Island fasziniert nicht nur mit seiner spektakulären Natur aus Geysiren, Gletschern und Nordlichtern, sondern überrascht viele Auswanderer auch mit einem modernen und vergleichsweise unkomplizierten Steuersystem. Der nordische Inselstaat im Atlantik kombiniert skandinavische Wohlfahrtsstaatsprinzipien mit einer wirtschaftsfreundlichen Steuerpolitik, die besonders nach der Finanzkrise 2008 reformiert wurde.

Das isländische Steuersystem unterscheidet sich in mehreren Punkten deutlich von den DACH-Ländern. Während Deutschland, Österreich und die Schweiz komplexe Steuerstrukturen mit zahlreichen Sonderregelungen pflegen, setzt Island auf ein übersichtlicheres System mit vergleichsweise niedrigen Körperschaftsteuersätzen und einer moderaten Einkommensteuer. Besonders bemerkenswert: Island erhebt keine Vermögensteuer, keine Erbschaftsteuer und keine Schenkungssteuer mehr.
Für Auswanderer aus dem deutschsprachigen Raum kann Island steuerlich durchaus attraktiv sein, insbesondere für Unternehmer und Kapitalanleger. Die Gesamtsteuerbelastung liegt oft unter dem deutschen Niveau, während du gleichzeitig Zugang zu einem ausgezeichneten Sozialsystem erhältst. Allerdings solltest du die hohen Lebenshaltungskosten in deine Kalkulation einbeziehen, denn diese können steuerliche Vorteile schnell relativieren.
1. Steuerresidenz und Steuerpflicht
Kriterien für unbeschränkte Steuerpflicht
In Island wirst du unbeschränkt steuerpflichtig, sobald du deinen ständigen Wohnsitz (lögheimili) im Land begründest. Die Anmeldung im nationalen Einwohnerregister Þjóðskrá markiert dabei den entscheidenden Zeitpunkt. Ab diesem Moment unterliegst du mit deinem gesamten Welteinkommen der isländischen Besteuerung.
183-Tage-Regel und andere Faktoren
Auch ohne formellen Wohnsitz kann eine Steuerpflicht entstehen. Hältst du dich innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten mehr als 183 Tage in Island auf, wirst du steuerlich als ansässig betrachtet. Bei der Beurteilung spielen zusätzlich folgende Faktoren eine Rolle:
Der Mittelpunkt deiner Lebensinteressen, also wo sich deine Familie aufhält, wo du soziale und wirtschaftliche Bindungen hast und wo sich dein Hauptwohnsitz befindet. Auch die Verfügbarkeit einer ständigen Wohnstätte in Island kann zur Steuerpflicht führen, selbst wenn du diese nicht dauerhaft nutzt.
Doppelbesteuerungsabkommen mit DE/CH/AT
Island hat mit allen drei DACH-Ländern Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) abgeschlossen, die eine doppelte Besteuerung desselben Einkommens verhindern sollen.
Das DBA mit Deutschland stammt aus dem Jahr 1975 und wurde mehrfach aktualisiert. Es regelt detailliert, welchem Staat das Besteuerungsrecht für verschiedene Einkunftsarten zusteht. Arbeitseinkommen wird grundsätzlich im Tätigkeitsstaat besteuert, während Renten oft dem Wohnsitzstaat zugewiesen werden.
Mit Österreich besteht ebenfalls ein umfassendes DBA, das ähnliche Regelungen enthält. Das Abkommen mit der Schweiz folgt weitgehend dem OECD-Musterabkommen und bietet vergleichbare Schutzvorschriften.
Wegzugsbesteuerung aus DACH-Ländern
Beim Wegzug aus Deutschland solltest du die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG beachten. Hältst du Anteile an Kapitalgesellschaften von mindestens 1 %, kann der Fiskus den fiktiven Veräußerungsgewinn besteuern. Innerhalb der EU und des EWR, zu dem Island gehört, kannst du eine Stundung beantragen, die jedoch an bestimmte Bedingungen geknüpft ist.
Österreich kennt mit der Entstrickungsbesteuerung eine ähnliche Regelung. Bei Wegzug in einen EWR-Staat wie Island kannst du einen Aufschub der Steuerzahlung bis zur tatsächlichen Veräußerung beantragen.
Die Schweiz erhebt keine vergleichbare Wegzugssteuer auf Privatpersonen, was den Umzug aus steuerlicher Sicht einfacher gestaltet.
2. Einkommensteuer
Allgemeine Struktur
Das isländische Einkommensteuersystem gliedert sich in eine staatliche Steuer (ríkisskattur) und eine kommunale Steuer (útsvar). Beide werden gemeinsam erhoben und abgeführt, was das System für dich als Steuerpflichtigen übersichtlich hält.
Steuersätze und Progressionsstufen (Stand 2025)
Die staatliche Einkommensteuer ist progressiv gestaltet und umfasst drei Stufen:
- Für Einkommen bis 4.636.116 ISK (etwa 31.000 Euro) jährlich gilt ein Steuersatz von 31,45 %. Dieser setzt sich zusammen aus 17,75 % staatlicher Steuer und 13,70 % durchschnittlicher Kommunalsteuer.
