Das Fürstentum Liechtenstein ist ein kleiner Außenseiter bei den Auswanderern. Dieses schöne kleine Land glänzt mit nur 22 % maximaler Einkommensteuer oder Pauschalbesteuerung. Beim Vergleich der Länder hinsichtlich zufriedener Auswanderer innerhalb der letzten 10 Jahre hat der Kleinstaat in den Alpen den 8. Platz belegt. Allerdings ist es extrem schwierig, einen Aufenthaltstitel zu erlangen. In diesem Ratgeber erhältst du Anleitung zu Einwanderung, Leben und Arbeiten in Liechtenstein ✔️
Bill Bryson (amerikanischer Schriftsteller): „Liechtenstein ist so klein, dass man es leicht übersehen könnte, wenn man nicht aufpasst. Aber wenn man anhält, merkt man, dass es dort mehr Ordnung, Sauberkeit und Freundlichkeit auf einem Quadratmeter gibt als in vielen Großstädten zusammen.“

Liechtenstein und seine Einwanderer
Im Jahr 2024 wanderten offiziell 68 Deutsche nach Liechtenstein aus und 28 kamen wieder in ihre Heimat zurück. Innerhalb der 10 Jahre von 2014 bis 2023 emigrierten offiziell 649 Deutsche nach Liechtenstein und 361 zogen nach Deutschland zurück. Ende 2022 lebten offiziell 1.824 Deutsche in Liechtenstein.
Liechtenstein ist das Land mit dem höchsten Bruttoinlandsprodukt pro Kopf weltweit. Es gibt gute Arbeitsmöglichkeiten für Fachkräfte. Das Fürstentum ist nicht Mitglied der EU. Richtungsweisend war der Beitritt zum Europäischen Wirtschaftsraum. Dadurch wurde Liechtenstein als Finanzplatz attraktiv. Ausländische Banken konnten sich im Fürstentum niederlassen, die Zahl der in Liechtenstein vertretenen Banken vervielfachte sich.
Einreise, Aufenthalt, Einwanderung Liechtenstein
Hier bekommst Du Informationen für EU-Bürger, Schweizer sowie für Nicht-EU-Bürger.
EU-/EWR-Bürger und Schweizer
- Einreise mit gültigem Personalausweis oder Reisepass
- Kein Visum erforderlich
- Aufenthalt bis zu 90 Tagen ohne weitere Genehmigungen
- Freizügigkeitsrecht innerhalb des Schengenraums
Nicht-EU-Bürger
- Einreise mit gültigem Reisepass
- Visum erforderlich für die meisten Drittstaatsangehörigen
- Aufenthalt bis zu 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen möglich
Für langfristige Aufenthalte in Liechtenstein gelten sehr restriktive Bestimmungen mit nur 89 verfügbaren Aufenthaltsbewilligungen pro Jahr für EU/EWR-Bürger und Schweizer. Bewilligungen für Nicht-EU-Bürger nur in besonderen Ausnahmefällen möglich.
