Auswandern nach Liechtenstein 2025: Erfolgs-Anleitung ✓

Das Fürstentum Liechtenstein ist ein kleiner Außenseiter bei den Auswanderern. Dieses schöne kleine Land glänzt mit nur 22 % maximaler Einkommensteuer oder Pauschalbesteuerung. Beim Vergleich der Länder hinsichtlich zufriedener Auswanderer innerhalb der letzten 10 Jahre hat der Kleinstaat in den Alpen den 8. Platz belegt. Allerdings ist es extrem schwierig, einen Aufenthaltstitel zu erlangen. Hier alle wichtigen Infos zur Einreise, Leben und Arbeiten in Liechtenstein.

Bill Bryson (amerikanischer Schriftsteller): „Liechtenstein ist so klein, dass man es leicht übersehen könnte, wenn man nicht aufpasst. Aber wenn man anhält, merkt man, dass es dort mehr Ordnung, Sauberkeit und Freundlichkeit auf einem Quadratmeter gibt als in vielen Großstädten zusammen.“

Liechtenstein, Vaduz
Liechtenstein, Vaduz

Liechtenstein und seine Einwanderer

Im Jahr 2023 wanderten offiziell 69 Deutsche nach Liechtenstein aus und 30 kamen wieder in ihre Heimat zurück. Innerhalb der 10 Jahre von 2014 bis 2023 emigrierten offiziell 649 Deutsche nach Liechtenstein und 361 zogen nach Deutschland zurück. Ende 2022 lebten offiziell 1.824 Deutsche in Liechtenstein.

Liechtenstein ist das Land mit dem höchsten Bruttoinlandsprodukt pro Kopf weltweit. Es gibt gute Arbeitsmöglichkeiten für Fachkräfte. Das Fürstentum ist nicht Mitglied der EU. Richtungsweisend war der Beitritt zum Europäischen Wirtschaftsraum. Dadurch wurde Liechtenstein als Finanzplatz attraktiv. Ausländische Banken konnten sich im Fürstentum niederlassen, die Zahl der in Liechtenstein vertretenen Banken vervielfachte sich.

Einreise, Aufenthalt, Einwanderung Liechtenstein

Die Informationen sind unterteilt in Regelungen für EU-Bürger und Schweizer sowie in Regelungen für Nicht-EU-Bürger.

