Liechtenstein ist ein echter Exot unter den europäischen Auswanderungszielen. Der winzige Staat zwischen der Schweiz und Österreich zählt gerade einmal rund 40.000 Einwohner, gehört aber zu den wohlhabendsten Ländern der Welt. Das Fürstentum hat sich in den vergangenen Jahrzehnten vom ehemaligen Steueroasen-Image gelöst und präsentiert sich heute als moderner, transparenter Finanzplatz mit einem durchaus attraktiven Steuersystem.

Im Vergleich zu den DACH-Ländern fällt sofort auf: Die Steuerbelastung ist deutlich niedriger. Während in Deutschland Spitzenverdiener bis zu 45 % Einkommensteuer plus Solidaritätszuschlag zahlen, liegt der Höchstsatz in Liechtenstein bei moderaten 22,4 %. Hinzu kommt ein vergleichsweise schlankes Steuersystem ohne Erbschafts- und Schenkungssteuer für nahe Angehörige sowie eine attraktive Unternehmensbesteuerung mit nur 12,5 % Körperschaftsteuer.
Die steuerliche Attraktivität für Auswanderer ist unbestritten. Allerdings solltest du wissen: Der Zugang zum liechtensteinischen Arbeitsmarkt und Aufenthaltsrecht ist streng reglementiert. Liechtenstein vergibt nur sehr wenige Aufenthaltsbewilligungen pro Jahr, und ohne eine solche kannst du dich nicht dauerhaft niederlassen. Dieser Guide zeigt dir trotzdem, was dich steuerlich erwartet, falls du zu den Glücklichen gehörst, die eine Bewilligung erhalten.
1. Steuerresidenz und Steuerpflicht
Kriterien für unbeschränkte Steuerpflicht
In Liechtenstein wirst du unbeschränkt steuerpflichtig, wenn du deinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Fürstentum hast. Der Wohnsitz ist dort, wo du eine Wohnung unter Umständen innehast, die darauf schließen lassen, dass du die Wohnung beibehalten und benutzen wirst. Der gewöhnliche Aufenthalt liegt vor, wenn du dich länger als sechs Monate im Land aufhältst.
183-Tage-Regel und andere Faktoren
Die klassische 183-Tage-Regel spielt auch in Liechtenstein eine Rolle. Hältst du dich mehr als 183 Tage im Kalenderjahr im Fürstentum auf, begründest du in der Regel einen steuerlichen Wohnsitz. Bei der Beurteilung werden allerdings auch andere Faktoren herangezogen: der Mittelpunkt deiner Lebensinteressen, der Ort deiner Familie, wirtschaftliche Bindungen und die Absicht, dauerhaft zu bleiben.
Doppelbesteuerungsabkommen mit DE/CH/AT
Liechtenstein hat mit allen drei DACH-Ländern Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen:
Das DBA mit Deutschland ist seit 2012 in Kraft und folgt weitgehend dem OECD-Musterabkommen. Es regelt die Aufteilung der Besteuerungsrechte und verhindert eine doppelte Besteuerung derselben Einkünfte.
Mit der Schweiz besteht eine besonders enge Verbindung durch die Zollunion und den gemeinsamen Wirtschaftsraum. Das DBA wurde mehrfach aktualisiert und umfasst auch einen umfangreichen Informationsaustausch.
Das DBA mit Österreich ist ebenfalls in Kraft und regelt insbesondere die Besteuerung von Grenzgängern, da viele Österreicher in Liechtenstein arbeiten.
Wegzugsbesteuerung aus DACH-Ländern
Beim Wegzug aus Deutschland solltest du die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG beachten. Wenn du Anteile an Kapitalgesellschaften von mindestens 1 % hältst, kann der fiktive Veräußerungsgewinn besteuert werden. Bei Wegzug in einen EWR-Staat wie Liechtenstein wird die Steuer auf Antrag zinslos gestundet, allerdings unter bestimmten Bedingungen.
Aus Österreich ist die Wegzugsbesteuerung ähnlich geregelt. Bei Wegzug in einen EU- oder EWR-Staat wie Liechtenstein kann eine Ratenzahlung über sieben Jahre oder eine Stundung bis zur tatsächlichen Veräußerung beantragt werden.
Die Schweiz kennt keine klassische Wegzugsbesteuerung, allerdings können bei der Auflösung des Wohnsitzes in bestimmten Kantonen noch Steuern auf latente Reserven anfallen.
2. Einkommensteuer
Allgemeine Struktur
Das liechtensteinische Einkommensteuersystem ist vergleichsweise einfach aufgebaut. Es gibt eine Landessteuer und eine Gemeindesteuer, die zusammen die Gesamtbelastung ergeben.
