Bisher spielte die Mittelmeerinsel Zypern hauptsächlich als beliebtes Urlaubsziel eine Rolle. Obwohl die Republik Zypern (südlicher Teil der Insel) seit 2004 auch Mitglied der Europäischen Union ist, spielte es wirtschaftlich keine besondere Rolle. Dies dürfte sich mit dem neuen Non Dom Programm (Abkürzung von Non-Domiciled) in Zukunft mehr und mehr ändern. Denn dadurch wird es zur ersten Adresse für Unternehmer, Unternehmen, Investoren und Privatpersonen innerhalb der EU zu werden.
Das Non Dom Programm ermöglicht einzigartige steuerliche Vorteile für jeden, der seinen Wohnsitz nach Zypern verlegt. Das Programm ist flexibler und besser als die derzeitigen Non Dom Programme von Irland, UK oder Malta und macht Zypern (EU) zu einer Steueroase. Deswegen geht es in diesem Beitrag um:
- Steuerliche Vorteile des Non Dom Programms
- Voraussetzungen zur Verlagerung des Wohnsitzes
- Vorteile eines eigenen zyprischen Unternehmens
- Beispiele aus der Praxis
Zusätzlich ist die Republik Zypern dadurch steuerlich attraktiv, da hier keine Gewerbesteuern erhoben werden und es auch kein Außensteuergesetz gibt. Letzteres würde im Falle einer Rückkehr wichtig werden, da man dann sein erwirtschaftetes Vermögen steuerfrei mitnehmen kann.
Steuerliche Vorteile des neuen Non Dom Programms von Zypern
1) Keine Steuern auf Dividenden
Eine ausländische Person (Non-Dom) mit steuerlichem Wohnsitz in Zypern wird im Rahmen des Non-Dom Programms ab Zuzug (dies gilt ab dem 16. Juli 2015) für 17 Jahre nicht der sogenannten SDC-Besteuerung in Zypern unterzogen. Dieses bedeutet 0,00 Prozent Steuern auf Dividendenerträge, egal ob diese aus inländischen oder ausländischen Quellen stammen.
2) Keine Steuern auf Zinseinkünfte
Eine ausländische Person (Non-Dom) wird im Rahmen des Non-Dom Gesetzes von der Besteuerung auf Zinserträge für 17 Jahre befreit, wenn sie ihren steuerlichen Wohnsitz in Zypern hat. Auch dies gilt für Zinserträge inländischer und ausländischer Herkunft.
3) Sonderregelung für Mieteinkünfte
Es entfällt die Verteidigungssteuer. Einkünfte aus in- und ausländischer Vermietung unterliegen im Rahmen des Non-Dom Programms nur einem reduzierten Steuersatz. Da dies individuell verschieden ist, können hier keine generellen Aussagen getroffen werden.
4) Halbsteuersatz in der Einkommenssteuer
Ein Beispiel dazu: Wenn man als Non-Dom Personen aus einem Beschäftigungsverhältnis mehr als 100.000 Euro vereinnahmt, wird in Zypern nur der halbe Einkommenssteuersatz auf fünf Jahre berechnet. Im Zuge der neuesten Gesetzesvorlagen kann diese Reduzierung eventuell sogar auf 10 Jahre ausgeweitet werden.
Voraussetzungen zur Verlagerung des Wohnsitzes nach Zypern
Es ist recht unproblematisch, als EU-Bürger seinen Wohnsitz nach Zypern zu verlagern. Innerhalb von nur wenigen Wochen kann dies erfolgen und abgeschlossen werden.
Was Sie zur Anmeldung in Zypern benötigen:
- Gültiger Reisepass
- Gültiger Mietvertrag als Wohnsitznachweis in Zypern (EU)
- Bestätigung des zyprischen Sozialversicherungsträgers inkl. Sozialversicherungsnummer
Wenn man z.B. vorab ein eigenes Unternehmen in Zypern gründet und sich dann in seinem eigenen Unternehmen selbst beschäftigt, fällt man unter die zyprische Sozialversicherung.
Vorteile von Gründung und Anstellung im eigenen zyprischen Unternehmen
- Erhalt der für den Non-Dom-Status erforderlichen Steuernummer
- Vollständiger Sozialversicherungsschutz
- Monatliches Gehalt können Sie individuell bestimmen,
- Sie zahlen keine Lohnsteuern auf Arbeitseinkommen bis zu 19.500 Euro pro Jahr.
Da der zyprische Spitzensteuersatz in der Einkommenssteuer lediglich 35 % für Einkommen ab 60.000 Euro beträgt und durch den Non-Dom-Status sogar für fünf Jahre auf 17,5 % halbiert wird (für Einkommen ab 100.000 Euro pro Jahr), hat man noch weitere Vorteile bei dieser Variante.
Beispiele aus der Praxis
Nachfolgend möchten wir nur ein Fallbeispiel anführen.
Fallstudie: Ein Unternehmer verlagert seinen steuerrechtlichen Wohnsitz nach Zypern (EU), gründet dort ein Unternehmen und wird dadurch Cyprus Tax Resident (CTR).
- Als Privatperson mit steuerrechtlichem Wohnsitz in Zypern und Non-Dom-Status ist er dadurch von der Besteuerung auf Dividenden- und Zinserträge befreit.
- Als Angestellter seines eigenen Unternehmens in Zypern, lässt er sich 19.000 Euro Jahresgehalt auszahlen (keine anfallende Lohnsteuer im Rahmen des jährlichen Lohnsteuerfreibetrages) und erlangt somit vollen Status in der Sozialversicherung und eine persönliche CY-Steuernummer.
- Das Unternehmen des Unternehmers zahlt folgend monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder auch jährlich an ihn die anfallenden Dividenden.
Fazit:
- Das Einkommen aus unselbständiger Arbeit werden bis zu einem Jahresbetrag von rund 19.000,00 Euro nicht besteuert.
- Darüber hinaus liegende Einkommen aus seiner unselbständigen Tätigkeit werden mit lediglich dem halben Steuersatz besteuert.
- Sämtliche Dividenden aus der Zypern Gesellschaft, sowie alle sonstigen Dividenden aus in- und ausländischen Quellen, werden auf 17 Jahre hinaus nicht besteuert.
Weitere Fallbeispiele, Informationen und Beratung erhalten Sie über die Seite Wohnsitz-Ausland.com, von der auch hauptsächlich die Informationen für diesen Beitrag entnommen wurden.