Dänemark gilt als eines der Länder mit der höchsten Steuerbelastung weltweit – gleichzeitig bietet das skandinavische Königreich aber auch ein transparentes, gut organisiertes Steuersystem und hervorragende öffentliche Leistungen. Für Auswanderer aus Deutschland, Österreich und der Schweiz ist die steuerliche Situation in Dänemark eine echte Herausforderung, denn die Gesamtbelastung liegt deutlich über dem, was du aus den DACH-Ländern gewohnt bist.

Besonders interessant: Dänemark kennt keine Kirchensteuer, keine Vermögensteuer und keine klassische Gewerbesteuer. Dafür werden Einkommen mit Spitzensteuersätzen von über 50 % belastet, und auch die Mehrwertsteuer gehört mit 25 % zu den höchsten in Europa. Die Besonderheit des dänischen Systems liegt in der starken Progression und der Kombination aus staatlicher und kommunaler Einkommensteuer.
Für Gutverdiener ist Dänemark steuerlich wenig attraktiv, während mittlere Einkommen von den exzellenten öffentlichen Leistungen profitieren können. Rentner und Kapitalanleger sollten die spezifischen Regelungen genau prüfen, bevor sie den Schritt nach Dänemark wagen.
1. Steuerresidenz und Steuerpflicht
Wann wirst du in Dänemark steuerpflichtig?
In Dänemark wirst du unbeschränkt steuerpflichtig, wenn du deinen gewöhnlichen Aufenthalt im Land hast. Das bedeutet konkret:
- Du hältst dich mehr als 6 Monate (183 Tage) im Kalenderjahr in Dänemark auf
- Du hast eine Wohnung zur Verfügung, die du dauerhaft nutzen kannst
- Deine familiären und wirtschaftlichen Beziehungen konzentrieren sich auf Dänemark
Anders als in vielen anderen Ländern gilt in Dänemark eine strenge Interpretation: Bereits die Verfügbarkeit einer Wohnung kann zur Steuerpflicht führen, selbst wenn du dich nicht dauerhaft dort aufhältst. Die dänischen Steuerbehörden (Skattestyrelsen) prüfen jeden Einzelfall genau.
Die 183-Tage-Regel
Die klassische 183-Tage-Regel funktioniert in Dänemark ähnlich wie in anderen Ländern: Überschreitest du diesen Zeitraum innerhalb von 12 Monaten, giltst du als steuerlich ansässig. Wichtig: Es zählen auch kurze Aufenthalte und An- sowie Abreisetage werden als volle Tage gerechnet.
Besonderheit für Grenzgänger: Wenn du täglich zwischen Deutschland und Dänemark pendelst, greift eine Sonderregelung im Doppelbesteuerungsabkommen. Du kannst unter bestimmten Bedingungen in deinem Wohnsitzland besteuert werden, auch wenn du in Dänemark arbeitest.
Doppelbesteuerungsabkommen
Dänemark hat mit allen drei DACH-Ländern Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) geschlossen:
Mit Deutschland: Das DBA regelt, dass Arbeitseinkommen grundsätzlich im Tätigkeitsstaat besteuert wird. Renteneinkünfte aus Deutschland werden in der Regel in Dänemark besteuert, können aber in Deutschland der Progression unterliegen. Die Freistellungsmethode kommt zur Anwendung.
Mit Österreich: Ähnliche Regelungen wie mit Deutschland. Besonders relevant: Pensionen aus österreichischen Betriebspensionskassen werden häufig nur in Österreich besteuert.
Mit der Schweiz: Das Abkommen sieht vor, dass die meisten Einkünfte im Ansässigkeitsstaat besteuert werden. Schweizer Renten können unter bestimmten Bedingungen in der Schweiz besteuert bleiben, was für Rentner interessant sein kann.
Wegzugsbesteuerung aus DACH-Ländern
Wenn du aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz nach Dänemark auswanderst, musst du die jeweiligen Wegzugsregelungen beachten:
Deutschland: Die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG greift, wenn du mehr als 1 % an einer Kapitalgesellschaft hältst und ins Ausland ziehst. Nicht realisierte Wertsteigerungen werden dann besteuert. Für normale Arbeitnehmer ist das irrelevant, für Unternehmer aber existenziell wichtig.
Österreich: Ähnliche Regelungen wie in Deutschland. Bei Beteiligungen über 1 % wird eine fiktive Veräußerung unterstellt.
Schweiz: Die Schweiz kennt keine umfassende Wegzugsbesteuerung, dafür aber eine Sicherstellungssteuer bei größeren Vermögen.
Wichtig: Melde dich korrekt ab und informiere die Steuerbehörden in deinem Herkunftsland über deinen Wegzug. Sonst riskierst du eine Doppelbesteuerung.
2. Einkommensteuer
Allgemeine Struktur des dänischen Einkommensteuersystems
Das dänische Einkommensteuersystem basiert auf einer Kombination aus staatlicher und kommunaler Steuer. Die Gesamtbelastung setzt sich zusammen aus:
- Kommunalsteuer (Kommuneskat): 22 bis 27 % je nach Gemeinde (Durchschnitt ca. 25 %)
- Staatliche Grund- und Spitzensteuer (Bundskat): bis zu 15 % zusätzlich
- Arbeitsmarktbeitrag (AM-bidrag): 8 % auf Arbeitseinkommen
- Kirchensteuer (optional): ca. 0,4 bis 1,5 %
Die Gesamtsteuerbelastung kann damit auf über 52 % steigen – eine der höchsten weltweit.
Steuersätze und Progression
Die dänische Einkommensteuer folgt einem progressiven Modell:
Bis 568.900 DKK (ca. 76.300 EUR) Jahreseinkommen:
- Arbeitsmarktbeitrag: 8 %
- Kommunalsteuer: ca. 25 %
- Gesundheitsbeitrag: 0 % (wurde 2019 abgeschafft)
- Effektive Belastung: ca. 36 bis 38 %
Ab 568.900 DKK (ca. 76.300 EUR):
- Zusätzlich staatliche Spitzensteuer: 15 %
- Effektive Belastung: bis 52 % und mehr
Wichtige Freibeträge:
- Personfradrag (Grundfreibetrag): 49.700 DKK (ca. 6.670 EUR) für 2025
- Beschäftigungsfreibetrag (Beskæftigelsesfradrag): maximal 10,65 % des Arbeitseinkommens, bis zu 49.200 DKK (ca. 6.600 EUR)
- Diese Freibeträge reduzieren die Bemessungsgrundlage, nicht die Steuerschuld direkt
Steuerjahr und Zahlungsmodalitäten
Das Steuerjahr entspricht dem Kalenderjahr (1. Januar bis 31. Dezember). Die Steuererklärung muss normalerweise bis zum 1. Mai des Folgejahres eingereicht werden.
Besonderheit: In Dänemark wird die Steuer über ein Vorauszahlungssystem erhoben. Arbeitnehmer zahlen monatlich über den Arbeitgeber, Selbstständige leisten Vorauszahlungen. Nach der Steuererklärung erfolgt dann eine Nachzahlung oder Erstattung.
2.1 Einkommensteuer für Arbeitnehmer
Als Arbeitnehmer in Dänemark profitierst du von einem sehr transparenten System, aber auch von einer hohen Steuerbelastung. Die gute Nachricht: Dein Arbeitgeber übernimmt fast alle administrativen Aufgaben.
Lohnsteuer und Abzugsverfahren
In Dänemark wird die Lohnsteuer direkt vom Gehalt einbehalten – ähnlich wie du es aus Deutschland oder Österreich kennst. Dein Arbeitgeber berechnet die Steuer anhand deiner Steuerkarte (Skattekort), die du von der Steuerbehörde erhältst.
Die Steuerkarte enthält:
- Deinen Freibetrag
- Den Steuersatz für deine Kommune
- Eventuelle Freibeträge für Fahrtkosten oder andere Abzüge
Du kannst deine Steuerkarte jederzeit online über das Portal TastSelv anpassen. Das ist wichtig, wenn sich deine Verhältnisse ändern – etwa bei einem Jobwechsel oder Umzug in eine andere Kommune.
Sozialversicherungsbeiträge
Im Gegensatz zu Deutschland sind die Sozialversicherungsbeiträge in Dänemark deutlich niedriger und größtenteils bereits in der Einkommensteuer enthalten. Als Arbeitnehmer zahlst du:
- Arbeitsmarktbeitrag (AM-bidrag): 8 % auf dein Bruttogehalt
- Betriebliche Altersvorsorge (Arbejdsmarkedspension): meist 12 % (8 % Arbeitgeber, 4 % Arbeitnehmer)
Die gesetzliche Krankenversicherung wird komplett durch Steuern finanziert – du zahlst also keine separaten Krankenversicherungsbeiträge. Das ist ein großer Unterschied zu Deutschland.
Gesamtbelastung Beispiel: Bei einem Bruttogehalt von 50.000 DKK (ca. 6.700 EUR) monatlich:
- Arbeitsmarktbeitrag: 4.000 DKK
- Kommunal- und Staatssteuer: ca. 13.000 DKK
- Betriebliche Altersvorsorge: 2.000 DKK
- Nettolohn: ca. 31.000 DKK (ca. 4.160 EUR)
Absetzbare Werbungskosten
Auch in Dänemark kannst du bestimmte berufsbedingte Ausgaben von der Steuer absetzen:
Typische Werbungskosten:
- Gewerkschaftsbeiträge (Fagforeningskontingent): voll absetzbar
- Arbeitslosenkasse (A-kasse): voll absetzbar
- Berufsbekleidung: nur wenn speziell erforderlich (z. B. Uniform)
- Fachliteratur und Fortbildungen: absetzbar, wenn beruflich notwendig
- Arbeitsmittel: Computer, Telefon etc. (oft mit Abschreibung)
- Doppelte Haushaltsführung: bei nachweisbarer Notwendigkeit
Wichtig: Viele dieser Kosten werden bereits automatisch über Pauschalen berücksichtigt. Nur wenn deine tatsächlichen Kosten höher sind, lohnt sich eine Einzelaufstellung.
Pendlerpauschale und Fahrtkosten
Die Pendlerpauschale (Befordringsfradrag) ist einer der wichtigsten Abzugsposten für Arbeitnehmer in Dänemark:
Regelung:
- Bis 24 km: Kein Abzug (angenommener Normalfall)
- Ab 25 km: 2,17 DKK pro Kilometer (für 2025)
- Ab 120 km: Erhöhter Satz von 1,09 DKK pro Kilometer zusätzlich
Beispielrechnung: Wenn du täglich 40 km einfache Strecke zur Arbeit fährst (220 Arbeitstage):
- Abzugsfähige Kilometer: (40 – 24) x 2 x 220 = 7.040 km
- Steuerlicher Abzug: 7.040 x 2,17 DKK = 15.277 DKK (ca. 2.050 EUR)
Das senkt deine Bemessungsgrundlage und spart dir bei einem Steuersatz von 40 % etwa 6.100 DKK (ca. 820 EUR) Steuern pro Jahr.
Besonderheiten:
- Du musst die Fahrtkosten nicht nachweisen – die Pauschale gilt automatisch
- Wenn du mit öffentlichen Verkehrsmitteln fährst und die tatsächlichen Kosten höher sind, kannst du diese ansetzen (mit Nachweis)
- Bei Fahrgemeinschaften gilt die Pauschale trotzdem pro Person
Steuerliche Besonderheiten für Grenzgänger
Wenn du in Deutschland wohnst und in Dänemark arbeitest (oder umgekehrt), gelten Sonderregelungen:
- Besteuerung am Arbeitsort: Dein Einkommen wird grundsätzlich in Dänemark versteuert
- Grenzgängerregelung: Bei täglicher Rückkehr nach Deutschland kannst du unter Umständen in Deutschland besteuert werden
- Konsultationsvereinbarung: Deutschland und Dänemark haben eine spezielle Vereinbarung für Grenzpendler
Tipp: Lass dich von einem Steuerberater beraten, der sich mit grenzüberschreitenden Sachverhalten auskennt. Die Regelungen sind komplex und Fehler können teuer werden.
2.2 Einkommensteuer für Digitale Nomaden
Dänemark ist für digitale Nomaden steuerlich kein besonders attraktives Ziel – die hohe Steuerbelastung und die strengen Residenzregeln machen das Land eher ungeeignet für diese Lebensform. Trotzdem gibt es einige relevante Aspekte zu beachten.
Besteuerung ausländischer Einkünfte
Wenn du als digitaler Nomade in Dänemark steuerlich ansässig wirst, unterliegt dein weltweites Einkommen der dänischen Besteuerung. Das gilt auch für Einkünfte aus:
- Freiberuflicher Tätigkeit für ausländische Auftraggeber
- Online-Geschäften und E-Commerce
- Affiliate-Marketing und digitalen Produkten
- Kryptowährungen und NFTs
- Vermietung und Verpachtung im Ausland
Die hohen Steuersätze von bis zu 52 % machen Dänemark für die meisten digitalen Nomaden unattraktiv. Länder wie Portugal (mit dem NHR-Regime), Dubai oder Thailand sind deutlich günstiger.
