20. November 2024 von Jan Harmening (ausgewandert seit 2005) aktualisiert
Arbeitsmarkt
Dank des sogenannten Personenfreizügigkeitsabkommens haben Erwerbstätige aus EU/EFTA Ländern einen relativ einfachen Zugang zum Arbeitsmarkt. Dieses Abkommen sichert gleiche Lebens-, Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen, wie die Inländer sie genießen, zu.
Zu den meist gesuchtesten Berufen gehören Facharbeiter wie Elektriker, Schweißer oder Mechaniker. Aber auch im kaufmännischen Bereich sowie im Gastronomie- und Hotelgewerbe besteht ein hoher Bedarf an Arbeitskräften. In jedem dieser Berufszweige wird hoher Wert auf menschliche Stärken wie Teamfähigkeit, die Bereitschaft zur Konfliktlösung und sehr gute schriftliche und mündliche Kommunikation gelegt.
Sehr gute Chancen bei der Arbeitssuche haben IT-Spezialisten, Finanz- und Gastronomiefachleute. Hier spielen besonders die Nahrungsmittelindustrie, das Versicherungs- und Bankengewerbe und der Tourismussektor eine gewichtige Rolle. Neben dem Dienstleistungssektor werden auch im Maschinenbau sowie in der chemischen Industrie Arbeitskräfte gesucht. Medizinische Stellen werden ebenfalls gerne von ausländischem Fachpersonal besetzt, welches besonders in der medizinischen Betreuung und in der Forschung gefragt ist.
Infos zu Jobangeboten finden Sie im Internet auf Jobbörsen wie diesen:
- Der größte Stellenmarkt der Schweiz mit den meisten Stellen und Jobs
- www.jobengine.ch
- jobs.escapeartist.com
- www.jobsabroad.com
- www.math-jobs.ch
- www.treffpunkt-arbeit.ch
Die Schweizer Agentur Einwandern-Schweiz unterstützen Fachkräfte und Ärzte aus der Europäischen Union beim Auswandern in die Schweiz und begleiten sie bei der Umsetzung dieses Zieles.
Steuern
Die Schweiz ist ein kleines Steuerparadies. Die Mehrwertsteuer liegt derzeit bei 7,7 Prozent, der reduzierte Steuersatz bei 2,5 Prozent (für bestimmte Güter des täglichen Bedarfs wie z. B. Lebensmittel, alkoholfreie Getränke, Bücher, Zeitungen, Zeitschriften, Medikamente sowie freiwillig versteuerte Eintritte zu Sport- und Kulturveranstaltungen). Die Gesamtbelastung ist im Kanton Zug am niedrigsten. Der Grenzsteuersatz liegt hier bei 22,22 %.
Welche Steuern muss man zahlen, wenn man ausländischer Einwohner der Schweiz ist?
Pauschalbesteuerung (Besteuerung nach dem Aufwand)
Ausländer, die nicht erwerbstätig (z.B. Rentner) sind, können sich für die Zahlung einer jährlichen Pauschalsteuer entscheiden. Bei dieser Steuervariante wird nicht das tatsächliche Einkommen oder Vermögen als Berechnungsgrundlage herangezogen, sondern die jährlichen Lebenserhaltungskosten.
Einkommenssteuer
Sie zahlen Steuern an Ihrem Wohnort. Diese Steuerleistungen werden zwischen der Eidgenossenschaft, dem Kanton und der Gemeinde verteilt (etwa ein Drittel für jede Ebene). Es gibt erhebliche Unterschiede zwischen den Steuersätzen der einzelnen Kantone und sogar Gemeinden. Die Höhe Ihres Steuerbescheids hängt daher stark von Ihrem Wohnort ab, liegt jedoch nur selten über 30 %.
Vermögenssteuer
Die Vermögenssteuer ist einmal im Jahr von jeder natürlichen Person zu entrichten, welche in der Schweiz wohnt oder arbeitet (es sei denn, sie kommt für die Pauschalbesteuerung infrage). Die Höhe der Vermögenssteuer und die der Freigrenze, wird von den Kantonen selbst bestimmt, weshalb die Höhe der Steuer zu einem wichtigen Kriterium bei der Auswahl des Wohnortes zählt. Der Steuersatz liegt bei ca. 1 Prozent. Versteuert wird das Reinvermögen, wozu Geld, Anlagen, Autos, Liegenschaften, Schmuck, Immobilien etc. zählen. Sicher lohnt es sich vor einem Umzug ein Rechenexempel zu wagen, um sich über alle Vor- und Nachteile gut im Klaren zu sein.
Erbschaftssteuer
Viele Kantone erheben eine geringe Erbschaftssteuer (Erbenfall-Nachlasssteuer) von etwa 7 % beim Übergang von Vater auf Sohn, aber diese wird auf allgemeinen Wunsch allmählich abgeschafft. Als Berechnungsgrundlage dient der Wert des zu vererbenden Gutes, sowie das Verwandtschaftsverhältnis des Erben zur verstorbenen Person.
Kapitalertragsteuer
In der Schweiz wird keine Kapitalertragsteuer erhoben, mit Ausnahme der Verrechnungssteuer für Aktien- und Immobilienhändler.
Versicherungen
Krankenversicherung
Wer in der Schweiz wohnt oder arbeitet, ist verpflichtet, spätestens binnen drei Monaten nach der Einreise bei einer Krankenkasse eine Grundversicherung abzuschließen. Nicht der Arbeitgeber, Sie selbst sind dafür zuständig. Der Arbeitgeber übernimmt -anders als in Deutschland- nicht die Hälfte der Kosten für die Krankenversicherung. Der Versicherungsumfang ist weitgehend bei allen Versicherungen gleich. Von dieser Versicherungspflicht u.a. befreit sind Rentner, wenn die Rente ausschließlich aus einem EU/EFTA-Staat bezogen wird oder Erwerbstätige, welche in einem EU/EFTA-Staat arbeiten.
Ein weiterer Unterschied zu dem System in Deutschland besteht in der Selbstbeteiligung (Franchise) im Krankheitsfall durch den Versicherten. Bevor die Versicherung Kosten übernimmt, muss die Franchise ausgeschöpft sein. Die Höhe kann vom Versicherungsnehmer innerhalb der Stufen frei gewählt werden und beträgt mindestens 300 Franken, maximal 2.500 Franken pro Jahr.
Wenn die Franchise ausgeschöpft ist, kommt die Grundversicherung für entstehende Kosten auf. Aber auch hier bleibt für den Versicherten ein Selbstbehalt von 10 % an den Behandlungskosten (maximal 700 Franken pro Jahr).
Schnell eine neue Sprache sprechen – So geht’s
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