Steuersystem Ungarn für Auswanderer: Der komplette Guide 2026

Ungarn hat sich in den letzten Jahren zu einem der steuerlich attraktivsten Länder Europas entwickelt. Mit einem Flat-Tax-System von nur 15 % auf Einkommen und der niedrigsten Körperschaftsteuer der EU von 9 % bietet das Land erhebliche Vorteile gegenüber den DACH-Ländern. Doch das ungarische Steuersystem unterscheidet sich grundlegend von dem, was du aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz kennst.

Das Steuersystem von Ungarn verstehen und richtig nutzen
Das Steuersystem von Ungarn verstehen und richtig nutzen

Während in den deutschsprachigen Ländern progressive Steuersätze von bis zu 45 % (Deutschland), 55 % (Österreich) oder rund 40 % (Schweiz, kantonsabhängig) greifen, zahlt in Ungarn jeder denselben Prozentsatz – unabhängig von der Einkommenshöhe. Dazu kommen keine Vermögensteuer, keine Erbschaftsteuer zwischen nahen Verwandten und großzügige Familienförderungen. Für Auswanderer mit höheren Einkommen, Unternehmer und Investoren kann Ungarn dadurch eine erhebliche Steuerersparnis bedeuten.

1. Steuerresidenz und Steuerpflicht

Kriterien für unbeschränkte Steuerpflicht

Du wirst in Ungarn unbeschränkt steuerpflichtig, wenn eines der folgenden Kriterien erfüllt ist:

  • Dein ständiger Wohnsitz (állandó lakóhely) befindet sich in Ungarn
  • Dein gewöhnlicher Aufenthalt (szokásos tartózkodási hely) liegt in Ungarn
  • Du bist ungarischer Staatsbürger mit Wohnsitz in Ungarn

Der gewöhnliche Aufenthalt wird angenommen, wenn du dich innerhalb eines Kalenderjahres mindestens 183 Tage in Ungarn aufhältst. Dabei zählen auch Teildays als volle Tage.

183-Tage-Regel und andere Faktoren

Die 183-Tage-Regel ist nur eines von mehreren Kriterien. Auch wenn du weniger als 183 Tage in Ungarn verbringst, kannst du dort steuerlich ansässig werden, wenn:

  • Dein Lebensmittelpunkt (Zentrum der Lebensinteressen) in Ungarn liegt
  • Deine Familie dauerhaft in Ungarn lebt
  • Du deinen einzigen Wohnsitz in Ungarn hast

Bei Konflikten zwischen mehreren Ländern entscheiden die Tie-Breaker-Regeln der Doppelbesteuerungsabkommen über die steuerliche Ansässigkeit.

Doppelbesteuerungsabkommen mit DE/CH/AT

Ungarn hat mit allen drei DACH-Ländern Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) geschlossen:

Deutschland: Das DBA Deutschland-Ungarn regelt, dass Einkünfte grundsätzlich im Ansässigkeitsstaat besteuert werden. Bestimmte Einkünfte wie Immobilienerträge werden jedoch im Quellenstaat besteuert. Renten aus der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung werden ausschließlich in Deutschland besteuert.

Österreich: Ähnliche Regelungen wie mit Deutschland. Pensionen aus dem öffentlichen Dienst werden in Österreich besteuert, private Renten hingegen im Ansässigkeitsstaat Ungarn.

Schweiz: Das DBA Schweiz-Ungarn folgt weitgehend dem OECD-Musterabkommen. AHV-Renten werden im Ansässigkeitsstaat besteuert, also in Ungarn.

Wegzugsbesteuerung aus DACH-Ländern

Beim Wegzug aus Deutschland greift die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG, wenn du Anteile an Kapitalgesellschaften von mindestens 1 % hältst. Die stillen Reserven werden zum Zeitpunkt des Wegzugs besteuert. Innerhalb der EU kann die Steuer über sieben Jahre zinslos gestundet werden.

Österreich kennt ebenfalls eine Wegzugsbesteuerung für wesentliche Beteiligungen (ab 1 %) und Derivate. Bei Wegzug in einen EU/EWR-Staat kann ein Antrag auf Ratenzahlung oder Nichtfestsetzung gestellt werden.

