Spanien gehört zu den beliebtesten Auswanderungszielen für Deutschsprachige – nicht zuletzt wegen des angenehmen Klimas und der Lebensqualität. Doch wie steht es um die steuerliche Attraktivität? Das spanische Steuersystem unterscheidet sich in wesentlichen Punkten vom deutschen, österreichischen und Schweizer System und bietet für bestimmte Auswanderergruppen durchaus interessante Möglichkeiten.

Ein wichtiger Unterschied zu Deutschland: Spanien erhebt neben der Einkommensteuer auch eine Vermögensteuer, kennt aber keine Gewerbesteuer auf kommunaler Ebene. Die Einkommensteuersätze bewegen sich in ähnlichen Bereichen wie in Deutschland, allerdings gibt es attraktive Sonderregelungen für Neuankömmlinge. Besonders interessant ist das sogenannte „Beckham-Gesetz“ für hochqualifizierte Arbeitnehmer, das eine pauschale Besteuerung von nur 24 % ermöglicht.
Für Rentner kann Spanien je nach individueller Situation steuerlich vorteilhaft sein, insbesondere wenn Rentenleistungen nach dem Doppelbesteuerungsabkommen in Spanien niedriger besteuert werden als in den DACH-Ländern. Digitale Nomaden profitieren von speziellen Visa-Programmen, müssen aber ihre weltweiten Einkünfte versteuern, sobald sie steuerresident werden.
1. Steuerresidenz und Steuerpflicht
Kriterien für unbeschränkte Steuerpflicht
Du wirst in Spanien unbeschränkt steuerpflichtig, wenn mindestens einer der folgenden Punkte zutrifft:
- 183-Tage-Regel: Du hältst Dich mehr als 183 Tage pro Kalenderjahr in Spanien auf – auch unterbrochene Aufenthalte zählen zusammen
- Lebensmittelpunkt: Dein Ehepartner oder minderjährige Kinder leben dauerhaft in Spanien
- Wirtschaftlicher Mittelpunkt: Der Großteil Deiner wirtschaftlichen Aktivitäten oder Vermögensverwaltung findet in Spanien statt
Die spanischen Finanzbehörden (Agencia Tributaria) prüfen diese Kriterien sehr genau. Kurzaufenthalte im Ausland werden dabei auf die 183 Tage angerechnet, es sei denn, Du kannst nachweisen, dass Du in einem anderen Land steuerresident warst.
Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland, Österreich und der Schweiz
Spanien hat mit allen drei DACH-Ländern umfassende Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) geschlossen:
DBA Deutschland-Spanien: Das Abkommen regelt klar, wo welche Einkünfte besteuert werden. Renten aus der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung dürfen beispielsweise in Spanien besteuert werden, wobei Deutschland ein Besteuerungsrecht für den Ertragsanteil behält. Bei Immobilien gilt das Besteuerungsrecht des Landes, in dem die Immobilie liegt.
DBA Österreich-Spanien: Ähnliche Regelungen wie mit Deutschland, allerdings mit Besonderheiten bei Pensionen aus dem öffentlichen Dienst, die im Quellenstaat besteuert werden.
DBA Schweiz-Spanien: Die Schweiz wendet das Anrechnungsverfahren an, sodass in Spanien gezahlte Steuern auf die Schweizer Steuerlast angerechnet werden können.
Wegzugsbesteuerung aus den DACH-Ländern
Bei einem Umzug nach Spanien musst Du Folgendes beachten:
Aus Deutschland: Die Wegzugsbesteuerung greift, wenn Du mindestens 1 % an einer Kapitalgesellschaft hältst und diese Beteiligung einen Wert von mindestens 500.000 Euro hat. Nicht realisierte Wertsteigerungen werden dann zum Zeitpunkt des Wegzugs besteuert. Innerhalb der EU kannst Du die Steuer jedoch zinslos stunden.
Aus Österreich: Ähnliche Regelungen wie in Deutschland, allerdings mit einer Schwelle von 1 % Beteiligung ohne Mindestbetrag.
Aus der Schweiz: Keine allgemeine Wegzugsbesteuerung, aber besondere Regelungen für Unternehmer und Anteilseigner bei Aufgabe der schweizerischen Steuerresidenz.
2. Einkommensteuer
Allgemeine Struktur
Die spanische Einkommensteuer (Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas, IRPF) ist eine progressive Steuer, die sich aus einem staatlichen und einem regionalen Teil zusammensetzt. Die regionalen Komponenten können je nach Autonomer Gemeinschaft variieren.
Steuersätze 2025 (Staatlicher Teil + typische regionale Zuschläge):
| Zu versteuerndes Einkommen | Steuersatz |
|---|---|
| Bis 12.450 Euro | 19 % |
| 12.450 bis 20.200 Euro | 24 % |
| 20.200 bis 35.200 Euro | 30 % |
| 35.200 bis 60.000 Euro | 37 % |
| 60.000 bis 300.000 Euro | 45 % |
| Über 300.000 Euro | 47 % |
Diese Sätze können je nach Autonomer Gemeinschaft um einige Prozentpunkte abweichen. Die Balearen und Katalonien haben tendenziell höhere Sätze, während Madrid zu den steuerlich günstigeren Regionen gehört.
Steuerjahr und Zahlungsmodalitäten: Das Steuerjahr entspricht dem Kalenderjahr. Die Steuererklärung muss zwischen April und Juni des Folgejahres eingereicht werden. Bei Arbeitnehmern erfolgt eine monatliche Quellensteuereinbehaltung durch den Arbeitgeber, die dann im Rahmen der Jahressteuererklärung verrechnet wird.
Arbeitnehmer
Lohnsteuer und Abzugsverfahren
Als Arbeitnehmer in Spanien wird Dir die Einkommensteuer direkt vom Gehalt abgezogen (retención). Die Höhe richtet sich nach Deinem voraussichtlichen Jahreseinkommen und persönlichen Umständen. Dein Arbeitgeber ist verpflichtet, diese Vorauszahlungen monatlich an die Finanzbehörde abzuführen.
Sozialversicherungsbeiträge
Zusätzlich zur Einkommensteuer fallen Sozialversicherungsbeiträge an:
- Arbeitnehmeranteil: ca. 6,35 % des Bruttogehalts
- Arbeitgeberanteil: ca. 29,9 % des Bruttogehalts
Diese Beiträge decken Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung ab. Die Gesamtbelastung ist damit deutlich niedriger als in Deutschland (ca. 20 %) oder Österreich (ca. 18 %).
Absetzbare Werbungskosten
In Spanien sind die Möglichkeiten zum Absetzen von Werbungskosten begrenzter als in Deutschland:
- Beiträge zu Gewerkschaften
- Rechtsschutzversicherungen für arbeitsrechtliche Streitigkeiten
- Fortbildungskosten (unter bestimmten Bedingungen)
- Umzugskosten bei berufsbedingtem Wohnortwechsel
Pendlerpauschale/Fahrtkosten
Anders als in Deutschland gibt es keine generelle Entfernungspauschale. Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sind grundsätzlich nicht absetzbar – eine deutliche Abweichung vom deutschen System.
