Steuersystem Russland für Auswanderer: Alles für 2026 wissen und verstehen

Das russische Steuersystem unterscheidet sich in wesentlichen Punkten von den Steuerstrukturen in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Während die DACH-Länder auf progressive Steuersätze mit hohen Spitzensteuersätzen setzen, verfolgt Russland seit 2001 weitgehend ein Flat-Tax-Modell mit einem einheitlichen Einkommensteuersatz von 13 % für die meisten Steuerpflichtigen (seit 2021 gelten für sehr hohe Einkommen höhere Sätze).

Russlands Steuersystem verstehen und nutzen
Russlands Steuersystem verstehen und nutzen

Besonderheiten des russischen Steuersystems:

Die russische Steuerlandschaft zeichnet sich durch ihre relative Einfachheit aus – zumindest auf dem Papier. Es gibt keine Kirchensteuer, keine Vermögensteuer und vergleichsweise moderate Steuersätze. Allerdings hat sich das System in den letzten Jahren zunehmend komplexer entwickelt, und die politische Situation sowie internationale Sanktionen haben erhebliche Auswirkungen auf Auswanderer, insbesondere bei Bankgeschäften und grenzüberschreitenden Transaktionen.

Steuerliche Attraktivität für Auswanderer:

Für bestimmte Auswanderergruppen kann Russland steuerlich interessant sein – insbesondere für gut verdienende Angestellte, die vom niedrigen Flat-Tax-Satz profitieren. Allerdings musst du bedenken, dass die praktischen Herausforderungen (Sprachbarriere, komplexe Bürokratie, internationale Isolation durch Sanktionen) die steuerlichen Vorteile relativieren können. Seit 2022 ist die Situation für westliche Auswanderer deutlich schwieriger geworden.

1. Steuerresidenz und Steuerpflicht

Kriterien für unbeschränkte Steuerpflicht

In Russland wirst du zum steuerlichen Residenten, wenn du dich mindestens 183 Tage innerhalb eines Zeitraums von zwölf aufeinanderfolgenden Monaten im Land aufhältst. Diese Regelung ist klar definiert und gilt unabhängig davon, ob du eine Aufenthaltserlaubnis besitzt oder lediglich als Besucher im Land bist.

Als Steuerresident:

  • Unterliegen deine weltweiten Einkünfte der russischen Besteuerung
  • Profitierst du vom niedrigeren Steuersatz von 13 % (bzw. 15 % bei sehr hohen Einkommen)
  • Musst du ausländische Einkünfte und Vermögen deklarieren

Als Nicht-Resident:

  • Werden nur deine russischen Einkünfte besteuert
  • Zahlst du generell 30 % Einkommensteuer auf russische Einkünfte
  • Entfallen viele Deklarationspflichten

Die 183-Tage-Regel im Detail

Die Berechnung der 183 Tage erfolgt nicht nach Kalenderjahr, sondern rollierend über zwölf aufeinanderfolgende Monate. Kurze Unterbrechungen (weniger als sechs Monate) für Behandlungen, Ausbildung oder Arbeit auf Offshore-Plattformen unterbrechen die Residenz nicht.

Wichtig: Der Status wird rückwirkend am Ende des Zwölfmonatszeitraums festgestellt. Das bedeutet, dass du möglicherweise zunächst als Nicht-Resident besteuert wirst und später eine Neuberechnung mit Rückerstattung erfolgt, sobald du den Residentenstatus erreicht hast.

Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland, Schweiz und Österreich

Russland hat mit allen drei DACH-Ländern Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) abgeschlossen:

Mit Deutschland (DBA von 1996, revidiert): Das Abkommen folgt weitgehend dem OECD-Musterabkommen. Renten aus der deutschen Sozialversicherung werden nur in Deutschland besteuert. Private Renten und Betriebsrenten können in Russland besteuert werden. Dividenden unterliegen einer Quellensteuer von maximal 5 % (bei Beteiligungen über 10 %) bzw. 15 %.

Mit der Schweiz (DBA von 1995): Ähnliche Struktur wie das deutsche Abkommen. Besonders relevant: Schweizer Pensionskassenrenten können in Russland besteuert werden, während AHV-Renten nur in der Schweiz besteuert werden.

Mit Österreich (DBA von 2000): Das Besteuerungsrecht für die meisten Einkunftsarten folgt dem Wohnsitzprinzip. Austrittsentschädigungen und Abfertigungen können in Österreich besteuert werden.

Aktuelle Herausforderung: Aufgrund der internationalen Sanktionen seit 2022 ist die praktische Anwendung der DBAs erschwert, insbesondere beim Informationsaustausch zwischen den Steuerbehörden.

Wegzugsbesteuerung aus DACH-Ländern

Bevor du nach Russland auswanderst, solltest du die Wegzugsbesteuerung in deinem Herkunftsland beachten:

Deutschland: Die Wegzugsbesteuerung (§ 6 AStG) greift bei Anteilen an Kapitalgesellschaften ab 1 % Beteiligung. Nicht realisierte Wertsteigerungen werden zum Zeitpunkt der Aufgabe der unbeschränkten Steuerpflicht fiktiv besteuert. Du kannst die Steuer stunden, wenn du in einen EU/EWR-Staat ziehst – bei Russland entfällt diese Möglichkeit.

Schweiz: Keine generelle Wegzugsbesteuerung für Privatpersonen. Bei Beteiligungen an Schweizer Kapitalgesellschaften kann jedoch eine Liquidationsbesteuerung anfallen.

Österreich: Wegzugsbesteuerung nach § 27 Abs. 6 EStG bei Beteiligungen über 1 %. Ähnlich wie in Deutschland werden stille Reserven aufgedeckt und besteuert.

2. Einkommensteuer

Allgemeine Struktur

Das russische Einkommensteuersystem basiert seit 2001 auf einem Flat-Tax-Modell, das jedoch 2021 teilweise reformiert wurde:

Steuersätze für Residenten:

  • 13 % auf Einkommen bis 5 Millionen Rubel pro Jahr (ca. 50.000 Euro)
  • 15 % auf den Betrag über 5 Millionen Rubel
  • 13 % bzw. 15 % auf Kapitalerträge (je nach Höhe)

Steuersätze für Nicht-Residenten:

  • 30 % auf alle Einkünfte aus Russland
  • Ausnahmen: 15 % für Dividenden von russischen Unternehmen

Freibeträge: Anders als in DACH-Ländern gibt es keinen allgemeinen Grundfreibetrag. Stattdessen existieren verschiedene Steuerabzüge (налоговые вычеты):

  • Standardabzug: 1.400 Rubel monatlich für die ersten beiden Kinder, 3.000 Rubel für jedes weitere Kind
  • Sozialabzüge: Bis 120.000 Rubel für Bildung, medizinische Behandlungen, Rentenbeiträge
  • Vermögensbezogene Abzüge: Bis 2 Millionen Rubel beim Immobilienkauf
  • Investitionsabzüge: Bei längerfristigen Anlagen in russische Wertpapiere

Steuerjahr und Zahlungsmodalitäten:

Das Steuerjahr entspricht dem Kalenderjahr (1. Januar bis 31. Dezember). Die Steuererklärung muss bis zum 30. April des Folgejahres eingereicht werden. Die Steuerzahlung erfolgt bis zum 15. Juli des Folgejahres.

Bei Arbeitnehmern wird die Steuer monatlich vom Arbeitgeber einbehalten und abgeführt. Selbstständige müssen vierteljährliche Vorauszahlungen leisten.

Arbeitnehmer

Lohnsteuer und Abzugsverfahren:

Als Angestellter in Russland profitierst du von einem einfachen System: Dein Arbeitgeber berechnet, behält ein und führt die Einkommensteuer automatisch ab. Das System heißt NDFL (Nalog na dokhody fizicheskikh lits – налог на доходы физических лиц).

Der Arbeitgeber fungiert als Steueragent und übernimmt die komplette Abwicklung. Du erhältst am Jahresende eine Bescheinigung (Справка 2-NDFL) über deine Einkünfte und die einbehaltene Steuer – ähnlich der deutschen Lohnsteuerbescheinigung.

Sozialversicherungsbeiträge:

Wichtig zu verstehen: In Russland trägt der Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeiträge komplett zusätzlich zum Bruttolohn. Diese werden nicht vom Arbeitnehmergehalt abgezogen.

Arbeitgeberbeiträge (Stand 2025):

  • Krankenversicherung: 5,1 %
  • Rentenversicherung: 22 % (bis zur Bemessungsgrenze), danach 10 %
  • Sozialversicherung: 2,9 %
  • Gesamt: ca. 30 % zusätzlich zum Bruttogehalt

Die Bemessungsgrenze liegt bei etwa 1,9 Millionen Rubel (ca. 19.000 Euro) pro Jahr. Über dieser Grenze reduzieren sich die Beiträge deutlich.

Absetzbare Werbungskosten:

Das Konzept der Werbungskosten, wie du es aus DACH-Ländern kennst, existiert in Russland nicht in dieser Form. Du kannst jedoch die oben genannten Standardabzüge und Sozialabzüge nutzen. Berufliche Ausgaben werden grundsätzlich nicht vom Arbeitnehmer, sondern vom Arbeitgeber getragen und bei diesem steuerlich geltend gemacht.

Pendlerpauschale/Fahrtkosten:

Eine Pendlerpauschale wie in Deutschland gibt es nicht. Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sind steuerlich nicht absetzbar. Allerdings zahlen viele Arbeitgeber ein Fahrtgeld, das bis zu einem bestimmten Betrag steuerfrei bleiben kann, wenn es nachvollziehbar dokumentiert wird.

Praxisbeispiel Arbeitnehmer:

Du verdienst als IT-Spezialist in Moskau 300.000 Rubel brutto monatlich (ca. 3.000 Euro). Das sind 3,6 Millionen Rubel jährlich.

  • Jahresbrutto: 3.600.000 Rubel
  • Einkommensteuer (13 %): 468.000 Rubel
  • Nettojahreseinkommen: 3.132.000 Rubel (ca. 31.300 Euro)
  • Monatsnetto: ca. 2.600 Euro

Zum Vergleich: In Deutschland würdest du bei gleichem Brutto etwa 40 bis 45 % an Steuern und Sozialabgaben zahlen (je nach Steuerklasse und Bundesland).

Digitale Nomaden

Besteuerung ausländischer Einkünfte:

Als digitaler Nomade mit Steuerresidenz in Russland musst du deine weltweiten Einkünfte versteuern – also auch Einnahmen von ausländischen Auftraggebern oder Plattformen. Dies gilt, sobald du die 183-Tage-Schwelle überschreitest.

Die Besteuerung erfolgt mit 13 % auf Einkünfte bis 5 Millionen Rubel und 15 % auf den darüber liegenden Betrag. Du musst deine ausländischen Einkünfte in der jährlichen Steuererklärung (Form 3-NDFL) deklarieren.

Praktische Herausforderungen:

  • Die russischen Behörden haben seit 2022 verstärkt Zugriff auf internationale Zahlungsströme erschwert
  • PayPal, Stripe und viele westliche Zahlungsdienstleister funktionieren nicht mehr
  • Kryptowährungen werden zunehmend reguliert und müssen deklariert werden
  • Die Dokumentation ausländischer Einkünfte in russischer Übersetzung ist aufwendig

Home-Office-Regelungen:

Es gibt keine speziellen steuerlichen Regelungen für Home-Office. Wenn du als Selbstständiger von zu Hause arbeitest, kannst du anteilige Wohnkosten als Betriebsausgaben geltend machen – allerdings ist dies kompliziert und erfordert detaillierte Nachweise.

Als Angestellter im Home-Office ergeben sich keine steuerlichen Besonderheiten. Der Arbeitgeber kann dir steuerfreie Zuschüsse für Büroausstattung zahlen, wenn diese nachvollziehbar dokumentiert sind.