Die Schweiz erhebt keine allgemeine Wegzugssteuer. Allerdings können bei der Aufgabe des Schweizer Wohnsitzes gebundene Vorsorgegelder (Säule 3a, Pensionskasse) besteuert werden.

2. Einkommensteuer

Allgemeine Struktur

Ungarn wendet ein einfaches Flat-Tax-System an. Der einheitliche Einkommensteuersatz beträgt 15 % auf alle Einkommensarten. Es gibt keine Progressionsstufen – egal ob du 20.000 oder 200.000 Euro verdienst, der Steuersatz bleibt gleich.

Freibeträge: Einen klassischen Grundfreibetrag wie in Deutschland (2025: 12.096 Euro) gibt es in Ungarn nicht. Allerdings existieren großzügige Steuervergünstigungen für Familien mit Kindern.

Steuerjahr: Das ungarische Steuerjahr entspricht dem Kalenderjahr (1. Januar bis 31. Dezember).

Zahlungsmodalitäten: Arbeitnehmer zahlen ihre Steuern über den monatlichen Lohnsteuerabzug. Selbstständige leisten Vorauszahlungen quartalsweise.

Arbeitnehmer

Lohnsteuer und Abzugsverfahren: Der Arbeitgeber behält 15 % Einkommensteuer direkt vom Bruttogehalt ein und führt sie an das Finanzamt ab. Das System ist dem deutschen Lohnsteuerabzug ähnlich.

Sozialversicherungsbeiträge: Zusätzlich zur Einkommensteuer fallen 18,5 % Sozialabgaben an:

  • Rentenversicherung: 10 %
  • Krankenversicherung: 7 %
  • Arbeitsmarktbeitrag: 1,5 %

Der Arbeitgeber zahlt zusätzlich 13 % Sozialsteuer (szociális hozzájárulási adó).

Absetzbare Werbungskosten: Anders als in Deutschland gibt es in Ungarn keine pauschalen Werbungskosten. Das Flat-Tax-System ist bewusst einfach gehalten und bietet kaum Abzugsmöglichkeiten für Arbeitnehmer.

Familienförderung: Familien mit Kindern profitieren von erheblichen Steuervergünstigungen:

  • Bei einem Kind: 66.670 HUF (ca. 170 Euro) monatlicher Steuerfreibetrag
  • Bei zwei Kindern: 133.340 HUF (ca. 340 Euro) pro Kind
  • Ab drei Kindern: 220.000 HUF (ca. 560 Euro) pro Kind

Diese Freibeträge werden vom zu versteuernden Einkommen abgezogen und können die Steuerlast erheblich reduzieren.

Digitale Nomaden

Besteuerung ausländischer Einkünfte: Als steuerlich Ansässiger in Ungarn unterliegst du mit deinem Welteinkommen der ungarischen Besteuerung. Einkünfte aus dem Ausland – etwa von internationalen Kunden – werden ebenfalls mit 15 % besteuert.

White Card für digitale Nomaden: Ungarn hat 2022 die „White Card“ eingeführt, eine Aufenthaltserlaubnis speziell für Remote-Arbeiter und digitale Nomaden. Die Voraussetzungen:

  • Nachweis eines monatlichen Einkommens von mindestens 2.000 Euro
  • Arbeit für ein Unternehmen außerhalb Ungarns oder als Freelancer mit internationalen Kunden
  • Gültige Krankenversicherung

Die White Card wird zunächst für ein Jahr ausgestellt und kann verlängert werden.

Steuerliche Konsequenzen: White-Card-Inhaber, die ihren Lebensmittelpunkt nach Ungarn verlagern, werden dort steuerlich ansässig. Das bedeutet: 15 % Flat Tax auf das gesamte Einkommen, aber auch die Pflicht zur Sozialversicherung.

Home-Office-Regelungen: In Ungarn gibt es keine speziellen Steuervorteile für Home-Office-Arbeit. Die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer sind für Arbeitnehmer nicht absetzbar.

