Steuersystem Georgien für Auswanderer 2026: Leitfaden

Georgien hat sich in den letzten Jahren zu einem der attraktivsten Steuerstandorte weltweit entwickelt. Das kleine Land im Kaukasus lockt mit einem radikal vereinfachten Steuersystem, niedrigen Steuersätzen und einer ausgesprochen unternehmerfreundlichen Gesetzgebung. Während du in Deutschland, Österreich oder der Schweiz mit komplexen Steuerregelungen und hohen Abgaben konfrontiert bist, präsentiert sich Georgien als wahres Steuerparadies – und das völlig legal.

Das Steuersystem von Georgien verstehen und richtig nutzen
Das Steuersystem von Georgien verstehen und richtig nutzen

Der größte Unterschied zu den DACH-Ländern liegt in der Philosophie: Georgien setzt auf einfache, niedrige Steuern statt auf ein verwobenes System aus Abzügen, Freibeträgen und Sonderregelungen. Der Flat-Tax-Ansatz mit einem einheitlichen Einkommensteuersatz von 20 % ersetzt die progressive Besteuerung, wie du sie aus Deutschland kennst. Noch attraktiver ist das spezielle Regime für kleine Unternehmen mit nur 1 % Umsatzsteuer und die Möglichkeit, als „virtueller Zonenunternehmer“ IT-Einkünfte praktisch steuerfrei zu erzielen.

Für Auswanderer bietet Georgien damit eine der günstigsten Steuerumgebungen in Europa und darüber hinaus. Besonders digitale Nomaden, IT-Unternehmer, Freiberufler und finanziell Unabhängige können von den niedrigen Steuersätzen profitieren. Hinzu kommen keine Vermögensteuer, keine Erbschaftsteuer in direkter Linie und ein unkompliziertes Visa-Regime, das den Start in Georgien erheblich erleichtert.

1. Steuerresidenz und Steuerpflicht

Kriterien für unbeschränkte Steuerpflicht

In Georgien wirst du steuerlich ansässig, wenn du dich 183 Tage oder mehr innerhalb eines Kalenderjahres im Land aufhältst. Die Zählung erfolgt kumulativ – die Tage müssen nicht zusammenhängend sein. Sobald du diese Schwelle überschreitest, unterliegst du mit deinem weltweiten Einkommen der georgischen Besteuerung.

Alternativ kannst du auch ohne Erfüllung der 183-Tage-Regel als steuerlich ansässig gelten, wenn dein „Mittelpunkt der Lebensinteressen“ in Georgien liegt. Das betrifft Faktoren wie den Wohnsitz deiner Familie, den Standort deines Unternehmens oder den Ort, an dem du dein Vermögen verwaltest.

183-Tage-Regel und andere Faktoren

Die 183-Tage-Regel ist der primäre Maßstab für die Steuerresidenz. Wichtig zu wissen: Auch Teilaufenthaltstage zählen als volle Tage. Wenn du also morgens einreist und abends ausreist, gilt dieser Tag vollständig für die Berechnung.

Nicht-Residenten werden in Georgien nur mit ihren georgischen Einkünften besteuert. Das umfasst Einkommen aus georgischen Quellen wie Gehälter von georgischen Arbeitgebern, Mieteinnahmen aus georgischen Immobilien oder Gewinne aus der Veräußerung georgischen Vermögens.

Doppelbesteuerungsabkommen mit DE/CH/AT

Georgien hat mit allen drei DACH-Ländern Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) abgeschlossen:

Deutschland: Das DBA ist seit 2008 in Kraft und regelt die Vermeidung der Doppelbesteuerung nach dem Freistellungs- oder Anrechnungsverfahren, je nach Einkunftsart.

Österreich: Das Abkommen besteht seit 2006 und folgt weitgehend dem OECD-Musterabkommen.

Schweiz: Das DBA mit der Schweiz gilt seit 2011 und enthält Regelungen für alle wesentlichen Einkunftsarten.

Diese Abkommen sind besonders relevant für Rentner, die deutsche Rentenansprüche beziehen, sowie für Personen mit Kapitaleinkünften aus den Herkunftsländern.