Home-Office-Regelungen
Dänemark kennt keine spezifischen Home-Office-Pauschalen wie etwa Deutschland. Du kannst jedoch Kosten für dein Heimbüro absetzen, wenn:
- Du einen separaten Raum ausschließlich für die Arbeit nutzt
- Der Raum dauerhaft als Büro eingerichtet ist
- Du regelmäßig von zu Hause aus arbeitest
Absetzbare Kosten:
- Anteilige Miete und Nebenkosten (nach Quadratmetern)
- Strom, Heizung, Internet
- Büromöbel und Arbeitsmittel
- Computer und technische Ausstattung
Die Absetzung ist aber deutlich restriktiver als in Deutschland und lohnt sich nur bei wirklich professioneller Einrichtung.
Relevante Visa und Aufenthaltsprogramme
Dänemark bietet kein spezielles Visum für digitale Nomaden wie Portugal, Spanien oder Kroatien. Als EU-Bürger kannst du dich zwar frei in Dänemark niederlassen, musst dann aber mit der vollen Steuerbelastung rechnen.
Möglichkeiten für Nicht-EU-Bürger:
- Pay Limit Scheme: Für hochqualifizierte Arbeitnehmer mit einem Mindestgehalt (aktuell ca. 448.000 DKK bzw. 60.000 EUR jährlich)
- Positive List Scheme: Für Fachkräfte in Mangelberufen
- Start-up Visum: Für Unternehmer, die in Dänemark ein innovatives Unternehmen gründen wollen
Für echte digitale Nomaden, die remote für ausländische Kunden arbeiten, ist Dänemark keine gute Wahl. Die steuerliche Belastung ist zu hoch und es gibt keine Anreizprogramme.
Nachweispflichten
Wenn du als digitaler Nomade in Dänemark steuerpflichtig bist, musst du deine Einkünfte detailliert nachweisen:
- Rechnungen und Verträge mit Auftraggebern
- Kontoauszüge über Zahlungseingänge
- Nachweis der Leistungserbringung (z. B. wo die Arbeit tatsächlich erbracht wurde)
- Dokumentation von Geschäftsreisen und Aufenthaltsorten
Die dänischen Steuerbehörden sind sehr gründlich und prüfen genau, ob Einkünfte korrekt deklariert wurden. Falsche Angaben können zu hohen Nachzahlungen und Strafen führen.
Empfehlung: Wenn du als digitaler Nomade leben möchtest, solltest du Dänemark nicht als Steuerwohnsitz wählen. Halte dich unter 183 Tagen auf oder wähle ein steuerlich attraktiveres Land als Basis.
2.3 Einkommensteuer für Selbstständige und Unternehmer
Selbstständige und Unternehmer haben es in Dänemark steuerlich anspruchsvoller als Angestellte – aber das System ist transparent und gut organisiert. Die Gesamtbelastung hängt stark davon ab, ob du als Einzelunternehmer oder über eine Kapitalgesellschaft tätig bist.
Besteuerung von Unternehmensgewinnen bei Einzelunternehmern
Wenn du als Einzelunternehmer (Enkeltmandsvirksomhed) oder Freiberufler tätig bist, werden deine Gewinne als persönliches Einkommen besteuert. Das bedeutet:
- Dein Unternehmensgewinn unterliegt der normalen Einkommensteuer mit bis zu 52 %
- Keine Trennung zwischen Unternehmen und Privatperson
- Gewerbesteuer existiert in Dänemark nicht
Steuerliche Belastung:
- Arbeitsmarktbeitrag: 8 % (nur bei aktiver Tätigkeit)
- Kommunalsteuer: ca. 25 %
- Staatliche Steuer: ab bestimmtem Einkommen bis 15 % zusätzlich
- Gesamtbelastung: bis 52 %
Vorteil gegenüber Deutschland: Die fehlende Gewerbesteuer macht Dänemark in dieser Hinsicht attraktiver als Deutschland, wo zusätzlich 15 bis 20 % Gewerbesteuer anfallen können.
Körperschaftsteuer bei Firmengründung
Die Körperschaftsteuer (Selskabsskat) in Dänemark beträgt für Kapitalgesellschaften pauschale 22 % – deutlich niedriger als die persönliche Einkommensteuer. Deshalb gründen viele erfolgreiche Unternehmer eine:
- ApS (Anpartsselskab): ähnlich der deutschen GmbH, Mindestkapital 40.000 DKK (ca. 5.400 EUR)
- A/S (Aktieselskab): entspricht der AG, Mindestkapital 400.000 DKK (ca. 53.700 EUR)
Steuermodell bei Kapitalgesellschaften:
- Unternehmensebene: 22 % Körperschaftsteuer auf den Gewinn
- Persönliche Ebene: Wenn du dir Gehalt oder Dividende auszahlst:
- Gehalt: Normale Einkommensteuer bis 52 %
- Dividende: 27 % auf die ersten 61.000 DKK (ca. 8.200 EUR), danach 42 %
Beispielrechnung:
Ein Unternehmen macht 500.000 DKK Gewinn:
- Körperschaftsteuer (22 %): 110.000 DKK
- Verbleiben: 390.000 DKK
Wenn du dir davon 200.000 DKK als Dividende auszahlst:
- Bis 61.000 DKK: 27 % = 16.470 DKK Steuer
- Restliche 139.000 DKK: 42 % = 58.380 DKK Steuer
- Gesamtsteuer: 74.850 DKK
- Netto-Ausschüttung: 125.150 DKK
Effektive Gesamtsteuerbelastung: ca. 39 % (Körperschaftsteuer + Dividendensteuer zusammen)
Gewerbesteuer
Die gute Nachricht: Dänemark kennt keine Gewerbesteuer wie Deutschland. Das macht das Land für Unternehmer deutlich attraktiver, besonders im Vergleich zu Deutschland, wo die Gewerbesteuer je nach Gemeinde zwischen 15 und 20 % zusätzlich anfallen kann.
Buchführungspflichten
In Dänemark gilt für alle Unternehmer eine strikte Buchführungspflicht nach den Regeln des dänischen Buchführungsgesetzes (Bogføringsloven):
Einzelunternehmer:
- Einfache Buchführung ist meist ausreichend
- Aufbewahrungspflicht: 5 Jahre
- Jahresabschluss muss nicht veröffentlicht werden
Kapitalgesellschaften:
- Doppelte Buchführung ist Pflicht
- Jahresabschluss muss beim Unternehmensregister (Erhvervsstyrelsen) eingereicht werden
- Je nach Größe: Prüfungspflicht durch Wirtschaftsprüfer
- Veröffentlichung im öffentlichen Register
Fristen:
- Jahresabschluss muss innerhalb von 5 Monaten nach Geschäftsjahresende erstellt werden
- Bei Kapitalgesellschaften: Einreichung beim Erhvervsstyrelsen erforderlich
Tipp: Nutze moderne Buchhaltungssoftware wie Dinero, Billy oder e-conomic – alle sind auf den dänischen Markt spezialisiert und erleichtern die Zusammenarbeit mit Steuerberatern erheblich.
Absetzbare Betriebsausgaben
Als Selbstständiger oder Unternehmer kannst du alle betrieblich veranlassten Ausgaben von der Steuer absetzen:
Typische Betriebsausgaben:
- Bürokosten: Miete, Strom, Internet, Telefon
- Arbeitsmittel: Computer, Software, Büromöbel
- Fahrzeugkosten: Geschäftliche Fahrten (mit Fahrtenbuch oder Pauschale)
- Weiterbildung: Kurse, Fachliteratur, Konferenzen
- Bewirtungskosten: 25 % absetzbar (Geschäftsessen)
- Marketing: Werbung, Website, Social Media
- Versicherungen: Betriebshaftpflicht, Berufshaftpflicht
- Fremdleistungen: Subunternehmer, Dienstleister
- Zinsen: Für Geschäftskredite
Nicht absetzbar:
- Private Lebenshaltungskosten
- Bußgelder und Strafen
- Spenden (nur in geringem Umfang)
Besonderheit Home-Office: Wenn du von zu Hause arbeitest, kannst du einen Teil der Wohnkosten absetzen (anteilig nach Quadratmetern).
Wichtig: Bewahre alle Belege auf und dokumentiere die geschäftliche Veranlassung. Die dänischen Steuerbehörden prüfen sehr genau.
2.4 Einkommensteuer für Finanziell Unabhängige und Investoren
Für Menschen, die von ihren Kapitalerträgen leben (sogenannte „Privatiers“ oder FIRE-Anhänger), ist Dänemark steuerlich wenig attraktiv. Die Besteuerung von Kapitalerträgen ist komplex und die Sätze sind vergleichsweise hoch.
Kapitalertragssteuer (Zinsen, Dividenden)
Kapitalerträge werden in Dänemark in zwei Kategorien unterschieden: Aktiengewinne und Kapitalerträge (Zinsen, Anleihen).
Dividenden:
- Bis 61.000 DKK (ca. 8.200 EUR): 27 % Kapitalertragssteuer
- Über 61.000 DKK: 42 % Kapitalertragssteuer
Diese Sätze gelten für dänische und ausländische Aktien. Der niedrigere Satz von 27 % gilt nur bis zur Grenze, darüber wird sofort mit 42 % besteuert.
Zinsen und Anleihen:
- Bis 48.300 DKK (ca. 6.480 EUR): 37 %
- Über 48.300 DKK: 42 %
Die unterschiedlichen Freibetragsgrenzen für Dividenden und Zinsen machen die Steuerplanung etwas komplizierter.
Wichtig: Es gibt keinen allgemeinen Sparerpauschbetrag wie den deutschen Sparerpauschbetrag (1.000 EUR). Jede Dividende und jeder Zinsertrag wird sofort besteuert.
Besteuerung von Kursgewinnen
Kursgewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren werden ebenfalls besteuert:
Aktien und ETFs:
- Bis 61.000 DKK Gewinn: 27 %
- Über 61.000 DKK: 42 %
Besonderheit: Die Grenze von 61.000 DKK gilt kumulativ für Dividenden und realisierte Kursgewinne zusammen. Wenn du bereits 40.000 DKK Dividenden erhalten hast, werden nur die ersten 21.000 DKK Kursgewinn mit 27 % besteuert.
Verlustverrechnung: Verluste aus Aktienverkäufen können mit Gewinnen verrechnet werden. Nicht verrechnete Verluste kannst du unbegrenzt in die Zukunft vortragen.
Wichtig für ETF-Anleger: Dänemark besteuert thesaurierende ETFs nach dem Prinzip der Lagerbesteuerung. Das bedeutet: Auch nicht realisierte Wertsteigerungen werden jährlich besteuert – ähnlich wie in Deutschland bei ausländischen thesaurierenden Fonds. Das macht die Steuererklärung sehr aufwendig.
Besser: Setze auf ausschüttende ETFs oder Einzelaktien, um die Lagerbesteuerung zu vermeiden.
Immobilienertragsteuer
Wenn du Immobilien vermietest oder verkaufst, gelten besondere Regelungen:
Mieteinnahmen:
- Werden als normales Einkommen besteuert (bis 52 %)
- Absetzbar: Zinsen, Instandhaltung, Verwaltungskosten, Abschreibung
Verkauf von vermieteten Immobilien:
- Wertsteigerung wird als Kapitalgewinn besteuert
- Keine Spekulationsfrist wie in Deutschland (dort 10 Jahre)
- Steuersatz: bis 42 % auf den Gewinn
Verkauf der selbstgenutzten Immobilie:
- Steuerfrei, wenn du die Immobilie selbst bewohnt hast
- Bedingung: Eigennutzung für eine bestimmte Mindestdauer
Hier sind die korrigierten Tabellen:
Freibeträge für Kapitalerträge
Zusammenfassung der relevanten Freibeträge:
| Einkunftsart | Freibetrag | Steuersatz bis Freibetrag | Steuersatz darüber |
|---|---|---|---|
| Dividenden | 61.000 DKK (ca. 8.200 EUR) | 27 % | 42 % |
| Zinsen, Anleihen | 48.300 DKK (ca. 6.480 EUR) | 37 % | 42 % |
| Kursgewinne | 61.000 DKK (kumulativ mit Dividenden) | 27 % | 42 % |
Wichtig: Diese Grenzen gelten pro Person. Ehepaare können die Freibeträge verdoppeln.
Besonderheiten bei ausländischen Depots
Wenn du ein Depot im Ausland hast (z. B. in Deutschland, Schweiz oder bei einem internationalen Broker), musst du:
- Alle Kapitalerträge in deiner dänischen Steuererklärung angeben
- Quellensteuer im Ausland gezahlte Steuern können angerechnet werden
- Meldepflicht: Depots über 100.000 DKK (ca. 13.400 EUR) müssen gemeldet werden
Quellensteuer-Anrechnung: Wenn im Ausland bereits Steuern einbehalten wurden (z. B. 15 % in den USA auf Dividenden), kannst du diese auf deine dänische Steuerschuld anrechnen lassen – allerdings nur bis zur Höhe der dänischen Steuer.