Selbstständige und Unternehmer

Einzelunternehmer (Egyéni vállalkozó): Als Einzelunternehmer zahlst du:

  • 15 % Einkommensteuer auf den Gewinn
  • 18,5 % Sozialabgaben auf mindestens den Mindestlohn (2025: ca. 320.000 HUF monatlich)
  • 13 % Sozialsteuer als Arbeitgeber-Äquivalent

Kleinunternehmerpauschalierung (KATA): Bis 2022 war die KATA-Regelung eine der attraktivsten Optionen für Kleinunternehmer mit einer Pauschalsteuer von nur 50.000 HUF (ca. 130 Euro) monatlich. Die Regelung wurde 2022 stark eingeschränkt und gilt nur noch für bestimmte Tätigkeiten wie Taxifahrer und bestimmte Handwerker.

Körperschaftsteuer bei Firmengründung: Wenn du eine Kapitalgesellschaft (Kft. = GmbH-Äquivalent) gründest, profitierst du vom niedrigsten Körperschaftsteuersatz der EU mit nur 9 %. Hinzu kommt:

  • 15 % Quellensteuer auf Dividenden an natürliche Personen
  • 15,5 % lokale Gewerbesteuer (iparűzési adó), die jedoch vom Umsatz und nicht vom Gewinn berechnet wird (maximal 2 %)

Gewerbesteuer: Die lokale Gewerbesteuer (Helyi iparűzési adó) wird von den Gemeinden erhoben und beträgt maximal 2 % des Nettoumsatzes. Die tatsächliche Höhe variiert je nach Gemeinde.

Buchführungspflichten: Alle Unternehmen sind buchführungspflichtig. Die Buchführung muss in ungarischer Sprache erfolgen. Kleinunternehmer können eine vereinfachte Buchführung anwenden.

Absetzbare Betriebsausgaben: Betriebliche Aufwendungen können vollständig vom Gewinn abgezogen werden:

  • Bürokosten und Miete
  • Geschäftsfahrzeuge
  • Arbeitsmittel und Software
  • Fortbildungskosten
  • Reisekosten
  • Marketing und Werbung

Finanziell Unabhängige und Investoren

Kapitalertragssteuer: Kapitalerträge werden in Ungarn ebenfalls mit dem Flat Tax von 15 % besteuert. Dies gilt für:

  • Zinserträge
  • Dividenden
  • Kursgewinne aus Wertpapierverkäufen

Quellensteuer auf Dividenden: Ungarische Unternehmen behalten 15 % Quellensteuer auf Dividendenzahlungen ein. Bei ausländischen Dividenden erfolgt die Versteuerung im Rahmen der jährlichen Steuererklärung.

Besonderheiten bei ausländischen Depots: Erträge aus ausländischen Depots müssen in der ungarischen Steuererklärung angegeben werden. Im Ausland gezahlte Quellensteuern können unter Berücksichtigung der DBA angerechnet werden.

Kryptowährungen: Gewinne aus dem Handel mit Kryptowährungen werden als sonstige Einkünfte mit 15 % besteuert. Bei längerer Haltedauer gibt es keine Steuerfreiheit wie etwa in Deutschland.

Freibeträge: Es gibt keinen Sparerpauschbetrag wie in Deutschland (1.000 Euro) oder Österreich. Alle Kapitalerträge werden ab dem ersten Euro besteuert.

Rentner

Besteuerung gesetzlicher Renten aus Deutschland: Nach dem DBA Deutschland-Ungarn werden Renten aus der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung ausschließlich in Deutschland besteuert. Du musst in Deutschland eine beschränkte Steuererklärung abgeben, profitierst aber oft von einem niedrigeren Steuersatz als bei unbeschränkter Steuerpflicht.

Besteuerung von Renten aus Österreich: Österreichische Pensionen werden grundsätzlich in Österreich besteuert. Es gelten die Regelungen für beschränkt Steuerpflichtige.

Besteuerung von Renten aus der Schweiz: AHV-Renten werden im Ansässigkeitsstaat besteuert. In Ungarn fallen damit nur 15 % Einkommensteuer an – deutlich weniger als in der Schweiz üblich.

Private Renten und Pensionen: Private Renten und Betriebsrenten werden im Ansässigkeitsstaat, also in Ungarn, mit 15 % besteuert.

Altersfreibeträge: Spezielle Altersfreibeträge existieren in Ungarn nicht. Allerdings gibt es keine Sozialabgaben auf Renteneinkünfte.