Steuersätze und Progressionsstufen
Die Landessteuer beträgt einheitlich 1,2 % auf das steuerbare Vermögen und Einkommen. Hinzu kommt ein Zuschlag, der nach dem Gesamteinkommen gestaffelt ist:
| Steuerbares Einkommen (CHF) | Zuschlag |
|---|---|
| bis 15.000 | 0 % |
| 15.001 bis 20.000 | 3 % |
| 20.001 bis 40.000 | 6 % |
| 40.001 bis 70.000 | 9 % |
| 70.001 bis 100.000 | 12 % |
| 100.001 bis 130.000 | 15 % |
| 130.001 bis 160.000 | 18 % |
| 160.001 bis 200.000 | 21 % |
| über 200.000 | 24 % |
Die Gemeinden erheben einen Zuschlag von 150 bis 250 % auf die Landessteuer, je nach Gemeinde. In Vaduz liegt dieser beispielsweise bei 180 %.
Der effektive Höchststeuersatz für Einkommen beträgt damit etwa 22,4 %, kann aber je nach Gemeinde variieren.
Freibeträge und Grundfreibetrag
Der allgemeine Abzug beträgt 7.500 CHF für Alleinstehende und 15.000 CHF für Verheiratete. Für jedes Kind gibt es einen zusätzlichen Abzug von 7.500 CHF. Weitere Abzüge sind für Versicherungsprämien, Berufsauslagen und Schuldzinsen möglich.
Steuerjahr und Zahlungsmodalitäten
Das Steuerjahr entspricht dem Kalenderjahr. Die Steuererklärung muss bis zum 1. April des Folgejahres eingereicht werden. Die Steuer wird in der Regel in drei Raten bezahlt: am 1. März, 1. Juni und 1. September.
Nach Personenkategorie
Arbeitnehmer
Lohnsteuer und Abzugsverfahren
Arbeitnehmer in Liechtenstein unterliegen dem Quellensteuerabzug. Der Arbeitgeber behält die Steuer direkt vom Lohn ein und führt sie an die Steuerverwaltung ab. Das System ist vergleichbar mit der Lohnsteuer in Deutschland, allerdings mit den niedrigeren liechtensteinischen Sätzen.
Sozialversicherungsbeiträge
Die Sozialversicherungsbeiträge sind zusätzlich zur Einkommensteuer zu berücksichtigen. Die Gesamtbelastung liegt bei etwa 15 % des Bruttolohns (Arbeitnehmeranteil). Details dazu findest du im Abschnitt Sozialversicherung.
Absetzbare Werbungskosten
Als Arbeitnehmer kannst du folgende Werbungskosten absetzen:
- Berufsauslagen pauschal oder effektiv nachgewiesen
- Weiterbildungskosten mit Bezug zum aktuellen Beruf
- Beiträge zu Berufsverbänden
- Auswärtige Verpflegung bei fehlender Kantine
- Arbeitsmittel und Berufskleidung
Pendlerpauschale und Fahrtkosten
Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz können abgesetzt werden. Bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel werden die tatsächlichen Kosten anerkannt. Bei Nutzung eines Privatfahrzeugs gilt eine Pauschale von 0,70 CHF pro Kilometer, maximal jedoch 15.000 CHF pro Jahr.
Digitale Nomaden
Besteuerung ausländischer Einkünfte
Als Steuerresident in Liechtenstein unterliegst du mit deinem Welteinkommen der unbeschränkten Steuerpflicht. Einkünfte aus ausländischen Quellen werden grundsätzlich in Liechtenstein versteuert, wobei die Doppelbesteuerungsabkommen Anrechnungs- oder Freistellungsmethoden vorsehen.
Home-Office-Regelungen
Für Home-Office-Tätigkeiten gelten grundsätzlich die normalen Besteuerungsregeln. Ein separates Arbeitszimmer kann anteilig als Berufsauslage geltend gemacht werden, wenn es ausschließlich oder überwiegend beruflich genutzt wird.
Relevante Visa und Aufenthaltsprogramme
Liechtenstein hat kein spezielles Visum für digitale Nomaden. Als EWR-Staat gelten für EU-Bürger grundsätzlich die Freizügigkeitsregeln, allerdings mit einer wichtigen Einschränkung: Liechtenstein hat eine Sonderregelung ausgehandelt und vergibt nur eine sehr begrenzte Anzahl von Aufenthaltsbewilligungen pro Jahr (rund 72 für EWR-Bürger). Diese werden nach einem Quotensystem vergeben, und die Wartelisten sind lang.
Für Nicht-EU-Bürger ist der Zugang noch schwieriger. Hier werden jährlich nur etwa 17 Bewilligungen vergeben.
Nachweispflichten
Als selbstständig tätiger digitaler Nomade musst du deine Einkünfte durch ordnungsgemäße Buchführung nachweisen. Bei ausländischen Einkünften sind entsprechende Nachweise über gezahlte Steuern im Ausland vorzulegen.
Selbstständige und Unternehmer
Besteuerung von Unternehmensgewinnen
Selbstständige Einzelunternehmer versteuern ihre Gewinne als Teil ihres persönlichen Einkommens mit dem progressiven Einkommensteuersatz bis maximal 22,4 %.
Körperschaftsteuer bei Firmengründung
Gründest du eine Kapitalgesellschaft (AG oder GmbH), fällt eine Ertragssteuer von nur 12,5 % auf den Gewinn an. Dies ist einer der niedrigsten Sätze in Europa und macht Liechtenstein für Unternehmer attraktiv.