Relevante Visa und Aufenthaltsprogramme:

Für digitale Nomaden gibt es in Russland keine speziellen Visa-Programme wie in manchen anderen Ländern. Du benötigst entweder:

  • Ein Arbeitsvisum mit Arbeitserlaubnis (erfordert einen russischen Arbeitgeber oder Auftraggeber)
  • Ein Geschäftsvisum (maximal 1 Jahr, mehrfache Einreise möglich)
  • Eine temporäre Aufenthaltserlaubnis (auf 3 Jahre begrenzt, verlängerbar)
  • Eine permanente Aufenthaltserlaubnis (nach 5 Jahren temporärem Aufenthalt möglich)

Wichtig: Als westlicher Staatsbürger ist die Visa-Beschaffung seit 2022 deutlich schwieriger und zeitaufwendiger geworden.

Nachweispflichten:

Du musst folgende Nachweise führen und auf Verlangen vorlegen:

  • Kontoauszüge über Zahlungseingänge (in russischer Übersetzung)
  • Verträge mit Auftraggebern
  • Rechnungen und Leistungsnachweise
  • Umrechnungskurse zum Zeitpunkt des Zahlungseingangs
  • Bei ausländischen Konten: Jährliche Meldung aller Konten und Depots

Seit 2023 müssen alle Auslandskonten mit einem Wert über 600.000 Rubel (ca. 6.000 Euro) bis zum 1. Juni des Folgejahres gemeldet werden. Verstöße können mit Strafen bis zu 30 % des nicht gemeldeten Betrags geahndet werden.

Selbstständige/Unternehmer

Besteuerung von Unternehmensgewinnen:

Als Selbstständiger in Russland hast du mehrere Optionen, die sich erheblich in ihrer steuerlichen Behandlung unterscheiden:

Option 1: Selbstständigkeit als Einzelperson (ИП – Individueller Unternehmer)

Dies ist die einfachste Form der Selbstständigkeit. Du registrierst dich als ИП (Individualny Predprinimatel) und kannst zwischen verschiedenen Besteuerungsregimen wählen:

a) Vereinfachtes Steuersystem (УСН – Упрощенная система налогообложения):

  • 6 % auf den Umsatz (ohne Abzug von Ausgaben)
  • 15 % auf den Gewinn (Einnahmen minus Ausgaben)
  • Umsatzgrenze: 265,8 Millionen Rubel pro Jahr (ca. 2,6 Millionen Euro)
  • Keine Mehrwertsteuerpflicht (große Vereinfachung!)
  • Reduzierte Buchhaltungspflichten

b) Patentsteuersystem (ПСН – Патентная система налогообложения):

  • Pauschale jährliche Steuer je nach Tätigkeit und Region
  • Sehr einfach, aber nur für bestimmte Tätigkeiten verfügbar (z.B. Handwerk, Dienstleistungen, Einzelhandel)
  • Keine Steuererklärung erforderlich
  • Typischerweise 6 % auf ein geschätztes potentielles Einkommen

c) Allgemeines Steuersystem (ОСНО):

  • Einkommensteuer: 13 % bzw. 15 %
  • Mehrwertsteuerpflicht: 20 %
  • Vollständige Buchhaltung erforderlich
  • Nur sinnvoll für große Unternehmen oder wenn Vorsteuerabzug wichtig ist

Option 2: Professionelles Einkommen (Самозанятый – Selbstbeschäftigter)

Seit 2019 gibt es ein stark vereinfachtes Regime für Freelancer und Kleinstunternehmer:

  • 4 % Steuer auf Einkünfte von Privatpersonen
  • 6 % Steuer auf Einkünfte von juristischen Personen
  • Einkommensgrenze: 2,4 Millionen Rubel pro Jahr (ca. 24.000 Euro)
  • Keine Sozialversicherungsbeiträge verpflichtend
  • Keine Buchhaltung, nur App-basierte Rechnungsstellung
  • Ideal für digitale Nomaden, Designer, Texter, Coaches

Körperschaftsteuer bei Firmengründung:

Wenn du eine Kapitalgesellschaft (OOO – ООО, vergleichbar mit der deutschen GmbH) gründest, unterliegt dein Unternehmen der Körperschaftsteuer:

  • Standard: 20 % auf den Gewinn
  • Ermäßigt: 15 % bei bestimmten Sonderwirtschaftszonen oder privilegierten Tätigkeiten
  • 13 % in bestimmten IT-Bereichen (Teil der IT-Förderung)

Zusätzlich fallen an:

  • Dividendensteuer: 13 % beim Ausschütten an Residenten, 15 % an Nicht-Residenten
  • Gehälter an Geschäftsführer: Einkommensteuer 13 % plus Sozialabgaben vom Arbeitgeber

Gewerbesteuer:

Eine Gewerbesteuer wie in Deutschland existiert nicht. Allerdings gibt es regionale und kommunale Steuern, die je nach Tätigkeit und Standort variieren können – diese sind aber im internationalen Vergleich sehr niedrig (typischerweise unter 2 %).

Buchführungspflichten:

Je nach gewählter Rechtsform und Besteuerungsregime unterscheiden sich die Anforderungen erheblich:

Selbstbeschäftigte (Самозанятый):

  • Keine Buchführung erforderlich
  • Nur elektronische Rechnungsstellung über die App „Moy Nalog“

ИП mit vereinfachtem System (УСН):

  • Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (Buch der Einnahmen und Ausgaben)
  • Quartalsweise Steuererklärungen
  • Jährliche Zusammenfassung

ИП mit allgemeinem System oder OOO:

  • Vollständige doppelte Buchführung
  • Monatliche und vierteljährliche Meldungen
  • Umfangreiche Dokumentationspflichten
  • Zwingend professioneller Buchhalter erforderlich

Absetzbare Betriebsausgaben:

Beim vereinfachten System mit Besteuerung „Einnahmen minus Ausgaben“ (15 %) kannst du folgende Ausgaben absetzen:

  • Wareneinkauf und Rohstoffe
  • Löhne und Sozialabgaben für Mitarbeiter
  • Miete für Geschäftsräume
  • Kommunikationskosten (Internet, Telefon)
  • Versicherungen
  • Bankgebühren
  • Anschaffung von Anlagegütern
  • Marketing und Werbung
  • Beratungs- und Rechtskosten
  • Reisekosten bei beruflicher Notwendigkeit

Nicht absetzbar sind:

  • Private Lebenshaltungskosten
  • Repräsentationskosten (stark eingeschränkt)
  • Strafen und Bußgelder

Praxisbeispiel Selbstständiger:

Du arbeitest als freiberuflicher Webdesigner und erzielst 1.800.000 Rubel Jahresumsatz (ca. 18.000 Euro). Deine Ausgaben betragen 600.000 Rubel.

Variante 1: Selbstbeschäftigter (Самозанятый)

  • Umsatz: 1.800.000 Rubel
  • Steuer (6 % auf Firmenkunden): 108.000 Rubel
  • Nettoeinkommen vor Ausgaben: 1.692.000 Rubel
  • Nach Ausgaben: ca. 1.092.000 Rubel (ca. 10.900 Euro)
  • Keine Sozialversicherung verpflichtend

Variante 2: ИП mit УСН 6 % (auf Umsatz)

  • Umsatz: 1.800.000 Rubel
  • Steuer (6 %): 108.000 Rubel
  • Sozialversicherungsbeiträge (fix): ca. 49.500 Rubel
  • Steuer reduziert um Sozialversicherung: 58.500 Rubel
  • Nettoeinkommen vor Ausgaben: 1.741.500 Rubel
  • Nach Ausgaben: ca. 1.141.500 Rubel (ca. 11.400 Euro)

Variante 3: ИП mit УСН 15 % (auf Gewinn)

  • Umsatz: 1.800.000 Rubel
  • Ausgaben: 600.000 Rubel
  • Gewinn: 1.200.000 Rubel
  • Steuer (15 %): 180.000 Rubel
  • Sozialversicherungsbeiträge: 49.500 Rubel
  • Nettoeinkommen: 970.500 Rubel (ca. 9.700 Euro)

In diesem Beispiel ist das Самозанятый-Modell am günstigsten, solange du unter der Einkommensgrenze bleibst.

Finanziell Unabhängige/Investoren

Kapitalertragssteuer (Zinsen, Dividenden):

Die Besteuerung von Kapitalerträgen in Russland folgt seit 2021 einem progressiven System:

Dividenden:

  • 13 % auf Dividenden bis 5 Millionen Rubel Gesamteinkommen pro Jahr
  • 15 % auf den Betrag über 5 Millionen Rubel
  • Bei Dividenden von russischen Unternehmen wird die Steuer an der Quelle einbehalten

Zinsen:

  • 13 % bzw. 15 % wie bei Dividenden
  • Zinsen auf Bankeinlagen bis zu 1 Million Rubel × Leitzins sind steuerfrei
  • Bei höheren Beträgen wird der übersteigende Teil besteuert
  • Achtung: Der russische Leitzins lag 2024/2025 bei 16 bis 21 %, wodurch die Freibetragsgrenze deutlich steigt

Besteuerung von Kursgewinnen:

Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren unterliegen der Einkommensteuer:

  • 13 % bzw. 15 % auf realisierte Kursgewinne
  • Verluste können mit Gewinnen verrechnet werden (Loss Harvesting)
  • Haltefrist: Nach 3 Jahren Haltedauer gibt es einen Freibetrag von 3 Millionen Rubel pro Jahr
  • Dieser Freibetrag multipliziert sich mit der Anzahl der Jahre (max. jedoch 9 Millionen Rubel bei 3 Jahren)

Wichtig: Diese Vergünstigungen gelten nur für russische Wertpapiere oder Wertpapiere, die über russische Broker gehalten werden. Ausländische Depots erhalten diese Vorteile nicht.

Immobilienertragsteuer:

Gewinne aus Immobilienverkäufen werden als Einkommen besteuert:

  • 13 % bzw. 15 % auf den Veräußerungsgewinn
  • Freibetrag: Nach 5 Jahren Besitzdauer (3 Jahre bei bestimmten Bedingungen) ist der Verkauf steuerfrei
  • Als Anschaffungskosten gelten: Kaufpreis, Maklergebühren, Notarkosten, Renovierungskosten
  • Immobilien von Verwandten oder durch Erbschaft: Nur 3 Jahre Haltefrist für Steuerfreiheit

Berechnung: Verkaufspreis minus Anschaffungskosten und nachweisbare Aufwendungen = steuerpflichtiger Gewinn

Alternativ kannst du einen Pauschalabzug von 1 Million Rubel statt der tatsächlichen Kosten geltend machen, wenn keine Belege vorhanden sind.

Freibeträge für Kapitalerträge:

Neben den bereits erwähnten Freibeträgen gibt es:

  • Individuelle Investitionskonten (ИИС – Индивидуальный инвестиционный счет): Steuerabzug bis 400.000 Rubel Einzahlung pro Jahr oder steuerfreie Auszahlung nach 3 Jahren
  • Langfristige Lebensversicherungen: Steuerfreie Auszahlung nach 5 Jahren
  • Zinsfreibetrag: Leitzins × 1 Million Rubel bei Bankeinlagen

Besonderheiten bei ausländischen Depots:

Die Verwaltung ausländischer Depots als russischer Steuerresident ist seit 2022 erheblich komplizierter geworden:

Herausforderungen:

  • Viele westliche Broker haben russische Kunden ausgeschlossen
  • Zahlungsverkehr ist durch Sanktionen massiv eingeschränkt
  • Quellensteuer aus dem Ausland kann oft nicht angerechnet werden
  • Meldepflichten sind extrem umfangreich (Kontrollierte ausländische Gesellschaften, Auslandskonten)

Meldepflichten:

  • Alle ausländischen Konten und Depots müssen bis zum 1. Juni gemeldet werden
  • Transaktionen über 600.000 Rubel müssen innerhalb eines Monats gemeldet werden
  • Jährliche Steuererklärung für alle ausländischen Kapitalerträge
  • Bei kontrollierten ausländischen Gesellschaften (ab 25 % Beteiligung oder 10 % bei gemeinsamer Kontrolle): Separate CFC-Meldung

Strafen bei Nicht-Meldung:

  • Nicht gemeldete Konten: 5.000 Rubel pro Konto
  • Nicht gemeldete Transaktionen: 20 % bis 40 % des Transaktionsbetrags
  • Falsche Angaben bei CFC: Bis zu 500.000 Rubel

Praxisbeispiel Investor:

Du lebst als finanziell unabhängiger Investor in Sankt Petersburg und hast folgendes Portfolio:

  • Russische Dividendenaktien: 200.000 Rubel Dividenden jährlich
  • Russische Anleihen: 150.000 Rubel Zinsen
  • Verkauf russischer Aktien (nach 1 Jahr Haltedauer): 500.000 Rubel Gewinn
  • Bankeinlagen: 2 Millionen Rubel bei 18 % Zins = 360.000 Rubel Zinsen

Steuerberechnung:

  • Dividenden: 200.000 × 13 % = 26.000 Rubel
  • Zinsen Anleihen: 150.000 × 13 % = 19.500 Rubel
  • Kursgewinne: 500.000 × 13 % = 65.000 Rubel (kein Freibetrag, da nur 1 Jahr gehalten)
  • Bankzinsen: (360.000 – (1.000.000 × 18 % = 180.000)) × 13 % = 23.400 Rubel

Gesamtsteuerlast: 133.900 Rubel (ca. 1.340 Euro)

Zum Vergleich in Deutschland: Bei gleichem Kapitalertrag (ca. 12.100 Euro) würdest du 26,375 % Abgeltungssteuer plus Solidaritätszuschlag zahlen = ca. 3.200 Euro Steuern.