Digitale Nomaden
Besteuerung ausländischer Einkünfte
Sobald Du in Spanien steuerresident bist, musst Du Dein weltweites Einkommen versteuern. Das gilt auch für Einkünfte aus ausländischen Quellen wie internationalen Kunden oder Online-Geschäften. Die ausländischen Steuern können unter Beachtung des jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommens angerechnet werden.
Home-Office-Regelungen
Für digitale Nomaden, die von Spanien aus arbeiten, gelten grundsätzlich die normalen Regeln für Selbstständige. Wenn Du für ausländische Auftraggeber arbeitest, bist Du in der Regel als Selbstständiger (autónomo) zu behandeln.
Relevante Visa- und Aufenthaltsprogramme
Spanien hat 2023 ein spezielles Digitale-Nomaden-Visum eingeführt:
- Für Nicht-EU-Bürger, die remote für ausländische Unternehmen arbeiten
- Aufenthaltsdauer bis zu einem Jahr, verlängerbar auf bis zu fünf Jahre
- Voraussetzungen: Nachweis über mindestens ein Jahr Berufserfahrung, monatliches Einkommen von mindestens 200 % des spanischen Mindestlohns (ca. 2.300 Euro/Monat)
Steuerliche Besonderheit: Digitale Nomaden können unter bestimmten Bedingungen von einer reduzierten Einkommensteuer von 24 % auf die ersten 600.000 Euro profitieren – dies gilt jedoch nur für die ersten Jahre und bei Erfüllung bestimmter Kriterien.
Nachweispflichten
Du musst folgende Unterlagen nachweisen können:
- Arbeitsverträge oder Auftragsbestätigungen
- Nachweis über Krankenversicherung
- Banknachweise über ausreichende finanzielle Mittel
- Nachweis über Unterkunft in Spanien
Selbstständige und Unternehmer
Besteuerung von Unternehmensgewinnen
Als Selbstständiger (autónomo) wirst Du über die Einkommensteuer besteuert. Deine Gewinne unterliegen den oben genannten progressiven Steuersätzen von 19 % bis 47 %. Wichtig: Du musst quartalsweise Vorauszahlungen leisten, die dann im Rahmen der Jahressteuererklärung verrechnet werden.
Zusätzliche Belastung: Als autónomo zahlst Du pauschale Sozialversicherungsbeiträge von mindestens ca. 294 Euro monatlich (2025), unabhängig vom tatsächlichen Gewinn. Dies kann besonders in der Anfangsphase eine erhebliche Belastung darstellen.
Körperschaftsteuer bei Firmengründung
Die Gründung einer spanischen Kapitalgesellschaft (S.L. – Sociedad Limitada, vergleichbar mit der deutschen GmbH) kann steuerlich vorteilhaft sein:
- Körperschaftsteuersatz: 25 % (Standardsatz)
- Für Neugründungen: 15 % in den ersten zwei Jahren mit positivem Gewinn
- Für kleine Unternehmen: Auf die ersten 25.000 Euro Gewinn nur 23 %
Die Körperschaftsteuer wird auf den Unternehmensgewinn erhoben. Wenn Du Dir als Geschäftsführer ein Gehalt auszahlst, unterliegt dieses der normalen Einkommensteuer. Dividendenausschüttungen werden mit 19 % bis 26 % besteuert.
Gewerbesteuer
Im Gegensatz zu Deutschland gibt es in Spanien keine kommunale Gewerbesteuer. Dies ist ein erheblicher Vorteil für Unternehmer, da die effektive Steuerbelastung dadurch geringer ausfällt.
Buchführungspflichten
Je nach Größe Deines Unternehmens gelten unterschiedliche Anforderungen:
- Autónomos: Vereinfachte Buchführung möglich, Einnahmen-Überschuss-Rechnung
- Sociedades: Vollständige doppelte Buchführung, Jahresabschluss mit Bilanz und GuV
- Aufbewahrungspflicht: Sechs Jahre für alle steuerrelevanten Unterlagen
Absetzbare Betriebsausgaben
Folgende Ausgaben kannst Du als Selbstständiger oder Unternehmer steuerlich geltend machen:
- Büromaterial und Ausstattung
- Miete für Geschäftsräume (bei Home-Office anteilig 30 % der Wohnungskosten)
- Fahrzeugkosten (bei nachweislich beruflicher Nutzung)
- Versicherungen (Haftpflicht, Rechtsschutz)
- Fortbildungskosten
- Marketing und Werbung
- Reisekosten
- Professionelle Dienstleistungen (Steuerberater, Anwalt)
Finanziell Unabhängige und Investoren
Kapitalertragssteuer
Kapitaleinkünfte werden in Spanien getrennt vom übrigen Einkommen besteuert (sogenannte Abgeltungsteuer):
| Kapitaleinkommen | Steuersatz |
|---|---|
| Bis 6.000 Euro | 19 % |
| 6.000 bis 50.000 Euro | 21 % |
| 50.000 bis 200.000 Euro | 23 % |
| Über 200.000 Euro | 26 % |
Diese Sätze gelten für:
- Zinsen aus Spareinlagen
- Dividenden aus Aktien
- Kursgewinne aus Wertpapierverkäufen
- Gewinne aus Kryptowährungen
Freibeträge für Kapitalerträge
Anders als in Deutschland gibt es in Spanien keinen Sparerpauschbetrag. Jeder Euro an Kapitaleinkünften ist grundsätzlich steuerpflichtig. Allerdings kannst Du Verluste aus Kapitalanlagen mit Gewinnen verrechnen und Verlustvorträge für bis zu vier Jahre nutzen.
Besonderheiten bei ausländischen Depots
Wenn Du ein Depot außerhalb Spaniens hältst, besteht eine Meldepflicht:
- Modelo 720: Jährliche Meldung ausländischer Vermögenswerte über 50.000 Euro
- Frist: 31. März jeden Jahres
- Betroffen: Bankkonten, Wertpapierdepots, Immobilien, Lebensversicherungen
- Wichtig: Drastische Strafen bei Nichtmeldung (bis zu 150 % des nicht gemeldeten Wertes)
Immobilienertragsteuer
Gewinne aus dem Verkauf von Immobilien werden wie andere Kapitalerträge mit 19 % bis 26 % besteuert. Eine wichtige Ausnahme: Wenn Du eine Hauptwohnung verkaufst und den Erlös innerhalb von zwei Jahren in eine neue Hauptwohnung in der EU reinvestierst, ist der Gewinn steuerfrei.
Mieteinnahmen aus Immobilien werden als Einkommen mit den regulären Sätzen von 19 % bis 47 % versteuert. Bei Vermietung an Langzeitmieter kannst Du pauschal 60 % der Einnahmen als Ausgaben absetzen.
Rentner
Besteuerung gesetzlicher Renten
Die Besteuerung von Renten aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz hängt vom jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen ab:
Deutsche gesetzliche Rente: Wird in Spanien besteuert. Deutschland behält sich jedoch das Recht vor, einen Teil zu besteuern. In der Praxis wird die Rente in Spanien nach den oben genannten Steuersätzen versteuert, wobei ein bestimmter Prozentsatz steuerfrei bleibt (abhängig vom Jahr des Renteneintritts).
Österreichische gesetzliche Rente: Ähnlich wie deutsche Renten – Besteuerung in Spanien unter Anrechnung österreichischer Vorabzüge.
