Chile gilt als eines der wirtschaftlich stabilsten Länder Südamerikas und lockt mit einem vergleichsweise moderaten Steuersystem. Das chilenische Steuersystem basiert auf dem Welteinkommensprinzip für Steuerresidenten, bietet jedoch für Neuankömmlinge eine attraktive Besonderheit: In den ersten drei Jahren nach Einwanderung werden nur chilenische Einkünfte besteuert. Mit Spitzensteuersätzen von bis zu 40 % liegt Chile im internationalen Mittelfeld, punktet aber mit niedrigen Sozialabgaben und dem Fehlen einer klassischen Vermögensteuer.

Im Vergleich zu Deutschland, Österreich und der Schweiz zeigt sich Chile in mehreren Bereichen vorteilhaft. Die Gesamtabgabenlast fällt deutlich niedriger aus, da Sozialversicherungsbeiträge größtenteils vom Arbeitnehmer allein getragen werden und mit rund 20 % des Bruttoeinkommens überschaubar bleiben. Besonders interessant: Chile erhebt keine Erbschafts- und Schenkungssteuer im klassischen Sinne, sondern lediglich eine moderate Nachlasssteuer. Für Auswanderer aus dem DACH-Raum bietet Chile damit ein steuerlich interessantes Umfeld, das besonders für Unternehmer, Selbstständige und Rentner attraktiv sein kann.
1. Steuerresidenz und Steuerpflicht
Kriterien für unbeschränkte Steuerpflicht
In Chile wirst du als steuerlich ansässig betrachtet, wenn du dich mehr als sechs Monate innerhalb eines Kalenderjahres im Land aufhältst. Diese 183-Tage-Regel ist das primäre Kriterium für die Begründung der Steuerresidenz. Zusätzlich kann auch der Mittelpunkt der Lebensinteressen eine Rolle spielen, etwa wenn sich Familie, Hauptwohnsitz oder wirtschaftliche Aktivitäten in Chile befinden.
Sobald du als steuerlich ansässig giltst, unterliegst du grundsätzlich der unbeschränkten Steuerpflicht auf dein weltweites Einkommen. Allerdings gewährt Chile Neuankömmlingen eine großzügige Übergangsregelung: In den ersten drei Jahren nach Begründung der Steuerresidenz werden ausschließlich chilenische Einkünfte besteuert. Diese Regelung kann auf Antrag um weitere drei Jahre verlängert werden, sodass du insgesamt bis zu sechs Jahre Zeit hast, bevor das Welteinkommensprinzip vollständig greift.
Doppelbesteuerungsabkommen mit DE/CH/AT
Chile hat mit Deutschland ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) abgeschlossen, das seit 2003 in Kraft ist. Mit Österreich besteht ebenfalls ein DBA seit 2015. Die Schweiz hingegen hat kein umfassendes DBA mit Chile, sondern lediglich ein Abkommen über den Informationsaustausch in Steuersachen.
Das DBA mit Deutschland regelt insbesondere die Besteuerung von Renten, Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren. Für deutsche Auswanderer ist besonders relevant, dass gesetzliche Renten grundsätzlich nur im Ansässigkeitsstaat besteuert werden, also in Chile. Bei Dividenden liegt die maximale Quellensteuer bei 15 %, bei Zinsen ebenfalls bei 15 %.
Wegzugsbesteuerung aus DACH-Ländern
Bei der Auswanderung aus Deutschland solltest du die Wegzugsbesteuerung beachten. Hältst du mindestens 1 % an einer Kapitalgesellschaft, werden bei Wegzug die stillen Reserven deiner Anteile besteuert, als hättest du sie verkauft. Da Chile nicht zur EU gehört, gibt es keine Stundungsmöglichkeit ohne Sicherheitsleistung.
In Österreich greift ebenfalls eine Wegzugsbesteuerung bei wesentlichen Beteiligungen (ab 1 %) sowie bei bestimmten Kapitalanlagen. Die Schweiz kennt keine klassische Wegzugsbesteuerung, allerdings kann bei Aufgabe der Schweizer Steuerpflicht eine Besteuerung von Vorsorgegeldern der zweiten und dritten Säule anfallen.