Rentner

Besteuerung gesetzlicher Renten aus Deutschland, Schweiz, Österreich:

Die steuerliche Behandlung deiner Rente aus den DACH-Ländern hängt vom jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen ab:

Renten aus Deutschland:

  • Gesetzliche Renten aus der deutschen Sozialversicherung: Besteuerungsrecht liegt nur bei Deutschland
  • Du zahlst in Russland keine Steuern auf deine deutsche gesetzliche Rente
  • Betriebsrenten und private Renten: Können in Russland besteuert werden
  • Wichtig: Du musst trotzdem in Deutschland eine Steuererklärung abgeben, wenn du steuerpflichtig bist

Renten aus Österreich:

  • Ähnlich wie Deutschland: Sozialversicherungsrenten werden nur in Österreich besteuert
  • Betriebliche und private Pensionen können in Russland besteuert werden

Renten aus der Schweiz:

  • AHV (1. Säule): Besteuerungsrecht nur in der Schweiz
  • Pensionskasse (2. Säule): Kann in Russland besteuert werden (13 % bzw. 15 %)
    1. Säule: Ebenfalls in Russland steuerbar

Praktische Herausforderung: Die Überweisung von Renten nach Russland ist seit 2022 durch Sanktionen erheblich erschwert. Viele Banken weigern sich, Zahlungen nach Russland auszuführen. Du benötigst oft Umwege über Drittländer oder alternative Zahlungswege.

Besteuerung privater Renten und Pensionen:

Private Renten und Pensionen, die in Russland besteuert werden, unterliegen dem normalen Einkommensteuersatz:

  • 13 % auf Renteneinkommen bis 5 Millionen Rubel jährlich
  • 15 % auf den darüber liegenden Betrag

Es gibt keine gesonderten Rentnerfreibeträge wie in Deutschland (Werbungskosten-Pauschbetrag oder Altersentlastungsbetrag). Allerdings profitierst du vom generell niedrigen Steuersatz.

Beispiel Schweizer Rentner:

  • AHV-Rente: 28.000 CHF (wird nur in der Schweiz besteuert)
  • Pensionskasse: 40.000 CHF (ca. 4 Millionen Rubel, wird in Russland besteuert)
  • Russische Steuer: 4.000.000 × 13 % = 520.000 Rubel (ca. 5.200 Euro oder 5.200 CHF)
  • Schweizer Quellensteuer kann angerechnet werden (gemäß DBA)

Doppelbesteuerungsabkommen für Renten:

Die DBAs sehen folgende Anrechnungsmethoden vor:

Anrechnungsmethode: Wenn beide Länder Besteuerungsrecht haben (z.B. bei Betriebsrenten), wird die im Quellenstaat gezahlte Steuer auf die russische Steuer angerechnet.

Beispiel:

  • Schweizer Pensionskasse zahlt 40.000 CHF
  • Schweiz behält 10 % Quellensteuer ein = 4.000 CHF
  • Russland berechnet 13 % = 5.200 CHF
  • Anrechenbar: 4.000 CHF
  • Nachzahlung in Russland: 1.200 CHF

Freistellungsmethode: Bei gesetzlichen Sozialversicherungsrenten aus Deutschland und Österreich erfolgt eine Freistellung in Russland – diese Renten werden nicht in die russische Steuererklärung einbezogen.

Altersfreibeträge:

Im russischen Steuersystem gibt es keine speziellen Altersfreibeträge oder Vergünstigungen für Rentner. Allerdings können Rentner von folgenden allgemeinen Vorteilen profitieren:

  • Grundsteuerbefreiung für eine selbstgenutzte Immobilie (unabhängig vom Alter, aber Rentner nutzen dies häufig)
  • Reduzierte Transportkosten in vielen Regionen (keine direkte Steuer, aber finanzielle Entlastung)
  • Keine Sozialversicherungsbeiträge auf Renteneinkommen

Praktische Überlegungen für Rentner:

Als Rentner in Russland solltest du folgende Punkte beachten:

Vorteile:

  • Niedrige Steuerlast (13 %) auf private Renten
  • Sehr niedrige Lebenshaltungskosten (außerhalb von Moskau und Sankt Petersburg)
  • Günstige Immobilienpreise
  • Keine Vermögensteuer

Nachteile:

  • Stark eingeschränkte medizinische Versorgung für Ausländer
  • Sprachbarriere (außerhalb der Großstädte wird kaum Englisch gesprochen)
  • Seit 2022: Massive Einschränkungen durch Sanktionen
  • Schwierigkeiten beim Zahlungsverkehr
  • Politische Unsicherheit und fehlende Rechtssicherheit
  • Probleme bei der Krankenversicherung (deutsche/schweizer/österreichische Kassen zahlen oft nicht in Russland)

Praxisbeispiel deutscher Rentner:

Du beziehst eine gesetzliche deutsche Rente von 1.800 Euro monatlich (21.600 Euro jährlich) und eine private Riester-Rente von 400 Euro monatlich (4.800 Euro jährlich).

Steuerliche Situation:

  • Gesetzliche Rente: Nur in Deutschland steuerpflichtig (etwa 80 bis 100 % steuerpflichtig je nach Rentenbeginn)
  • Deutsche Steuer (geschätzt bei durchschnittlichem Rentner): ca. 1.500 bis 2.500 Euro jährlich
  • Riester-Rente: In Russland steuerpflichtig mit 13 % = ca. 600 Euro
  • Gesamtsteuerbelastung: ca. 2.100 bis 3.100 Euro

Achtung: Du musst trotz Wohnsitz in Russland jährlich eine deutsche Steuererklärung abgeben, da Deutschland das Besteuerungsrecht für die gesetzliche Rente behält.

3. Vermögensteuer

Russland erhebt keine allgemeine Vermögensteuer auf Privatvermögen. Dies unterscheidet das Land grundlegend von Ländern wie der Schweiz oder Frankreich, wo Vermögen oberhalb bestimmter Freibeträge regelmäßig besteuert werden.

Was bedeutet das konkret?

  • Bankguthaben sind nicht vermögensteuerpflichtig
  • Wertpapierdepots unterliegen keiner jährlichen Vermögensbesteuerung
  • Bargeld muss nicht deklariert werden (außer bei Einreise über 10.000 USD)
  • Edelmetalle und Kunstgegenstände sind nicht vermögenssteuerpflichtig

Allerdings: Obwohl es keine allgemeine Vermögensteuer gibt, existieren spezifische Steuern auf bestimmte Vermögenswerte:

  • Grundsteuer auf Immobilienbesitz (siehe Kapitel 5)
  • Kraftfahrzeugsteuer (siehe Kapitel 8)
  • Luxussteuer auf besonders teure Immobilien und Fahrzeuge (siehe Kapitel 8)

Meldepflichten:

Auch wenn keine Vermögensteuer erhoben wird, bestehen umfangreiche Meldepflichten für Steuerresidenten:

  • Alle ausländischen Konten mit einem Wert über 600.000 Rubel müssen jährlich gemeldet werden
  • Ausländische Immobilien müssen in der Steuererklärung angegeben werden
  • Kontrollierte ausländische Gesellschaften (CFC) müssen gemeldet werden

Das Fehlen einer Vermögensteuer ist für vermögende Auswanderer theoretisch attraktiv. Allerdings relativieren die politischen Risiken, Sanktionen und die fehlende Rechtssicherheit diesen Vorteil erheblich.

4. Kapitalertragssteuer

Die Kapitalertragssteuer in Russland ist bereits ausführlich im Kapitel 2 unter „Finanziell Unabhängige/Investoren“ behandelt worden. Hier eine kompakte Zusammenfassung:

Steuersätze:

  • 13 % auf Kapitalerträge bis 5 Millionen Rubel Gesamteinkommen
  • 15 % auf den Betrag über 5 Millionen Rubel

Quellensteuer:

Bei russischen Dividenden und Zinsen wird die Steuer direkt an der Quelle einbehalten:

Russische Aktiengesellschaften:

  • Behalten 13 % Quellensteuer auf Dividenden ein
  • Diese wird automatisch an das Finanzamt abgeführt
  • Keine weitere Steuererklärung erforderlich (außer bei Überschreiten der 5-Millionen-Grenze)

Ausländische Dividenden:

  • Quellensteuer des Heimatlandes der Aktiengesellschaft
  • Beispiel: US-Aktien haben 30 % Quellensteuer für Nicht-US-Bürger
  • Diese ausländische Quellensteuer kann auf die russische Steuer angerechnet werden
  • Anrechnung erfolgt gemäß Doppelbesteuerungsabkommen

Anrechnung ausländischer Quellensteuer:

Wenn du als russischer Steuerresident ausländische Aktien hältst und dort Quellensteuer gezahlt wird, kannst du diese auf deine russische Steuerschuld anrechnen:

Beispiel US-Dividende:

  • Dividende: 1.000 USD
  • US-Quellensteuer (30 %): 300 USD
  • Russische Steuer (13 % auf 1.000 USD): 130 USD
  • Anrechenbar: 130 USD (Maximum der russischen Steuer)
  • Überschießende 170 USD verfallen (können nicht erstattet oder vorgetragen werden)

Wichtig: Die Anrechnung erfolgt nicht automatisch. Du musst die ausländischen Erträge in deiner Steuererklärung deklarieren und die gezahlte ausländische Quellensteuer nachweisen.

Meldepflichten:

Kapitalerträge aus ausländischen Quellen müssen vollständig in der jährlichen Steuererklärung (Form 3-NDFL) deklariert werden:

  • Dividenden aus ausländischen Aktien
  • Zinsen aus ausländischen Bankkonten
  • Kursgewinne beim Verkauf ausländischer Wertpapiere
  • Erträge aus ausländischen Investmentfonds
  • Einkünfte aus P2P-Lending-Plattformen im Ausland

Zusätzliche Meldungen:

  • Ausländische Konten und Depots (bis 1. Juni)
  • Transaktionen über 600.000 Rubel (innerhalb eines Monats)
  • Kontrollierte ausländische Gesellschaften (separate CFC-Meldung)

Strafen bei Versäumnis:

  • Verspätete Steuererklärung: 5 % der Steuerschuld pro Monat (max. 30 %)
  • Nicht gemeldete Auslandskonten: 5.000 Rubel pro Konto
  • Nicht gemeldete Transaktionen: 20 % bis 40 % des Betrags
  • Steuerhinterziehung: Strafrechtliche Verfolgung ab bestimmten Beträgen

5. Immobiliensteuer

Grundsteuer (jährliche Abgaben):

Die jährliche Grundsteuer auf Immobilienbesitz wird in Russland seit 2015 nach dem Katasterwert (кадастровая стоимость) berechnet, der theoretisch dem Marktwert entsprechen soll. Die Steuersätze werden regional festgelegt, bewegen sich aber innerhalb bundesweit festgelegter Grenzen.