Beispiel:
- US-Dividende: 1.000 USD
- US-Quellensteuer (15 %): 150 USD
- Verbleibende Dividende: 850 USD
- Dänische Steuer (27 %): 270 USD
- Anrechnung US-Steuer: 150 USD
- Nachzahlung in Dänemark: 120 USD
Tipp: Halte deine Depotauszüge und Steuerbescheinigungen sorgfältig bereit. Die dänischen Steuerbehörden prüfen diese Angaben sehr genau.
2.5 Einkommensteuer für Rentner
Rentner haben bei der Auswanderung nach Dänemark besondere steuerliche Aspekte zu beachten. Die Besteuerung hängt stark davon ab, aus welchem Land die Rente kommt und welcher Art sie ist.
Besteuerung gesetzlicher Renten aus Deutschland, Österreich und Schweiz
Die Besteuerung von Renten aus den DACH-Ländern wird durch Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) geregelt:
Renten aus Deutschland:
- Gesetzliche Renten (Deutsche Rentenversicherung) werden in Dänemark besteuert
- Deutschland behält sich ein Besteuerungsrecht vor, verzichtet aber meist darauf
- Progressionsvorbehalt: Deutschland berücksichtigt die Rente bei der Berechnung des Steuersatzes für andere Einkünfte
Steuersatz in Dänemark: Deine deutsche Rente wird als normales Einkommen besteuert – mit der normalen Progression bis zu 52 %. Das ist deutlich höher als in Deutschland, wo die Rentenbesteuerung günstiger ist.
Renten aus Österreich:
- Ähnliche Regelung wie bei Deutschland
- Gesetzliche Pensionen werden in Dänemark besteuert
- Betriebspensionen können unter Umständen in Österreich besteuert werden (Einzelfallprüfung)
Renten aus der Schweiz:
- AHV-Renten (gesetzliche Schweizer Rente) werden nur in der Schweiz besteuert
- BVG-Renten (berufliche Vorsorge) können in Dänemark besteuert werden
- Das DBA mit der Schweiz ist komplexer – hier solltest du unbedingt fachkundige Beratung einholen
Wichtig: Du musst deine Rentenbezüge sowohl im Herkunftsland als auch in Dänemark melden. Die Rentenversicherungsträger informieren oft automatisch die Steuerbehörden.
Besteuerung privater Renten und Pensionen
Private Rentenversicherungen:
- Werden in Dänemark als Kapitaleinkünfte besteuert
- Steuersatz: 40 bis 52 % je nach Höhe deines Gesamteinkommens
- Riester- und Rürup-Renten aus Deutschland: Werden ebenfalls in Dänemark besteuert
Betriebsrenten:
- Hängen vom jeweiligen DBA ab
- Deutsche Betriebsrenten: Meist in Dänemark steuerpflichtig
- Schweizer Pensionskassen: Oft weiterhin in der Schweiz steuerpflichtig
Wichtig: Private Renten werden oft höher besteuert als gesetzliche Renten, da sie als Kapitalerträge gelten.
Doppelbesteuerungsabkommen für Renten
Die Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Dänemark und den DACH-Ländern sollen verhindern, dass du deine Rente doppelt versteuern musst. In der Praxis funktioniert das so:
Freistellungsmethode:
- Das Herkunftsland verzichtet auf die Besteuerung
- Die Rente wird nur in Dänemark versteuert
- Progressionsvorbehalt: Das Herkunftsland berücksichtigt die Rente bei der Berechnung des Steuersatzes für andere Einkünfte
Anrechnungsmethode:
- Beide Länder besteuern die Rente
- Die im Herkunftsland gezahlte Steuer wird in Dänemark angerechnet
- Du zahlst maximal die höhere Steuer (meist die dänische)
Tipp: Lass dich von einem grenzüberschreitend tätigen Steuerberater beraten, bevor du nach Dänemark ziehst. Fehler bei der Rentenbesteuerung können sehr teuer werden.
Altersfreibeträge
Dänemark kennt keine speziellen Altersfreibeträge wie Deutschland (dort gibt es den Altersentlastungsbetrag). Rentner werden steuerlich genauso behandelt wie Arbeitnehmer.
Aber: Du profitierst vom allgemeinen Grundfreibetrag (Personfradrag) von 49.700 DKK (ca. 6.670 EUR) pro Jahr. Dieser gilt für alle Steuerpflichtigen, unabhängig vom Alter.
Zusatzfreibeträge für Rentner:
- Wenn du als Rentner weiterhin arbeitest, kannst du den Beschäftigungsfreibetrag (Beskæftigelsesfradrag) geltend machen – bis zu 49.200 DKK (ca. 6.600 EUR)
- Dieser Freibetrag gilt aber nicht für Renteneinkünfte, sondern nur für aktives Arbeitseinkommen
Beispielrechnung: Deutscher Rentner in Dänemark
Ausgangssituation:
- Gesetzliche deutsche Rente: 24.000 EUR pro Jahr (ca. 179.000 DKK)
- Private Rentenversicherung: 6.000 EUR pro Jahr (ca. 45.000 DKK)
- Gesamteinkommen: 30.000 EUR (ca. 224.000 DKK)
Steuerberechnung in Dänemark:
- Grundfreibetrag: 49.700 DKK
- Zu versteuerndes Einkommen: 224.000 – 49.700 = 174.300 DKK
- Arbeitsmarktbeitrag (8 % auf Arbeitseinkommen): entfällt bei Renten
- Kommunalsteuer (ca. 25 %): 43.575 DKK
- Staatliche Steuer: entfällt (unter der Grenze)
- Gesamtsteuerlast: ca. 43.575 DKK (ca. 5.840 EUR)
- Effektive Steuerbelastung: ca. 19,5 %
Zum Vergleich in Deutschland: Bei gleichem Einkommen läge die Steuerbelastung in Deutschland bei etwa 12 bis 15 % – deutlich niedriger als in Dänemark.
Fazit für Rentner: Dänemark ist für Rentner aus den DACH-Ländern steuerlich unattraktiv. Die hohe Besteuerung von Renten macht andere Länder wie Portugal, Spanien oder sogar Deutschland selbst deutlich interessanter.
3. Vermögensteuer
Die gute Nachricht für vermögende Auswanderer: Dänemark erhebt keine allgemeine Vermögensteuer. Das ist ein großer Unterschied zur Schweiz, wo je nach Kanton erhebliche Vermögensteuern anfallen können, und auch zu Spanien, das eine moderate Vermögensteuer kennt.
Existenz und Höhe
Dänemark hat die Vermögensteuer im Jahr 1997 abgeschafft. Seitdem wird nur noch das Einkommen besteuert, nicht das Vermögen selbst. Das macht Dänemark für vermögende Personen attraktiver, als es auf den ersten Blick scheint.
Historischer Hintergrund: Bis 1997 gab es in Dänemark eine Vermögensteuer von bis zu 2,2 % auf Nettovermögen über einem bestimmten Freibetrag. Diese wurde abgeschafft, weil sie als wirtschaftlich schädlich und aufwendig in der Verwaltung angesehen wurde.
Freibeträge
Da keine Vermögensteuer existiert, gibt es auch keine Freibeträge mehr. Dein Vermögen – egal ob in Form von Immobilien, Wertpapieren, Bankguthaben oder anderen Vermögenswerten – unterliegt nicht der Besteuerung.
Aber Achtung: Auch wenn das Vermögen selbst nicht besteuert wird, fallen Steuern auf die Erträge an:
- Dividenden aus Aktien: 27 % bzw. 42 %
- Zinsen: 37 % bzw. 42 %
- Mieteinnahmen: bis 52 %
- Kursgewinne: 27 % bzw. 42 %
Bewertungsgrundlagen
Da keine Vermögensteuer mehr erhoben wird, musst du dein Vermögen nicht bewerten lassen – außer für andere steuerliche Zwecke wie:
- Erbschaftsteuer: Hier müssen Vermögenswerte bewertet werden
- Schenkungsteuer: Ebenfalls Bewertung notwendig
- Immobilienbewertung: Für die Grundsteuer (siehe Kapitel 5)
Betroffene Vermögensarten
Da keine Vermögensteuer existiert, sind auch keine Vermögensarten direkt betroffen. Im internationalen Vergleich bedeutet das:
Dänemark vs. Schweiz:
- Schweiz: Vermögensteuer von 0,3 bis 1 % je nach Kanton (auf Immobilien, Wertpapiere, Bankguthaben etc.)
- Dänemark: Keine Vermögensteuer
Dänemark vs. Spanien:
- Spanien: Vermögensteuer ab ca. 700.000 EUR (je nach Region), Satz bis 3,5 %
- Dänemark: Keine Vermögensteuer
Dänemark vs. Deutschland:
- Deutschland: Keine Vermögensteuer (wurde 1997 ausgesetzt)
- Dänemark: Keine Vermögensteuer
Fazit: In dieser Hinsicht ist Dänemark deutlich attraktiver als die Schweiz oder Spanien. Für vermögende Personen, die ihre Erträge nicht maximieren müssen, sondern bereits über großes Vermögen verfügen, ist das ein echter Vorteil.
Wichtig: Auch wenn keine Vermögensteuer anfällt, musst du bei der Einreise nach Dänemark dein ausländisches Vermögen melden, wenn es bestimmte Grenzen überschreitet (aktuell 100.000 DKK, ca. 13.400 EUR). Das dient der Kontrolle von Kapitalerträgen, nicht der Besteuerung des Vermögens selbst.
4. Kapitalertragssteuer
Die Kapitalertragssteuer in Dänemark ist komplex und gehört zu den höchsten in Europa. Für Investoren und Anleger ist das ein erheblicher Nachteil gegenüber anderen Ländern.
Steuersätze für verschiedene Anlageformen
Die Besteuerung von Kapitalerträgen erfolgt nach Einkunftsart:
Aktien (Dividenden und Kursgewinne):
- Bis 61.000 DKK (ca. 8.200 EUR): 27 %
- Über 61.000 DKK: 42 %
Die Grenze gilt kumulativ für Dividenden und realisierte Kursgewinne zusammen. Das heißt: Wenn du bereits 50.000 DKK Dividenden erhalten hast, werden nur die ersten 11.000 DKK Kursgewinn mit 27 % besteuert.
Anleihen, Zinsen:
- Bis 48.300 DKK (ca. 6.480 EUR): 37 %
- Über 48.300 DKK: 42 %
ETFs und Investmentfonds:
- Ausschüttende Fonds: Wie Aktien (27 % / 42 %)
- Thesaurierende Fonds: Unterliegen der Lagerbesteuerung – jährliche Besteuerung der Wertsteigerung, auch wenn nicht verkauft wird
Kryptowährungen:
- Werden als spekulative Gewinne behandelt
- Steuersatz: 42 % (wie Zinsen)
- Keine Haltefrist – jeder Gewinn wird sofort besteuert
- Verlustverrechnung nur mit anderen Krypto-Gewinnen möglich
Immobiliengewinne:
- Verkaufsgewinne bei vermieteten Immobilien: 42 %
- Selbstgenutzte Immobilien: steuerfrei
Quellensteuer
Dänemark erhebt Quellensteuer auf Dividenden, die an ausländische Anleger ausgezahlt werden:
Dänische Aktien:
- 27 % Quellensteuer auf Dividenden für Nicht-Residenten
- Kann durch Doppelbesteuerungsabkommen reduziert werden (meist auf 15 %)
Ausländische Aktien:
- Wenn du in Dänemark ansässig bist, musst du Dividenden aus ausländischen Aktien in deiner Steuererklärung angeben
- Anrechnung ausländischer Quellensteuer möglich (siehe nächster Abschnitt)
Beispiel: Du hältst US-Aktien und erhältst 1.000 EUR Dividende:
- US-Quellensteuer (15 %): 150 EUR
- Verbleibende Dividende: 850 EUR
- Dänische Steuer (27 % auf 1.000 EUR): 270 EUR
- Anrechnung US-Steuer: 150 EUR
- Nachzahlung in Dänemark: 120 EUR
- Gesamtsteuerbelastung: 270 EUR (27 %)
Anrechnung ausländischer Quellensteuer
Wenn im Ausland bereits Quellensteuer auf deine Kapitalerträge einbehalten wurde, kannst du diese in Dänemark anrechnen lassen. Das funktioniert so:
Anrechnungsverfahren:
- Du deklarierst den Brutto-Betrag der Kapitalerträge in deiner dänischen Steuererklärung
- Die dänische Steuer wird auf den Brutto-Betrag berechnet
- Die ausländische Quellensteuer wird bis zur Höhe der dänischen Steuer angerechnet
- Du zahlst nur die Differenz nach
Wichtig: Die Anrechnung ist auf die Höhe der dänischen Steuer beschränkt. Wenn im Ausland mehr Steuer einbehalten wurde, als du in Dänemark zahlen müsstest, kannst du die Differenz nicht erstattet bekommen.