2. Einkommensteuer
Allgemeine Struktur
Die chilenische Einkommensteuer gliedert sich in mehrere Kategorien. Für natürliche Personen ist primär der Impuesto Global Complementario relevant, der das gesamte Einkommen progressiv besteuert. Die Steuersätze reichen von 0 % bis 40 % und sind in acht Stufen gestaffelt.
Die aktuellen Steuersätze für das Jahr 2025 sind:
- Bis 13,5 UTA (ca. 11.600 Euro): 0 %
- 13,5 bis 30 UTA: 4 %
- 30 bis 50 UTA: 8 %
- 50 bis 70 UTA: 13,5 %
- 70 bis 90 UTA: 23 %
- 90 bis 120 UTA: 30,4 %
- 120 bis 310 UTA: 35 %
- Über 310 UTA (ca. 266.000 Euro): 40 %
Die UTA (Unidad Tributaria Anual) ist eine steuerliche Berechnungseinheit, die jährlich an die Inflation angepasst wird. Im Jahr 2025 entspricht eine UTA etwa 860 Euro.
Das Steuerjahr entspricht dem Kalenderjahr. Die Steuererklärung muss bis Ende April des Folgejahres eingereicht werden. Arbeitnehmer haben in der Regel weniger Pflichten, da die Lohnsteuer bereits vom Arbeitgeber einbehalten wird.
Arbeitnehmer
Als Arbeitnehmer in Chile unterliegt dein Gehalt dem Impuesto Único de Segunda Categoría, der monatlichen Lohnsteuer. Diese wird direkt vom Arbeitgeber einbehalten und an das Finanzamt (Servicio de Impuestos Internos, kurz SII) abgeführt. Die Progressionsstufen entsprechen denen des Global Complementario, werden aber monatlich angewendet.
Die Sozialversicherungsbeiträge in Chile trägt größtenteils der Arbeitnehmer. Der Arbeitgeberanteil beschränkt sich auf die Unfallversicherung und einen Teil der Arbeitslosenversicherung. Vom Bruttogehalt werden abgezogen:
- Rentenversicherung (AFP): 10 % bis 12,5 % je nach Anbieter
- Krankenversicherung: 7 %
- Arbeitslosenversicherung: 0,6 %
Absetzbare Werbungskosten sind in Chile nur eingeschränkt möglich. Anders als in Deutschland gibt es keine Pendlerpauschale oder umfangreiche Möglichkeiten zum Abzug von Arbeitsmitteln. Lediglich Beiträge zur privaten Altersvorsorge (APV) können bis zu einem bestimmten Betrag steuerlich geltend gemacht werden.
Digitale Nomaden
Für digitale Nomaden bietet Chile interessante Möglichkeiten. Mit der Drei-Jahres-Regel für Neuankömmlinge kannst du zunächst nur auf chilenische Einkünfte besteuert werden. Einkommen von ausländischen Kunden oder Arbeitgebern bleibt in dieser Zeit steuerfrei, sofern die Arbeit für ausländische Auftraggeber erbracht wird.
Chile hat 2022 ein spezielles Visum für digitale Nomaden eingeführt, das Aufenthalte von bis zu einem Jahr ermöglicht, mit Verlängerungsmöglichkeit auf zwei Jahre. Dieses Visum ist ideal für Personen, die remote für ausländische Unternehmen arbeiten.
Zu beachten ist jedoch: Wenn du dauerhaft in Chile arbeitest und die Steuerresidenz begründest, greift nach spätestens sechs Jahren das Welteinkommensprinzip. Dann werden auch ausländische Einkünfte in Chile steuerpflichtig. Eine saubere Dokumentation deiner Einkommensquellen und Aufenthaltstage ist daher unerlässlich.
Selbstständige und Unternehmer
Selbstständige in Chile zahlen den Impuesto de Primera Categoría auf ihre Unternehmensgewinne, aktuell 27 % für große Unternehmen. Für kleine und mittlere Unternehmen (Pro Pyme) gilt ein reduzierter Satz von 25 %.
