3. Februar 2025 von Jan Harmening (2005 ausgewandert) aktualisiert
Das Auswandern nach Island ist nichts für jedermann. Wer jedoch die herbe Schönheit der Landschaft, unberührte Natur und den intensiven nachbarschaftlichen Zusammenhalt außerhalb der Hauptstadt mag, kann sich hier heimisch fühlen. Hier alle wichtigen Infos zur Einreise, Leben und Arbeiten auf Island.
Island und seine Einwanderer

Im Jahr 2023 wanderten offiziell 148 Deutsche nach Island aus und 78 kamen wieder in ihre Heimat zurück. Innerhalb der 10 Jahre von 2014 bis 2023 emigrierten offiziell 1.094 Deutsche nach Island und 687 zogen nach Deutschland zurück. Im Juni 2023 lebten offiziell 1.893 Deutsche in Island. Diese Seite gibt einen Überblick über das Land und die Einwanderung. Auf den Folgeseiten gehen wir ins Detail.
Für viele klingt es sehr verlockend, dass in Island nur drei Menschen auf einem Quadratkilometer leben. Es ist ein friedliches Land, wo man noch in Einsamkeit und mit der Natur leben kann. Zudem wurde Island 2023 auf dem 1. Platz im Global Peace Index als friedlichstes Land eingestuft. Es gibt ein intaktes, kostenloses Gesundheitssystem.
Das Klima in Island ist im Winter relativ mild und im Sommer für den hohen Norden erstaunlich warm. Die Temperaturen steigen über 20 Grad Celsius. Auswandern auf diese Insel bedeutet mehr als nur Eis und Schnee.
Vergleicht man Island mit Deutschland, ist das Pro-Kopf-Einkommen sehr hoch. Island liegt im Weltranking diesbezüglich auf dem 7. Platz.
Einreise, Aufenthalt und Visa-Kategorien in Island
In diesem Abschnitt gehen wir detailliert darauf ein, welche Regelungen für Dich als EU-Bürger oder Schweizer in Island gelten, welche Visa- bzw. Aufenthaltskategorien es gibt und welche Voraussetzungen Du erfüllen musst.
Kurzaufenthalt – Bis zu 90 Tage ohne Visum
Als EU-Bürger oder Schweizer kannst Du ohne Visum nach Island einreisen und Dich bis zu 90 Tage im Land aufhalten. Dabei benötigst Du lediglich einen gültigen Reisepass oder Personalausweis.
- Fakten:
- Island gehört zum Schengen-Raum.
- Keine separaten Visa-Anträge für Kurzaufenthalte notwendig.
- Ideal für Tourismus, Geschäftsreisen oder Kurzzeitbesuche.
Langzeitaufenthalt und Anmeldung – Aufenthalt über 90 Tage
Möchtest Du länger als 90 Tage in Island bleiben, etwa um zu arbeiten, zu studieren oder dauerhaft zu leben, ändert sich die Situation. Auch wenn Du als EU-Bürger oder Schweizer prinzipiell das Recht auf Freizügigkeit hast, musst Du dennoch einige administrative Schritte beachten.
- Erforderliche Schritte:
- Anmeldung beim Directorate of Immigration:
Sobald Dein Aufenthalt 90 Tage überschreitet, musst Du Dich offiziell registrieren. - Nachweise:
- Krankenversicherung: Ein umfassender Nachweis über Deine Krankenversicherung ist Pflicht.
- Finanzielle Mittel: Du musst belegen können, dass Du über ausreichend finanzielle Mittel verfügst, um Deinen Lebensunterhalt in Island zu sichern (Single: 247.572 ISK; Ehepaar: 396.115 ISK pro Monat).
- Wohnsitznachweis: Ein Mietvertrag oder eine Bestätigung des Wohnsitzes in Island ist erforderlich.