Schweizer AHV-Rente: Kann sowohl in der Schweiz als auch in Spanien besteuert werden, wobei die Doppelbesteuerung durch Anrechnung vermieden wird.
Wichtiger Hinweis: Deutsche Rentner sollten eine „Ansässigkeitsbescheinigung“ (Certificado de Residencia Fiscal) bei den spanischen Behörden beantragen und diese der deutschen Rentenversicherung vorlegen, damit keine deutsche Steuer einbehalten wird.
Besteuerung privater Renten und Pensionen
Private Renten und Betriebspensionen werden in Spanien grundsätzlich mit den regulären Einkommensteuersätzen von 19 % bis 47 % besteuert. Bei Einmalzahlungen aus Pensionskassen kann eine Reduzierung um 40 % gewährt werden, wenn die Einzahlung vor 2007 erfolgte.
Pensionen aus dem öffentlichen Dienst (z. B. deutsche Beamtenpensionen) werden nach den meisten Doppelbesteuerungsabkommen nur im Herkunftsland besteuert – also in Deutschland, Österreich oder der Schweiz.
Altersfreibeträge
Rentner profitieren in Spanien von folgenden steuerlichen Vergünstigungen:
- Allgemeiner Grundfreibetrag: 5.550 Euro (wie für alle Steuerpflichtigen)
- Zusätzlicher Altersfreibetrag: Für Steuerpflichtige über 65 Jahre zusätzliche 1.150 Euro
- Für über 75-Jährige: Weitere 1.400 Euro (insgesamt also 8.100 Euro steuerfrei)
Diese Freibeträge gelten für alle Einkommensarten, auch für Renten.
3. Vermögensteuer
Die spanische Vermögensteuer (Impuesto sobre el Patrimonio) ist eine der wenigen in Europa noch existierenden Vermögensteuern und kann für vermögende Auswanderer ein wichtiger Kostenfaktor sein.
Existenz und Höhe
Die Vermögensteuer wird jährlich auf das Nettovermögen erhoben. Die Steuersätze variieren je nach Autonomer Gemeinschaft erheblich:
Staatliche Grundsätze:
- Steuersätze: 0,2 % bis 3,5 % (progressiv)
- Freibetrag: 700.000 Euro (allgemein)
- Zusätzlicher Freibetrag für selbstgenutzte Hauptwohnung: 300.000 Euro
Regionale Unterschiede (Beispiele):
- Madrid: Faktisch abgeschafft durch 100 % Ermäßigung
- Katalonien: Volle Besteuerung mit erhöhten Sätzen bis 3,75 %
- Valencia: Standardsätze mit erhöhtem Freibetrag von 1 Million Euro für über 65-Jährige
- Andalusien: Standardsätze mit zusätzlichem Freibetrag für Unternehmensbeteiligungen
Bewertungsgrundlagen
Das Vermögen wird zum 31. Dezember jeden Jahres bewertet:
- Immobilien: Höherer Wert aus Katasterwert (valor catastral), Kaufpreis oder Marktwert
- Wertpapiere: Börsenkurs zum Stichtag
- Unternehmensbeteiligungen: Verkehrswert oder Substanzwert
- Bankguthaben: Nominalbetrag
Betroffene Vermögensarten
Folgendes Vermögen ist steuerpflichtig:
- Immobilien weltweit (für Steuerresidenten)
- Bankguthaben und Bargeld
- Wertpapiere (Aktien, Anleihen, Fonds)
- Unternehmensbeteiligungen
- Lebensversicherungen (Rückkaufswert)
- Fahrzeuge, Boote, Flugzeuge
- Schmuck und Kunstgegenstände über 20.000 Euro
Abzugsfähige Schulden:
- Hypotheken und Immobilienkredite
- Geschäftskredite
- Persönliche Verbindlichkeiten
4. Kapitalertragssteuer
Die Besteuerung von Kapitalerträgen in Spanien erfolgt getrennt vom übrigen Einkommen und ist für Anleger ein wichtiger Faktor.
Steuersätze für verschiedene Anlageformen
Wie bereits erwähnt, gelten progressive Sätze von 19 % bis 26 % für:
- Dividenden: 19 % bis 26 % (nach Abzug der Werbungskosten)
- Zinsen: 19 % bis 26 % (keine Freibeträge)
- Kursgewinne bei Aktien: 19 % bis 26 % (nur realisierte Gewinne)
- Investmentfonds: 19 % bis 26 % (nur bei Verkauf, nicht bei Umschichtung innerhalb der gleichen Fondsgesellschaft)
- Kryptowährungen: 19 % bis 26 % (beim Verkauf oder Tausch)
Quellensteuer
Bei spanischen Kapitalerträgen wird häufig eine Quellensteuer direkt abgezogen:
- Spanische Dividenden: 19 % Quellensteuer
- Spanische Zinsen: 19 % Quellensteuer
Diese Quellensteuer wird auf die Jahressteuerschuld angerechnet. Bei höheren Einkünften kann eine Nachzahlung fällig werden.
Anrechnung ausländischer Quellensteuer
Wenn Du ausländische Dividenden erhältst, wird oft im Quellenstaat eine Steuer einbehalten:
- Diese kann auf die spanische Steuerschuld angerechnet werden
- Maximal anrechenbar ist der niedrigere Betrag aus ausländischer Quellensteuer und spanischer Steuer auf diese Einkünfte
- Nachweis über die bezahlte ausländische Steuer erforderlich
Beispiel: Du erhältst 1.000 Euro Dividende aus deutschen Aktien. Deutschland behält 26,375 % Quellensteuer ein (263,75 Euro). In Spanien fallen auf diese 1.000 Euro beispielsweise 21 % an (210 Euro). Du kannst 210 Euro anrechnen, die Differenz von 53,75 Euro kannst Du in Deutschland zurückfordern.
Meldepflichten
- Jährliche Steuererklärung: Alle Kapitaleinkünfte müssen in der Steuererklärung (IRPF) angegeben werden
- Modelo 720: Meldung ausländischer Vermögenswerte über 50.000 Euro bis 31. März
- Strafen bei Versäumnis: Besonders beim Modelo 720 können drastische Bußgelder verhängt werden
5. Immobiliensteuer
Der Immobilienbesitz in Spanien zieht verschiedene steuerliche Verpflichtungen nach sich, die Du unbedingt kennen solltest.
Grundsteuer (Impuesto sobre Bienes Inmuebles – IBI)
Die jährliche Grundsteuer wird von den Gemeinden erhoben und basiert auf dem Katasterwert (valor catastral) der Immobilie:
- Steuersatz: 0,4 % bis 1,3 % des Katasterwertes (je nach Gemeinde)
- Fälligkeit: Normalerweise zwischen September und November
- Typische Beträge: 300 bis 1.000 Euro jährlich für ein durchschnittliches Einfamilienhaus
Der Katasterwert liegt meist deutlich unter dem Marktwert, oft bei 50 % bis 70 % des tatsächlichen Verkaufswertes.
