Indien 2025 – Einwanderungsbestimmungen

8. März 2025 von Ivonne Harmening (ausgewandert seit 2005) aktualisiert

Immigration

Die Hürden für eine Einwanderung sind sehr hoch. Neben dem Touristenvisum und einigen Spezialvisa, etwa für Missionare, gibt es vier verschiedene Kategorien für Konferenzteilnehmer, Studenten, Angestellte und Geschäftsleute. Die letzten drei lassen einen Aufenthalt von bis zu 5 Jahren zu. Hier stellen wir die unterschiedlichen Visa für Indien vor.

Einwanderungsmöglichkeiten

Beschäftigte, in der Regel Entsandte ihrer Unternehmen, brauchen von diesem Bestätigungsbriefe. Wichtig ist ein gültiger Arbeitsvertrag, mit dem man praktisch nie zurückgewiesen wird.

Noch höher liegen die Hürden für den Erhalt des „Indian Citizenship“. Nicht-Inder können sie durch Heirat erwerben, wenn sie seit mehr als sieben Jahren in Indien leben. Ohne Heirat muss der Antragsteller mehr als zwölf Jahre in Indien gelebt haben.

Möchte man als deutscher Staatsbürger, ohne familiäre Bindungen nach Indien, über längere Zeit dort leben, ist die Anstellung bei einem Unternehmen in Indien zwingende Voraussetzung. Mittels des sogenannten „Letter of Appointment“, den einem der zukünftige Arbeitgeber ausstellt, muss man bei seinem zuständigen Konsulat vorstellig werden.

Ebenfalls zwingend erforderlich für den Visum-Antrag sind die amtliche Registrierungsbescheinigung für das indische Unternehmen, der Arbeitsvertrag sowie ein Zeugnis, in dem die eigene akademische Qualifikation enthalten ist. Daneben sollten, zur Antragsprüfung, Unterlagen in Kopie beigefügt werden, die Auskunft über das Unternehmen geben, für das der Reisende tätig sein wird.

Sofern eine schriftliche Einladung einer indischen Firma vorliegt, kann es für eine Antragsbearbeitung hilfreich sein, dem Antrag auf Einreise eine Kopie des entsprechenden Schreibens beizulegen. Die Kosten für diese Businessvisa betragen derzeit ca. 250 Euro.

Plant man vollständig nach Indien auszuwandern und zu diesem Zweck seine deutsche bzw. EU-Staatsbürgerschaft aufzugeben, sollte man sich – neben der reiflichen Überlegung – an sein zuständiges Konsulat wenden, da die Informationen zu diesem Thema – auch von offizieller Seite – sehr unterschiedlich sind.

Auf der einen Seite wird die Möglichkeit der Einbürgerung durch Naturalisation angegeben, für die man entweder innerhalb von 14 Jahren elf Jahre in Indien gelebt haben muss. Eine andere Information besagt, dass man sechs Jahre am Stück in Indien verbracht haben muss.

Eine Auswanderung nach Indien, sei es nur für einen begrenzten Zeitraum oder auch für immer bedarf gründlicher Überlegung und Planung und ist mit vielen bürokratischen Hürden übersät, die hier nicht im Einzelnen dargestellt werden können.


Rechtssicher auswandern – Was jeder wissen sollte


Umzug nach Indien

Vergleiche bitte die Kosten und spare bis zu 40 % bei Deinem Umzug. Innerhalb von nur 1 Minute kannst Du nach dem Ausfüllen des nachfolgenden Formulars kostenlos die 5 besten Angebote von über 1.000 professionellen internationalen Umzugsunternehmen erhalten. Über 200.000 Auswanderer haben bisher diesen Service erfolgreich genutzt.


Schnell eine neue Sprache sprechen – So geht’s


Folgende Seiten über Indien könnten Sie auch interessieren

Botschaften und Konsulate von Indien

In Deutschland

Tiergartenstr. 17,
10785 Berlin
Tel.: 030 – 25 79 5 0
Fax: 030 – 25 79 5 102
info@indianembassy.de

Indische Generalkonsulate in Frankfurt, München, Hamburg

Friedrich Ebert Anlage 26
60325 Frankfurt
Tel. (069) 1 53 00 50
Fax (069) 55 41 25

Widenmayerstrasse 15
80538 München
Tel. (089) 2 10 23 90
Fax (089) 21 02 39 80

Raboisen 6
20095 Hamburg
Tel. (040) 33 80 36
Fax (040) 32 37 57

In Österreich

Opernring 1
Stiege E/ 4th Stock A
1010 Wien
Tel. : 0043(1) 585 0793-46
Fax : 0043(1) 585 08 05
visapassport@indianembassy.at

In der Schweiz

Kirchenfeldstr. 28
3005 Bern
Tel.: 031 350 11 30
Fax: 031 351 15 57
india@indembassybern.ch www.indembassybern.ch

Diplomatische Vertretungen in Indien

Botschaft von Deutschland

No. 6/50G, Shanti Parth, Chanakyapuri,
New Delhi 110021
Tel.: 0091 11 – 44 19 91 99
Fax: 0091 11 – 26 87 31 17 E-info@new-delhi.diplo.de

Botschaft von Österreich

EP-13, Chandragupta Marg, Chanakyapuri
New Delhi 110 021
Tel: (+91/11) 2419 2700
Fax: (+91/11) 2688 6929
new-delhi-ob@bmeia.gv.at

Botschaft der Schweiz

Nyaya Marg, Chanakyapuri
New Delhi – 110 021
(P.O. Box 392)
Tel.: +91 11 2687 8372
Fax: +91 11 2687 3093
ndh.vertretung@eda.admin.ch

Deutsch-Indische Industrie- und Handelskammer
Verbindungsbüro in Deutschland
Citadellstraße 12
40213 Düsseldorf
Tel. (0211) 360 597/98 36 27 49
Fax (0211) 35 02 87
duesseldorf@indo-german.com
https://indien.ahk.de/en/

Indien - 55 verblüffende Einblicke
Was Sie dachten, NIEMALS über INDIEN wissen zu wollen: 55 verblüffende Einblicke in ein wunderliches Land
KulturSchock Indien
Reise Know-How KulturSchock Indien: Alltagsleben, Traditionen, Begegnungen
Fettnäpfchenführer Indien
Fettnäpfchenführer Indien: Be happy oder das No-problem-Problem
Reiseführer Indien 2024
MARCO POLO Reiseführer Indien: Reisen mit Insider-Tipps. Inkl. kostenloser Touren-App
Bis 40 % beim Umzug sparen - weltweit
Bis 40 % beim Umzug sparen – weltweit

DSGVO Cookie Consent mit Real Cookie Banner