- Für Einkommen zwischen 4.636.117 ISK und 12.969.858 ISK (etwa 31.000 bis 87.000 Euro) steigt der Satz auf 37,95 %. Hier beträgt die staatliche Komponente 23,75 %.
- Für Einkommen über 12.969.858 ISK (mehr als etwa 87.000 Euro) liegt der Spitzensteuersatz bei 46,25 %, wobei die staatliche Steuer 31,80 % ausmacht.
- Die Kommunalsteuer variiert je nach Gemeinde zwischen 12,44 % und 14,52 %. Der landesweite Durchschnitt liegt bei etwa 13,70 %.
Freibeträge und Grundfreibetrag
Island gewährt einen persönlichen Steuerfreibetrag (persónuafsláttur), der monatlich angerechnet wird. Im Jahr 2025 beträgt dieser Freibetrag 64.926 ISK pro Monat, also etwa 778.000 ISK (rund 5.200 Euro) jährlich. Dieser Betrag wird direkt von deiner Steuerschuld abgezogen, nicht vom zu versteuernden Einkommen.
Ungenutzte Freibeträge können zwischen Ehepartnern übertragen werden, was für Familien mit einem Hauptverdiener steuerlich vorteilhaft sein kann.
Steuerjahr und Zahlungsmodalitäten
Das isländische Steuerjahr entspricht dem Kalenderjahr. Bei Arbeitnehmern erfolgt die Steuerabführung durch den Arbeitgeber im Quellenabzugsverfahren. Selbstständige müssen Vorauszahlungen leisten, die sich an den Vorjahreseinkünften orientieren.
Nach Personenkategorie
Arbeitnehmer
Als Arbeitnehmer in Island profitierst du von einem relativ unkomplizierten Steuerabzugssystem. Dein Arbeitgeber führt die Lohnsteuer (staðgreiðsla) monatlich direkt an das Finanzamt ab. Du erhältst einen Steuerfreibetrag, der automatisch berücksichtigt wird.
Die Sozialversicherungsbeiträge gliedern sich wie folgt: Der Arbeitgeberanteil beträgt 6,35 % des Bruttolohns. Als Arbeitnehmer zahlst du zusätzlich 4 % in einen verpflichtenden Pensionsfonds ein, wobei dein Arbeitgeber mindestens 11,5 % hinzufügt. Viele Tarifverträge sehen höhere Beiträge vor.
Absetzbare Werbungskosten sind in Island weniger bedeutsam als in Deutschland, da das System auf pauschale Freibeträge setzt. Berufsbedingte Umzugskosten, bestimmte Fortbildungskosten und Gewerkschaftsbeiträge können jedoch steuermindernd geltend gemacht werden.
Eine spezielle Pendlerpauschale wie in Deutschland existiert nicht. Fahrtkosten zur Arbeit sind grundsätzlich nicht absetzbar, es sei denn, du arbeitest in einem Bereich mit Sonderregelungen wie etwa der Fischerei.
Digitale Nomaden
Island hat kein spezielles Visum für digitale Nomaden eingeführt, was die legale Niederlassung für Nicht-EWR-Bürger erschwert. Als EU- oder EWR-Bürger kannst du dich jedoch frei in Island niederlassen und dort arbeiten.
Die Besteuerung ausländischer Einkünfte folgt dem Welteinkommensprinzip. Sobald du steuerlich ansässig bist, musst du auch Einkünfte aus Remote-Arbeit für ausländische Auftraggeber in Island versteuern. Durch die bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen wird eine Doppelbesteuerung jedoch vermieden.
Für Home-Office gibt es keine speziellen Steuerregelungen. Die allgemeinen Vorschriften für Arbeitnehmer oder Selbstständige gelten entsprechend.
Als Nachweispflichten musst du deine Einkommensquellen dokumentieren können. Bei ausländischen Auftraggebern empfiehlt sich eine saubere Buchführung mit Rechnungen und Zahlungsnachweisen. Das isländische Finanzamt kann detaillierte Informationen zu deinen weltweiten Einkünften anfordern.
Selbstständige und Unternehmer
Selbstständige werden in Island ähnlich wie Arbeitnehmer besteuert, tragen jedoch die gesamten Sozialversicherungsbeiträge selbst. Der Pensionsbeitrag beträgt 12,5 % des Einkommens, wobei 4 % auf den Selbstständigen und 8,5 % auf einen fiktiven Arbeitgeberanteil entfallen.
Die Körperschaftsteuer für Kapitalgesellschaften liegt bei attraktiven 20 %. Damit positioniert sich Island deutlich unter dem deutschen Niveau von etwa 30 % (Körperschaftsteuer plus Gewerbesteuer). Kleinere Unternehmen mit Gewinnen unter 300.000 ISK (etwa 2.000 Euro) zahlen einen reduzierten Satz.
Eine mit der deutschen Gewerbesteuer vergleichbare Abgabe existiert in Island nicht. Dies macht die Gründung einer isländischen Kapitalgesellschaft für Unternehmer aus Deutschland besonders interessant.
Die Buchführungspflichten sind umfassend. Du musst Bücher in isländischer Króna führen und jährliche Abschlüsse erstellen. Bei Kapitalgesellschaften ist die Prüfung durch einen registrierten Wirtschaftsprüfer vorgeschrieben, sobald bestimmte Schwellenwerte überschritten werden.