Regelungen für EU-Bürger und Schweizer

Visumfreiheit
  • Als EU-Bürger oder Schweizer darfst du visumfrei nach Liechtenstein einreisen und dich dort aufhalten.
  • Für touristische oder private Aufenthalte bis zu 90 Tagen brauchst du keine weitere Genehmigung.
Reisedokumente
  • Du benötigst einen gültigen Reisepass oder Personalausweis. Das Dokument muss am Tag der Einreise gültig sein.
  • Auch Kinder und Minderjährige brauchen ein eigenes Reisedokument.
Bedingungen
  • Du musst ausreichend finanzielle Mittel für deinen Aufenthalt haben
  • Nachweis eine Rückreise/Weiterreise
Erwerbstätigkeit und Wohnsitznahme
  • Möchtest du in Liechtenstein wohnen und arbeiten, benötigst du eine Aufenthaltsbewilligung (L oder B).
Grenzgängerregelung
  • Wenn du in der Schweiz, Österreich oder Deutschland wohnst und täglich nach Liechtenstein pendelst, benötigst du keine Aufenthaltsbewilligung.
  • Du brauchst aber eine Grenzgängerbewilligung (G-Bewilligung), die in der Regel unkompliziert erteilt wird, sofern du einen gültigen Arbeitsvertrag hast.
  • Für bestimmte Berufe, z. B. im Gesundheits- oder Bildungswesen, gelten zusätzliche Bewilligungspflichten.
Erwerbstätigkeit und Wohnsitznahme
  • Möchtest du in Liechtenstein wohnen und arbeiten, benötigst du eine Aufenthaltsbewilligung (L oder B).
    • Diese Bewilligung ist nur für Führungskräfte, Spezialisten oder qualifizierte Arbeitnehmer mit abgeschlossener Berufslehre oder langjähriger Berufserfahrung vorgesehen.
    • Das Gesuch muss spätestens 14 Tage vor Arbeitsbeginn eingereicht werden.
    • Die Arbeitsaufnahme ist erst nach Erteilung der Bewilligung erlaubt.
  • Die Kurzaufenthaltsbewilligung L gilt für Aufenthalte unter 12 Monaten
    • kann einmalig um maximal 6 Monate verlängert werden.
  • Die Aufenthaltsbewilligung B gilt für Aufenthalte von mehr als 12 Monaten bis maximal 5 Jahren, wird aber sehr restriktiv vergeben.
Anmeldung und Meldepflicht
  • Du musst dich spätestens 8 Tage nach Einreise bei der Einwohnerkontrolle anmelden.
Grenzgängerregelung
  • Wenn du in der Schweiz, Österreich oder Deutschland wohnst und täglich nach Liechtenstein pendelst, benötigst du keine Aufenthaltsbewilligung.
  • Du brauchst aber eine Grenzgängerbewilligung (G-Bewilligung), die in der Regel unkompliziert erteilt wird, sofern du einen gültigen Arbeitsvertrag hast.
  • Für bestimmte Berufe, z. B. im Gesundheits- oder Bildungswesen, gelten zusätzliche Bewilligungspflichten.
 Aufenthalt ohne Erwerbstätigkeit
  • Für einen längeren Aufenthalt ohne Erwerbstätigkeit (z. B. Ruhestand) benötigst du eine Aufenthaltsbewilligung. Dafür musst du nachweisen, dass du über ausreichende finanzielle Mittel und eine Krankenversicherung verfügst.
Selbstständigkeit und Unternehmensgründung
  • Als EU-Bürger kannst du in Liechtenstein ein Unternehmen gründen, benötigst aber eine Aufenthaltsbewilligung und eine geschäftliche Niederlassungsbewilligung.
  • Du musst einen überzeugenden Geschäftsplan vorlegen und nachweisen, dass dein Unternehmen wirtschaftlich sinnvoll und nachhaltig ist.
Familiennachzug
  • Familienangehörige von Bewilligungsinhabern können unter bestimmten Bedingungen nachziehen.
  • Für Ehepartner und minderjährige Kinder gelten erleichterte Voraussetzungen.
  • Nachweis von Wohnraum, finanziellen Mitteln und Krankenversicherung ist erforderlich.
Besondere Hinweise
  • Die Erteilung von Aufenthaltsbewilligungen ist in Liechtenstein sehr restriktiv und an jährliche Kontingente gebunden.
  • Für bestimmte Berufe und Tätigkeiten (z. B. im Gesundheitswesen, als Anwalt oder Treuhänder) ist zusätzlich eine spezielle Berufsbewilligung notwendig.
Niederlassungsbewilligung (Daueraufenthalt)
  • Nach mehreren Jahren ununterbrochenem Aufenthalt kannst du eine Niederlassungsbewilligung beantragen.
  • Diese ist unbefristet, wird aber nur unter strengen Voraussetzungen vergeben.
  • Für Schweizer ist diese Bewilligung nach fünf Jahren möglich,
  • EU-Bürger nach längerer Aufenthaltsdauer.
Einbürgerung
  • Du musst in der Regel mindestens 30 Jahre im Land gelebt haben.
  • Bei Heirat mit einem liechtensteinischen Staatsbürger reduziert sich die Frist auf 10 Jahre.
Sprachkenntnisse und Integration
  • Deutschkenntnisse sind für eine erfolgreiche Einwanderung und Integration sehr wichtig.
  • Für bestimmte Bewilligungen und die Einbürgerung musst du Grundkenntnisse der deutschen Sprache nachweisen.

