Monaco ist nur etwas für jene Auswanderer, die die hohen finanziellen Anforderungen erfüllen können. In diesem Ratgeber erhältst du Anleitung zu Einwanderung, Leben und Arbeiten in Monaco.
Fürst Rainier III. von Monaco: „Die Monegassen sind ein Volk, das seine Tradition bewahrt und gleichzeitig den Fortschritt umarmt.“
Der Stadtstaat und seine Einwanderer
Im Jahr 2023 wanderten offiziell 27 Deutsche nach Monaco aus und 18 kamen wieder in ihre Heimat zurück. Innerhalb der 10 Jahre von 2014 bis 2023 emigrierten offiziell 209 Deutsche nach Monaco und 192 zogen nach Deutschland zurück.
Das Fürstentum Monaco ist ein schuldenfreier Stadtstaat in Westeuropa. Es liegt von Frankreich umschlossen an der Mittelmeerküste (Cote D’Azur) nahe der italienischen Grenze. Monaco gehört mit einer Fläche von 2 Quadratkilometern zu den Zwergstaaten Europas.
Monaco ist vor allem bei den Reichen als Wohnsitz begehrt. Es gibt hier keine Einkommensteuer, keine Erbschaftsteuer und im Ausland begangene Finanzvergehen werden nicht verfolgt. Unternehmen in Monaco zahlen hingegen Steuern.
Das Fürstentum ist einer der sichersten und der am dichtesten besiedelte Staat der Welt. Die einheimische Bevölkerung (7.600) macht jedoch nur einen 16-prozentigen Anteil der Gesamtbevölkerung aus. Weitere 16 % der Einwohner sind Italiener und 47 % Franzosen. Die restlichen 21 % verteilen sich auf 125 verschiedene Nationalitäten (darunter etwa 1.000 Deutsche).
In wichtigen Fragen der Außenpolitik muss zuerst Frankreich konsultiert werden – ansonsten agiert Monaco frei. Handelspolitisch gehört Monaco zu Frankreich, doch die von Frankreich im Rahmen der Europäischen Union abgeschlossenen Verträge gelten nicht automatisch für Monaco. Über Frankreich ist Monaco auch dem Schengener Abkommen angeschlossen.
In dieser Region herrscht Mittelmeerklima, mit milden Wintern und warmen Sommern, 796 mm Niederschlag und viel Sonnenschein. Die durchschnittlichen Temperaturen liegen im Januar/Februar um 10 °C, im Juli/August um 23 °C.
Hier wird Monegassisch gesprochen. Das ist ein romanischer Dialekt, der mit dem ligurischen Dialekt der italienischen Sprache verwandt ist. Alleinige Amtssprache ist jedoch Französisch. Monegassisch Pflichtfach an den Schulen. Des weiteren werden auch Italienisch und Englisch gesprochen.
Einreise, Aufenthalt, Einwanderung Monaco
Wenn du nach Monaco einreisen, dort für eine längere Zeit bleiben oder sogar dauerhaft leben möchtest, gibt es einige wichtige Bestimmungen und Voraussetzungen, die du kennen solltest. Die Informationen sind unterteilt in Regelungen für EU-Bürger und Schweizer sowie in Regelungen für Nicht-EU-Bürger.
Regelungen für EU-Bürger und Schweizer
Visum
- Du brauchst kein Visum, wenn du als EU-Bürger oder Schweizer nach Monaco einreist.
- Zweck des Aufenthaltes ist begrenzt auf touristische Aufenthalte, Geschäftsreisen, Familienbesuche und ähnliche kurzfristige Aufenthalte.
Aufenthaltsdauer
- Du darfst dich bis zu 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen in Monaco aufhalten, ohne ein Visum beantragen zu müssen.
- Für längere Aufenthalte (über 90 Tage) musst du gegebenenfalls einen Aufenthaltstitel beantragen.
Einreise über den Schengen-Raum
- Monaco ist kein EU-Mitglied, aber Teil des Schengen-Raums. Die Einreise erfolgt in der Regel über Frankreich.
- Die Schengen-Regeln gelten, das heißt, du kannst dich während deines Aufenthalts auch frei zwischen Monaco, Frankreich und anderen Schengen-Ländern bewegen.