Steuersätze für Wohnimmobilien:

  • Basissteuersatz: 0,1 % des Katasterwerts
  • Bei teurem Wohnraum (über 300 Millionen Rubel): Bis 2 %
  • Regionale Anpassungen möglich (meist zwischen 0,1 % und 0,3 %)

Freibeträge: Jede Person hat Anspruch auf Steuerbefreiung für eine selbstgenutzte Immobilie ihrer Wahl:

  • Eine Wohnung
  • Oder ein Haus
  • Oder eine Garage
  • Oder ein Grundstück bis 600 m²

Zusätzlich gibt es Abzüge vom Katasterwert:

  • Wohnung: 20 m² Abzug vom Katasterwert
  • Haus: 50 m² Abzug vom Katasterwert

Beispielrechnung Moskau:

  • Wohnung mit 80 m² in Moskau
  • Katasterwert: 15 Millionen Rubel
  • Steuersatz: 0,1 %
  • Abzug für 20 m²: (20/80) × 15.000.000 = 3.750.000 Rubel
  • Steuerbemessungsgrundlage: 11.250.000 Rubel
  • Jährliche Grundsteuer: 11.250.000 × 0,1 % = 11.250 Rubel (ca. 110 Euro)

Gewerbliche Immobilien:

  • Steuersatz: 0,5 % bis 2 % des Katasterwerts
  • Keine Freibeträge
  • Höhere Sätze in attraktiven Geschäftslagen

Grunderwerbsteuer beim Kauf:

In Russland gibt es keine Grunderwerbsteuer im klassischen Sinne wie in Deutschland (3,5 % bis 6,5 %). Stattdessen fallen verschiedene kleinere Gebühren an:

Notarkosten:

  • Beurkundung des Kaufvertrags: 0,5 % des Kaufpreises (max. 20.000 Rubel)
  • Bei Verwandten ersten Grades: 0,3 % (max. 50.000 Rubel)

Registrierungsgebühr:

  • Eintragung ins Grundbuch (Росреестр): 2.000 Rubel für Privatpersonen
  • Für juristische Personen: 22.000 Rubel

Gesamtkosten beim Kauf: Im Vergleich zu DACH-Ländern sind die Nebenkosten beim Immobilienkauf in Russland sehr niedrig – typischerweise unter 1 % des Kaufpreises.

Wertzuwachssteuer beim Verkauf (Spekulationssteuer):

Gewinne aus Immobilienverkäufen unterliegen der Einkommensteuer – mit wichtigen Ausnahmen:

Haltefrist-Regelung:

  • Nach 5 Jahren Besitz: Verkauf ist steuerfrei (Mindestbesitzdauer)
  • Nach 3 Jahren Besitz: Steuerfrei in folgenden Fällen:
    • Die Immobilie war deine einzige Immobilie
    • Immobilie durch Erbschaft oder Schenkung von Verwandten erhalten
    • Immobilie durch Privatisierung erhalten
    • Lebenslange Nutzungsrecht-Vereinbarung (договор ренты)

Besteuerung bei Verkauf vor Ablauf der Haltefrist:

  • Gewinn = Verkaufspreis minus Anschaffungskosten
  • Steuersatz: 13 % für Residenten, 30 % für Nicht-Residenten
  • Freibetrag: 1 Million Rubel (kann statt tatsächlicher Kosten geltend gemacht werden)

Als Anschaffungskosten gelten:

  • Ursprünglicher Kaufpreis
  • Maklergebühren
  • Notarkosten
  • Nachweisbare Renovierungs- und Modernisierungskosten
  • Hypothekenzinsen (umstritten, abhängig von der Auslegung)

Beispielrechnung:

  • Kaufpreis 2020: 8 Millionen Rubel
  • Renovierung: 1 Million Rubel (nachgewiesen)
  • Verkaufspreis 2024: 12 Millionen Rubel
  • Besitzdauer: 4 Jahre (unter 5 Jahren)
  • Gewinn: 12 Mio. – 8 Mio. – 1 Mio. = 3 Millionen Rubel
  • Steuer: 3.000.000 × 13 % = 390.000 Rubel (ca. 3.900 Euro)

Alternative mit Pauschalabzug:

  • Gewinn: 12 Mio. – 1 Mio. (Pauschalabzug) = 11 Millionen Rubel
  • Steuer: 11.000.000 × 13 % = 1.430.000 Rubel

In diesem Fall ist der Nachweis der tatsächlichen Kosten deutlich günstiger.

Vermietungseinkünfte:

Einkünfte aus der Vermietung von Immobilien werden als gewöhnliches Einkommen besteuert:

Als Privatperson:

  • 13 % auf Nettomieteinnahmen (nach Abzug von Ausgaben)
  • Absetzbar: Reparaturen, Hausverwaltung, Versicherungen, Grundsteuer
  • Selbstdeklaration in der jährlichen Steuererklärung

Als gewerblicher Vermieter (ИП):

  • Vereinfachtes Steuersystem möglich: 6 % auf Mieteinnahmen
  • Oder: 15 % auf Gewinn (Einnahmen minus Ausgaben)
  • Vorteilhaft bei mehreren vermieteten Objekten

Schwarzvermietung: Viele Vermieter in Russland melden ihre Mieteinnahmen nicht an. Dies ist illegal und wird zunehmend verfolgt. Die Steuerbehörden gleichen Vermietungsanzeigen online mit Steuererklärungen ab.

Steuervorteile bei Eigennutzung:

  • Grundsteuerbefreiung für eine selbstgenutzte Immobilie (siehe oben)
  • Hypothekenzinsen können unter bestimmten Bedingungen steuerlich geltend gemacht werden (Immobilienabzug – имущественный вычет)
  • Maximaler Abzug: 3 Millionen Rubel für Kaufpreis + 2 Millionen Rubel für Hypothekenzinsen
  • Ergebnis: Bis zu 390.000 Rubel Steuererstattung (13 % von 3 Millionen) über mehrere Jahre

Voraussetzungen für den Immobilienabzug:

  • Du musst steuerlicher Resident sein
  • Die Immobilie muss in Russland liegen
  • Du musst Einkommensteuer gezahlt haben (Arbeitnehmer, Selbstständige)
  • Der Abzug kann nur einmal im Leben in Anspruch genommen werden

6. Erbschafts- und Schenkungssteuer

Russland hat 2006 die Erbschafts- und Schenkungssteuer weitgehend abgeschafft – ein großer Vorteil für vermögende Personen. Allerdings gibt es wichtige Ausnahmen und Sonderfälle.

Grundregel: Steuerfrei

Folgendes Vermögen kann steuerfrei vererbt oder verschenkt werden:

  • Immobilien (Wohnungen, Häuser, Grundstücke)
  • Bankguthaben
  • Bargeld
  • Hausrat und persönliche Gegenstände
  • Fahrzeuge
  • Wertpapiere

Unabhängig von:

  • Verwandtschaftsgrad
  • Wert des Vermögens
  • Anzahl der Erben

Ausnahmen: Steuerpflichtige Erbschaften und Schenkungen

In folgenden Fällen fällt dennoch Einkommensteuer an:

1. Urheberrechte und geistiges Eigentum:

  • Bücher, Musikrechte, Patente, Erfindungen
  • Steuersatz: 13 % für Residenten, 30 % für Nicht-Residenten
  • Bemessungsgrundlage: Marktwert oder Verkaufserlös

2. Schenkungen von Nicht-Verwandten:

  • Steuerpflichtig bei Geschenken zwischen nicht nahestehenden Personen
  • Steuersatz: 13 % bzw. 30 %
  • Freibetrag: 4.000 Rubel pro Jahr

Definition enge Verwandte (steuerfrei):

  • Ehegatten
  • Eltern und Kinder
  • Großeltern und Enkelkinder
  • Geschwister (auch Halbgeschwister)
  • Adoptivkinder und Adoptiveltern

Schenkungen zwischen nicht verwandten Personen:

  • Wohnung geschenkt: Voller Marktwert wird mit 13 % besteuert
  • Auto geschenkt: Marktwert mit 13 % besteuert
  • Geldgeschenke: Über 4.000 Rubel mit 13 % besteuert

Beispiel: Dein Freund schenkt dir eine Wohnung im Wert von 10 Millionen Rubel. Du musst 10.000.000 × 13 % = 1.300.000 Rubel Schenkungssteuer zahlen (ca. 13.000 Euro).

Bewertung von Vermögen:

Bei steuerpflichtigen Erbschaften oder Schenkungen wird der Marktwert zum Zeitpunkt des Übergangs herangezogen:

Immobilien:

  • Katasterwert (offizieller Wert im Grundbuch)
  • Oder unabhängiges Gutachten
  • Bei erheblicher Abweichung kann das Finanzamt nachprüfen

Wertpapiere:

  • Börsenkurs am Tag der Übertragung
  • Bei nicht börsennotierten Anteilen: Gutachten erforderlich

Fahrzeuge:

  • Marktwert gemäß offizieller Bewertungstabellen
  • Oder Gutachten

Internationale Aspekte:

Erbschaften aus dem Ausland:

Wenn du als russischer Steuerresident Vermögen aus dem Ausland erbst oder geschenkt bekommst, gelten komplexe Regelungen:

Grundsatz:

  • Erbe von engen Verwandten: Auch im Ausland steuerfrei in Russland
  • Erbe von entfernten Verwandten oder Fremden: Kann in Russland steuerpflichtig sein

Anrechnung ausländischer Erbschaftssteuer: Wenn im Ausland Erbschaftssteuer gezahlt wurde (z.B. Deutschland, Schweiz), kann diese auf eine eventuelle russische Steuerschuld angerechnet werden – soweit ein DBA dies vorsieht.

Beispiel deutsches Erbe:

  • Du erbst von deinem deutschen Onkel 500.000 Euro
  • Deutschland erhebt Erbschaftssteuer (Steuerklasse II): ca. 60.000 Euro
  • Russland: Erbe von Nicht-Nahestehenden ist steuerpflichtig (13 %)
  • Russische Steuer: ca. 65.000 Euro
  • Anrechenbare deutsche Steuer: 60.000 Euro
  • Nachzahlung in Russland: 5.000 Euro

Praktisch: Solche Fälle sind aufgrund der Sanktionen und des eingeschränkten Zahlungsverkehrs seit 2022 extrem schwierig zu handhaben.

Meldepflichten:

Auch wenn keine Steuer anfällt, musst du als russischer Steuerresident ererbtes oder geschenktes Vermögen aus dem Ausland melden:

  • Ausländische Immobilien
  • Ausländische Bankkonten und Depots
  • Kontrollierende Beteiligungen an ausländischen Unternehmen

Die Nicht-Meldung kann zu empfindlichen Strafen führen.