EU-/EWR-Bürger und Schweizer
- Kontingent: Nur 89 Bewilligungen pro Jahr verfügbar
- Finanzielle Voraussetzungen:
- Nachweis ausreichender finanzieller Mittel (ca. 300.000 bis 500.000 Euro Vermögen)
- Regelmäßiges Einkommen oder Rente erforderlich
- Gültigkeitsdauer: Zunächst befristet auf 1 Jahr
- Verlängerung: Möglich bei Erfüllung der Voraussetzungen, schrittweise Verlängerung auf 5 Jahre
- Beantragung: Bei der Liechtensteinischen Landesverwaltung vor Einreise
Nicht-EU-Bürger
- Kontingent: Nur in besonderen Ausnahmefällen möglich
- Finanzielle Voraussetzungen:
- Sehr hohe finanzielle Mittel erforderlich (oft über 1 Million Euro)
- Nachweis von Investitionen oder besonderen wirtschaftlichen Interessen
- Gültigkeitsdauer: Zunächst befristet auf 1 Jahr
- Verlängerung: Sehr restriktiv, nur bei Erfüllung strenger Kriterien
- Beantragung: Bei der Liechtensteinischen Landesverwaltung mit umfangreichen Nachweisen
Besondere Bestimmungen
- Wohnungsnachweis: Gesicherte Unterkunft in Liechtenstein erforderlich
- Krankenversicherung: Nachweis einer ausreichenden Krankenversicherung obligatorisch
- Keine kriminelle Vergangenheit: Führungszeugnis erforderlich
- Gebühren: Ca. 200-500 Euro je nach Antragsart
- Bearbeitungsdauer: 3-6 Monate für Aufenthaltsbewilligungen
Aufenthaltszweck
Arbeitnehmer
- EU-Bürger & Schweizer:
- Visumfrei, benötigen eine Aufenthaltsbewilligung B (gültig 1 Jahr, jährlich verlängerbar). Teilnahme an jährlicher Kontingentlotterie für B-Bewilligungen möglich. Bewilligungen sind an konkreten Arbeitgeber gebunden.
- Nicht-EU-Bürger:
- Benötigen Visum und Arbeitserlaubnis. Aufenthaltsbewilligung B ist an Arbeitgeber und Stelle gebunden, Dauer 1 Jahr mit Verlängerung.
- Finanzielle Voraussetzung:
- Nachweis eines Einkommens, das den Lebensunterhalt sichert; in der Regel ca. 4.300 bis 5.350 Euro monatlich für Einzelpersonen.
- Anmeldung bei Einwohnerkontrolle spätestens 8 Tage nach Einreise.
- Nach 5 Jahren kann auf Daueraufenthalt (Permit C) angesucht werden, unter Erfüllung von Integrations- und Sprachvoraussetzungen.
Remote Worker / Selbständige / Digitale Nomaden
- Kein spezielles Programm für digitale Nomaden.
- Möglich ist Aufenthaltsbewilligung B für finanziell unabhängige Personen (Finanziell unabhängig bedeutet ca. Einkünfte ab 100.000 CHF/Jahr bzw. entsprechend in Euro).
- Voraussetzung: Nachweis eines ungebundenen Einkommens, eigene Unterkunft,
- Aufenthaltstitel B wird im Rahmen der limitierten Kontingente vergeben.
- Keine Erwerbstätigkeit innerhalb Liechtensteins erlaubt (für unabhängig finanziell Selbständige).
Unternehmer
- Erlaubnis zur Gründung und Führung eines Unternehmens möglich.
- Aufenthaltsbewilligung B mit Nachweis eines wirtschaftlichen Interesses und Unternehmensregistrierung.
- Finanzielle Nachweise umfassen Unternehmensnachweis, ausreichende Mittel zur Lebenshaltung.
- Daueraufenthalt erst nach mindestens 10 Jahren bei unterbrechungsfreiem Aufenthalt möglich.
Rentner
- Aufenthaltsbewilligung B für finanziell unabhängige Personen möglich (ohne Erwerbstätigkeit).
- Finanzielle Voraussetzung: ausreichendes Einkommen und Vermögen (mindestens ca. 100.000 CHF/Jahr oder entsprechendes in Euro).
- Nachweis eines Wohnsitzes erforderlich.
- Aufenthalt mindestens 183 Tage pro Jahr.
Investoren
- Kein formelles Golden Visa, aber Aufenthalt für vermögende Personen mit finanzieller Unabhängigkeit möglich.
- Nachweis erheblicher finanzieller Mittel und Wohnsitz in Liechtenstein.
- Aufenthaltstitel B für „finanziell unabhängige“ mit jährlicher Verlängerung.
- Daueraufenthalt und Einbürgerung unter sehr restriktiven Bedingungen nach mehreren Jahren.
Studenten
- Visumfrei für EU-Bürger und Schweizer, mit gültiger Immatrikulation.
- Aufenthaltsbewilligung L (bis 12 Monate) oder B (über 12 Monate) je nach Studiendauer.