3. Vermögensteuer

Gute Nachrichten: Ungarn erhebt keine Vermögensteuer. Dein Vermögen – egal ob Bankguthaben, Wertpapiere, Unternehmensbeteiligungen oder sonstige Vermögenswerte – wird nicht separat besteuert.

Dies ist ein erheblicher Vorteil gegenüber der Schweiz, wo die Vermögensteuer je nach Kanton bis zu 1 % betragen kann.

4. Kapitalertragssteuer im Detail

Steuersätze für verschiedene Anlageformen

AnlageformSteuersatz
Zinsen auf Spareinlagen15 %
Dividenden aus ungarischen Aktien15 %
Dividenden aus ausländischen Aktien15 %
Kursgewinne aus Aktienverkäufen15 %
Kursgewinne aus Fondsanteilen15 %
Kryptowährungsgewinne15 %
Anleihen und Schuldverschreibungen15 %

Quellensteuer

Ungarische Banken und Broker behalten 15 % Quellensteuer auf Zinsen und Dividenden ein. Bei ausländischen Erträgen musst du die Steuer selbst in der Steuererklärung angeben.

Anrechnung ausländischer Quellensteuer

Wurde im Ausland bereits Quellensteuer einbehalten, kann diese auf die ungarische Steuer angerechnet werden. Die Anrechnung ist jedoch auf den Betrag begrenzt, der nach dem jeweiligen DBA geschuldet wird.

Beispiel: Du erhältst Dividenden aus deutschen Aktien. Deutschland behält 26,375 % Kapitalertragsteuer plus Solidaritätszuschlag ein. Nach dem DBA darf Deutschland nur 15 % einbehalten. Die verbleibende deutsche Steuer kannst du dir erstatten lassen, die 15 % werden auf deine ungarische Steuerpflicht angerechnet.

Meldepflichten

Alle ausländischen Bankkonten und Depots müssen in der ungarischen Steuererklärung angegeben werden. Es besteht keine separate Meldepflicht wie die deutsche Auslandskontenverordnung, aber die Erträge müssen vollständig deklariert werden.

5. Immobiliensteuer

Grundsteuer (jährliche Abgaben)

In Ungarn gibt es keine einheitliche nationale Grundsteuer. Die Gemeinden können jedoch lokale Grundsteuern erheben:

Gebäudesteuer (Építményadó): Maximal 1.100 HUF (ca. 2,80 Euro) pro Quadratmeter oder maximal 3,6 % des korrigierten Verkehrswertes.

Grundstücksteuer (Telekadó): Maximal 200 HUF (ca. 0,50 Euro) pro Quadratmeter oder maximal 3 % des Verkehrswertes.

Die tatsächliche Höhe variiert stark je nach Gemeinde. Beliebte Wohnorte wie Budapest erheben in der Regel die Höchstsätze, während ländliche Gebiete oft niedrigere Sätze anwenden oder ganz auf die Steuer verzichten.

Grunderwerbsteuer beim Kauf

Die Grunderwerbsteuer (Illeték) beträgt 4 % des Kaufpreises bis 1 Milliarde HUF (ca. 2,5 Millionen Euro). Für den darüber hinausgehenden Betrag fallen 2 % an.

Vergünstigungen:

  • Beim Kauf einer ersten Immobilie für den Eigenbedarf bis 15 Millionen HUF: Befreiung
  • Für Käufer unter 35 Jahren: Reduzierte Sätze bei Erstwohnung
  • Bei Tauschgeschäften: Nur die Differenz wird besteuert

Wertzuwachssteuer beim Verkauf

Gewinne aus Immobilienverkäufen werden als Teil des Einkommens mit 15 % besteuert. Die Bemessungsgrundlage reduziert sich jedoch mit der Haltedauer:

  • Jahr 1 bis 5: 100 % des Gewinns steuerpflichtig
  • Jahr 6: 90 % des Gewinns steuerpflichtig
  • Jahr 7: 60 % des Gewinns steuerpflichtig
  • Jahr 8: 30 % des Gewinns steuerpflichtig
  • Ab Jahr 9: 0 % – vollständige Steuerfreiheit

Wichtig: Der Gewinn berechnet sich aus Verkaufspreis minus Anschaffungskosten minus nachgewiesene Investitionen.