Reisedokumente
- Du benötigst einen gültigen Personalausweis oder Reisepass.
- Das Reisedokument muss für die gesamte Aufenthaltsdauer gültig sein. Es wird empfohlen, dass der Ausweis oder Pass noch mindestens drei Monate über das geplante Ausreisedatum hinaus gültig ist.
Nachweise bei der Einreise
- Es kann vorkommen, dass du an der Grenze oder bei Kontrollen folgende Nachweise vorlegen musst:
- Nachweis über die Unterkunft (z.B. Hotelbuchung oder Einladung)
- Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel für den Aufenthalt
- Rück- oder Weiterreiseticket
- Nachweis über eine gültige Krankenversicherung
Gesundheitliche Anforderungen
- Es sind keine speziellen Impfungen für die Einreise nach Monaco vorgeschrieben.
Für längere Aufenthalte (über 90 Tage) musst du dich über die spezifischen Aufenthaltsregelungen informieren und gegebenenfalls einen Aufenthaltstitel beantragen. Auserdem musst du dich bei den lokalen Behörden melden.
Mindestalter
- Du musst mindestens 16 Jahre alt sein, um eine Aufenthaltserlaubnis beantragen zu können.
Nachweis ausreichender finanzieller Mittel
- Du solltest nachweisen können, dass du über genügend finanzielle Mittel verfügst, um deinen Lebensunterhalt in Monaco zu bestreiten.
- Eröffnung eines Bankkontos bei einer monegassischen Bank mit einer Mindesteinlage (meist mindestens 500.000 Euro, oft wird aber ein höherer Betrag verlangt)
- Nachweis eines Arbeitsvertrags mit einem monegassischen Arbeitgeber
- Nachweis von ausreichendem Einkommen als Selbstständiger
- Finanzielle Unterstützung durch Ehepartner oder nahe Verwandte
Nachweis einer Unterkunft
- Nachweis einer Unterkunft in Monaco.
- Durch Kauf einer Immobilie (Eigentumsurkunde),
- Einen Mietvertrag (mindestens 12 Monate, registriert bei der Steuerbehörde)
- Eine Unterkunftsbescheinigung eines nahen Familienangehörigen.
- Zusätzlich wird oft eine aktuelle Stromrechnung oder ein anderer Nachweis über die tatsächliche Nutzung der Unterkunft verlangt.
Führungszeugnis / Nachweis guten Charakters
- Du musst ein polizeiliches Führungszeugnis (Strafregisterauszug) aus den letzten fünf Jahren aus den Ländern vorlegen, in denen du gewohnt hast.
- Es darf keine schwerwiegenden Einträge enthalten.
Persönliche Anwesenheit und Interview
- Verpflichtend ist es, persönlich bei den Behörden in Monaco vorzusprechen und ein Interview zu absolvieren.
- Die Bearbeitung dauert in der Regel mehrere Monate.
Weitere Voraussetzungen
- Um den Aufenthaltstitel zu behalten, musst du dich mindestens drei Monate pro Jahr tatsächlich in Monaco aufhalten.
- Die erste Aufenthaltserlaubnis ist in der Regel ein Jahr gültig und kann verlängert werden.
- Nach drei Jahren erhältst du eine gewöhnliche Aufenthaltserlaubnis, die jeweils für weitere drei Jahre verlängert wird.
- Nach insgesamt zwölf Jahren Aufenthalt kannst du eine langfristige Aufenthaltserlaubnis („carte privilège“) beantragen.
Arten von Aufenthaltsgenehmigungen in Monaco
Es gibt verschiedene Stufen der Aufenthaltsgenehmigung in Monaco:
- Carte de Séjour Temporaire (Temporäre Aufenthaltskarte)
- Gültig für ein Jahr, mit Verlängerungsoption.
- Erste Stufe für neue Einwohner.
- Carte de Séjour Ordinaire (Reguläre Aufenthaltskarte)
- Gültig für drei Jahre, nach mindestens einem Jahr Aufenthalt in Monaco.
- Carte de Séjour Priviliégié (Dauerhafte Aufenthaltskarte)
- Gültig für zehn Jahre, nach mindestens sechs Jahren durchgehendem Aufenthalt.