- Nachweis der Immatrikulation an anerkannten Institutionen.
- Finanzielle Voraussetzung: Nachweis von mindestens ca. 4.300 bis 5.350 Euro monatlich oder Unterstützung.
- Verlängerung möglich bei weiterem Studienbedarf.
Alle Gruppen
- Krankenversicherung ist Pflicht.
- Anmeldung bei der Einwohnerkontrolle spätestens 8 Tage nach Ankunft.
- Aufenthaltsbewilligungen sind meist zunächst befristet (1 Jahr bei B-Bewilligungen).
- Verlängerungen sind möglich, oft jährlich, unter Weitererfüllung der Voraussetzungen.
- Die Verfügbarkeit der Aufenthaltsbewilligungen ist häufig kontingentiert.
- Für Nicht-EU-Bürger sind Visumanträge und Bewilligungsverfahren vor Einreise meist erforderlich.
EU-Bürger
- Du kannst visumfrei einreisen und zunächst eine Aufenthaltsbewilligung B (gültig bis zu 5 Jahre, oft jährlich verlängerbar) beantragen.
- Nach mindestens 5 Jahren Daueraufenthalt ohne Unterbrechung hast du das Recht, eine Daueraufenthaltsbewilligung zu beantragen.
- Voraussetzungen für Daueraufenthalt:
- Ununterbrochener und legaler Aufenthalt,
- Nachweis finanzieller Unabhängigkeit (keine Inanspruchnahme von Sozialhilfe),
- ausreichender Krankenversicherungsschutz.
- Finanzielle Voraussetzungen: Eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts, ungefähr 4.300 bis 5.350 Euro monatlich je nach Lebenssituation.
- Familienangehörige können unter erleichterten Bedingungen nachziehen.
- Anmeldung des Wohnsitzes bei Einwohnerkontrolle ist Pflicht.
- Schweizer Bürger: Bei täglicher Rückkehr ins Grenzgebiet gibt es spezielle Grenzgängerregelungen ohne Daueraufenthaltsrecht.
Nicht-EU-Bürger
- Visumspflicht vor Einreise möglich, je nach Herkunftsland.
- Für Daueraufenthalt ist ein vorheriger mindestens 5-jähriger ordnungsgemäßer Aufenthalt mit einer gültigen Aufenthaltsbewilligung Voraussetzung.
- Nachweis ausreichender finanzieller Mittel in Euro für Lebensunterhalt und Krankenversicherung ist zwingend (mindestens ca. 4.300 bis 5.350 Euro monatlich).
- Keine Sozialhilfe innerhalb des Aufenthaltszeitraums beziehen.
- Bei Vorliegen aller Voraussetzungen kannst du eine Niederlassungserlaubnis (dauerhafte Aufenthaltsbewilligung) beantragen.
- Niederlassungsbewilligung ermöglicht unbefristeten Aufenthalt und ist Voraussetzung für spätere Einbürgerung.
- Familiennachzug ist möglich, bedarf aber zusätzlicher Nachweise.
Allgemein
- Aufenthaltsbewilligungen (B-Bewilligungen) gelten zunächst bis zu 5 Jahre mit meist jährlicher Verlängerungsmöglichkeit.
- Daueraufenthalt bzw. Niederlassung wird nach mindestens 5 Jahren erlaubt, sofern alle Bedingungen erfüllt sind (finanzielle Unabhängigkeit, Krankenversicherung, keine Sozialhilfe).
- Krankenversicherung ist obligatorisch.
- Anträge auf Daueraufenthalt erfolgen bei der zuständigen Ausländerbehörde in Liechtenstein, meist mit Vorlaufzeit von mehreren Monaten.
- Du musst deinen Wohnsitz ordnungsgemäß anmelden und darfst für gewöhnlich maximal 6 Monate pro Jahr außerhalb Liechtensteins sein (Ausnahmen bei wichtigen Gründen möglich).
