Die Salomonen, ein Inselstaat im Südpazifik östlich von Papua-Neuguinea, bieten ein überraschend strukturiertes Steuersystem für einen so kleinen Staat. Mit rund 720.000 Einwohnern verteilt auf knapp 1.000 Inseln haben die Salomonen ein Steuersystem entwickelt, das sich stark an britischen Vorbildern orientiert – eine Hinterlassenschaft der Kolonialzeit.

Im Vergleich zu Deutschland, Österreich und der Schweiz fallen sofort einige markante Unterschiede auf: Es gibt keine Mehrwertsteuer im klassischen Sinne, stattdessen eine Verkaufssteuer. Eine Kapitalertragssteuer existiert faktisch nicht, und auch Erbschafts- sowie Schenkungssteuer sind unbekannt. Die Einkommensteuer ist mit Spitzensätzen von 40 % zwar nicht niedrig, aber die Gesamtsteuerbelastung bleibt für viele Auswanderer überschaubar.
Steuerlich interessant sind die Salomonen vor allem für Investoren, die von der fehlenden Kapitalertragssteuer profitieren, sowie für Rentner, die ihre ausländischen Einkünfte unter bestimmten Voraussetzungen steuergünstig beziehen können. Die geringe bürokratische Infrastruktur bringt allerdings auch Herausforderungen mit sich – professionelle Steuerberatung vor Ort ist rar, und internationale Standards werden nicht immer konsequent umgesetzt.
1. Steuerresidenz und Steuerpflicht
Kriterien für unbeschränkte Steuerpflicht
Auf den Salomonen gilt das Prinzip der territorialen Besteuerung mit gewissen Welteinkommenselementen für Steuerresidenten. Du wirst als steuerlich ansässig betrachtet, wenn du:
- Deinen gewöhnlichen Aufenthalt auf den Salomonen hast
- Mehr als 183 Tage innerhalb eines Steuerjahres im Land verbringst
- Einen festen Wohnsitz oder dein Lebenszentrum auf den Salomonen unterhältst
Die 183-Tage-Regel ist der wichtigste Faktor für die Bestimmung der Steuerresidenz. Das Steuerjahr entspricht dem Kalenderjahr (1. Januar bis 31. Dezember).
Doppelbesteuerungsabkommen
Die Salomonen haben mit Deutschland, Österreich und der Schweiz keine Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) abgeschlossen. Das bedeutet für dich als Auswanderer:
- Potenzielle Doppelbesteuerung bei bestimmten Einkommensarten
- Keine automatischen Anrechnungsmöglichkeiten für im Ausland gezahlte Steuern
- Notwendigkeit einer sorgfältigen Steuerplanung vor dem Umzug
Wegzugsbesteuerung aus DACH-Ländern
Beim Wegzug aus Deutschland greift § 6 AStG, wenn du wesentliche Unternehmensanteile (mindestens 1 % an einer Kapitalgesellschaft) hältst. Die stillen Reserven werden dann versteuert. Da die Salomonen kein DBA mit Deutschland haben und nicht zur EU/EWR gehören, wird die Steuer sofort fällig.
Österreich erhebt ebenfalls eine Wegzugsbesteuerung auf Wertzuwächse von Kapitalanteilen. Die Schweiz kennt keine vergleichbare Wegzugsbesteuerung auf Bundesebene, einzelne Kantone können jedoch Sonderregelungen haben.
2. Einkommensteuer
Allgemeine Struktur
Das Einkommensteuersystem der Salomonen ist progressiv gestaltet. Die Steuersätze für das Jahr 2024/2025 sind:
| Jahreseinkommen (SBD) | Steuersatz |
|---|---|
| 0 bis 15.000 | 0 % |
| 15.001 bis 30.000 | 11 % |
| 30.001 bis 60.000 | 23 % |
| 60.001 bis 90.000 | 35 % |
| Über 90.000 | 40 % |
Der Salomonen-Dollar (SBD) liegt aktuell bei etwa 0,10 bis 0,11 Euro, sodass der Grundfreibetrag von 15.000 SBD ungefähr 1.500 bis 1.650 Euro entspricht.
Das Steuerjahr läuft vom 1. Januar bis zum 31. Dezember. Die Steuererklärung muss bis zum 31. März des Folgejahres eingereicht werden. Arbeitgeber führen die Lohnsteuer monatlich im PAYE-System (Pay As You Earn) ab.