Zusätzlich fällt eine Mindestertragssteuer von 1.800 CHF pro Jahr an, unabhängig davon, ob Gewinne erzielt werden.
Gewerbesteuer
Eine separate Gewerbesteuer wie in Deutschland existiert in Liechtenstein nicht. Die Gemeinden finanzieren sich über die Zuschläge zur Landessteuer.
Buchführungspflichten
Alle Unternehmen sind zur ordnungsgemäßen Buchführung verpflichtet. Kapitalgesellschaften müssen einen Jahresabschluss erstellen und prüfen lassen, wenn sie bestimmte Größenkriterien überschreiten. Die Aufbewahrungsfrist für Geschäftsunterlagen beträgt zehn Jahre.
Absetzbare Betriebsausgaben
Als Unternehmer kannst du alle betrieblich veranlassten Ausgaben absetzen:
- Personalkosten
- Miete für Geschäftsräume
- Abschreibungen auf Anlagevermögen
- Fahrzeugkosten (geschäftlicher Anteil)
- Reisekosten
- Marketing und Werbung
- Beratungskosten
- Versicherungen
Finanziell Unabhängige und Investoren
Kapitalertragssteuer auf Zinsen und Dividenden
Liechtenstein erhebt keine separate Kapitalertragssteuer. Zinsen und Dividenden werden als Teil des Gesamteinkommens mit dem normalen progressiven Steuersatz besteuert. Da die Höchstbelastung bei etwa 22,4 % liegt, ist dies deutlich günstiger als in Deutschland (Abgeltungsteuer 25 % plus Soli).
Besteuerung von Kursgewinnen
Private Kapitalgewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren sind in Liechtenstein grundsätzlich steuerfrei. Dies gilt sowohl für Aktien als auch für andere Wertpapiere, solange kein gewerbsmäßiger Handel vorliegt. Diese Regelung ist besonders attraktiv für langfristige Anleger.
Immobilienertragsteuer
Gewinne aus dem Verkauf von Immobilien unterliegen der Grundstückgewinnsteuer. Der Steuersatz ist degressiv gestaltet und hängt von der Haltedauer ab. Bei kurzer Haltedauer (unter zwei Jahren) kann der Satz bis zu 36 % betragen, bei langer Haltedauer (über 25 Jahre) sinkt er auf 6 %.
Freibeträge für Kapitalerträge
Einen speziellen Freibetrag für Kapitalerträge wie den deutschen Sparerpauschbetrag gibt es in Liechtenstein nicht. Allerdings relativiert sich dies durch die generelle Steuerfreiheit privater Kursgewinne.
Besonderheiten bei ausländischen Depots
Ausländische Depots müssen in der Steuererklärung deklariert werden. Liechtenstein nimmt am automatischen Informationsaustausch (AIA) teil. Quellensteuern, die im Ausland auf Dividenden oder Zinsen einbehalten wurden, können in der Regel angerechnet werden.
Rentner
Besteuerung gesetzlicher Renten aus DE/CH/AT
Deine deutsche Rente wird nach dem DBA Deutschland-Liechtenstein grundsätzlich in Liechtenstein besteuert. Deutschland behält jedoch ein Quellenbesteuerungsrecht für bestimmte Rentenarten (insbesondere Beamtenpensionen).
Schweizer AHV-Renten werden ebenfalls in Liechtenstein versteuert. Die Schweiz erhebt keine Quellensteuer auf AHV-Renten an im Ausland lebende Personen.
Österreichische Pensionen unterliegen nach dem DBA der Besteuerung in Liechtenstein, wobei Beamtenpensionen weiterhin in Österreich besteuert werden.
Besteuerung privater Renten und Pensionen
Private Rentenversicherungen werden mit dem Ertragsanteil besteuert. Dieser richtet sich nach dem Alter bei Rentenbeginn. Betriebliche Renten und Pensionen werden grundsätzlich voll versteuert.
Doppelbesteuerungsabkommen für Renten
Die DBAs sehen generell vor, dass Renten im Ansässigkeitsstaat (also Liechtenstein) besteuert werden. Ausnahmen gelten für öffentlich-rechtliche Pensionen (Beamte), die im Ursprungsland besteuert werden.
Altersfreibeträge
Rentner profitieren von den allgemeinen Freibeträgen. Einen speziellen erhöhten Altersfreibetrag wie in Deutschland gibt es nicht. Allerdings können Krankheits- und Pflegekosten als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden.
3. Vermögensteuer
Existenz und Höhe
Liechtenstein erhebt eine Vermögensteuer, die zusammen mit der Einkommensteuer veranlagt wird. Die Landessteuer von 1,2 % bezieht sich auf das Gesamtvermögen abzüglich Schulden. Zusammen mit den Gemeindezuschlägen ergibt sich eine effektive Vermögensteuer von etwa 0,3 bis 0,5 % pro Jahr.
Freibeträge
Der Vermögensfreibetrag beträgt 200.000 CHF pro Person. Bei Ehepaaren verdoppelt sich dieser auf 400.000 CHF. Für jedes Kind gibt es einen zusätzlichen Freibetrag.