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Rechtssicher auswandern – Was jeder wissen sollte
Arbeit – Stellenangebot
Liechtensteins Einwohner gehören zu den Spitzenverdienern in Europa. Ihre Löhne sind so hoch, dass sie trotz der teuren Lebenshaltungskosten im europäischen Vergleich das meiste Geld zur Verfügung haben.
Die Arbeitslosenquote ist mit 1,4 Prozent (Januar 2024) sehr gering. Grund dafür ist, dass es in Liechtenstein fast genauso viele Arbeitsplätze wie Einwohner gibt. Die Arbeitskräftereserven im Inland sind erschöpft. Fast die Hälfte aller Beschäftigten kommt mittlerweile aus dem benachbarten Ausland (Österreich, Schweiz und Deutschland). Manche von ihnen haben dabei die Liechtensteiner Rente im Visier. Sie gilt als sicher – in einem Land, das seit dem Zweiten Weltkrieg keine Rezession erlebt hat.
Liechtenstein mangelt es vor allem an Fachkräften, besonders handwerkliche und technische Berufe. Viele Stellen gibt es in den Branchen Maschinenbau, Metallverarbeitung und Anlagenbau, außerdem bei Banken, Treuhandunternehmen, Wirtschaftsprüfern und Versicherungen. Oft bleiben Stellen unbesetzt, weil die Diskrepanz zwischen den Anforderungen des Arbeitgebers und der Qualifikation des Arbeitsuchenden zu groß ist. Qualifizierte Bewerber haben daher sehr gute Chancen. Die meisten Arbeitsplätze gibt es in Vaduz, Schaan und Triesen.
Mehr als die Hälfte aller Beschäftigen sind im Finanzdienstleistungssektor tätig. Neben diesem, bietet der Industriesektor die meisten Arbeitsplätze.
Geldanlage und Altersvorsorge
Liechtenstein blickt auf eine lange Tradition der Geldanlage zurück. Während die meisten klassischen Vermögensverwaltungen ausschließlich vermögenden Großkunden zur Verfügung stehen, bietet der digitale Anbieter „Estably“ auch kleineren Anlegern die Möglichkeit, von den Vorteilen von Liechtenstein als Finanzstandort zu profitieren. Dazu gehören unter anderem:
- Stabile politische- und rechtliche Rahmenbedingungen
- Triple-A Rating ohne Staatsschulden
- Hohe Eigenmittelquoten der Banken
- EWR-Vorteile ohne EU-Mitgliedschaft und ESM-Vertrag
- Wirtschaftsraum mit der Schweiz
Estably bietet seine ausgezeichneten Investmentstrategien zudem zur privaten Altersvorsorge an, die ab € 50 monatlich gestartet und ebenfalls vollständig digital abgeschlossen werden kann.
Gesundheitssystem und Krankenversicherung
Lokale Krankenversicherung
Liechtenstein ist eng mit dem Schweizer System verzahnt und hat eine Versicherungspflicht für Einwohner. Die Gesundheitsversorgung gilt als hochwertig, ist jedoch kostenintensiv. Internationaler Schutz ist nicht automatisch enthalten.
Internationale Krankenversicherung
Eine internationale Police kann kostengünstiger sein als lokale Premium-Tarife und bietet Dir zusätzlich weltweiten Schutz. Das ist besonders für Pendler oder Vielreisende sinnvoll. HIER erhältst Du eine kostenlose Beratung und Policen, die speziell an die schweizerischen und liechtensteinischen Anforderungen angepasst sind, dabei aber eine echte weltweite Deckung ermöglichen.
Lebenshaltungskosten in Liechtenstein
Du musst wissen, dass Liechtenstein zu den teuersten Ländern der Welt gehört. Für eine Einzimmerwohnung in Vaduz zahlst du durchschnittlich 1.500 bis 2.000 Schweizer Franken pro Monat. Eine Drei-Zimmer-Wohnung kann dich sogar 2.500 bis 3.500 Franken kosten.
Die Lebensmittelpreise liegen etwa 20 bis 30 % über dem deutschen Niveau. Für einen Wocheneinkauf solltest du mit 150 bis 200 Franken rechnen. In Restaurants kostet ein Hauptgericht meist zwischen 25 und 40 Franken.
