Steuersystem Zypern für Auswanderer: Der komplette Guide 2026

Zypern hat sich in den vergangenen Jahren zu einem der attraktivsten Steuerstandorte in der Europäischen Union entwickelt. Die Mittelmeerinsel kombiniert niedrige Steuersätze mit einem modernen, international ausgerichteten Steuersystem, das besonders für Unternehmer, digitale Nomaden und vermögende Privatpersonen interessante Gestaltungsmöglichkeiten bietet.

Das Steuersystem von Zypern verstehen und richtig nutzen
Das Steuersystem von Zypern verstehen und richtig nutzen

Das zyprische Steuersystem basiert auf dem britischen Common-Law-System und unterscheidet sich damit grundlegend von den kontinentaleuropäischen Systemen in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Mit einem Körperschaftsteuersatz von nur 12,5 % (ab 2026: 15 %), großzügigen Befreiungen für ausländische Dividenden und keiner Erbschaftsteuer bietet Zypern erhebliche steuerliche Vorteile gegenüber den DACH-Ländern.

Besonders attraktiv für Auswanderer aus dem deutschsprachigen Raum sind die sogenannte Non-Domicile-Regelung, die 17-jährige Steuerbefreiung für Dividenden und Zinsen ermöglicht, sowie die 50 %-Einkommensteuerbefreiung für hochqualifizierte Fachkräfte. Diese Kombination macht Zypern zu einem der steuerlich günstigsten EU-Länder für internationale Fachkräfte und Unternehmer.

1. Steuerresidenz und Steuerpflicht

Kriterien für unbeschränkte Steuerpflicht

In Zypern gibt es zwei Wege, um steuerlich ansässig zu werden. Das klassische Kriterium ist die 183-Tage-Regel: Wer sich mindestens 183 Tage innerhalb eines Kalenderjahres in Zypern aufhält, gilt als steuerlich ansässig und unterliegt der unbeschränkten Steuerpflicht.

Seit 2017 existiert zusätzlich die sogenannte 60-Tage-Regel. Diese ermöglicht es dir, bereits nach 60 Tagen Aufenthalt in Zypern steuerlich ansässig zu werden, sofern du folgende Voraussetzungen erfüllst:

  • Du hältst dich in keinem anderen Land mehr als 183 Tage auf
  • Du bist in keinem anderen Land steuerlich ansässig
  • Du übst in Zypern eine Geschäftstätigkeit aus, bist angestellt oder bist Direktor einer zyprischen Gesellschaft
  • Du unterhältst eine permanente Wohnung in Zypern (Eigentum oder Miete)

Diese 60-Tage-Regel ist besonders für internationale Unternehmer und digitale Nomaden interessant, die flexibel zwischen verschiedenen Ländern pendeln möchten.

Non-Domicile-Status

Der Non-Domicile-Status (Non-Dom) ist das Herzstück der zyprischen Steuerplanung für Auswanderer. Als Non-Dom giltst du, wenn du:

  • Nicht in Zypern geboren wurdest und dein Domizil ursprünglich außerhalb Zyperns liegt
  • Oder wenn du in Zypern geboren wurdest, aber mindestens 20 aufeinanderfolgende Jahre vor deiner Rückkehr im Ausland gelebt hast

Der Non-Dom-Status kann für maximal 17 Jahre nach Erlangung der zyprischen Steueransässigkeit genutzt werden. Er befreit dich vollständig von der Special Defence Contribution (SDC), einer Sondersteuer auf Dividenden (17 %), Zinsen (30 %) und Mieteinnahmen (3 %).

Doppelbesteuerungsabkommen mit DACH-Ländern

Zypern hat mit allen drei DACH-Ländern Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) abgeschlossen:

Deutschland: Das DBA Deutschland-Zypern regelt die Vermeidung der Doppelbesteuerung nach dem Freistellungs- und Anrechnungsverfahren. Deutsche Renten werden grundsätzlich nur in Deutschland besteuert, während Einkünfte aus zyprischer Quelle ausschließlich in Zypern steuerpflichtig sind.

Österreich: Das DBA Österreich-Zypern folgt ähnlichen Prinzipien. Österreichische Pensionen können nach dem Ansässigkeitsprinzip in Zypern besteuert werden, sofern du dort deinen Lebensmittelpunkt hast.

Schweiz: Das DBA Schweiz-Zypern ist besonders relevant für Schweizer AHV-Renten und Pensionskassenbezüge. Diese können unter bestimmten Voraussetzungen ausschließlich in Zypern besteuert werden.

Wegzugsbesteuerung aus DACH-Ländern

Beim Wegzug aus Deutschland musst du die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG beachten. Hältst du Anteile an Kapitalgesellschaften von mindestens 1 %, werden die stillen Reserven bei Wegzug besteuert. Bei Wegzug in einen EU-Staat wie Zypern kann die Steuer auf Antrag gestundet werden.