Regelungen für Nicht-EU-Bürger

Visumspflicht
  • Ob du ein Visum für die Einreise nach Liechtenstein benötigst, hängt von deinem Herkunftsland ab.
  • Viele Drittstaaten sind visumpflichtig, andere nicht.
    • Wenn du visumpflichtig bist, musst du vor der Einreise ein Schengen-Visum (Kurzaufenthaltsvisum Typ C) bei der zuständigen Schweizer Vertretung in deinem Heimatland beantragen.
  • In einigen Ländern ist für die Visumerteilung eine andere Vertretung zuständig (z. B. Österreich, Ungarn, Litauen), das erfährst du bei der Botschaft oder dem Konsulat.
Einreise ohne Visum
  • Wenn du aus einem Land kommst, mit dem Liechtenstein entsprechende Abkommen hat, kannst du unter Umständen visumfrei einreisen.
  • Dennoch gelten alle anderen Einreisebedingungen (gültiges Reisedokument, Nachweis finanzieller Mittel, Zweck des Aufenthalts).
Kurzfristiger Aufenthalt
  • Für einen Aufenthalt bis zu 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen im Schengenraum reicht in der Regel ein Schengen-Visum oder bei visumfreien Staatsangehörigen ein gültiges Reisedokument.
  • Erwerbstätigkeit ist mit einem Kurzaufenthaltsvisum nicht erlaubt.
Reisedokumente
  • Gültiger Reisepass, der mindestens drei Monate über das geplante Ausreisedatum aus dem Schengenraum hinaus gültig ist.
  • Der Reisepass muss innerhalb der letzten zehn Jahre ausgestellt worden sein und mindestens zwei leere Seiten für Visa enthalten, falls du visumpflichtig bist.
  • In Notfällen kann das Ausländer- und Passamt Ausnahmen von diesen Anforderungen genehmigen.
Nachweise für den Aufenthalt
  • Du musst den Zweck deines Aufenthalts glaubhaft machen können (z. B. Einladung, Hotelreservierung, Geschäftsreise).
  • Du musst über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um deinen Aufenthalt und die Rückreise zu finanzieren. Dies kannst du durch Bargeld, Bankguthaben, Verpflichtungserklärung oder andere Sicherheiten nachweisen.
  • Eine gültige Krankenversicherung, die auch in Liechtenstein bzw. im Schengenraum gilt, wird dringend empfohlen.
  • Du musst die gesicherte Wiederausreise gewährleisten können, wenn dein Aufenthalt nur vorübergehend ist.
Sonderfälle
  • Das Ausländer- und Passamt kann aus humanitären Gründen oder zur Wahrung nationaler Interessen auch Personen die Einreise bewilligen, die nicht alle Voraussetzungen erfüllen.
  • In solchen Fällen wird ein Visum mit räumlich beschränkter Gültigkeit nur für Liechtenstein ausgestellt.

Wenn Du als Nicht-EU-Bürger in Liechtenstein langfristig wohnen möchtest, musst Du einige strenge Voraussetzungen erfüllen, da das Aufenthaltsrecht in Liechtenstein sehr restriktiv ist.

Aufenthaltsbewilligung B (Wohnsitznahme ohne Erwerbstätigkeit)
  • Du darfst keiner Erwerbstätigkeit in Liechtenstein nachgehen.
  • Du musst über genügend finanzielle Mittel verfügen, um Deinen Lebensunterhalt selbst zu bestreiten, ohne auf Sozialhilfe angewiesen zu sein.
  • Die Aufenthaltsbewilligung B berechtigt Dich, länger als 12 Monate in Liechtenstein zu wohnen.
  • Deine Familie (Ehepartner und Kinder unter 21 Jahren) darf ebenfalls mit Dir in Liechtenstein leben.
  • Die Regierung entscheidet nur einmal pro Quartal über Anträge auf diese Bewilligung.
  • Die Kosten bei positiver Entscheidung betragen CHF 1.060, bei Ablehnung CHF 80.
  • Jegliche Erwerbstätigkeit während des Aufenthalts ist untersagt und kann zum Widerruf der Bewilligung führen.
Aufenthaltsbewilligung B oder L (Wohnsitznahme zur Erwerbstätigkeit)
  • Wenn Du in Liechtenstein arbeiten möchtest, benötigst Du eine entsprechende Bewilligung.
  • Die Bewilligung L ist eine Kurzaufenthaltsbewilligung für bis zu 12 Monate, mit der Möglichkeit einer einmaligen Verlängerung um maximal 6 Monate, wenn ein außerordentliches Bedürfnis besteht.
  • Die Bewilligung B ermöglicht einen Aufenthalt von mehr als 12 Monaten bis zu maximal 5 Jahren, ist aber sehr restriktiv.
    • Voraussetzung ist, dass Du Führungskraft, Spezialist oder qualifizierter Arbeitnehmer mit abgeschlossener Berufsausbildung oder langjähriger Berufserfahrung bist.
    • Dein Arbeitgeber muss das Gesuch spätestens 14 Tage vor Stellenantritt beim Ausländer- und Passamt einreichen.
    • Die Entscheidung über die Gesuche dauert in der Regel bis zu drei Monate.
    • Die Kosten entsprechen denen der Bewilligung B (CHF 1.060 bei positiver Entscheidung).
Weitere allgemeine Voraussetzungen
  • Gültigen Reisepass
  • umfassenden Krankenversicherungsschutz, der alle Risiken in Liechtenstein abdeckt.
  • Du musst über eine angemessene Unterkunft verfügen.
  • Der Aufenthalt muss ordnungsgemäß und ununterbrochen sein.
  • Vorübergehende Abwesenheiten von weniger als 6 Monaten sind erlaubt, solange sie insgesamt 10 Monate in 5 Jahren nicht überschreiten.
  • Längere Abwesenheiten aus wichtigen Gründen (z.B. Krankheit, Studium, Schwangerschaft) sind unter bestimmten Bedingungen möglich
Daueraufenthalt und Niederlassung
  • Nach einem mehrjährigen ordnungsgemäßen Aufenthalt (in der Regel mindestens 5 Jahre) kannst Du einen Antrag auf Niederlassung oder Daueraufenthalt stellen, sofern alle oben genannten Voraussetzungen weiterhin erfüllt sind.
  • Dabei ist wichtig, dass Du weiterhin finanziell unabhängig bist und keine Sozialhilfe beanspruchst.
  • Die Niederlassung erlaubt Dir einen unbefristeten Aufenthalt in Liechtenstein