Arbeitnehmer
Als Arbeitnehmer auf den Salomonen unterliegt dein Gehalt dem PAYE-Quellenabzugsverfahren. Dein Arbeitgeber zieht die Steuer direkt vom Bruttogehalt ab und führt sie an das Inland Revenue Department (IRD) ab.
Sozialversicherungsbeiträge fallen über den Solomon Islands National Provident Fund (SINPF) an:
- Arbeitnehmeranteil: 5 % des Bruttogehalts
- Arbeitgeberanteil: 7,5 % des Bruttogehalts
Absetzbare Werbungskosten sind auf den Salomonen begrenzt. Es gibt keine Pendlerpauschale oder vergleichbare Regelungen wie in Deutschland. Berufsbedingte Ausgaben können unter bestimmten Voraussetzungen geltend gemacht werden, die Praxis ist jedoch wenig standardisiert.
Digitale Nomaden
Die Salomonen haben kein spezielles Visum für digitale Nomaden. Als Remote-Arbeitender mit ausländischen Auftraggebern befindest du dich in einer steuerlichen Grauzone:
- Einkünfte aus ausländischen Quellen, die nicht auf die Salomonen überwiesen werden, unterliegen theoretisch nicht der lokalen Besteuerung (Remittance-Prinzip für bestimmte Einkommensarten)
- Praktisch ist die Durchsetzung jedoch schwierig, da die Steuerbehörden nicht auf internationale Einkommensströme ausgerichtet sind
- Du benötigst ein gültiges Arbeitsvisum, um legal vor Ort tätig zu sein
Die Infrastruktur für Remote-Arbeit ist auf den Salomonen eingeschränkt. Stabiles Internet gibt es hauptsächlich in der Hauptstadt Honiara, auf den äußeren Inseln ist die Verbindung oft unzuverlässig.
Selbstständige und Unternehmer
Selbstständige werden auf den Salomonen wie Unternehmen behandelt und müssen sich beim Inland Revenue Department registrieren. Die Gewinnbesteuerung erfolgt nach den normalen Einkommensteuersätzen bis 40 %.
Die Körperschaftsteuer für eingetragene Unternehmen beträgt:
- 30 % für inländische Unternehmen
- 35 % für ausländische Unternehmen (Filialen)
Kleinunternehmen mit einem Jahresumsatz unter 300.000 SBD können vereinfachte Buchführung nutzen. Darüber hinaus gelten vollständige Buchführungspflichten nach internationalen Standards.
Absetzbare Betriebsausgaben umfassen:
- Miete für Geschäftsräume
- Betriebsmittel und Ausrüstung
- Gehälter für Angestellte
- Abschreibungen auf Anlagevermögen
- Geschäftsreisen
Eine Gewerbesteuer im deutschen Sinne existiert nicht.
Finanziell Unabhängige und Investoren
Hier liegt einer der größten steuerlichen Vorteile der Salomonen: Es gibt keine Kapitalertragssteuer. Das bedeutet:
- Kursgewinne aus Aktien, Anleihen und anderen Wertpapieren sind steuerfrei
- Gewinne aus dem Verkauf von Immobilien werden nicht besteuert
- Dividenden aus ausländischen Quellen, die nicht auf die Salomonen überwiesen werden, bleiben unter dem Remittance-Prinzip steuerfrei
Zinserträge aus inländischen Quellen unterliegen einer Quellensteuer von 10 %. Dividenden von salomonischen Unternehmen werden ebenfalls mit 10 % Quellensteuer belastet.
Für ausländische Depots bestehen keine besonderen Meldepflichten, da die Salomonen nicht am automatischen Informationsaustausch (CRS) teilnehmen. Dies kann sich jedoch in Zukunft ändern.
Rentner
Die steuerliche Situation für Rentner auf den Salomonen ist relativ günstig:
- Deutsche gesetzliche Renten werden nach deutschem Recht besteuert, da kein DBA existiert. Die Salomonen erheben auf überwiesene Rentenzahlungen grundsätzlich Einkommensteuer nach den normalen Tarifen.