Strategische Überlegungen:

Die Abwesenheit einer Erbschaftssteuer macht Russland theoretisch attraktiv für Vermögensübertragungen. Allerdings musst du beachten:

  • Deine Heimatländer (Deutschland, Schweiz, Österreich) erheben Erbschaftssteuer unabhängig vom Wohnsitz
  • Deutschland besteuert Erben mit deutscher Staatsangehörigkeit 5 Jahre nach Wegzug weiterhin
  • Vermögen in Russland ist aufgrund politischer Risiken und Sanktionen schwer zugänglich
  • Rechtsunsicherheit und Willkür sind erhebliche Risiken

7. Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer

Regelsteuersatz und ermäßigte Sätze:

Russland erhebt eine Mehrwertsteuer (НДС – Налог на добавленную стоимость) auf den Verkauf von Waren und Dienstleistungen:

Steuersätze:

  • Regelsteuersatz: 20 % (seit 2019, zuvor 18 %)
  • Ermäßigter Satz: 10 % für:
    • Grundnahrungsmittel (Brot, Milch, Fleisch, Gemüse, Obst)
    • Kinderprodukte (Kleidung, Schuhe, Spielzeug, Babynahrung)
    • Medizinische Produkte und Medikamente
    • Bücher und Zeitschriften (print)
  • 0 % (Nullsatz) für:
    • Exporte
    • Internationale Transport- und Frachtdienstleistungen
    • Bestimmte medizinische Dienstleistungen

Steuerbefreite Umsätze:

  • Bildungsdienstleistungen
  • Medizinische Behandlungen (in staatlich lizenzierten Einrichtungen)
  • Finanzdienstleistungen (Kredite, Versicherungen)
  • Wohnraumvermietung (langfristig)
  • Verkauf von Wohnimmobilien durch Privatpersonen

Kleinunternehmerregelung:

Wenn du als Selbstständiger oder Unternehmer unter bestimmte Umsatzgrenzen fällst, kannst du dich von der Mehrwertsteuerpflicht befreien lassen:

Voraussetzungen:

  • Umsatz in den letzten 3 aufeinanderfolgenden Monaten unter 2 Millionen Rubel (ca. 20.000 Euro)
  • Keine Einfuhr von Waren
  • Antrag beim Finanzamt erforderlich
  • Befreiung gilt für 12 Monate, danach Verlängerung möglich

Automatische Befreiung bei vereinfachten Steuersystemen:

  • Unternehmer im vereinfachten System (УСН) sind generell nicht mehrwertsteuerpflichtig
  • Selbstbeschäftigte (Самозанятый) sind nicht mehrwertsteuerpflichtig
  • Patentsystem (ПСН): Keine Mehrwertsteuerpflicht

Vorteil: Keine komplexe Mehrwertsteuerabrechnung erforderlich

Nachteil: Kein Vorsteuerabzug möglich, was bei hohen Betriebsausgaben nachteilig sein kann

Umsatzsteuerpflicht für Unternehmer:

Als umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer musst du:

  • Auf alle Verkäufe 20 % (bzw. 10 %) Mehrwertsteuer aufschlagen
  • Eingangsrechnungen mit Vorsteuer sammeln
  • Vierteljährlich eine Mehrwertsteuererklärung abgeben
  • Die Differenz zwischen gezahlter Vorsteuer und vereinnahmter Mehrwertsteuer ans Finanzamt abführen

Fristen:

  • Quartalserklärung: Bis zum 25. des auf das Quartal folgenden Monats
  • Zahlung: In drei gleichen Teilen bis zum 28. des Folgemonats, 28. des übernächsten Monats und 28. des übernächsten Monats

Beispiel Q1:

  • Erklärung: Bis 25. April
  • Zahlung 1/3: Bis 28. April
  • Zahlung 2/3: Bis 28. Mai
  • Zahlung 3/3: Bis 28. Juni

Reverse-Charge-Verfahren:

Bei bestimmten Transaktionen mit ausländischen Unternehmen greift das Reverse-Charge-Verfahren (обратное начисление):

Grundprinzip: Der Leistungsempfänger (nicht der Leistungserbringer) schuldet die Mehrwertsteuer.

Anwendungsfälle:

  • Import von Dienstleistungen von ausländischen Unternehmen
  • Elektronische Dienstleistungen aus dem Ausland
  • Kauf von Waren aus dem Ausland (bei bestimmten Konstellationen)

Praktisches Beispiel: Du beauftragst ein deutsches Softwareunternehmen mit der Entwicklung einer App. Das deutsche Unternehmen stellt dir 10.000 Euro netto in Rechnung (ohne deutsche Mehrwertsteuer, da Leistungsort Russland).

Du musst als russischer Unternehmer:

  • Auf diese Rechnung 20 % russische Mehrwertsteuer selbst berechnen
  • Diese als geschuldete Mehrwertsteuer in deiner Erklärung ausweisen
  • Gleichzeitig als Vorsteuer abziehen (wenn du vorsteuerabzugsberechtigt bist)
  • Ergebnis: Finanziell neutral, aber administrative Pflichten

E-Commerce und digitale Dienstleistungen:

Seit 2017 müssen ausländische Anbieter digitaler Dienstleistungen an russische Verbraucher (B2C) sich in Russland für Mehrwertsteuerzwecke registrieren und 20 % Mehrwertsteuer abführen.

Betroffen sind:

  • Streaming-Dienste (Netflix, Spotify, etc.)
  • Cloud-Dienste
  • Software-Downloads
  • Online-Werbung
  • E-Books

Die meisten großen internationalen Plattformen haben sich registriert oder den russischen Markt verlassen.

8. Weitere relevante Steuern

Luxussteuer:

Seit 2014 existiert eine Luxussteuer auf besonders teure Immobilien und Fahrzeuge:

Luxusimmobilien: Bei Immobilien mit einem Katasterwert über 300 Millionen Rubel (ca. 3 Millionen Euro) wird die Grundsteuer erhöht:

  • Katasterwert 300 bis 500 Millionen Rubel: Erhöhungsfaktor 2 (doppelte Grundsteuer)
  • Über 500 Millionen Rubel: Erhöhungsfaktor 3 (dreifache Grundsteuer)

Beispiel:

  • Luxusvilla in Moskau mit Katasterwert 400 Millionen Rubel
  • Normale Grundsteuer (0,3 %): 1.200.000 Rubel
  • Mit Luxusfaktor 2: 2.400.000 Rubel (ca. 24.000 Euro jährlich)

Luxusfahrzeuge: Fahrzeuge über 3 Millionen Rubel (ca. 30.000 Euro) unterliegen erhöhten Kfz-Steuersätzen:

  • Fahrzeugalter und Preis bestimmen den Erhöhungsfaktor
  • Faktoren zwischen 1,1 und 3
  • Liste der betroffenen Modelle wird jährlich vom Industrieministerium veröffentlicht

Kfz-Steuer (Transportsteuer):

Die jährliche Kraftfahrzeugsteuer (транспортный налог) richtet sich nach:

  • Motorleistung (PS oder kW)
  • Fahrzeugalter
  • Region (die Steuersätze werden regional festgelegt)

Steuersätze (Beispiel Moskau):

  • Bis 100 PS: 12 Rubel pro PS
  • 100 bis 125 PS: 25 Rubel pro PS
  • 125 bis 150 PS: 35 Rubel pro PS
  • 150 bis 175 PS: 45 Rubel pro PS
  • 175 bis 200 PS: 50 Rubel pro PS
  • 200 bis 225 PS: 65 Rubel pro PS
  • 225 bis 250 PS: 75 Rubel pro PS
  • Über 250 PS: 150 Rubel pro PS

Beispielrechnung:

  • VW Golf mit 110 PS in Moskau
  • Steuersatz: 25 Rubel pro PS
  • Jährliche Kfz-Steuer: 110 × 25 = 2.750 Rubel (ca. 27 Euro)

Zum Vergleich:

  • Mercedes S-Klasse mit 340 PS: 340 × 150 = 51.000 Rubel (ca. 510 Euro)
  • Mit Luxusfaktor 1,5 (falls über 3 Mio. Rubel): 76.500 Rubel (ca. 765 Euro)

In anderen Regionen können die Steuersätze deutlich niedriger sein (oft nur 50 % der Moskauer Sätze).

Touristensteuer (Kurtaxe):

In vielen Ferienregionen wird eine Touristensteuer (курортный сбор) erhoben:

Eingeführt 2018 in:

  • Region Krasnodar (Sotschi, Schwarzmeerküste)
  • Republik Altai
  • Region Stawropol
  • Region Krim (umstritten)

Höhe:

  • Zwischen 10 und 100 Rubel pro Person und Nacht
  • Abhängig von Region und Saison
  • Wird meist direkt vom Hotel eingesammelt

Befreit sind:

  • Kinder unter 18 Jahren
  • Behinderte und Begleitpersonen
  • Veteranen
  • Geschäftsreisende (nachweisbar)

Sondersteuern:

Umweltsteuer:

  • Auf umweltschädliche Produkte und Abfälle
  • Für Privatpersonen meist irrelevant
  • Betrifft hauptsächlich Unternehmen

Glücksspielsteuer:

  • Casino- und Spielautomatenbetreiber zahlen spezielle Lizenzen und Steuern
  • Für Spieler: Gewinne über 4.000 Rubel sind mit 13 % steuerpflichtig
  • Abzug erfolgt direkt durch den Betreiber

Versicherungssteuer:

  • Versicherungsprämien für Sach- und Lebensversicherungen enthalten Versicherungssteuer
  • Für Privatpersonen nicht gesondert ausgewiesen

Zuckersteuer (geplant):

  • Diskussion über Steuern auf zuckerhaltige Getränke
  • Bisher nicht eingeführt

Tabak- und Alkoholsteuer:

  • Sehr hohe Verbrauchsteuern (акциз) auf Tabakwaren und Alkohol
  • Bereits im Verkaufspreis enthalten
  • Jährliche Erhöhungen als Gesundheitspolitik

9. Steueroptimierung für Auswanderer

Legale Gestaltungsmöglichkeiten:

Die russische Steuergesetzgebung bietet verschiedene legale Möglichkeiten zur Steueroptimierung – allerdings deutlich weniger als in hochentwickelten Steuersystemen wie Deutschland oder der Schweiz.

1. Wahl des richtigen Besteuerungsregimes:

Als Selbstständiger oder Unternehmer kannst du zwischen verschiedenen Systemen wählen:

Für niedrige Einkommen (bis ca. 24.000 Euro/Jahr):

  • Самозанятый (Selbstbeschäftigter): 4 % bis 6 %
  • Keine Sozialversicherungspflicht
  • Minimale Bürokratie

Für mittlere Einkommen:

  • ИП mit УСН 6 % (auf Umsatz): Optimal bei geringen Ausgaben
  • ИП mit УСН 15 % (auf Gewinn): Vorteilhaft bei hohen nachweisbaren Ausgaben
  • Oder Patentsystem für bestimmte Tätigkeiten

Für hohe Einkommen mit Mitarbeitern:

  • OOO (GmbH-ähnlich) mit vereinfachtem System
  • Oder allgemeines System mit Körperschaftsteuer

2. Residenzstatus strategisch planen:

  • Als Nicht-Resident zahlst du 30 % auf russische Einkünfte
  • Als Resident nur 13 % bis 15 %
  • Aber als Resident musst du weltweite Einkünfte versteuern

Strategie: Wenn du hohe ausländische Einkünfte hast, kann es vorteilhaft sein, die 183-Tage-Schwelle nicht zu überschreiten und Nicht-Resident zu bleiben – vorausgesetzt, du hast einen günstigen Wohnsitz im Ausland.

3. Immobilienabzüge nutzen:

Beim Kauf einer Immobilie in Russland kannst du bis zu 390.000 Rubel Steuererstattung erhalten:

  • 13 % auf bis zu 3 Millionen Rubel Kaufpreis = 390.000 Rubel
  • Plus 13 % auf bis zu 2 Millionen Rubel Hypothekenzinsen = 260.000 Rubel
  • Gesamt: Bis zu 650.000 Rubel Erstattung (ca. 6.500 Euro)

Diese Erstattung erfolgt über mehrere Jahre aus gezahlter Einkommensteuer.