Österreich kennt eine ähnliche Regelung für Beteiligungen an Kapitalgesellschaften. Die Wegzugsbesteuerung kann bei Umzug in einen EU/EWR-Staat ratierlich über sieben Jahre oder zinslos bis zur tatsächlichen Veräußerung gestundet werden.

Die Schweiz erhebt keine Wegzugsbesteuerung auf Beteiligungen. Allerdings kann bei der Auflösung von Pensionskassenguthaben oder der Aufgabe der Selbständigkeit eine Liquidationsgewinnbesteuerung anfallen.

2. Einkommensteuer

Allgemeine Struktur

Die zyprische Einkommensteuer ist progressiv gestaltet mit Steuersätzen von 0 bis 35 %. Das Steuerjahr entspricht dem Kalenderjahr.

Einkommensteuertarif 2025:

Zu versteuerndes Einkommen (EUR)Steuersatz
0 bis 19.5000 %
19.501 bis 28.00020 %
28.001 bis 36.30025 %
36.301 bis 60.00030 %
Über 60.00035 %

Der Grundfreibetrag von 19.500 Euro ist deutlich höher als in Deutschland (11.784 Euro) und Österreich (12.816 Euro). Die Steuererklärung muss bis zum 31. Juli des Folgejahres elektronisch eingereicht werden.

Arbeitnehmer

Als Arbeitnehmer in Zypern wird die Einkommensteuer im Quellenabzugsverfahren (PAYE – Pay As You Earn) direkt vom Arbeitgeber einbehalten und an die Steuerbehörde abgeführt.

Sozialversicherungsbeiträge für Arbeitnehmer:

BeitragArbeitnehmeranteilArbeitgeberanteil
Sozialversicherung8,8 %8,8 %
Allgemeiner Gesundheitsdienst (GESY)2,65 %2,9 %
Arbeitslosenversicherung1,2 %
Industrieausbildungsfonds0,5 %
Sozialzusammenhaltsfonds2,0 %
Gesamt11,45 %15,4 %

Die Sozialversicherungsbeiträge werden auf ein maximales Jahreseinkommen von 62.868 Euro berechnet (Stand 2025). Einkommen darüber ist von der Sozialversicherung befreit.

50 %-Steuerbefreiung für neue Arbeitnehmer:

Eine der attraktivsten Regelungen für Arbeitnehmer ist die 50 %-Einkommensteuerbefreiung nach Artikel 8(23) des Einkommensteuergesetzes. Diese gilt für Personen, die:

  • Vor Aufnahme der Beschäftigung nicht in Zypern steuerlich ansässig waren
  • Erstmals eine Beschäftigung in Zypern aufnehmen
  • Ein Jahresbruttogehalt von mindestens 55.000 Euro beziehen

Die Befreiung gilt für 17 Jahre ab dem ersten Jahr der Beschäftigung. Bei einem Gehalt von 100.000 Euro zahlst du also nur auf 50.000 Euro Einkommensteuer, was eine erhebliche Ersparnis bedeutet.

Absetzbare Werbungskosten:

  • Gewerkschaftsbeiträge
  • Spenden an zugelassene Wohltätigkeitsorganisationen (bis zu bestimmten Grenzen)
  • Beiträge zu zyprischen Pensionsfonds
  • Lebensversicherungsprämien (bis zu 7 % des versicherten Kapitals)

Digitale Nomaden

Zypern hat 2022 ein spezielles Digital Nomad Visa eingeführt, das für Bürger aus Nicht-EU-Ländern relevant ist. EU-Bürger können sich aufgrund der Freizügigkeit ohnehin frei niederlassen.

Digital Nomad Visa Voraussetzungen:

  • Remote-Arbeit für einen Arbeitgeber oder eigene Kunden außerhalb Zyperns
  • Nachweis eines monatlichen Einkommens von mindestens 3.500 Euro
  • Krankenversicherungsschutz
  • Polizeiliches Führungszeugnis

Das Visum wird zunächst für ein Jahr erteilt und kann auf bis zu drei Jahre verlängert werden. Während dieser Zeit bist du steuerlich in Zypern ansässig, wenn du die 183-Tage- oder 60-Tage-Regel erfüllst.

Besteuerung für digitale Nomaden:

Als digitaler Nomade mit zyprischer Steueransässigkeit und Non-Dom-Status profitierst du von:

  • Vollständiger Befreiung von der SDC auf ausländische Dividenden und Zinsen
  • Steuerfreien Kursgewinnen aus dem Handel mit Wertpapieren
  • Dem hohen Grundfreibetrag von 19.500 Euro

Einkünfte aus selbständiger Arbeit für ausländische Kunden werden als Unternehmenseinkünfte behandelt und unterliegen der normalen Einkommensteuer, können aber durch die Gründung einer zyprischen Limited Company steueroptimiert werden.