Absetzbare Betriebsausgaben umfassen alle betrieblich veranlassten Kosten. Dazu gehören Mieten, Gehälter, Materialeinkäufe, Fahrzeugkosten, Reisekosten, Versicherungen und Abschreibungen auf Wirtschaftsgüter. Die Abschreibungssätze sind gesetzlich festgelegt und variieren je nach Anlagekategorie.
Finanziell Unabhängige und Investoren
Die Kapitalertragsteuer in Island beträgt einheitlich 22 % auf Zinsen, Dividenden und realisierte Kursgewinne. Dieser Satz liegt unter der deutschen Abgeltungsteuer von 26,375 % (inklusive Solidaritätszuschlag) und deutlich unter dem österreichischen Satz von 27,5 %.
Dividenden aus isländischen Unternehmen unterliegen einer Quellensteuer von 22 %, die auf die Einkommensteuer angerechnet wird. Bei ausländischen Dividenden wird die im Ausland gezahlte Quellensteuer gemäß DBA berücksichtigt.
Die Besteuerung von Kursgewinnen erfolgt ebenfalls mit 22 %. Anders als in Deutschland gibt es keine Spekulationsfrist, nach der Gewinne steuerfrei werden. Jeder realisierte Gewinn ist steuerpflichtig, unabhängig von der Haltedauer.
Immobilienerträge werden als reguläres Einkommen besteuert, wobei Mieteinnahmen dem progressiven Einkommensteuertarif unterliegen. Veräußerungsgewinne bei Immobilien werden mit 22 % besteuert, allerdings nur auf den inflationsbereinigten Gewinn.
Ein spezieller Freibetrag für Kapitalerträge wie der deutsche Sparerpauschbetrag existiert in Island nicht. Ab dem ersten Euro an Kapitalerträgen fallen Steuern an.
Bei ausländischen Depots bist du verpflichtet, alle Erträge in deiner isländischen Steuererklärung anzugeben. Das Finanzamt erhält im Rahmen des automatischen Informationsaustauschs (CRS) ohnehin Daten über deine ausländischen Konten.
Rentner
Gesetzliche Renten aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz werden gemäß den jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen behandelt. Deutsche Renten dürfen nach dem aktuellen DBA sowohl in Deutschland als auch in Island besteuert werden, wobei Island die deutsche Steuer anrechnen muss.
Die isländische Sozialrente (ellilífeyrir) wird als Einkommen besteuert, wobei der persönliche Freibetrag berücksichtigt wird. Zusätzlich gibt es einen Rentenfreibetrag von 25 % der staatlichen Rente, maximal jedoch einen bestimmten Höchstbetrag.
Private Renten und Pensionen aus Betriebsrenten oder privaten Vorsorgeverträgen werden grundsätzlich im Wohnsitzstaat Island besteuert. Die Steuerlast richtet sich nach dem progressiven Einkommensteuertarif.
Spezielle Altersfreibeträge über den regulären persönlichen Freibetrag hinaus kennt Island nicht. Allerdings können Rentner mit niedrigem Einkommen von zusätzlichen staatlichen Unterstützungsleistungen profitieren.
3. Vermögensteuer
Island hat die Vermögensteuer im Jahr 2006 abgeschafft. Du musst also auf dein Nettovermögen, unabhängig von dessen Höhe und Zusammensetzung, keine jährliche Steuer zahlen.
Diese Regelung gilt für alle Vermögensarten, einschließlich Bankguthaben, Wertpapiere, Immobilien und sonstige Vermögenswerte. Im Vergleich dazu erheben einige Schweizer Kantone noch eine Vermögensteuer, während Deutschland und Österreich diese ebenfalls nicht mehr anwenden.
Die Abwesenheit einer Vermögensteuer macht Island besonders attraktiv für wohlhabende Auswanderer, die größere Vermögen aufgebaut haben.
4. Kapitalertragssteuer
Steuersätze für verschiedene Anlageformen
Die einheitliche Kapitalertragsteuer von 22 % gilt für:
Zinserträge aus Bankeinlagen und Anleihen, Dividenden aus in- und ausländischen Aktien, realisierte Kursgewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren, Erträge aus Investmentfonds sowie Gewinne aus dem Verkauf von Unternehmensanteilen.
Quellensteuer
Isländische Banken und Unternehmen führen die 22-prozentige Quellensteuer direkt ab. Bei Dividenden wird diese automatisch einbehalten, bei Zinsen erfolgt der Abzug durch die kontoführende Bank.
Ausländische Anleger können unter bestimmten Voraussetzungen eine Reduzierung der Quellensteuer gemäß DBA beantragen.
Anrechnung ausländischer Quellensteuer
Wenn du als isländischer Steuerresident Dividenden oder Zinsen aus dem Ausland erhältst, auf die bereits Quellensteuer einbehalten wurde, kannst du diese auf deine isländische Steuerschuld anrechnen lassen. Die Anrechnung ist jedoch auf den Betrag begrenzt, den Island selbst erheben würde.
