Im Ruhestand wollen sich die meisten Menschen Ihre Träume erfüllen – viele davon im Ausland. Mittlerweile erreichen die Auswanderzahlen Rekordhöhen und heutzutage verlässt jeder hundertste Rentner Deutschland, um seinen Lebensabend als Auswanderer zu verbringen. Nicht nur das schöne Wetter, der günstige Lebensunterhalt, sondern auch der Reiz an fremden Kulturen und Sprachen sind Auswanderungsgründe. Doch bei allem Schönen, darf man auch die finanzielle Absicherung und die richtige Altersvorsorge nicht vergessen.
Welche Schritte im Vorfeld der Auswanderung zu erledigen sind
Wenn Sie nur für weniger als sechs Monate ins Ausland ziehen, beziehen Sie Ihre Rente wie gewohnt. Bei dauerhaften Aufenthalten sollten Sie sich im Vorfeld von der Deutschen Rentenversicherung beraten lassen. Dies sollte bestenfalls mindestens zwei Monate vor dem Umzug geschehen, damit Sie so keine Zahlungsunterbrechungen befürchten müssen. Die wesentlichen Infos, welche der Rentenversicherungsträger benötigt, sind Ihre Staatsangehörigkeit, der neue Aufenthaltsstaat, die Dauer des Aufenthalts, Ihre neue Anschrift, sowie die Bankverbindung. Wichtig ist auch das Datum der Auswanderung.
Unterschiede zwischen einer Auswanderung innerhalb der EU und einer in einen Drittstaat
Innerhalb der EU bekommen Sie Ihre Rente in der normalen Höhe, was bedeutet: wenn Sie während Ihrer Arbeitszeit in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben, erhalten Sie Ihre Ansprüche und Sie brauchen keine Abzüge zu befürchten. Dieses Abkommen gilt ebenfalls für die Länder Liechtenstein, Island, Norwegen und die Schweiz.
Des Weiteren haben Sie nichts zu befürchten, wenn der Staat, in den Sie auswandern ein Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland hat. Die Überweisungsgebühren muss der Rentenversicherungsträger bezahlen, beachten Sie jedoch, dass im Einzelfall die Empfängerbank im Ausland Extra Gebühren berechnen kann, welche vom Kontoinhaber zu begleichen sind.
Staatliche Förderungen von Privatvorsorgen
Etwas komplizierter ist es mit der Privatvorsorge, wie zum Beispiel der Riester Rente. Denn hier gilt: besteht in Deutschland keine Versicherungspflicht in der Rentenversicherung, erlischt auch Ihr Anspruch auf die Förderung des Riestervertrages und Sie müssen die staatliche Förderung unter Umständen unverzinst zurückzahlen. Die eingezahlten Beiträge, sowie die Erträge aus den Riester Verträgen bleiben jedoch unangetastet. Sie haben jedoch die Möglichkeit die Verträge beitragsfrei zu stellen oder aus Eigenmitteln zu bedienen.
Im Falle der Auszahlung ist Ihr Wohnsitz ebenfalls ausschlaggebend. Entscheiden Sie sich Ihren Lebensabend im außereuropäischen Ausland zu verbringen, so sind eventuelle Steuervorteile zurückzuzahlen. Als Inhaber einer Rürüp Rente haben Sie im Gegensatz zur Riester Rente keine Nachteile, da diese auch unproblematisch ins Ausland überwiesen werden kann.
Betriebliche Altersversorgung im Falle eines Auslandsaufenthaltes
Bei den betrieblichen Altersversorgungen hängt es davon ab, welches Versorgungsmodell Sie gewählt haben. Entgeltumwandlungen stellen eine staatliche Förderung dar, die im Falle der Auswanderung selbstverständlich wegfällt. Wenn Sie also Leistungen aus einer betrieblichen Altersversorgen in Anspruch nehmen, müssen Sie gegebenenfalls die Steuergesetze an Ihrem neuen Wohnsitz beachten.
Private Berufsunfähigkeitsversicherung im Ausland
Auch eine private BU können Sie mit ins Ausland nehmen, jedoch nur, wenn Sie deutscher Staatsangehöriger oder EU-Bürger sind. Für alle anderen Staatsangehörigen endet der Vertrag drei Monate nach dem Wegzug aus Europa. Wenn vorher schon ein Anspruch auf Leistungen bestand, werden diese natürlich auch weiterhin ins Ausland überwiesen. Die Bankgebühren sind vom Empfänger zu begleichen.
Steuern
Die gesetzliche Rente ist in Deutschland der Einkommensteuer unterworfen. Es gibt daher immer einen Unterschied zwischen Brutto und Netto. Es ist wichtig vorher zu klären, ob es zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der neuen Heimat Regeln gibt, die den Ablauf der Besteuerung regulieren. Meist bestehen aus diesem Grund Doppelbesteuerungsabkommen zwischen den Ländern. Es gibt jedoch leider keine einheitliche Regelung. Weitere Informationen erhalten Sie beim örtlichen Finanzamt oder Ihrem Steuerberater.
Ein weiterer Punkt, der zu beachten ist, ist der Steuerstatus. Wer sich länger im Ausland aufhält, gilt in Deutschland nicht mehr als „unbeschränkt“, sondern nur noch als „beschränkt steuerpflichtig“. Das hat den Nachteil, dass bei eventuellen Abschreibungen, die erhoffte Rendite einer Altersversorgung reduziert werden können, da beschränkt Steuerpflichtige nicht zur Einkommenssteuer veranlagt werden und somit der Grundfreibetrag wegfällt und das Einkommen vollständig besteuert wird.
Auch viele Sonderleistungen wie zum Beispiel Ehegattensplitting, das Absetzen von Medikamenten etc. entfallen. Man hat zwar die Möglichkeit, einen Antrag auf Beibehaltung der unbeschränkten Steuerpflicht zu stellen, jedoch muss man dafür aber mindestens 90 % der Einkünfte in Deutschland erzielen. Daher kann es unter Umständen auch Sinn machen, eventuelle Geldanlagen ins Ausland zu transferieren.
Fazit
Die Altersvorsorge im Ausland ist nicht eine ganz einfache Thematik und kann sich durchaus kompliziert gestalten. Um negative Überraschungen zu vermeiden, sollten Sie sich daher auf jeden Fall im Vorfeld ausführlich beraten lassen.