Selbstständige und Unternehmer

Für Selbstständige und Unternehmer bietet Zypern besonders attraktive Bedingungen. Die wichtigsten Optionen sind:

Einzelunternehmen:

Als Einzelunternehmer unterliegst du der progressiven Einkommensteuer bis 35 %. Der Gewinn wird nach Abzug aller betrieblichen Aufwendungen ermittelt.

Sozialversicherungsbeiträge für Selbstständige:

  • Sozialversicherung: 15,6 % auf das deklarierte Einkommen
  • GESY: 4,0 %
  • Gesamt: 19,6 %

Das Mindesteinkommen für die Sozialversicherungsberechnung beträgt das 12-fache des Mindestlohns, das Maximum liegt bei 62.868 Euro jährlich.

Zyprische Limited Company (LTD):

Die Gründung einer zyprischen Private Company Limited by Shares ist der bevorzugte Weg für die meisten Unternehmer. Die Vorteile:

  • Körperschaftsteuer von nur 12,5 % (ab 2026: 15 % aufgrund der globalen Mindeststeuer)
  • Keine Quellensteuer auf Dividendenausschüttungen an Nichtansässige
  • Als Non-Dom erhältst du Dividenden steuerfrei
  • Umfangreiche steuerliche Abzugsmöglichkeiten

Buchführungspflichten:

Jede zyprische Gesellschaft muss:

  • Ordnungsgemäße Buchführung nach IFRS oder zyprischen Standards führen
  • Einen jährlichen Abschluss von einem zugelassenen Wirtschaftsprüfer prüfen lassen
  • Die Steuererklärung bis zum 31. März des übernächsten Jahres einreichen
  • Quartalsweise vorläufige Steuerzahlungen leisten

Absetzbare Betriebsausgaben:

  • Miete für Geschäftsräume
  • Gehälter und Löhne
  • Reisekosten für geschäftliche Zwecke
  • Professionelle Dienstleistungen (Buchhalter, Anwälte)
  • Abschreibungen auf Anlagevermögen
  • Forschungs- und Entwicklungskosten
  • Zinsen auf betriebliche Kredite
  • Marketing- und Werbekosten

Eine Gewerbesteuer wie in Deutschland existiert in Zypern nicht.

Finanziell Unabhängige und Investoren

Für vermögende Privatpersonen und Investoren ist Zypern dank des Non-Dom-Status besonders interessant.

Kapitalerträge:

EinkunftsartMit Non-Dom-StatusOhne Non-Dom-Status
Inländische Dividenden0 %17 % SDC
Ausländische Dividenden0 %17 % SDC
Inländische Zinsen0 %30 % SDC
Ausländische Zinsen0 %30 % SDC
Kursgewinne (Wertpapiere)0 %0 %

Besteuerung von Kursgewinnen:

Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren (Aktien, Anleihen, Fondsanteile, Optionen, Futures) sind in Zypern generell steuerfrei – unabhängig vom Non-Dom-Status. Dies macht Zypern zu einem der attraktivsten Standorte für Trader und Investoren in der EU.

Ausnahme: Gewinne aus dem Verkauf von Anteilen an Gesellschaften, deren Vermögen überwiegend aus zyprischen Immobilien besteht, unterliegen der Kapitalertragssteuer von 20 %.

Immobilienertragsteuer:

Auf Gewinne aus dem Verkauf von Immobilien in Zypern fällt eine Kapitalertragssteuer von 20 % an. Es gibt jedoch großzügige Freibeträge:

  • 17.086 Euro allgemeiner Freibetrag (kumulativ über alle Verkäufe)
  • 85.430 Euro für den Verkauf des eigenen Hauptwohnsitzes (mindestens 5 Jahre genutzt)
  • 25.629 Euro für landwirtschaftliche Flächen

Ausländische Depots:

Es besteht keine besondere Meldepflicht für ausländische Depots. Allerdings musst du als zyprischer Steuerresident alle weltweiten Einkünfte in der Steuererklärung angeben. Der automatische Informationsaustausch (CRS) stellt sicher, dass zyprische Behörden von ausländischen Depots erfahren.

Rentner

Zypern ist ein attraktives Ziel für Rentner aus dem DACH-Raum, vor allem wegen des angenehmen Klimas, der günstigen Lebenshaltungskosten und der vorteilhaften Besteuerung.

Besteuerung deutscher Renten:

Nach dem DBA Deutschland-Zypern werden deutsche gesetzliche Renten grundsätzlich nur in Deutschland besteuert. Deutschland behält das Besteuerungsrecht. Die Rente muss in der zyprischen Steuererklärung zwar angegeben werden, wird aber von der zyprischen Steuer freigestellt.

Betriebsrenten und private Renten können je nach Struktur unterschiedlich behandelt werden. Hier ist eine Einzelfallprüfung durch einen Steuerberater empfehlenswert.

Besteuerung österreichischer Pensionen:

Österreichische staatliche Pensionen werden nach dem DBA in der Regel nur in Österreich besteuert. Private Vorsorge und Betriebspensionen können unter bestimmten Voraussetzungen in Zypern günstiger besteuert werden.