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Arbeit – Stellenangebot

Liechtensteins Einwohner gehören zu den Spitzenverdienern in Europa. Ihre Löhne sind so hoch, dass sie trotz der teuren Lebenshaltungskosten im europäischen Vergleich das meiste Geld zur Verfügung haben.

Die Arbeitslosenquote ist mit 1,4 Prozent (Januar 2024) sehr gering. Grund dafür ist, dass es in Liechtenstein fast genauso viele Arbeitsplätze wie Einwohner gibt. Die Arbeitskräftereserven im Inland sind erschöpft. Fast die Hälfte aller Beschäftigten kommt mittlerweile aus dem benachbarten Ausland (Österreich, Schweiz und Deutschland). Manche von ihnen haben dabei die Liechtensteiner Rente im Visier. Sie gilt als sicher – in einem Land, das seit dem Zweiten Weltkrieg keine Rezession erlebt hat.

Liechtenstein mangelt es vor allem an Fachkräften, besonders handwerkliche und technische Berufe. Viele Stellen gibt es in den Branchen Maschinenbau, Metallverarbeitung und Anlagenbau, außerdem bei Banken, Treuhandunternehmen, Wirtschaftsprüfern und Versicherungen. Oft bleiben Stellen unbesetzt, weil die Diskrepanz zwischen den Anforderungen des Arbeitgebers und der Qualifikation des Arbeitsuchenden zu groß ist. Qualifizierte Bewerber haben daher sehr gute Chancen. Die meisten Arbeitsplätze gibt es in Vaduz, Schaan und Triesen.

Mehr als die Hälfte aller Beschäftigen sind im Finanzdienstleistungssektor tätig. Neben diesem, bietet der Industriesektor die meisten Arbeitsplätze.

Geldanlage und Altersvorsorge

Liechtenstein blickt auf eine lange Tradition der Geldanlage zurück. Während die meisten klassischen Vermögensverwaltungen ausschließlich vermögenden Großkunden zur Verfügung stehen, bietet der digitale Anbieter „Estably“ auch kleineren Anlegern die Möglichkeit, von den Vorteilen von Liechtenstein als Finanzstandort zu profitieren. Dazu gehören unter anderem:

  • Stabile politische- und rechtliche Rahmenbedingungen
  • Triple-A Rating ohne Staatsschulden
  • Hohe Eigenmittelquoten der Banken
  • EWR-Vorteile ohne EU-Mitgliedschaft und ESM-Vertrag
  • Wirtschaftsraum mit der Schweiz

Estably bietet seine ausgezeichneten Investmentstrategien zudem zur privaten Altersvorsorge an, die ab € 50 monatlich gestartet und ebenfalls vollständig digital abgeschlossen werden kann.

Gesundheitssystem und Krankenversicherung

Lokale Krankenversicherung

Liechtenstein ist eng mit dem Schweizer System verzahnt und hat eine Versicherungspflicht für Einwohner. Die Gesundheitsversorgung gilt als hochwertig, ist jedoch kostenintensiv. Internationaler Schutz ist nicht automatisch enthalten.

Internationale Krankenversicherung

Eine internationale Police kann kostengünstiger sein als lokale Premium-Tarife und bietet Dir zusätzlich weltweiten Schutz. Das ist besonders für Pendler oder Vielreisende sinnvoll. HIER erhältst Du eine kostenlose Beratung und Policen, die speziell an die schweizerischen und liechtensteinischen Anforderungen angepasst sind, dabei aber eine echte weltweite Deckung ermöglichen.