Wegzugsbesteuerung aus DACH-Ländern

Wenn du aus Deutschland auswanderst und Anteile an Kapitalgesellschaften hältst (mindestens 1 % innerhalb der letzten fünf Jahre), greift die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG. Der fiktive Veräußerungsgewinn wird versteuert, auch wenn du die Anteile behältst. Bei Wegzug in ein EU-/EWR-Land kannst du eine Stundung beantragen – bei Georgien als Nicht-EU-Land ist diese Option nicht verfügbar. Die Steuer wird dann grundsätzlich sofort fällig.

Österreich kennt eine ähnliche Regelung mit der Möglichkeit zur Ratenzahlung über sieben Jahre bei Wegzug in Drittstaaten.

Die Schweiz erhebt keine Wegzugsbesteuerung im klassischen Sinne, allerdings solltest du die Quellensteuer auf Kapitalleistungen aus der Pensionskasse beachten.

2. Einkommensteuer

Allgemeine Struktur

Georgien besteuert Einkommen mit einem Flat-Tax-Satz von 20 %. Es gibt keine progressive Staffelung – ob du 10.000 oder 100.000 Lari verdienst, der Steuersatz bleibt gleich. Diese Einfachheit ist eines der Markenzeichen des georgischen Steuersystems.

Einen allgemeinen Grundfreibetrag wie in Deutschland (aktuell rund 11.600 Euro) gibt es nicht. Allerdings existieren spezifische Freibeträge für bestimmte Einkunftsarten und Personengruppen.

Das Steuerjahr entspricht dem Kalenderjahr. Die jährliche Steuererklärung ist bis zum 1. April des Folgejahres einzureichen. Bei Arbeitnehmern erfolgt der Steuerabzug direkt durch den Arbeitgeber (Pay-As-You-Earn-System).

Arbeitnehmer

Lohnsteuer und Abzugsverfahren: Arbeitgeber sind verpflichtet, die Einkommensteuer von 20 % direkt vom Gehalt einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen. Die Steuer wird monatlich bis zum 15. des Folgemonats gezahlt.

Sozialversicherungsbeiträge: Die Sozialversicherungsbeiträge sind bemerkenswert niedrig. Der Pensionsfondsbeitrag beträgt 2 % vom Arbeitnehmer und 2 % vom Arbeitgeber. Eine gesetzliche Krankenversicherung existiert nicht – du bist für deinen Versicherungsschutz selbst verantwortlich.

Absetzbare Werbungskosten: Das georgische Steuersystem kennt nur sehr begrenzte Werbungskosten. Absetzbar sind im Wesentlichen:

  • Beiträge zur Pensionsversicherung
  • Bestimmte Versicherungsprämien
  • Zinszahlungen für Hypothekenkredite (bis zu einem gewissen Rahmen)

Pendlerpauschale: Eine Pendlerpauschale oder Entfernungspauschale wie in Deutschland gibt es in Georgien nicht.

Digitale Nomaden

Besteuerung ausländischer Einkünfte: Hier liegt einer der größten Vorteile Georgiens: Als Steuerresident mit ausländischen Einkünften aus unselbstständiger Arbeit für einen ausländischen Arbeitgeber zahlst du in Georgien keine Steuern auf dieses Einkommen – vorausgesetzt, die Arbeit wird remote aus Georgien erbracht und der Arbeitgeber hat keine Betriebsstätte in Georgien.

Home-Office-Regelungen: Georgien hat sich als Hub für Remote-Worker positioniert. Solange du für ein ausländisches Unternehmen arbeitest und keine georgischen Kunden bedienst, bleibt dein Einkommen steuerfrei in Georgien.

Relevante Visa- und Aufenthaltsprogramme:

  • Bürger aus Deutschland, Österreich und der Schweiz können visafrei für 365 Tage nach Georgien einreisen
  • Das „Remotely from Georgia“-Programm ermöglichte digitalen Nomaden eine unkomplizierte Verlängerung
  • Für einen dauerhaften Aufenthalt gibt es verschiedene Optionen wie Arbeitsvisa, Investorenvisa oder die Gründung eines Unternehmens

Nachweispflichten: Du solltest dokumentieren können, dass dein Arbeitgeber keine georgische Betriebsstätte hat und dein Gehalt aus dem Ausland stammt. Kontoauszüge und Arbeitsverträge sind hier hilfreich.