Besteuerung Schweizer Renten:

Schweizer AHV-Renten und Pensionskassenbezüge unterliegen nach dem DBA der ausschließlichen Besteuerung in Zypern, wenn du dort ansässig bist. Bei Kapitalauszahlungen aus der Pensionskasse kann dies zu erheblichen Steuervorteilen führen, da in Zypern keine Quellensteuer auf solche Zahlungen erhoben wird.

Altersfreibeträge:

Zypern kennt keine speziellen Altersfreibeträge. Allerdings profitieren Rentner vom hohen Grundfreibetrag von 19.500 Euro und können als Non-Doms Kapitalerträge steuerfrei beziehen.

Besondere Rentner-Regelung:

Für Rentenempfänger aus dem Ausland gibt es eine spezielle Regelung: Ausländische Renten können auf Antrag zu einem pauschalen Steuersatz von 5 % besteuert werden, wobei die ersten 3.420 Euro steuerfrei bleiben. Dies kann günstiger sein als die normale progressive Besteuerung.

3. Vermögensteuer

Zypern erhebt keine Vermögensteuer auf bewegliches oder unbewegliches Vermögen. Dies ist ein wesentlicher Vorteil gegenüber der Schweiz, wo Kantone eine Vermögensteuer erheben.

Weder Bankguthaben noch Wertpapierdepots, Beteiligungen, Kunstgegenstände oder sonstige Vermögenswerte werden in Zypern einer Substanzbesteuerung unterworfen. Auch eine Reichensteuer oder Solidaritätszuschlag existiert nicht.

4. Kapitalertragssteuer

Steuersätze für verschiedene Anlageformen

Die Besteuerung von Kapitalerträgen in Zypern ist für Non-Doms äußerst vorteilhaft:

AnlageformNon-DomNicht-Non-Dom
Zinsen (inländische Banken)0 %30 % SDC
Zinsen (ausländische Banken)0 %30 % SDC
Dividenden (zyprische Gesellschaften)0 %17 % SDC
Dividenden (ausländische Gesellschaften)0 %17 % SDC
Kursgewinne (Wertpapiere)0 %0 %
Kursgewinne (Immobilien)20 %20 %
Mieteinnahmen (nach Abschreibungen)0 % SDC, aber Einkommensteuer3 % SDC + Einkommensteuer

Quellensteuer

Zypern erhebt keine Quellensteuer auf:

  • Dividendenausschüttungen an Nichtansässige
  • Zinszahlungen an Nichtansässige
  • Lizenzzahlungen an Nichtansässige

Dies macht zyprische Holdinggesellschaften attraktiv für internationale Strukturen.

Anrechnung ausländischer Quellensteuer

Quellensteuer, die im Ausland auf Dividenden oder Zinsen einbehalten wurde, kann in Zypern angerechnet werden. Die Anrechnung erfolgt bis zur Höhe der zyprischen Steuer. Für Non-Doms ist dies weniger relevant, da sie ohnehin keine SDC zahlen.

5. Immobiliensteuer

Grundsteuer und jährliche Abgaben

Die allgemeine Immobiliensteuer (Immovable Property Tax) wurde in Zypern 2017 abgeschafft. Es fallen jedoch weiterhin kommunale Abgaben an:

  • Gemeindegebühren für Müllabfuhr und Kanalisation (ca. 100 bis 500 Euro jährlich je nach Gemeinde)
  • Straßenbeleuchtungsgebühren

Grunderwerbsteuer beim Kauf

Beim Erwerb einer Immobilie fällt keine klassische Grunderwerbsteuer an, wenn die Immobilie der Mehrwertsteuer unterliegt (Neubauten). Bei Wiederverkäufen ohne MwSt. wird eine Übertragungsgebühr erhoben:

Immobilienwert (EUR)Transfergebühr
Bis 85.0003 %
85.001 bis 170.0005 %
Über 170.0008 %

Bei hypothekenfinanzierten Immobilien wird ein Rabatt von 50 % gewährt.

Kapitalertragssteuer beim Verkauf

Der Gewinn aus dem Verkauf von Immobilien in Zypern wird mit 20 % besteuert. Die Berechnungsgrundlage ist der Verkaufspreis abzüglich:

  • Kaufpreis (inflationsbereinigt nach offiziellem Index)
  • Kaufnebenkosten
  • Kosten für Verbesserungen
  • Verkaufskosten
  • Persönliche Freibeträge

Vermietungseinkünfte

Mieteinnahmen aus zyprischen Immobilien unterliegen der progressiven Einkommensteuer. Absetzbar sind:

  • Zinsen auf Hypothekendarlehen (in voller Höhe)
  • Abschreibung von 3 % auf den Gebäudewert jährlich
  • Instandhaltungskosten
  • Versicherungen und Gemeindeabgaben
  • Hausverwaltungskosten

Non-Doms zahlen keine SDC auf Mieteinnahmen (normale Steuerpflichtige 3 %).