Bewertungsgrundlagen
Die Bewertung des Vermögens erfolgt grundsätzlich zum Verkehrswert. Immobilien werden mit dem Steuerwert angesetzt, der oft unter dem tatsächlichen Marktwert liegt. Wertpapiere werden zum Börsenkurs am Stichtag (31. Dezember) bewertet.
Betroffene Vermögensarten
Die Vermögensteuer erfasst:
- Bankguthaben und Bargeld
- Wertpapiere und Beteiligungen
- Immobilien (in- und ausländische)
- Fahrzeuge
- Schmuck und Kunstgegenstände
- Lebensversicherungen (Rückkaufswert)
- Betriebsvermögen bei Einzelunternehmen
Nicht zum steuerbaren Vermögen gehören Hausrat und persönliche Gebrauchsgegenstände bis zu einem gewissen Wert.
4. Kapitalertragssteuer
Steuersätze für verschiedene Anlageformen
Eine separate Kapitalertragssteuer existiert in Liechtenstein nicht. Alle Kapitalerträge fließen in das Gesamteinkommen ein:
- Zinsen: Einkommensteuer bis 22,4 %
- Dividenden: Einkommensteuer bis 22,4 %
- Kursgewinne (privat): Steuerfrei
- Kursgewinne (gewerblich): Einkommensteuer
Quellensteuer
Liechtenstein erhebt keine Quellensteuer auf Dividenden und Zinsen, die an im Ausland ansässige Personen gezahlt werden. Für inländische Empfänger wird ein Steuerabzug an der Quelle vorgenommen, der auf die Einkommensteuer angerechnet wird.
Anrechnung ausländischer Quellensteuer
Wenn du Dividenden aus dem Ausland erhältst (z. B. aus deutschen Aktien mit 26,375 % Quellensteuer), kannst du die ausländische Steuer auf deine liechtensteinische Steuerschuld anrechnen lassen. Die Anrechnung ist auf den Betrag begrenzt, der der liechtensteinischen Steuer auf diese Einkünfte entspricht.
Meldepflichten
Alle ausländischen Konten und Depots müssen in der Steuererklärung angegeben werden. Liechtenstein nimmt am automatischen Informationsaustausch (AIA) teil, sodass ausländische Banken ohnehin Kontodaten an die liechtensteinische Steuerverwaltung übermitteln.
5. Immobiliensteuer
Grundsteuer und jährliche Abgaben
In Liechtenstein wird keine separate jährliche Grundsteuer erhoben. Immobilien fließen jedoch in die Vermögenssteuer ein und werden mit ihrem Steuerwert berücksichtigt.
Grunderwerbsteuer beim Kauf
Beim Kauf einer Immobilie in Liechtenstein fällt eine Grundstückgewinnsteuer bzw. Handänderungssteuer an. Diese beträgt je nach Gemeinde etwa 2 bis 3 % des Kaufpreises. Hinzu kommen Notariats- und Grundbuchgebühren von etwa 0,5 bis 1 %.
Wertzuwachssteuer beim Verkauf
Die Grundstückgewinnsteuer beim Verkauf richtet sich nach der Haltedauer und dem erzielten Gewinn:
| Haltedauer | Steuersatz |
|---|---|
| bis 2 Jahre | bis 36 % |
| 2 bis 4 Jahre | bis 27 % |
| 4 bis 10 Jahre | bis 18 % |
| 10 bis 25 Jahre | bis 12 % |
| über 25 Jahre | 6 % |
Bei selbstgenutztem Wohneigentum gibt es unter bestimmten Voraussetzungen Steuerbefreiungen oder -erleichterungen.
Vermietungseinkünfte
Mieteinnahmen werden als Teil des Gesamteinkommens versteuert. Abzugsfähig sind Unterhaltskosten, Hypothekarzinsen, Versicherungen und Abschreibungen. Die effektive Steuerbelastung liegt damit bei maximal 22,4 %.
Steuervorteile bei Eigennutzung
Der Eigenmietwert (die fiktive Miete, die du dir selbst zahlst) muss als Einkommen versteuert werden, ähnlich wie in der Schweiz. Im Gegenzug kannst du Schuldzinsen und Unterhaltskosten abziehen. Bei niedrigen Zinsen und hohen Unterhaltskosten kann dies sogar vorteilhaft sein.
6. Erbschafts- und Schenkungssteuer
Steuersätze nach Verwandtschaftsgrad
Liechtenstein erhebt grundsätzlich eine Erbschafts- und Schenkungssteuer, allerdings mit wichtigen Ausnahmen:
- Ehegatten und eingetragene Partner: Steuerfrei
- Kinder, Enkel, Eltern: Steuerfrei
- Geschwister: 0,5 bis 4 %
- Andere Verwandte: 1 bis 9 %
- Nichtverwandte: 3 bis 27 %
Die Steuerfreiheit für nahe Angehörige macht Liechtenstein für die Vermögensnachfolge besonders attraktiv.