Selbstständige und Unternehmer

Besteuerung von Unternehmensgewinnen: Georgien bietet mehrere attraktive Besteuerungsmodelle:

Kleinstunternehmer-Status: Bei einem Jahresumsatz bis 500.000 Lari (etwa 170.000 Euro) und maximal einem Angestellten kannst du den Kleinstunternehmer-Status wählen. Die Besteuerung erfolgt dann mit nur 1 % vom Umsatz – keine Einkommensteuer, keine Mehrwertsteuer.

Kleinunternehmer-Status: Für Unternehmen mit einem Umsatz bis 500.000 Lari ohne die Einschränkungen des Kleinstunternehmers gilt ein Steuersatz von 3 % auf den Umsatz.

Reguläre Besteuerung: Selbstständige unterliegen grundsätzlich dem 20 %-Einkommensteuersatz auf ihren Gewinn.

Körperschaftsteuer bei Firmengründung: Eine georgische LLC (Limited Liability Company) unterliegt der sogenannten „Estnischen Steuer“: 15 % Körperschaftsteuer werden erst fällig, wenn Gewinne ausgeschüttet werden. Reinvestierte Gewinne bleiben steuerfrei. Bei Ausschüttung ergibt sich eine effektive Gesamtbelastung von etwa 17,65 % (15 % auf den Bruttogewinn).

Virtual Zone Company: Für IT-Unternehmen bietet Georgien den Status der „Virtual Zone Company“. Diese zahlen 0 % Körperschaftsteuer auf Einkünfte aus IT-Dienstleistungen für ausländische Kunden. Nur bei Gewinnausschüttung fallen 5 % Quellensteuer an.

Gewerbesteuer: Eine Gewerbesteuer wie in Deutschland existiert in Georgien nicht.

Buchführungspflichten: Alle Unternehmen müssen Bücher führen. Kleinstunternehmer haben vereinfachte Dokumentationspflichten. Größere Unternehmen müssen nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) bilanzieren.

Absetzbare Betriebsausgaben: Alle betrieblich veranlassten Ausgaben sind grundsätzlich absetzbar, darunter:

  • Miete und Betriebskosten
  • Gehälter und Sozialabgaben
  • Fahrzeugkosten
  • Reisekosten
  • Abschreibungen auf Wirtschaftsgüter
  • Marketing und Werbung

Finanziell Unabhängige und Investoren

Kapitalertragssteuer:

  • Zinserträge: 5 % Quellensteuer
  • Dividenden von georgischen Unternehmen: 5 % Quellensteuer
  • Dividenden aus dem Ausland: 20 % (als Teil des Welteinkommens)

Besteuerung von Kursgewinnen: Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren sind für natürliche Personen grundsätzlich mit 20 % zu versteuern. Es gibt jedoch wichtige Ausnahmen:

  • Aktien, die an einer anerkannten Börse gehandelt werden, sind steuerfrei
  • Anteile an georgischen Unternehmen sind nach zwei Jahren Haltefrist steuerfrei

Immobilienertragsteuer: Der Verkauf von Immobilien wird mit 20 % auf den Gewinn besteuert. Nach zwei Jahren Eigentum ist der Verkauf einer selbstgenutzten Immobilie (eine pro Person alle zwei Jahre) steuerfrei.

Freibeträge für Kapitalerträge: Zinserträge bis 500 Lari pro Jahr sind steuerfrei. Darüber hinaus gibt es keine nennenswerten Freibeträge.

Besonderheiten bei ausländischen Depots: Kapitalerträge aus ausländischen Depots unterliegen als Teil des Welteinkommens der 20 %-Einkommensteuer. Die im Ausland gezahlte Quellensteuer kann angerechnet werden, sofern ein DBA besteht.

Rentner

Besteuerung gesetzlicher Renten aus DACH-Ländern: Nach den Doppelbesteuerungsabkommen haben in der Regel die Wohnsitzstaaten das Besteuerungsrecht für Renten. Das bedeutet:

  • Deutsche gesetzliche Renten werden in Georgien mit 20 % besteuert
  • Die deutsche Rentenversicherung behält keine Steuer ein
  • Die DBA-Regelungen können je nach Rentenart variieren

Besteuerung privater Renten und Pensionen:

  • Betriebsrenten und Pensionen: Besteuerung in Georgien mit 20 %
  • Private Rentenversicherungen: 20 % auf den Ertragsanteil
  • Riester-Renten bei Auswanderung: Achtung, hier droht die Rückzahlung der Zulagen bei dauerhaftem Wegzug aus der EU

Altersfreibeträge: Georgien gewährt Rentnern einen jährlichen Freibetrag von 6.000 Lari (etwa 2.000 Euro) für Pensionseinkünfte.