Bei der Gründung einer Sociedad por Acciones (SpA), der chilenischen Variante einer vereinfachten Aktiengesellschaft, fällt Körperschaftsteuer von 27 % an. Die SpA ist besonders beliebt bei Auswanderern, da sie mit nur einem Gesellschafter gegründet werden kann und flexibel gestaltbar ist.
Eine Gewerbesteuer im deutschen Sinne gibt es in Chile nicht. Allerdings fallen je nach Gemeinde Patentgebühren (Patente Municipal) an, die sich nach dem Eigenkapital des Unternehmens richten und zwischen 0,25 % und 0,5 % betragen.
Die Buchführungspflichten sind umfangreich. Jedes Unternehmen muss ordnungsgemäße Bücher führen und Rechnungen elektronisch über das System des SII ausstellen. Betriebsausgaben wie Gehälter, Mieten, Materialkosten und Abschreibungen sind grundsätzlich absetzbar, sofern sie betrieblich veranlasst und ordnungsgemäß dokumentiert sind.
Finanziell Unabhängige und Investoren
Für Investoren ist die Besteuerung von Kapitaleinkünften in Chile differenziert zu betrachten. Zinsen und Dividenden aus chilenischen Quellen unterliegen einer Quellensteuer von 35 %. Diese kann jedoch auf die persönliche Einkommensteuer angerechnet werden.
Kursgewinne aus dem Verkauf von Aktien sind grundsätzlich steuerpflichtig und werden als Einkommen behandelt. Allerdings gibt es eine wichtige Ausnahme: Gewinne aus dem Verkauf von Aktien, die an der chilenischen Börse gehandelt werden und bestimmte Voraussetzungen erfüllen, können steuerfrei sein.
Bei ausländischen Depots greift nach Ablauf der Übergangsfrist das Welteinkommensprinzip. Dann werden auch Dividenden, Zinsen und Kursgewinne aus ausländischen Quellen in Chile steuerpflichtig. Ein Freibetrag für Kapitalerträge im deutschen Sinne existiert nicht, allerdings werden die ersten 13,5 UTA (ca. 11.600 Euro) des Gesamteinkommens nicht besteuert.
Rentner
Die Besteuerung von Renten in Chile hängt stark vom Doppelbesteuerungsabkommen ab. Deutsche gesetzliche Renten werden nach dem DBA ausschließlich in Chile besteuert, wenn du dort steuerlich ansässig bist. Dies kann vorteilhaft sein, da die chilenischen Steuersätze für niedrige bis mittlere Einkommen moderat sind und der Grundfreibetrag von rund 11.600 Euro großzügig bemessen ist.
Betriebsrenten und private Renten werden ebenfalls in Chile besteuert, sofern du dort steuerlich ansässig bist. Die genaue Behandlung hängt von der Art der Rente und den Regelungen im jeweiligen DBA ab.
Österreichische Renten werden nach dem DBA mit Chile grundsätzlich im Ansässigkeitsstaat besteuert. Schweizer Renten können komplizierter sein, da kein umfassendes DBA besteht. Die AHV-Rente unterliegt in der Regel der Schweizer Quellensteuer, kann aber unter Umständen in Chile angerechnet werden.
3. Vermögensteuer
Chile erhebt keine klassische Vermögensteuer auf das Gesamtvermögen. Dies ist ein erheblicher Vorteil gegenüber einigen anderen Ländern und macht Chile für vermögende Auswanderer interessant.
Allerdings gibt es indirekte vermögensbezogene Abgaben. So werden Immobilien über die Grundsteuer (Contribuciones) belastet, und bestimmte Luxusgüter können höheren Steuersätzen unterliegen. Eine umfassende Vermögensteuer auf Bankguthaben, Wertpapierdepots oder andere Finanzanlagen existiert jedoch nicht.
Im Vergleich zu Deutschland, wo die Vermögensteuer zwar nicht mehr erhoben wird, aber immer wieder diskutiert wird, und zur Schweiz, wo kantonal unterschiedliche Vermögensteuern anfallen, bietet Chile hier einen klaren Vorteil.
4. Kapitalertragssteuer
Die Besteuerung von Kapitalerträgen in Chile ist komplex und unterscheidet nach der Quelle der Einkünfte.