Grunderwerbsteuer beim Kauf
Beim Immobilienkauf fallen unterschiedliche Steuern an, je nachdem, ob es sich um einen Neubau oder eine Bestandsimmobilie handelt:
Bestandsimmobilien:
- Grunderwerbsteuer (Impuesto de Transmisiones Patrimoniales – ITP): 6 % bis 11 % des Kaufpreises (regional unterschiedlich)
- Beispiel Andalusien: 7 %
- Beispiel Katalonien: 10 %
- Beispiel Madrid: 6 %
Neubauten vom Bauträger:
- Mehrwertsteuer (IVA): 10 % des Kaufpreises
- Stempelsteuer (Actos Jurídicos Documentados – AJD): 0,5 % bis 1,5 % (regional unterschiedlich)
Wertzuwachssteuer beim Verkauf
Beim Verkauf einer Immobilie fallen zwei Steuern an:
Kapitalertragssteuer auf Wertzuwachs:
- 19 % bis 26 % auf den Gewinn (Verkaufspreis minus Anschaffungskosten und investierte Verbesserungen)
- Wichtige Ausnahme: Verkauf der Hauptwohnung durch über 65-Jährige ist steuerfrei
- Ausnahme: Reinvestition in neue Hauptwohnung innerhalb von zwei Jahren (steuerfrei)
Gemeindliche Wertzuwachssteuer (Plusvalía Municipal):
- Wird auf den Wertzuwachs des Grundstücks erhoben
- Berechnung basiert auf dem Katasterwert und der Besitzdauer
- Typische Beträge: 1.000 bis 5.000 Euro bei einem normalen Einfamilienhaus nach 10 Jahren Besitz
Vermietungseinkünfte
Einkünfte aus der Vermietung von Immobilien werden wie folgt besteuert:
Langzeitvermietung (Hauptwohnsitz des Mieters):
- Besteuerung mit 19 % bis 47 % auf den Nettogewinn
- Pauschalabzug von 60 % der Mieteinnahmen möglich (als Werbungskosten)
- Tatsächliche Kosten alternativ einzeln absetzbar
Ferienvermietung:
- Besteuerung mit 19 % bis 47 % auf den Nettogewinn
- Kein Pauschalabzug, nur tatsächliche Kosten absetzbar
- Zusätzliche Regelungen je nach Region (z. B. Touristenlizenz erforderlich)
Absetzbare Kosten bei Vermietung:
- Grundsteuer (IBI)
- Gemeinschaftskosten
- Reparaturen und Instandhaltung
- Versicherungen
- Verwaltungskosten
- Abschreibung (3 % des Gebäudewertes jährlich)
Steuervorteile bei Eigennutzung
Bei selbstgenutztem Wohneigentum profitierst Du von:
- Vermögensteuer-Freibetrag: 300.000 Euro für die Hauptwohnung
- Keine fiktive Vermietungsbesteuerung: Anders als in manchen Ländern wird kein fiktives Einkommen besteuert
- Steuerfreiheit bei Verkauf: Für über 65-Jährige beim Verkauf der Hauptwohnung
6. Erbschafts- und Schenkungssteuer
Die spanische Erbschafts- und Schenkungssteuer (Impuesto sobre Sucesiones y Donaciones) kann je nach Region erheblich variieren und ist für die Nachlassplanung wichtig.
Steuersätze nach Verwandtschaftsgrad
Die Steuer wird in vier Gruppen eingeteilt:
Gruppe I (Kinder unter 21 Jahren):
- Steuersätze: 7,65 % bis 34 %
- Freibetrag: 15.956,87 Euro plus altersabhängige Zusatzfreibeträge
Gruppe II (Kinder über 21, Ehepartner, Eltern):
- Steuersätze: 7,65 % bis 34 %
- Freibetrag: 15.956,87 Euro
Gruppe III (Geschwister, Nichten/Neffen, Schwiegerkinder):
- Steuersätze: 7,65 % bis 34 %
- Freibetrag: 7.993,46 Euro
Gruppe IV (Entfernte Verwandte und Fremde):
- Steuersätze: 7,65 % bis 34 %
- Kein Freibetrag
Diese Basissätze können durch Multiplikatoren erheblich erhöht werden (1,0 bis 2,4), abhängig vom Vermögen des Erben und vom Verwandtschaftsgrad.
Regionale Unterschiede
Die Autonomen Gemeinschaften können eigene Regelungen treffen:
Madrid: Faktisch abgeschafft durch 99 % Ermäßigung für Gruppen I und II Andalusien: Freibetrag von 1 Million Euro für direkte Nachkommen und Ehepartner Katalonien: 99 % Ermäßigung für direkte Nachkommen bei Erbschaften bis 500.000 Euro Valencia: Freibetrag von 100.000 Euro für Gruppe I und II, darüber hinaus volle Besteuerung
Bewertung von Vermögen
- Immobilien: Höherer Wert aus Katasterwert, Verkehrswert oder Kaufpreis der letzten vier Jahre
- Wertpapiere: Börsenkurs zum Todestag
- Bankguthaben: Nominalbetrag
- Unternehmen: Verkehrswert oder Substanzwert
Internationale Aspekte
Wenn ein in Deutschland, Österreich oder der Schweiz ansässiger Erblasser Vermögen in Spanien hinterlässt (z. B. eine Ferienimmobilie), fällt spanische Erbschaftsteuer an. Bei Immobilien gilt immer das Belegenheitsprinzip – die Immobilie wird dort besteuert, wo sie sich befindet.
Wichtig: Spanien hat keine Doppelbesteuerungsabkommen für Erbschaftsteuer mit Deutschland, Österreich oder der Schweiz. Eine Doppelbesteuerung kann nur durch unilaterale Anrechnungsregeln im jeweiligen Land vermieden werden.
Planungshinweis: Eine rechtzeitige Schenkung zu Lebzeiten kann steuerlich vorteilhaft sein, da auch hier regionale Ermäßigungen greifen können.
7. Mehrwertsteuer und Umsatzsteuer
Die spanische Mehrwertsteuer (Impuesto sobre el Valor Añadido – IVA) entspricht der deutschen Umsatzsteuer und ist für Unternehmer von zentraler Bedeutung.
Regelsteuersatz und ermäßigte Sätze
Spanien kennt drei Mehrwertsteuersätze:
- Regelsteuersatz: 21 % (die meisten Waren und Dienstleistungen)
- Ermäßigter Satz: 10 % (u. a. Lebensmittel, Gastronomie, Personentransport, Hotelübernachtungen, Medikamente)
- Supersatz: 4 % (Grundnahrungsmittel wie Brot, Milch, Obst, Gemüse, Bücher, Zeitungen)
Kanarische Inseln: Sonderregelung mit IGIC (4 %, 7 %, 9,5 %, 13,5 %) statt IVA
Kleinunternehmerregelung
Du kannst die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, wenn Dein Jahresumsatz unter bestimmten Grenzen liegt:
- Allgemein: 85.000 Euro Jahresumsatz
- Bei bestimmten Tätigkeiten: Niedrigere Grenzen
Als Kleinunternehmer:
- Musst Du keine IVA ausweisen und abführen
- Darfst Du keine Vorsteuer abziehen
- Musst Du auf Rechnungen den Hinweis „Exento de IVA por aplicación del régimen especial del recargo de equivalencia“ oder ähnlich angeben
Umsatzsteuerpflicht für Unternehmer
Wenn Du umsatzsteuerpflichtig bist:
- Quartalsweise Voranmeldung: Modelo 303 (bis 20. April, Juli, Oktober, Januar)
- Jahreserklärung: Modelo 390 (bis 30. Januar des Folgejahres)
- Innergemeinschaftliche Meldung: Modelo 349 bei Geschäften mit anderen EU-Ländern
Reverse-Charge-Verfahren
Bei bestimmten Geschäften mit Unternehmern aus anderen EU-Ländern greift das Reverse-Charge-Verfahren:
- Du stellst Rechnung ohne spanische IVA aus
- Der Leistungsempfänger zahlt die Umsatzsteuer in seinem Land
- Hinweis auf Rechnung: „Inversión del sujeto pasivo“ oder „Reverse Charge“
Das gilt insbesondere für:
- Dienstleistungen an Unternehmer in anderen EU-Ländern (B2B)
- Lieferungen mit innergemeinschaftlicher Versendung
8. Weitere relevante Steuern
Neben den Hauptsteuerarten gibt es in Spanien einige speziellere Abgaben, die je nach Situation relevant werden können.