Praktisches Beispiel: Erhältst du deutsche Dividenden, auf die 26,375 % Abgeltungsteuer einbehalten wurde, kannst du in Island nur 22 % anrechnen. Die Differenz verfällt, sofern du nicht die Quellensteuerreduktion nach DBA bereits in Deutschland beantragt hast.
Meldepflichten
Du bist verpflichtet, alle ausländischen Kapitalerträge in deiner jährlichen Steuererklärung anzugeben. Das gilt auch für Erträge, die im Ausland bereits versteuert wurden. Das isländische Finanzamt gleicht deine Angaben mit den im Rahmen des CRS übermittelten Daten ab.
5. Immobiliensteuer
Grundsteuer und jährliche Abgaben
Die Grundsteuer (fasteignaskattur) wird von den Gemeinden erhoben und variiert je nach Kommune. Die Sätze liegen typischerweise zwischen 0,5 % und 1,65 % des Immobilienwerts. Für Wohnimmobilien gelten meist niedrigere Sätze als für Gewerbeimmobilien.
Zusätzlich zur Grundsteuer fallen Gebühren für Wasser, Abwasser und Müllabfuhr an, die ebenfalls von den Gemeinden festgesetzt werden.
Grunderwerbsteuer beim Kauf
Beim Erwerb einer Immobilie in Island fällt eine Stempelsteuer (stimpilgjald) an. Diese beträgt 0,8 % des Kaufpreises für Wohnimmobilien und 1,6 % für Gewerbeimmobilien.
Im Vergleich zur deutschen Grunderwerbsteuer von 3,5 % bis 6,5 % je nach Bundesland ist dies deutlich günstiger.
Wertzuwachssteuer beim Verkauf
Gewinne aus dem Verkauf von Immobilien werden mit 22 % besteuert. Allerdings wird nur der inflationsbereinigte Gewinn versteuert. Der ursprüngliche Kaufpreis wird mit einem offiziellen Index angepasst, sodass reine Inflationsgewinne steuerfrei bleiben.
Für selbstgenutzte Wohnimmobilien, die du mindestens zwei Jahre bewohnt hast, gilt eine Steuerbefreiung für Gewinne bis zu einem bestimmten Höchstbetrag.
Vermietungseinkünfte
Mieteinnahmen werden als reguläres Einkommen behandelt und unterliegen dem progressiven Einkommensteuertarif. Du kannst Werbungskosten wie Abschreibungen, Reparaturen, Versicherungen und Zinsen für Finanzierungsdarlehen absetzen.
Bei der Kurzzeitvermietung über Plattformen wie Airbnb gelten besondere Registrierungspflichten. Die Einnahmen müssen ebenfalls versteuert werden.
Steuervorteile bei Eigennutzung
Zinsen für Hypothekendarlehen auf deine selbstgenutzte Immobilie sind bis zu einem Höchstbetrag steuerlich absetzbar. Der Staat gewährt einen Zinszuschuss (vaxtabætur), der direkt mit deiner Steuerschuld verrechnet wird.
Junge Erstkäufer können zusätzliche Förderungen beantragen, die den Immobilienerwerb erleichtern sollen.
6. Erbschafts- und Schenkungssteuer
Island hat sowohl die Erbschaftsteuer als auch die Schenkungssteuer vollständig abgeschafft. Du kannst also Vermögen an deine Kinder, Enkel oder andere Personen übertragen, ohne dass darauf Steuern anfallen.
Diese Regelung gilt unabhängig vom Verwandtschaftsgrad zwischen Schenker und Beschenktem sowie unabhängig von der Höhe des übertragenen Vermögens. Es gibt keine Freibeträge, weil keine Steuer erhoben wird.
Für Auswanderer aus Deutschland, wo Erbschaftsteuer bis zu 50 % betragen kann, ist dies ein erheblicher Vorteil. Auch gegenüber Österreich, das die Erbschaftsteuer 2008 abgeschafft hat, aber Schenkungsmeldepflichten kennt, und der Schweiz mit ihren kantonal unterschiedlichen Regelungen bietet Island hier Vorteile.
Wichtig: Bei internationalen Erbfällen kann dennoch das Recht des Herkunftslandes des Erblassers relevant werden. Verstirbt etwa dein in Deutschland lebender Angehöriger und vererbt dir Vermögen, kann Deutschland unter Umständen Erbschaftsteuer erheben.
7. Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer
Regelsteuersatz und ermäßigte Sätze
Island erhebt eine Mehrwertsteuer (virðisaukaskattur, VSK) in zwei Stufen:
- Der Regelsteuersatz beträgt 24 % und gilt für die meisten Waren und Dienstleistungen.
- Ein ermäßigter Satz von 11 % gilt für bestimmte Güter und Dienstleistungen wie Lebensmittel, Bücher und Zeitschriften, Hotelübernachtungen, Personentransport und verschiedene Dienstleistungen.
- Im europäischen Vergleich liegt der isländische Regelsteuersatz damit über dem deutschen Niveau von 19 %, aber unter den skandinavischen Nachbarn (Schweden und Dänemark: 25 %).
Kleinunternehmerregelung
Unternehmer mit einem Jahresumsatz unter 2.000.000 ISK (etwa 13.500 Euro) können von der Umsatzsteuerpflicht befreit werden. Diese Kleinunternehmerregelung entspricht funktional der deutschen Regelung, wobei die Umsatzgrenze niedriger liegt als die deutsche Grenze von 22.000 Euro.