3. Vermögensteuer

Georgien erhebt keine Vermögensteuer. Dies ist einer der wesentlichen Vorteile gegenüber einigen anderen Ländern. Dein gesamtes Vermögen – ob Bankguthaben, Wertpapiere, Immobilien oder Beteiligungen – bleibt von einer laufenden Vermögensbesteuerung verschont.

Es gibt keine Freibeträge oder Bewertungsgrundlagen, da schlicht keine Steuer existiert. Dies macht Georgien besonders attraktiv für vermögende Privatpersonen, die ihr Kapital ohne laufende Steuerbelastung halten möchten.

4. Kapitalertragssteuer

Steuersätze für verschiedene Anlageformen

AnlageformSteuersatz
Zinsen5 % Quellensteuer
Dividenden (inländisch)5 % Quellensteuer
Dividenden (ausländisch)20 % Einkommensteuer
Börsengehandelte Aktiengewinne0 %
Nicht-börsengehandelte Aktiengewinne20 %
Anleihengewinne20 %
Kryptowährungen20 %

Quellensteuer

Georgien erhebt auf inländische Zinsen und Dividenden eine Quellensteuer von 5 %. Diese wird direkt von der auszahlenden Stelle einbehalten. Für ausländische Investoren kann diese Rate durch Doppelbesteuerungsabkommen reduziert werden.

Anrechnung ausländischer Quellensteuer

Wenn du als georgischer Steuerresident Kapitalerträge aus dem Ausland beziehst, auf die bereits Quellensteuer einbehalten wurde, kannst du diese auf deine georgische Steuerschuld anrechnen. Die Anrechnung ist auf die georgische Steuer begrenzt – ein Überhang verfällt.

Meldepflichten

Kapitalerträge sind in der jährlichen Steuererklärung anzugeben. Ausländische Konten und Depots unterliegen keiner speziellen Meldepflicht wie etwa in Deutschland mit der Anlage KAP oder dem automatischen Informationsaustausch nach CRS. Allerdings nimmt Georgien am internationalen Informationsaustausch teil, sodass deine Heimatländer über deine georgischen Konten informiert werden.

5. Immobiliensteuer

Grundsteuer und jährliche Abgaben

Georgien erhebt eine jährliche Vermögensteuer auf Immobilien, die jedoch äußerst moderat ausfällt:

  • Für Familien mit einem Jahreseinkommen unter 100.000 Lari: 0 %
  • Darüber: 0,05 % bis 0,2 % des Immobilienwerts, abhängig vom Gesamteinkommen

Gewerbliche Immobilien werden mit bis zu 1 % des Buchwerts besteuert.

Grunderwerbsteuer beim Kauf

Beim Kauf einer Immobilie fällt keine Grunderwerbsteuer im klassischen Sinne an. Lediglich Registrierungsgebühren von etwa 50 bis 200 Lari (20 bis 70 Euro) werden fällig – ein Bruchteil der deutschen Grunderwerbsteuer von 3,5 bis 6,5 %.

Wertzuwachssteuer beim Verkauf

Der Gewinn aus dem Verkauf einer Immobilie wird mit 20 % besteuert. Es gibt wichtige Befreiungen:

  • Selbstgenutzte Immobilie nach mindestens zwei Jahren Eigentum: steuerfrei (einmal alle zwei Jahre pro Person)
  • Landwirtschaftliche Flächen unter bestimmten Bedingungen: steuerfrei

Vermietungseinkünfte

Mieteinnahmen werden als Teil des regulären Einkommens mit 20 % besteuert. Allerdings können Vermieter den Kleinstunternehmer-Status wählen und nur 1 % auf die Bruttomiete zahlen, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind (unter anderem keine Angestellten, Umsatz unter 500.000 Lari).

Steuervorteile bei Eigennutzung

Der steuerfreie Verkauf der selbstgenutzten Immobilie nach zwei Jahren ist der wichtigste Vorteil. Zusätzlich gibt es keine laufende Grundsteuer für Familien mit niedrigem bis mittlerem Einkommen.

