Steuern
Mehrwertsteuer
In Island gibt es zwei Mehrwertsteuersätze. Entweder beträgt die Mehrwertsteuer für Produkte und Dienstleistungen 24 % oder 11 %. Bestimmte Dienstleistungen, wie unter anderem Gesundheitsdienste, Krankenhaustransporte, der öffentliche Verkehr, Dienstleistungen von Schulen und Bildungseinrichtungen und Sozialdienste, sind von der Mehrwertsteuer befreit.
Steuern von Arbeitnehmer
Die örtlichen Steuern werden von den Löhnen automatisch vom Arbeitgeber abgezogen. Der Steuerabzug, der an den Staat zu zahlen ist, besteht aus Einkommensteuer und kommunaler Steuer.
Bei einem monatlichen Einkommen von 0 – 834 707 ISK beträgt die Steuer 36,94 %. Bei einem monatlichen Einkommen von über 834 707 ISK beträgt die Steuer 46,24 %. Der Steuerfreibetrag beträgt 52 907 ISK pro Monat für das Jahr 2017.
Kapitalertragsteuer
Die Kapitalertragssteuer beträgt 20 % auf Zinserträge, Dividenden, Umsatzerlöse und Mieterträge.
Änderungen ab 2021
Die Reduzierung Einkommensteuer soll bereits im Jahr 2021 – und damit ein Jahr früher als anfangs beabsichtigt – vollständig umgesetzt sein. Durch diese Maßnahme wird eine weitere Steuerklasse eingeführt, sodass ab dem Jahr 2021 drei Steuerklassen existieren werden. Derzeit belaufen sich die Steuersätze bis zu einem monatlichen Einkommen in Höhe von 927.087 Isländischen Kronen auf 22,5 Prozent, bei Einkommen über 927.087 Isländischen Kronen im Monat beträgt der Steuersatz 31,8 Prozent.
Aufgrund der Änderungen ergeben sich für die beiden kommenden Jahre folgende Steuersätze:
– Monatliches Einkommen bis zu 330.225 Isländischen Kronen (niedrigste Steuerklasse): 20,6 Prozent (2020) und 17 Prozent (2021)
– Monatliches Einkommen zwischen 333.226 und 927.087 Isländischen Kronen (mittlere Steuerklasse): 22,75 Prozent (2020) und 23,5 Prozent (2021)
– Monatliches Einkommen über 927.087 Isländischen Kronen (höchste Steuerklasse): 31,8 Prozent (2020 und 2021).
Hinzu kommt die durchschnittliche Gemeindesteuer von 14,44 Prozent, die auch in den Jahren 2020 und 2021 beibehalten wird.
Zudem wird die letzte Phase der Reduzierung der Lohnsteuer um insgesamt 0,5 Prozent eingeleitet; in einem ersten Schritt war bereits Anfang 2019 eine Reduzierung von 0,25 Prozent vorgenommen worden. Dementsprechend wird die Lohnsteuer Anfang 2020 bei 6,35 Prozent liegen (zum Vergleich: im Jahr 2013 betrug diese noch 7,69 Prozent).
Aktuelle Steuer-Infos in Englisch auf rsk.is
Gebühren
Rundfunkgebühren
Allen Personen zwischen 16 und 70 Jahren mit einer Einkommenssteuer über der Einkommensgrenze, wird eine Rundfunkgebühr von 16 800 ISK im Jahr 2017 berechnet.
Kfz-Besteuerung
Die Besteuerung ihres Fahrzeuges erfolgt auf der Grundlage der CO2-Emissionen und des Gewichtes des Fahrzeugs. Die Gebühr im Jahr 2017 liegt zwischen 11 620 ISK und 171 320 ISK.
Seniorenfond
Allen Personen zwischen 16 und 70 Jahren mit einer Einkommenssteuer über der Einkommensgrenze, wird ein Beitrag in Höhe von 10 464 ISK für den Seniorenfond erhoben.
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Fläche: 103.125 km²
Einwohner: 357.050 (Dezember 2018)
Bevölkerungsdichte: 3,5 E/km²
Staatsform: Parlamentarische Republik
Regierungssystem: Parlamentarische Demokratie
Nachbarländer: (Insel – keine)
Landeshauptstadt: Reykjavík
Landessprache: Isländisch
Religionen:
82,09 % evangelisch,
2,39 % Katholiken,
0,61 % Pfingskirche,
0,34 % Ásatrúgemeinde,
0,25 % Adventisten,
0,21 % Buddhisten,
0,13 % Bahai,
0,11 % Muslime,
0,12 % Zeugen Jehovas
Währung: Isländische Krone (ISK)
Wechselkurse:
1 EUR = 151,373 ISK
100 ISK = 0,658 EUR
1 CHF = 153,6 ISK
100 ISK = 0,648 CHF
(Kurs vom 05.01.2023)
Telefon Vorwahl: +354
Zeitzone: UTC +0