- Schweizer AHV-Renten werden in der Schweiz quellenbesteuert. Private Vorsorge (Säule 3a) und Pensionskassenleistungen können bei Wegzug aus der Schweiz bezogen werden.
- Österreichische Pensionen unterliegen der österreichischen Besteuerung, da auch hier kein DBA besteht.
Eine Doppelbesteuerung ist möglich und sollte durch sorgfältige Strukturierung minimiert werden. Ein Altersfreibetrag existiert auf den Salomonen nicht.
3. Vermögensteuer
Die Salomonen erheben keine Vermögensteuer. Dein weltweites Vermögen – ob Bankguthaben, Wertpapiere, Immobilien oder sonstige Vermögenswerte – wird nicht jährlich besteuert.
Dies unterscheidet die Salomonen deutlich von der Schweiz, wo Kantone eine Vermögensteuer erheben. In Deutschland und Österreich wird die Vermögensteuer zwar nicht mehr erhoben, aber Erbschaften und Schenkungen werden erfasst – was auf den Salomonen ebenfalls nicht der Fall ist.
4. Kapitalertragssteuer
Eine der attraktivsten steuerlichen Eigenschaften der Salomonen: Es gibt keine Kapitalertragssteuer (Capital Gains Tax).
Das bedeutet konkret:
- Aktiengewinne: steuerfrei
- Anleihengewinne: steuerfrei
- Kryptowährungsgewinne: steuerfrei (keine spezifische Regulierung)
- Immobilienverkaufsgewinne: steuerfrei
Lediglich bei laufenden Erträgen fallen Steuern an:
- Zinsen aus inländischen Quellen: 10 % Quellensteuer
- Dividenden aus inländischen Quellen: 10 % Quellensteuer
Ausländische Kapitalerträge, die nicht auf die Salomonen überwiesen werden, bleiben in vielen Fällen steuerfrei. Die genaue Behandlung hängt von der Art des Einkommens und der Interpretation durch die Steuerbehörden ab.
Meldepflichten für ausländische Konten und Depots existieren de facto nicht, da die Salomonen nicht am internationalen Informationsaustausch teilnehmen.
5. Immobiliensteuer
Grundsteuer
Die Salomonen erheben eine jährliche Grundsteuer (Land Rates) auf bebaute Grundstücke, hauptsächlich in städtischen Gebieten wie Honiara. Die Höhe variiert je nach Lage und Nutzungsart:
- Wohnimmobilien: circa 0,5 bis 1 % des Schätzwerts
- Gewerbeimmobilien: bis zu 2 % des Schätzwerts
Auf den äußeren Inseln und in ländlichen Gebieten wird oft keine Grundsteuer erhoben.
Grunderwerbsteuer
Beim Kauf von Immobilien fällt eine Stempelsteuer (Stamp Duty) an:
- Für Wohnimmobilien: 2 % des Kaufpreises
- Für Gewerbeimmobilien: bis zu 5 % des Kaufpreises
Wertzuwachssteuer beim Verkauf
Da keine Kapitalertragssteuer existiert, bleibt der Gewinn aus Immobilienverkäufen steuerfrei.
Vermietungseinkünfte
Mieteinnahmen aus salomonischen Immobilien unterliegen der normalen Einkommensteuer mit Sätzen bis zu 40 %. Absetzbar sind:
- Instandhaltungskosten
- Versicherungen
- Verwaltungskosten
- Abschreibungen
Landbesitz für Ausländer
Ein wichtiger Punkt: Ausländer können auf den Salomonen kein Land dauerhaft erwerben. Das Land gehört zu etwa 87 % einheimischen Stämmen und kann nur gepachtet werden. Langfristpachten von bis zu 75 Jahren sind möglich und übertragbar.
6. Erbschafts- und Schenkungssteuer
Die Salomonen erheben weder Erbschaftssteuer noch Schenkungssteuer. Vermögensübertragungen zu Lebzeiten oder von Todes wegen bleiben steuerfrei.
Das ist besonders interessant im Vergleich zu den DACH-Ländern:
- Deutschland: Erbschaftssteuersätze von 7 bis 50 % je nach Verwandtschaftsgrad und Vermögenshöhe
- Österreich: keine Erbschaftssteuer, aber Grunderwerbsteuer bei Immobilien
- Schweiz: kantonal unterschiedlich, oft Befreiung für Ehepartner und Kinder
Bei internationalen Erbfällen muss jedoch beachtet werden, dass das Herkunftsland der Erbschaft möglicherweise eigene Steuern erhebt. Deutsche Staatsangehörige unterliegen auch nach Wegzug für zehn Jahre der erweiterten beschränkten Erbschaftssteuerpflicht.