Luxussteuer
Spanien hat verschiedene Luxussteuern:
- Impuesto de Matriculación (Kfz-Zulassungssteuer): 0 % bis 14,75 % je nach CO₂-Ausstoß
- Impuesto Especial sobre Determinados Medios de Transporte (Luxussteuer auf Boote/Flugzeuge): 12 % beim Kauf von Sportbooten und Privatflugzeugen
Kfz-Steuer
Die jährliche Kraftfahrzeugsteuer (Impuesto sobre Vehículos de Tracción Mecánica – IVTM) wird von den Gemeinden erhoben und hängt von der Motorleistung ab:
- Personenkraftwagen: ca. 25 bis 225 Euro jährlich (je nach PS-Zahl)
- Motorräder: ca. 8 bis 100 Euro jährlich
- Elektrofahrzeuge: Oft ermäßigt oder befreit
Die Steuer ist deutlich niedriger als in Deutschland.
Touristensteuer
Mehrere Autonome Gemeinschaften erheben eine Touristensteuer auf Übernachtungen:
- Balearen: 1 bis 4 Euro pro Nacht (je nach Kategorie der Unterkunft und Saison)
- Katalonien: 0,45 bis 3,50 Euro pro Nacht
- Valencia: Geplante Einführung
- Kanarische Inseln: Diskutiert, aber noch nicht eingeführt
Diese Steuer wird von Hotels und Vermietern eingezogen und abgeführt.
Sondersteuern
- Impuesto sobre Hidrocarburos (Mineralölsteuer): In Benzin- und Dieselpreisen enthalten
- Impuesto sobre el Alcohol y Bebidas Alcohólicas: Verbrauchsteuer auf alkoholische Getränke
- Impuesto sobre las Labores del Tabaco: Tabaksteuer
- Impuesto sobre la Electricidad: 5,11 % auf Stromverbrauch (für Endkunden)
9. Steueroptimierung für Auswanderer
Es gibt verschiedene legale Möglichkeiten, Deine Steuerlast in Spanien zu optimieren. Wichtig ist, dass alle Maßnahmen rechtskonform und transparent sind.
Legale Gestaltungsmöglichkeiten
Beckham-Gesetz (Régimen Especial de Trabajadores Desplazados):
- Für hochqualifizierte Arbeitnehmer und Unternehmer, die neu nach Spanien ziehen
- Pauschalbesteuerung von nur 24 % auf spanische Einkünfte bis 600.000 Euro
- Ausländische Einkünfte faktisch steuerfrei (nur Steuerpflicht auf spanische Einkünfte)
- Gültig für bis zu sechs Jahre
- Voraussetzungen: Wohnsitz in den letzten 10 Jahren nicht in Spanien, Arbeitsvertrag mit spanischem Unternehmen oder Entsendung
- Antragsfrist: Sechs Monate nach Beginn der Arbeit in Spanien
Wahl der Autonomen Gemeinschaft:
- Madrid hat keine Vermögensteuer und niedrigere Einkommensteuersätze
- Die Kanarischen Inseln bieten Sonderregelungen für Unternehmen (ZEC – Zona Especial Canaria) mit nur 4 % Körperschaftsteuer
Timing des Umzugs
Der richtige Zeitpunkt für Deinen Umzug kann steuerlich relevant sein:
- Umzug zum Jahresanfang: Vermeidet Doppelbesteuerung für das laufende Jahr
- Beachtung der 183-Tage-Regel: Plane Deinen Aufenthalt so, dass Du nicht in beiden Ländern steuerpflichtig wirst
- Abmeldung in Deutschland: Wichtig für steuerliche Anerkennung der Wegzugs
Günstige Unternehmensformen
Je nach Geschäftsmodell und Gewinnhöhe kann eine andere Rechtsform vorteilhafter sein:
Autónomo (Selbstständig) lohnt sich bei:
- Gewinnen unter 40.000 bis 50.000 Euro jährlich
- Wenig Investitionsbedarf
- Einfachen Geschäftsstrukturen
S.L. (Sociedad Limitada) lohnt sich bei:
- Gewinnen über 50.000 Euro jährlich
- Möglichkeit der Gewinnthesaurierung
- Nutzung der reduzierten Körperschaftsteuer von 25 % statt bis zu 47 % Einkommensteuer
Rechenbeispiel: Bei 80.000 Euro Gewinn als Autónomo zahlst Du ca. 25.000 Euro Einkommensteuer plus Sozialversicherung. Als S.L. mit 40.000 Euro Gehalt und 40.000 Euro Gewinn zahlst Du ca. 15.000 Euro Einkommensteuer plus 10.000 Euro Körperschaftsteuer – Ersparnis ca. 5.000 Euro.
Nutzung von Steuerfreibeträgen
- Altersfreibeträge: Wenn Du über 65 bist, nutze die zusätzlichen Freibeträge von 1.150 Euro (über 75: weitere 1.400 Euro)
- Hauptwohnsitz-Freibetrag: Nutze den Freibetrag von 300.000 Euro bei der Vermögensteuer
- Fonds-Umschichtungen: Innerhalb derselben Fondsgesellschaft kannst Du Fonds steuerfrei umschichten
Holding-Strukturen
Für Unternehmer mit Beteiligungen kann eine spanische Holdinggesellschaft sinnvoll sein:
- Beteiligungsfreistellung: Dividenden aus mindestens 5 % Beteiligungen können steuerfrei sein
- Veräußerungsgewinne: Unter bestimmten Bedingungen steuerfrei
- Voraussetzungen: Haltedauer mindestens ein Jahr, operative Tochtergesellschaft
Wichtig: Alle Gestaltungen sollten wirtschaftliche Substanz haben. Reine Steuergestaltungen ohne betrieblichen Hintergrund können als Missbrauch eingestuft werden.
10. Steuererklärung und Fristen
Die Abgabe der Steuererklärung in Spanien läuft anders ab als in den DACH-Ländern. Eine sorgfältige Beachtung der Fristen ist wichtig.