Als Kleinunternehmer darfst du keine Mehrwertsteuer auf deinen Rechnungen ausweisen und kannst im Gegenzug keine Vorsteuer geltend machen.
Umsatzsteuerpflicht für Unternehmer
Reguläre Unternehmer müssen sich beim Finanzamt (Ríkisskattstjóri) für die Mehrwertsteuer registrieren. Die Anmeldung erfolgt über das Online-Portal des Finanzamts.
Die Mehrwertsteuer wird in der Regel zweimonatlich abgeführt. Du musst eine Umsatzsteuervoranmeldung einreichen und die Differenz zwischen eingenommener und abzugsfähiger Vorsteuer abführen.
Reverse-Charge-Verfahren
Bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen an Unternehmen in anderen Ländern kommt das Reverse-Charge-Verfahren zur Anwendung. Der Leistungsempfänger schuldet dann die Umsatzsteuer in seinem Land.
Als isländischer Unternehmer, der Leistungen aus dem Ausland bezieht, musst du die Umsatzsteuer selbst berechnen und abführen (Einfuhrumsatzsteuer auf Dienstleistungen).
8. Weitere relevante Steuern
Luxussteuer
Eine spezielle Luxussteuer existiert in Island nicht. Allerdings werden hochpreisige Importgüter durch die allgemeine Mehrwertsteuer und Einfuhrzölle verteuert.
Kfz-Steuer
Die Kraftfahrzeugsteuer gliedert sich in mehrere Komponenten:
- Die Zulassungssteuer (vörugjald) bei der Erstregistrierung orientiert sich am CO2-Ausstoß des Fahrzeugs. Für emissionsarme Fahrzeuge und Elektroautos gelten deutliche Vergünstigungen bis hin zur vollständigen Befreiung.
- Die jährliche Kfz-Steuer (bifreiðagjald) richtet sich nach dem Gewicht des Fahrzeugs. Elektrofahrzeuge zahlen einen reduzierten Satz.
- Zusätzlich fallen Treibstoffsteuern an, die im Benzin- und Dieselpreis enthalten sind.
Touristensteuer
Island erhebt eine Übernachtungssteuer (gistináttaskattur) von 300 ISK (etwa 2 Euro) pro Person und Nacht. Diese wird von Hotels, Gästehäusern und anderen Unterkünften erhoben und an das Finanzamt abgeführt.
Sondersteuern
- Auf alkoholische Getränke und Tabakprodukte werden hohe Verbrauchsteuern erhoben, die zu den bekannt hohen Preisen für diese Produkte in Island beitragen.
- Eine Kohlenstoffsteuer (kolefnisgjald) wird auf fossile Brennstoffe erhoben und soll den Übergang zu erneuerbaren Energien fördern.
- Die Fischereiabgabe (veiðigjald) betrifft Unternehmen in der Fischereiwirtschaft und bemisst sich nach dem Wert der Fangquoten.
9. Steueroptimierung für Auswanderer
Legale Gestaltungsmöglichkeiten
Island bietet mehrere legitime Wege zur Steueroptimierung:
- Die Nutzung des persönlichen Freibetrags und dessen Übertragung zwischen Ehepartnern kann die Steuerlast für Familien senken. Wenn ein Partner weniger verdient, kann er seinen ungenutzten Freibetrag auf den besserverdienenden Partner übertragen.
- Einzahlungen in private Pensionsfonds sind bis zu 4 % des Einkommens zusätzlich zum Pflichtbeitrag absetzbar. Diese Altersvorsorge reduziert dein zu versteuerndes Einkommen.
- Hypothekenzinsen für eigengenutzte Immobilien können steuermindernd geltend gemacht werden und führen zu einem direkten Steuervorteil.
Timing des Umzugs
Der Zeitpunkt deines Umzugs kann steuerliche Auswirkungen haben. Ein Umzug zum Jahresende kann dazu führen, dass du in beiden Ländern nur anteilig steuerpflichtig bist.
Beachte die Wegzugsbesteuerung bei Unternehmensanteilen. Es kann sinnvoll sein, diese vor dem Umzug zu veräußern oder umzustrukturieren, sofern dies wirtschaftlich Sinn ergibt.
Günstige Unternehmensformen
Die isländische Gesellschaft mit beschränkter Haftung (einkahlutafélag, ehf.) ist mit einer Körperschaftsteuer von 20 % attraktiv. Für kleinere Unternehmungen kann auch eine Personengesellschaft (sameignarfélag) infrage kommen.
Für internationale Geschäftsmodelle könnte eine isländische Holdinggesellschaft interessant sein, da Dividenden aus qualifizierten Beteiligungen unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei vereinnahmt werden können.
Nutzung von Steuerfreibeträgen
Nutze den persönlichen Freibetrag vollständig aus. Bei niedrigem Einkommen zu Beginn deines Aufenthalts können ungenutzte Freibeträge verfallen.
Die Steuerbefreiung für selbstgenutzte Immobilien bei Veräußerung solltest du im Hinterkopf behalten. Nach zwei Jahren Eigennutzung können erhebliche Gewinne steuerfrei realisiert werden.