Freibeträge
Neben der generellen Steuerfreiheit für nahe Angehörige gibt es weitere Freibeträge:
- Hausrat: 20.000 CHF
- Übrige bewegliche Sachen: 10.000 CHF
- Bei gemeinnützigen Zuwendungen: Volle Steuerfreiheit
Bewertung von Vermögen
Die Bewertung erfolgt grundsätzlich zum Verkehrswert am Todestag bzw. Schenkungstag. Immobilien werden zum Steuerwert angesetzt, der in der Regel unter dem Marktwert liegt.
Internationale Aspekte
Bei grenzüberschreitenden Erbfällen können Konflikte mit den Erbschaftsteuerrechten anderer Länder entstehen. Deutschland zum Beispiel besteuert auch, wenn der Erblasser oder der Erbe in den letzten fünf Jahren vor dem Erbfall in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig war. Die DBAs regeln nicht immer alle Erbschaftsteuer-Fälle, sodass eine doppelte Besteuerung möglich ist.
7. Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer
Regelsteuersatz und ermäßigte Sätze
Liechtenstein wendet das Schweizer Mehrwertsteuerrecht an, da beide Länder eine Zollunion bilden:
- Normalsatz: 8,1 %
- Reduzierter Satz: 2,6 % (Lebensmittel, Bücher, Zeitungen, Medikamente)
- Sondersatz für Beherbergung: 3,8 %
Diese Sätze sind deutlich niedriger als in den DACH-Ländern (DE: 19 %, AT: 20 %, CH: 8,1 %).
Kleinunternehmerregelung
Unternehmen mit einem Jahresumsatz unter 100.000 CHF können sich von der Mehrwertsteuerpflicht befreien lassen. Sie dürfen dann keine Mehrwertsteuer in Rechnung stellen und haben keinen Vorsteuerabzug.
Umsatzsteuerpflicht für Unternehmer
Unternehmer mit Sitz in Liechtenstein, die steuerbare Leistungen erbringen, sind grundsätzlich mehrwertsteuerpflichtig. Die Registrierung erfolgt bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung in der Schweiz, die auch für Liechtenstein zuständig ist.
Reverse-Charge-Verfahren
Bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen innerhalb des EWR oder mit der Schweiz kommt oft das Reverse-Charge-Verfahren zur Anwendung. Der Leistungsempfänger schuldet dann die Mehrwertsteuer und kann sie gleichzeitig als Vorsteuer abziehen.
8. Weitere relevante Steuern
Kfz-Steuer
In Liechtenstein gibt es keine jährliche Kfz-Steuer. Stattdessen wird bei der Zulassung eine einmalige Motorfahrzeugsteuer erhoben. Die Höhe richtet sich nach dem Hubraum und dem Fahrzeuggewicht.
Stempelabgaben
Bei der Gründung von Kapitalgesellschaften fällt eine Gründungssteuer von 1 % auf das Aktien- oder Stammkapital an, mindestens jedoch 200 CHF.
Couponsteuer
Die Couponsteuer auf Dividenden liechtensteinischer Gesellschaften beträgt 4 %. Sie wird vom Unternehmen einbehalten und kann auf die Einkommensteuer angerechnet werden.
Versicherungssteuer
Auf Versicherungsprämien wird eine Stempelsteuer von 2,5 bis 5 % erhoben, je nach Art der Versicherung. Lebensversicherungen sind mit 2,5 %, Schadenversicherungen mit 5 % belastet.
Hundesteuer
Die Gemeinden erheben eine Hundesteuer von etwa 100 bis 300 CHF pro Jahr und Hund.
9. Steueroptimierung für Auswanderer
Legale Gestaltungsmöglichkeiten
Liechtenstein bietet verschiedene legale Möglichkeiten zur Steueroptimierung:
Timing des Umzugs
Der Zeitpunkt deines Umzugs kann erhebliche steuerliche Auswirkungen haben. Idealerweise solltest du vor der Realisierung größerer Kapitalgewinne nach Liechtenstein ziehen, da private Kursgewinne dort steuerfrei sind.
Günstige Unternehmensformen
Die GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) ist in Liechtenstein besonders beliebt. Mit nur 12,5 % Körperschaftsteuer und einer Mindesteinlage von 30.000 CHF ist sie auch für kleinere Unternehmen attraktiv. Die Aktiengesellschaft (AG) erfordert ein Mindestkapital von 50.000 CHF.
Nutzung von Steuerfreibeträgen
Nutze die verfügbaren Freibeträge optimal aus:
- Allgemeiner Abzug: 7.500 CHF (Alleinstehende) bzw. 15.000 CHF (Verheiratete)
- Kinderabzug: 7.500 CHF pro Kind
- Vermögensfreibetrag: 200.000 CHF pro Person
- Berufsauslagen: Pauschal oder effektiv
Holding-Strukturen
Liechtenstein ist bekannt für seine attraktiven Holding-Regelungen. Die Privatvermögensstruktur (PVS) ermöglicht es, privates Vermögen in einer Gesellschaft zu bündeln, wobei Kapitalgewinne steuerfrei bleiben. Die PVS zahlt nur die Mindestertragssteuer von 1.800 CHF pro Jahr, solange sie ausschließlich Vermögensverwaltung betreibt.