Abgabefristen
Einkommensteuererklärung (IRPF – Modelo 100):
- Abgabezeitraum: 11. April bis 30. Juni des Folgejahres
- Bei Nachzahlung per Lastschrift: Verlängerung bis 27. Juni
- Für Nicht-Residenten (Modelo 210): Quartalsweise Abgabe
Vermögensteuererklärung (Modelo 714):
- Gleichzeitig mit der Einkommensteuererklärung
- Nur erforderlich bei Vermögen über dem Freibetrag
Körperschaftsteuer (Modelo 200):
- Innerhalb von 25 Kalendertagen nach Ablauf von sechs Monaten nach Ende des Geschäftsjahres
- Bei Kalenderjahr: bis 25. Juli des Folgejahres
Umsatzsteuer (Modelo 303):
- Quartalsweise: 20. April, 20. Juli, 20. Oktober, 30. Januar
Auslandsvermögensmeldung (Modelo 720):
- Frist: 31. März jeden Jahres
- Betrifft Vermögen über 50.000 Euro außerhalb Spaniens
Benötigte Unterlagen
Für die Einkommensteuererklärung benötigst Du:
- NIE (Número de Identidad de Extranjero) – Deine spanische Steuernummer
- Lohn- und Gehaltsbescheinigungen (Certificado de Retenciones)
- Nachweise über Kapitalerträge
- Belege über abzugsfähige Ausgaben
- Miet- oder Immobilieneinkünfte
- Nachweise über ausländische Einkünfte
- Spendenbescheinigungen
- Nachweise über Sozialversicherungsbeiträge
Online-Portale
Die spanische Finanzbehörde bietet umfassende Online-Dienste:
Renta Web (https://www.agenciatributaria.es):
- Elektronische Steuererklärung
- Zugang per digitaler Signatur, Cl@ve PIN oder Zertifikat
- Vorausgefüllte Erklärung mit bereits bekannten Daten
- Simulation der Steuerlast vor Abgabe
Sede Electrónica:
- Einsicht in Steuerbescheide
- Zahlungsverkehr
- Kommunikation mit der Behörde
App der Agencia Tributaria:
- Mobile Steuererklärung möglich
- Einsicht in Steuerdaten
- Terminvereinbarung
Notwendigkeit eines Steuerberaters
Ein Steuerberater (Asesor Fiscal oder Gestoría) ist nicht zwingend erforderlich, aber in folgenden Fällen sehr empfehlenswert:
- Komplexe Einkommensverhältnisse (mehrere Einkommensquellen, selbstständig, Unternehmer)
- Ausländische Einkünfte und Vermögenswerte
- Immobilienbesitz mit Vermietung
- Anwendung des Beckham-Gesetzes
- Erstes Jahr in Spanien
- Unsicherheit bei der korrekten Deklaration
Kosten: Ein Steuerberater kostet für eine einfache Einkommensteuererklärung ca. 80 bis 200 Euro, für komplexere Fälle 300 bis 800 Euro und mehr.
Strafen bei Verspätung
Verspätete Abgabe oder Nichtzahlung wird in Spanien ernst genommen:
- Verspätete Abgabe ohne Nachzahlung: 100 bis 200 Euro Mindeststrafe
- Verspätete Abgabe mit Nachzahlung: 5 % bis 20 % Zuschlag plus Verzugszinsen (3,75 % jährlich)
- Verspätung über 12 Monate: 20 % Zuschlag
- Nichtabgabe (Steuerhinterziehung): 50 % bis 150 % der hinterzogenen Steuer plus strafrechtliche Verfolgung ab 120.000 Euro
Modelo 720 (Auslandsvermögen): Besonders strenge Strafen:
- Mindeststrafe: 10.000 Euro pro nicht gemeldetes Konto/Depot
- Bei verspäteter Meldung: 150 % des Wertes als „unverhältnismäßiger Gewinn“
- Diese Regelung ist umstritten und wurde vom EuGH teilweise als unverhältnismäßig eingestuft, wird aber weiterhin angewendet
11. Sozialversicherungsbeiträge
Die Sozialversicherungsbeiträge in Spanien unterscheiden sich deutlich von den DACH-Ländern und sind ein wichtiger Faktor bei der Gesamtsteuerbelastung.
Krankenversicherung
Als Arbeitnehmer oder Selbstständiger bist Du automatisch im spanischen Gesundheitssystem (Seguridad Social) versichert:
- Arbeitnehmer: Ca. 4,7 % vom Bruttogehalt (Arbeitnehmeranteil)
- Arbeitgeber: Ca. 23,6 % vom Bruttogehalt
- Autónomos: Im Pauschal-Sozialversicherungsbeitrag enthalten
Die Leistungen der staatlichen Krankenversicherung sind umfassend und vergleichbar mit Deutschland, allerdings mit längeren Wartezeiten bei Fachärzten. Viele Auswanderer schließen eine private Zusatzversicherung ab (ca. 50 bis 150 Euro monatlich).
Rentenversicherung
Die Rentenbeiträge sind in den Sozialversicherungsbeiträgen enthalten:
- Gesetzliche Rente: Beitragssatz ca. 28,3 % (vom Arbeitnehmer ca. 4,7 %, vom Arbeitgeber ca. 23,6 %)
- Regelrentenalter: 65 Jahre (mit Übergangsregelung, wird schrittweise auf 67 Jahre erhöht)
- Mindestbeitragszeit: 15 Jahre für Rentenanspruch, 37 Jahre für volle Rente
Die durchschnittliche gesetzliche Rente in Spanien liegt bei ca. 1.200 Euro monatlich, deutlich niedriger als in Deutschland (ca. 1.600 Euro).
Arbeitslosenversicherung
- Arbeitnehmer: Ca. 1,55 % vom Bruttogehalt (Arbeitnehmeranteil)
- Arbeitgeber: Ca. 5,5 % vom Bruttogehalt
- Selbstständige: Optional zubuchbar (ca. 80 Euro monatlich zusätzlich)
Leistungen: 70 % des durchschnittlichen Gehalts der letzten sechs Monate für maximal zwei Jahre, abhängig von der Beitragszeit.
Pflegeversicherung
Eine separate Pflegeversicherung wie in Deutschland gibt es in Spanien nicht. Pflegeleistungen werden über das allgemeine Gesundheitssystem und Sozialhilfe abgedeckt, jedoch mit deutlich geringeren Leistungen als in Deutschland.
Gesamtbelastung für Arbeitnehmer
| Position | Spanien | Deutschland | Österreich |
|---|---|---|---|
| Arbeitnehmeranteil Sozialversicherung | ca. 6,35 % | ca. 20 % | ca. 18 % |
| Arbeitgeberanteil Sozialversicherung | ca. 29,9 % | ca. 20 % | ca. 21 % |
| Gesamtbelastung | ca. 36,25 % | ca. 40 % | ca. 39 % |
Gesamtbelastung für Selbstständige (Autónomos)
Selbstständige zahlen pauschale Sozialversicherungsbeiträge:
- Mindestbeitrag: ca. 294 Euro monatlich (2025)
- Bei höherer Bemessungsgrundlage: Bis zu 1.732 Euro monatlich (freiwillig wählbar für höhere Rentenansprüche)
Seit 2023 gilt ein neues System, bei dem die Beiträge nach dem tatsächlichen Einkommen gestaffelt sind, allerdings mit Übergangsregelungen.
Vergleich zur Schweiz
Die Schweiz hat ein völlig anderes System mit niedrigeren Pflichtbeiträgen, aber höherer Eigenverantwortung (z. B. private Krankenversicherungspflicht). Ein direkter Vergleich ist schwierig, da die Leistungen unterschiedlich sind.