Dividenden aus chilenischen Unternehmen unterliegen einer Quellensteuer von 35 %. Diese berücksichtigt jedoch die bereits auf Unternehmensebene gezahlte Körperschaftsteuer von 27 %, sodass die effektive Zusatzbelastung bei etwa 12,3 % liegt (sogenanntes Teilanrechnungsverfahren seit 2017).
Zinsen aus chilenischen Quellen werden ebenfalls mit 35 % besteuert, sofern sie an Nichtansässige gezahlt werden. Für Ansässige fließen Zinsen in das zu versteuernde Einkommen ein und werden mit dem persönlichen Steuersatz besteuert.
Ausländische Quellensteuer kann auf die chilenische Steuer angerechnet werden, allerdings mit Einschränkungen. Die Anrechnung ist auf die chilenische Steuer begrenzt, die auf die entsprechenden Einkünfte entfällt.
Meldepflichten bestehen für alle ausländischen Einkünfte und Vermögenswerte. Wer ausländische Konten oder Depots hält, muss diese in der jährlichen Steuererklärung angeben. Chile nimmt am automatischen Informationsaustausch (CRS) teil, sodass Finanzinformationen mit anderen Ländern ausgetauscht werden.
5. Immobiliensteuer
Grundsteuer
Die jährliche Grundsteuer (Contribuciones de Bienes Raíces) ist eine wichtige Abgabe für Immobilieneigentümer in Chile. Sie wird von den Gemeinden erhoben und basiert auf dem steuerlichen Einheitswert (Avalúo Fiscal), der vom Finanzamt festgelegt wird.
Der Steuersatz beträgt je nach Gemeinde und Immobilientyp zwischen 1 % und 1,4 % des steuerlichen Einheitswerts pro Jahr. Dieser Einheitswert liegt üblicherweise deutlich unter dem Marktwert, sodass die effektive Belastung moderat ausfällt. Immobilien mit einem Einheitswert unter einem bestimmten Schwellenwert sind von der Grundsteuer befreit.
Grunderwerbsteuer beim Kauf
Beim Kauf einer Immobilie fallen keine klassische Grunderwerbsteuer im deutschen Sinne an. Allerdings entstehen Kosten für die notarielle Beurkundung (etwa 0,5 % bis 1 % des Kaufpreises), die Eintragung im Grundbuch (etwa 0,2 % bis 0,5 %) sowie gegebenenfalls Maklergebühren (üblicherweise 2 % des Kaufpreises).
Wertzuwachssteuer beim Verkauf
Gewinne aus dem Verkauf von Immobilien sind grundsätzlich steuerpflichtig und werden als Einkommen behandelt. Allerdings gibt es eine wichtige Ausnahme: Der Gewinn aus dem Verkauf einer selbst genutzten Immobilie ist bis zu 8.000 UF (ca. 280.000 Euro) steuerfrei, sofern bestimmte Haltefristen eingehalten werden.
Bei vermieteten oder gewerblichen Immobilien fällt auf den Veräußerungsgewinn reguläre Einkommensteuer an. Die Anschaffungskosten können inflationsbereinigt angesetzt werden, was die Steuerlast mindert.
Vermietungseinkünfte
Mieteinnahmen werden als Einkommen behandelt und unterliegen dem progressiven Einkommensteuertarif. Werbungskosten wie Instandhaltung, Zinsen für Finanzierungen, Versicherungen und Abschreibungen können abgezogen werden. Die Abschreibung für Wohngebäude beträgt 2 % pro Jahr.
6. Erbschafts- und Schenkungssteuer
Chile erhebt eine Nachlasssteuer (Impuesto a las Herencias y Donaciones), die auf Erbschaften und Schenkungen anfällt. Die Steuersätze sind progressiv gestaffelt und hängen vom Verwandtschaftsgrad sowie vom Wert der Zuwendung ab.
Die Steuersätze bewegen sich zwischen 1 % und 25 %. Für nahe Verwandte (Kinder, Ehepartner, Eltern) liegt der Höchstsatz bei 25 %, für entferntere Verwandte und Nichtverwandte kann er höher ausfallen.