Vermietungseinkünfte

Mieteinnahmen werden mit 15 % Einkommensteuer besteuert. Du kannst wählen zwischen:

Variante 1: Pauschalabzug von 10 % für Werbungskosten, Besteuerung von 90 % der Mieteinnahmen

Variante 2: Tatsächliche Kosten absetzen (Reparaturen, Versicherung, Abschreibung etc.)

Steuervorteile bei Eigennutzung

Bei Eigennutzung fallen keine laufenden Steuern auf einen fiktiven Mietwert an (anders als in manchen anderen Ländern). Die einzigen Kosten sind die gemeindliche Grundsteuer (falls erhoben) und Nebenkosten.

6. Erbschafts- und Schenkungssteuer

Gute Nachrichten für Familien

Zwischen nahen Verwandten (Ehepartner, Kinder, Eltern, Geschwister, Großeltern, Enkel) ist die Erbschafts- und Schenkungssteuer komplett abgeschafft worden. Es fallen keine Steuern an, egal wie hoch der Wert der Erbschaft oder Schenkung ist.

Steuersätze für entfernte Verwandte und Fremde

Für Erbschaften und Schenkungen an entfernte Verwandte oder nicht verwandte Personen gilt:

VermögensartSteuersatz
Immobilien18 %
Bewegliches Vermögen18 %
Geldvermögen18 %

Freibeträge

Auch für nicht verwandte Empfänger gibt es Freibeträge:

  • Allgemeiner Freibetrag: 300.000 HUF (ca. 760 Euro)
  • Bei Wohnimmobilien: Bis zu einem Wert von 18 Millionen HUF können Ermäßigungen greifen

Internationale Aspekte

Das Erbschaftsteuerrecht richtet sich nach dem Wohnsitz des Erblassers zum Zeitpunkt des Todes. Für ungarisches Immobilienvermögen gilt immer ungarisches Recht.

Tipp: Da Deutschland, Österreich und die Schweiz alle Erbschaftsteuer erheben (mit teils deutlich höheren Sätzen), kann eine frühzeitige Vermögensübertragung nach dem Umzug nach Ungarn erhebliche Steuervorteile bieten.

7. Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer

Steuersätze

Ungarn hat den höchsten Mehrwertsteuersatz der EU:

KategorieSteuersatz
Regelsteuersatz27 %
Ermäßigter Satz I18 % (Milchprodukte, Bäckereiprodukte, Hotelübernachtungen)
Ermäßigter Satz II5 % (Medikamente, Bücher, Zeitungen, Internet, Fernwärme, bestimmte Lebensmittel)

Der hohe Regelsteuersatz von 27 % betrifft die meisten Konsumgüter und Dienstleistungen und sollte bei Lebenshaltungskosten berücksichtigt werden.

Kleinunternehmerregelung

Unternehmer mit einem Jahresumsatz unter 12 Millionen HUF (ca. 30.000 Euro) können die Kleinunternehmerregelung (Alanyi adómentesség) wählen. Du weist dann keine Mehrwertsteuer auf deinen Rechnungen aus und musst keine Umsatzsteuererklärung abgeben.

Nachteile: Du kannst keine Vorsteuer aus Eingangsrechnungen geltend machen und darfst keine innergemeinschaftlichen Lieferungen ausführen.

Reverse-Charge-Verfahren

Bei grenzüberschreitenden B2B-Dienstleistungen innerhalb der EU gilt das Reverse-Charge-Verfahren. Der Leistungsempfänger führt die Mehrwertsteuer ab und kann sie gleichzeitig als Vorsteuer abziehen.

8. Weitere relevante Steuern

Kfz-Steuer

Die Kfz-Steuer (Gépjárműadó) richtet sich nach dem Hubraum und dem Fahrzeugalter:

PKW:

  • Bis 1.100 ccm: 140 HUF/kW (ca. 0,35 Euro/kW)
  • Über 1.100 ccm: 230 HUF/kW (ca. 0,58 Euro/kW)

Für ältere Fahrzeuge gibt es Ermäßigungen:

  • 4 bis 8 Jahre: 20 % Ermäßigung
  • 8 bis 12 Jahre: 30 % Ermäßigung
  • Über 12 Jahre: 40 % Ermäßigung

Zulassungssteuer

Bei Erstzulassung eines Fahrzeugs in Ungarn fällt eine einmalige Zulassungssteuer (Regisztrációs adó) an, die sich nach Hubraum, Umweltklasse und Alter richtet. Für einen typischen Mittelklassewagen liegt sie zwischen 100.000 und 500.000 HUF (ca. 250 bis 1.250 Euro).

