von Steuerfreibeträgen
Im alten Regime maximiere:
- Section 80C: Bis zu 150.000 INR (Versicherungen, EPF, ELSS-Fonds, Schuldtilgung)
- Section 80D: Krankenversicherungsprämien (25.000 bis 100.000 INR)
- Section 80E: Bildungskreditzinsen
- Section 24: Immobilienkreditzinsen bis 200.000 INR
Allgemein:
- Nutze den LTCG-Freibetrag von 125.000 INR durch systematische Realisierung
- Investiere in steuerfreie Anleihen bestimmter staatlicher Institutionen
10. Steuererklärung und Fristen
Abgabefristen
| Kategorie | Frist |
|---|---|
| Arbeitnehmer und Privatpersonen ohne Audit-Pflicht | 31. Juli |
| Personen mit Audit-Pflicht | 31. Oktober |
| Personen mit Transfer-Pricing-Anforderungen | 30. November |
| Berichtigte Erklärung | 31. Dezember des Veranlagungsjahres |
| Verspätete Erklärung | Bis 31. Dezember (mit Strafe) |
Benötigte Unterlagen
Für deine Steuererklärung brauchst du:
- PAN (Permanent Account Number) – zwingend erforderlich
- Aadhaar-Nummer (falls vorhanden)
- Form 16/16A von Arbeitgebern
- Kontoauszüge
- Nachweise über Investitionen und Abzüge
- Details zu ausländischem Vermögen (Schedule FA)
- Foreign Tax Credit Nachweise (falls zutreffend)
Online-Portale
Die Steuererklärung erfolgt über das Income Tax e-Filing Portal unter https://www.incometax.gov.in. Hier kannst du:
- Deine Steuererklärung online einreichen
- Den Status überprüfen
- Vorauszahlungen leisten
- Form 26AS (Steuerübersicht) einsehen
Viele Inder nutzen auch private Software oder Steuerportale wie ClearTax, Quicko oder TaxBuddy.
Notwendigkeit eines Steuerberaters
Ein Chartered Accountant ist empfehlenswert oder erforderlich wenn:
- Dein Einkommen komplex strukturiert ist
- Du ausländische Einkünfte oder Vermögen hast
- Dein Unternehmen audit-pflichtig ist
- Du Transfer-Pricing-Regelungen unterliegen
- Du erstmals in Indien steuerpflichtig wirst
Kosten für einen CA: Zwischen 5.000 und 50.000 INR für eine Steuererklärung, je nach Komplexität.
Strafen bei Verspätung
| Verspätung | Strafe |
|---|---|
| Nach dem 31. Juli, aber vor dem 31. Dezember | 5.000 INR |
| Nach dem 31. Dezember | 10.000 INR |
| Bei Einkommen unter 500.000 INR | Maximal 1.000 INR |
| Nicht eingereichte Erklärung | 50 % bis 200 % der Steuerschuld |
Zusätzlich fallen Zinsen auf ausstehende Steuerschulden an:
- Section 234A: 1 % pro Monat bei verspäteter Erklärung
- Section 234B: 1 % pro Monat bei unzureichenden Vorauszahlungen
- Section 234C: Zinsen bei verspäteten Vorauszahlungsraten
11. Sozialversicherungsbeiträge
Krankenversicherung
Es gibt keine gesetzliche Krankenversicherungspflicht in Indien. Das System funktioniert anders als in den DACH-Ländern:
Employees‘ State Insurance (ESI):
- Pflicht für Arbeitnehmer mit Gehalt bis 21.000 INR monatlich
- Arbeitnehmeranteil: 0,75 %
- Arbeitgeberanteil: 3,25 %
- Deckt medizinische Versorgung und Krankengeld ab
Für höhere Einkommensgruppen und Ausländer:
- Private Krankenversicherung erforderlich
- Kosten: Ab etwa 15.000 INR jährlich für Basisschutz
- Internationale Policen für bessere Krankenhäuser: 50.000 bis 200.000 INR jährlich
Rentenversicherung
Employees‘ Provident Fund (EPF):
- Pflicht für Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitern
- Arbeitnehmeranteil: 12 % des Grundgehalts
- Arbeitgeberanteil: 12 % (davon 8,33 % in EPS-Pension, Rest in EPF)
- Aktueller Zinssatz: Etwa 8 % pro Jahr
- Auszahlung: Bei Renteneintritt oder unter bestimmten Bedingungen vorzeitig
National Pension System (NPS):
- Freiwillig für alle, Pflicht für Staatsangestellte seit 2004
- Beiträge steuerlich absetzbar (zusätzlich zu Section 80C)
- Marktbasierte Rendite
- 60 % bei Renteneintritt als Einmalzahlung, 40 % als Rente
Arbeitslosenversicherung
Eine klassische Arbeitslosenversicherung gibt es in Indien nicht. Das EPF hat jedoch eine Komponente (EDLI – Employees‘ Deposit Linked Insurance), die bei Tod des Mitglieds eine Auszahlung an die Familie vorsieht.