Beispiel:
- Schweizer Dividende: 1.000 CHF
- Schweizer Quellensteuer (35 %): 350 CHF
- Dänische Steuer (27 %): 270 CHF
- Anrechnung: Nur 270 CHF, Verlust von 80 CHF
Tipp: Prüfe, ob du die überschüssige Quellensteuer im Quellenstaat zurückfordern kannst (in der Schweiz z. B. über das Formular 85).
Meldepflichten
In Dänemark gibt es strenge Meldepflichten für Kapitalanlagen:
Ausländische Bankkonten und Depots:
- Müssen gemeldet werden, wenn der Gesamtwert über 100.000 DKK (ca. 13.400 EUR) liegt
- Meldung erfolgt in der jährlichen Steuererklärung
- Strafen bei Nichtmeldung: Bußgelder und Nachzahlungen mit Zinsen
Automatischer Informationsaustausch:
- Dänemark nimmt am Common Reporting Standard (CRS) teil
- Banken und Broker im Ausland melden deine Konten automatisch an die dänischen Steuerbehörden
- Das gilt für fast alle Länder weltweit (außer z. B. USA mit FATCA)
Was musst du melden:
- Kontonummer und Bank
- Kontostand zum Jahresende
- Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden, Kursgewinne)
- Depotbestand (bei Wertpapieren)
Wichtig: Die dänischen Steuerbehörden prüfen intensiv und gleichen die Daten mit internationalen Meldungen ab. Fehlende oder falsche Angaben können zu hohen Strafen führen.
Tipp für Auswanderer: Wenn du aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz nach Dänemark ziehst, solltest du:
- Alle Depots und Konten vor dem Umzug dokumentieren
- Die Anschaffungswerte deiner Wertpapiere festhalten (für spätere Kursgewinne)
- Im ersten Jahr in Dänemark alle ausländischen Konten melden
5. Immobiliensteuer
Die Besteuerung von Immobilien in Dänemark ist vielschichtig und umfasst sowohl laufende Abgaben als auch Steuern beim Kauf und Verkauf. Für Auswanderer, die Immobilien erwerben oder vermieten wollen, ist dieses Kapitel besonders wichtig.
Grundsteuer und jährliche Abgaben
In Dänemark gibt es zwei Arten von laufenden Immobiliensteuern:
1. Grundsteuer (Grundskyld):
- Wird von der Kommune erhoben
- Bemessungsgrundlage: Grundstückswert (nicht der Gebäudewert)
- Steuersatz: ca. 1,6 bis 3,4 % des Grundstückswerts (je nach Kommune)
- Durchschnitt: ca. 2,5 %
2. Gebäudesteuer (Dækningsafgift):
- Ebenfalls von der Kommune erhoben
- Bemessungsgrundlage: Gebäudewert
- Steuersatz: ca. 1 % des Gebäudewerts
- Gilt nur für gewerblich genutzte Immobilien und Ferienhäuser
Beispielrechnung:
Du kaufst ein Haus in Kopenhagen:
- Grundstückswert: 1.500.000 DKK (ca. 201.000 EUR)
- Gebäudewert: 2.000.000 DKK (ca. 268.000 EUR)
- Grundsteuer: 1.500.000 x 2,5 % = 37.500 DKK (ca. 5.030 EUR) pro Jahr
- Gebäudesteuer: entfällt (Wohnimmobilie)
Wichtig: Die Grundsteuer wird vierteljährlich eingezogen und ist eine laufende Belastung, die du nicht absetzen kannst (außer bei vermieteten Immobilien als Werbungskosten).
Bewertung: Die Bewertung erfolgt durch die öffentliche Bewertungsbehörde (Vurderingsstyrelsen). Diese legt alle paar Jahre neue Werte fest. Du kannst die Bewertung anfechten, wenn du sie für zu hoch hältst.
Grunderwerbsteuer beim Kauf
Beim Kauf einer Immobilie in Dänemark fällt die Grunderwerbsteuer (Tinglysningsafgift) an:
Steuersätze:
- 0,6 % des Kaufpreises für Wohnimmobilien
- 1,5 % des Kaufpreises für gewerbliche Immobilien
- Zusätzliche feste Gebühr: ca. 1.750 DKK (ca. 235 EUR) für die Eintragung ins Grundbuch
Beispielrechnung:
Kauf eines Hauses für 3.000.000 DKK (ca. 402.000 EUR):
- Grunderwerbsteuer (0,6 %): 18.000 DKK (ca. 2.410 EUR)
- Eintragungsgebühr: 1.750 DKK (ca. 235 EUR)
- Gesamtkosten: 19.750 DKK (ca. 2.645 EUR)
Zum Vergleich:
- Deutschland: 3,5 bis 6,5 % Grunderwerbsteuer (je nach Bundesland)
- Österreich: 3,5 % Grunderwerbsteuer
- Schweiz: 1 bis 3 % (je nach Kanton)
Dänemark ist hier deutlich günstiger als Deutschland oder Österreich, was den Immobilienkauf attraktiver macht.
Wertzuwachssteuer beim Verkauf
Beim Verkauf einer Immobilie fallen je nach Nutzung unterschiedliche Steuern an:
Selbstgenutzte Immobilie:
- Steuerfrei, wenn du die Immobilie selbst bewohnt hast
- Keine Haltefrist wie in Deutschland (dort 10 Jahre)
- Du musst die Immobilie nur tatsächlich genutzt haben
Vermietete Immobilie:
- Wertzuwachs wird besteuert (Ejendomsavancebeskatning)
- Steuersatz: bis zu 42 % auf den Gewinn
- Bemessungsgrundlage: Verkaufspreis minus Anschaffungskosten und Verbesserungen
Beispielrechnung:
Du verkaufst eine vermietete Wohnung:
- Kaufpreis vor 10 Jahren: 2.000.000 DKK
- Verkaufspreis heute: 3.500.000 DKK
- Wertzuwachs: 1.500.000 DKK (ca. 201.000 EUR)
- Steuer (42 %): 630.000 DKK (ca. 84.500 EUR)
- Netto-Gewinn: 870.000 DKK (ca. 116.700 EUR)
Wichtig: Du kannst Verbesserungskosten (z. B. Renovierungen, Anbauten) vom Wertzuwachs abziehen. Bewahre alle Belege auf!
Vermietungseinkünfte
Wenn du eine Immobilie vermietest, werden die Mieteinnahmen als normales Einkommen besteuert:
Besteuerung:
- Mieteinnahmen unterliegen der normalen Einkommensteuer (bis 52 %)
- Absetzbar: Zinsen, Instandhaltung, Verwaltungskosten, Abschreibung, Grundsteuer
Abschreibung (Afskrivning):
- Auf den Gebäudewert (nicht den Grundstückswert)
- Satz: 2 % pro Jahr linear
- Nur bei vermieteten Immobilien
Beispielrechnung:
Mieteinnahmen: 120.000 DKK (ca. 16.100 EUR) pro Jahr
- Zinsen: 30.000 DKK
- Grundsteuer: 20.000 DKK
- Instandhaltung: 15.000 DKK
- Abschreibung: 40.000 DKK (2 % von 2.000.000 DKK Gebäudewert)
- Zu versteuerndes Einkommen: 120.000 – 105.000 = 15.000 DKK
- Steuer (40 %): 6.000 DKK (ca. 805 EUR)
Wichtig: Die Abschreibung ist ein fiktiver Aufwand, der deine Steuerlast senkt, aber keine tatsächliche Ausgabe darstellt. Das macht Vermietung in Dänemark etwas attraktiver.
Steuervorteile bei Eigennutzung
Wenn du deine Immobilie selbst bewohnst, profitierst du von folgenden Vorteilen:
Keine Besteuerung der Wohnnutzung:
- Anders als früher (bis 2000) gibt es keine Eigennutzungsbesteuerung (früher: Lejeværdi) mehr
- Du musst also keine fiktive Miete als Einkommen versteuern
Steuerfreier Verkauf:
- Wenn du die Immobilie selbst bewohnt hast, ist der Verkauf steuerfrei
- Keine Haltefrist erforderlich
Hypothekenzinsen:
- Du kannst 33 % der Hypothekenzinsen von deiner Steuerschuld abziehen
- Das ist einer der wenigen steuerlichen Vorteile für Eigenheimbesitzer
Beispielrechnung:
Hypothekenzinsen: 50.000 DKK (ca. 6.710 EUR) pro Jahr
- Steuerlicher Abzug: 50.000 x 33 % = 16.500 DKK (ca. 2.210 EUR)
- Das reduziert deine Steuerlast direkt
Vergleich zu Deutschland: In Deutschland kannst du Hypothekenzinsen nicht absetzen (nur bei vermieteten Immobilien). Dänemark ist hier vorteilhafter für Eigenheimbesitzer.
Fazit: Die Immobilienbesteuerung in Dänemark ist komplex, aber für selbstgenutzte Immobilien durchaus fair. Vermieter müssen mit hoher Besteuerung der Einkünfte rechnen, profitieren aber von der Abschreibung.
6. Erbschafts- und Schenkungssteuer
Die Erbschafts- und Schenkungssteuer (Bo- og gaveafgift) in Dänemark ist moderat im Vergleich zu Deutschland, aber deutlich höher als in Österreich oder der Schweiz. Die Steuersätze hängen stark vom Verwandtschaftsgrad ab.
Steuersätze nach Verwandtschaftsgrad
Dänemark unterscheidet verschiedene Steuerklassen je nach Verwandtschaftsgrad:
Steuerklasse A (Enge Verwandte):
- Ehepartner: steuerfrei
- Kinder und Stiefkinder: 15 %
- Enkel: 15 % (wenn die Eltern bereits verstorben sind)
Steuerklasse B (Fernere Verwandte):
- Enkel (wenn Eltern noch leben): 15 %
- Geschwister: 15 %
- Neffen, Nichten: 15 %
Steuerklasse C (Nicht-Verwandte):
- Alle anderen Personen: 25 % bis 36,25 %
- Höherer Satz für sehr große Erbschaften
Besonderheit: Der Steuersatz für Ehepartner liegt bei 0 % – Ehepartner erben also komplett steuerfrei. Das ist ein großer Vorteil gegenüber Deutschland.
Freibeträge
Die Freibeträge in Dänemark sind großzügig:
Ehepartner:
- Komplett steuerfrei – kein Freibetrag, da 0 % Steuersatz
Kinder:
- Freibetrag: 329.500 DKK (ca. 44.200 EUR) pro Kind (Stand 2025)
- Gilt pro Elternteil
- Über dem Freibetrag: 15 %
Enkel:
- Freibetrag: 80.500 DKK (ca. 10.800 EUR)
- Gilt nur, wenn Eltern bereits verstorben sind
- Über dem Freibetrag: 15 %
Geschwister, Nicht-Verwandte:
- Freibetrag: 23.700 DKK (ca. 3.180 EUR)
- Über dem Freibetrag: 15 % bis 36,25 %
Zum Vergleich:
- Deutschland: Freibetrag für Kinder 400.000 EUR, Steuersatz 7 bis 30 %
- Österreich: Freibetrag für Kinder 100.000 EUR (bei nahen Verwandten oft steuerfrei)
- Schweiz: Keine bundesweite Erbschaftsteuer, kantonale Regelungen (oft steuerfrei für Ehepartner und Kinder)
Dänemark liegt hier im Mittelfeld – günstiger als Deutschland für große Erbschaften, aber teurer als Österreich oder die Schweiz.
Bewertung von Vermögen
Die Bewertung des Nachlasses erfolgt zum Verkehrswert (markedsværdi) zum Zeitpunkt des Todes:
Immobilien:
- Bewertung nach öffentlicher Bewertung (Vurderingsstyrelsen)
- Alternativ: Gutachten durch Sachverständigen
- Bei selbstgenutzten Immobilien: oft 15 % Abschlag auf den Verkehrswert möglich
Wertpapiere:
- Bewertung zum Kurswert am Todestag
- Bei nicht-börsennotierten Anteilen: Unternehmensbewertung erforderlich
Bankguthaben, Bargeld:
- Zum Nominalwert
Lebensversicherungen:
- Auszahlungen sind steuerfrei, wenn der Begünstigte im Versicherungsvertrag namentlich genannt ist
- Andernfalls: Teil des Nachlasses und steuerpflichtig
Internationale Aspekte
Wenn du als Auswanderer nach Dänemark ziehst oder von dort aus vererbst, gibt es einige internationale Besonderheiten:
Doppelbesteuerungsabkommen für Erbschaften:
- Dänemark hat kein Doppelbesteuerungsabkommen für Erbschaften mit Deutschland, Österreich oder der Schweiz
- Das bedeutet: Es kann zu Doppelbesteuerung kommen
Beispiel: Du lebst in Dänemark, besitzt aber eine Immobilie in Deutschland. Bei deinem Tod:
- Dänemark besteuert den gesamten Nachlass (inkl. deutscher Immobilie)
- Deutschland besteuert die in Deutschland belegene Immobilie ebenfalls
- Ergebnis: Doppelbesteuerung (allerdings kann die deutsche Steuer in Dänemark angerechnet werden)
Nachlassplanung für Auswanderer:
Wenn du nach Dänemark auswanderst, solltest du folgende Punkte beachten:
- Testament: Erstelle ein rechtsgültiges Testament nach dänischem Recht. Deutsche, österreichische oder Schweizer Testamente können in Dänemark anerkannt werden, sollten aber geprüft werden.