Stiftungen und Trusts
Das liechtensteinische Stiftungsrecht ist weltweit anerkannt. Stiftungen können für Vermögensschutz, Nachlassplanung und philanthropische Zwecke eingesetzt werden. Die steuerliche Behandlung hängt von der konkreten Ausgestaltung ab.
10. Steuererklärung und Fristen
Abgabefristen
Die Steuererklärung muss bis zum 1. April des Folgejahres eingereicht werden. Eine Fristverlängerung kann auf Antrag gewährt werden, üblich sind Verlängerungen bis Ende September.
Benötigte Unterlagen
Für die Steuererklärung benötigst du:
- Lohnausweis(e)
- Bankbelege (Kontoauszüge, Zinsbestätigungen)
- Wertschriftenverzeichnisse (Depotauszüge)
- Immobilienunterlagen (Steuerwert, Hypothekarzinsen)
- Versicherungsprämien-Bescheinigungen
- Belege für Berufsauslagen
- Krankheitskosten-Nachweise
- Bescheinigungen über ausländische Einkünfte
Online-Portal
Die liechtensteinische Steuerverwaltung bietet ein elektronisches Portal für die Einreichung der Steuererklärung. Die Software kann von der Website der Steuerverwaltung heruntergeladen werden.
Notwendigkeit eines Steuerberaters
Bei einfachen Verhältnissen (nur Lohneinkommen, keine ausländischen Vermögenswerte) kannst du die Steuererklärung selbst ausfüllen. Bei komplexeren Situationen, insbesondere mit Unternehmenseinkünften oder internationalem Bezug, ist ein Steuerberater empfehlenswert.
Strafen bei Verspätung
Bei verspäteter Einreichung der Steuererklärung wird zunächst eine Mahnung mit Nachfrist verschickt. Bei weiterer Nichteinreichung kann die Steuerverwaltung eine Ermessensveranlagung vornehmen, die oft ungünstig ausfällt. Zusätzlich können Ordnungsbußen verhängt werden.
11. Sozialversicherungsbeiträge
Überblick Sozialversicherungssystem
Das liechtensteinische Sozialversicherungssystem ist dem schweizerischen sehr ähnlich und basiert auf dem Drei-Säulen-Prinzip.
Krankenversicherung
Die Krankenversicherung ist obligatorisch. Anders als in der Schweiz gibt es in Liechtenstein eine einheitliche Krankenkasse, die Liechtensteinische Krankenkasse (LKK). Die Prämien liegen bei etwa 200 bis 400 CHF pro Monat für Erwachsene, je nach gewählter Franchise. Kinder sind günstiger versichert.
Der Arbeitgeber beteiligt sich nicht an der Krankenversicherungsprämie, diese ist vollständig vom Versicherten zu tragen.
Rentenversicherung (AHV/IV/FAK)
Die 1. Säule besteht aus der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), der Invalidenversicherung (IV) und der Familienausgleichskasse (FAK):
| Beitrag | Arbeitgeber | Arbeitnehmer |
|---|---|---|
| AHV/IV/FAK | 7,9 % | 7,9 % |
Die 2. Säule (berufliche Vorsorge) ist für Arbeitnehmer ab einem Mindestlohn obligatorisch. Die Beiträge variieren je nach Pensionskasse und Alter, liegen aber typischerweise bei 7 bis 18 % des versicherten Lohns, hälftig geteilt zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Arbeitslosenversicherung (ALV)
Die Arbeitslosenversicherung ist obligatorisch für Arbeitnehmer:
| Beitrag | Arbeitgeber | Arbeitnehmer |
|---|---|---|
| ALV | 0,5 % | 0,5 % |
Unfallversicherung
Die Berufsunfallversicherung wird vollständig vom Arbeitgeber finanziert. Die Nichtberufsunfallversicherung (NBU) trägt der Arbeitnehmer, wobei die Prämie etwa 1,5 bis 2 % des Lohns beträgt.
Gesamtbelastung im Vergleich
| Position | Liechtenstein | Deutschland | Schweiz | Österreich |
|---|---|---|---|---|
| AHV/Rentenversicherung | 15,8 % | 18,6 % | 10,6 % | 22,8 % |
| Arbeitslosenversicherung | 1,0 % | 2,6 % | 2,2 % | 6,0 % |
| Krankenversicherung | Prämie (ca. 4.000 CHF/Jahr) | 14,6 % | Prämie | 7,65 % |
| Pflegeversicherung | inkl. KV | 3,4 % | inkl. KV | inkl. KV |
| Unfallversicherung | ca. 2 % AN | inkl. KV | ca. 1,5 % | 1,2 % AG |
Die Gesamtbelastung in Liechtenstein ist vergleichbar mit der Schweiz und deutlich niedriger als in Deutschland oder Österreich.