Pflegeversicherung
Eine gesetzliche Pflegeversicherung existiert nicht. Pflege wird traditionell von der Familie übernommen. Private Pflegeversicherungen sind ein Nischenprodukt.
Gesamtbelastung vs. DACH-Länder
| Land | Sozialabgaben Arbeitnehmer | Sozialabgaben Arbeitgeber |
|---|---|---|
| Indien (EPF-pflichtig) | 12,75 % (EPF + ESI) | 15,25 % |
| Deutschland | Etwa 20 % | Etwa 21 % |
| Österreich | Etwa 18 % | Etwa 21 % |
| Schweiz | Etwa 6 % (AHV/ALV) | Etwa 6 % |
Die Sozialabgaben in Indien sind deutlich niedriger als in Deutschland und Österreich. Allerdings erhältst du auch weniger Leistungen – insbesondere die medizinische Versorgung und Altersvorsorge müssen größtenteils privat organisiert werden.
12. Vergleich zu Deutschland/Schweiz/Österreich
Tabellarischer Vergleich Steuerbelastung
| Steuerart | Indien | Deutschland | Österreich | Schweiz |
|---|---|---|---|---|
| Spitzensteuersatz Einkommen | 30 % (+Zuschläge, effektiv bis 42 %) | 45 % (+Soli) | 55 % | 23 % bis 40 % (kantonal) |
| Körperschaftsteuer | 22 % bis 30 % | 30 % (inkl. Gewerbesteuer) | 25 % | 12 % bis 24 % |
| Kapitalertragsteuer | 12,5 % bis 20 % | 25 % (+Soli) | 27,5 % | Keine (außer Kanton ZH) |
| Dividendensteuer | Regulärer Satz | 25 % (+Soli) | 27,5 % | Regulärer Satz |
| Mehrwertsteuer (Standard) | 18 % | 19 % | 20 % | 8,1 % |
| Vermögensteuer | Keine | Keine | Keine | 0,1 % bis 1 % |
| Erbschaftsteuer | Keine | 7 % bis 50 % | 0 % bis 60 % | 0 % bis 50 % |
Beispielrechnungen für verschiedene Einkommensklassen
Szenario 1: Angestellter mit 50.000 Euro Jahresbrutto (Annahme: Wechselkurs 1 EUR = 90 INR = 4.500.000 INR)
| Indien (neues Regime) | Deutschland | Österreich | |
|---|---|---|---|
| Einkommensteuer | Etwa 562.500 INR (6.250 EUR) | Etwa 9.000 EUR | Etwa 10.500 EUR |
| Sozialabgaben | Etwa 540.000 INR (6.000 EUR) | Etwa 10.000 EUR | Etwa 9.000 EUR |
| Netto | Etwa 37.750 EUR | Etwa 31.000 EUR | Etwa 30.500 EUR |
Szenario 2: Rentner mit 24.000 Euro deutscher Rente (= 2.160.000 INR)
| Indien | Deutschland | |
|---|---|---|
| Zu versteuerndes Einkommen | 2.160.000 INR | Etwa 19.000 EUR |
| Steuer (gerundet) | Etwa 150.000 INR (1.670 EUR) | Etwa 1.200 EUR |
| Krankenversicherung | Privat (etwa 500 EUR) | Etwa 3.500 EUR (KV+PV) |
Szenario 3: Investor mit 100.000 Euro Kapitalerträgen
| Indien | Deutschland | |
|---|---|---|
| Auf Dividenden | Regulärer Satz (bis 42 %) | 25 % + Soli |
| Auf Kursgewinne (langfristig) | 12,5 % (über Freibetrag) | 25 % + Soli |
| Effektive Belastung | Stark abhängig von Zusammensetzung | Etwa 26 % |
Pro und Contra aus steuerlicher Sicht
Vorteile Indien:
- Keine Vermögensteuer
- Keine Erbschaftsteuer
- Niedrigere Kapitalertragsteuer bei langfristigen Anlagen
- RNOR-Status erlaubt steuerfreien Transfer ausländischer Einkünfte
- Niedrigere Sozialabgaben
- Günstiger Grundfreibetrag bei niedrigen Renten
Nachteile Indien:
- Komplexes Steuersystem mit häufigen Änderungen
- Hohe Quellensteuer auf viele Transaktionen
- Keine Indexierung mehr bei Immobiliengewinnen
- Dividenden werden zum vollen Satz besteuert
- Hohe Surcharges für Gutverdiener
- Bürokratie und Dokumentationsanforderungen
Fazit
Für welche Auswanderer-Typen lohnt sich Indien steuerlich?
Gut geeignet für:
- Rentner mit niedrigen bis mittleren Renten: Der Grundfreibetrag und die niedrigen Lebenshaltungskosten machen Indien attraktiv. Bei einer deutschen Rente von 1.500 Euro monatlich zahlst du vergleichsweise wenig Steuern.
- Unternehmer mit neuen Produktionsbetrieben: Der Steuersatz von nur 15 % für neue Manufacturing-Unternehmen ist konkurrenzfähig.
- Personen mit Erbschaftsplanung: Keine Erbschaft- und Schenkungsteuer ermöglicht steuerfreie Vermögensübertragung innerhalb der Familie.