- Güterstand: Kläre mit deinem Ehepartner den Güterstand. Dänemark kennt verschiedene Modelle (Gütertrennung, Gütergemeinschaft etc.).
- Lebensversicherungen: Nutze Lebensversicherungen gezielt, um die Erbschaftsteuer zu senken (begünstigte Personen im Vertrag benennen).
- Schenkungen zu Lebzeiten: Durch rechtzeitige Schenkungen kannst du Freibeträge nutzen. Allerdings gilt in Dänemark eine 3-Jahres-Frist: Schenkungen innerhalb von 3 Jahren vor dem Tod werden dem Nachlass zugerechnet.
- Ausländisches Vermögen: Melde dein ausländisches Vermögen korrekt. Bei deinem Tod wird dieses in Dänemark besteuert.
Schenkungssteuer:
Die Schenkungssteuer in Dänemark folgt denselben Regeln wie die Erbschaftsteuer:
- Gleiche Steuersätze
- Gleiche Freibeträge
- 3-Jahres-Regel: Schenkungen innerhalb von 3 Jahren vor dem Tod werden dem Nachlass zugerechnet
Tipp: Wenn du größere Vermögen weitergeben möchtest, solltest du rechtzeitig planen und gegebenenfalls einen internationalen Steuerberater hinzuziehen.
7. Mehrwertsteuer / Umsatzsteuer
Die Mehrwertsteuer (moms) in Dänemark gehört zu den höchsten in Europa. Für Unternehmer und Selbstständige ist das System aber transparent und gut organisiert.
Regelsteuersatz und ermäßigte Sätze
Dänemark kennt im Gegensatz zu vielen anderen EU-Ländern nur einen einheitlichen Mehrwertsteuersatz:
Regelsteuersatz:
- 25 % auf fast alle Waren und Dienstleistungen
Besonderheit: Es gibt keine ermäßigten Sätze wie in Deutschland (7 %), Österreich (10 % / 13 %) oder der Schweiz (2,5 % / 3,8 %). Das macht das System einfacher, aber auch teurer für Verbraucher.
Ausnahmen (0 % Mehrwertsteuer):
- Exporte in Nicht-EU-Länder
- Innergemeinschaftliche Lieferungen (an Unternehmen in anderen EU-Ländern mit USt-ID)
- Internationale Dienstleistungen (nach B2B-Prinzip)
Von der Mehrwertsteuer befreit:
- Gesundheitsleistungen (Ärzte, Krankenhäuser)
- Bildungsleistungen (Schulen, Universitäten)
- Finanzdienstleistungen (Banken, Versicherungen)
- Vermietung von Wohnraum
- Postdienstleistungen
Zum Vergleich:
- Deutschland: 19 % (Regelsteuersatz), 7 % (ermäßigt)
- Österreich: 20 % (Regelsteuersatz), 10 % / 13 % (ermäßigt)
- Schweiz: 8,1 % (Regelsteuersatz), 2,6 % (ermäßigt)
Dänemark hat also die höchste Mehrwertsteuer im deutschsprachigen Raum.
Kleinunternehmerregelung
In Dänemark gibt es eine Kleinunternehmerregelung (fritagelse for moms), die ähnlich wie in Deutschland funktioniert:
Voraussetzungen:
- Jahresumsatz unter 50.000 DKK (ca. 6.710 EUR)
- Gilt automatisch, keine Anmeldung erforderlich
Vorteile:
- Du musst keine Mehrwertsteuer berechnen und abführen
- Keine Umsatzsteuererklärung notwendig
Nachteile:
- Du kannst keinen Vorsteuerabzug geltend machen
- Du darfst auf deinen Rechnungen keine Mehrwertsteuer ausweisen
Wichtig: Die Grenze von 50.000 DKK ist extrem niedrig (im Vergleich: Deutschland 22.000 EUR, Österreich 35.000 EUR, Schweiz 100.000 CHF). Die meisten Selbstständigen überschreiten diese Grenze schnell und sind damit umsatzsteuerpflichtig.
Empfehlung: Auch wenn du unter der Grenze bleibst, kann es sinnvoll sein, freiwillig zur Umsatzsteuerpflicht zu optieren – dann kannst du die Vorsteuer abziehen und zahlst unter Umständen weniger.
Umsatzsteuerpflicht für Unternehmer
Wenn dein Jahresumsatz über 50.000 DKK liegt, bist du umsatzsteuerpflichtig und musst:
1. Registrierung:
- Registriere dich beim Skattestyrelsen (Steuerbehörde)
- Du erhältst eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (CVR-Nummer)
- Registrierung kann online über Virk.dk erfolgen
2. Rechnungsstellung:
- Weise auf allen Rechnungen 25 % Mehrwertsteuer aus
- Rechnungen müssen bestimmte Pflichtangaben enthalten (Name, Adresse, CVR-Nummer, Leistungsbeschreibung, Netto-Betrag, Mehrwertsteuer)
3. Umsatzsteuervoranmeldung:
- Monatliche oder vierteljährliche Voranmeldung (abhängig von deinem Umsatz)
- Frist: spätestens am 25. des Folgemonats
- Abgabe erfolgt online über TastSelv
4. Vorsteuerabzug:
- Du kannst die Mehrwertsteuer auf deine Betriebsausgaben als Vorsteuer abziehen
- Voraussetzung: Die Ausgaben sind betrieblich veranlasst und du hast eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer
Beispielrechnung:
Umsatz im Quartal: 300.000 DKK (netto)
- Mehrwertsteuer auf Umsatz (25 %): 75.000 DKK
- Betriebsausgaben: 150.000 DKK (netto)
- Vorsteuer (25 %): 37.500 DKK
- Zahllast: 75.000 – 37.500 = 37.500 DKK (ca. 5.030 EUR)
Reverse-Charge-Verfahren
Das Reverse-Charge-Verfahren (omvendt betalingspligt) gilt in Dänemark wie in der gesamten EU bei grenzüberschreitenden B2B-Dienstleistungen:
Funktionsweise:
- Wenn du Dienstleistungen an ein Unternehmen in einem anderen EU-Land erbringst, stellst du die Rechnung ohne dänische Mehrwertsteuer aus
- Der Leistungsempfänger zahlt die Mehrwertsteuer in seinem Land selbst (Reverse Charge)
Voraussetzung:
- Der Empfänger muss ein Unternehmen sein
- Der Empfänger muss eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-ID) haben
- Du musst die USt-ID vor Rechnungsstellung über das VIES-System prüfen
Beispiel:
Du bist dänischer Webdesigner und erbringst eine Dienstleistung für ein deutsches Unternehmen:
- Rechnungsbetrag: 10.000 DKK (netto)
- Keine dänische Mehrwertsteuer
- Das deutsche Unternehmen zahlt die deutsche Mehrwertsteuer (19 %) selbst über das Reverse-Charge-Verfahren
Wichtig: Du musst die Zusammenfassende Meldung (Listing) einreichen, in der du alle grenzüberschreitenden B2B-Umsätze meldest.
Innergemeinschaftliche Lieferungen:
Wenn du Waren in andere EU-Länder lieferst, gilt:
- Lieferung an Unternehmen: 0 % Mehrwertsteuer (innergemeinschaftliche Lieferung)
- Lieferung an Privatpersonen: 25 % dänische Mehrwertsteuer (oder Versandhandelsregelung ab bestimmten Grenzen)
Tipp: Bei grenzüberschreitenden Geschäften solltest du dich von einem Steuerberater beraten lassen. Die Regelungen sind komplex und Fehler können teuer werden.
8. Weitere relevante Steuern
Neben den Hauptsteuern gibt es in Dänemark einige weitere Steuern und Abgaben, die für Auswanderer relevant sein können.
Luxussteuer
Dänemark erhebt keine klassische Luxussteuer auf teure Waren wie Schmuck, Uhren oder Kunstwerke. Allerdings gibt es Sondersteuern auf bestimmte Produkte, die als „Luxus“ gelten können:
Registrierungssteuer auf Fahrzeuge (Registreringsafgift):
- Eine der höchsten weltweit: bis zu 150 % des Kaufpreises
- Gilt für neue und gebrauchte Fahrzeuge
- Details siehe nächster Abschnitt (Kfz-Steuer)
Alkohol- und Tabaksteuer:
- Sehr hoch im europäischen Vergleich
- Alkohol: ca. 3 bis 20 DKK pro Liter (je nach Art)
- Zigaretten: ca. 20 DKK pro Packung Steuern
Süßigkeiten- und Schokoladensteuer:
- Steuer auf zuckerhaltige Produkte
- Satz: ca. 1,64 DKK pro kg Zucker
Kfz-Steuer
Die Kfz-Besteuerung in Dänemark ist extrem hoch und besteht aus zwei Teilen:
1. Registrierungssteuer (Registreringsafgift):
Diese einmalige Steuer fällt beim Erstkauf eines Fahrzeugs an:
Berechnung (ab 2025):
- Bis 65.000 DKK Fahrzeugwert: 25 %
- Über 65.000 DKK: 85 % auf den übersteigenden Betrag
- Zusätzlich: Umweltkomponente je nach CO₂-Ausstoß (Abschlag für Elektroautos, Zuschlag für große Verbrenner)
Beispielrechnung:
Neuwagen mit Kaufpreis 400.000 DKK (ca. 53.700 EUR):
- Bis 65.000 DKK: 25 % = 16.250 DKK
- Über 65.000 DKK (335.000 DKK): 85 % = 284.750 DKK
- Registrierungssteuer: 301.000 DKK (ca. 40.400 EUR)
- Gesamtpreis: 701.000 DKK (ca. 94.100 EUR)
Das bedeutet: Ein Auto wird durch diese Steuer mehr als doppelt so teuer!
Elektroautos:
- Bis 2025: Stufenweise Reduzierung der Steuerbefreiung
- Ab 2025: Volle Registrierungssteuer auch für E-Autos (vorher Rabatt)
Gebrauchtwagen:
- Ebenfalls steuerpflichtig, aber mit Abschlägen je nach Alter und Zustand
2. Jährliche Kfz-Steuer (Vægtafgift):
Die laufende Kfz-Steuer wird halbjährlich erhoben und richtet sich nach:
- Gewicht des Fahrzeugs
- Kraftstoffart (Benzin, Diesel, Elektro)
Benzin-Pkw: ca. 380 bis 1.130 DKK (ca. 51 bis 152 EUR) pro Halbjahr Diesel-Pkw: ca. 1.050 bis 3.170 DKK (ca. 141 bis 425 EUR) pro Halbjahr Elektroautos: ca. 330 bis 1.020 DKK (ca. 44 bis 137 EUR) pro Halbjahr
Zum Vergleich:
- Deutschland: Keine Registrierungssteuer, Kfz-Steuer ca. 100 bis 300 EUR pro Jahr
- Österreich: Keine Registrierungssteuer, Kfz-Steuer ca. 100 bis 600 EUR pro Jahr
- Schweiz: Kantonale Kfz-Steuer, meist 200 bis 500 CHF pro Jahr
Dänemark ist damit das mit Abstand teuerste Land für Autofahrer in Europa.
Tipp: Viele Dänen kaufen gebrauchte Autos oder nutzen Leasing-Modelle. Fahrräder sind in Dänemark extrem beliebt – auch wegen der hohen Autokosten.
Touristensteuer
Dänemark erhebt keine separate Touristensteuer (Übernachtungssteuer) wie z. B. Spanien, Portugal oder Italien. Die Mehrwertsteuer von 25 % gilt auch für Hotelübernachtungen.
Aber: Einige Kommunen denken über die Einführung einer lokalen Touristensteuer nach – bisher ist das aber nicht umgesetzt.
Sondersteuern
Energiesteuer:
- Strom: ca. 0,90 DKK pro kWh (ca. 0,12 EUR)
- Gas: ca. 2,60 DKK pro m³
- Heizöl: ca. 3,50 DKK pro Liter
Wassersteuer:
- Keine direkte Wassersteuer, aber hohe Wasserpreise (inkl. Abwasser)
- Durchschnitt: ca. 60 bis 80 DKK pro m³ (ca. 8 bis 11 EUR)
Müllgebühren:
- Werden von den Kommunen erhoben
- Durchschnitt: ca. 2.000 bis 3.000 DKK (ca. 270 bis 400 EUR) pro Jahr für ein Einfamilienhaus
Umweltsteuern:
- CO₂-Steuer auf fossile Brennstoffe
- Plastiktütensteuer
- Verpackungssteuer
Wichtig: Diese Abgaben sind nicht direkt „Steuern“ im klassischen Sinne, sondern Gebühren für öffentliche Leistungen. Sie werden aber oft als Teil der Gesamtsteuerlast wahrgenommen.