12. Vergleich zu Deutschland, Österreich und der Schweiz
Um die steuerliche Attraktivität Spaniens einzuschätzen, lohnt sich ein direkter Vergleich mit den DACH-Ländern.
Tabellarischer Vergleich der Steuerbelastung
| Steuerart | Spanien | Deutschland | Österreich | Schweiz |
|---|---|---|---|---|
| Einkommensteuer (Höchstsatz) | 47 % | 45 % + Soli | 55 % | 11,5 % bis 40 % (kantonal) |
| Körperschaftsteuer | 25 % | 15 % | 23 % | 11,85 % bis 21 % |
| Kapitalertragssteuer | 19 % bis 26 % | 26,375 % | 27,5 % | Nach Einkommensteuer |
| Vermögensteuer | Ja (0 % bis 3,5 %) | Nein | Nein | Ja (kantonal) |
| Gewerbesteuer | Nein | Ja (ca. 14 %) | Nein | Nein |
| Erbschaftsteuer | Ja (regional) | Ja (7 % bis 50 %) | Ja (variabel) | Ja (kantonal) |
| Mehrwertsteuer | 21 % | 19 % | 20 % | 8,1 % |
| Sozialversicherung AN | 6,35 % | ca. 20 % | ca. 18 % | ca. 6 % |
| Grundsteuer | 0,4 % bis 1,3 % | 0,26 % bis 1 % | variabel | kantonal |
Beispielrechnungen für verschiedene Einkommensklassen
Nehmen wir verschiedene Szenarien durch (Annahmen: Alleinstehend, keine Kinder, Hauptwohnsitz Madrid/München/Wien/Zürich):
Szenario 1: Arbeitnehmer mit 50.000 Euro Bruttojahresgehalt
| Land | Einkommensteuer | Sozialversicherung | Nettoeinkommen |
|---|---|---|---|
| Spanien | ca. 8.500 Euro | ca. 3.175 Euro | ca. 38.325 Euro |
| Deutschland | ca. 10.800 Euro | ca. 10.000 Euro | ca. 29.200 Euro |
| Österreich | ca. 11.200 Euro | ca. 9.000 Euro | ca. 29.800 Euro |
| Schweiz (Zürich) | ca. 8.000 Euro | ca. 3.000 Euro | ca. 39.000 Euro |
Szenario 2: Selbstständiger mit 80.000 Euro Jahresgewinn
| Land | Einkommensteuer | Sozialversicherung | Nettoeinkommen |
|---|---|---|---|
| Spanien | ca. 22.000 Euro | ca. 3.500 Euro | ca. 54.500 Euro |
| Deutschland | ca. 24.000 Euro | ca. 10.500 Euro | ca. 45.500 Euro |
| Österreich | ca. 26.000 Euro | ca. 10.000 Euro | ca. 44.000 Euro |
| Schweiz (Zürich) | ca. 16.000 Euro | ca. 5.000 Euro | ca. 59.000 Euro |
Szenario 3: Rentner mit 30.000 Euro Jahresrente
| Land | Einkommensteuer | Sozialversicherung | Nettorente |
|---|---|---|---|
| Spanien | ca. 3.500 Euro | ca. 600 Euro (KV) | ca. 25.900 Euro |
| Deutschland | ca. 3.800 Euro | ca. 3.300 Euro | ca. 22.900 Euro |
| Österreich | ca. 3.200 Euro | ca. 2.700 Euro | ca. 24.100 Euro |
| Schweiz (Zürich) | ca. 2.500 Euro | variabel | ca. 27.500 Euro |
Szenario 4: Investor mit 100.000 Euro Kapitalerträgen
| Land | Kapitalertragssteuer | Nettoeinkommen |
|---|---|---|
| Spanien | ca. 22.000 Euro | ca. 78.000 Euro |
| Deutschland | ca. 26.375 Euro | ca. 73.625 Euro |
| Österreich | ca. 27.500 Euro | ca. 72.500 Euro |
| Schweiz (Zürich) | ca. 30.000 Euro | ca. 70.000 Euro |
Pro und Contra aus steuerlicher Sicht
Pro Spanien:
- Keine Gewerbesteuer für Unternehmen
- Niedrigere Sozialversicherungsbeiträge als in Deutschland/Österreich
- Beckham-Gesetz für hochqualifizierte Neuankömmlinge (24 % Pauschalsteuer)
- Regionale Unterschiede ermöglichen Optimierung (z. B. Madrid ohne Vermögensteuer)
- Günstige Kapitalertragssteuer bei niedrigeren Einkünften (19 %)
- Freibetrag für Hauptwohnung bei Vermögensteuer (300.000 Euro)
Contra Spanien:
- Vermögensteuer (in den meisten Regionen)
- Keine Pendlerpauschale
- Höhere Spitzensteuersätze bei Einkommensteuer als Schweiz
- Strenge Strafen bei Nichtbeachtung von Meldepflichten (Modelo 720)
- Komplexe regionale Unterschiede
- Geringere Rentenleistungen als in Deutschland
Besonders interessant für:
- Unternehmer und Selbstständige mit mittleren bis hohen Gewinnen
- Arbeitnehmer, die das Beckham-Gesetz nutzen können
- Rentner mit moderaten Renten und wenig Vermögen
- Investoren mit Wohnsitz in Madrid oder anderen steuerlich günstigen Regionen
Weniger interessant für:
- Arbeitnehmer mit durchschnittlichen Gehältern (Sozialversicherungseinsparung wird durch höhere Einkommensteuer teilweise aufgehoben)
- Vermögende Personen in Regionen mit hoher Vermögensteuer (außer Madrid)
- Personen mit komplexen internationalen Strukturen (aufgrund Modelo 720)
Fazit
Spanien bietet steuerlich ein gemischtes Bild, das je nach individueller Situation mehr oder weniger attraktiv sein kann. Die Steuerlast bei der Einkommensteuer bewegt sich in ähnlichen Bereichen wie in Deutschland und Österreich, liegt aber deutlich über der Schweiz. Der große Vorteil sind die niedrigeren Sozialversicherungsbeiträge, die besonders für Selbstständige und Arbeitnehmer spürbar sind.
Für welche Auswanderer-Typen lohnt sich Spanien steuerlich?
Hochqualifizierte Arbeitnehmer und Manager: Wenn Du das Beckham-Gesetz nutzen kannst, profitierst Du von einer Pauschalbesteuerung von nur 24 % auf spanische Einkünfte für bis zu sechs Jahre. Das ist ein erheblicher Vorteil gegenüber den DACH-Ländern.
Unternehmer und Selbstständige: Die fehlende Gewerbesteuer und die moderate Körperschaftsteuer von 25 % machen Spanien attraktiv. Besonders in Madrid mit seiner faktisch abgeschafften Vermögensteuer kannst Du steuerlich gut fahren.
Investoren und finanziell Unabhängige: Die Kapitalertragssteuer ist mit 19 % bis 26 % moderat, allerdings solltest Du die Vermögensteuer im Blick haben. Wähle Madrid oder eine andere steuerlich günstige Region, um diese Belastung zu vermeiden.
Rentner: Für Rentner mit moderaten Bezügen kann Spanien durchaus interessant sein, vor allem wenn die Rente unter den erhöhten Altersfreibeträgen liegt. Bei höheren Renten und Vermögen solltest Du die Vermögensteuer berücksichtigen.