6. Erbschafts- und Schenkungssteuer

Steuersätze nach Verwandtschaftsgrad

Georgien erhebt keine Erbschaftsteuer für Übertragungen innerhalb der engsten Familie:

  • Ehepartner, Kinder, Eltern, Großeltern, Enkel: 0 %
  • Alle anderen Erben: 20 % auf den Wert des Nachlasses

Bei Schenkungen gilt dieselbe Regelung.

Freibeträge

Für die steuerfreien Übertragungen an direkte Verwandte gibt es keine Obergrenzen. Bei anderen Empfängern existiert kein Freibetrag – die vollen 20 % fallen ab dem ersten Lari an.

Bewertung von Vermögen

Die Bewertung erfolgt zum Verkehrswert. Bei Immobilien wird in der Regel der Marktwert herangezogen, bei Unternehmen der anteilige Unternehmenswert.

Internationale Aspekte

Bei Erbschaften über Grenzen hinweg ist zu prüfen, welches Land das Besteuerungsrecht hat. Deutsche Erblasser mit Wohnsitz in Georgien unterliegen möglicherweise noch der deutschen Erbschaftsteuer, wenn Erben in Deutschland leben oder deutsches Vermögen vererbt wird. Hier sind die jeweiligen nationalen Regelungen und eventuell bestehende Abkommen zu prüfen.

7. Mehrwertsteuer und Umsatzsteuer

Regelsteuersatz und ermäßigte Sätze

Der Regelsteuersatz der georgischen Mehrwertsteuer (VAT) beträgt 18 %. Ermäßigte Sätze gibt es faktisch nicht, allerdings sind bestimmte Umsätze befreit:

  • Bildungsdienstleistungen
  • Medizinische Leistungen
  • Finanzdienstleistungen
  • Exporte (0 %)

Kleinunternehmerregelung

Unternehmen mit einem Jahresumsatz unter 100.000 Lari (etwa 35.000 Euro) sind von der Mehrwertsteuerpflicht befreit. Sie können jedoch freiwillig optieren, wenn sie regelmäßig Vorsteuer geltend machen möchten.

Umsatzsteuerpflicht für Unternehmer

Sobald dein Jahresumsatz 100.000 Lari überschreitet, musst du dich für die Mehrwertsteuer registrieren. Die Anmeldung erfolgt monatlich, die Zahlung bis zum 15. des Folgemonats.

Reverse-Charge-Verfahren

Bei Dienstleistungen von ausländischen Unternehmen an georgische Unternehmer greift das Reverse-Charge-Verfahren. Der georgische Leistungsempfänger schuldet die Mehrwertsteuer und kann sie gleichzeitig als Vorsteuer abziehen.

8. Weitere relevante Steuern

Luxussteuer

Eine spezielle Luxussteuer existiert in Georgien nicht.

Kfz-Steuer

Fahrzeuge werden bei der Einfuhr mit Zoll und Verbrauchssteuern belegt:

  • Zoll: 5 % bis 12 % je nach Fahrzeugtyp
  • Verbrauchssteuer: abhängig vom Hubraum und Alter des Fahrzeugs
  • Eine laufende Kfz-Steuer wie in Deutschland gibt es nicht

Touristensteuer

In einigen touristischen Gebieten kann eine lokale Touristenabgabe erhoben werden, die jedoch minimal ist.

Sondersteuern

  • Verbrauchsteuern: Auf Tabak, Alkohol und Kraftstoffe werden Verbrauchsteuern erhoben
  • Glücksspielsteuer: Casinos und Glücksspielanbieter unterliegen speziellen Abgaben
  • Umweltabgaben: Für bestimmte umweltbelastende Tätigkeiten können Abgaben anfallen

9. Steueroptimierung für Auswanderer

Legale Gestaltungsmöglichkeiten

Georgien bietet zahlreiche legale Wege zur Steueroptimierung:

Virtual Zone Company für IT-Unternehmer: Mit 0 % Körperschaftsteuer auf IT-Dienstleistungen für ausländische Kunden und nur 5 % bei Gewinnausschüttung ist dies eines der attraktivsten Modelle weltweit.