Besonderheiten für Arbeitnehmer
- Wenn du in Monaco arbeiten möchtest, benötigst du zusätzlich eine Arbeitserlaubnis, die vom monegassischen Arbeitgeber beantragt wird.
Der Ablauf für dich als Arbeitnehmer sieht so aus:
- Du findest einen Job in Monaco und dein Arbeitgeber erklärt sich bereit, dich zu beschäftigen und den Antrag zu stellen.
- Der Arbeitgeber reicht den Antrag bei der Arbeitsverwaltung ein und wartet auf die Genehmigung.
- Nach Erhalt der Arbeitserlaubnis musst du ein Langzeitvisum (Visum Typ D) bei der französischen Botschaft oder dem Konsulat in deinem Heimatland beantragen, falls du länger als 90 Tage arbeiten möchtest.
- Nach Einreise nach Monaco beantragst du bei der monegassischen Behörde für öffentliche Sicherheit deine Aufenthaltserlaubnis („carte de séjour“), die an deine Arbeitserlaubnis gekoppelt ist.
Steuerliche Voraussetzungen
- Für die Steuerresidenz musst du mindestens 183 Tage pro Jahr in Monaco verbringen und dies durch geeignete Nachweise belegen.
- Für die Einreise benötigst du kein Visum. Du kannst dich bis zu 90 Tagen in Monaco aufhalten.
- Für längere Aufenthalte (über 90 Tage) benötigst du einen Aufenthaltstitel, den du beantragen musst.
- Den Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis („carte de séjour“) stellst du bei der zuständigen monegassischen Einwanderungsbehörde, bei der Abteilung für Einwohner (Service des Résidents) der monegassischen Regierung. Dort reichst du deine vollständigen Unterlagen ein und absolvierst das erforderliche persönliche Interview.
- Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel bis zu sechs Wochen, kann aber auch länger dauern. Nach Genehmigung erhältst du zunächst eine befristete Aufenthaltserlaubnis (in der Regel für ein Jahr).
- Um den Aufenthaltstitel zu behalten, musst du dich mindestens drei Monate pro Jahr tatsächlich in Monaco aufhalten.
- Verlängerung:
- Die Aufenthaltserlaubnis kann mehrere Male um ein Jahr verlängert werden.
- Nach drei Jahren erhältst du eine gewöhnliche Aufenthaltserlaubnis, die jeweils für weitere drei Jahre verlängert wird.
- Nach insgesamt zwölf Jahren Aufenthalt kannst du eine langfristige Aufenthaltserlaubnis („carte privilège“) beantragen.
Staatsbürgerschaft
- Nach mindestens zehn Jahren ununterbrochenem Aufenthalt in Monaco kannst du beim Fürsten die monegassische Staatsbürgerschaft beantragen.
- Dabei musst du alle anderen Staatsangehörigkeiten aufgeben, da Monaco keine doppelte Staatsbürgerschaft erlaubt.
Regelungen für Nicht-EU-Bürger
Visumspflicht
Ob du ein Visum für die Einreise nach Monaco benötigst, hängt von deinem Herkunftsland ab.
- Nicht visumfreie Staaten: Monaco ist nicht Mitglied der EU, aber Teil des Schengen-Raums. Für die Einreise nach Monaco ist in der Regel ein Schengen-Visum erforderlich, wenn dein Land nicht auf der Liste der visumfreien Staaten steht.
- du musst vor der Reise ein Schengen-Visum bei der zuständigen französischen Botschaft oder dem Konsulat beantragen.
- Visumfreie Länder: kein Visum erforderlich
- du kannst dich bis zu 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen in Monaco aufhalten.
ETIAS-Genehmigung ab 2025
- Ab Mitte 2025 müssen viele Nicht-EU-Bürger, die visumfrei in den Schengen-Raum einreisen, eine elektronische Reisegenehmigung namens ETIAS beantragen.
- Diese Genehmigung ist vor der Reise online zu beantragen und wird für Kurzaufenthalte (bis 90 Tage) benötigt.
Reisedokumente
- Du benötigst einen gültigen Reisepass. Dieser muss für die gesamte Dauer deines Aufenthalts gültig sein und sollte idealerweise noch mindestens drei Monate über das geplante Ausreisedatum hinaus gültig sein.
- Dein Reisepass darf bei Einreise höchstens zehn Jahre alt sein.