- Anmeldung beim Directorate of Immigration:
Spezielle Aufenthaltskategorien und Voraussetzungen
Island unterscheidet, je nach Zweck Deines Langzeitaufenthaltes, verschiedene Kategorien. Hier sind die wichtigsten:
a) Arbeit und Berufstätigkeit
- Voraussetzungen:
- Arbeitsvertrag oder Jobangebot: Du musst einen gültigen Arbeitsvertrag oder eine verbindliche Zusage eines isländischen Arbeitgebers vorlegen.
- Spezielle Zulassungen: In einigen Fällen prüft das Directorate of Immigration, ob Dein Beruf oder Deine Qualifikation in Island besonders nachgefragt wird.
- Fakten:
- Dein zukünftiger Arbeitgeber kann Dich oft bei der Anmeldung unterstützen.
- Eine Anstellung erleichtert den Nachweis finanzieller Unabhängigkeit.
b) Studium
- Voraussetzungen:
- Immatrikulationsbescheid: Du musst von einer isländischen Hochschule oder Universität einen offiziellen Studienplatznachweis vorlegen.
- Finanzierung: Ebenso ist der Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel notwendig (mindestens 189.875 ISK pro Monat).
- Krankenversicherung: Auch hier wird eine Krankenversicherung verlangt.
- Fakten:
- Studierende genießen oft Sonderregelungen, beispielsweise bei der Anmeldung oder bei Vergünstigungen im öffentlichen Leben.
- Die isländische Regierung stellt regelmäßig Informationen zur Verfügung, welche Unterlagen im Detail benötigt werden.
c) Selbstständigkeit und Unternehmensgründung
- Voraussetzungen:
- Geschäftsplan: Du musst einen detaillierten Geschäftsplan vorlegen, der zeigt, dass Dein Unternehmen tragfähig ist.
- Finanzielle Rücklagen: Neben dem Geschäftsplan ist der Nachweis ausreichender finanzieller Mittel erforderlich (Single: 247.572 ISK; Ehepaar: 396.115 ISK pro Monat).
- Erfahrung und Qualifikation: Je nach Branche kann es sein, dass Deine berufliche Qualifikation oder Erfahrung geprüft wird.
- Fakten:
- Island fördert unter bestimmten Bedingungen auch innovative Geschäftsmodelle und Start-ups.
- Die Anmeldung und Zulassung als Selbstständiger erfolgt über das Directorate of Immigration in Kooperation mit anderen lokalen Behörden.
d) Familienzusammenführung
- Voraussetzungen:
- Nachweis der familiären Beziehung: Du musst belegen können, dass Du mit einem in Island ansässigen EU-Bürger oder Schweizer verwandt bist (Ehepartner, eingetragene Partnerschaft, minderjährige Kinder usw.).
- Wohnsitz und finanzielle Absicherung des Sponsors: Der in Island ansässige Familienangehörige muss in der Regel ausreichende finanzielle Mittel und einen gesicherten Wohnsitz nachweisen.
- Fakten:
- Familienzusammenführung erleichtert den langfristigen Aufenthalt und den Integrationsprozess.
- Auch hier erfolgt die Anmeldung über das Directorate of Immigration, wobei die genauen Anforderungen je nach individueller Situation variieren können.
Der Ablauf und wichtige Tipps
- Vorabinformation: Informiere Dich möglichst frühzeitig über die spezifischen Anforderungen auf der offiziellen Website des isländischen Directorate of Immigration. Dort findest Du immer aktuelle Informationen und Checklisten für die jeweiligen Aufenthaltszwecke.
- Dokumente sammeln: Stelle sicher, dass alle notwendigen Unterlagen – von Versicherungsnachweisen über Finanzierungsbelege bis hin zu Arbeitsverträgen oder Studienbescheinigungen – vollständig und aktuell sind.
- Fristen beachten: Die Anmeldung beim Directorate of Immigration sollte rechtzeitig erfolgen, bevor die 90-Tage-Frist abläuft. Bei verspäteter Anmeldung können zusätzliche Schwierigkeiten entstehen.