Holding-Strukturen
Isländische Holdinggesellschaften können von einer Beteiligungsbefreiung profitieren. Dividenden und Veräußerungsgewinne aus qualifizierten Beteiligungen an Tochtergesellschaften sind unter bestimmten Bedingungen steuerfrei.
Für komplexere Strukturen solltest du unbedingt einen spezialisierten Steuerberater konsultieren, da die Regelungen an zahlreiche Voraussetzungen geknüpft sind und Missbrauchsvorschriften greifen können.
10. Steuererklärung und Fristen
Abgabefristen
Die isländische Steuererklärung (skattframtal) muss bis Mitte März des Folgejahres eingereicht werden. Der genaue Termin wird jährlich bekanntgegeben und liegt typischerweise zwischen dem 10. und 15. März.
Für Unternehmen und Selbstständige gelten teilweise abweichende Fristen, die sich nach der Rechtsform richten.
Benötigte Unterlagen
Für deine Steuererklärung benötigst du:
- Deine Kennitala (isländische Identifikationsnummer),
- Einkommensnachweise wie Lohnbescheinigungen oder Geschäftsabschlüsse,
- Belege über Kapitalerträge und Kontoauszüge,
- Nachweise über abzugsfähige Ausgaben wie Pensionsbeiträge und Hypothekenzinsen sowie
- Informationen zu ausländischen Einkünften und Vermögenswerten.
Online-Portale
Das isländische Finanzamt stellt ein umfangreiches Online-Portal bereit. Über skattur.is kannst du deine Steuererklärung elektronisch einreichen. Das System ist größtenteils vorausgefüllt, da Arbeitgeber und Banken ihre Daten direkt an das Finanzamt melden.
Die Identifizierung erfolgt über das elektronische Ausweissystem rafræn skilríki oder die App Auðkenni.
Notwendigkeit eines Steuerberaters
Bei unkomplizierten Verhältnissen als Arbeitnehmer kannst du die Steuererklärung selbst erstellen. Die Vorausfüllung durch das System macht dies relativ einfach.
Ein Steuerberater (endurskoðandi oder löggildur bókari) ist empfehlenswert, wenn du Einkünfte aus mehreren Ländern hast, ein Unternehmen führst, komplexe Kapitalanlagen besitzt oder Immobilien vermietest. Die Beratungskosten sind als Betriebsausgaben oder Werbungskosten absetzbar.
Strafen bei Verspätung
Bei verspäteter Abgabe erhebt das Finanzamt Zuschläge. Diese beginnen bei einem festen Betrag und steigen mit der Verspätungsdauer. Bei erheblichen Verspätungen oder wiederholten Verstößen können zusätzliche Sanktionen verhängt werden.
Steuernachzahlungen werden verzinst. Der Zinssatz orientiert sich am Leitzins der isländischen Zentralbank und kann erheblich sein.
11. Sozialversicherungsbeiträge
Krankenversicherung
Island verfügt über ein staatliches Gesundheitssystem, das über Steuern finanziert wird. Als Einwohner bist du automatisch krankenversichert, ohne separate Beiträge zahlen zu müssen. Die Krankenversicherung ist in den allgemeinen Steuerabgaben enthalten.
Bei Arztbesuchen und Medikamenten fallen moderate Eigenanteile an, die jedoch gedeckelt sind. Das System ähnelt dem skandinavischen Modell und bietet eine umfassende Versorgung.
Rentenversicherung
Das isländische Rentensystem basiert auf drei Säulen:
- Die staatliche Grundrente (ellilífeyrir) wird aus dem Staatshaushalt finanziert und steht allen Einwohnern zu, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
- Die betriebliche Pflichtvorsorge über Pensionsfonds ist das Herzstück des Systems. Arbeitnehmer zahlen mindestens 4 % ihres Gehalts ein, Arbeitgeber mindestens 11,5 %. Die Beitragssätze können durch Tarifverträge höher liegen und betragen häufig insgesamt 15,5 % bis 16 %.
- Private Zusatzvorsorge ist freiwillig und steuerlich begünstigt.
Arbeitslosenversicherung
Die Arbeitslosenversicherung wird über eine Abgabe des Arbeitgebers finanziert, die im allgemeinen Arbeitgeberbeitrag von 6,35 % enthalten ist. Als Arbeitnehmer zahlst du keinen separaten Beitrag.
Im Fall der Arbeitslosigkeit erhältst du Leistungen vom Arbeitslosenfonds (Atvinnuleysistryggingasjóður), sofern du die Anwartschaftszeiten erfüllt hast.
Pflegeversicherung
Eine separate Pflegeversicherung wie in Deutschland existiert nicht. Pflegeleistungen werden über das allgemeine Gesundheits- und Sozialsystem erbracht und aus Steuereinnahmen finanziert.
Gesamtbelastung vs. DACH-Länder
Die Sozialabgabenbelastung in Island unterscheidet sich strukturell von den DACH-Ländern:
- In Deutschland zahlst du als Arbeitnehmer etwa 20 % Sozialabgaben (Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung), der Arbeitgeber trägt einen ähnlichen Anteil.