Es gibt großzügige Freibeträge. Der Ehepartner und jedes Kind haben einen Freibetrag von 50 UTA (ca. 43.000 Euro). Der sogenannte Porción Conyugal gewährt dem überlebenden Ehepartner einen zusätzlichen Anteil am Nachlass, der steuerbegünstigt ist.
Die Bewertung erfolgt grundsätzlich zum Verkehrswert. Bei Immobilien wird der höhere Wert aus steuerlichem Einheitswert und Verkehrswert angesetzt. Ausländisches Vermögen eines in Chile ansässigen Erblassers unterliegt ebenfalls der chilenischen Nachlasssteuer.
7. Mehrwertsteuer und Umsatzsteuer
Die chilenische Mehrwertsteuer (Impuesto al Valor Agregado, IVA) beträgt einheitlich 19 %. Es gibt keinen ermäßigten Steuersatz wie in Deutschland oder Österreich.
Bestimmte Leistungen sind von der Mehrwertsteuer befreit, darunter medizinische Dienstleistungen, Bildungsleistungen, Finanzdienstleistungen und Mieten für Wohnzwecke.
Eine Kleinunternehmerregelung im deutschen Sinne existiert nicht. Allerdings gibt es für kleine Steuerzahler vereinfachte Verfahren im Rahmen des Pro Pyme-Regimes.
Unternehmer müssen sich beim SII registrieren und elektronische Rechnungen (Factura Electrónica) ausstellen. Die Umsatzsteuer wird monatlich erklärt und abgeführt. Das Reverse-Charge-Verfahren gilt für bestimmte grenzüberschreitende Dienstleistungen.
8. Weitere relevante Steuern
Luxussteuer
Auf bestimmte Luxusgüter erhebt Chile zusätzliche Steuern. Hierzu gehören alkoholische Getränke (je nach Alkoholgehalt zwischen 20,5 % und 31,5 %), Tabakwaren (etwa 52,6 % des Verkaufspreises) und Kraftstoff.
Kfz-Steuer
Die jährliche Kfz-Steuer (Permiso de Circulación) wird von den Gemeinden erhoben und richtet sich nach dem Wert des Fahrzeugs. Sie beträgt etwa 2 % des steuerlichen Fahrzeugwerts und wird bei der jährlichen Fahrzeuganmeldung fällig.
Beim Kauf eines Neuwagens fällt zudem eine Luxussteuer auf Fahrzeuge an, deren Wert 846,72 UF (ca. 30.000 Euro) übersteigt. Diese beträgt 2 % auf den übersteigenden Betrag.
Touristensteuer
Eine spezielle Touristensteuer gibt es in Chile nicht. Allerdings erheben einige Gemeinden Gebühren für bestimmte touristische Aktivitäten oder den Zugang zu Nationalparks.
Sondersteuern
Auf Bergbauaktivitäten wird eine Sondersteuer (Impuesto Específico a la Minería) von 5 % bis 34,5 % erhoben. Diese betrifft Auswanderer nur, wenn sie in diesem Sektor tätig werden.
9. Steueroptimierung für Auswanderer
Legale Gestaltungsmöglichkeiten
Die wichtigste Gestaltungsmöglichkeit für Auswanderer ist die Nutzung der Drei-Jahres-Regel für Neuankömmlinge. Plane deine Einkommensstruktur so, dass ausländische Einkünfte in den ersten Jahren anfallen, während du deine chilenischen Aktivitäten aufbaust.
Timing des Umzugs
Der ideale Zeitpunkt für den Umzug hängt von deiner individuellen Situation ab. Wenn du hohe Kapitalerträge oder Veräußerungsgewinne erwartest, kann es sinnvoll sein, diese vor dem Wegzug zu realisieren oder so zu strukturieren, dass sie in die Übergangszeit fallen.
Beachte die deutsche Wegzugsbesteuerung: Bei wesentlichen Beteiligungen solltest du die steuerlichen Konsequenzen vor dem Umzug mit einem Steuerberater klären.