- Netzwerke nutzen: Tausche Dich in Foren oder sozialen Netzwerken mit anderen EU-Bürgern und Schweizern aus, die bereits in Island leben. Erfahrungsberichte und praktische Tipps können Dir den Einstieg erheblich erleichtern.
Rechtssicher auswandern – Was jeder wissen sollte
Überblick über Wirtschaft und Arbeiten in Island
Wirtschaftliche Situation in Island
Die isländische Wirtschaft basiert hauptsächlich auf dem Dienstleistungssektor, der Fischerei, der Aluminiumindustrie und dem Tourismus. In den letzten Jahren hat sich besonders der Technologiesektor stark entwickelt. Die Wirtschaft hat sich nach der Finanzkrise 2008 gut erholt und zeigt ein stabiles Wachstum.
Voraussetzungen für die Arbeitsaufnahme
Als EU/EWR-Bürger oder Schweizer genießt du grundsätzlich Arbeitnehmerfreizügigkeit in Island. Du brauchst:
- Eine isländische Kennitala (Personennummer)
- Eine Aufenthaltsregistrierung bei Aufenthalten über 3 Monate
- Ein Bankkonto in Island
- Eine isländische Steuerkarte
Gefragte Branchen und Berufe
Besonders gesucht werden Fachkräfte in:
- Tourismus und Hotellerie
- Gesundheitswesen (Ärzte, Pflegekräfte)
- IT und Softwareentwicklung
- Baugewerbe
- Fischverarbeitung
- Ingenieurwesen
- Erneuerbare Energien
Selbstständigkeit und Firmengründung
Für eine Unternehmensgründung in Island musst du:
- Eine Geschäftsidee und einen Businessplan entwickeln
- Die Firma beim Fyrirtækjaskrá (Handelsregister) anmelden
- Eine Steuernummer beantragen
- Dich bei der Ríkisskattstjóri (Steuerbehörde) registrieren
- Eventuell erforderliche Genehmigungen einholen
Die häufigsten Unternehmensformen sind:
- Einpersonenunternehmen (Einkafyrirtæki)
- GmbH (Einkahlutafélag – EHF)
- AG (Hlutafélag – HF)
Löhne und Gehälter
Das durchschnittliche Monatsgehalt in Island beträgt etwa 700.000 ISK (ca. 4.700 EUR) brutto. Die Gehälter variieren stark nach Branche:
- Führungskräfte: 900.000 bis 1.500.000 ISK
- Facharbeiter: 500.000 bis 800.000 ISK
- Ungelernte Arbeitskräfte: 400.000 bis 500.000 ISK
Zu beachten ist dabei das hohe Preisniveau in Island. Die Lebenshaltungskosten liegen deutlich über dem EU-Durchschnitt.
Zusätzliche wichtige Informationen
- Der Mindestlohn wird durch Tarifverträge festgelegt
- Die Arbeitslosenquote ist traditionell niedrig
- Eine gute Kenntnis der englischen Sprache ist in den meisten Berufen erforderlich
- Isländisch Kenntnisse sind von Vorteil, besonders im Kundenservice
- Das Arbeitsrecht ist stark arbeitnehmerfreundlich ausgerichtet
- Die Gewerkschaften spielen eine wichtige Rolle
Die Jobsuche erfolgt hauptsächlich über:
- Das isländische Arbeitsamt (Vinnumálastofnun)
- Online-Jobportale wie alfred.is oder jobs.is
- Soziale Netzwerke, besonders LinkedIn
- Direkte Bewerbungen bei Unternehmen
Alle genannten Informationen sollten vor einer konkreten Planung nochmals aktuell überprüft werden, da sich Regelungen und wirtschaftliche Bedingungen ändern können.