7. Mehrwertsteuer / Umsatzsteuer
Die Salomonen haben keine Mehrwertsteuer (VAT) im europäischen Sinne. Stattdessen existiert eine Verkaufssteuer (Sales Tax) auf Waren:
- Allgemeiner Satz: 10 %
- Erhöhter Satz für Luxusgüter: 15 bis 35 %
- Befreit: Grundnahrungsmittel, medizinische Versorgung, Bildung
Für Unternehmer bedeutet dies:
- Keine Vorsteuerabzugssystematik wie bei der MwSt
- Die Verkaufssteuer wird auf der Einzelhandelsstufe erhoben
- Exportierte Waren sind von der Verkaufssteuer befreit
Eine Kleinunternehmerregelung existiert nicht im europäischen Sinne. Unternehmen mit Jahresumsätzen unter der Registrierungsschwelle müssen keine Verkaufssteuer erheben.
8. Weitere relevante Steuern
Einfuhrzölle
Die Salomonen erheben Einfuhrzölle auf importierte Waren:
- Allgemeine Waren: 10 bis 20 %
- Fahrzeuge: bis zu 35 %
- Alkohol und Tabak: bis zu 100 %
Kfz-Steuer
Kraftfahrzeuge unterliegen einer jährlichen Registrierungsgebühr, die nach Fahrzeugtyp und Hubraum gestaffelt ist. Die Gebühren sind im regionalen Vergleich moderat.
Ausreisesteuer
Bei der Ausreise aus den Salomonen wird eine Flughafensteuer von etwa 50 SBD (circa 5 bis 6 Euro) erhoben, die oft bereits im Flugticket enthalten ist.
Stempelsteuer
Neben Immobilientransaktionen fällt Stempelsteuer auch auf andere Rechtsgeschäfte an:
- Verträge: 0,5 bis 2 %
- Darlehensverträge: 0,5 %
- Versicherungspolicen: 0,1 %
Quellensteuer auf bestimmte Zahlungen
Bei Zahlungen an Nicht-Residenten fallen Quellensteuern an:
- Lizenzgebühren (Royalties): 15 %
- Managementgebühren: 15 %
- Technische Dienstleistungen: 15 %
9. Steueroptimierung für Auswanderer
Legale Gestaltungsmöglichkeiten
Die Salomonen bieten einige interessante Optionen zur Steueroptimierung:
Nutzung des Remittance-Prinzips: Ausländische Einkünfte, die nicht auf die Salomonen überwiesen werden, können unter bestimmten Umständen steuerfrei bleiben. Die Dokumentation der Geldströme ist dabei entscheidend.
Kapitalerträge strukturieren: Da keine Kapitalertragssteuer existiert, können Investmenterträge steuerfrei realisiert werden. Die Verlagerung von Vermögensaufbau auf die Salomonen kann langfristig interessant sein.
Timing des Umzugs: Der optimale Zeitpunkt für den Wechsel der Steuerresidenz liegt idealerweise zu Jahresbeginn, um eine klare Abgrenzung zwischen den Steuerjahren zu erreichen.
Günstige Unternehmensformen
Die Salomonen kennen verschiedene Unternehmensformen:
- Einzelunternehmen (Sole Trader): einfache Gründung, volle Haftung
- Personengesellschaft (Partnership): für mehrere Gesellschafter
- Kapitalgesellschaft (Company): 30 % Körperschaftsteuer, beschränkte Haftung
Für ausländische Investoren kann eine salomonische Gesellschaft interessant sein, um lokale Geschäftsaktivitäten zu strukturieren. Offshore-Gesellschaften oder spezielle Holdingstrukturen existieren auf den Salomonen jedoch nicht.
Nutzung von Freibeträgen
Der Grundfreibetrag von 15.000 SBD (circa 1.500 Euro) ist vergleichsweise niedrig. Die progressiven Steuersätze setzen früh ein, was bei höheren Einkommen zu einer spürbaren Steuerlast führt.
