Worauf man beim Hauskauf achten sollte
1. Für die rechtmäßige Übertragung einer Immobilie genügt eine Übertragungsurkunde („deed“ genannt), welche von dem Verkäufer unterschrieben, vom Notar beglaubigt und schließlich dem Käufer ausgehändigt wird.
Mit der Beglaubigung wird jedoch lediglich festgestellt, dass sich der Verkäufer ausgewiesen und den deed beim Notar unterzeichnet hat. Es besteht kein Gewähr, dass der Verkäufer rechtlich in der Lage ist, dass Grundstück zu verkaufen.
2. Es gibt die Einrichtung der „title insurance“. Damit wird versichert, dass die Prüfung der Grundbücher durchgeführt worden ist und es bis auf die vom Versicherer gegebenenfalls aufgelisteten Ausnahmen keine Belastungen des Eigentumsrechts gibt.
Diese Ausnahmen – z. B. mögliche Mängel und eventuell auch Wegerechte oder die Verpflichtungen, einer Eigentümergemeinschaft beizutreten – sollten im Vorfeld geprüft werden.
3. Um den Vertrag, die Gestaltung des Besitzes, die Ausnahmen und die Durchführung des Rechtsgeschäfts („closing“ genannt) zu prüfen, sollte unbedingt ein Anwalt beauftragt werden.
4. Hinsichtlich der Makler unterscheidet man zwischen den sellers‘ brokers, die für den jeweiligen Verkäufer arbeiten, und den buyers‘ brokers, die vom Käufer mit der Immobiliensuche beauftragt werden.
Bei beiden fallen Provisionen an.
5. Der Käufer haftet für Schäden und Altlasten, die vor dem Kauf entstanden sind. Daher baut man entsprechende Bedingungen in den Vertrag ein und lässt nach dessen Abschluss entsprechende Inspektionen durchführen.
6. Inspizieren Sie selbst das Objekt noch ein letztes Mal vor dem „closing“.
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