Lebenshaltungskosten in Island
Island ist bekannt für seine atemberaubende Natur, aber auch für seine hohen Lebenshaltungskosten. Lebensmittel sind teurer als in vielen anderen Ländern, da vieles importiert werden muss. Besonders Fleisch, Milchprodukte und Alkohol schlagen kräftig zu Buche.
Wohnen ist ebenfalls kostspielig, vor allem in Reykjavik. Die Mietpreise sind hoch, und auch der Kauf von Immobilien ist teuer. Nebenkosten wie Strom und Heizung sind zwar nicht übermäßig teuer, da Island viel erneuerbare Energie nutzt, aber Internet und Mobilfunk sind vergleichsweise teuer.
Transportkosten hängen stark davon ab, ob du ein Auto hast. Benzinpreise sind hoch, und öffentliche Verkehrsmittel sind nicht sehr günstig. Wenn du viel reist, solltest du mit höheren Kosten rechnen.
Freizeit und Restaurants gehen ebenfalls ins Geld. Ein Essen im Restaurant kostet deutlich mehr als in vielen anderen Ländern, und auch Eintrittspreise für kulturelle Veranstaltungen oder Sportangebote sind nicht gerade günstig.
Insgesamt sind die Lebenshaltungskosten in Island hoch, aber mit einem lokalen Gehalt besser zu stemmen als mit einem Einkommen aus dem Ausland. Hier eine ausführliche Aufschlüsselung der Lebenshaltungskosten von Island.
Fazit: Auswandern und Leben Island
Als EU-Bürger oder Schweizer hast Du den Vorteil der Freizügigkeit im Schengen-Raum und kannst Island zunächst ohne Visum besuchen. Für einen längeren Aufenthalt – sei es zum Arbeiten, Studieren, Gründen eines Unternehmens oder der Familienzusammenführung – sind jedoch zusätzliche Schritte erforderlich. Die unterschiedlichen Aufenthaltskategorien erfordern jeweils spezifische Nachweise wie Arbeitsverträge, Immatrikulationsbescheide, Geschäftspläne oder Familiennachweise. Mit einer gründlichen Vorbereitung (z.B. Isländisch lernen), der rechtzeitigen Zusammenstellung aller notwendigen Unterlagen und der Nutzung offizieller Informationsquellen steht Deinem neuen Leben in Island nichts im Wege.
Besonderheiten und Vorteile auf einen Blick
- einfache Einwanderung
- gute Gastfreundschaft
- eines der friedlichsten Länder der Welt
- gutes kulturelles Angebot
- preiswerte Nebenkosten
- Atomkraft frei
- kostenloses Gesundheitssystem für Arbeitnehmer
- viele Jobmöglichkeiten am Arbeitsmarkt
- relativ sicher vor Naturkatastrophen
- geringe Bevölkerungsdichte
- fünfthöchster Lebenshaltungskosten-Index
- Island hat Antrag auf EU-Mitgliedschaft zurückgezogen
Schnell eine neue Sprache sprechen – So geht’s
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Island Landesdaten
Fläche: 103.125 km²
Einwohner: 350.826 (2024)
Bevölkerungsdichte: 3,4 E/km²
Staatsform: Parlamentarische Republik (Flagge/Wappen)
Regierungssystem: Parlamentarische Demokratie
Nachbarländer: (Insel – keine)
Landeshauptstadt: Reykjavík; 139.875 Einwohner
Landessprache: Isländisch
Religionen:
82,09 % evangelisch,
2,39 % Katholiken,
0,61 % Pfingstkirche,
0,34 % Ásatrúgemeinde,
0,25 % Adventisten,
0,21 % Buddhisten,
0,13 % Bahai,
0,12 % Zeugen Jehovas
0,11 % Muslime
Währung: Isländische Krone (ISK)
Wechselkurse:
1 EUR = 143,59 ISK
100 ISK = 0,693 EUR
1 CHF = 152,825 ISK
100 ISK = 0,651 CHF
(Kurs vom 02.01.2025)
Telefon Vorwahl: +354
Zeitzone: UTC +0
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