4. Sozialabzüge maximieren:

Du kannst jährlich folgende Ausgaben steuerlich geltend machen:

  • Bildung (eigene oder für Kinder): Bis 120.000 Rubel (Erstattung 15.600 Rubel)
  • Medizinische Behandlungen: Bis 120.000 Rubel (Erstattung 15.600 Rubel)
  • Teure medizinische Behandlungen: Unbegrenzt bei bestimmten Eingriffen
  • Private Rentenbeiträge: Bis 120.000 Rubel

5. Investitionsabzüge nutzen:

Bei langfristigen Aktieninvestments (über 3 Jahre) erhältst du Freibeträge:

  • 3 Millionen Rubel pro Jahr nach 3 Jahren Haltedauer
  • Steuerersparnis: Bis zu 390.000 Rubel (13 % von 3 Millionen)
  • Gilt nur für russische Wertpapiere über russische Broker

Timing des Umzugs:

Das Timing deines Umzugs nach Russland kann erhebliche steuerliche Auswirkungen haben:

Wegzug aus Deutschland:

Ungünstiger Zeitpunkt: Mitte des Jahres

  • Du bist in beiden Ländern teilweise steuerpflichtig
  • Doppelter administrativer Aufwand
  • Komplexe Aufteilung von Einkünften

Günstiger Zeitpunkt: Jahreswechsel (Ende Dezember / Anfang Januar)

  • Klare Trennung der Steuerjahre
  • Ein volles Jahr in Deutschland, ein volles Jahr in Russland
  • Einfachere Steuererklärungen

Besonders wichtig:

  • Realisierung von Kapitalgewinnen vor dem Wegzug (Wegzugsbesteuerung!)
  • Abmeldung beim Finanzamt mit Nachweis des neuen Wohnsitzes
  • Auflösung deutscher Konten und Depots oder Umschichtung

Wegzug aus der Schweiz:

Die Schweiz kennt keine Wegzugsbesteuerung für Privatpersonen, daher ist das Timing weniger kritisch. Dennoch:

  • Klärung der Quellensteuerpflicht bei Schweizer Wertpapieren
  • Meldung des Wegzugs an die Gemeinde
  • Abrechnung mit der Krankenkasse

Günstige Unternehmensformen:

Für Freelancer und kleine Dienstleister:

  • Самозанятый: Einfachste und günstigste Option (4 % bis 6 %)

Für wachsende Unternehmen:

  • ИП mit УСН: Flexibel und steuereffizient (6 % oder 15 %)

Für größere Unternehmen oder bei Bedarf an Rechtssicherheit:

  • OOO: Trennung von Privat- und Geschäftsvermögen
  • Möglichkeit, internationale Verträge zu schließen
  • Höhere Glaubwürdigkeit bei Geschäftspartnern

Für IT-Unternehmen:

  • Spezielle IT-Förderung mit reduzierten Steuersätzen (13 % Körperschaftsteuer)
  • Voraussetzungen: Mindestens 7 Mitarbeiter, mindestens 90 % IT-Umsatz
  • Reduzierte Sozialversicherungsbeiträge (7,6 % statt 30 %)

Nutzung von Steuerfreibeträgen:

Systematische Nutzung aller verfügbaren Freibeträge kann die Steuerlast erheblich senken:

Familienabzüge:

  • Kinder unter 18 Jahre (oder Studenten bis 24): Monatlich 1.400 Rubel pro Kind (erste zwei Kinder)
  • Ab drittem Kind: 3.000 Rubel monatlich
  • Jährliche Steuerersparnis bei drei Kindern: (1.400 + 1.400 + 3.000) × 12 × 13 % = 9.048 Rubel

Steuerfreie Zinserträge:

  • Leitzins × 1 Million Rubel bei Bankeinlagen
  • Bei 18 % Leitzins: Bis zu 180.000 Rubel Zinsen steuerfrei

Holding-Strukturen (falls relevant):

Für vermögende Unternehmer kann eine Holding-Struktur sinnvoll sein:

Klassische Struktur:

  1. Operative Unternehmen erwirtschaften Gewinne
  2. Gewinne werden als Dividenden an Holding ausgeschüttet (13 % Quellensteuer)
  3. Holding reinvestiert oder schüttet an Privatperson aus

Vorteil:

  • Stundung der Besteuerung auf Privatpersonen-Ebene
  • Möglichkeit der Reinvestition ohne zweite Besteuerungsebene

Internationale Holding-Strukturen: Aufgrund der Sanktionen und verschärften CFC-Regeln sind internationale Holding-Strukturen für Russland-Auswanderer seit 2022 hochkomplex und riskant geworden. Expertenberatung ist zwingend erforderlich.

Wichtige Warnungen:

  • Aggressive Steuergestaltung wird in Russland zunehmend verfolgt
  • Die Steuerbehörden haben weitreichende Kompetenzen und können Gestaltungen nachträglich anzweifeln
  • Internationale Strukturen sind durch CFC-Regeln stark eingeschränkt
  • Rechtsunsicherheit und Willkür sind reale Risiken
  • Sanktionen erschweren grenzüberschreitende Gestaltungen massiv

10. Steuererklärung und Fristen

Abgabefristen:

Die russische Steuererklärung für Privatpersonen (Form 3-NDFL) muss jährlich eingereicht werden:

Abgabefrist: 30. April des Folgejahres

Für das Steuerjahr 2024 musst du die Erklärung also bis spätestens 30. April 2025 einreichen.

Zahlungsfrist: 15. Juli des Folgejahres

Die Steuerzahlung für 2024 muss bis zum 15. Juli 2025 erfolgen.

Wer muss eine Steuererklärung abgeben?

Folgende Personen sind verpflichtet:

  • Selbstständige und Unternehmer (außer bei bestimmten Sonderregelungen)
  • Personen mit ausländischen Einkünften
  • Personen, die Immobilien oder Fahrzeuge verkauft haben (außer bei Steuerfreiheit)
  • Personen, die Einkünfte ohne Steuerabzug erhalten haben
  • Personen, die Steuerabzüge (Freibeträge) geltend machen wollen

Nicht verpflichtet:

  • Arbeitnehmer, deren Steuer vollständig vom Arbeitgeber abgeführt wurde
  • Personen ohne steuerpflichtige Einkünfte
  • Rentner, die nur russische oder Sozialversicherungsrenten erhalten

Benötigte Unterlagen:

Für die Steuererklärung benötigst du folgende Dokumente:

Allgemein:

  • Reisepass oder interner russischer Pass
  • INN (steuerliche Identifikationsnummer – идентификационный номер налогоплательщика)
  • Nachweis der Steuerzahlung durch Arbeitgeber (Справка 2-NDFL)

Bei ausländischen Einkünften:

  • Kontoauszüge in russischer Übersetzung (beglaubigt)
  • Verträge mit ausländischen Auftraggebern
  • Nachweis über gezahlte ausländische Quellensteuer
  • Umrechnungskurse am Tag des Zahlungseingangs (Zentralbank-Kurs)

Bei Immobilientransaktionen:

  • Kaufvertrag
  • Verkaufsvertrag
  • Zahlungsnachweise
  • Registrierungsunterlagen aus dem Grundbuch (Выписка из ЕГРН)

Bei Steuerabzügen:

  • Bildungsnachweise (Verträge, Zahlungsbelege, Lizenzen der Bildungseinrichtung)
  • Medizinische Behandlungen (Verträge, Zahlungsbelege, Lizenz der Klinik)
  • Immobilienkauf (Kaufvertrag, Registrierung, Zahlungsnachweise, Hypothekenvertrag)

Online-Portale:

Russland hat seine Steuerverwaltung weitgehend digitalisiert:

Nalog.ru (Личный кабинет налогоплательщика): Das offizielle Online-Portal der Steuerbehörde (Федеральная налоговая служба – FNS)

Funktionen:

  • Einreichung der Steuererklärung (Form 3-NDFL) elektronisch
  • Abruf vorausgefüllter Daten (Arbeitslohn, Immobilienbesitz)
  • Zahlung von Steuern online
  • Einsicht in Steuerbescheide
  • Kommunikation mit dem Finanzamt
  • Beantragung von Bescheinigungen

Zugang:

  • Registrierung mit deiner INN
  • Authentifizierung über Gosuslugi (Einheitliches Portal staatlicher Dienstleistungen)
  • Oder persönlich beim Finanzamt mit Passwort-Vergabe

App „Moy Nalog“ (Мой налог): Speziell für Selbstbeschäftigte (Самозанятый)

Funktionen:

  • Ausstellung elektronischer Rechnungen
  • Automatische Steuerberechnung
  • Direkte Steuerzahlung aus der App
  • Kein separater Steuererklärungs-Prozess nötig

Notwendigkeit eines Steuerberaters:

Wann brauchst du zwingend einen Steuerberater?

  • Bei komplexen internationalen Sachverhalten (ausländische Firmen, CFC-Strukturen)
  • Bei Firmengründung und laufender Buchhaltung einer OOO
  • Bei hohen Einkommen mit mehreren Einkunftsquellen
  • Bei Immobilientransaktionen mit komplexen Kostenstrukturen

Wann kommst du ohne Steuerberater aus?

  • Als einfacher Arbeitnehmer (Steuer wird vom Arbeitgeber abgeführt)
  • Als Самозанятый mit einfacher Einkommensstruktur
  • Bei klaren, gut dokumentierten Sachverhalten

Kosten eines Steuerberaters:

  • Einfache Steuererklärung: 3.000 bis 10.000 Rubel (30 bis 100 Euro)
  • Komplexe Erklärung mit ausländischen Einkünften: 15.000 bis 50.000 Rubel (150 bis 500 Euro)
  • Laufende Buchhaltung für kleine OOO: 10.000 bis 30.000 Rubel monatlich (100 bis 300 Euro)

Wichtig: In Russland gibt es keine geschützte Berufsbezeichnung für Steuerberater wie in Deutschland (Steuerberater). Achte auf Qualifikation und Erfahrung.

Strafen bei Verspätung:

Die russischen Steuerbehörden ahnden Verstöße konsequent:

Verspätete Abgabe der Steuererklärung:

  • 5 % der Steuerschuld pro Monat Verspätung
  • Minimum: 1.000 Rubel
  • Maximum: 30 % der Steuerschuld

Beispiel:

  • Steuerschuld: 100.000 Rubel
  • Verspätung: 3 Monate
  • Strafe: 15.000 Rubel (15 %)

Verspätete Steuerzahlung:

  • 1/300 des Zentralbank-Leitzinses pro Tag Verspätung
  • Bei aktuellem Leitzins von 18 %: ca. 0,06 % täglich
  • Beispiel bei 30 Tagen Verspätung: ca. 1,8 %

Nicht gemeldete Auslandskonten:

  • 5.000 Rubel pro nicht gemeldetem Konto
  • Nicht gemeldete Transaktionen: 20 % bis 40 % des Betrags

Steuerhinterziehung:

  • Strafrechtliche Verfolgung bei größeren Beträgen
  • Freiheitsstrafe bei schweren Fällen möglich
  • Zusätzlich Nachzahlung der Steuer plus Strafzuschlag

Praktische Tipps:

  • Setze dir Erinnerungen für die wichtigen Fristen
  • Sammle alle Belege laufend während des Jahres (nicht erst im April)
  • Nutze das Online-Portal – es ist überraschend benutzerfreundlich
  • Bei Unsicherheit: Lieber früh einen Berater konsultieren als später Strafen zahlen
  • Bewahre alle Steuerdokumente mindestens 4 Jahre auf

11. Sozialversicherungsbeiträge

Krankenversicherung:

In Russland existiert ein staatliches Krankenversicherungssystem (ОМС – обязательное медицинское страхование), das über Arbeitgeberbeiträge finanziert wird:

Beitragssatz:

  • 5,1 % des Bruttolohns
  • Wird vollständig vom Arbeitgeber getragen
  • Keine Obergrenze (Bemessungsgrenze)

Leistungsumfang: Die staatliche Krankenversicherung deckt:

  • Grundlegende medizinische Behandlungen in staatlichen Einrichtungen
  • Notfallversorgung
  • Medikamente auf Rezept (teilweise)

Wichtige Einschränkungen:

  • Lange Wartezeiten
  • Eingeschränkte Qualität außerhalb der Großstädte
  • Oft sind Zuzahlungen oder informelle Zahlungen („Geschenke“) üblich
  • Zahnbehandlungen nur minimal abgedeckt

Private Zusatzversicherung: Die meisten Expats und besser verdienenden Russen schließen eine private Krankenversicherung (ДМС – добровольное медицинское страхование) ab:

  • Kosten: 30.000 bis 200.000 Rubel pro Jahr (300 bis 2.000 Euro)
  • Umfang: Zugang zu privaten Kliniken, internationale Kliniken
  • Zahnbehandlungen oft inkludiert
  • Teilweise Behandlung im Ausland abgedeckt

Wichtig für Auswanderer:

  • Deutsche, Schweizer oder österreichische Krankenversicherungen zahlen oft nicht in Russland
  • EU-Versicherungskarte (EHIC) gilt nicht in Russland
  • Klärung der Versicherungsfrage ist vor der Auswanderung essenziell

Rentenversicherung:

Beitragssatz:

  • 22 % des Bruttolohns bis zur Bemessungsgrenze (ca. 1,9 Millionen Rubel jährlich)
  • 10 % über der Bemessungsgrenze
  • Wird vollständig vom Arbeitgeber getragen

System: Das russische Rentensystem ist komplex und besteht aus mehreren Komponenten:

1. Sozialrente (базовая часть):

  • Für alle, die mindestens 15 Jahre in Russland gearbeitet haben (ab 2024)
  • Mindestrente: ca. 12.000 bis 15.000 Rubel monatlich (120 bis 150 Euro)

2. Versicherungsrente (страховая часть):

  • Abhängig von eingezahlten Beiträgen und Arbeitsjahren
  • Durchschnittliche Rente: ca. 20.000 bis 25.000 Rubel monatlich (200 bis 250 Euro)

3. Kapitalgedeckte Rente (накопительная часть):

  • Optional, seit 2014 faktisch eingefroren
  • Individuelle Anlage möglich

Rentenalter:

  • Männer: 65 Jahre (schrittweise Anhebung bis 2028)
  • Frauen: 60 Jahre (schrittweise Anhebung bis 2028)

Wichtig für Auswanderer:

  • Russische Renten sind im internationalen Vergleich sehr niedrig
  • Die Verknüpfung mit deutschen/schweizerischen/österreichischen Rentensystemen ist durch Sozialversicherungsabkommen teilweise geregelt
  • Deutsche Rentenzeiten können teilweise angerechnet werden (abhängig vom Abkommen)
  • Auszahlung deutscher Renten nach Russland ist seit 2022 problematisch

Arbeitslosenversicherung:

Beitragssatz:

  • 2,9 % des Bruttolohns (in der Sozialversicherung enthalten)
  • Wird vom Arbeitgeber getragen

Leistungen:

  • Arbeitslosengeld (пособие по безработице) sehr niedrig
  • Maximalbetrag: ca. 12.792 Rubel monatlich (ca. 128 Euro) im Jahr 2024
  • Dauer: Maximal 6 Monate
  • Voraussetzung: Mindestens 26 Wochen Beitragszahlung in den letzten 12 Monaten

Praktisch: Das Arbeitslosengeld reicht kaum zum Leben. Die meisten Menschen sind auf Ersparnisse, Familie oder neue Arbeit angewiesen.

Pflegeversicherung:

Eine separate Pflegeversicherung wie in Deutschland existiert in Russland nicht. Pflegebedürftige sind auf Familie oder kostenpflichtige private Pflegedienste angewiesen. Staatliche Pflegeheime haben oft niedrige Standards.

Gesamtbelastung vs. DACH-Länder:

Russland:

  • Arbeitnehmer: 13 % Einkommensteuer (keine Sozialabgaben vom Brutto)
  • Arbeitgeber: ca. 30 % Sozialversicherungsbeiträge zusätzlich
  • Gesamtbelastung Arbeitnehmer: 13 %

Deutschland (Vergleich):

  • Arbeitnehmer: ca. 14 bis 45 % Einkommensteuer (je nach Einkommen)
  • Arbeitnehmer: ca. 20 % Sozialabgaben
  • Arbeitgeber: ca. 20 % Sozialabgaben
  • Gesamtbelastung Arbeitnehmer: ca. 34 bis 65 %

Schweiz (Vergleich):

  • Arbeitnehmer: ca. 15 bis 40 % Einkommensteuer (je nach Kanton und Einkommen)
  • Arbeitnehmer: ca. 13 % Sozialabgaben
  • Arbeitgeber: ca. 13 % Sozialabgaben
  • Gesamtbelastung Arbeitnehmer: ca. 28 bis 53 %

Österreich (Vergleich):

  • Arbeitnehmer: ca. 20 bis 50 % Einkommensteuer
  • Arbeitnehmer: ca. 18 % Sozialabgaben
  • Arbeitgeber: ca. 21 % Sozialabgaben
  • Gesamtbelastung Arbeitnehmer: ca. 38 bis 68 %

Fazit: Die Abgabenlast für Arbeitnehmer in Russland ist deutlich niedriger als in den DACH-Ländern. Allerdings erhältst du dafür auch deutlich schlechtere Sozialleistungen (Krankenversorgung, Renten, Arbeitslosengeld).

Beispielrechnung:

Bruttojahresgehalt: 3.600.000 Rubel (ca. 36.000 Euro)

Russland:

  • Einkommensteuer: 468.000 Rubel (13 %)
  • Sozialabgaben Arbeitnehmer: 0 Rubel
  • Nettoeinkommen: 3.132.000 Rubel (87 % vom Brutto)

Deutschland (vereinfacht, Steuerklasse I, keine Kinder):

  • Einkommensteuer + Soli: ca. 6.300 Euro (17,5 %)
  • Sozialabgaben: ca. 7.200 Euro (20 %)
  • Nettoeinkommen: ca. 22.500 Euro (62,5 % vom Brutto)

Differenz: In Russland bleiben dir ca. 8.500 Euro mehr netto im Jahr.

Aber beachte:

  • Die private Krankenversicherung in Russland kostet 300 bis 2.000 Euro jährlich (in Deutschland im Brutto enthalten)
  • Die russische Rente ist viel niedriger (du musst privat stärker vorsorgen)
  • Bei Arbeitslosigkeit erhältst du in Russland kaum Unterstützung

12. Vergleich zu Deutschland/Schweiz/Österreich

Tabellarischer Vergleich Steuerbelastung

SteuerartRusslandDeutschlandSchweizÖsterreich
Einkommensteuer13 % bis 15 %14 % bis 45 % + Soli15 % bis 40 % (Kanton-abhängig)20 % bis 55 %
Kapitalertragssteuer13 % bis 15 %26,375 % (Abgeltungssteuer)Einkommenssteuersatz (teilweise befreit)27,5 % (KESt)
Körperschaftsteuer20 % (15 % IT)30 % (Körperschaft + Gewerbe)12 % bis 21 % (Kanton-abhängig)23 % bis 25 %
Mehrwertsteuer20 % / 10 %19 % / 7 %8,1 % / 2,6 %20 % / 10 %
VermögensteuerKeineKeine0,3 % bis 1 % (Kanton)Keine
ErbschaftssteuerKeine (außer Ausnahmen)7 % bis 50 %0 % bis 50 % (Kanton)2 % bis 60 %
Grundsteuer0,1 % bis 2 %0,26 % bis 1 %0,05 % bis 0,3 %0,1 % bis 0,2 %
Sozialabgaben Arbeitnehmer0 %ca. 20 %ca. 13 %ca. 18 %

Beispielrechnungen für verschiedene Einkommensklassen

Beispiel 1: Angestellter mit 50.000 Euro Jahresbrutto

Russland:

  • Brutto: 5.000.000 Rubel (50.000 Euro)
  • Einkommensteuer (13 %): 650.000 Rubel (6.500 Euro)
  • Sozialabgaben Arbeitnehmer: 0 Euro
  • Netto: 4.350.000 Rubel (43.500 Euro) = 87 %

Deutschland (Steuerklasse I, keine Kinder):

  • Brutto: 50.000 Euro
  • Einkommensteuer + Soli: ca. 10.500 Euro
  • Sozialabgaben: ca. 10.000 Euro
  • Netto: ca. 29.500 Euro = 59 %

Schweiz (Zürich, ledig):

  • Brutto: 50.000 CHF
  • Einkommensteuer: ca. 6.000 CHF
  • Sozialabgaben: ca. 6.500 CHF
  • Netto: ca. 37.500 CHF = 75 %

Österreich (ledig, keine Kinder):

  • Brutto: 50.000 Euro
  • Einkommensteuer: ca. 12.000 Euro
  • Sozialabgaben: ca. 9.000 Euro
  • Netto: ca. 29.000 Euro = 58 %

Ergebnis: In Russland bleiben dir 14.000 Euro mehr als in Deutschland oder Österreich, 6.000 Euro mehr als in der Schweiz.


Beispiel 2: Selbstständiger mit 100.000 Euro Jahresumsatz, 40.000 Euro Gewinn

Russland (ИП mit УСН 15 %):

  • Umsatz: 10.000.000 Rubel
  • Ausgaben: 6.000.000 Rubel
  • Gewinn: 4.000.000 Rubel (40.000 Euro)
  • Steuer (15 %): 600.000 Rubel (6.000 Euro)
  • Sozialversicherung (fix): 49.500 Rubel (495 Euro)
  • Nettoeinkommen: 3.350.500 Rubel (33.505 Euro) = 84 %

Deutschland (Einzelunternehmer):

  • Gewinn: 40.000 Euro
  • Einkommensteuer + Soli: ca. 7.500 Euro
  • Sozialabgaben (Mindestbeitrag selbst versichert): ca. 5.000 Euro
  • Nettoeinkommen: ca. 27.500 Euro = 69 %

Schweiz (Einzelfirma, Zürich):

  • Gewinn: 40.000 CHF
  • Einkommensteuer: ca. 4.500 CHF
  • Sozialabgaben: ca. 4.500 CHF
  • Nettoeinkommen: ca. 31.000 CHF = 77,5 %

Österreich (Einzelunternehmer):

  • Gewinn: 40.000 Euro
  • Einkommensteuer: ca. 8.500 Euro
  • Sozialabgaben: ca. 7.000 Euro (gewerbliche SV)
  • Nettoeinkommen: ca. 24.500 Euro = 61 %

Ergebnis: In Russland bleiben dir 6.000 bis 9.000 Euro mehr als in den DACH-Ländern.


Beispiel 3: Investor mit 80.000 Euro Kapitalerträgen (Dividenden)

Russland:

  • Dividenden: 8.000.000 Rubel (80.000 Euro)
  • Steuer (13 % bis 5 Mio., 15 % darüber): ca. 11.100 Euro
  • Netto: 68.900 Euro = 86 %

Deutschland:

  • Dividenden: 80.000 Euro
  • Abgeltungssteuer + Soli: 26,375 %
  • Steuer: 21.100 Euro
  • Netto: 58.900 Euro = 74 %

Schweiz (Zürich):

  • Dividenden: 80.000 CHF
  • Einkommensteuer (bei Beteiligung unter 10 %): ca. 16.000 CHF
  • Netto: 64.000 CHF = 80 %

Österreich:

  • Dividenden: 80.000 Euro
  • KESt: 27,5 %
  • Steuer: 22.000 Euro
  • Netto: 58.000 Euro = 72,5 %

Ergebnis: In Russland bleiben dir 10.000 bis 10.900 Euro mehr als in den DACH-Ländern.


Beispiel 4: Rentner mit 30.000 Euro Jahresrente

Russland (deutsche gesetzliche Rente):

  • Rente: 3.000.000 Rubel (30.000 Euro)
  • Steuer in Russland: 0 Euro (nur in Deutschland steuerpflichtig)
  • Deutsche Steuer (geschätzt): ca. 2.000 Euro
  • Netto: 28.000 Euro = 93 %

Deutschland (Wohnsitz Deutschland):

  • Rente: 30.000 Euro
  • Steuerpflichtiger Anteil (ca. 85 %): 25.500 Euro
  • Einkommensteuer: ca. 2.500 Euro
  • Netto: 27.500 Euro = 92 %

Schweiz (AHV-Rente + Pensionskasse):

  • Rente: 30.000 CHF
  • Einkommensteuer: ca. 2.500 CHF
  • Netto: 27.500 CHF = 92 %

Österreich:

  • Rente: 30.000 Euro
  • Einkommensteuer: ca. 3.000 Euro
  • Netto: 27.000 Euro = 90 %

Ergebnis: Bei Rentnern ist der Unterschied minimal, da gesetzliche Renten meist nur im Heimatland besteuert werden.