Günstige Unternehmensformen
Die SpA (Sociedad por Acciones) ist für Auswanderer meist die beste Wahl. Sie bietet Haftungsbeschrankung, flexible Gestaltung und kann mit nur einem Gesellschafter gegründet werden. Für Selbstständige mit niedrigen Umsätzen kann auch die EIRL (Empresa Individual de Responsabilidad Limitada) interessant sein.
Das Pro Pyme-Regime bietet kleinen und mittleren Unternehmen einen reduzierten Körperschaftsteuersatz von 25 % statt 27 % sowie vereinfachte Buchführungspflichten.
Nutzung von Steuerfreibeträgen
Nutze den Grundfreibetrag von etwa 11.600 Euro effektiv. Beiträge zur privaten Altersvorsorge (APV) können bis zu 50 UF monatlich steuerlich geltend gemacht werden. Dies reduziert die Steuerlast und baut gleichzeitig Vorsorge auf.
Holding-Strukturen
Für komplexere Vermögensstrukturen kann eine chilenische Holding-Gesellschaft interessant sein. Chile hat ein Netz von Doppelbesteuerungsabkommen, das Quellensteuerreduzierungen ermöglicht. Allerdings solltest du hier unbedingt professionelle Beratung einholen, um Substanzanforderungen und Anti-Missbrauchsvorschriften zu beachten.
10. Steuererklärung und Fristen
Abgabefristen
Die jährliche Steuererklärung (Declaración de Renta) muss bis Ende April des Folgejahres eingereicht werden. Für das Steuerjahr 2026 ist die Frist also der 30. April 2027.
Arbeitnehmer mit nur einem Arbeitgeber und ohne weitere Einkünfte sind von der Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung befreit, können aber eine Erstattung beantragen.
Benötigte Unterlagen
Für die Steuererklärung benötigst du Lohnbescheinigungen deines Arbeitgebers, Nachweise über Kapitalerträge und Dividenden, Belege für absetzbare Ausgaben wie Altersvorsorgebeiträge sowie gegebenenfalls Nachweise über ausländische Einkünfte und gezahlte Quellensteuer.
Online-Portale
Das chilenische Finanzamt SII stellt ein umfassendes Online-Portal zur Verfügung. Unter www.sii.cl kannst du deine Steuererklärung elektronisch einreichen, Steuerbescheide einsehen und Zahlungen vornehmen. Du benötigst dafür eine RUT (Rol Único Tributario), die chilenische Steuernummer, und einen Zugang zum Portal.
Notwendigkeit eines Steuerberaters
Für einfache Arbeitnehmerverhältnisse ist ein Steuerberater nicht zwingend erforderlich. Wenn du jedoch Unternehmenseinkünfte, ausländische Einkünfte oder komplexere Vermögensstrukturen hast, ist professionelle Beratung dringend zu empfehlen. Ein chilenischer Contador (Buchhalter) oder Tributarista (Steuerspezialist) kann hier helfen.
Strafen bei Verspätung
Bei verspäteter Abgabe der Steuererklärung drohen Säumniszuschläge von 10 % der Steuerschuld plus 2 % für jeden weiteren Monat, maximal jedoch 30 %. Zusätzlich fallen Zinsen an. Bei Steuerhinterziehung drohen empfindliche Geldstrafen und im Extremfall strafrechtliche Konsequenzen.
11. Sozialversicherungsbeiträge
Überblick über das System
Das chilenische Sozialversicherungssystem ist weitgehend privatisiert und basiert auf individuellen Sparkonten. Die Beiträge werden größtenteils vom Arbeitnehmer getragen, was ein wesentlicher Unterschied zum deutschen System darstellt.
Krankenversicherung
Die Krankenversicherungspflicht beträgt 7 % des Bruttoeinkommens. Du kannst zwischen dem staatlichen System FONASA und privaten Krankenversicherungen (ISAPRE) wählen. FONASA bietet eine Grundversorgung zu niedrigen Kosten, während ISAPREs umfangreichere Leistungen mit entsprechend höheren Beiträgen anbieten. Für Auswanderer ist oft eine private ISAPRE empfehlenswert, da sie kürzere Wartezeiten und Zugang zu privaten Kliniken bietet.