Steuervorteile bei Eigennutzung

Bei selbstgenutztem Wohneigentum gibt es keine laufenden steuerlichen Vorteile, aber der bereits erwähnte erhöhte Freibetrag von 85.430 Euro bei der Kapitalertragssteuer beim späteren Verkauf.

6. Erbschafts- und Schenkungssteuer

Zypern erhebt keine Erbschaftsteuer und keine Schenkungssteuer. Vermögen kann steuerfrei auf die nächste Generation übertragen werden, unabhängig vom Verwandtschaftsgrad oder der Höhe des Vermögens.

Beim Erwerb von Immobilien durch Erbschaft fällt lediglich die Übertragungsgebühr an, die jedoch bei Übertragungen an nahe Verwandte (Ehepartner, Kinder, Eltern) auf einen Nominalwert reduziert wird.

Internationale Aspekte:

Auch wenn Zypern keine Erbschaftsteuer erhebt, kann die Erbschaftsteuer des Herkunftslandes oder des Staates, in dem sich Vermögenswerte befinden, relevant sein. Deutschland etwa erhebt Erbschaftsteuer auf:

  • Deutschen Immobilienbesitz unabhängig vom Wohnsitz
  • Weltweites Vermögen, wenn Erblasser oder Erbe in den letzten 5 Jahren in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig waren

Eine sorgfältige Nachlassplanung unter Berücksichtigung aller relevanten Jurisdiktionen ist daher empfehlenswert.

7. Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer

Steuersätze

Zypern wendet folgende Mehrwertsteuersätze an:

KategorieSteuersatzAnwendung
Regelsteuersatz19 %Standardsatz für die meisten Waren und Dienstleistungen
Ermäßigt I9 %Hotelunterkünfte, Restaurantdienstleistungen
Ermäßigt II5 %Bücher, Zeitungen, bestimmte Lebensmittel, Medikamente
Stark ermäßigt3 %Bestimmte landwirtschaftliche Produkte
Nullsatz0 %Export in Drittländer, innergemeinschaftliche Lieferungen

Kleinunternehmerregelung

Die Umsatzsteuer-Registrierungspflicht besteht ab einem Jahresumsatz von 15.600 Euro. Unterhalb dieser Schwelle kannst du von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen und musst keine Umsatzsteuer abführen.

Allerdings kannst du dann auch keine Vorsteuer geltend machen. Für Unternehmen mit hohen Eingangsleistungen kann die freiwillige Registrierung sinnvoll sein.

Reverse-Charge-Verfahren

Bei Dienstleistungen zwischen Unternehmern in verschiedenen EU-Ländern gilt das Reverse-Charge-Verfahren. Der Leistungsempfänger schuldet die Umsatzsteuer und kann sie gleichzeitig als Vorsteuer abziehen (sofern vorsteuerabzugsberechtigt).

8. Weitere relevante Steuern

Kfz-Steuer

Die jährliche Kfz-Steuer richtet sich nach dem CO2-Ausstoß des Fahrzeugs:

CO2-Emissionen (g/km)Jährliche Steuer (EUR)
Bis 1200
121 bis 1509 Euro pro g/km über 120
151 bis 180270 + 17 Euro pro g/km über 150
181 bis 210780 + 25 Euro pro g/km über 180
Über 2101.530 + 35 Euro pro g/km über 210

Elektrofahrzeuge sind vollständig von der Kfz-Steuer befreit.

Verbrauchsteuern

Auf Alkohol, Tabak und Kraftstoffe werden Verbrauchsteuern erhoben. Diese liegen jedoch unter dem EU-Durchschnitt, was zu günstigeren Preisen führt.

Stempelsteuer

Bei bestimmten Rechtsgeschäften fällt eine Stempelsteuer an:

  • Verträge mit einem Wert bis 5.000 Euro: 0 %
  • 5.001 bis 170.000 Euro: 0,15 %
  • Über 170.000 Euro: 0,2 %
  • Maximum: 20.000 Euro pro Dokument

Touristensteuer

Zypern erhebt keine gesonderte Touristensteuer auf Hotelübernachtungen.

9. Steueroptimierung für Auswanderer

Legale Gestaltungsmöglichkeiten

Zypern bietet zahlreiche legale Möglichkeiten zur Steueroptimierung:

1. Non-Dom-Status nutzen: Der wichtigste Steuervorteil für Auswanderer. Für 17 Jahre keine SDC auf Dividenden (17 %), Zinsen (30 %) und Mieteinnahmen (3 %).

2. 50 %-Einkommensteuerbefreiung: Bei Gehältern ab 55.000 Euro jährlich für Neuankömmlinge. Gilt für 17 Jahre.