Der öffentliche Nahverkehr ist gut ausgebaut, aber nicht günstig. Eine Monatskarte für Bus und Bahn kostet dich etwa 120 Franken. Wenn du ein Auto nutzt, musst du für einen Liter Benzin rund 1,80 Franken einplanen.
Auch die Krankenversicherung schlägt mit mindestens 300 Franken monatlich zu Buche. Die Grundversorgung ist aber dafür sehr gut. Für Freizeitaktivitäten wie Fitnessstudio oder Kino solltest du weitere 150 bis 200 Franken einrechnen.
Insgesamt benötigst du als Einzelperson für einen durchschnittlichen Lebensstandard mindestens 4.000 bis 5.000 Franken monatlich. Als Familie mit zwei Kindern solltest du mit Ausgaben von mindestens 8.000 bis 10.000 Franken rechnen. Detaillierte Lebenshaltungskosten Liechtenstein.
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Fazit: Auswandern und Leben Liechtenstein
Die Einreise nach Liechtenstein ist für EU-Bürger und Schweizer unkompliziert, doch ein langfristiger Aufenthalt oder eine Einwanderung sind durch das strenge Bewilligungssystem stark eingeschränkt. Wer in Liechtenstein arbeiten möchte, hat mit einer Grenzgänger Bewilligung die besten Chancen. Für eine Aufenthaltsbewilligung ist entweder eine Anstellung oder eine Bewerbung über das Quotensystem erforderlich. Eine sorgfältige Planung und die rechtzeitige Bewerbung sind essenziell, um eine Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten.
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Liechtenstein Daten
Fläche: 160,477 km²
Einwohner: 39.186 (2024)
Bevölkerungsdichte: 244,9 E/km²
Regierungsform: Konstitutionelle Erbmonarchie auf demokratisch-parlamentarischer Grundlage (Flagge/Wappen)
Nachbarländer: Schweiz, Österreich
Landeshauptstadt: Vaduz; 5.771 Einwohner
Landessprache: Deutsch
Religionen:
75,7 % römisch-katholisch,
7 % protestantisch,
4,2 % Muslime,
0,13 % Zeugen Jehovas
Währung: Schweizer Franken (CHF)
1 CHF = 100 Rappen
Wechselkurse:
1 EUR = 0,931 CHF
1 CHF = 1,074 EUR
1 CHF = 0,921 GBP
1 CHF = 173,874 JPY
1 CHF = 1,222 USD
(Kurs vom 19.04.2025)
Telefon Vorwahl: +423
Zeitzone: UTC+1 MEZ
UTC+2 MESZ (März bis Okt.)
Reiseführer
Stiftungsrecht
Das Liechtensteiner Gesellschaftsrecht erlaubt Stiftungen, die es ermöglichen, ein Vermögen von seinem tatsächlichen Eigentümer zu trennen und somit zu anonymisieren. Eine liechtensteinische Stiftung kann vom Stifter jederzeit aufgelöst werden. Die Stiftungen dürfen jedoch nicht wirtschaftlich tätig sein. Sie werden in der Regel lediglich mit einer jährlichen Pauschale von 1.000 CHF besteuert. Weitere Infos im Liechtensteiner Stiftungsratgeber.
Weitere Liechtenstein Informationen
- Detaillierte Lebenshaltungskosten in Liechtenstein
- Adressen Ämter, Botschaften, Dienstleister
- Karten von Liechtenstein
- Jobbörse: JobMonitor
- Stellenangebote: eurojobs.li
Haftungsausschluss: Die Informationen in diesem auswandern Leitfaden wurden sorgfältig recherchiert, können sich jedoch ändern. Für aktuelle und rechtlich verbindliche Informationen wende dich bitte an die diplomatische Vertretung Liechtensteins oder einen spezialisierten Rechtsberater.
Zuletzt aktualisiert: 14. August 2025 von Jan Harmening (2005 ausgewandert)