10. Steuererklärung und Fristen
Abgabefristen
- Steuerjahr: 1. Januar bis 31. Dezember
- Abgabefrist für Steuererklärungen: 31. März des Folgejahres
- Verlängerungen können beim Inland Revenue Department beantragt werden
Benötigte Unterlagen
Für die Steuererklärung benötigst du:
- Einkommensnachweise (Lohnabrechnungen, Geschäftsunterlagen)
- PAYE-Bescheinigungen vom Arbeitgeber
- Belege für abzugsfähige Ausgaben
- Kontoauszüge bei Kapitalerträgen
- Nachweise über ausländische Einkünfte
Online-Portale
Das Inland Revenue Department bietet grundlegende Online-Dienste an, die Digitalisierung ist jedoch im Vergleich zu europäischen Standards begrenzt. Viele Vorgänge erfordern noch persönliches Erscheinen oder Postweg.
Steuerberatung
Qualifizierte Steuerberater mit internationaler Erfahrung sind auf den Salomonen rar. Es gibt einige Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in Honiara, darunter lokale Büros internationaler Netzwerke. Für komplexe internationale Sachverhalte empfiehlt sich zusätzlich ein Berater im Heimatland.
Strafen bei Verspätung
Bei verspäteter Abgabe der Steuererklärung oder Zahlung drohen:
- Verspätungszuschläge: bis zu 25 % der geschuldeten Steuer
- Zinsen auf Steuerschulden
- In schweren Fällen strafrechtliche Konsequenzen
11. Sozialversicherungsbeiträge
Solomon Islands National Provident Fund (SINPF)
Das einzige verpflichtende Sozialversicherungssystem ist der SINPF, eine staatliche Rentenversicherung:
- Arbeitnehmeranteil: 5 % des Bruttogehalts
- Arbeitgeberanteil: 7,5 % des Bruttogehalts
- Gesamtbelastung: 12,5 %
Die Beiträge werden auf einem individuellen Konto gutgeschrieben und können bei Rentenantritt, Auswanderung oder unter bestimmten Härtefallregelungen ausgezahlt werden.
Krankenversicherung
Es gibt keine gesetzliche Krankenversicherungspflicht. Das öffentliche Gesundheitssystem ist kostenlos, aber mit begrenzten Kapazitäten. Für Auswanderer ist eine private internationale Krankenversicherung dringend zu empfehlen.
Arbeitslosenversicherung
Eine staatliche Arbeitslosenversicherung existiert nicht.
Pflegeversicherung
Auch eine Pflegeversicherung gibt es auf den Salomonen nicht.
Gesamtbelastung im Vergleich
| Abgabe | Salomonen | Deutschland | Schweiz | Österreich |
|---|---|---|---|---|
| Rentenversicherung | 5 % (AN) | 9,3 % (AN) | 5,3 % (AHV/IV/EO) | 10,25 % (AN) |
| Krankenversicherung | 0 % (freiwillig) | 7,3 % (AN) | individuell | 3,87 % (AN) |
| Arbeitslosenversicherung | 0 % | 1,3 % (AN) | 1,1 % | 3 % (AN) |
| Pflegeversicherung | 0 % | 1,7 bis 2,3 % | 0 % | in KV enthalten |
| Gesamt AN | 5 % | circa 20 % | circa 6,5 % | circa 18 % |
Die Sozialabgaben auf den Salomonen sind erheblich niedriger, allerdings mit entsprechend geringeren Leistungen verbunden.