Touristensteuer

Gemeinden können eine Touristensteuer (Idegenforgalmi adó) erheben, maximal 4 % des Übernachtungspreises oder 300 HUF (ca. 0,75 Euro) pro Nacht. In Budapest beträgt sie 4 %.

Sondersteuer für den Gesundheitsfonds (EHO)

Auf bestimmte Einkünfte wie hohe Kapitalerträge oder Gewinne aus Immobilienverkäufen kann eine zusätzliche Gesundheitsabgabe von 15,5 % anfallen. Diese greift jedoch nur in bestimmten Konstellationen.

9. Steueroptimierung für Auswanderer

Legale Gestaltungsmöglichkeiten

1. Holdingstruktur mit ungarischer Kft.

Die Kombination aus 9 % Körperschaftsteuer und 15 % Dividendensteuer ergibt eine Gesamtbelastung von ca. 22,65 % – deutlich weniger als in den DACH-Ländern. Für Unternehmer kann es sich lohnen, eine ungarische Kapitalgesellschaft zu gründen.

2. Familiensteuervorteil maximieren

Familien mit mehreren Kindern profitieren enorm von den ungarischen Steuerfreibeträgen. Eine vierköpfige Familie mit zwei Kindern kann über 800 Euro monatlich steuerfrei beziehen.

3. Immobilien über 8 Jahre halten

Durch die degressive Besteuerung von Immobiliengewinnen ist ein Verkauf nach 8 Jahren Haltedauer komplett steuerfrei.

Timing des Umzugs

Der optimale Zeitpunkt für den Umzug nach Ungarn ist der Jahresbeginn. So vermeidest du komplizierte Aufteilungen zwischen zwei Steuersystemen und kannst sofort vom ungarischen Flat Tax profitieren.

Wichtig: Kläre vor dem Umzug alle Wegzugsbesteuerungsthemen mit deinem Steuerberater im Herkunftsland!

Günstige Unternehmensformen

Kft. (Korlátolt Felelősségű Társaság): Die ungarische GmbH ist die beliebteste Rechtsform für Unternehmer. Mindestkapital: 3 Millionen HUF (ca. 7.500 Euro), wobei nur ein Teil sofort eingezahlt werden muss.

Einzelunternehmer: Für kleinere Tätigkeiten ohne große Risiken. Einfache Gründung, aber unbeschränkte persönliche Haftung.

Nutzung von Steuerfreibeträgen

  • Familientaxvorteil voll ausschöpfen
  • Erste Immobilie steuerfrei erwerben (Altersgrenze beachten)
  • Pensionskassen und geförderte Altersvorsorge nutzen

10. Steuererklärung und Fristen

Abgabefristen

Die jährliche Einkommensteuererklärung muss bis zum 20. Mai des Folgejahres eingereicht werden.

Ausnahme: Wenn das Finanzamt dir einen vorausgefüllten Steuerbescheid (Adóbevallási tervezet) zuschickt, gilt dieser automatisch als akzeptiert, wenn du bis zum 20. Mai keinen Widerspruch einlegst.

Benötigte Unterlagen

  • Einkommensnachweise (Lohnbescheinigungen, Honorarnoten)
  • Bescheinigungen über ausländische Einkünfte
  • Nachweise über Kapitalerträge
  • Belege für absetzbare Kosten (bei Selbstständigen)
  • Bescheinigungen über gezahlte ausländische Steuern

Online-Portal

Die Steuererklärung wird über das Portal der ungarischen Steuerbehörde (NAV) eingereicht: nav.gov.hu

Das System ist auf Ungarisch, es gibt jedoch englische Anleitungen. Viele Auswanderer nutzen einen Steuerberater für die erste Erklärung.

Notwendigkeit eines Steuerberaters

Für einfache Angestelltenverhältnisse reicht oft der vorausgefüllte Steuerbescheid. Bei komplexeren Situationen – insbesondere ausländische Einkünfte, Selbstständigkeit oder Immobilienbesitz – ist ein Steuerberater dringend empfohlen.