Nachweise bei der Einreise
- Du solltest Nachweise über deine Unterkunft in Monaco vorlegen können (z.B. Hotelbuchung, Einladungsschreiben).
- Ein Rück- oder Weiterreiseticket wird empfohlen, um zu zeigen, dass du das Land nach deinem Aufenthalt wieder verlässt.
- Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel für die Dauer deines Aufenthalts kann verlangt werden.
- Eine gültige Krankenversicherung, die auch Monaco abdeckt, ist ratsam.
Gesundheitsbestimmungen
- Für die Einreise nach Monaco sind keine speziellen Impfungen vorgeschrieben.
Aufenthaltsdauer
- Ein kurzfristiger Aufenthalt ist in der Regel bis zu 90 Tage innerhalb von 180 Tagen möglich.
- Längere Aufenthalte erfordern eine Aufenthaltserlaubnis, die du bei den monegassischen Behörden beantragen musst.
Einreise über Frankreich
- Da Monaco keinen eigenen Flughafen oder Grenzkontrollen für internationale Flüge hat, erfolgt die Einreise meist über Frankreich.
- Die Einreisebestimmungen Frankreichs und des Schengen-Raums gelten daher auch für Monaco.
Für den langfristigen Aufenthalt als Nicht-EU-Bürger in Monaco brauchst du ein Langzeitvisum (Typ D) von der französischen Botschaft.
Langzeitvisum (Typ D) beantragen
- Bevor du nach Monaco ziehen kannst, musst du bei der französischen Botschaft oder dem französischen Konsulat in deinem Wohnsitzland ein Langzeitvisum (Visum Typ D) für Monaco beantragen.
- Dieses Visum erlaubt dir, dich länger als 90 Tage in Monaco aufzuhalten und den Aufenthaltstitel zu beantragen.
Antragstellung des Aufenthaltstitels und Verfahren
- Du reichst deinen Antrag inklusive aller Unterlagen online über den offiziellen Service der monegassischen Regierung ein.
- Anschließend vereinbarst du einen Termin für ein persönliches Vorstellungsgespräch bei der Einwohnerabteilung der monegassischen Regierung.
- Dort wird deine Eignung geprüft und deine Unterlagen kontrolliert.
Erhalt und Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis
- Nach erfolgreicher Prüfung erhältst du eine befristete Aufenthaltserlaubnis, die zunächst für ein Jahr gilt.
- Diese Aufenthaltserlaubnis kann jährlich verlängert werden, meist bis zu drei Jahren.
- Nach Ablauf der vorläufigen Phase kannst du eine reguläre Aufenthaltserlaubnis beantragen, die in der Regel für drei Jahre gilt und ebenfalls verlängert werden kann.
- Nach mindestens zehn Jahren ununterbrochenem Aufenthalt kannst du eine privilegierte Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Nachweise und Dokumente
Nachweis einer Unterkunft in Monaco
- Du musst eine geeignete Wohnung oder ein Haus in Monaco nachweisen. Das kann sein:
- Eigentumsurkunde eines Hauses oder einer Wohnung
- Mietvertrag über mindestens 12 Monate, der bei der Steuerbehörde registriert ist
- Unterkunftsbescheinigung, wenn du bei einem nahen Verwandten oder Partner wohnst
- Die Unterkunft muss für dich und gegebenenfalls deine Familie geeignet sein (z.B. genügend Schlafzimmer).
Finanzielle Mittel nachweisen
- Du musst belegen, dass du über ausreichende finanzielle Mittel verfügst, um deinen Lebensunterhalt in Monaco zu sichern.
- Üblicherweise wird von dir verlangt, ein Bankkonto bei einer monegassischen Bank zu eröffnen und mindestens 500.000 Euro einzuzahlen (manche Banken verlangen auch mehr).
- Alternativ kannst du einen Arbeitsvertrag mit einem monegassischen Arbeitgeber vorlegen oder nachweisen, dass du als Selbstständiger ausreichendes Einkommen hast.
- Auch Unterhaltszahlungen durch Ehepartner oder nahe Verwandte können anerkannt werden.
Führungszeugnis / Strafregisterauszug
- Du musst ein polizeiliches Führungszeugnis aus den Ländern vorlegen, in denen du in den letzten fünf Jahren gelebt hast.