Rentenversicherung
Die Rentenversicherung läuft über private Pensionsfonds (AFP). Der Pflichtbeitrag beträgt 10 % des Bruttoeinkommens, plus eine Verwaltungsgebühr von etwa 0,5 % bis 2,5 % je nach AFP. Die Beiträge fließen auf ein individuelles Sparkonto und werden am Kapitalmarkt angelegt.
Zusätzlich kannst du freiwillig in eine private Altersvorsorge (APV) einzahlen, die steuerlich begünstigt ist.
Arbeitslosenversicherung
Die Arbeitslosenversicherung wird zu 3 % finanziert, wovon der Arbeitnehmer 0,6 % und der Arbeitgeber 2,4 % trägt. Im Falle der Arbeitslosigkeit erhältst du Leistungen aus deinem individuellen Konto sowie aus einem Solidarfonds.
Pflegeversicherung
Eine gesonderte Pflegeversicherung wie in Deutschland existiert in Chile nicht. Pflegeleistungen werden über das Gesundheitssystem und familiäre Strukturen abgedeckt.
Gesamtbelastung im Vergleich
Die Gesamtsozialversicherungsbelastung für Arbeitnehmer in Chile beträgt etwa 18 % bis 20 % des Bruttoeinkommens (10 % bis 12,5 % Rente, 7 % Krankenversicherung, 0,6 % Arbeitslosenversicherung). Für Arbeitgeber fallen nur etwa 3 % zusätzlich an.
Im Vergleich zu Deutschland, wo die Gesamtsozialabgaben etwa 40 % des Bruttoeinkommens betragen (jeweils hälftig Arbeitnehmer und Arbeitgeber), ist Chile deutlich günstiger. Allerdings sind die Leistungen, insbesondere bei Rente und Gesundheit, auch weniger umfangreich.
12. Vergleich zu Deutschland, Schweiz und Österreich
Tabellarischer Vergleich
- Einkommensteuer-Spitzensatz: Chile 40 %, Deutschland 45 %, Österreich 55 %, Schweiz 22 % bis 45 % (kantonsabhängig)
- Körperschaftsteuer: Chile 27 %, Deutschland etwa 30 % (inkl. Gewerbesteuer), Österreich 23 %, Schweiz 12 % bis 24 %
- Mehrwertsteuer: Chile 19 %, Deutschland 19 %, Österreich 20 %, Schweiz 8,1 %
- Kapitalertragsteuer: Chile bis 40 % (progressiv), Deutschland 25 %, Österreich 27,5 %, Schweiz 0 % (außer bei gewerbsmäßigem Handel)
- Vermögensteuer: Chile keine, Deutschland keine, Österreich keine, Schweiz ja (kantonsabhängig)
- Sozialabgaben Arbeitnehmer: Chile etwa 18 % bis 20 %, Deutschland etwa 20 %, Österreich etwa 18 %, Schweiz etwa 13 %
Beispielrechnungen
Ein Arbeitnehmer mit 60.000 Euro Bruttojahresgehalt zahlt in Chile etwa 7.200 Euro Einkommensteuer und 11.400 Euro Sozialabgaben, insgesamt also etwa 18.600 Euro oder 31 % des Bruttoeinkommens.
In Deutschland würde bei gleichem Gehalt die Einkommensteuer etwa 11.500 Euro und die Sozialabgaben etwa 12.000 Euro betragen, insgesamt also etwa 23.500 Euro oder 39 % des Bruttoeinkommens.
Bei einem Selbstständigen mit 100.000 Euro Gewinn ergibt sich in Chile eine Körperschaftsteuer von 25.000 Euro (SpA im Pro Pyme-Regime) plus persönliche Einkommensteuer bei Entnahme. In Deutschland fallen etwa 30.000 Euro Gewerbe- und Körperschaftsteuer plus persönliche Einkommensteuer bei Ausschüttung an.