Kosten für einen Steuerberater: Ca. 50.000 bis 150.000 HUF (ca. 125 bis 375 Euro) pro Jahr für eine Standard-Steuererklärung.

Strafen bei Verspätung

  • Verspätete Abgabe: Bis zu 500.000 HUF (ca. 1.250 Euro)
  • Steuerhinterziehung: Bis zu 200 % der hinterzogenen Steuer

11. Sozialversicherungsbeiträge

Übersicht der Beiträge

BeitragArbeitnehmerArbeitgeber
Rentenversicherung10 %
Krankenversicherung7 %
Arbeitsmarktbeitrag1,5 %
Sozialsteuer13 %
Gesamt18,5 %13 %

Die Gesamtbelastung für Sozialabgaben beträgt also 31,5 % des Bruttogehalts (Arbeitnehmer + Arbeitgeber zusammen).

Krankenversicherung

Die staatliche Krankenversicherung (TAJ) deckt die medizinische Grundversorgung ab. Die Qualität entspricht nicht dem DACH-Niveau, weshalb viele Auswanderer eine private Zusatzversicherung abschließen.

Private Krankenversicherungen kosten je nach Alter und Leistungsumfang zwischen 50 und 300 Euro monatlich.

Rentenversicherung

Die gesetzliche Rentenversicherung in Ungarn bietet vergleichsweise niedrige Leistungen. Das Rentenniveau liegt bei etwa 60 % des durchschnittlichen Einkommens. Private Altersvorsorge ist dringend empfohlen.

Gesamtbelastung vs. DACH-Länder

LandEinkommensteuer (Spitzensatz)Sozialabgaben (AN)Gesamtbelastung
Ungarn15 % (Flat)18,5 %ca. 33,5 %
Deutschland45 % (+ Soli)ca. 20 %bis 65 %
Österreich55 %ca. 18 %bis 73 %
Schweizca. 40 %ca. 6,4 %bis 46 %

12. Vergleich zu Deutschland/Schweiz/Österreich

Tabellarischer Vergleich

SteuerartUngarnDeutschlandÖsterreichSchweiz
Einkommensteuer15 % (Flat)14 bis 45 %20 bis 55 %0 bis 40 %
Körperschaftsteuer9 %15 % + GewSt25 %12 bis 21 %
Kapitalertragssteuer15 %26,375 %27,5 %Einkommensteuer
Mehrwertsteuer27 %19 %20 %8,1 %
Vermögensteuer0 %0 %0 %0,1 bis 1 %
Erbschaftsteuer (Familie)0 %7 bis 30 %0 bis 60 %kantonal

Beispielrechnungen

Beispiel 1: Angestellter mit 60.000 Euro Brutto

LandEinkommensteuerSozialabgabenNetto ca.
Ungarn9.000 €11.100 €39.900 €
Deutschland12.500 €12.000 €35.500 €
Österreich14.000 €10.800 €35.200 €
Schweiz (ZH)7.500 €3.850 €48.650 €

Beispiel 2: Selbstständiger mit 100.000 Euro Gewinn

LandSteuerbelastung gesamtNetto ca.
Ungarn (Kft.)ca. 22.650 €77.350 €
Deutschlandca. 40.000 €60.000 €
Österreichca. 45.000 €55.000 €
Schweiz (ZH)ca. 25.000 €75.000 €

Pro und Contra aus steuerlicher Sicht

Pro Ungarn:

  • Niedrigste Einkommensteuer der EU (15 % Flat Tax)
  • Niedrigste Körperschaftsteuer der EU (9 %)
  • Keine Vermögensteuer
  • Keine Erbschaftsteuer für Familie
  • Steuerfreie Immobiliengewinne nach 8 Jahren
  • Großzügige Familienförderung

Contra Ungarn:

  • Höchste Mehrwertsteuer der EU (27 %)
  • Kein Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer
  • Komplexes System bei internationalen Einkünften
  • Steuersystem auf Ungarisch
  • Niedrigere Sozialleistungen als in DACH

Fazit

Ungarn ist steuerlich besonders attraktiv für:

Unternehmer und Selbstständige: Die Kombination aus 9 % Körperschaftsteuer und 15 % Einkommensteuer ist in der EU unschlagbar. Wer ein Unternehmen mit Gewinnen über 50.000 Euro jährlich führt, kann erheblich sparen.