- Dieses darf keine schwerwiegenden Einträge enthalten und muss aktuell sein.
Weitere erforderliche Dokumente
- Gültiger Reisepass (mit dem Langzeitvisum, falls erforderlich)
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde oder Scheidungsurkunde, falls zutreffend
- Für Kinder: Reisepass oder Personalausweis, Sorgerechtsnachweis, Adoptionsnachweis oder Nachweis über Studium außerhalb Monacos
- Übersetzungen der Dokumente, falls sie nicht auf Französisch, Englisch oder Italienisch vorliegen
Arbeiten in Monaco
Wenn du in Monaco arbeiten möchtest, benötigst du zusätzlich eine Arbeitserlaubnis. Die Arbeitserlaubnis wird nicht von dir selbst, sondern vom monegassischen Arbeitgeber beantragt.
Der Ablauf für dich als Arbeitnehmer sieht so aus:
- Du findest einen Job in Monaco und dein Arbeitgeber erklärt sich bereit, dich zu beschäftigen und den Antrag zu stellen.
- Der Arbeitgeber reicht den Antrag bei der Arbeitsverwaltung ein und wartet auf die Genehmigung.
- Nach Erhalt der Arbeitserlaubnis musst du ein Langzeitvisum (Visum Typ D) bei der französischen Botschaft oder dem Konsulat in deinem Heimatland beantragen, falls du länger als 90 Tage arbeiten möchtest.
- Nach Einreise nach Monaco beantragst du bei der monegassischen Behörde für öffentliche Sicherheit deine Aufenthaltserlaubnis („carte de séjour“), die an deine Arbeitserlaubnis gekoppelt ist.
Steuerliche Voraussetzungen
- Für die Steuerresidenz musst du mindestens 183 Tage pro Jahr in Monaco verbringen und dies durch geeignete Nachweise belegen.
Dein Weg zum Daueraufenthalt in Monaco
- Langzeitvisum (Typ D) beantragen
- bei der französischen Botschaft oder dem Konsulat in deinem Wohnsitzland beantragen. Visum erlaubt dir, dich länger als 90 Tage in Monaco aufzuhalten und die weiteren Formalitäten für den Wohnsitz zu beginnen.
- Nachweise und Voraussetzungen
- Nachweis einer Unterkunft in Monaco
- Ausreichende finanzielle Mittel nachweisen
- Polizeiliches Führungszeugnis
- Du musst mindestens 18 Jahre alt sein
- Antrag auf Aufenthaltserlaubnis stellen
- Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen bei der monegassischen Einwohnerabteilung einreichen.
- Es folgt ein persönliches Interview, in dem deine Eignung geprüft wird.
- Nach erfolgreicher Prüfung erhältst du eine befristete Aufenthaltserlaubnis („carte de séjour“) für zunächst ein Jahr.
- Verlängerung und Daueraufenthalt
- Die Aufenthaltserlaubnis kann jährlich verlängert werden, meist bis zu drei Jahren.
- Nach drei Jahren kannst du eine reguläre Aufenthaltserlaubnis beantragen, die für drei Jahre gültig ist und verlängert werden kann.
- Nach mindestens zehn Jahren ununterbrochenem Aufenthalt kannst du eine privilegierte Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Rechtssicher auswandern – Was jeder wissen sollte
Arbeit – Stellenangebot
Zum Arbeiten gibt es hier viele Möglichkeiten. Doch werden die meisten aufgrund der horrenden Mieten ihren festen Wohnsitz in Frankreich suchen müssen. Derzeit kommen täglich etwa 30.000 Arbeitnehmer als Grenzpendler ins Fürstentum.
Für eine Arbeit muss man über sehr gute Französisch-Kenntnisse verfügen. Jede weitere Fremdsprache ist von Vorteil. Das gilt insbesondere für die italienische und die englische Sprache. Die größte Chance auf eine Arbeit haben Fachkräfte aus dem Bereich Tourismus, Hotel und Gastronomie. Bewerber sollten sich auf den fachlich bezogenen Stellenportal im Internet oder direkt auf den Homepages der Hotels und Gastronomie-Betriebe in Monaco umsehen.