3. Zyprische Holding-Struktur: Ideale Struktur für Unternehmer:

  • Operative Gesellschaft zahlt 12,5 % Körperschaftsteuer (ab 2026: 15 %)
  • Dividenden an dich als Non-Dom sind steuerfrei
  • Keine Quellensteuer auf Dividenden an Nichtansässige

4. IP-Box-Regelung: Einkünfte aus geistigem Eigentum (Patente, Software, etc.) werden effektiv mit nur 2,5 % besteuert. Der Freibetrag beträgt 80 % der Einnahmen.

Timing des Umzugs

Der optimale Zeitpunkt für den Umzug hängt von deiner individuellen Situation ab:

  • Jahresanfang: Maximiert die Zeit für den Aufbau von 183 Tagen in Zypern
  • Nach Dividendenausschüttung: Wenn du noch Anteile an einer deutschen GmbH hältst
  • Vor Rentenantritt: Um die günstige 5 %-Pauschalbesteuerung für ausländische Renten zu nutzen
  • Nach Erfüllung von Sperrfristen: Bei Aktienoptionen oder Mitarbeiteraktienprogrammen

Günstige Unternehmensformen

UnternehmensformVorteileNachteile
EinzelunternehmenEinfach, wenig VerwaltungEinkommensteuer bis 35 %, persönliche Haftung
Zyprische LTD12,5 % KSt, beschränkte Haftung, Non-Dom-VorteileAudit-Pflicht, höhere Verwaltungskosten
PartnerschaftDurchreichung zur persönlichen BesteuerungKomplexe Vereinbarungen nötig
Europäische Gesellschaft (SE)Internationale MobilitätHohe Anforderungen

Für die meisten Unternehmer ist die zyprische Limited Company die optimale Wahl.

10. Steuererklärung und Fristen

Fristen im Überblick

Erklärung/ZahlungFrist
Einkommensteuererklärung (Arbeitnehmer)31. Juli des Folgejahres
Einkommensteuererklärung (Selbstständige/Unternehmen)31. März des übernächsten Jahres
Vorläufige Steuerzahlung 1. Rate1. August
Vorläufige Steuerzahlung 2. Rate31. Dezember
Restzahlung1. August des Folgejahres
MwSt-ErklärungQuartalsweise, bis zum 10. des Folgemonats

Benötigte Unterlagen

Für die Einkommensteuererklärung werden benötigt:

  • Einkommensnachweise (Gehaltsabrechnungen, Dividendenbescheinigungen)
  • Nachweise über ausländische Einkünfte
  • Belege für absetzbare Ausgaben
  • Steuerbescheinigungen aus anderen Ländern
  • Bei Unternehmen: Geprüfter Jahresabschluss

Online-Portal

Die Steuererklärung wird über das TAXISnet-Portal der zyprischen Steuerbehörde eingereicht. Die Registrierung erfordert:

  • Steueridentifikationsnummer (TIN)
  • Registrierung beim Steuerdepartment
  • Aktivierung des Online-Zugangs

Steuerberater

Für Auswanderer aus dem DACH-Raum ist die Beauftragung eines zyprischen Steuerberaters dringend empfohlen, insbesondere:

  • Im Jahr des Umzugs (komplexe Übergangsregelungen)
  • Bei grenzüberschreitenden Einkünften
  • Bei Unternehmensstrukturen
  • Für die Non-Dom-Registrierung

Die Kosten für einen Steuerberater beginnen bei etwa 500 Euro jährlich für einfache Fälle und können bei komplexen Strukturen mehrere tausend Euro betragen.

Strafen bei Verspätung

VerstoßStrafe
Verspätete Steuererklärung100 Euro + 5 % der geschuldeten Steuer
Verspätete Zahlung5 % der Schuld + 5 % pro Monat Verspätung
Falsche AngabenBis zu 200 % der hinterzogenen Steuer
Fehlende Registrierung85 Euro pro Monat

11. Sozialversicherungsbeiträge

Überblick über das Sozialversicherungssystem

Das zyprische Sozialversicherungssystem umfasst:

  • Altersrente
  • Invaliditätsrente
  • Hinterbliebenenrente
  • Arbeitslosengeld
  • Mutterschaftsgeld
  • Krankengeld
  • Arbeitsunfälle

Beitragssätze 2025

Arbeitnehmer:

BeitragArbeitnehmerArbeitgeberGesamt
Sozialversicherung8,8 %8,8 %17,6 %
GESY (Gesundheit)2,65 %2,9 %5,55 %
Arbeitslosenversicherung1,2 %1,2 %
Industrieausbildung0,5 %0,5 %
Sozialzusammenhalt2,0 %2,0 %
Gesamt11,45 %15,4 %26,85 %

Selbstständige:

BeitragSatz
Sozialversicherung15,6 %
GESY4,0 %
Gesamt19,6 %

Beitragsbemessungsgrenze

Die Beiträge werden nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 62.868 Euro jährlich erhoben (Stand 2025). Einkommen oberhalb dieser Grenze ist beitragsfrei.