Pro und Contra aus steuerlicher Sicht

Pro Russland:

Niedrige Einkommensteuer: 13 % bis 15 % statt 20 % bis 55 %

Keine Sozialabgaben für Arbeitnehmer: Gesamtbelastung deutlich niedriger

Keine Vermögensteuer: Bankguthaben, Depots, Edelmetalle steuerfrei

Keine Erbschaftssteuer: (bei Verwandten und in den meisten Fällen)

Einfache Steuersysteme für Selbstständige: Самозанятый mit nur 4 % bis 6 %

Niedrige Mehrwertsteuer-Compliance: Bei vereinfachten Systemen keine MwSt-Pflicht

Geringe Immobiliennebenkosten: Unter 1 % beim Kauf

Steuerfreie Kapitalgewinne: Nach 3 bis 5 Jahren Haltedauer bei Immobilien und Wertpapieren

Contra Russland:

Politische Instabilität und Rechtsunsicherheit: Willkür bei Behörden möglich

Sanktionen seit 2022: Massiv eingeschränkter Zahlungsverkehr, ausländische Banken/Broker funktionieren nicht

Niedrige Sozialleistungen: Renten, Arbeitslosengeld, Krankenversorgung deutlich schlechter

Komplexe Meldepflichten: Auslandskonten, CFC-Regeln, umfangreiche Dokumentation

Umständlicher Zahlungsverkehr: SWIFT-Ausschluss, Probleme bei Überweisungen aus dem Westen

Hohe Korruption: Informelle Zahlungen in vielen Bereichen erforderlich

Sprachbarriere: Behörden und Steuersystem nur auf Russisch

Fehlende Anerkennung: Russische Steuerbescheinigungen werden im Westen oft nicht anerkannt

Keine internationale Integration: Keine EU, keine automatischen Steuerabkommen mit vielen Ländern

Schwierige Rentenplanung: Russische Renten sehr niedrig, private Vorsorge zwingend

Fazit

Für welche Auswanderer-Typen lohnt sich Russland steuerlich?

Aus rein steuerlicher Sicht kann Russland für folgende Personengruppen attraktiv sein:

1. Gut verdienende Angestellte (50.000+ Euro Jahresbrutto): Die Kombination aus 13 % Einkommensteuer und null Sozialabgaben für Arbeitnehmer führt zu einer deutlich höheren Nettobelastung als in den DACH-Ländern. Bei 100.000 Euro Jahresbrutto sparst du 20.000 bis 30.000 Euro Steuern jährlich im Vergleich zu Deutschland.

Aber: Du musst die niedrigeren Sozialleistungen durch private Vorsorge ausgleichen – Krankenversicherung, Rentenvorsorge, Arbeitslosigkeitsrücklage.

2. Digitale Nomaden und Freelancer mit einfacher Einkommensstruktur: Das Самозанятый-System mit 4 % bis 6 % Steuer ist extrem attraktiv für digitale Dienstleister bis ca. 24.000 Euro Jahresumsatz. Keine Buchhaltung, keine Sozialversicherungspflicht, minimale Bürokratie.

Aber: Seit 2022 ist der Zahlungsverkehr massiv eingeschränkt. PayPal, Stripe, viele Banken funktionieren nicht. Du brauchst kreative Lösungen für internationale Zahlungen.

3. Vermögende Investoren (nur theoretisch): Keine Vermögensteuer, keine Erbschaftssteuer, moderate Kapitalertragsteuer – auf dem Papier ideal für Vermögende.

Aber: Die politischen Risiken, Sanktionen, fehlende Rechtssicherheit und Gefahr der Vermögenskonfiszierung überwiegen die steuerlichen Vorteile bei weitem. Russland ist seit 2022 faktisch keine Option mehr für westliche Investoren.

4. Unternehmer mit russischen Geschäftsbeziehungen: Wenn du ohnehin primär im russischen Markt tätig bist, können die niedrigen Steuersätze (13 % bis 20 %) und einfachen Systeme attraktiv sein.

Aber: Die internationale Isolation macht grenzüberschreitende Geschäfte extrem schwierig.

Für wen lohnt sich Russland NICHT?

Rentner: Die steuerlichen Vorteile sind minimal (gesetzliche Renten ohnehin nur im Heimatland steuerpflichtig), während die praktischen Nachteile (Gesundheitsversorgung, Lebensqualität, Sprachbarriere, Sanktionen) massiv sind.

Familien mit Kindern: Niedrige Sozialleistungen, problematisches Bildungssystem, fehlende internationale Schulen außerhalb von Moskau/St. Petersburg.

Risikoaverse Personen: Rechtsunsicherheit, Willkür, Korruption und politische Instabilität sind inakzeptable Risiken.

Menschen mit starken Bindungen zum Westen: Seit 2022 ist Russland faktisch vom Westen abgeschnitten. Reisen, Zahlungsverkehr, Kommunikation – alles massiv erschwert.

Wichtigste Punkte zusammengefasst:

  1. Niedrige Steuerlast: 13 % bis 15 % Einkommensteuer, keine Vermögensteuer, keine Erbschaftssteuer
  2. Einfache Systeme für Selbstständige: Самозанятый (4 % bis 6 %), УСН (6 % oder 15 %)
  3. Keine Arbeitnehmer-Sozialabgaben: Gesamt-Abgabenlast deutlich niedriger als DACH
  4. Praktische Probleme überwiegen: Sanktionen, Rechtsunsicherheit, Korruption, niedrige Sozialleistungen
  5. Seit 2022 faktisch keine Option: Für westliche Auswanderer ist Russland durch Sanktionen und politische Isolation extrem unattraktiv geworden

Empfehlung zu professioneller Beratung:

Aufgrund der Komplexität des russischen Steuersystems, der internationalen Verflechtungen und der aktuellen politischen Situation empfehle ich dringend professionelle Beratung durch:

  • Einen spezialisierten Steuerberater mit Russland-Erfahrung
  • Einen internationalen Steuerberater in deinem Heimatland (für Wegzugsbesteuerung)
  • Einen Rechtsanwalt für Aufenthalts- und Visa-Fragen
  • Einen unabhängigen Finanzberater für Vermögensplanung und Absicherung

Kosten: Rechne mit 2.000 bis 5.000 Euro für eine umfassende Erstberatung – gut investiertes Geld angesichts der Risiken.

Abschließende Einschätzung:

Rein steuerlich bietet Russland auf dem Papier attraktive Bedingungen – niedrige Steuern, einfache Systeme, keine Vermögens- und Erbschaftssteuer. In der Praxis haben die politischen Entwicklungen seit 2022, die internationalen Sanktionen, die fehlende Rechtssicherheit und die niedrigen Sozialleistungen Russland als Auswanderungsziel für westliche Staatsbürger jedoch weitgehend unattraktiv gemacht.

Wenn du dennoch eine Auswanderung nach Russland in Erwägung ziehst, sollte dies nicht primär aus steuerlichen Gründen geschehen, sondern aus starken persönlichen, familiären oder beruflichen Bindungen. Die steuerlichen Vorteile können dann ein Zusatzbonus sein – sollten aber niemals das Hauptmotiv darstellen.

FAQ

1. Bin ich in Russland steuerpflichtig, wenn ich mehr als 183 Tage im Jahr dort verbringe?

Ja, ab 183 Tagen Aufenthalt innerhalb von zwölf aufeinanderfolgenden Monaten wirst du zum steuerlichen Residenten Russlands. Als Resident musst du deine weltweiten Einkünfte in Russland versteuern, profitierst aber vom niedrigeren Steuersatz von 13 % (statt 30 % für Nicht-Residenten). Die 183 Tage werden rollierend berechnet, nicht nach Kalenderjahr.

2. Muss ich als russischer Steuerresident auch meine deutschen/schweizerischen/österreichischen Einkünfte in Russland versteuern?

Ja, als Steuerresident bist du mit deinem weltweiten Einkommen in Russland steuerpflichtig. Allerdings verhindern die Doppelbesteuerungsabkommen, dass du zweimal Steuern zahlst. Je nach Einkunftsart wird entweder nur in einem Land besteuert (z.B. gesetzliche Renten nur in Deutschland) oder die im Ausland gezahlte Steuer wird auf die russische Steuer angerechnet.

3. Welches Steuersystem ist für mich als Selbstständiger am günstigsten?

Das hängt von deinem Umsatz und deinen Ausgaben ab:

  • Самозанятый (4 % bis 6 %): Am günstigsten bei niedrigen Einkommen bis 24.000 Euro/Jahr und wenn du keine Mitarbeiter hast
  • ИП mit УСН 6 %: Gut bei niedrigen Ausgaben und mittleren Umsätzen
  • ИП mit УСН 15 %: Vorteilhaft bei hohen nachweisbaren Ausgaben (über 60 % des Umsatzes)

Für eine individuelle Berechnung solltest du einen russischen Steuerberater konsultieren.

4. Kann ich meine deutsche/schweizerische/österreichische Rente nach Russland überweisen lassen?

Theoretisch ja, praktisch seit 2022 sehr schwierig. Viele Banken weigern sich aufgrund der Sanktionen, Zahlungen nach Russland auszuführen. Du benötigst oft Umwege über Drittländer (z.B. Georgien, Armenien, Kasachstan) oder alternative Zahlungswege. Die Überweisung kann mehrere Wochen dauern und mit hohen Gebühren verbunden sein. Zudem werden gesetzliche Renten aus Deutschland, Österreich und der Schweiz (1. Säule) nur im Heimatland besteuert, nicht in Russland.

5. Gibt es in Russland eine Vermögensteuer auf mein Depot oder Bankkonto?

Nein, Russland erhebt keine allgemeine Vermögensteuer. Bankguthaben, Wertpapierdepots, Bargeld, Edelmetalle und Kunstgegenstände sind nicht vermögenssteuerpflichtig. Allerdings musst du als Steuerresident alle ausländischen Konten und Depots über 600.000 Rubel (ca. 6.000 Euro) jährlich bis zum 1. Juni melden. Immobilien unterliegen der jährlichen Grundsteuer (0,1 % bis 2 % des Katasterwerts), und Fahrzeuge der Kfz-Steuer.

6. Wie kompliziert ist die russische Steuererklärung, und brauche ich einen Steuerberater?

Die Komplexität hängt stark von deiner Situation ab:

  • Einfach (kein Berater nötig): Arbeitnehmer ohne Nebeneinkünfte (Steuer wird automatisch abgeführt) oder Самозанятый (App erledigt alles)
  • Mittel (Berater empfohlen): Selbstständige mit УСН-System, Immobilienverkäufe, einfache ausländische Einkünfte
  • Komplex (Berater zwingend): Mehrere Einkommensquellen, ausländische Firmen, CFC-Strukturen, Immobilienportfolio

Das Online-Portal nalog.ru ist überraschend benutzerfreundlich, allerdings nur auf Russisch verfügbar. Bei ausländischen Einkünften oder komplexen Sachverhalten ist professionelle Hilfe (Kosten: 30 bis 500 Euro) sinnvoll.

7. Was passiert, wenn ich meine Steuererklärung zu spät abgebe?

Du musst mit empfindlichen Strafen rechnen:

  • Verspätete Abgabe: 5 % der Steuerschuld pro Monat (mindestens 1.000 Rubel, maximal 30 % der Steuerschuld)
  • Verspätete Zahlung: Zinsen in Höhe von 1/300 des Zentralbank-Leitzinses pro Tag (aktuell ca. 0,06 % täglich)
  • Nicht gemeldete Auslandskonten: 5.000 Rubel pro Konto
  • Nicht gemeldete Transaktionen: 20 % bis 40 % des Transaktionsbetrags

Bei schwerer Steuerhinterziehung droht strafrechtliche Verfolgung. Die Abgabefrist ist der 30. April, die Zahlungsfrist der 15. Juli des Folgejahres.

Hilfen für einen sorglosen Umzug nach Russland

Nachfolgend findest du alle Hilfen für deine sorglose Auswanderung nach Russland, vom ersten Schritt bis zur erfolgreichen Integration. Die Links führen zu den jeweiligen Angeboten, Hilfen und Dienstleistungen.

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Stand: Dezember 2025 | Alle Angaben ohne Gewähr. Das Steuerrecht ändert sich regelmäßig. Für verbindliche Auskünfte konsultiere einen spezialisierten Steuerberater.

Zuletzt aktualisiert: 4. Dezember 2025 von Jan Harmening (2005 ausgewandert)