12. Vergleich zu Deutschland, der Schweiz und Österreich
Tabellarischer Vergleich Steuerbelastung
| Steuerart | Liechtenstein | Deutschland | Schweiz (Zürich) | Österreich |
|---|---|---|---|---|
| Einkommensteuer (Höchstsatz) | 22,4 % | 45 % (+ Soli) | ca. 36 % | 55 % |
| Körperschaftsteuer | 12,5 % | ca. 30 % | ca. 18 % | 25 % |
| Kapitalertragssteuer | 0 bis 22,4 % | 26,375 % | je nach Kanton | 27,5 % |
| Private Kursgewinne | steuerfrei | 26,375 % | steuerfrei | 27,5 % |
| Mehrwertsteuer | 8,1 % | 19 % | 8,1 % | 20 % |
| Vermögensteuer | 0,3 bis 0,5 % | keine | ja (kantonal) | keine |
| Erbschaftsteuer (Kinder) | steuerfrei | bis 30 % | kantonal (oft 0 %) | steuerfrei |
Beispielrechnungen für verschiedene Einkommensklassen
Beispiel 1: Angestellter mit 80.000 CHF Bruttolohn
| Position | Liechtenstein | Deutschland | Österreich |
|---|---|---|---|
| Bruttolohn | 80.000 CHF | ca. 80.000 EUR | ca. 80.000 EUR |
| Einkommensteuer | ca. 9.500 CHF | ca. 18.500 EUR | ca. 22.000 EUR |
| Sozialabgaben (AN) | ca. 9.500 CHF | ca. 16.000 EUR | ca. 14.500 EUR |
| Krankenversicherung | ca. 4.000 CHF | inkl. oben | inkl. oben |
| Netto | ca. 57.000 CHF | ca. 45.500 EUR | ca. 43.500 EUR |
Beispiel 2: Selbstständiger mit 150.000 CHF Gewinn
| Position | Liechtenstein | Deutschland | Österreich |
|---|---|---|---|
| Gewinn | 150.000 CHF | ca. 150.000 EUR | ca. 150.000 EUR |
| Einkommensteuer | ca. 28.000 CHF | ca. 50.000 EUR | ca. 55.000 EUR |
| Sozialabgaben | ca. 15.000 CHF | ca. 22.000 EUR | ca. 25.000 EUR |
| Netto | ca. 107.000 CHF | ca. 78.000 EUR | ca. 70.000 EUR |
Beispiel 3: GmbH mit 200.000 CHF Gewinn
| Position | Liechtenstein | Deutschland | Österreich |
|---|---|---|---|
| Gewinn vor Steuern | 200.000 CHF | ca. 200.000 EUR | ca. 200.000 EUR |
| Körperschaftsteuer | 25.000 CHF (12,5 %) | ca. 60.000 EUR | 50.000 EUR (25 %) |
| Gewinn nach Steuern | 175.000 CHF | ca. 140.000 EUR | 150.000 EUR |
Pro und Contra aus steuerlicher Sicht
Vorteile Liechtenstein:
- Niedrige Einkommensteuersätze (max. 22,4 %)
- Attraktive Körperschaftsteuer (12,5 %)
- Steuerfreie private Kapitalgewinne
- Keine Erbschaftsteuer für nahe Angehörige
- Niedrige Mehrwertsteuer (8,1 %)
- Effiziente Steuerverwaltung
- Politische und wirtschaftliche Stabilität
Nachteile Liechtenstein:
- Sehr restriktive Zuwanderungspolitik
- Vermögensteuer (wenn auch moderat)
- Eigenmietwertbesteuerung
- Hohe Lebenshaltungskosten
- Kleine Volkswirtschaft mit begrenztem Arbeitsmarkt
- Abhängigkeit von der Schweiz
Fazit
Für welche Auswanderer-Typen lohnt sich Liechtenstein steuerlich?
Liechtenstein ist steuerlich besonders attraktiv für:
- Vermögende Privatpersonen: Die steuerfreien privaten Kapitalgewinne und die fehlende Erbschaftsteuer für nahe Angehörige machen Liechtenstein zum idealen Standort für Vermögensaufbau und -transfer.
- Unternehmer: Mit nur 12,5 % Körperschaftsteuer und einem business-freundlichen Umfeld ist Liechtenstein für Firmengründer interessant.
- Gutverdiener: Wer in Deutschland oder Österreich den Spitzensteuersatz zahlt, kann in Liechtenstein erheblich sparen.
- Kapitalanleger: Die Steuerfreiheit für private Kursgewinne ist ein enormer Vorteil gegenüber Deutschland oder Österreich.
Weniger geeignet ist Liechtenstein für:
- Durchschnittsverdiener: Die hohen Lebenshaltungskosten fressen Steuervorteile schnell auf.
- Menschen ohne EU/EWR-Staatsbürgerschaft: Die Hürden für eine Aufenthaltsbewilligung sind extrem hoch.
- Wer schnell umziehen möchte: Die Wartezeiten für eine Bewilligung können Jahre betragen.