Vergleich mit DACH-Ländern

LandArbeitnehmer-BeitragArbeitgeber-BeitragBMG (ca.)
Zypern11,45 %15,4 %62.868 EUR
Deutschlandca. 20 %ca. 21 %90.600 EUR (West)
Österreichca. 18 %ca. 21 %78.540 EUR
Schweizca. 6 % (AHV/IV)ca. 6 %Unbegrenzt

Die Gesamtbelastung in Zypern liegt deutlich unter dem deutschen und österreichischen Niveau.

Krankenversicherung (GESY)

Das zyprische Gesundheitssystem GESY (General Healthcare System) wurde 2019 eingeführt und bietet:

  • Zugang zu Allgemeinärzten und Fachärzten
  • Krankenhausbehandlungen
  • Medikamente (mit Zuzahlung)
  • Laboruntersuchungen

Die Qualität entspricht westeuropäischem Standard, wobei Wartezeiten bei Spezialisten vorkommen können. Viele Expats schließen zusätzlich eine private Krankenversicherung ab.

12. Vergleich zu Deutschland/Schweiz/Österreich

Tabellarischer Steuervergleich

SteuerartZypernDeutschlandÖsterreichSchweiz
Einkommensteuer max.35 %45 % (+SolZ)55 %bis 45 % (kantonal)
Grundfreibetrag19.500 EUR11.784 EUR12.816 EUR0 EUR
Körperschaftsteuer12,5 %ca. 30 %25 %12 bis 21 %
Kapitalertragsteuer0 % (Non-Dom)26,375 %27,5 %Einkommensteuer
Dividendensteuer0 % (Non-Dom)26,375 %27,5 %Einkommensteuer
Vermögensteuer0 %0 %0 %0,3 bis 1,0 %
Erbschaftsteuer0 %bis 50 %bis 60 %kantonal (meist gering)
MwSt (Regelsatz)19 %19 %20 %8,1 %

Beispielrechnungen

Beispiel 1: Angestellter mit 80.000 Euro Bruttogehalt

PositionZypern (Non-Dom, 50 %-Regel)Deutschland
Bruttogehalt80.000 EUR80.000 EUR
Steuerpflichtiges Einkommen40.000 EUR80.000 EUR
Einkommensteuerca. 5.050 EURca. 19.800 EUR
Sozialversicherung ANca. 7.188 EURca. 16.000 EUR
Nettoca. 67.762 EURca. 44.200 EUR

Beispiel 2: Unternehmer mit 200.000 Euro Gewinn

PositionZypern (LTD + Non-Dom)Deutschland (GmbH)
Unternehmensgewinn200.000 EUR200.000 EUR
Körperschaftsteuer25.000 EURca. 30.000 EUR
Gewerbesteuer0 EURca. 28.000 EUR
Gewinn nach Steuern175.000 EUR142.000 EUR
Dividendensteuer (bei Vollausschüttung)0 EURca. 37.000 EUR
Verfügbar nach Steuern175.000 EUR105.000 EUR

Beispiel 3: Rentner mit 36.000 Euro Jahresrente

PositionZypernDeutschland
Jahresrente36.000 EUR36.000 EUR
Steuerpflichtiger Anteil36.000 EURca. 30.000 EUR
Freibetrag19.500 EUR11.784 EUR
Steuer (5 %-Pauschale Zypern)ca. 1.629 EURca. 3.500 EUR
Nettoca. 34.371 EURca. 32.500 EUR

Pro und Contra aus steuerlicher Sicht

Pro Zypern:

  • Niedrige Körperschaftsteuer (12,5 %)
  • Non-Dom-Status eliminiert Kapitalertragsteuer
  • Keine Erbschaftsteuer
  • Keine Vermögensteuer
  • Steuerfreie Kursgewinne aus Wertpapieren
  • 50 %-Einkommensteuerbefreiung für Fachkräfte
  • EU-Mitgliedschaft und Rechtssicherheit
  • Niedrige Sozialversicherungsbeiträge

Contra Zypern:

  • Komplexe Wegzugsbesteuerung bei Umzug aus DACH
  • Zeitlich begrenzte Non-Dom-Vorteile (17 Jahre)
  • Erhöhung der Körperschaftsteuer auf 15 % ab 2026
  • Entfernung und begrenzte Direktflugverbindungen
  • Kleinere Wirtschaft mit weniger Karrieremöglichkeiten
  • Sprachbarriere (Griechisch ist Amtssprache)

Fazit

Zypern bietet eines der attraktivsten Steuersysteme innerhalb der Europäischen Union und ist besonders interessant für:

Optimal geeignet für:

  • Unternehmer und Selbstständige: Die Kombination aus niedriger Körperschaftsteuer und steuerfreien Dividenden (Non-Dom) macht Zypern ideal für Unternehmer, die ihre Steuerlast legal minimieren möchten.
  • Investoren und Vermögende: Steuerfreie Kursgewinne, keine Vermögensteuer und keine Erbschaftsteuer machen Zypern zu einem hervorragenden Standort für die Vermögensverwaltung.
  • Hochqualifizierte Fachkräfte: Mit der 50 %-Einkommensteuerbefreiung und dem Non-Dom-Status können erhebliche Steuervorteile erzielt werden.
  • Digitale Nomaden: Flexible Aufenthaltsregelungen und günstige Besteuerung ausländischer Einkünfte.
  • Rentner: Günstige Pauschalbesteuerung von 5 % auf ausländische Renten und niedriges Preisniveau.