9. Steueroptimierung für Auswanderer
Auch in einem Hochsteuerland wie Dänemark gibt es legale Möglichkeiten, die Steuerlast zu senken. Hier sind die wichtigsten Strategien für Auswanderer.
Legale Gestaltungsmöglichkeiten
1. Nutzung von Doppelbesteuerungsabkommen:
Wenn du Einkünfte aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz beziehst, solltest du:
- Die Freistellungs- oder Anrechnungsmethode nutzen
- Bei Renteneinkünften prüfen, ob eine Besteuerung im Herkunftsland günstiger ist
- Dich von einem grenzüberschreitend tätigen Steuerberater beraten lassen
2. Wahl der richtigen Rechtsform:
Für Selbstständige und Unternehmer:
- ApS gründen (Kapitalgesellschaft) statt als Einzelunternehmer zu arbeiten
- Vorteil: 22 % Körperschaftsteuer statt bis zu 52 % Einkommensteuer
- Nachteil: Höherer Verwaltungsaufwand
3. Betriebliche Altersvorsorge:
- Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge (Arbejdsmarkedspension) sind steuerlich absetzbar
- Du kannst bis zu 18 % deines Bruttogehalts einzahlen (steuerlich absetzbar)
- Die Auszahlung im Rentenalter wird dann besteuert (aber oft zu einem niedrigeren Satz)
4. Hypothekenzinsen absetzen:
Eigenheimbesitzer können 33 % der Hypothekenzinsen von der Steuerschuld abziehen. Das ist ein wichtiger Vorteil gegenüber Deutschland.
5. Pensionszahlungen in Holding-Strukturen:
Für Unternehmer:
- Gründe eine Holding-Gesellschaft, die Anteile an deinem operativen Unternehmen hält
- Dividenden zwischen Mutter- und Tochtergesellschaft sind in Dänemark steuerfrei (Schachtelprivileg)
- So kannst du Gewinne im Unternehmen halten und später mit geringerer Steuerbelastung entnehmen
Timing des Umzugs
Der Zeitpunkt deiner Auswanderung nach Dänemark kann erhebliche steuerliche Auswirkungen haben:
1. Umzug zum Jahresbeginn:
- Vorteil: Du bist das gesamte Jahr in Dänemark steuerpflichtig und kannst alle Freibeträge voll nutzen
- Nachteil: Höhere Steuerbelastung für das gesamte Jahr
2. Umzug zum Jahresende:
- Vorteil: Du bist nur für wenige Monate in Dänemark steuerpflichtig
- Nachteil: Freibeträge werden nur anteilig gewährt
3. Wegzug aus Deutschland / Österreich:
- Prüfe die Wegzugsbesteuerung (bei Beteiligungen über 1 %)
- Kläre, ob noch Nachzahlungen für das Wegzugsjahr fällig werden
- Melde dich korrekt ab, um Doppelbesteuerung zu vermeiden
4. Kapitalgewinne vor dem Umzug realisieren:
- Wenn du große Kursgewinne hast, kann es sinnvoll sein, diese vor dem Umzug nach Dänemark zu realisieren
- In Deutschland gilt eine Spekulationsfrist von 1 Jahr für Aktien – danach sind Gewinne steuerfrei
- In Dänemark werden Kursgewinne immer besteuert (27 % / 42 %)
Beispiel:
Du hast Aktien mit einem nicht realisierten Gewinn von 100.000 EUR:
- Verkauf in Deutschland (nach Spekulationsfrist): steuerfrei
- Verkauf in Dänemark: 27.000 bis 42.000 EUR Steuer
Tipp: Plane deinen Umzug steuerlich genau und verkaufe große Positionen vor dem Wegzug.
Günstige Unternehmensformen
Für Selbstständige und Unternehmer gibt es verschiedene Rechtsformen in Dänemark. Die Wahl der richtigen Form kann erhebliche Steuervorteile bringen:
1. Einzelunternehmer (Enkeltmandsvirksomhed):
- Vorteil: Einfache Gründung, keine Mindestkapitalanforderung
- Nachteil: Gewinne werden als persönliches Einkommen besteuert (bis 52 %)
- Geeignet für: Kleine Freelancer, Nebenerwerb
2. ApS (Anpartsselskab – ähnlich GmbH):
- Vorteil: 22 % Körperschaftsteuer auf Unternehmensebene
- Mindestkapital: 40.000 DKK (ca. 5.400 EUR)
- Geeignet für: Selbstständige mit höheren Gewinnen, die Steuern sparen wollen
3. A/S (Aktieselskab – ähnlich AG):
- Vorteil: 22 % Körperschaftsteuer, besseres Image
- Mindestkapital: 400.000 DKK (ca. 53.700 EUR)
- Geeignet für: Große Unternehmen, wenn externes Kapital eingeworben werden soll
Steuervergleich (Einzelunternehmer vs. ApS):
| Rechtsform | Gewinn | Steuer Unternehmensebene | Steuer Privatentnahme | Gesamtsteuer | Nettoeinkommen |
|---|---|---|---|---|---|
| Einzelunternehmer | 500.000 DKK | 0 DKK | 260.000 DKK (52 %) | 260.000 DKK | 240.000 DKK |
| ApS | 500.000 DKK | 110.000 DKK (22 %) | 74.850 DKK (Dividende) | 184.850 DKK | 315.150 DKK |
Ersparnis bei ApS: 75.150 DKK (ca. 10.090 EUR)
Wichtig: Die Gründung einer ApS lohnt sich meist ab einem Gewinn von 200.000 bis 300.000 DKK (ca. 27.000 bis 40.000 EUR) pro Jahr.
Nutzung von Steuerfreibeträgen
Grundfreibetrag und Beschäftigungsfreibetrag:
- Nutze den Personfradrag (49.700 DKK) und den Beskæftigelsesfradrag (bis 49.200 DKK)
- Zusammen kannst du fast 100.000 DKK (ca. 13.400 EUR) steuerfrei verdienen
Pendlerpauschale:
- Wenn du täglich zur Arbeit fährst, nutze die Befordringsfradrag
- Bei 40 km Entfernung kannst du ca. 15.000 DKK (ca. 2.010 EUR) Steuern sparen
Kapitaleinkünfte:
- Halte dich unter den Grenzen von 61.000 DKK für Dividenden bzw. 48.300 DKK für Zinsen, um den niedrigeren Steuersatz zu nutzen
- Bei Ehepaaren: Verdoppelt die Freibeträge durch geschickte Aufteilung
Betriebsausgaben:
- Als Selbstständiger: Setze alle betrieblichen Ausgaben ab
- Home-Office: Anteilige Wohnkosten absetzen
Holding-Strukturen
Für erfolgreiche Unternehmer kann eine Holding-Struktur erhebliche Steuervorteile bringen:
Funktionsweise:
- Gründe eine Holding-ApS (Muttergesellschaft)
- Die Holding hält 100 % der Anteile an deiner operativen ApS (Tochtergesellschaft)
- Die operative ApS zahlt Gewinne als Dividende an die Holding
- Dividenden zwischen Mutter und Tochter sind steuerfrei (Schachtelprivileg)
Vorteile:
- Gewinne können in der Holding steuerfrei akkumuliert werden
- Du kannst das Kapital reinvestieren, ohne Steuern zu zahlen
- Auszahlung an dich persönlich erfolgt erst später (und kann gestreckt werden, um Steuersätze zu optimieren)
Beispiel:
Ohne Holding:
- Operative ApS: 500.000 DKK Gewinn
- Körperschaftsteuer (22 %): 110.000 DKK
- Dividende an dich: 390.000 DKK
- Dividendensteuer (42 %): 163.800 DKK
- Netto: 226.200 DKK
Mit Holding:
- Operative ApS: 500.000 DKK Gewinn
- Körperschaftsteuer (22 %): 110.000 DKK
- Dividende an Holding: 390.000 DKK (steuerfrei)
- Holding kann 390.000 DKK reinvestieren oder für spätere Auszahlung sparen
Wichtig: Holding-Strukturen sind komplex und sollten nur mit professioneller Beratung eingerichtet werden. Sie lohnen sich meist ab einem Gewinn von 1 Million DKK (ca. 134.000 EUR) pro Jahr.
10. Steuererklärung und Fristen
Die dänische Steuererklärung ist deutlich einfacher als in Deutschland, da viele Daten bereits vorab von den Behörden erfasst werden. Trotzdem gibt es einige wichtige Punkte zu beachten.
Abgabefristen
Die reguläre Abgabefrist für die Steuererklärung (Selvangivelse) ist der 1. Mai des Folgejahres.
Wichtige Fristen:
- 1. Mai: Normale Steuererklärung (für das Vorjahr)
- 1. Juli: Frist für Steuererklärungen mit ausländischen Einkünften oder komplexen Sachverhalten
- 1. September: Verlängerte Frist, wenn ein Steuerberater beauftragt ist
Besonderheit: Die dänische Steuerbehörde (Skattestyrelsen) erstellt eine Vorabsteuererklärung (Årsopgørelse), die bereits alle Daten enthält, die den Behörden bekannt sind (z. B. Gehalt, Zinsen, Dividenden von dänischen Banken). Du musst diese nur noch prüfen und ergänzen.
Tipp: Auch wenn die meisten Daten bereits erfasst sind, solltest du die Steuererklärung sorgfältig prüfen – Fehler können zu Nachzahlungen oder entgangenen Erstattungen führen.
Benötigte Unterlagen
Für die Steuererklärung brauchst du folgende Unterlagen:
Arbeitnehmer:
- Lohnsteuerbescheinigung (Årsopgørelse) – wird automatisch vom Arbeitgeber an die Steuerbehörde übermittelt
- Belege für absetzbare Kosten (Gewerkschaftsbeiträge, Fahrtkosten, Fortbildungen)
Selbstständige / Unternehmer:
- Jahresabschluss (Regnskab)
- Gewinn- und Verlustrechnung
- Belege für Betriebsausgaben
- Umsatzsteuervoranmeldungen
Kapitalanleger:
- Depotauszüge (Jahresendauszug)
- Steuerbescheinigungen von ausländischen Banken
- Nachweis über Quellensteuer im Ausland
Rentner:
- Rentenbescheid aus Deutschland / Österreich / Schweiz
- Nachweis über gezahlte Steuern im Ausland (falls zutreffend)
Immobilienbesitzer:
- Grundsteuerbescheid
- Hypothekenzinsauszug
- Mieteinnahmen und Ausgaben (bei Vermietung)
Wichtig: Alle Belege müssen mindestens 5 Jahre aufbewahrt werden. Die dänischen Steuerbehörden können rückwirkend prüfen.
Online-Portale
Die Steuererklärung in Dänemark erfolgt ausschließlich online über das Portal TastSelv (www.tastselv.skat.dk).
Funktionen von TastSelv:
- Vorabsteuererklärung ansehen und prüfen
- Ergänzungen und Korrekturen vornehmen
- Steuerbescheid (Årsopgørelse) abrufen
- Steuerzahlungen und Erstattungen einsehen
- Einspruch einlegen (falls notwendig)
Anmeldung:
- Mit NemID oder MitID (elektronische Identifikation)
- Jeder Einwohner Dänemarks erhält automatisch eine CPR-Nummer (Personenkennziffer), die für alle Behördenkontakte notwendig ist
Wichtig: Ohne NemID / MitID kannst du keine Steuererklärung abgeben. Beantrage dies rechtzeitig nach deiner Ankunft in Dänemark.
Mobile App: Es gibt auch eine App für TastSelv, mit der du die Steuererklärung bequem vom Smartphone aus einreichen kannst.
Notwendigkeit eines Steuerberaters
Wann brauchst du einen Steuerberater?
Für die meisten Arbeitnehmer ist ein Steuerberater nicht notwendig, da:
- Die Vorabsteuererklärung bereits fast vollständig ist
- Das System einfach und transparent ist
- Die meisten Abzüge automatisch erfasst werden
Ein Steuerberater ist sinnvoll für:
- Selbstständige und Unternehmer: Komplexe Buchführung, Jahresabschluss, Steueroptimierung
- Grenzgänger: Grenzüberschreitende Sachverhalte, Doppelbesteuerungsabkommen
- Kapitalanleger mit ausländischen Depots: Anrechnung von Quellensteuer, komplexe Kapitalerträge
- Immobilienbesitzer mit Vermietung: Abschreibungen, Werbungskosten
- Auswanderer im ersten Jahr: Klärung von Residenzfragen, Wegzugsbesteuerung
Kosten:
- Stundensatz: ca. 1.000 bis 2.000 DKK (ca. 135 bis 270 EUR)
- Pauschale für einfache Steuererklärung: ca. 3.000 bis 5.000 DKK (ca. 400 bis 670 EUR)
- Komplexe Fälle (Unternehmer): 10.000 DKK und mehr (ca. 1.340 EUR)
Tipp: Im ersten Jahr nach der Auswanderung ist eine Beratung oft sehr sinnvoll, um alle Feinheiten zu klären. Danach kannst du die Steuererklärung meist selbst machen.