- In Island liegt dein Arbeitnehmeranteil bei nur 4 % (Pensionsfonds), während der Arbeitgeber 6,35 % plus 11,5 % Pensionsbeitrag trägt. Die Krankenversicherung ist steuerfinanziert.
- Die niedrigeren direkten Sozialabgaben in Island werden teilweise durch höhere Steuersätze ausgeglichen. Die Gesamtbelastung aus Steuern und Sozialabgaben liegt für mittlere Einkommen ähnlich wie in Deutschland, bei höheren Einkommen tendenziell niedriger.
12. Vergleich zu Deutschland/Schweiz/Österreich
Tabellarischer Vergleich Steuerbelastung
| Steuerart | Island | Deutschland | Österreich | Schweiz |
|---|---|---|---|---|
| Einkommensteuer Spitzensatz | 46,25 % | 45 % (+ 5,5 % Soli) | 55 % | 11,5 % bis 40 % (kantonal) |
| Körperschaftsteuer | 20 % | ca. 30 % | 25 % | 12 % bis 24 % (kantonal) |
| Kapitalertragsteuer | 22 % | 26,375 % | 27,5 % | je nach Kanton (oft 0 % nach Haltefrist) |
| Vermögensteuer | keine | keine | keine | 0,1 % bis 1 % (kantonal) |
| Erbschaftsteuer | keine | 7 % bis 50 % | keine | 0 % bis 36 % (kantonal) |
| Mehrwertsteuer | 24 % (11 % ermäßigt) | 19 % (7 % ermäßigt) | 20 % (10 %/13 % ermäßigt) | 8,1 % (2,6 % ermäßigt) |
| Grunderwerbsteuer | 0,8 % bis 1,6 % | 3,5 % bis 6,5 % | 3,5 % | 1 % bis 3 % (kantonal) |
Beispielrechnungen für verschiedene Einkommensklassen
Beispiel 1: Angestellter mit 60.000 Euro Jahresbrutto
In Island: Bei einem Einkommen von etwa 8.900.000 ISK fällt eine Steuer von etwa 31 % bis 35 % an, nach Abzug des persönlichen Freibetrags ergibt sich eine effektive Belastung von etwa 25 % bis 28 %. Hinzu kommen 4 % Pensionsbeitrag.
In Deutschland: Bei Steuerklasse I ergibt sich eine Steuerbelastung von etwa 18 % bis 20 %, plus etwa 20 % Sozialabgaben.
Fazit: Die Gesamtbelastung ist in beiden Ländern ähnlich, wobei Island höhere Steuern, aber niedrigere Sozialabgaben hat.
Beispiel 2: Selbstständiger mit 100.000 Euro Gewinn
In Island: Als Einzelunternehmer fällt Einkommensteuer von etwa 38 % bis 42 % an. Alternativ zahlt eine ehf. nur 20 % Körperschaftsteuer, bei Ausschüttung zusätzlich 22 % auf Dividenden.
In Deutschland: Einkommensteuer etwa 35 % bis 40 % plus Gewerbesteuer bei Gewerbebetrieb. GmbH: etwa 30 % Gesamtsteuer auf Unternehmensebene, plus Abgeltungsteuer bei Ausschüttung.
Fazit: Die isländische Kapitalgesellschaft ist deutlich günstiger als die deutsche GmbH.
Beispiel 3: Rentner mit 30.000 Euro Jahresrente
In Island: Nach Anwendung des persönlichen Freibetrags und des Rentenfreibetrags ergibt sich eine moderate Besteuerung von etwa 15 % bis 20 %.
In Deutschland: Bei nachgelagerter Besteuerung (Renteneintritt 2025: 83,5 % steuerpflichtig) ergibt sich je nach Gesamteinkommen eine Belastung von etwa 10 % bis 15 %.
Fazit: Die Steuerbelastung für Rentner ist in beiden Ländern vergleichbar, Island hat jedoch höhere Lebenshaltungskosten.
Pro und Contra aus steuerlicher Sicht
Pro Island:
Die niedrige Körperschaftsteuer von 20 % macht das Land attraktiv für Unternehmer. Keine Erbschaftsteuer und keine Schenkungssteuer erleichtern die Vermögensnachfolge. Keine Vermögensteuer schont das aufgebaute Kapital. Die Kapitalertragsteuer von 22 % liegt unter dem deutschen Niveau. Die geringe Grunderwerbsteuer von 0,8 % macht den Immobilienkauf günstiger.
Contra Island:
Der hohe Mehrwertsteuersatz von 24 % verteuert den Konsum. Die hohen Lebenshaltungskosten können steuerliche Vorteile schnell aufzehren. Die Währungsvolatilität der isländischen Króna schafft Planungsunsicherheit. Der begrenzte lokale Markt erschwert das Geschäftswachstum. Die geografische Isolation erhöht Reise- und Importkosten.
Fazit
Für welche Auswanderer-Typen lohnt sich Island steuerlich?
Island ist besonders interessant für:
- Unternehmer und Gründer, die von der niedrigen Körperschaftsteuer von 20 % profitieren und ein ortsunabhängiges Geschäftsmodell betreiben. Die geringe Unternehmensbesteuerung kann erhebliche Ersparnisse gegenüber Deutschland bringen.