Sobald Sie eine feste Arbeitszusage oder einen Arbeitsvertrag haben, müssen Sie sich bei der Arbeitsbehörde melden. Hier wird Ihre Arbeitsaufnahme offiziell genehmigt. Die polizeilichen Kontrollen sind streng und gehören zum Alltag. Daher sollten Sie die Arbeitsgenehmigung immer bei sich führen.
In Monaco gibt es eine Mehrwertsteuer wie in Frankreich, wohin auch ein Teil davon abgeführt wird. Es gehört gemäß Art. 3 Abs. 2 ZK zum Zollgebiet der Europäischen Gemeinschaft, da ein Zollabkommen mit Frankreich besteht.
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Gesundheitssystem und Krankenversicherung
Lokale Krankenversicherung
Monaco verfügt über ein eigenes System, das an Frankreich angelehnt ist. Die medizinische Infrastruktur ist ausgezeichnet, allerdings auch sehr teuer. Ausländer oder Touristen ohne lokale Police zahlen entsprechend hohe Rechnungen.
Internationale Krankenversicherung
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Lebenshaltungskosten in Monaco
Monaco gehört zu den teuersten Orten der Welt, besonders in Bezug auf Wohnen. Die Mieten sind extrem hoch, selbst für kleine Apartments. Luxusimmobilien kosten ein Vermögen, und Kaufpreise liegen weit über dem europäischen Durchschnitt.
Lebensmittel sind teuer, vor allem importierte Waren. In Restaurants musst du mit hohen Preisen rechnen, besonders in gehobenen Lokalen. Einfache Mahlzeiten sind günstiger, aber immer noch teurer als in den meisten anderen Ländern.
Transportkosten sind vergleichsweise moderat. Viele Einwohner nutzen öffentliche Verkehrsmittel oder gehen zu Fuß, da Monaco klein ist. Autos sind teuer zu unterhalten, vor allem wegen hoher Parkgebühren.
Freizeit und Lifestyle können stark ins Geld gehen. Luxushotels, Yachten, Casinos und exklusive Clubs sind allgegenwärtig. Wenn du einen gehobenen Lebensstil pflegst, brauchst du ein entsprechend hohes Budget.
Insgesamt sind die Lebenshaltungskosten in Monaco enorm hoch, aber dafür genießt du ein steuerfreundliches Umfeld und eine exklusive Lebensqualität. Hier detaillierte Lebenshaltungskosten.
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Fazit: Auswandern und Leben Monaco
Die Einreise nach Monaco ist für EU-Bürger und Schweizer unkompliziert. Wer jedoch länger als 90 Tage bleiben oder dauerhaft in Monaco leben möchte, muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Neben einem Wohnsitznachweis und ausreichenden finanziellen Mitteln spielt auch ein einwandfreier Leumund eine Rolle. Die Aufenthaltsgenehmigung erfolgt in mehreren Stufen, bis hin zur langfristigen Aufenthaltskarte. Eine Einbürgerung bleibt eine Ausnahme und wird nur in besonderen Fällen gewährt.
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Monaco Daten
Fläche: 2 km²
Einwohner: 38.894 (2024)
Bevölkerungsdichte: 19.447 E/km²
Staatsform: Erbmonarchie (Flagge/Wappen)
Regierungssystem: konstitutionelle Monarchie
Nachbarländer: Frankreich
Landessprache: Französisch (verbreitet sind auch Italienisch und Englisch)
Religionen:
90 % katholisch,
6 % protestantisch
Währung: Euro
Telefon Vorwahl: +377
Zeitzone: MEZ (UTC+1)
Ratgeber und Reiseführer
Weitere Monaco Informationen
- Detaillierte Lebenshaltungskosten von Monaco
- Karten von Monaco
- Adressen Ämter, Botschaften, Dienstleister
- Stellenbörsen: emploi-monaco.com, monster.fr, pacajob.com
- Infos für Studenten: college-contact.com
Haftungsausschluss: Die Informationen in diesem auswandern Leitfaden wurden sorgfältig recherchiert, können sich jedoch ändern. Für aktuelle und rechtlich verbindliche Informationen wende dich bitte an die diplomatische Vertretung Monacos oder einen spezialisierten Rechtsberater.
Zuletzt aktualisiert: 27. Juni 2025 von Jan Harmening (2005 ausgewandert)