Kleinstunternehmer-Status: Mit nur 1 % Umsatzsteuer bei Umsätzen bis 500.000 Lari kannst du als Freiberufler oder Berater erheblich Steuern sparen.

Territorialbesteuerung nutzen: Als Remote-Worker für ausländische Arbeitgeber bleiben deine Einkünfte in Georgien steuerfrei.

Timing des Umzugs

Der optimale Zeitpunkt für den Umzug hängt von deiner individuellen Situation ab:

  • Bei hohen Kapitaleinkünften: Vor dem Verkauf von Wertpapieren umziehen, um von der Börsensteuerbefreiung zu profitieren
  • Bei Unternehmensverkauf: Wegzugsbesteuerung in Deutschland beachten und frühzeitig planen
  • Bei Renteneintritt: Timing der ersten Rentenzahlung mit der Steuerresidenz abstimmen

Günstige Unternehmensformen

UnternehmensformSteuersatzGeeignet für
Kleinstunternehmer1 % vom UmsatzFreelancer, Berater
Virtual Zone Company0 % bis 5 %IT-Unternehmer
Standard-LLC15 % bei AusschüttungAlle Branchen
Kleinunternehmer3 % vom UmsatzDienstleister bis 500.000 Lari

Nutzung von Steuerfreibeträgen

  • Zinsfreibetrag von 500 Lari jährlich
  • Rentnerfreibetrag von 6.000 Lari jährlich
  • Steuerfreier Immobilienverkauf nach zwei Jahren

Holding-Strukturen

Georgien eignet sich aufgrund der niedrigen Quellensteuern und der Ausschüttungsbesteuerung auch als Holding-Standort. Die Kombination mit einer Virtual Zone Company kann für internationale Strukturen interessant sein. Allerdings solltest du die Substanzanforderungen und Anti-Missbrauchsvorschriften deiner Herkunftsländer beachten.

10. Steuererklärung und Fristen

Abgabefristen

  • Jährliche Einkommensteuererklärung: Bis zum 1. April des Folgejahres
  • Monatliche Mehrwertsteuererklärung: Bis zum 15. des Folgemonats
  • Körperschaftsteuererklärung: Bis zum 1. April des Folgejahres

Benötigte Unterlagen

Für die Steuererklärung benötigst du:

  • Einkommensnachweise (Gehaltsabrechnungen, Rechnungen)
  • Kontoauszüge
  • Belege für absetzbare Ausgaben
  • Bei ausländischen Einkünften: Steuerbescheinigungen aus dem Ausland
  • Nachweis über gezahlte ausländische Steuern

Online-Portale

Die georgische Steuerbehörde (Revenue Service) betreibt ein modernes Online-Portal unter rs.ge. Hier kannst du:

  • Deine Steuererklärung elektronisch einreichen
  • Steuerzahlungen vornehmen
  • Bescheinigungen anfordern
  • Deinen Steuerstatus einsehen

Die Registrierung ist unkompliziert und das Portal ist auch in englischer Sprache verfügbar.

Notwendigkeit eines Steuerberaters

Für einfache Angestelltenverhältnisse oder Kleinstunternehmer ist die Steuererklärung selbst gut zu bewältigen. Bei komplexeren Situationen – internationale Einkünfte, Holdingstrukturen, Virtual Zone Companies – empfiehlt sich die Zusammenarbeit mit einem lokalen Steuerberater. Die Kosten sind moderat, typischerweise 100 bis 500 Euro jährlich für Privatpersonen.

Strafen bei Verspätung

  • Verspätete Abgabe: 5 % der Steuerschuld, mindestens 50 Lari
  • Nicht-Abgabe: 10 % der Steuerschuld
  • Steuerhinterziehung: Strafen von 50 % bis 100 % plus mögliche strafrechtliche Konsequenzen

11. Sozialversicherungsbeiträge

Pensionsversicherung

Seit 2019 gibt es in Georgien ein obligatorisches Pensionssystem:

  • Arbeitnehmeranteil: 2 %
  • Arbeitgeberanteil: 2 %
  • Staatlicher Zuschuss: 2 % (für Einkommen bis bestimmte Grenzen)

Selbstständige zahlen 4 % ihres Einkommens in den Pensionsfonds.