12. Vergleich zu Deutschland / Schweiz / Österreich
Tabellarischer Vergleich
| Steuerart | Salomonen | Deutschland | Schweiz | Österreich |
|---|---|---|---|---|
| Einkommensteuer (Spitzensatz) | 40 % | 45 % (+ Soli) | 22 bis 45 % (kantonal) | 55 % |
| Körperschaftsteuer | 30 % | 30 % (inkl. GewSt) | 12 bis 24 % | 23 % |
| Kapitalertragssteuer | 0 % | 26,375 % | 0 % (nach Haltefrist) | 27,5 % |
| Dividendensteuer (inl.) | 10 % | 26,375 % | Einkommensteuer | 27,5 % |
| Mehrwertsteuer | 10 % (Verkaufssteuer) | 19 % | 8,1 % | 20 % |
| Vermögensteuer | 0 % | 0 % | 0,1 bis 1 % (kantonal) | 0 % |
| Erbschaftssteuer | 0 % | 7 bis 50 % | 0 bis 40 % (kantonal) | 0 % |
Beispielrechnungen
Beispiel 1: Angestellter mit 50.000 Euro Jahresbrutto
| Land | Einkommensteuer | Sozialabgaben | Netto circa |
|---|---|---|---|
| Salomonen | circa 11.500 Euro | 2.500 Euro | 36.000 Euro |
| Deutschland | circa 11.000 Euro | 10.000 Euro | 29.000 Euro |
| Schweiz (ZH) | circa 6.000 Euro | 3.500 Euro | 40.500 Euro |
| Österreich | circa 12.000 Euro | 9.000 Euro | 29.000 Euro |
Beispiel 2: Investor mit 100.000 Euro Kapitalerträgen
| Land | Steuer auf Kapitalerträge |
|---|---|
| Salomonen | 0 Euro (keine Kapitalertragssteuer) |
| Deutschland | circa 26.375 Euro |
| Schweiz | 0 bis 40.000 Euro (je nach Kanton und Klassifizierung) |
| Österreich | circa 27.500 Euro |
Beispiel 3: Rentner mit 2.000 Euro monatlicher Rente
Auf den Salomonen werden die 24.000 Euro Jahresrente nach lokalem Recht besteuert (circa 4.500 Euro), wobei die deutsche Rente zusätzlich in Deutschland beschränkt steuerpflichtig bleibt. Die Gesamtbelastung hängt stark von der individuellen Situation ab.
Pro und Contra aus steuerlicher Sicht
Vorteile:
- Keine Kapitalertragssteuer
- Keine Erbschafts- und Schenkungssteuer
- Keine Vermögensteuer
- Niedrige Sozialabgaben
- Keine Teilnahme am CRS-Informationsaustausch
Nachteile:
- Hoher Einkommensteuerspitzensatz von 40 %
- Kein DBA mit DACH-Ländern (Doppelbesteuerungsrisiko)
- Begrenzte professionelle Steuerberatung vor Ort
- Eingeschränkte Infrastruktur
- Landbesitz für Ausländer nicht möglich
Fazit
Die Salomonen sind steuerlich vor allem für eine Gruppe interessant: Investoren und vermögende Privatpersonen, die von der fehlenden Kapitalertragssteuer und Erbschaftssteuer profitieren können. Wer sein Einkommen primär aus Kapitalerträgen bezieht, kann hier erheblich Steuern sparen.
Für klassische Arbeitnehmer und Selbstständige mit hohen Einkommen ist das Bild gemischt. Der Spitzensteuersatz von 40 % ist zwar niedriger als in Deutschland oder Österreich, aber die fehlenden Doppelbesteuerungsabkommen können zu komplexen Situationen führen.
Rentner sollten die steuerliche Situation sorgfältig prüfen. Die Kombination aus fortbestehender Steuerpflicht im Heimatland und lokaler Besteuerung kann ohne professionelle Beratung zu unangenehmen Überraschungen führen.
Digitale Nomaden finden auf den Salomonen zwar theoretisch interessante Bedingungen vor, praktisch scheitert es aber oft an der Infrastruktur und fehlenden Visa-Optionen.
Wichtig: Die Salomonen sind kein klassisches Steuerparadies. Es handelt sich um einen Entwicklungsstaat mit begrenzter Infrastruktur, tropischem Klima und eingeschränkten Konsummöglichkeiten. Die Entscheidung für einen Umzug sollte niemals nur aus steuerlichen Gründen getroffen werden.
Eine professionelle Beratung durch einen auf internationale Sachverhalte spezialisierten Steuerberater ist vor dem Umzug unerlässlich. Die Kombination aus fehlendem DBA, Wegzugsbesteuerung und komplexen Ansässigkeitsregeln erfordert individuelle Planung.