Pro und Contra aus steuerlicher Sicht
Vorteile Chile: Keine Vermögensteuer, moderate Sozialabgaben, günstige Drei-Jahres-Regel für Neuankömmlinge, keine Gewerbesteuer, moderate Erbschaftsteuer
Nachteile Chile: Hoher Spitzensteuersatz von 40 %, komplexes Dividendenbesteuerungssystem, kein umfassendes DBA mit der Schweiz, weniger umfangreiche Sozialleistungen
Fazit
Chile bietet für Auswanderer aus dem DACH-Raum ein interessantes steuerliches Umfeld, das besonders für bestimmte Personengruppen attraktiv ist.
Für Rentner kann Chile steuerlich vorteilhaft sein, da der Grundfreibetrag großzügig ist und deutsche sowie österreichische Renten ausschließlich in Chile besteuert werden. Bei mittleren Renten fällt die Steuerbelastung oft niedriger aus als in Deutschland.
Selbstständige und Unternehmer profitieren von der fehlenden Gewerbesteuer, dem reduzierten Pro Pyme-Steuersatz und der flexiblen SpA-Gesellschaftsform. Die Gesamtbelastung kann je nach Struktur günstiger sein als im DACH-Raum.
Digitale Nomaden können die Drei-Jahres-Regel optimal nutzen und in dieser Zeit ausländische Einkünfte steuerfrei beziehen, sofern sie die Bedingungen erfüllen.
Vermögende Personen schätzen das Fehlen einer Vermögensteuer und die moderate Erbschaftsbesteuerung.
Für Arbeitnehmer mit hohen Gehältern ist Chile weniger attraktiv, da der Spitzensteuersatz von 40 % vergleichsweise hoch ist und weniger Möglichkeiten zur steuerlichen Optimierung bestehen.
In jedem Fall empfehle ich dir, vor dem Umzug eine professionelle Beratung sowohl im Herkunftsland als auch in Chile in Anspruch zu nehmen. Die Wegzugsbesteuerung, Doppelbesteuerungsabkommen und persönliche Situation erfordern eine individuelle Analyse. Ein Fehler in der Planung kann teuer werden.
FAQ
Werde ich in Chile auf mein weltweites Einkommen besteuert?
Ja, als Steuerresident unterliegst du dem Welteinkommensprinzip. Allerdings gilt für Neuankömmlinge eine Übergangsfrist von drei Jahren (verlängerbar auf sechs Jahre), in der nur chilenische Einkünfte besteuert werden.
Gibt es ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland?
Ja, seit 2003 besteht ein DBA zwischen Chile und Deutschland. Es regelt unter anderem, dass deutsche Renten ausschließlich in Chile besteuert werden und begrenzt die Quellensteuer auf Dividenden und Zinsen auf maximal 15 %.
Muss ich als Rentner in Chile Steuern zahlen?
Ja, aber erst oberhalb des Grundfreibetrags von etwa 11.600 Euro. Deutsche gesetzliche Renten werden nach dem DBA nur in Chile besteuert, sodass keine Doppelbesteuerung entsteht.
Wie hoch sind die Sozialversicherungsbeiträge in Chile?
Die Gesamtbelastung für Arbeitnehmer beträgt etwa 18 % bis 20 % des Bruttoeinkommens. Der Großteil entfällt auf die private Rentenversicherung (10 % bis 12,5 %) und Krankenversicherung (7 %).
Kann ich als digitaler Nomade in Chile arbeiten?
Ja, Chile bietet ein spezielles Visum für digitale Nomaden. In den ersten drei Jahren nach Begründung der Steuerresidenz werden nur chilenische Einkünfte besteuert, sodass Einkommen von ausländischen Auftraggebern steuerfrei bleiben kann.
Gibt es in Chile eine Vermögensteuer?
Nein, Chile erhebt keine klassische Vermögensteuer auf das Gesamtvermögen. Dies macht das Land für vermögende Auswanderer interessant.
Was passiert mit meinen deutschen Kapitalerträgen, wenn ich nach Chile auswandere?
In den ersten drei bis sechs Jahren bleiben ausländische Kapitalerträge in Chile steuerfrei. Danach werden sie mit deinem persönlichen Steuersatz (bis 40 %) besteuert. Die in Deutschland gezahlte Quellensteuer von 25 % kann angerechnet werden.
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Zuletzt aktualisiert: 24. Dezember 2025 von Jan Harmening (2005 ausgewandert)