Krankenversicherung

Georgien hat kein gesetzliches Krankenversicherungssystem im europäischen Sinne. Der Staat bietet ein universelles Gesundheitsprogramm (Universal Healthcare) für georgische Staatsbürger und Residenten, das Grundleistungen abdeckt. Für umfassenden Schutz ist eine private Krankenversicherung erforderlich.

Private Krankenversicherungen kosten je nach Umfang 30 bis 150 Euro monatlich und bieten Zugang zu privaten Kliniken und internationalen Standards.

Arbeitslosenversicherung

Eine Arbeitslosenversicherung existiert in Georgien nicht.

Pflegeversicherung

Eine Pflegeversicherung wie in Deutschland gibt es nicht. Pflegebedürftigkeit muss privat oder durch Familie abgedeckt werden.

Gesamtbelastung im Vergleich zu DACH-Ländern

AbgabeGeorgienDeutschlandÖsterreichSchweiz
Einkommensteuer20 % (flat)Bis 45 %Bis 55 %Bis 40 %
Rentenversicherung (AN)2 %9,3 %10,25 %5,3 %
Krankenversicherung0 % (privat)7,3 %3,87 %~150 bis 400 CHF/Monat
Arbeitslosenversicherung0 %1,3 %3 %1,1 %
Gesamtbelastung (AN)~22 %~40 bis 50 %~45 bis 55 %~30 bis 40 %

12. Vergleich zu Deutschland, Schweiz und Österreich

Tabellarischer Vergleich der Steuerbelastung

SteuerartGeorgienDeutschlandÖsterreichSchweiz
Einkommensteuer (max.)20 %45 % (+ Soli)55 %~40 %
Körperschaftsteuer15 % (bei Ausschüttung)~30 %25 %~15 bis 20 %
Kapitalertragssteuer5 bis 20 %26,375 %27,5 %0 % (Privatvermögen)
Mehrwertsteuer18 %19 %20 %8,1 %
Grunderwerbsteuer~0 %3,5 bis 6,5 %3,5 %Kantonal
Vermögensteuer0 %0 %0 %Kantonal
Erbschaftsteuer (Kinder)0 %Bis 30 %0 bis 15 %Kantonal

Beispielrechnungen für verschiedene Einkommensklassen

Beispiel 1: Angestellter mit 50.000 Euro Jahresgehalt

LandEinkommensteuerSozialabgabenNetto (ca.)
Georgien10.000 €1.000 €39.000 €
Deutschland~8.500 €~10.500 €31.000 €
Österreich~10.000 €~9.000 €31.000 €

Beispiel 2: Selbstständiger IT-Berater mit 100.000 Euro Gewinn

LandSteuerlastNetto (ca.)
Georgien (Kleinstunternehmer)1.000 €99.000 €
Georgien (Virtual Zone)0 bis 5.000 €95.000 bis 100.000 €
Deutschland~35.000 €65.000 €
Österreich~40.000 €60.000 €

Beispiel 3: Rentner mit 24.000 Euro Jahresrente

LandSteuerlastNetto (ca.)
Georgien3.600 € (abzgl. Freibetrag ~2.400 €)21.600 €
Deutschland~2.000 €22.000 €
Österreich~1.500 €22.500 €

Pro und Contra aus steuerlicher Sicht

Vorteile Georgiens:

  • Niedrige Flat-Tax von 20 % ohne Progression
  • Spezielle Regime für Unternehmer (1 %, 3 %, Virtual Zone)
  • Keine Vermögensteuer
  • Keine Erbschaftsteuer für direkte Verwandte
  • Steuerfreie ausländische Arbeitseinkünfte für Remote-Worker
  • Einfaches, transparentes Steuersystem
  • Günstige Lebenshaltungskosten
  • Keine Gewerbesteuer

Nachteile Georgiens:

  • Keine Sozialversicherung (Krankenversicherung privat)
  • Kein Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer
  • Wegzugsbesteuerung aus Deutschland bei Kapitalgesellschaftsbeteiligungen
  • Eingeschränkte Absetzbarkeit von Ausgaben
  • Geringeres Rentenniveau des georgischen Systems
  • Nicht-EU-Land mit entsprechenden Einschränkungen

Fazit

Georgien ist ein echtes Steuerparadies – und zwar ein legales. Das Land eignet sich steuerlich besonders für:

Digitale Nomaden und Remote-Worker: Mit der Möglichkeit, ausländische Arbeitseinkünfte steuerfrei zu beziehen, ist Georgien eines der attraktivsten Länder weltweit für diese Gruppe. Das visafreie Aufenthaltsrecht für 365 Tage macht den Start denkbar einfach.