Strafen bei Verspätung
Wenn du die Abgabefrist versäumst, drohen folgende Konsequenzen:
Verspätungszuschlag:
- 200 DKK (ca. 27 EUR) pro angefangener Woche nach Fristablauf
- Maximal 5.000 DKK (ca. 670 EUR)
Schätzung durch die Steuerbehörde:
- Wenn du die Steuererklärung gar nicht einreichst, schätzt die Steuerbehörde dein Einkommen
- Diese Schätzung fällt meist ungünstig aus (hohe Steuernachzahlung)
- Du kannst danach noch eine korrigierte Steuererklärung einreichen
Zinsen:
- Auf Nachzahlungen werden Zinsen berechnet (aktuell ca. 6 bis 8 % pro Jahr)
- Bei Erstattungen erhältst du ebenfalls Zinsen (meist niedriger)
Strafrechtliche Konsequenzen:
- Bei vorsätzlicher Steuerhinterziehung: Geldstrafen oder Haft
- Auch grob fahrlässige Fehler können bestraft werden
Wichtig: Wenn du die Frist nicht einhalten kannst, kontaktiere die Steuerbehörde rechtzeitig und bitte um Fristverlängerung. Das ist meist problemlos möglich.
Tipp: Nutze die Möglichkeit, einen Steuerberater zu beauftragen – dann verlängert sich die Frist automatisch bis zum 1. September.
11. Sozialversicherungsbeiträge
Ein großer Unterschied zu Deutschland und Österreich: In Dänemark sind die Sozialversicherungsbeiträge deutlich niedriger und teilweise bereits in der Einkommensteuer enthalten. Das macht das System einfacher, aber auch die Gesamtbelastung muss betrachtet werden.
Krankenversicherung
In Dänemark gibt es eine steuerfinanzierte gesetzliche Krankenversicherung – das bedeutet:
- Keine separaten Krankenversicherungsbeiträge für Arbeitnehmer
- Die Krankenversicherung wird durch die Einkommensteuer finanziert
- Jeder Einwohner mit CPR-Nummer ist automatisch versichert
Leistungen:
- Freie Arztwahl beim Hausarzt (praktiserende læge)
- Überweisung zu Fachärzten durch Hausarzt
- Krankenhausbehandlung: kostenlos
- Medikamente: teilweise zuzahlungspflichtig (mit Obergrenzen)
- Zahnbehandlung: nur für Kinder kostenlos, Erwachsene zahlen selbst
Vergleich zu Deutschland:
- Deutschland: Arbeitnehmer zahlen ca. 7,3 % + Zusatzbeitrag (insgesamt ca. 8 %), Arbeitgeber 7,3 %
- Dänemark: Keine separaten Beiträge, aber hohe Einkommensteuer
Wichtig: Viele Dänen schließen private Zusatzversicherungen ab, um z. B. Zahnarztkosten oder freie Krankenhauswahl zu haben.
Rentenversicherung
Auch die Rentenversicherung funktiert in Dänemark anders als in Deutschland oder Österreich:
1. Staatliche Volksrente (Folkepension):
- Steuerfinanziert, keine separaten Beiträge
- Anspruch nach 40 Jahren Wohnsitz in Dänemark
- Voller Rentenbetrag: ca. 7.800 DKK (ca. 1.050 EUR) pro Monat (Stand 2025)
- Bei kürzerer Aufenthaltsdauer: anteilige Rente
2. Betriebliche Altersvorsorge (Arbejdsmarkedspension / ATP):
- Pflichtbeitrag für Arbeitnehmer: ca. 1.135 DKK (ca. 152 EUR) pro Jahr
- Arbeitgeber zahlt ca. 2.270 DKK (ca. 304 EUR) pro Jahr
- Sehr niedrig im Vergleich zu Deutschland
3. Zusätzliche betriebliche Altersvorsorge:
- Die meisten Arbeitgeber zahlen 8 % des Bruttogehalts in eine betriebliche Altersvorsorge ein
- Arbeitnehmer zahlen meist 4 % dazu
- Diese Beiträge sind steuerlich absetzbar
Vergleich zu Deutschland:
- Deutschland: 18,6 % Rentenversicherung (je 9,3 % Arbeitnehmer und Arbeitgeber)
- Dänemark: Ca. 12 % betriebliche Altersvorsorge (freiwillig, aber üblich)
Wichtig: Das dänische Rentensystem basiert stark auf Kapitaldeckung (betriebliche Altersvorsorge), nicht auf Umlageverfahren wie in Deutschland. Das macht es langfristig stabiler, aber du musst selbst vorsorgen.
Arbeitslosenversicherung
Die Arbeitslosenversicherung in Dänemark ist freiwillig und wird über Arbeitslosenkassen (A-kasser) organisiert:
Beiträge:
- Ca. 500 bis 700 DKK (ca. 67 bis 94 EUR) pro Monat
- Abhängig von der gewählten Kasse (meist nach Branche organisiert)
Leistungen:
- Arbeitslosengeld: bis zu 90 % des vorherigen Gehalts (maximal ca. 20.400 DKK bzw. 2.740 EUR pro Monat)
- Dauer: bis zu 2 Jahre
- Voraussetzung: Mindestens 1 Jahr Mitgliedschaft in der A-kasse
Vergleich zu Deutschland:
- Deutschland: Pflichtbeitrag von 2,6 % (je 1,3 % Arbeitnehmer und Arbeitgeber)
- Dänemark: Freiwillig, aber günstiger
Wichtig: Wenn du nicht Mitglied einer A-kasse bist, hast du keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Du erhältst dann nur die Sozialhilfe (Kontanthjælp), die deutlich niedriger ist (ca. 12.000 DKK bzw. 1.610 EUR pro Monat).
Tipp: Als Auswanderer solltest du dich direkt nach Ankunft in einer A-kasse anmelden, um im Fall der Arbeitslosigkeit abgesichert zu sein.
Pflegeversicherung
Anders als in Deutschland gibt es in Dänemark keine separate Pflegeversicherung. Die Pflegekosten werden durch Steuern finanziert:
- Häusliche Pflege: kostenlos
- Pflegeheime: teils zuzahlungspflichtig (je nach Einkommen und Vermögen)
Vergleich zu Deutschland:
- Deutschland: Pflegeversicherung 3,4 % (je 1,7 % Arbeitnehmer und Arbeitgeber)
- Dänemark: Keine separaten Beiträge
Wichtig: Die Qualität der Pflege in Dänemark ist hoch, aber die Kosten werden durch die hohe Einkommensteuer finanziert.
Gesamtbelastung vs. DACH-Länder
Vergleich der Sozialversicherungsbeiträge:
| Land | Krankenversicherung | Rentenversicherung | Arbeitslosenversicherung | Pflegeversicherung | Gesamt |
|---|---|---|---|---|---|
| Dänemark | 0 % (steuerfinanziert) | 12 % (freiwillig) | 0,5 % (freiwillig) | 0 % (steuerfinanziert) | ca. 12,5 % |
| Deutschland | 15,9 % | 18,6 % | 2,6 % | 3,4 % | 40,5 % |
| Österreich | 14,6 % | 22,8 % | 6 % | 0 % | 43,4 % |
| Schweiz | 5,5 % (je nach Kasse) | 10,6 % | 2,2 % | 0 % | ca. 18 % |
Wichtig: Die niedrigen Sozialversicherungsbeiträge in Dänemark sind irreführend, da die Kranken- und Pflegeversicherung über die hohe Einkommensteuer finanziert wird. Die Gesamtbelastung (Steuern + Sozialversicherung) ist in Dänemark höher als in Deutschland oder Österreich.
Beispielrechnung:
Bruttogehalt: 50.000 DKK (ca. 6.710 EUR) pro Monat
Dänemark:
- Einkommensteuer: ca. 40 % = 20.000 DKK
- Sozialversicherung: ca. 12 % = 6.000 DKK
- Gesamtbelastung: 52 % = 26.000 DKK
- Netto: 24.000 DKK (ca. 3.220 EUR)
Deutschland:
- Einkommensteuer: ca. 25 % = 12.500 DKK
- Sozialversicherung: ca. 20 % = 10.000 DKK
- Gesamtbelastung: 45 % = 22.500 DKK
- Netto: 27.500 DKK (ca. 3.690 EUR)
Fazit: In Dänemark bleibt trotz niedriger Sozialversicherungsbeiträge weniger netto übrig als in Deutschland – wegen der deutlich höheren Einkommensteuer.
12. Vergleich zu Deutschland, Schweiz und Österreich
Für Auswanderer aus den DACH-Ländern ist ein direkter Steuervergleich besonders wichtig. Hier siehst du, wie Dänemark im Vergleich zu Deutschland, Österreich und der Schweiz abschneidet.
Tabellarischer Vergleich der Steuerbelastung
| Steuerart | Dänemark | Deutschland | Österreich | Schweiz |
|---|---|---|---|---|
| Einkommensteuer (Spitzensatz) | 52 % (ab ca. 76.000 EUR) | 45 % (ab 277.826 EUR) | 55 % (ab 1.000.000 EUR) | 40 % (je nach Kanton) |
| Kapitalertragssteuer | 27 % bis 42 % | 26,375 % (inkl. Soli) | 27,5 % | 35 % (Quellensteuer) |
| Mehrwertsteuer | 25 % | 19 % / 7 % | 20 % / 10 % | 8,1 % / 2,6 % |
| Körperschaftsteuer | 22 % | ca. 30 % (15 % + Gewerbesteuer) | 25 % | 12 % bis 21 % (je nach Kanton) |
| Vermögensteuer | Keine | Keine | Keine | 0,3 % bis 1 % (je nach Kanton) |
| Erbschaftsteuer | 15 % bis 36 % | 7 % bis 30 % | variabel nach Bundesland | 0 % bis 50 % (je nach Kanton) |
| Grunderwerbsteuer | 0,6 % | 3,5 % bis 6,5 % | 3,5 % | 1 % bis 3 % |
| Sozialversicherung (Arbeitnehmer) | ca. 12 % | ca. 20 % | ca. 18 % | ca. 6 % |
| Gesamtbelastung (50.000 EUR Brutto) | ca. 45 % | ca. 38 % | ca. 37 % | ca. 25 % |
Beispielrechnungen für verschiedene Einkommensklassen
1. Arbeitnehmer mit 40.000 EUR Bruttojahresgehalt:
| Land | Einkommensteuer | Sozialversicherung | Gesamtbelastung | Nettoeinkommen |
|---|---|---|---|---|
| Dänemark | 9.600 EUR (24 %) | 4.800 EUR (12 %) | 14.400 EUR (36 %) | 25.600 EUR |
| Deutschland | 7.200 EUR (18 %) | 8.000 EUR (20 %) | 15.200 EUR (38 %) | 24.800 EUR |
| Österreich | 6.800 EUR (17 %) | 7.200 EUR (18 %) | 14.000 EUR (35 %) | 26.000 EUR |
| Schweiz | 4.000 EUR (10 %) | 2.400 EUR (6 %) | 6.400 EUR (16 %) | 33.600 EUR |
2. Arbeitnehmer mit 80.000 EUR Bruttojahresgehalt:
| Land | Einkommensteuer | Sozialversicherung | Gesamtbelastung | Nettoeinkommen |
|---|---|---|---|---|
| Dänemark | 32.000 EUR (40 %) | 9.600 EUR (12 %) | 41.600 EUR (52 %) | 38.400 EUR |
| Deutschland | 24.000 EUR (30 %) | 12.000 EUR (15 %) | 36.000 EUR (45 %) | 44.000 EUR |
| Österreich | 28.000 EUR (35 %) | 14.400 EUR (18 %) | 42.400 EUR (53 %) | 37.600 EUR |
| Schweiz | 16.000 EUR (20 %) | 4.800 EUR (6 %) | 20.800 EUR (26 %) | 59.200 EUR |
3. Selbstständiger mit 100.000 EUR Gewinn (über ApS in Dänemark):
| Land | Unternehmenssteuer | Dividendensteuer | Gesamtbelastung | Netto nach allen Steuern |
|---|---|---|---|---|
| Dänemark | 22.000 EUR (22 %) | 29.000 EUR (ca. 37 %) | 51.000 EUR (51 %) | 49.000 EUR |
| Deutschland | 30.000 EUR (30 %) | 18.000 EUR (26 %) | 48.000 EUR (48 %) | 52.000 EUR |
| Österreich | 25.000 EUR (25 %) | 20.600 EUR (27,5 %) | 45.600 EUR (45,6 %) | 54.400 EUR |
| Schweiz | 15.000 EUR (15 %) | 23.000 EUR (27 %) | 38.000 EUR (38 %) | 62.000 EUR |
4. Rentner mit 30.000 EUR Jahresrente:
| Land | Steuerbelastung | Nettorente |
|---|---|---|
| Dänemark | 6.000 EUR (20 %) | 24.000 EUR |
| Deutschland | 3.000 EUR (10 %) | 27.000 EUR |
| Österreich | 2.500 EUR (8 %) | 27.500 EUR |
| Schweiz | 1.500 EUR (5 %) | 28.500 EUR |
Pro und Contra aus steuerlicher Sicht
Pro Dänemark:
- ✅ Keine Vermögensteuer (im Gegensatz zur Schweiz)
- ✅ Keine Gewerbesteuer für Selbstständige
- ✅ Niedrige Körperschaftsteuer (22 %) für Unternehmen
- ✅ Niedrige Grunderwerbsteuer (0,6 %) beim Immobilienkauf
- ✅ Transparentes und einfaches Steuersystem
- ✅ Hypothekenzinsen absetzbar (33 %)
- ✅ Exzellente öffentliche Leistungen (Gesundheit, Bildung, Infrastruktur)
Contra Dänemark:
- ❌ Sehr hohe Einkommensteuer (bis 52 %) – höher als Deutschland oder Schweiz
- ❌ Höchste Mehrwertsteuer in Europa (25 %)
- ❌ Hohe Kapitalertragssteuer (bis 42 %) – höher als Deutschland
- ❌ Extrem hohe Kfz-Steuer (Registrierungssteuer bis 150 %)
- ❌ Keine Spekulationsfrist bei Aktien – jeder Gewinn wird besteuert
- ❌ Lagerbesteuerung bei thesaurierenden ETFs
- ❌ Hohe Besteuerung von Renten – ungünstig für Rentner aus DACH-Ländern
Fazit:
Für wen ist Dänemark steuerlich attraktiv?