- Vermögende Privatpersonen, die von der Abwesenheit von Vermögen-, Erbschaft- und Schenkungsteuer profitieren. Die Vermögensnachfolge lässt sich in Island deutlich einfacher gestalten.
- Kapitalanleger, die Wertpapiere, Immobilien oder Unternehmensbeteiligungen halten. Die Kapitalertragsteuer von 22 % ist günstiger als in Deutschland und Österreich.
Weniger geeignet ist Island für:
- Arbeitnehmer mit durchschnittlichem Einkommen, da die Gesamtbelastung aus Steuern und Sozialabgaben ähnlich wie in Deutschland ausfällt, die Lebenshaltungskosten jedoch deutlich höher sind.
- Rentner mit kleiner Rente, da die hohen Lebenshaltungskosten den Lebensstandard beeinträchtigen können.
- Konsumfreudige Menschen, da die hohe Mehrwertsteuer und teure Importe das Leben verteuern.
Wichtigste Punkte zusammengefasst
Das isländische Steuersystem bietet eine moderate Einkommensteuer mit Spitzensatz von 46,25 %, eine attraktive Körperschaftsteuer von nur 20 %, eine einheitliche Kapitalertragsteuer von 22 %, keine Vermögensteuer, keine Erbschaftsteuer und keine Schenkungssteuer. Die Sozialabgaben sind arbeitnehmerseitig gering, da das Gesundheitssystem steuerfinanziert ist.
Die Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland, Österreich und der Schweiz verhindern eine doppelte Besteuerung und regeln klar die Zuständigkeiten. Bei der Wegzugsplanung solltest du die Entstrickungsbesteuerung im Herkunftsland beachten.
Empfehlung zu professioneller Beratung
Angesichts der Komplexität internationaler Steuerfragen ist eine professionelle Beratung vor dem Umzug dringend zu empfehlen. Ein auf internationale Steuerfragen spezialisierter Berater kann deine individuelle Situation analysieren, Optimierungspotenziale identifizieren und böse Überraschungen vermeiden. Dies gilt besonders bei Unternehmensanteilen, komplexen Vermögensverhältnissen oder geplanten Erbschaften.
Die Investition in eine fundierte Steuerberatung vor dem Umzug kann sich mehrfach auszahlen und schützt vor kostspieligen Fehlern.
Hilfen für einen sorglosen Umzug nach Island
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FAQ
Muss ich als isländischer Steuerresident mein weltweites Einkommen in Island versteuern?
Ja, sobald du deinen Wohnsitz in Island begründest oder dich mehr als 183 Tage im Jahr dort aufhältst, unterliegst du mit deinem gesamten Welteinkommen der isländischen Besteuerung. Die Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland, Österreich und der Schweiz verhindern jedoch eine doppelte Besteuerung desselben Einkommens.
Wie hoch ist der Einkommensteuersatz in Island?
Der Einkommensteuersatz ist progressiv und liegt zwischen 31,45 % und 46,25 %, wobei die Kommunalsteuer von etwa 13,70 % bereits enthalten ist. Der persönliche Freibetrag von etwa 778.000 ISK jährlich reduziert die effektive Steuerlast deutlich, besonders bei niedrigeren Einkommen.
Gibt es in Island eine Vermögensteuer oder Erbschaftsteuer?
Nein, Island hat sowohl die Vermögensteuer als auch die Erbschaftsteuer und Schenkungssteuer vollständig abgeschafft. Du kannst Vermögen steuerfrei vererben oder verschenken, was Island für die Vermögensnachfolge sehr attraktiv macht.
Wie werden Kapitalerträge in Island besteuert?
Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden und Kursgewinne werden einheitlich mit 22 % besteuert. Es gibt keinen Freibetrag für Kapitalerträge wie in Deutschland. Im Vergleich zur deutschen Abgeltungsteuer von 26,375 % ist dies jedoch günstiger.
Kann ich als EU-Bürger einfach nach Island auswandern und dort arbeiten?
Ja, als EU-Bürger profitierst du vom EWR-Abkommen und kannst dich frei in Island niederlassen, arbeiten und ein Unternehmen gründen. Du musst dich jedoch bei der Einwanderungsbehörde und im Einwohnerregister registrieren lassen.
Was passiert mit meiner deutschen Rente, wenn ich nach Island auswandere?
Deine deutsche Rente wird auch nach Island überwiesen. Die Besteuerung richtet sich nach dem Doppelbesteuerungsabkommen. Deutschland behält ein begrenztes Besteuerungsrecht, Island besteuert die Rente als Teil deines Welteinkommens und rechnet die deutsche Steuer an.
Lohnt sich eine Firmengründung in Island steuerlich?
Die isländische Körperschaftsteuer von 20 % ist deutlich niedriger als in Deutschland. Besonders für ortsunabhängige Geschäftsmodelle kann eine isländische Gesellschaft attraktiv sein. Du solltest jedoch die Substance-Anforderungen, die Buchhaltungspflichten und die praktischen Aspekte der Unternehmensführung aus der Ferne bedenken. Eine professionelle Beratung ist hier unerlässlich.
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Zuletzt aktualisiert: 29. Dezember 2025 von Jan Harmening (2005 ausgewandert)