Weniger geeignet für:

  • Personen ohne Non-Dom-Status (17 % SDC auf Dividenden, 30 % auf Zinsen)
  • Arbeitnehmer mit niedrigeren Gehältern unter 55.000 Euro (keine 50 %-Befreiung)
  • Personen, die EU-Freizügigkeit intensiv nutzen möchten (komplexe Steuerplanung nötig)

Wichtige Punkte zusammengefasst:

  1. Der Non-Dom-Status ist der Schlüssel zu den meisten Steuervorteilen – für 17 Jahre keine SDC
  2. Die 50 %-Einkommensteuerbefreiung gilt nur bei Gehältern ab 55.000 Euro
  3. Körperschaftsteuer steigt 2026 auf 15 % (globale Mindeststeuer)
  4. Kursgewinne aus Wertpapieren sind generell steuerfrei
  5. Wegzugsbesteuerung aus Deutschland muss sorgfältig geplant werden

Empfehlung zur professionellen Beratung:

Angesichts der Komplexität internationaler Steuerplanung, insbesondere bei Wegzug aus Deutschland, ist die Konsultation spezialisierter Steuerberater sowohl im Herkunftsland als auch in Zypern unbedingt empfehlenswert. Die Kosten für professionelle Beratung amortisieren sich in den meisten Fällen schnell durch vermiedene Fehler und optimierte Strukturen.


FAQ

Muss ich als deutscher Rentner meine Rente in Zypern versteuern?

Deutsche gesetzliche Renten werden nach dem Doppelbesteuerungsabkommen nur in Deutschland besteuert. Du musst sie in deiner zyprischen Steuererklärung angeben, sie wird aber freigestellt. Für private Renten und Betriebsrenten kann die zyprische 5 %-Pauschalbesteuerung günstiger sein.

Wie lange dauert der Non-Dom-Status?

Der Non-Dom-Status gilt für maximal 17 Jahre ab dem Jahr, in dem du zyprisch steuerlich ansässig wirst. Danach unterliegst du der normalen Special Defence Contribution auf Dividenden (17 %), Zinsen (30 %) und Mieteinnahmen (3 %).

Kann ich mit einer zyprischen Firma in Deutschland Geschäfte machen?

Ja, aber Vorsicht: Wenn die tatsächliche Geschäftsleitung in Deutschland liegt oder du in Deutschland eine Betriebsstätte begründest, kann die deutsche Steuerpflicht greifen. Die zyprische Gesellschaft muss eine echte Substanz in Zypern haben.

Was passiert mit meiner deutschen GmbH-Beteiligung bei Wegzug nach Zypern?

Bei Beteiligungen ab 1 % greift die deutsche Wegzugsbesteuerung. Die stillen Reserven werden bei Wegzug besteuert, wobei bei Wegzug in einen EU-Staat Stundung möglich ist. Professionelle Steuerplanung ist hier essenziell.

Sind Kryptowährungsgewinne in Zypern steuerfrei?

Die steuerliche Behandlung von Kryptowährungen ist in Zypern noch nicht abschließend geregelt. Nach herrschender Auffassung werden sie ähnlich wie Wertpapiere behandelt, sodass Kursgewinne steuerfrei sein sollten. Eine individuelle Beratung ist jedoch empfehlenswert.

Muss ich in Zypern eine Krankenversicherung haben?

Als Arbeitnehmer oder Selbstständiger bist du automatisch im GESY-System versichert. Als Rentner oder finanziell Unabhängiger musst du für die Aufenthaltsgenehmigung eine Krankenversicherung nachweisen. Viele Auswanderer kombinieren GESY mit einer privaten Zusatzversicherung.

Wie finde ich einen deutschsprachigen Steuerberater in Zypern?

In Limassol und Paphos gibt es mehrere internationale Kanzleien mit deutschsprachigen Mitarbeitern. Die deutsch-zyprische Handelskammer kann Kontakte vermitteln. Rechne mit Kosten ab etwa 1.500 Euro jährlich für Steuerberatung und Compliance.

Hilfen für einen sorglosen Umzug nach Zypern

Nachfolgend findest du alle Hilfen für deine sorglose Auswanderung nach Zypern, vom ersten Schritt bis zur erfolgreichen Integration. Die Links führen zu den jeweiligen Angeboten, Hilfen und Dienstleistungen.

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Zuletzt aktualisiert: 15. Dezember 2025 von Jan Harmening (2005 ausgewandert)