IT-Unternehmer und Softwareentwickler: Die Virtual Zone Company mit 0 % Körperschaftsteuer und nur 5 % bei Ausschüttung ist kaum zu überbieten. Wer IT-Dienstleistungen für internationale Kunden erbringt, findet hier optimale Bedingungen.

Freiberufler und Berater: Der Kleinstunternehmer-Status mit nur 1 % Umsatzsteuer macht Georgien auch für Freelancer außerhalb der IT-Branche hochattraktiv, solange der Umsatz unter 500.000 Lari bleibt.

Vermögende Privatpersonen: Keine Vermögensteuer, keine Erbschaftsteuer für Kinder und niedrige Kapitalertragsteuern machen Georgien zu einem interessanten Standort für Vermögenserhalt.

Weniger geeignet ist Georgien für klassische Arbeitnehmer mit georgischem Arbeitgeber (dann greift die volle 20 %-Steuer) und für Personen, die eine umfassende staatliche Sozialabsicherung erwarten.

Bevor du den Schritt wagst, solltest du unbedingt professionelle Beratung in Anspruch nehmen – sowohl in deinem Herkunftsland (Wegzugsbesteuerung, DBA-Anwendung) als auch in Georgien (Strukturierung, Registration). Die potenziellen Ersparnisse rechtfertigen die Investition in gute Beratung allemal.

Hilfen für einen sorglosen Umzug nach Georgien

Nachfolgend findest du alle Hilfen für deine sorglose Auswanderung nach Georgien, vom ersten Schritt bis zur erfolgreichen Integration. Die Links führen zu den jeweiligen Angeboten, Hilfen und Dienstleistungen.

FAQ

Ab wann gelte ich in Georgien als steuerlich ansässig?

Du wirst steuerlich ansässig, sobald du dich 183 Tage oder mehr innerhalb eines Kalenderjahres in Georgien aufhältst. Alternativ reicht es, wenn dein Lebensmittelpunkt in Georgien liegt.

Muss ich als digitaler Nomade in Georgien Steuern zahlen?

Wenn du für einen ausländischen Arbeitgeber arbeitest, der keine Betriebsstätte in Georgien hat, sind deine Einkünfte in Georgien steuerfrei – selbst wenn du dort steuerlich ansässig bist.

Was ist eine Virtual Zone Company und für wen lohnt sie sich?

Eine Virtual Zone Company ist eine spezielle Gesellschaftsform für IT-Unternehmen. Sie zahlt 0 % Körperschaftsteuer auf Einkünfte aus IT-Dienstleistungen für ausländische Kunden. Bei Gewinnausschüttung fallen nur 5 % an. Sie lohnt sich für Softwareentwickler, IT-Berater und Tech-Unternehmer.

Wie hoch ist die Erbschaftsteuer in Georgien?

Für Übertragungen an Ehepartner, Kinder, Eltern und Großeltern beträgt die Erbschaftsteuer 0 %. Alle anderen Erben zahlen 20 % auf den Nachlass.

Kann ich als Rentner von Georgien aus meine deutsche Rente beziehen?

Ja, die deutsche Rente wird problemlos nach Georgien überwiesen. Die Besteuerung erfolgt dann in Georgien mit 20 %, wobei ein Freibetrag von 6.000 Lari (etwa 2.000 Euro) jährlich gewährt wird.

Gibt es eine Krankenversicherungspflicht in Georgien?

Nein, es gibt keine Pflicht zur Krankenversicherung. Das staatliche Universal Healthcare Programm bietet Grundversorgung, für umfassenden Schutz ist eine private Krankenversicherung empfehlenswert.

Wie lange kann ich visafrei in Georgien bleiben?

Als Bürger aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz kannst du 365 Tage pro Jahr visafrei in Georgien bleiben. Für einen dauerhaften Aufenthalt darüber hinaus benötigst du eine Aufenthaltsgenehmigung.

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Zuletzt aktualisiert: 26. Dezember 2025 von Jan Harmening (2005 ausgewandert)