Hilfen für einen sorglosen Umzug nach den Salomonen
Nachfolgend findest du alle Hilfen für deine sorglose Auswanderung nach den Salomonen, vom ersten Schritt bis zur erfolgreichen Integration. Die Links führen zu den jeweiligen Angeboten, Hilfen und Dienstleistungen.
| Service mit Link | Beschreibung |
|---|---|
| Beratung + Mentor + Coaching | Wir begleiten dich auf deinem Weg auf die Salomonen von A bis Z, angefangen von einer Erstberatung oder Strategiegespräch bis zur erfolgreichen Integration |
| Steuer- und Rechtsberatung | Rechtliche und steuerliche Beratung |
| Beglaubigte Übersetzungen | Beglaubigte Übersetzungen von Dokumenten |
| Umzugsservice Ausland | Professionelle Umzüge weltweit, bis 40 % Preisvorteil |
| Internationale Krankenversicherung | Individuelle Police gemäß deinen persönlichen Bedürfnissen |
| Expat Haftpflichtversicherung | Zuverlässiger Schutz weltweit, Absicherung bei Haftpflichtschäden |
| Internationales Konto | Kostenloses Multi-Währungs-Konto mit weltweit sehr preisgünstigen Überweisungen |
| Job Angebote | Eine Auswahl an guten Job Angeboten |
| Sprachkurse | Multimedia Sprachkurse für schnelles und einfaches Erlernen von 83 Fremdsprachen |
| Ausstattung & Zubehör | Bei einer Auswanderung oder auf Reisen brauchst du so manches, was du vielleicht noch nicht hast |
| Visaservice | Für jene Lände für die die Visabesorgung kompliziert ist, findest du hier einen Service, der alles für dich erledigt |
| Flug buchen | Flugbuchung einfach, schnell & zum besten Preis |
| Flughafen Transfer | Du wirst bequem und sicher vom Flughafen abgeholt und zu deiner Unterkunft gebracht |
| Mietwagen | Wenn du lieber selber fahren möchtest, kannst du ein KFZ deiner Wahl buchen |
| Hotel, Hostel, Ferienwohnung | Große Auswahl an preiswerten Unterkünften für die ersten Wochen |
| Wohnung oder Haus mieten | Hier erhältst du deine Wohnung mit Mieterschutz und 10 % Rabatt auf die Mieterschutzgebühr |
FAQ
Muss ich als Auswanderer auf den Salomonen Steuern zahlen?
Ja, wenn du mehr als 183 Tage im Jahr auf den Salomonen verbringst, wirst du dort steuerlich ansässig und musst dein weltweites Einkommen versteuern. Die Steuersätze liegen zwischen 11 und 40 %.
Gibt es ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland?
Nein, die Salomonen haben mit Deutschland, Österreich und der Schweiz keine Doppelbesteuerungsabkommen. Das kann zu Doppelbesteuerung führen, die du durch sorgfältige Planung minimieren solltest.
Wie hoch ist die Kapitalertragssteuer auf den Salomonen?
Es gibt keine Kapitalertragssteuer. Gewinne aus Aktien, Anleihen, Kryptowährungen und Immobilienverkäufen bleiben steuerfrei.
Kann ich als Ausländer Immobilien kaufen?
Nein, Landbesitz ist für Ausländer nicht möglich. Du kannst jedoch Langzeitpachtverträge von bis zu 75 Jahren abschließen, die übertragbar sind.
Wie sind deutsche Renten auf den Salomonen zu versteuern?
Deutsche gesetzliche Renten bleiben in Deutschland beschränkt steuerpflichtig. Auf den Salomonen können sie zusätzlich besteuert werden, da kein DBA existiert. Eine individuelle Beratung ist dringend empfohlen.
Gibt es ein Visum für digitale Nomaden?
Nein, die Salomonen haben kein spezielles Digital-Nomad-Visum. Du benötigst ein reguläres Arbeitsvisum, wenn du vor Ort arbeiten möchtest.
Wie hoch sind die Sozialabgaben für Arbeitnehmer?
Die Sozialabgaben sind niedrig: 5 % vom Bruttogehalt gehen in den National Provident Fund (Rentenversicherung). Eine gesetzliche Krankenversicherung gibt es nicht.
Weitere Salomonen Beiträge
- Lebenshaltungskosten und Mieten Salomonen
- Auswandern auf die Salomonen als Rentner: Kompletter Guide
- Bevölkerung Salomonen: Kultur, Mentalität, Lebensweise
Zuletzt aktualisiert: 6. Januar 2026 von Jan Harmening (2005 ausgewandert)