- Investoren mit langfristigem Anlagehorizont: Die Kapitalertragsteuer von 12,5 % auf langfristige Gewinne ist niedriger als in Deutschland.
Weniger geeignet für:
- Digitale Nomaden: Fehlendes spezielles Visum und Steuerpflicht bei längerem Aufenthalt machen es kompliziert.
- Hochverdiener: Die Surcharges können die effektive Steuerlast auf über 42 % treiben.
- Personen mit hohen Dividendeneinkünften: Diese werden zum vollen Steuersatz besteuert.
- Menschen, die einfache Steueradministration schätzen: Das indische System ist komplex und bürokratisch.
Wichtigste Punkte zusammengefasst
- Aufenthaltsstatus entscheidet: Unter 182 Tagen und als RNOR werden ausländische Einkünfte nicht besteuert.
- Keine Vermögen-, Erbschaft- oder Schenkungsteuer: Ein klarer Vorteil gegenüber Deutschland.
- Moderate Einkommensteuersätze: 30 % Spitzensteuersatz, aber Zuschläge können ihn erhöhen.
- Günstige Kapitalertragsteuer: 12,5 % auf langfristige Gewinne.
- Steuerjahr ab 1. April: Beachte das für deine Planung.
- DBAs vorhanden: Mit allen DACH-Ländern bestehen Abkommen zur Vermeidung von Doppelbesteuerung.
Empfehlung zu professioneller Beratung
Indien ist steuerlich kein Paradies, aber für bestimmte Situationen durchaus attraktiv. Die Kombination aus moderaten Steuern und niedrigen Lebenshaltungskosten kann überzeugend sein.
Dringend empfohlen: Konsultiere vor dem Umzug sowohl einen Steuerberater in deinem Herkunftsland (wegen Wegzugsbesteuerung) als auch einen indischen Chartered Accountant. Die Komplexität des Systems, die häufigen Änderungen und die spezifischen Anforderungen für ausländische Vermögenswerte machen professionelle Beratung unverzichtbar.
FAQ
Muss ich als Rentner in Indien Steuern auf meine deutsche Rente zahlen?
Ja, als steuerlich Ansässiger in Indien versteuerst du deine deutsche Rente dort. Allerdings gibt es großzügige Freibeträge: Bei einer Rente bis etwa 3.300 Euro jährlich (300.000 INR) fällt keine Steuer an. Im alten Steuerregime sind die Freibeträge für Senioren noch höher.
Wie lange darf ich in Indien bleiben, ohne dort steuerpflichtig zu werden?
Du kannst bis zu 181 Tage pro Steuerjahr (April bis März) in Indien verbringen, ohne als steuerlich ansässig zu gelten. Beachte aber die Sonderregeln für Personen indischer Abstammung und für „Stateless Tax Residents“.
Gibt es ein Digital-Nomad-Visum für Indien?
Nein, Indien bietet aktuell kein spezielles Digital-Nomad-Visum an. Die Arbeit für ausländische Arbeitgeber mit einem Touristenvisum ist offiziell nicht erlaubt. Ein Business-Visum oder Employment-Visum kommt für die meisten digitalen Nomaden nicht infrage.
Werden meine deutschen Kapitalerträge in Indien besteuert?
Als Resident and Ordinarily Resident (ROR) ja – du musst dein weltweites Einkommen in Indien versteuern. Als RNOR (in den ersten Jahren nach Zuzug) werden ausländische Kapitalerträge, die nicht nach Indien transferiert werden, nicht besteuert.
Kann ich meine gezahlte deutsche Quellensteuer in Indien anrechnen?
Ja, Indien erlaubt die Anrechnung ausländischer Quellensteuern. Du musst dazu Form 67 einreichen und die entsprechenden Nachweise vorlegen. Die Anrechnung ist auf den niedrigeren Betrag aus indischer und ausländischer Steuer begrenzt.
Was passiert mit meiner deutschen Krankenversicherung, wenn ich nach Indien auswandere?
Die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland endet in der Regel mit dem Umzug ins außereuropäische Ausland. Du benötigst eine private Krankenversicherung für Indien. Prüfe, ob deine deutsche PKV eine Anwartschaftsversicherung anbietet, um später leichter zurückkehren zu können.
Muss ich meine ausländischen Bankkonten in Indien angeben?
Ja, als steuerlich Ansässiger musst du alle ausländischen Vermögenswerte einschließlich Bankkonten, Depots und Immobilien im Schedule FA deiner Steuererklärung offenlegen. Die Nichtoffenlegung kann zu erheblichen Strafen führen.
Hilfen für einen sorglosen Umzug nach Indien
Nachfolgend findest du alle Hilfen für deine sorglose Auswanderung nach Indien, vom ersten Schritt bis zur erfolgreichen Integration. Die Links führen zu den jeweiligen Angeboten, Hilfen und Dienstleistungen.
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Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Die steuerlichen Regelungen können sich ändern. Stand: 2025
Zuletzt aktualisiert: 19. Dezember 2025 von Jan Harmening (2005 ausgewandert)
