Bezüglich der Vorbereitungen und Meldepflichten innerhalb der deutschsprachigen Länder Europas gibt es ein paar kleine Unterschiede. Deswegen haben wir für diesen Artikel eine bekannten Stadt Deutschlands ausgewählt und werden die wichtigsten Vorbereitungen für den Umzug sowie die zu beachtenden Meldepflichten an diesem Beispiel aufzeigen.
Umzugsvorbereitungen für einen Wegzug von Berlin
Bezüglich der Meldepflichten sollte man unter gewissen Umständen schon ein Jahr vor der Auswanderung aktiv werden. Wenn man einen Großteil seiner Möbel und andere Gegenstände wie Werkzeuge, Maschinen oder dergleichen bei seinem Umzug ins Ausland mitnehmen möchte, sollte man die Zeit für den Transport und die Verschiffung sowie etwaige Zollmaßnahmen mit einrechnen. Empfehlenswert ist auf jeden Fall die Nutzung eines professionellen Umzugsunternehmens für dieses Vorhaben. Sonst können schnell unliebsame Überraschungen unnötige Kosten und Verzögerungen verursachen.
Vermeidung von Bußgeldern
Hinsichtlich des Finanzamtes sind manche Meldepflichten für alle Auswanderer relevant, andere teilweise nur für Unternehmer. Diese Meldungen kann man sogar zum eigenen Vorteil nutzen, indem man bestimmt, welche und wie man bestimmte Informationen dem Finanzamt mitteilt. In einem bestimmten Rahmen kann man sogar die eigene Besteuerung vorgeben.
Mit der nachfolgenden Checkliste, die jeden einzelnen Schritt der Auswanderung inkl. der notwendigen Fristen der Meldepflichten abbildet, kann man die Sache entspannt angehen.
Meldepflichten in der Vorbereitungsphase
Ab 9 Monate vor der Auswanderung gibt es für die meisten noch keine Meldepflichten zu beachten. Anders verhält es sich, wenn man vor der Auswanderung bereits ein Auslandsunternehmen gründen möchte (siehe §§ 7 bis 14 AStG) In diesem Fall:
1. Meldepflicht: Gründung eines Auslandsunternehmens
Wichtig: Dabei darf das Auslandsunternehmen keine Betriebsstätte in Deutschland begründen, andernfalls muss man diese anmelden. Das wäre eine „andere“ Meldepflicht und löst entsprechende Deklarationspflichten aus (Bußgeld bis 5.000 €).
Meldepflichten in der Umsetzungsphase
Die wichtigste Phase ist der Zeitraum von 3 Monaten vor bis 2 Monaten nach der Auswanderung, da es hier die meisten und wichtigsten Meldepflichten gibt:
2. Meldepflicht: Abmeldung beim Einwohnermeldeamt
Dem Einwohnermeldeamt muss der Auszug aus der Wohnung gemeldet werden (Bußgeld bis 1.000 €).
3. Meldepflicht: Meldung grenzüberschreitende Steuergestaltung
Wenn man ein deutsches Unternehmen ins Ausland verlagert, also „mitnimmt“, muss man das dem BZSt innerhalb von 30 Tagen melden, als sogenannte Funktionsverlagerung. Auf diese Meldung muss in der Steuererklärung verwiesen werden, sonst kann das Bußgeld theoretisch für diesen einen Vorgang zweimal festgesetzt werden (Bußgeld bis 25.000 €).
4. Meldepflicht: Meldung Betriebsaufgabe
Wer ein Einzelunternehmen bzw. eine Personengesellschaft aufgibt, sollte dies dem Finanzamt zeitnah melden, damit die Betriebsaufgabe zum Stichtag anerkannt wird. Eine Liquidation einer GmbH/UG müsste über einen Notar angemeldet werden.
Meldepflichten in der Phase „Beschränkte Steuerpflicht“
Diese Phase beginnt mit dem Folgejahr der Auswanderung. Hier wird dann die Steuererklärung für das Auswanderungsjahr fällig – mit mehreren Meldepflichten:
5. Meldepflicht: Zeitpunkt der Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht
Mann muss dem Finanzamt den Zeitpunkt der Auswanderung tag-genau mitteilen.
6. Meldung: Niedrigsteuerland
Man muss dem Finanzamt mitteilen, ob man in ein Niedrigsteuerland ausgewandert ist.
7. Meldung: Wegzugsbesteuerung
Mann muss dem Finanzamt mitteilen, ob die Wegzugsbesteuerung greift und wenn ja, in welcher Höhe.
Bei diesen drei Meldungen gibt es keine Bußgelder. Dafür droht im Einzelfall eine Steuerhinterziehung, wenn steuerlich erhebliche Tatsachen unrichtig oder unvollständig gemeldet werden.
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