Lebenshaltungskosten in Liechtenstein

Du musst wissen, dass Liechtenstein zu den teuersten Ländern der Welt gehört. Für eine Einzimmerwohnung in Vaduz zahlst du durchschnittlich 1.500 bis 2.000 Schweizer Franken pro Monat. Eine Drei-Zimmer-Wohnung kann dich sogar 2.500 bis 3.500 Franken kosten.

Die Lebensmittelpreise liegen etwa 20 bis 30 % über dem deutschen Niveau. Für einen Wocheneinkauf solltest du mit 150 bis 200 Franken rechnen. In Restaurants kostet ein Hauptgericht meist zwischen 25 und 40 Franken.

Der öffentliche Nahverkehr ist gut ausgebaut, aber nicht günstig. Eine Monatskarte für Bus und Bahn kostet dich etwa 120 Franken. Wenn du ein Auto nutzt, musst du für einen Liter Benzin rund 1,80 Franken einplanen.

Auch die Krankenversicherung schlägt mit mindestens 300 Franken monatlich zu Buche. Die Grundversorgung ist aber dafür sehr gut. Für Freizeitaktivitäten wie Fitnessstudio oder Kino solltest du weitere 150 bis 200 Franken einrechnen.

Insgesamt benötigst du als Einzelperson für einen durchschnittlichen Lebensstandard mindestens 4.000 bis 5.000 Franken monatlich. Als Familie mit zwei Kindern solltest du mit Ausgaben von mindestens 8.000 bis 10.000 Franken rechnen. Hier detaillierte Lebenshaltungskosten.

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Fazit: Auswandern und Leben Liechtenstein

Die Einreise nach Liechtenstein ist für EU-Bürger und Schweizer unkompliziert, doch ein langfristiger Aufenthalt oder eine Einwanderung sind durch das strenge Bewilligungssystem stark eingeschränkt. Wer in Liechtenstein arbeiten möchte, hat mit einer Grenzgänger Bewilligung die besten Chancen. Für eine Aufenthaltsbewilligung ist entweder eine Anstellung oder eine Bewerbung über das Quotensystem erforderlich. Eine sorgfältige Planung und die rechtzeitige Bewerbung sind essenziell, um eine Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten.


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Liechtenstein Daten

Fläche: 160,477 km²
Einwohner: 39.186 (2024)
Bevölkerungsdichte: 244,9 E/km²
Regierungsform: Konstitutionelle Erbmonarchie auf demokratisch-parlamentarischer Grundlage (Flagge/Wappen)
Nachbarländer: Schweiz, Österreich
Landeshauptstadt: Vaduz; 5.771 Einwohner
Landessprache: Deutsch
Religionen:
75,7 % römisch-katholisch,
7 % protestantisch,
4,2 % Muslime,
0,13 % Zeugen Jehovas
Währung: Schweizer Franken (CHF)
1 CHF = 100 Rappen
Wechselkurse:
1 EUR = 0,931 CHF
1 CHF = 1,074 EUR
1 CHF = 0,921 GBP
1 CHF = 173,874 JPY
1 CHF = 1,222 USD
(Kurs vom 19.04.2025)
Telefon Vorwahl: +423
Zeitzone: UTC+1 MEZ
UTC+2 MESZ (März bis Okt.)

Reiseführer

Reiseführer Schweiz mit Liechtenstein
Reise Know-How Reiseführer Schweiz mit Liechtenstein: ITB Berlin Book Awards

Stiftungsrecht

Das liechtensteiner Gesellschaftsrecht erlaubt Stiftungen, die es ermöglichen, ein Vermögen von seinem tatsächlichen Eigentümer zu trennen und somit zu anonymisieren.

Eine liechtensteinische Stiftung kann vom Stifter jederzeit aufgelöst werden. Die Stiftungen dürfen jedoch nicht wirtschaftlich tätig sein. Sie werden in der Regel lediglich mit einer jährlichen Pauschale von 1.000 CHF besteuert.

Weitere Infos im
Liechtensteiner Stiftungsratgeber.

Weitere Liechtenstein Informationen

Haftungsausschluss: Die Informationen in diesem Artikel wurden sorgfältig recherchiert, können sich jedoch ändern. Für aktuelle und rechtlich verbindliche Informationen wende dich bitte an die diplomatische Vertretung Liechtensteins oder einen spezialisierten Rechtsberater.

Zuletzt aktualisiert: 9. Juni 2025 von Jan Harmening (2005 ausgewandert)