Laut des Bundesinstitutes für Bevölkerungsforschung (BiB) wandern jedes Jahr knapp 200.000 Deutsche aus. Dabei macht es die Digitalisierung möglich, dass dem eigenen Broterwerb auch in fremden Gefilden nachgegangen werden kann.
Selbstständige, Freelancer und Unternehmer können ohne feste Bindung an Deutschland ortsunabhängig ihrer Beschäftigung nachgehen. Sie verdienen ihren Lebensunterhalt im IT-Bereich, als virtuelle Assistenten oder als Dienstleister. Bevorzugte Ziele sind derzeit Portugal, Zypern, Bulgarien und Georgien sowie Paraguay und Panama. Neben den vorteilhafteren Lebensumständen sind für Unternehmer auch günstigere Steuermodelle von Interesse.
Auswandern und weniger Steuern zahlen
Gründungen und Umsiedlungen ins steuerfreundliche Ausland sind mit vielen Vorteilen verbunden. Dem stehen allerdings nicht selten komplexe Steuerregelungen entgegen. Der Aufwand, sich zwischen mehreren nationalen Gesetzgebungen zurechtzufinden, kann mit vielen Nachteilen verbunden sein. Ein Großteil der bürokratischen Hindernisse kann umgangen werden, wenn neben dem Wohnsitz auch der Firmensitz ins Ausland verlegt wird.
Nachteile eines Firmensitzes in Deutschland
Deutschland ist zwar im Vergleich zu anderen Ländern ein attraktiver Standort für Unternehmen. Neben gut ausgebildeten, kompetenten Fachkräften und einem hervorragenden Schulsystem wird nicht mit interessanten Förderprogrammen gegeizt. Bei Unternehmen, die davon nicht profitieren können, rücken allerdings die Nachteile in den Fokus.
- steuerliche Nachteile
- administrative Nachteile
- schlecht ausgebildete Gründungskultur
- hohe Arbeitskosten
- Fachkräftemangel
Deutsches Unternehmen aus dem Ausland weiterführen
Viele Auswanderer sehen in einem Unternehmen mit Firmensitz in Deutschland einen Wettbewerbsvorteil. Sie gehen davon aus, dass eine deutsche Firmenadresse Vertrauen schafft und Kunden bindet. Wer als Auswanderer mit einem Wohnsitz im Ausland sein Unternehmen in Deutschland weiterführen möchte, steht dann allerdings vor einer doppelten Herausforderung. In diesem Falle muss nicht nur die deutsche Gesetzgebung beachtet werden.
Es sind auch die steuerlichen Gegebenheiten des Gastlandes im Auge zu behalten. Sollte eine neue Betriebsstätte oder ein Büro eingerichtet werden, wird das deutsche Unternehmen auch im Ausland zumindest teilweise besteuert. Dann würde es zu einer Gewinnaufteilung der Betriebsstätten kommen. Diese Konstellation ist administrativ mit hohem Aufwand verbunden und sollte vermieden werden. Hinzu kommt die sogenannte Hinzurechnungsbesteuerung, die in vielen Ländern in Kraft getreten ist.
GmbH & Holding
Wer sein deutsches Unternehmen trotzdem behalten möchte, sollte über eine Umwandlung in eine GmbH nachdenken. In Ländern der EU (Europäische Union) ist dieses Vorgehen weit verbreitet und mit sehenswerten steuerlichen Vorteilen verbunden. Außerhalb der EU sind es Länder, welche mit Deutschland ein Doppelbesteuerungsabkommen unterzeichnet haben, welche Unternehmen günstigere Steuersätze versprechen.
Ein weiterer Weg der Steuerersparnis führt über die Gründung einer Holding im Wohnsitzland. Das Konstrukt ist zwar ein wenig aufwendig und die Einsparung an Steuern etwas geringer. In Verbindung mit einer deutschen GmbH bleibt aber ein großer Teil der Steuervorteile erhalten.
Ausländisches Unternehmen und deutsche Kunden
In vielen Fällen ist es von Vorteil, das deutsche Unternehmen aufzugeben und im Ausland neu zu gründen. Das neue Unternehmen entzieht sich dann völlig legal dem deutschen Fiskus mit seiner hohen Abgabepflicht. Rechnungen werden innerhalb der EU problemlos anerkannt. Auch Rechnungen aus Drittstaaten werden akzeptiert, sofern es sich bei dem neuen Unternehmen nicht um eine reine Briefkastenfirma handelt.
Der angesprochene Reputationsverlust hält sich in Grenzen. Vor allem dann, wenn etwas Aufklärungsarbeit geleistet wird. Mit einer offensiven Informationspolitik wird dabei in kurzer Zeit neues Vertrauen aufgebaut und die meisten Klienten werden gehalten. Hilfreich ist dabei eine sogenannte Ansässigkeitsbescheinigung. Diese wird im Drittland ausgestellt und bestätigt die Existenz des neuen Unternehmens. Zudem ist es empfehlenswert, die Leistungserbringung zu dokumentieren, um dem deutschen Finanzamt im Zweifel Nachweise vorlegen zu können.
Wegzugssteuern
Durch die Verlagerung der unternehmerischen Tätigkeit ins Ausland fallen dem deutschen Fiskus keine Steuereinnahmen mehr zu. Zukünftige Gewinne werden im Ausland versteuert. Dieser Gewinnverlagerung versuchen die Länder der OECD (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit), der auch Deutschland angehört, einen Riegel vorzuschieben. Bei den betreffenden Unternehmen wird dann eine Wegzugsteuer erhoben, die Anfang des Jahres verschärft wurde.
Diese Abgabe hängt im Wesentlichen mit dem Wert des zu veräußernden Unternehmens im Zusammenhang. Üblicherweise sind ältere Unternehmen wertvoller als kürzlich gegründete. Somit fällt für eingesessene Firmen, die aufgrund der Umsiedlung aufgegeben werden, eine höhere Wegzugssteuer an als für Start-ups und Existenzgründer.