Familien mit Kindern: Die großzügigen Familienfreibeträge machen Ungarn zum steuerfreundlichsten Land Europas für Familien. Mit drei oder mehr Kindern kann das zu versteuernde Einkommen um über 20.000 Euro jährlich reduziert werden.

Investoren und Kapitalanleger: 15 % auf alle Kapitalerträge ohne Freibetrag ist zwar höher als der deutsche Sparerpauschbetrag, aber bei größeren Vermögen deutlich günstiger als die deutsche Abgeltungsteuer.

Immobilieninvestoren: Die Steuerfreiheit nach 8 Jahren Haltedauer macht Ungarn für langfristige Immobilieninvestments interessant.

Rentner mit Schweizer Renten: AHV-Renten werden in Ungarn nur mit 15 % besteuert – ein erheblicher Vorteil gegenüber der Schweizer Besteuerung.

Weniger geeignet für:

  • Geringverdiener (kein Grundfreibetrag)
  • Personen mit hohem Konsum (27 % MwSt.)
  • Menschen, die auf hohe Sozialleistungen angewiesen sind

Wichtiger Hinweis: Steuerliche Entscheidungen sollten nie der einzige Grund für eine Auswanderung sein. Lebensqualität, Sprache, Kultur und persönliche Umstände sind mindestens genauso wichtig. Für eine individuelle Beratung empfehlen wir einen auf internationales Steuerrecht spezialisierten Steuerberater.

FAQ

Muss ich als deutscher Rentner in Ungarn Steuern zahlen?
Deutsche gesetzliche Renten werden nach dem DBA ausschließlich in Deutschland besteuert. Private Renten und Betriebsrenten werden hingegen in Ungarn mit 15 % versteuert.

Kann ich als digitaler Nomade die White Card beantragen?
Ja, wenn du mindestens 2.000 Euro monatliches Einkommen nachweisen kannst und für Kunden außerhalb Ungarns arbeitest. Die White Card berechtigt zum Aufenthalt und Arbeiten in Ungarn.

Wie hoch ist die Gesamtsteuerbelastung für eine ungarische GmbH (Kft.)?
Bei 9 % Körperschaftsteuer und 15 % Dividendensteuer beträgt die Gesamtbelastung etwa 22,65 % – deutlich weniger als die rund 50 % in Deutschland.

Gibt es eine Spekulationsfrist für Aktiengewinne?
Nein, Ungarn kennt keine Spekulationsfrist. Alle Kursgewinne werden mit 15 % besteuert, unabhängig von der Haltedauer. Nur bei Immobilien sinkt die Steuer mit längerer Haltedauer.

Werden Kryptowährungen in Ungarn besteuert?
Ja, Gewinne aus Kryptowährungen werden als sonstige Einkünfte mit 15 % besteuert. Eine Steuerfreiheit nach Haltefrist wie in Deutschland gibt es nicht.

Kann ich die Familiensteuervorteile auch als Auswanderer nutzen?
Ja, sobald du in Ungarn steuerlich ansässig bist, kannst du die Familienfreibeträge in Anspruch nehmen – auch wenn deine Kinder noch im DACH-Raum leben.

Muss ich einen ungarischen Steuerberater beauftragen?
Bei einfachen Angestelltenverhältnissen nicht zwingend. Bei Selbstständigkeit, ausländischen Einkünften oder komplexeren Strukturen ist ein Steuerberater dringend empfohlen, da das System komplex ist und die Kommunikation mit dem Finanzamt auf Ungarisch erfolgt.

Hilfen für einen sorglosen Umzug nach Ungarn

Nachfolgend findest du alle Hilfen für deine sorglose Auswanderung nach Ungarn, vom ersten Schritt bis zur erfolgreichen Integration. Die Links führen zu den jeweiligen Angeboten, Hilfen und Dienstleistungen.

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Hinweis: Der Beitrag dient nur zur Information und ersetzt nicht eine fachkundige Steuerberatung.

Zuletzt aktualisiert: 10. Dezember 2025 von Jan Harmening (2005 ausgewandert)