- Unternehmer mit Kapitalgesellschaften (wegen niedriger Körperschaftsteuer)
- Vermögende ohne laufende Einkünfte (wegen fehlender Vermögensteuer)
- Menschen mit mittlerem Einkommen, die exzellente öffentliche Leistungen schätzen
Für wen ist Dänemark steuerlich unattraktiv?
- Gutverdiener (wegen hoher Einkommensteuer ab 76.000 EUR)
- Rentner (wegen hoher Besteuerung von Renten)
- Kapitalanleger (wegen hoher Kapitalertragssteuer und Lagerbesteuerung bei ETFs)
- Autofahrer (wegen extremer Kfz-Steuer)
Schweiz bleibt das steuerlich attraktivste Land für Gutverdiener und Vermögende, gefolgt von Österreich für mittlere Einkommen. Deutschland liegt steuerlich zwischen Dänemark und der Schweiz. Dänemark ist vor allem für Unternehmer mit Kapitalgesellschaften interessant, aber für Arbeitnehmer, Rentner und Investoren eher unattraktiv.
Fazit
Für welche Auswanderer-Typen lohnt sich Dänemark steuerlich?
Dänemark lohnt sich steuerlich für:
- Unternehmer mit Kapitalgesellschaften:
- Die niedrige Körperschaftsteuer von 22 % macht Dänemark attraktiv
- Holding-Strukturen ermöglichen steueroptimierte Gewinnthesaurierung
- Fehlende Gewerbesteuer ist ein Vorteil gegenüber Deutschland
- Aber: Hohe Dividendenbesteuerung bei Auszahlung an Privatpersonen
- Vermögende ohne hohe laufende Einkünfte:
- Keine Vermögensteuer (im Gegensatz zur Schweiz)
- Bereits aufgebautes Vermögen wird nicht besteuert
- Nur Erträge sind steuerpflichtig
- Aber: Kapitalerträge werden hoch besteuert
- Menschen, die exzellente öffentliche Leistungen schätzen:
- Kostenlose Gesundheitsversorgung
- Kostenlose Bildung (auch Universitäten)
- Hervorragende Infrastruktur
- Soziale Sicherheit
- Aber: Das alles wird durch sehr hohe Steuern finanziert
Dänemark lohnt sich NICHT steuerlich für:
- Gutverdiener als Arbeitnehmer:
- Ab 76.000 EUR Jahreseinkommen greift der Spitzensteuersatz von 52 %
- Deutlich höher als in Deutschland (45 %) oder der Schweiz (40 %)
- Gesamtbelastung (Steuern + Sozialversicherung) über 50 %
- Rentner:
- Renten aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz werden in Dänemark mit bis zu 52 % besteuert
- In Deutschland oder der Schweiz ist die Besteuerung deutlich günstiger
- Keine Altersfreibeträge
- Kapitalanleger und FIRE-Anhänger:
- Hohe Kapitalertragssteuer (27 % / 42 %)
- Lagerbesteuerung bei thesaurierenden ETFs
- Keine Spekulationsfrist wie in Deutschland
- Andere Länder (Portugal, Spanien, Schweiz) sind deutlich attraktiver
- Autofahrer:
- Registrierungssteuer bis 150 % macht Autos extrem teuer
- Wer beruflich auf ein Auto angewiesen ist, zahlt drauf
Wichtigste Punkte zusammengefasst
Das dänische Steuersystem in Kürze:
✅ Vorteile:
- Keine Vermögensteuer
- Keine Gewerbesteuer
- Niedrige Körperschaftsteuer (22 %)
- Niedrige Grunderwerbsteuer (0,6 %)
- Transparentes, gut organisiertes System
- Exzellente öffentliche Leistungen
❌ Nachteile:
- Sehr hohe Einkommensteuer (bis 52 %)
- Höchste Mehrwertsteuer in Europa (25 %)
- Hohe Kapitalertragssteuer (bis 42 %)
- Extrem hohe Kfz-Steuer
- Lagerbesteuerung bei ETFs
- Ungünstig für Rentner
Steuerliche Gesamtbelastung:
- Arbeitnehmer: 40 bis 52 % (je nach Einkommen)
- Selbstständige: 22 % (Unternehmen) + 27 bis 42 % (Dividende)
- Rentner: 20 bis 40 % (je nach Rentenhöhe)
- Kapitalanleger: 27 bis 42 %
Vergleich zu DACH-Ländern:
- Höher als: Deutschland, Schweiz (für Arbeitnehmer und Rentner)
- Ähnlich wie: Österreich (Spitzenverdiener)
- Niedriger als: Keine der drei DACH-Länder für Arbeitnehmer
- Vorteilhaft: Für Unternehmer mit Kapitalgesellschaften (niedriger als Deutschland)
Empfehlung zu professioneller Beratung
Wann solltest du unbedingt einen Steuerberater konsultieren?
- Vor der Auswanderung:
- Klärung der Wegzugsbesteuerung (bei Beteiligungen über 1 %)
- Optimierung des Umzugszeitpunkts
- Realisierung von Kursgewinnen vor dem Umzug
- Klärung der Doppelbesteuerungsabkommen
- Im ersten Jahr in Dänemark:
- Steuerliche Residenz korrekt klären
- Doppelbesteuerung vermeiden
- Richtige Anmeldung bei den Steuerbehörden
- Alle ausländischen Einkünfte korrekt deklarieren
- Bei grenzüberschreitenden Sachverhalten:
- Einkünfte aus mehreren Ländern
- Immobilien im Ausland
- Beteiligungen an ausländischen Unternehmen
- Renten aus DACH-Ländern
- Als Selbstständiger oder Unternehmer:
- Wahl der richtigen Rechtsform (ApS vs. Einzelunternehmer)
- Optimierung von Holding-Strukturen
- Jahresabschluss und Buchführung
- Steueroptimierung bei Gewinnentnahmen
- Bei größerem Vermögen:
- Anrechnung ausländischer Quellensteuer
- Optimierung der Kapitalertragssteuer
- Nachlassplanung (Erbschaft und Schenkung)
Kosten für Steuerberatung in Dänemark:
- Erstberatung: ca. 1.500 bis 3.000 DKK (ca. 200 bis 400 EUR)
- Laufende Betreuung: ab 5.000 DKK (ca. 670 EUR) pro Jahr
- Komplexe Fälle (Unternehmer, Grenzgänger): 10.000 bis 30.000 DKK (ca. 1.340 bis 4.000 EUR) pro Jahr
Empfehlung: Such dir einen grenzüberschreitend tätigen Steuerberater, der sowohl dänisches als auch deutsches / österreichisches / schweizerisches Steuerrecht kennt. Das ist besonders wichtig in den ersten Jahren nach der Auswanderung.
Wichtige Anlaufstellen:
- Skattestyrelsen (dänische Steuerbehörde): www.skat.dk
- TastSelv (Online-Steuerportal): www.tastselv.skat.dk
- FSR – Danish Auditors (Steuerberaterverband): www.fsr.dk
- Internationaler Bund (Steuerberater für Auswanderer): verschiedene Anbieter
Fazit: Eine professionelle Steuerberatung kostet Geld, kann dir aber deutlich mehr sparen – besonders in den ersten Jahren und bei komplexen Sachverhalten. Investiere lieber in eine gute Beratung, als später teure Fehler zu korrigieren.
FAQ
1. Muss ich in Dänemark Steuern zahlen, wenn ich nur 6 Monate im Jahr dort bin?
Ja, die 183-Tage-Regel gilt auch in Dänemark. Wenn du mehr als 183 Tage im Kalenderjahr in Dänemark verbringst, wirst du unbeschränkt steuerpflichtig und musst dein weltweites Einkommen in Dänemark versteuern. Aber Achtung: Bereits die Verfügbarkeit einer Wohnung kann zur Steuerpflicht führen, auch wenn du dich nicht ständig dort aufhältst.
2. Kann ich meine deutsche Rente in Dänemark steuerfrei beziehen?
Nein. Deutsche gesetzliche Renten werden in Dänemark besteuert, und zwar als normales Einkommen mit bis zu 52 %. Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Dänemark sieht vor, dass Renten im Wohnsitzland (also Dänemark) besteuert werden. Deutschland verzichtet auf die Besteuerung, berücksichtigt die Rente aber beim Progressionsvorbehalt für andere Einkünfte.
3. Lohnt es sich, als Selbstständiger eine ApS (GmbH) zu gründen?
Das hängt von deinem Gewinn ab. Bei Gewinnen unter 200.000 DKK (ca. 27.000 EUR) lohnt sich eine ApS meist nicht wegen des höheren Verwaltungsaufwands. Ab 300.000 bis 500.000 DKK (ca. 40.000 bis 67.000 EUR) Gewinn kannst du durch die niedrigere Körperschaftsteuer (22 %) gegenüber der Einkommensteuer (bis 52 %) deutlich sparen. Lass dich aber von einem Steuerberater beraten, da die Gründungskosten und laufenden Verpflichtungen berücksichtigt werden müssen.
4. Muss ich mein ausländisches Depot in Dänemark melden?
Ja. Alle ausländischen Konten und Depots mit einem Gesamtwert über 100.000 DKK (ca. 13.400 EUR) müssen jährlich in der Steuererklärung gemeldet werden. Dänemark nimmt am automatischen Informationsaustausch (CRS) teil, sodass die Steuerbehörden ohnehin Informationen über deine ausländischen Konten erhalten. Falsche oder fehlende Angaben können zu hohen Strafen führen.
5. Welche Steuern fallen beim Kauf einer Immobilie in Dänemark an?
Beim Immobilienkauf fallen folgende Kosten an: Grunderwerbsteuer (0,6 % des Kaufpreises für Wohnimmobilien), Eintragungsgebühr ins Grundbuch (ca. 1.750 DKK bzw. 235 EUR) und laufend Grundsteuer (ca. 1,6 bis 3,4 % des Grundstückswerts pro Jahr, je nach Kommune). Im Vergleich zu Deutschland (3,5 bis 6,5 % Grunderwerbsteuer) ist Dänemark beim Kauf deutlich günstiger, aber die laufenden Kosten (Grundsteuer) sind höher.
6. Kann ich Kryptowährungen in Dänemark steuerfrei verkaufen?
Nein. Kryptowährungen werden in Dänemark als spekulative Gewinne behandelt und mit 42 % besteuert – unabhängig von der Haltedauer. Es gibt keine Spekulationsfrist wie in Deutschland (1 Jahr). Jeder Gewinn aus dem Verkauf von Kryptowährungen ist sofort steuerpflichtig. Verluste können nur mit anderen Krypto-Gewinnen verrechnet werden, nicht mit Gewinnen aus Aktien oder anderen Anlagen.
7. Wie hoch ist die Steuerbelastung für einen Durchschnittsverdiener in Dänemark?
Bei einem Bruttojahreseinkommen von 50.000 EUR (ca. 373.000 DKK) liegt die Gesamtbelastung (Einkommensteuer + Sozialversicherung) bei etwa 40 bis 45 %. Das ist deutlich höher als in Deutschland (ca. 35 %) oder der Schweiz (ca. 20 %). Dafür profitierst du von kostenlosen Gesundheitsleistungen, kostenloser Bildung und hervorragender Infrastruktur. Ob sich das lohnt, hängt von deinen persönlichen Prioritäten ab.
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Stand: Dezember 2025 | Alle Angaben ohne Gewähr. Steuergesetze ändern sich regelmäßig – prüfe aktuelle Regelungen bei den dänischen Steuerbehörden oder einem Steuerberater.
Zuletzt aktualisiert: 5. Dezember 2025 von Jan Harmening (2005 ausgewandert)