Wichtigste Punkte zusammengefasst
- Einkommensteuer maximal 22,4 %, Körperschaftsteuer 12,5 %
- Private Kapitalgewinne sind steuerfrei
- Keine Erbschafts- und Schenkungssteuer für Ehegatten und direkte Nachkommen
- Vermögensteuer von etwa 0,3 bis 0,5 % existiert
- Mehrwertsteuer nur 8,1 %
- Sozialabgaben ähnlich wie in der Schweiz
- Aufenthaltsbewilligung ist die größte Hürde
Empfehlung zu professioneller Beratung
Angesichts der Komplexität des internationalen Steuerrechts und der besonderen Situation Liechtensteins empfehle ich dir dringend, vor einem geplanten Umzug professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen. Ein auf internationales Steuerrecht spezialisierter Berater kann:
- Die steuerlichen Auswirkungen des Wegzugs aus deinem Herkunftsland berechnen
- Optimale Gestaltungsmöglichkeiten für deine Situation aufzeigen
- Den besten Zeitpunkt für den Umzug ermitteln
- Bei der Beantragung der Aufenthaltsbewilligung unterstützen
- Die laufende Steuerdeklaration in beiden Ländern übernehmen
Die Investition in gute Beratung zahlt sich angesichts der Steuerersparnis in der Regel mehrfach aus.
Hilfen für einen sorglosen Umzug nach Liechtenstein
Nachfolgend findest du alle Hilfen für deine sorglose Auswanderung nach Liechtenstein, vom ersten Schritt bis zur erfolgreichen Integration. Die Links führen zu den jeweiligen Angeboten, Hilfen und Dienstleistungen.
| Service mit Link | Beschreibung |
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| Job Angebote | Eine Auswahl an guten Job Angeboten |
| Sprachkurse | Multimedia Sprachkurse für schnelles und einfaches Erlernen von 83 Fremdsprachen |
| Ausstattung & Zubehör | Bei einer Auswanderung oder auf Reisen brauchst du so manches, was du vielleicht noch nicht hast |
| Visaservice | Für jene Lände für die die Visabesorgung kompliziert ist, findest du hier einen Service, der alles für dich erledigt |
| Flug buchen | Flugbuchung einfach, schnell & zum besten Preis |
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| Hotel, Hostel, Ferienwohnung | Große Auswahl an preiswerten Unterkünften für die ersten Wochen |
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FAQ
Wie hoch ist der Steuersatz in Liechtenstein?
Der Einkommensteuersatz in Liechtenstein liegt zwischen 1,2 % und 22,4 %, je nach Höhe des Einkommens und Wohngemeinde. Die Körperschaftsteuer für Unternehmen beträgt einheitlich 12,5 %. Private Kapitalgewinne sind steuerfrei.
Kann ich als Deutscher einfach nach Liechtenstein ziehen?
Nein, trotz der EWR-Mitgliedschaft Liechtensteins ist die Zuwanderung streng kontingentiert. Pro Jahr werden nur etwa 72 Aufenthaltsbewilligungen an EWR-Bürger vergeben. Ohne eine solche Bewilligung kannst du keinen Wohnsitz in Liechtenstein begründen.
Gibt es in Liechtenstein eine Erbschaftsteuer?
Ja, aber mit wichtigen Ausnahmen: Ehegatten, eingetragene Partner, Kinder, Enkel und Eltern sind von der Erbschaftsteuer befreit. Für andere Erben gelten Steuersätze von 0,5 bis 27 %, je nach Verwandtschaftsgrad.
Wie wird meine deutsche Rente in Liechtenstein besteuert?
Nach dem Doppelbesteuerungsabkommen wird deine deutsche gesetzliche Rente in Liechtenstein versteuert. Der Steuersatz richtet sich nach deinem Gesamteinkommen und liegt bei maximal 22,4 %. Beamtenpensionen werden weiterhin in Deutschland besteuert.
Muss ich in Liechtenstein Vermögensteuer zahlen?
Ja, Liechtenstein erhebt eine Vermögensteuer von etwa 0,3 bis 0,5 % auf das Nettovermögen. Es gibt einen Freibetrag von 200.000 CHF pro Person. Die Vermögensteuer ist in die allgemeine Steuerveranlagung integriert.
Lohnt sich eine GmbH-Gründung in Liechtenstein?
Mit 12,5 % Körperschaftsteuer ist die Steuerbelastung für Unternehmen in Liechtenstein sehr attraktiv. Allerdings musst du einen echten wirtschaftlichen Bezug zum Land haben (Substanz). Reine Briefkastenfirmen werden steuerlich nicht anerkannt. Die Mindesteinlage beträgt 30.000 CHF.
Welche Vorteile hat Liechtenstein gegenüber der Schweiz?
Die Einkommensteuer in Liechtenstein ist mit maximal 22,4 % etwas niedriger als in den meisten Schweizer Kantonen. Die Körperschaftsteuer ist mit 12,5 % ebenfalls günstiger. Zudem ist die Vermögensteuer in Liechtenstein oft niedriger. Allerdings ist die Zuwanderung nach Liechtenstein deutlich schwieriger als in die Schweiz.
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Zuletzt aktualisiert: 31. Dezember 2025 von Jan Harmening (2005 ausgewandert)