Digitale Nomaden: Die neuen Visa-Programme machen Spanien zugänglich, allerdings musst Du als Steuerresident Dein weltweites Einkommen versteuern. Das Beckham-Gesetz kann hier eine interessante Option sein.
Wichtigste Punkte zusammengefasst:
- Die 183-Tage-Regel bestimmt, ob Du in Spanien unbeschränkt steuerpflichtig wirst
- Einkommensteuersätze von 19 % bis 47 % – ähnlich wie Deutschland, höher als Schweiz
- Keine Gewerbesteuer – großer Vorteil für Unternehmer
- Vermögensteuer existiert (außer in Madrid und einigen anderen Regionen)
- Niedrigere Sozialversicherungsbeiträge als in Deutschland und Österreich
- Beckham-Gesetz ermöglicht 24 % Pauschalsteuer für hochqualifizierte Neuankömmlinge
- Regionale Unterschiede sind erheblich – Madrid ist steuerlich am günstigsten
- Modelo 720 – strikte Meldepflicht für ausländische Vermögenswerte mit drastischen Strafen
- Doppelbesteuerungsabkommen mit allen DACH-Ländern vorhanden
Empfehlung zu professioneller Beratung
Die steuerlichen Regelungen in Spanien sind komplex und ändern sich regelmäßig. Die regionalen Unterschiede machen eine pauschale Aussage schwierig. Ich empfehle Dir dringend, vor Deinem Umzug eine professionelle steuerliche Beratung in Anspruch zu nehmen – idealerweise von einem Berater, der sowohl mit dem spanischen als auch mit dem deutschen, österreichischen oder Schweizer Steuersystem vertraut ist.
Folgende Fragen sollten individuell geklärt werden:
- Optimaler Zeitpunkt für den Umzug
- Wahl der Autonomen Gemeinschaft
- Anwendbarkeit des Beckham-Gesetzes
- Behandlung bestehender Vermögenswerte und Unternehmensbeteiligungen
- Wegzugsbesteuerung im Herkunftsland
- Optimale Rechtsform für Selbstständige und Unternehmer
- Nachlassplanung und Erbschaftsteueroptimierung
Eine gute Steuerplanung kann Dir jährlich mehrere Tausend Euro sparen – die Investition in professionelle Beratung zahlt sich fast immer aus.
FAQ – Häufig gestellte Fragen
Wann bin ich in Spanien steuerpflichtig?
Du wirst in Spanien unbeschränkt steuerpflichtig, wenn Du mehr als 183 Tage pro Jahr in Spanien verbringst, Dein Lebensmittelpunkt (Ehepartner, minderjährige Kinder) in Spanien ist oder der Schwerpunkt Deiner wirtschaftlichen Aktivitäten in Spanien liegt. Bei unbeschränkter Steuerpflicht musst Du Dein weltweites Einkommen in Spanien versteuern.
Wie hoch sind die Steuern in Spanien im Vergleich zu Deutschland?
Die Einkommensteuersätze sind ähnlich (Spanien: 19 % bis 47 %, Deutschland: 0 % bis 45 % plus Solidaritätszuschlag). Der große Unterschied liegt bei den Sozialversicherungsbeiträgen: In Spanien zahlst Du als Arbeitnehmer nur ca. 6,35 % statt ca. 20 % in Deutschland. Dafür gibt es in Spanien in einigen Regionen eine Vermögensteuer, die Deutschland nicht kennt. Unternehmer profitieren vom Fehlen der Gewerbesteuer.
Was ist das Beckham-Gesetz und wer kann es nutzen?
Das Beckham-Gesetz (offiziell: Régimen Especial de Trabajadores Desplazados) ermöglicht hochqualifizierten Arbeitnehmern und Unternehmern, die neu nach Spanien ziehen, eine Pauschalbesteuerung von nur 24 % auf spanische Einkünfte bis 600.000 Euro. Ausländische Einkünfte bleiben faktisch steuerfrei. Die Regelung gilt für bis zu sechs Jahre. Voraussetzungen: Du darfst in den letzten 10 Jahren nicht in Spanien steuerresident gewesen sein und benötigst einen Arbeitsvertrag mit einem spanischen Unternehmen oder eine Entsendung.
Muss ich in Spanien meine deutschen Renteneinnahmen versteuern?
Ja, als Steuerresident in Spanien musst Du Deine deutschen Renten grundsätzlich in Spanien versteuern. Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Spanien regelt, dass gesetzliche Renten in Spanien zu versteuern sind. Du solltest eine spanische Ansässigkeitsbescheinigung bei der deutschen Rentenversicherung einreichen, damit keine deutsche Steuer einbehalten wird. Bei Pensionen aus dem öffentlichen Dienst bleibt das Besteuerungsrecht bei Deutschland.
Gibt es in Spanien eine Vermögensteuer und wie hoch ist sie?
Ja, Spanien erhebt eine Vermögensteuer auf das Nettovermögen zum 31. Dezember jeden Jahres. Die Steuersätze liegen zwischen 0,2 % und 3,5 %, allerdings gibt es erhebliche regionale Unterschiede. Der allgemeine Freibetrag beträgt 700.000 Euro plus 300.000 Euro für die selbstgenutzte Hauptwohnung. In Madrid ist die Vermögensteuer durch eine 100-prozentige Ermäßigung faktisch abgeschafft, während sie in Katalonien voll erhoben wird.
Was ist das Modelo 720 und warum ist es so wichtig?
Das Modelo 720 ist eine jährliche Meldepflicht für ausländische Vermögenswerte über 50.000 Euro (Bankkonten, Wertpapierdepots, Immobilien, Lebensversicherungen). Die Frist ist der 31. März jeden Jahres. Die Strafen bei Nichtmeldung sind drastisch: mindestens 10.000 Euro pro nicht gemeldetem Konto und bis zu 150 % des Wertes bei verspäteter Meldung. Diese Regelung ist umstritten, wird aber weiterhin angewendet. Eine gewissenhafte Einhaltung dieser Meldepflicht ist absolut essentiell.
Lohnt sich eine Firmengründung in Spanien steuerlich?
Das hängt von Deinem Geschäftsmodell und Gewinn ab. Eine Sociedad Limitada (S.L.) lohnt sich typischerweise ab einem Jahresgewinn von ca. 50.000 Euro, da die Körperschaftsteuer von 25 % (erste zwei profitable Jahre: 15 %) niedriger ist als die Spitzeneinkommensteuersätze von bis zu 47 %. Hinzu kommt, dass in Spanien keine Gewerbesteuer anfällt, was ein erheblicher Vorteil gegenüber Deutschland ist. Als Autónomo (Selbstständiger) zahlst Du Einkommensteuer plus pauschale Sozialversicherungsbeiträge von mindestens 294 Euro monatlich.
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Letzte Aktualisierung: 2. Dezember 2025 von Jan Harmening
Hinweis: Die steuerlichen Regelungen in Spanien ändern sich regelmäßig, insbesondere auf regionaler Ebene. Dieser Artikel bietet einen umfassenden Überblick, ersetzt aber keine individuelle steuerliche Beratung. Für verbindliche Auskünfte solltest Du einen in Spanien zugelassenen Steuerberater (Asesor Fiscal) konsultieren.
